Presse / médias jusqu’à fin 2009
Parutions dans les médias en ordre chronologique archive jusqu’à fin 2009
Parutions 2010-2019 Parutions 2019-202X
23.12.09 24 Heures Brabeck à Grandvaux les pieds dans l’eau
18.12.09 Tribune de Genève Périmètre sécurisé pour la future ambassadrice
18.12.09 20 minutes Madame l’ambassadeur bloque les rives du lac
17.12.09 24 Heures Les roses pour un lac plus accessible
17.12.09 ZürichseeZeitung 4.Teil Serie S. Sattler – Andere See-Anrainer sind mutiger
16.12.09 20 minutes Madame l’ambassadeur bloque les rives du lac
16.12.09 Le Courrier Rives du lac – A Mies, les USA font barrage
14.12.09 March-Anzeiger Vorhaben widerspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist rechtlich nicht nachvollziehbar
09.12.09 Tages-Anzeiger Bucht soll Wohnhäusern weichen
07.12.09 ZürichseeZeitung 3.Teil Serie S. Sattler – Warum man dem See Land abrang
25.11.09 Tages-Anzeiger Interview: »Rechtsgrundlage für den Seeuferweg ist der Verkehrsrichtplan, und der ist noch in Kraft »
24.11.09 Zürichsee-Zeitung Der Seeuferweg ist nicht das Ziel
17.11.09 Zürichsee-Zeitung Den Seezugang verbessern – aber wie?
13.11.09 ZürichseeZeitung 2.Teil Serie S. Sattler – Den Seezugang verbessern – aber wie?
11.11.09 ZürichseeZeitung 1. Teil Serie S. Sattler – Umsetzung des Uferwegs kommt nur schleppend voran
05.11.09 Radio Suisse Romande Une initiative pour l’acces aux rives des lacs et cours d’eau (RADIO)
04.11.09 Zürichsee-Zeitung Die Umsetzung des Uferwegs am Zürichsee kommt nur schleppend voran
27.10.09 Tages-Anzeiger Privates Glueck fuer Reiche
08.10.09 ZürichseeZeitung Lieber Schilf als reiche Leute und mehr Boote
08.10.09 SchwyzerZeitung Gestaltungsplan Nuolen See wird kritisiert
08.10.09 Obersee Nachrichten Nuolen: Mangelhafter Umweltbericht und Gesetzesverstösse
08.10.09 Obersee Nachrichten Uferüberbauung Nuolen: Auf Schilf gebaut!
08.10.09 Obersee Nachrichten Nuolen: Nun ist die Regierung am Zug
07.10.09 Zürichsee Zeitung Aktion der Juso für freien Seezugang
07.10.09 Zürichsee Zeitung Ein Rekurs gegen Bau auf dem Giessen -Areal
18.09.09 Tages Anzeiger Hauseigentümer bodigen den Seeuferweg
09.09.09 24 heures La grogne monte contre les ascenseurs à bateaux
14.08.09 Le Temps Rives publiques s’oppose au port de Michael Schumacher
13.08.09 Basler Zeitung Michael Schuhmacher hat Probleme mit seinem Privathafen
13.08.09 Le Matin Schumi privé de son port
13.08.09 Newsnetz SDA Michael Schumacher hat auch Probleme mit seinem Privathafen
13.08.09 20 minutes Schumi devra attendre pour construire son port
03.07.09 Gauchebdo La rive n’est pas un long chemin tranquille
02.07.09 Tages Anzeiger Uetiker Seezugang-Aktivisten bleiben dran
02.07.09 Zürichsee Zeitung Neuer Verein pocht auf Seezugang
15.06.09 Zürichsee Zeitung Zündstoff an der GV des «Schilfröhrliclubs»
11.06.09 Radio DRS «Rendez-vous am Mittag» Seeaufschüttung Nuolen (RADIO)
23.05.09 Tages Anzeiger «Rives Publiques» protestiert gegen Rotholz-Landverkauf
23.05.09 Zürichsee Zeitung Einwendungen zu «Rotholz II»
14.04.09 Tages Anzeiger Grundstücke am Seeufer: Bürger wollen Parks, nicht Wohnungen
11.04.09 Tages Anzeiger Der Kanton gibt das Giessen-Gesuch frei
11.04.09 Zürichsee Zeitung «Giessen-Ufer gehört dem Volk»
07.04.09 Zürichsee Zeitung Zürcher Seebecken – Behörden präsentieren Grundsatzpapier
06.04.09 Rives Publiques Stadt Zürich «im Sinne von Rives Publiques»(Kommentar)
04.04.09 Tages Anzeiger Er will nicht verhindern, sondern den See respektieren
03.04.09 Tages Anzeiger Pläne fürs Rotholz als illegal gebrandmarkt
28.03.09 Tages Anzeiger Kanton steht beim «Giessen» auf die Bremse
28.03.09 Rives Publiques Ergänzende Erläuterung zum Projekt «Giessen»
28.03.09 Zürichsee Zeitung «Rives Publiques» sucht Rekurrenten gegen Pläne der CU
20.03.09 Tages Anzeiger Villen sollen Altlastensanierung finanzieren
20.03.09 Neue Zürcher Zeitung Ein vorsichtiger Neuanlauf
13.03.09 Zürichsee Zeitung CU präsentiert Pläne für das Rotholz Areal
10.03.09 Zürichsee Zeitung Protest gegen Giessen-Überbauung
09.03.09 Radio Zürisee Das Volk sagt Nein zur Überbauung Ziegelhof-Areal (RADIO)
09.03.09 Tages Anzeiger «Rives Publiques» will Giessen verhindern
08.03.09 Linth24 online Zonenplanänderung Ziegelhof abgelehnt
06.03.09 Der Landbote Baustopp am See gefordert
06.03.09 Die Südostschweiz «Rives Publiques» will Ziegelhof verhindern
06.03.09 Tages Anzeiger Einsatz für Schönau
06.03.09 Zürichsee Zeitung «Rives Publiques» will Bauprojekte stoppen (1)
06.03.09 Zürichsee Zeitung «Rives Publiques» will Bauprojekte stoppen (2)
06.03.09 Linth Zeitung «Ziegelhof»-Projekt: weiterer Widerstand
05.03.09 Radio Zürisee «Rives Publiques ruft Bundesbehörden für Baustopp an»(RADIO)
05.03.09 Obersee Nachrichten Leserbrief:«Ziegelhof verletzt Recht, Gesetze und Richtplan»
03.03.09 Zürichsee Zeitung Volk sollte nicht über Ziegelhof abstimmen
03.03.09 Die Südostschweiz «Rives Publiques» mit Ziegelhof-Eingabe
19.02.09 Obersee Nachrichten Schlagabtausch um Ziegelhof in den letzten Runden
12.02.09 Obersee Nachrichten «Zukunft Schmerikon» legt den Behörden Fakten vor
05.02.09 Neue Zürcher Zeitung Die Seen-Sucht– Neue Facetten im Kampf um dieSeeufer
28.01.09 TagesAnzeiger Gesamtes Land am See für Uetiker
26.01.09 TagesAnzeiger «Hervorragend an der Idee ist der Hochwasserschutz»
26.01.09 Zürichsee Zeitung Konzessionsland muss zurück ans Volk
23.12.08 Le Temps Musée des beaux-arts: pas d’avenir à Bellerive
04.12.08 OberseeNachrichten Das St. Galler Baudepartement nimmt Stellung zum Ziegelhof
30.11.08 Pas au bord dulac! «…très grande satisfaction du résultat du scrutin…»
30.11.08 Télévision Suisse Romande Les Vaudois se prononcent contre le NMBA (VIDEO)
30.11.08 Télévision Suisse Romande Les réactions d’Anne-Catherine Lyon (VIDEO)
28.11.08 Zürichsee Zeitung Alle Ufer-Konzessionen befristen
27.11.08 Obersee Nachrichten Berufsfischerverband gegen Ziegelhof projekt Schmerikon
20.11.08 OberseeNachrichten Antwort der St. Galler Regierung widerspricht den Tatsachen
20.11.08 Radio Rouge FM Les Nouvelles de 7:30– (Musée des Beaux Arts)(RADIO)
20.11.08 Radio Rouge FM Les Nouvelles de 18:00 – (Musée des Beaux Arts)(RADIO)
15.11.08 Radio Suisse Romande «La chronique de Jacques Poget» (Musée des Beaux Arts) (RADIO)
14.11.08 LaCôte Forum Des lecteurs se prononcent contre le Musée des Beaux Arts
22.10.08 Tages Anzeiger Gläserne Staumauer wäre die Lösung
21.10.08 Tages Anzeiger Seespiegel lässt sich absenken
04.11.08 Zürichsee Zeitung Die Sicht auf den See zulassen
30.10.08 Zürichsee Zeitung «Seepark»-Petition eingereicht
29.10.08 Tages Anzeiger Der Kanton soll sich den Uetikern erklären
22.10.08 Le Régional Carton plein pour l’accès public aux rives du lac
18.10.08 Tages Anzeiger Keine Diskussion um Uetikon West
16.10.08 Tages Anzeiger Transparenz gibt es nur gegen Bezahlung
16.10.08 Obersee Nachrichten So sollte der Ziegelhof durch die Instanzen gegondelt werden
16.10.08 Obersee Nachrichten Ziegelhof Schmerikon: Welche Rolle spielt das Baudepartement nun genau?
09.10.08 Obersee Nachrichten Architekturforum lehnt Überbauung Seepark in Schmerikon klar ab
07.10.08 Tages Anzeiger Anwohner sind gegen Wohnungen mit Seeblick
07.10.08 Die Südostschweiz Ziegelhof-Referendum mit 507 Unterschriften eingereicht
07.10.08 St. Galler Tagblatt Überbauung Ziegelhof– Das Referendum steht
07.10.08 Zürichsee Zeitung 509 Unterschriften und dicke Luft
06.10.08 Obersee Nachrichten Kuriose Eile bei Kiesabbauvertrag
06.10.08 Obersee Nachrichten Verdächtige Eile bei Kiesabbauvertrag zwischen Gemeinden und der Kibag
03.10.08 Zürichsee Zeitung Das Architekturforum Obersee lehnt das Ziegelhof-Projekt ab
26.09.08 Zürichsee ZeitungKanton zahlt nicht für Altlasten
25.09.08 Zürichsee Zeitung «Wirerwarten, endlich Klarheit zu erhalten»
25.09.08 Tages Anzeiger «RivesPubliques» verlangt Transparenz
23.09.08 St.Galler Tagblatt Aufruf an den Kantonsrat des Kantons St. Gallen (Zeitungsinserat 1/1-Seite)
18.09.08 Obersee Nachrichten Alte Verträge sind klar – Es wird Seeland aufgefüllt
18.09.08 Obersee Nachrichten Der Vertrag von 1953 als PDF zum Download
11.09.08 Obersee Nachrichten Gross-Überbauung bedroht das Landschaftsbild am Obersee
11.09.08 Obersee Nachrichten Überbauung in direkter Uferzone überschreitet alle Grenzen
11.09.08 Zürichsee Zeitung Kampf gegen Luxuswohnungen
11.09.08 Zürichsee Zeitung «Seepark»-Projekt wirft Wellen
11.09.08 St. Galler Tagblatt Alte Verträge zum Ziegelhof gefunden
11.09.08 St. Galler Tagblatt Gegner und Befürworter sehen sich im Recht
11.09.08 Südostschweiz Ein umstrittenes Bauprojekt am See
03.09.08 Le Régional Des citoyens militent pour l’ouverture des rives du lac au public
30.08.08 24 heures Le combat continue pour donner accès à tous aux rives du Léman
30.08.08 La Liberté Une bataille s’engage à La Tour-de-Peilz
29.08.08 Radio Chablais Les citoyens de La Tour-de-Peilz signent une initiative
22.08.08 Tages Anzeiger Gibt es im Rotholz einen Seezugang?
22.08.08 Tages Anzeiger Altlasten separat sanieren
16.06.08 St. Galler Tagblatt Kampf um Seeanstoss in Schmerikon
14.06.08 24 heures Yvette Jaggi revient aux affaires et elle n’est pas du tout contente
12.06.08 Die Südostschweiz Schmerikoner Projekt steht unter Beschuss
12.06.08 Die Südostschweiz «Was sie wollen, ist eine Frechheit»
03.06.08 Tages Anzeiger CU-Bauprojekt stösst auf Skepsis
02.06.08 La Côte Des habitants de Tannay s’opposent
23.05.08 Le Temps Le non au musée à Bellerive se dévoile à Lausanne
20.05.08 24 heures Un peu du lac de Morat renduaux promeneurs
30.04.08 Le Temps Un écueil de moins pour le futur musée de Bellerive
27.03.08 La Broye Cheminer le long des berges du lac n’est toujours pas possible
22.03.08 24 heures «La réserve naturelle n’ouvrira pas ses rives aux marcheurs»
20.03.08 Obersee Nachrichten Erfolg für «Rives Publiques»
18.03.08 24 heures La conseillère d’Etat Jacqueline de Quattro défend l’accès aux rives
17.03.08 TagesAnzeiger SP Horgen macht sich für einen durchgehenden Seeuferweg stark
17.03.08 Télévision Suisse Romande Un portail qui empêche l’accès aux rives doit être détruit (VIDEO)
12.03.08 24 heures La bisbille se prolonge autour du lac de Morat
11.03.08 24 heures Le sentier pédestre autour du lac de Morat patauge toujours
05.03.08 TagesAnzeiger Wie der Kanton die Zürcher Seeufer aufwerten will
23.02.08 Le Temps Le Léman, une beauté intouchable
23.02.08 Zeitlupe Gehören die Schweizer See- und Flussufer nicht uns allen?
22.02.08 Zürichsee-Zeitung Kampf um Ufer soll weiter gehen
22.02.08 Télévision Suisse Romande «RivesPubliques» réclame l’accès à tous des rives du lac (VIDEO)
20.02.08 Télévision Suisse Romande «RivesPubliques» continue à se battre pour les rives accessibles (VIDEO)
16.02.08 Tages Anzeiger Vor der Ermitage gibt es Seezugang für alle
15.02.08 Tages Anzeiger Kein Anspruch auf freien Seezugang
15.02.08 Neue Zürcher Zeitung Kein Anspruch auf Zugang zu See- und Flussufern
15.02.08 Aargauer Zeitung Raumplanungsamt verneint Anspruch auf freien Ufer-Zugang
15.02.08 Der Landbote Kein Recht auf freien Seezugang
15.02.08 Tribune de Genève / 24 heures Berne ne se mouille pas pour l’accès au lac
15.02.08 Zürichsee-Zeitung Kein Anrecht auf Zugang
14.02.08 TSR Déclaration faite par le directeur du bureau fédéral du développement de l’environnement (ARE), Prof. Pierre-Alain Rumley. (VIDEO)
14.02.08 Télévision Suisse Romande Précisions d’Antonio Hodgers, Conseiller National Les Verts (VIDEO)
29.01.08 Bloomberg, NewYork SwissBoaters, Hikers Fight Billionaires for Waterfront Access
11.01.08 La Côte Leuenberger soutient les démarches de««Rives Publiques»»
10.01.08 24 heures Les doléances de «RivesPubliques» à l’étude
09.01.08 Zürichsee-Zeitung Leuenberger will Uferzugang prüfen
22.12.07 Ticino 7 Le sponde proibite
22.12.07 Tages Anzeiger «Wir planen gezielte Aktionen am Seeufer»
20.12.07 Neue Zürcher Zeitung «Rives publiques» abgeblitzt
19.12.07 Aargauer Zeitung «Rives Publiques» blitzt ab
19.12.07 Zürichsee-Zeitung «Strassburg» soll Besitz klären
19.12.07 Zürichsee-Zeitung «Rives Publiques» blitzt mit Stimmrechtsbeschwerde ab
19.12.07 20 Minuten «RivesPubliques» blitzt vor Bundesgericht ab
11.12.07 Zürichsee-Zeitung Nur ein seeufernaher oder ein Seeufer-Weg?
10.12.07 La Côte Le Tribunal fédéral déboute «RivesPubliques»
08.12.07 24 heures Le TF déboute «Rives Publiques»
01.12.07 Zürichsee-Zeitung Seeuferweg: Klare Gesetze bestehen
30.11.07 La Liberté Le ton monte pour l’accès public
30.11.07 Le Courrier Le ton monte pour l’accès public
29.11.07 24 heures Actions de «Rives Publiques» légitimées
29.11.07 La Côte «Rives Publiques» lance un appel à la Confédération
21.11.07 20 Minuten Beizen-Sterben am Zürichseeufer
20.11.07 24 heures Le sentier du lac épargnera les propriétés deLavaux
14.11.07 SF1 «10vor10» «Rives Publiques» kämpft für freie Ufer (VIDEO)
15.11.07 GHI – Genève Home Information La Société nautique prend le large
12.11.07 Neue Luzerner Zeitung Angst vor Wegzug Gutbetuchter
11.11.07 SonntagsZeitung Chef-Raumplaner Rumley will ein verbindlicheres Gesetz
08.11.07 OberseeNachrichten «Die Gesetze sind klipp und klar!»
07.11.07 Worldradio.ch «Lake pathway» Interview (RADIO)
07.11.07 Tages Anzeiger Kein Seezugang: Badis bleiben im Winter zu
03.11.07 24 heuresRecours contre le Musée de Bellerive
01.11.07 Swiss Info Campaigners want public access to all waterways
01.11.07 Glocal Privé-public : match nul au bord du Léman
31.10.07 Radio Rouge FM Le Flash de 7 heures (RADIO)
31.10.07 Zürcher Landzeitung «Ufer sind immer öffentlich»
31.10.07 punkt.ch Ultimatum Seezugang für alle bis in zwei Jahren
31.10.07 DieSüdostschweiz Verein macht Druck für freie Seeufer
31.10.07 St.Galler Tagblatt Freier Zugang zu Seeufern
31.10.07 TagesAnzeiger Ultimatum für das öffentliche Seeufer
31.10.07 Zürichsee-Zeitung«RivesPubliques» stellt Ultimatum
31.10.07 La Côte Ultimatum aux autorités et aux riverains
31.10.07 24heures/Tribune de Genève «RivesPubliques» lance un ultimatum aux autorités
30.10.07 Radio Rouge FM Le Flash de 18 heures (RADIO)
30.10.07 Radio SuisseRomande «Journal 14h» Les rives au public (RADIO)
30.10.07 Zürichsee-Zeitung Der Kampf für freien Uferzugang
30.10.07 20 Minuten Seezugang für alle
30.10.07 20 minutes(online) Un accès aux rives pour tous
30.10.07 RIVES PUBLIQUES COMMUNIQUÉ DE PRESSE / DECLARATION AU PEUPLE
30.10.07 RIVESPUBLIQUES MEDIENMITTEILUNG/ DEKLARATION AN DAS VOLK
25.10.07 Lausanne-Cités Dans le collimateur de «Rives Publiques»
25.10.07 SempacherWoche «Rives Publiques» nun auch in der Deutschschweiz aktiv
25.10.07 Sempacher Woche «Rives Publiques»fordert begehbare Ufer für alle
24.10.07 Tages Anzeiger Seezugang erwünscht
24.10.07 Zürichsee-Zeitung «Die Menschen brauchen die Seen»
23.10.07 CoopZeitung Sollen alle Seeufer frei zugänglich sein?
20.10.07 24 heures Ernesto Bertarelli dans la mire de «RivesPubliques»
20.10.07 Tribune de Genève Ernesto Bertarelli dans la mire de «RivesPubliques»
13.10.07 Schweizer Familie Auf zu neuen Ufern
15.10.07 Migros-MagazinFreier Seezugang für alle
14.10.07 Tele Züri Sonntags-Interview «SonnTalk» (VIDEO)
13.10.07 Zürichsee-Zeitung Druck auf Seeanstösser wächst
13.10.07 Zürichsee-Zeitung Wie stehen die Chancen, dass Seeufer öffentlich wird?
13.10.07 Zürichsee-Zeitung «Drei Meter Naturweg für die Bevölkerung»
13.10.07 Zürichsee-Zeitung «Dort ist Privatbesitz illegal»
13.10.07 TagesAnzeiger Weniger See, mehr Seeuferweg
10.10.07 Blick Seeufer-Wege- eine Frage des Menschenrechts
10.10.07 TagesAnzeiger «DasSchweizervolk soll seine Seeufer zurückerhalten»
10.10.07 TagesAnzeiger Streit um Seezugang für alle
10.10.07 TagesAnzeiger Verein will Seeuferzugang in Strassburg erkämpfen
09.10.07 20Minuten Frei zugängliche Seeufer für alle
03.10.07 20Minuten Verein will freien Zugang zum Zürichseeufer
03.10.07 Radio Pilatus Auch in der Zentralschweiz sind Uferwege ein Thema (RADIO)
03.10.07 Blick Neuer Richtplan verlangt: Seezugang für alle!
02.10.07 24 heures L’Etat tente de déblayer la voie pour le Musée de Bellerive
02.10.07 La Liberté Oppositions au projet de musée rejetées
01.10.07 La Côte Gland : Chemins piétonniers près du lac diversement commentés
29.09.07 24 heures Le cheminement le long du Léman pose problème à Gland
08.09.07 Zürichsee-Zeitung Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht
10.09.07 TagesAnzeiger CU West vor Bundesgericht
03.08.07 Beobachter Victor gegen Goliath
27.07.07 Zürichsee-Zeitung Ringen um den richtigen Gewässerabstand
27.07.07 Radio Suisse Romande «Virus» Les bords des lacs, un bien public? (RADIO)
26.07.07 GHI – GenèveHome Information Domaine Schumacher –en toute transparence
25.07.07 TagesAnzeiger Beschwerde gegen Silos am Ufer
25.07.07 TagesAnzeiger Chemie Uetikon baut aus – zu nah am Ufer?
25.07.07 Zürichsee-Zeitung Erneute Beschwerde an den Kanton
25.07.07 Zürichsee-Zeitung CU-Bauprojekt stösst auf Widerstand
25.07.07 Der Landbote Beschwerde gegen Chemiefabrik
25.07.07 Aargauer Zeitung Klärung von Altlastenfrage gefordert
25.07.07 Neue Luzerner Zeitung Beschwerde gegen Bauprojekt
24.07.07 La Côte Des cailloux qui gênent des habitués
21.07.07 Bild.de online Schumi nervt seine neuen Nachbarn
20.07.07 Le matin bleu La moitié des rives ne sont pas accessibles au public
20.07.07 TagesAnzeiger Antworten auf die Altlastenfrage
20.07.07 20minuten Schumi macht sich im Waadtland unbeliebt
19.07.07 GHI – Genève Home Information Accès au lac -Genève cadenasse ses rives
19.07.07 GHI /Lausanne-Cités Schumi dans l’illégalité / Nouveau derapage
19.07.07 20 minutes Les barrières de Schumi exaspèrent les Glandois
19.07.07 24 heures Les barrières ne sont pas illégales
18.07.07 TélévisionSuisse Romande Un conseiller d’Etat réagit à la polémique (VIDEO)
05.07.07 Neue Zürcher Zeitung Uetiker Chemie-Areal wird Bundesgerichtsfall
05.07.07 TagesAnzeiger Rekurs abgelehnt: CU-West vor Bundesgericht
05.07.07 Zürichsee-Zeitung Seeuferstreit geht in die letzte Runde
05.07.07 Der Landbote Gang vors Bundesgericht
05.07.07 Limmattaler Zeitung Stimmrechtsrekurs von Uetikon vor Bundesgericht
30.06.07 Zürichsee-Zeitung Alle Altlasten sollen raus
30.06.07 Zürichsee-Zeitung Wie gefährlich sind CU-Altlasten?
15.06.07 TagesAnzeiger Rekurs ans Bundesgericht
15.06.07 Zürichsee-Zeitung«RivesPubliques» lässt nicht locker
11.06.07 La Côte Recours de «Rives Publiques» au Tribunal fédéral
11.06.07 20 minutes Bataille pour un chemin pédestre
08.06.07 24 heures «RivesPubliques» dépose un recours au Tribunal fédéral
07.06.07 Zürichsee-Zeitung Bezirksrattritt nicht auf den Stimmrechtsrekurs ein
06.06.07 TagesAnzeiger «Ich bin ein Steinbock, kämpfe und lasse nicht nach»
01.06.07 Zürichsee-Zeitung Warnung an den Regierungsrat
01.06.07 TagesAnzeiger Regierungsrat muss antworten
23.05.07 GemeindeUetikon Medienmitteilung zum «Runden Tisch»
24.05.07 NeueZürcher Zeitung Ernüchterung nach Abstimmung über Industrieland
24.05.07 TagesAnzeiger Seeuferweg im Gespräch
24.05.07 Zürichsee-Zeitung Seeuferweg als langfristige Option
14.05.07 TagesAnzeiger Verein «Rives Publiques» kritisiert Vorgehen der CU
12.05.07 TagesAnzeiger Uetikon West polarisiert weiter
12.05.07 TagesAnzeiger Gut will Seeuferzugang verbessern
12.05.07 TagesAnzeiger «RivesPubliques» will Stellungnahme
12.05.07 Zürichsee-Zeitung Kritik am Vorhaben der CU
28.04.07 24 heures «RivesPubliques» encore déboutée
19.04.07 La Liberté Huit oppositions au plan cantonal
19.04.07 24 heures Huit oppositions contre le Musée des beaux-arts
17.04.07 Télévision Suisse Romande «Rives Publiques» réclame un droit d’accès aux rives (VIDEO)
03.04.07 Neue Zürcher Zeitung «Rives Publiques» insistiert
03.04.07 Zürichsee-Zeitung«RivesPubliques» akzeptiert Entscheid nicht
03.04.07 Tages Anzeiger Neuer Rekurs von «Rives Publiques»
02.04.07 24 heures Intérêts publics et privés font des vagues sur les rives de Mies
28.03.07 Tages Anzeiger Mehr See für Kindeskinder
28.03.07 24 heures Oppositionsaux Beaux Arts
27.03.07 Tages Anzeiger Chemie Uetikon muss zurück an den Start
26.03.07 24 heures Les rives du lac seront-elles publiques?
26.03.07 24 heures «Un passage contre une concession de grève»
26.03.07 24 heures Intérêts publics et privés font des vagues
26.03.07 Tages Anzeiger Uetikon entscheidet zum Seeufer
26.03.07 Zürichsee-Zeitung Uetikon West, Seepark oder gar nichts?
22.03.07 Tages Anzeiger Abstimmung kann stattfinden
22.03.07 Zürichsee-Zeitung Stimmrechtsrekurs abgewiesen
17.03.07 Tages Anzeiger Dieser Fall gehört vors Gericht
17.03.07 Zürichsee-Zeitung UetikonWest verhindern
17.03.07 Zürichsee-Zeitung Ich bin doch kein Verhinderer
17.03.07 Zürichsee-Zeitung UetikonWest – so stehts
12.03.07 Tages Anzeiger Rekurs nach Behörden-Odysee
10.03.07 NeueZürcher Zeitung Juristisches Geschütz gegen «Uetikon West»
10.03.07 Tages Anzeiger Massive Kritik an Überbauung
10.03.07 Tages Anzeiger Volksentscheid: Exemplarischer Fall
10.03.07 Tages Anzeiger Zweifelhafter Privatbesitz
10.03.07 Tages Anzeiger Interview: Gegner argumentieren polemisch
10.03.07 Zürichsee-Zeitung Stolperstein für «Uetikon West»
09.03.07 Gemeinde Uetikon Medienmitteilung:Stimmrechtsrekurs vs. Uetikon West
02.02.07 Tages Anzeiger Verschenkt der Staat das Seeufer?
02.02.07 TagesAnzeiger Geheimnis um Konzessionen
02.02.07 Tages Anzeiger Privater Anspruch nicht auf ewig
05.02.07 La Côte Forum – Vos réponses par SMS
31.01.07 LaCôte Forum – Courrier des lecteurs – A propos des rives du lac
30.01.07 LaCôte Forum – Courrier des lecteurs – A propos de l’accès aux rives du lac
29.01.07 LaCôte Forum – Courrier des lecteurs Rives du lac – Petit tour à Prangins
29.01.07 LaCôte Forum – Vos réponses à propos de l’accès aux rives du lac
26.01.07 Le Temps Rendre les rives de La Côte accessibles au public
25.01.07 LaCôte Faut-il que les autorités accélèrent l’ouverture des rives du lac au public?
25.01.07 La Côte Région de la Côte: 70% des rives du lac inaccessibles!
25.01.07 La Côte Le principe d’un cheminement piétonnier est prévu dans le Plan directeur
19.01.07 La Côte Sentiers du Léman- Leur progression piétine
08.12.06 24 heuresPetite victoire pour «Rives Publiques»
08.12.06 La Côte Terre Sainte – Unrecours de l’Association «Rives Publiques»
13.11.06 LaCôte Mies – Un recours est lancé afin d’offrir au public un accès aux rives du lac
01.11.06 24 heures L’association «Rives Publiques» tient à son os et contre-attaque
28.01.06 Tribune de Genève Les promeneurs du lac sur les plates-bandes des riverains
19.01.06 Genève HomeInformation Accès aux riveslémaniques
28.12.05 24 heures Uneautre bataille pour une promenade
16.12.05 La Côte «Rives Publiques» s’oppose au plan d’affectation du bord du lac
03.12.05 24 heures Comment lever les obstacles du marchepied
26.07.05 24 heures L’accès public aux rives est un droit difficile à appliquer
27.05.05 La Côte «Rives Publiques» souhaite la réhabilitation du port intérieur
21.05.05 24 heures La bataille continue à propos du port du Torry
04.03.05 24 heures Le non de Mies saborde le projet du port de Torry
21.01.05 La Côte Le public découvre le port de Torry
19.01.05 24 heures Les rives du lac suscitent la convoitise
01.11.04 La Côte Une association se bat pour ouvrir les rives du lac au public
14.08.04 Tribune de Genève Barbey accuse: «Les bords du Léman ont été privatisés
14.08.04 Tribune de Genève Moutinot ne fera pas de vague
30.05.04 Neue Zürcher Zeitung am Sonntag Kanton Zürich verschenkt Land am See
27.02.04 La Côte «Rives Publiques» exige le libre accès aux rives du Léman
23.02.04 La Côte Prangins: Des blocs pierreux obstruent le sentier des Douaniers
17.02.04 Construire Barrières privées empêchent les promeneurs
14.11.03 Tribune de Genève Les rives du Léman restent inaccessibles. Malgré la loi
26.09.03 La Côte Mies – Chemin riverain
11.09.03 Facts Mauern am Wasser
16.08.03 Le Temps Un permis, une canne à pêche, et toutes les rives sont accessibles
17.07.03 24 heures Le lac appartient à tous
17.07.03 Le Temps Mobilisation pour un accès public tout autour du Léman
27.08.02 TSR Rives de lacs: les berges des lacs romands sous la loupe… (VIDEO)
27.08.02 TSR Rives de lacs: les berges des lacs romands sous la loupe…
28.09.01 Tribune de Genève Rives du lac: Mies reste sur sa réserve
27.09.01 La Côte Mies – Le cheminement piétonnier ne passera pas au bord du lac
12.10.01 Tribune de Genève Mies astique ses rives du lac
02.08.01 Tribune de Genève «On veut marcher au bord du lac»
02.08.01 24 heures «On veut marcher au bord du lac»
02.08.01 TSR Léman propriété privée? (VIDEO)
24 Heures
23 décembre 2009
Brabeck à Grandvaux les pieds dans l’eau
EMBELLISSEMENT – Le président de Nestlé n’a pas encore déposé ses papiers dans la commune en Lavaux.
Mais il va entamer de gros travaux sur sa nouvelle propriété, route de Lausanne, achetée il y a quelques mois. Il prévoit un parking et un garage pour bateaux.
Etalé sur les hauteurs de Lavaux, Grandvaux possède aussi 900 mètres de rives sur le lac. Et Peter Brabeck le sait.
Le président du conseil d’administration de Nestlé s’apprête à entamer de gros travaux sur la propriété sise à la route de Lausanne 77,
qu’il a rachetée ce printemps. Il prévoit notamment d’y construire une extension à la villa bâtie au début du siècle passé,
d’y ajouter un parking et un garage pour bateaux.
La mise à l’enquête du projet n’a pas rencontré d’opposition et les travaux devraient être entamés au début de l’an prochain.
« Il n’a pas encore déposé ses papiers chez nous, mais j’ai l’impression qu’il va le faire, confie Alain Parisod, syndic.
Il a eu un coup de coeur pour cette maison et adore la région. »
Le goût de la discrétion
Le président de la commune croit à la venue de Peter Brabeck sur son territoire pour plusieurs raisons.
La première est que la propriété de Peter Brabeck n’est pas soumise au plan directeur des rives du lac.
Par conséquent, l’ancien patron de Nestlé, qui apprécie la discrétion, n’a aucun risque de voir passer des promeneurs devant chez lui,
comme cela aurait pu être le cas sur son ancienne propriété de La Tour-de-Peilz,
où il avait résidé de 1992 à 2008 avant d’élire domicile à Verbier.
«L’Etat de Vaud a renoncé à construire une passerelle au bord du lac, de Villette à Cully», explique Alain Parisod.
Reste la question fiscale. A Grandvaux, Peter Brabeck ne bénéficierait d’aucun forfait spécial, mais d’un taux d’imposition
relativement bas (65%) et inférieur à celui de La Tour-de-Peilz (70%). L’an passé, il avait quitté la commune de la Riviera après
avoir demandé un allégement qu’il n’avait finalement pas obtenu. On peut imaginer qu’il est parti en Valais pour y bénéficier du
bouclier fiscal très favorable pour les gros revenus.
Cela à la suite de sa réorientation professionnelle. Jusqu’à la fin de 2007, il cumulait les fonctions de directeur général avant d’être
remplacé par Paul Bulcke et de président du conseil d’administration. Maintenant que ses revenus ont fondu, il pourrait donc
envisager de revenir du canton du Valais. Ce que conforte l’administration cantonale vaudoise des impôts.
A l’inverse, Peter Brabeck n’aurait pas intérêt à quitter le Vieux-Pays s’il entend encore régler des questions de succession.
Les impôts sur les successions en ligne directe y sont en effet inexistants.
«L’important, c’est qu’il consomme nos vins!»
Même si Peter Brabeck choisissait sa villa de Grandvaux comme simple résidence secondaire, cela resterait une bonne nouvelle
pour le canton, qui percevrait de toute façon d’appréciables recettes fiscales, notamment sur la propriété.
De tout cela, le syndic Parisod tire une morale: «En ce qui concerne notre commune, l’intérêt financier est relatif,
vu que Grandvaux sera fondue dans la nouvelle Bourg-en-Lavaux, dès 2011. Pour nous, l’important est que M. Brabeck consomme
de nos vins. Ce qui est le cas, contrairement à d’autres gros contribuables, vendus au Château d’Yquem. »
Tribune de Genève
18 décembre 2009
Périmètre sécurisé pour la future ambassadrice
MIES: Les Etats-Unis n’ont pas encore confirmé la nomination de BettyKing que la résidence de la future ambassadrice provoque des remous.L’enjeu? Un accès public au lac… qui n’a jamais existé!
L’Oncle Sam a-t-ilencore frappé la tranquillité du district de Nyon?Pour mémoire, en 2006, les militaires assignés à la garde du domicilede l’ambassadeur américain – le diplomate résidait alors à la VillaTatiana, sise à Crans-près- Céligny – avaient dû se repositionnerderrière le portail. Leur présence sur le domaine public semblaitincongrue. Entre-temps, la mission diplomatique américaine a dénichéune nouvelle propriété à Mies. Seul hic, le dispositif sécuritaire, entrain d’être déployé, ne plaît pas à tout le monde.
Barrières et guérites avec soldats
Concrètement, le tiers oriental de la route des Châtillons resteaccessible aux piétons mais il a vu des barrières s’ériger mercredi etdes guérites abriteront des soldats. Le Parti socialiste voit là une«contradiction avec l’application des bases légales sur l’aménagementdes rives du lac», qui prévoient que les berges soient publiques.
Les rives ne sont toujours pas aménagées
Pourtant, le cheminement en question ne donne pas sur le lac.«C’est vrai, admet Jean- Michel Favez, député socialiste, qui ainterpellé mardi le Grand Conseil sur cet objet. Mais il s’agissait derappeler le cadre général: les rives ne sont pas aménagées. Mêmel’argent mis à disposition des communes n’est pas utilisé. »
Or, pour réaliser un pourtour du lac, la route des Châtillonsreprésente l’alternative à un cheminement lacustre. Et l’installationde la future ambassadrice ne devrait rien changer. «On n’a demandéaucune modification des règles», assure Mikael Parmly, conseiller auxaffaires publiques de la délégation.
Et Bruno Hug, propriétaire des lieux, s’en porte garant: «Il y auraquatre bornes rétractables, deux cabanes de jardin en guise de guériteet surtout aucun contrôle d’identité; la voie reste publique. »
24 Heures
17 décembre 2009
Les roses pour un lac plus accessible
RIVES PUBLIQUES – Les socialistes vaudois ont fait savoir hier qu’ils entendaient combattre tous azimuts pour assurer un chemin piétonnier le long du Léman.Le député Jean-Michel Favez a déposé une interpellation pour dénoncer ce qu’il considère comme des exceptions qui enfreindraient la loi.A Gland, le parti a lancé une résolution pour assurer ce chemin le long des rives. A La Tour-de-Peilz, les socialistes ont lancé avec d’autres uneinitiative populaire communale.
Tages-Anzeiger
25 novembre 2009
Interview: «Rechtsgrundlage für denSeeuferweg ist der Verkehrsrichtplan, und der ist noch in Kraft»
Victor von Wartburg kämpft für öffentliche Seeuferwege. Der Kantonsratentschied Anfang Woche, diese aus dem kantonalen Landschafts- Richtplanzu streichen.
Mit seinem Verein Rives Publiques verlangt Victor von Wartburg dieSchaffung eines – je nach Auslegung – (bundes)gesetzlichvorgeschriebenen, ununterbrochenen Weges entlang der Schweizer Seeuferund Wasserläufe für die Öffentlichkeit. 2007 durchkreuzte von Wartburgmit seinem Engagement die Uetiker Pläne einer privaten überbauung aufdem Areal der Chemie Uetikon.
Herr von Wartburg, wie fühlen Sie sich nach dem Entscheid desKantonsrats? Einerseits enttäuscht, dass eine betuchte Minderheit immernoch nicht bereit ist, das von ihr illegal privatisierte Uferland ansVolk zurückzugeben. Andererseits freut es mich, dass fast die Hälftedes Kantonsrats Widerstand gegen den «Filz» gezeigt hat.
War Ihr jahrelanger Kampf umsonst?
Nein, im Gegenteil. Noch vor fünf Jahren sprach niemand überprivatisierte Gewässerufer und Konzessionsland, heute spricht die ganzeSchweiz davon. Dieser Entscheid des Kantonsrats bereichert unsereSammlung
von Missständen und Ungereimtheiten. Eine von uns geplanteVolksinitiative, die wir 2011 lancieren, soll da endgültig Abhilfeschaffen.
Bleibt der Seeuferweg im Richtplan «Verkehr» eingezeichnet? Ja. DerZürichseeweg bleibt im Verkehrsrichtplan verankert. Dieser ist amMontag nicht revidiert worden. Dass besagter Passus aus dem Richtplan«Landschaft» wegfällt, ist zwar schade, aber nicht weiter schlimm. Dennfür den Seeuferweg ist der Verkehrsrichtplan die Rechtsgrundlage, undder ist nach wie vor in Kraft. Dass die beiden Richtpläne jetztverschieden formuliert sind, hilft uns natürlich nicht.
Das Reizwort heisst «Privateigentum». In diesem Zusammenhang sprach derRat von Enteignungen . . . Die Angst vor Enteignungen spielt bei denbürgerlichen Nein-Sagern eine wichtige Rolle. Der Verein RivesPubliques sagt: Der geforderte Uferstreifen für einen kostengünstigenTrampelpfad benötigt keine Enteignungen und kann deshalb schnellrealisiert werden. Das Uferland, inklusive des Konzessionslands um denZürichsee mit einem Marktwert von etwa 10 Milliarden Franken, hat schonimmer dem Volk gehört. Enteignet wurde hier das Volk, nicht umgekehrt.
Wurde das noch nie von einem Gericht festgestellt?
Ende April dieses Jahres reichten wir bei der Zürcher Baudirektioneinen Rekurs ein. Unter anderem wollten wir darin wissen, wem Konzessionsland nun eigentlich gehört. Seit sieben Monaten warten wir –trotz mehrmaligem Nachfragen – auf eine Antwort.
Hätte dieser Entscheid Einfluss auf den Kantonsratsbeschluss? Das wissen wir nicht. Aber: Alle Aufklärungen über noch ungenügend bekannte Rechte helfen den Volksvertretern, in Zukunft im Sinne der betrogenen Mehrheit zu entscheiden. Interview: Marcus May
Obersee Nachrichten
8. Oktober 2009
Die geplante Uferüberbauung «Nuolen See» wird bei genauerem Hinsehen immer mysteriöser
Uferüberbauung Nuolen: Mangelhafter Umweltbericht und Gesetzesverstösse
Die Gruppe «Nuolen natürlich!» und die Uferschutzorganisation «RivesPubliques» belegen, wie der Umweltbericht zur drastischenUferüberbauung Nuolen lückenhaft ist. Geschützte Ufervegetation wirdnegiert, und die gesetzlichen Verbote von Seeschüttungen und dasBauverbot fürden neuen Yachthafenbau werden ausgelassen.
Die Gruppe «Nuolen natürlich!» und «Rives Publiques» haben an einerMedieninformation darüber informiert, wie derUmweltverträglichkeitsbericht (UVB) zur Überbauung «Nuolen See» mitschweren Mängeln behaftet ist. In den Planunterlagen zum Bericht werdenvon zehn vorhandenen Schilfbeständen, die direkt oder indirekt vomanstehenden Projekt betroffen sind, nur deren drei aufgeführt. Und diese drei sind erst noch viel zu klein dargestellt.
Auch in der Umschreibung werden die geschützten Schilf- und Ufervegetationen heruntergespielt oder ganz negiert, wie die Nuoler belegen. Bezogen auf die Kibag-Bucht steht im Bericht nur gerade, dass«am Ufer auf kurzen Abschnitten schmale Röhrichtgürtel wachsen». Undfür die gänzlich naturbelassene Steinfabrik-Bucht wird die geschützte Schilf- und Ufervegetation noch mehr negiert. Im Bericht steht, dortstünden «einige schmale, meist kurze Röhrichtsäume». Wie falsch solche Angaben sind, konnten sich die Journalisten vor Ort überzeugen: Der grösste Schilfgürtel in der Steinfabrik-Bucht ist fast zusammenhängendrund 150 Meter lang – und wohl auch für Bauherren nicht zu übersehen. Ein zweiter Gürtel ist etwa 80 Meter lang.
«Nuolen natürlich» belegte anhand von Plänen, dass durch diegeplante intensive Ufernutzung mit 65 Wohneinheiten und dem neuenYachthafen ein bedeutender Teil der geschützten Natur vernichtet oderschwer in Mitleidenschaft gezogen werden würde.
Gesetzlich verboten
Laut dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Natur- undHeimatschutz darf Ufervegetation nicht vernichtet werden. In Artikel 21heisst es: «Die Ufervegetation (Schilf- und Binsenbestände,Auenvegetationen sowie andere natürliche Pflanzengesellschaften imUferbereich) darf weder gerodet, noch überschüttet, noch auf andereWeise zum Absterben gebracht werden.» Die Strafen sind drastisch. DasGesetz schreibt vor: «Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oderGeldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich Ufervegetationrodet, überschüttet oder zum Absterben bringt.»
Victor von Wartburg von der Uferschutzorganisation «Rives Publiques»sagte gegenüber der Presse, dass es in Nuolen unter keinem Titel einRecht gibt, Schilf- und Pflanzengesellschaften am Ufer zu vernichten.«Das Gesetz ist gerade in diesem Bereich sehr eindeutig», wie vonWartburg erklärt. Im Umweltbericht kaum Thema Auch die rechtliche Seiteder geplanten Seeauffüllung von rund 25 000 Quadratmetern wird imUmweltbericht der Überbauung nicht thematisiert. Wohl, weil siegesetzlich nicht erlau bt ist, wie «Rives Public» belegt. Die Buchtenvon Nuolen sind seit 1933 Seegebiet und in allen Karten dementsprechendeingetragen. Sie unterstehen damit dem öffentlichen Recht. Dazu «RivesPublic»: Das Schweizer Gewässerschutzgesetz lege in Artikel 39 klarfest, dass es untersagt sei, «feste Stoffe in Seen einzubringen».Ausnahmen sind nur möglich, wenn dank der Auffüllung «Flachwasserzonenverbessert werden». Victor von Wartburg erklärt dazu, dass auch indiesem Falle das Gesetz eindeutig sei. Denn es würden durch diegeplanten See-Auffüllungen keine Flachwasserzonen verbessert werden,sondern es würden darauf Häuser gebaut. «Die Realisation des Vorhabenswäre ein krasser Gesetzesverstoss», führt die Uferschutzorganisationaus.
Ungesetzlicher Deal für Yachten
Auch bezüglich des geplanten neuen Yachthafens mit 40 Bootsplätzen unddem Ausbau des bestehenden Kibag-Hafens um 30 Plätze ist derUmweltbericht mehr als fraglich. Der Zürcher Obersee hat die grössteBootsdichte der Schweiz. Deshalb besteht hier ein vom Bund und denKantonen Schwyz, St. Gallen und Zürich festgelegtes Verbot, neueBootsplätze zu erstellen. Die 70 geplanten Bootsplätze sollten gemässdem fraglichen Bericht möglich werden, weil die Kibag zum AusgleichLedischiffe stilllegt. Dochdazu gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Der Kanton schweigt noch
Zurzeit liegt der Gestaltungsplan zur Überbauung «NuoIen See» beimKanton Schwyz. Für die Bewilligung ist die Gesamtregierung undinsbesondere das Departement des Lachner Regierungsrates Kurt Zibungzuständig. Die Beurteilung des Gestaltungsplanes hätte nun auf denAngaben im Umweltbericht zu geschehen, die, wie belegt wurde,mangelhaft sind und offensichtlich geltende Gesetze umgehen. Ausserdemwurde die Schwyzer Regierung in einer Beschwerde darauf aufmerksamgemacht, dass für den Umweltbericht von Seiten Gemeinde Wangen einehemaliger Mitarbeiter der Eigentümerschaft der Steinfabrik-Buchtverantwortlich war. Wessen Interessen er vertrat, dürfte wohl klarsein. Da die Prüfung des Gestaltungsplanes durch den Kanton Schwyzwegen einer Verwaltungsbeschwerde aufgeschoben wurde, wollteRegierungsrat Zibung auf Anfrage zu den mangelhaften Grundlagen imUmweltverträglichkeitsbericht keineStellung nehmen.
Appell an Regierung
«Nuolen natürlich!» appelliert an die Schwyzer Regierung, auch inNuolen die geltenden Gesetze anzuwenden. Zugleich riefen die Nuoler ander Pressekonferenz die Bevölkerung auf, sie bei diesem wichtigenAnliegen für Natur und Umwelt zu unterstützen. «Rives Publiques» führteaus, dass im ganzen Land kein derartiger Ufereingriff mitSeeschüttungen denkbar sei. Man darf gespannt sein, was die SchwyzerRegierung zu diesem Fallsagen wird.
Zürichsee-Zeitung
8. Oktober 2009
Lieber Schilf als reiche Leute und mehr Boote
Nuolen Natürlich und Rives Publiques wehren sichgegenProjekt für Ufer-Überbauung.
Bis zum Entscheid der Schwyzer Regierung überden Gestaltungsplan Nuolen See setzen Gegner alle Hebel in Bewegung.
Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) für den GestaltungsplanNuolen See habe schwere Mängel und Veränderungen am Seeufer seienungesetzlich. Das führten gestern an einer Pressekonferenz UrsulaRothlin und Sivilla Kreis von Nuolen Natürlich sowie Victor vonWartburg vom Verein Rives Publiques aus. Mit ihren Argumenten möchtensie die Bevölkerung sensibilisieren und einen Appell an die Regierungrichten, «die nationalen Gesetze zu beachten». Die Schwyzer Regierunghat als nächste Instanz nach dem Mitwirkungsverfahren und derVolksabstimmung in der Gemeinde Wangen über den Gestaltungsplan NuolenSee zu entscheiden.
Schützenhilfe bekommen Nuolen Natürlich und Rives Publiques zudemvon Irene Herzog-Feusi aus Pfäffikon und von Ripa Inculta, einer vonGregor Ruoss aus Siebnen und weiteren Personen ins Leben gerufenenFacebook-Gruppe mit derzeit rund 630 Mitgliedern. Vor allem wollen dieverschie- denen Interessengruppen, dass die geplante, rund 600 Meterlange Seeuferüberbauung nicht erstellt werden kann. «Solche Plänesprengen jeden Rahmen», sagte gestern Sivilla Kreis. Die seit einigenMonaten laut gewordene Kritik richtet sich vor allem gegen denUmweltverträglichkeitsbericht zum Gestaltungsplan Nuolen See. Zudemwerden Passagen aus dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Natur-und Heimatschutz zitiert, welche nicht eingehalten würden. «Gesetzewerden nicht angewandt, weil das Geld bestimmt. Man will reiche Leuteanziehen und gibt der Gemeinde das Zückerchen mit der Badi», sagteVictor von Wartburg.
Schilfbestände sind grösser
Die Kritiker an Nuolen See führen ins Feld, dass im UVB (erstellt imOktober 1999 und 2006 revidiert) nur drei von zehn direkt oder indirektbetroffene Schilfbestände aufgeführt sind. «Und diese drei sind erstnoch viel zu klein dargestellt», sagt Ursula Rothlin. Weiter: «Einguter Teil der geschützten Natur in den Nuoler Buchten würde durch dieSeeaufschüttungen vernichtet oder durch die intensive Ufernutzung mitden 65 Wohneinheiten und dem neuen Yachthafen schwer in Mitleidenschaftgezogen». Als Kompensation für stillgelegte Ledischiffe sollen nämlichim Yachthafen Kiebitz 30 und in einem neuen Hafen in der Hunzikerbucht40 weitere Bootsplätze entstehen. «Damit wird das Verbot, am Oberseeneue Bootsplätze zu erstellen, nicht beachtet», sagt Ursula Rothlin.Victor von Wartburg führte ins Feld, dass Seeauffüllungen und dasVernichten von Schilf ungesetzlich seien. «Nuolen wäre der einzigebekannte Fall in der ganzen Schweiz, wo Seeufer aufgeschüttet werdendürfte», betonter.
Einiges erreicht
Dass der WWF und Pro Natura als gewichtige Umweltschutzorganisationenim Projekt Nuolen See einige Anliegen realisieren konnten, wirdbestätigt. Dass die Buobenbadi bereits Naturschutzgebiet ist und dassauf den Seeuferweg zur Bätzimatt verzichtet wird, reicht für NuolenNatürlich und Rives Publiques aber nicht aus.
Sie wollen, dass der Regierungsrat den Gestaltungsplan Nuolen See nichtbewilligt. Würde dies doch geschehen – man rechnet mit dem Entscheidnoch in diesem Jahr –, würde man sich den Gang durch die gerichtlichenInstanzen überlegen,wurde gestern betont. (Frieda Suter)
SchwyzerZeitung
8. Oktober 2009
Gestaltungsplan Nuolen See wird kritisiert
Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) für den Gestaltungsplan NuolenSee habe schwere Mängel und Veränderungen am Seeufer seienungesetzlich. Das führten gestern an einer Pressekonferenz UrsulaRothlin und Sivilla Kreis von « Nuolen Natürlich» sowie Victor vonWartburg vom Verein Rives Publiques aus. Mit ihren Argumenten möchtensie einen Appell an die Regierung richten, «die nationalen Gesetze zubeachten». Die Schwyzer Regierung hat als nächste Instanz nach demMitwirkungsverfahren und der Volksabstimmung in der Gemeinde Wangenüber den GestaltungsplanNuolen See zu entscheiden.
Buchten werden vernichtet
Die verschiedenen Interessengruppen wollen, dass die geplante, rund 600 Meter lange Seeuferüberbauung nicht erstellt werden kann. «Solche Plänesprengen jeden Rahmen», sagte gestern Sivilla Kreis. Die Kritikerführen ins Feld, dass im UVB nur drei von zehn direkt oder indirektbetroffene Schilfbestände aufgeführt sind. «Und diese drei sind erstnoch viel zu klein dargestellt», sagt Ursula Rothlin. Weiter: «Einguter Teil der geschützten Natur in den Nuoler Buchten würde durch dieSeeaufschüttungen vernichtet oder durch die intensive Ufernutzung mitden 65 Wohneinheiten und dem neuen Yachthafen schwer in Mitleidenschaftgezogen.» (fs.)
OberseeNachrichten
8. Oktober 2009
Uferüberbauung Nuolen: Auf Schilf gebaut!
Umweltverträglichkeitsbericht brilliert mit Auslassungen
Der Umweltbericht zur landschaftsverändernden Uferüberbauung in Nuolen weist grosse Mängel auf. Man wundert sich, wie das Projekt soweit kommen konnte.
Die Uferschutzorganisation «Rives Public» und die Gruppe «Nuolennatürlich!» haben an einer Pressekonferenz die schweren Mängel des Umweltberichts zur geplanten Uferüberbauung «Nuolen See» offen gelegt.In den Planunterlagen werden von zehn vorhandenen Schilfgürteln in den Nuoler Buchten nur deren drei aufgeführt – und werden erst noch viel zu klein dargestellt. Das wohl deshalb, weil die Strafen zur Vernichtungvon Ufervegetation drastisch sind. Der Bericht brilliert noch mitweiteren grossen Auslassungen: Das Hafenbauverbot am Obersee soll umschifft werden. Auch zum Schüttungsverbot von über 25 000 Quadratmeter See schweigt der Bericht.
Obersee Nachrichten
8. Oktober 2009
Nuolen: Nun ist die Regierung am Zug
Die ON haben schon mehrmals über die geplante Überbauung «NuolenSee» berichtet: Zuerst schlossen Gemeinde und Kibag den dafür nötigenKiesabbauvertrag in verdächtiger Eile ab. Dann stellte sich heraus, wiees zum Husch-husch-Vertrag gekommen war. Der Anwalt einsprechenderNuoler hatte seine Klienten übergangen und liess sich von derGegenpartei mit 10 000 Franken für seine Aufwendungen entschädigen.
Nun hat die Bürgerinitiative «Nuolen natürlich!» dokumentiert, wie lückenhaft der Umweltverträglichkeitsbericht aufbereitet ist (sieheSeite 7). Aus zehn Schilfgürteln machen die «Gutachter» drei. DieGesetze, die Seeschüttungen verbieten, sind nicht berücksichtigt – oderwerden falsch interpretiert. Und das Verbot, weitere Bootsplätze zubauen, wird mit undurchsichtigen Händeln umschifft.
Die Kantonsregierung schweigt, weil Einsprachen hängig sind. Wieauch immer das Einspracheverfahren ausgeht: Die Regierung ist denBürgern Antworten schuldig. Falls sie den Gestaltungsplan für dasVerbauen von 600 Metern Ufer genehmigt, verstösst sie gegen mehrereGesetze. Und würde wohl neben dem Volkeswillen liegen. Die Menschen amZürichsee wollen nämlich ihr Ufer schützen. Das hat sich in Schmerikon, Pfäffikon und Uetikon gezeigt. Dort gelang es Bürgern, ähnlichverwegene Projekte zu bodigen.
Die Schwyzer Regierung hat sich wohl schon viel zu weit aus dem Fenstergelehnt, indem sie bis jetzt das Spiel mit der mit höchster Wahrscheinlichkeit ungesetzlichen Einzonung von See mitgemacht hat. Nunhat sich die Regierung zu überlegen, wie sie aus diesem Schlamasselwieder herauskommt. Eine Bewilligung des auf den Ämtern liegendenGestaltungsplanes «Nuolen See» würde ihr bestimmt nur noch weitereProbleme bescheren. Denn was hier angeleiertist, hat vor höheren Gerichten kaum eine Chance. (Martin Mühlegg)
Zürichsee-Zeitung
7. Oktober 2009
Aktion der Juso für freien Seezugang
Wädenswil. In der Nacht auf Mittwoch haben die Jungsozialisten(Juso) Linker Zürichsee gemäss einer Mitteilung an diversen privaten Grundstücken entlang des Seeufers Schilder mit Forderungen für einöffentlich zugängliches Seeufer angebracht. Die Partei fordert denWädenswiler Stadtrat auf, sich in Zukunft vermehrt um frei zugänglicheSeeufer zu kümmern, auch im Giessen. (zsz)
Zürichsee-Zeitung
7. Oktober 2009
Ein Rekurs gegen Bau auf dem Giessen -Areal
Mit der diese Tage abgelaufenen Rekursfrist ist gegen die vom Immobilienunternehmen Peach Property Group AG geplante Luxusüberbauungauf dem Giessen – Areal ein Rekurs eingegangen, teilte Karl Bachmann,Stadtingenieur von Wädenswil, gestern auf Anfrage mit. Der Bau derbeiden im südwestlichen Ende der Halbinsel geplanten Gebäude, die imErdgeschoss durch einen Wellnesbereich verbunden werden sollen, wirdsich damit auf unbestimmte Zeit verzögern. Die Peach Property Group AGwollte die Überbauung bis 2011 fertigstellen. (e)
TagesAnzeiger
18. September 2009
Hauseigentümer bodigen den Seeuferweg
Von einem durchgehenden Seeuferweg bleibt imkantonalen Richtplan nicht viel übrig.
Die Bürgerlichen wollen ihn ganz streichen, die Linke gibt sich miteinemKompromiss zufrieden.
Es ist der kühne Traum jener, die keine Villa direkt am Zürichseebesitzen: ein öffentlicher Uferweg von Rapperswil bis Zürich. Genährtwurde die Hoffnung darauf durch den Regierungsrat, der im kantonalen Richtplan ursprünglich ein zusammenhängendes Wegnetz «direkt am See»als Ziel festschreiben lassen wollte. Doch jetzt scheint sich der Traumin Luft aufzulösen. Wenn der Kantonsrat Ende November über dieTeilrevision des Richtplans befindet, wird von einem Weg direkt am Seekeine Rede mehr sein. In der Vorlage, welche die vorberatendeKommission gestern vorgestellt hat, heisst es nur noch «möglichst naheam See». Und doch müssen die Befürworter eines Seeuferwegs selbst dieseFormulierung noch als Teilerfolg werten. Denn wegen empörter Reaktionenvon FDP und Hauseigentümern hatte der Regierungsrat den Passus komplettgestrichen, und die bürgerlichen Kommissionsmitglieder wollten, dass esdabei bleibt.
«Die neue Formulierung ist zugegebenermassen etwas schwammig», sagt SPKantonsrätin Monika Spring. Nur dank dieses Kompromisses sei es abermöglich gewesen, in der Kommission eine knappe Mehrheit zu gewinnen.Sie glaubt, dass ein echter Seeuferweg so immerhin ein Thema bleibe undman den Druck aufrecht erhalten könne.
Es stellt sich aber die Frage: Wie nahe ist «möglichst nahe»? Die Antwort, die eine erläuternder Bericht zum Richtplan gibt, kann den Befürwortern nicht gefallen. Dort heisst es, dass die Möglichkeiten, zugunsten eines Weges Ufermauern abzubrechen, privates Land zubeanspruchen oder einen Steg im See zu bauen «relativ klein» seien.Dabei wird man nicht zuletzt an drohende Entschädigungs forderungengedacht haben. Dort, wo das Ufer in Privatbesitz ist, dürfte der Wegfür die Fussgänger also auch weiterhin hinter den Häusern und Heckendurch geführt werden. So, wie das an der Goldküste abgesehen vonwenigen Ausnahmen heute schon der Fall ist – Richtplan hin oder her.
Das Privateigentum schützen
Den bürgerlichen Kommissionsmitgliedern, darunter auch demMeilemer SVPKantonsrat Adrian Bergmann, ist aber selbst die schwammigeKompromiss-Formulierung noch zu stark. Sie wollen auf Nummer sichergehen und mit einem Minderheitsantrag dafür sorgen, dass der Kantonsratden Seeuferweg vollständig aus dem Richtplan kippt. «Wir sind nichtgrundsätzlich gegen Wege am Seeufer», sagt die feder führende FDP-Nationalrätin Carmen Walker Späh. Am Privateigentum dürfe abernicht gerüttelt werden. Zudem sei ein durchgehender Weg am Seeufer auchaus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes fragwürdig. Sinnvoll seies dagegen, die öffentlich zugänglichen Flächen am Ufer des Zürichsees punktuell auszudehnen.
Die Chancen, dass sich die Lobby der Hauseigentümer mit dieserHaltung im Kantonsrat durchsetzt, sind angesichts der knappenMehrheitsverhältnisse durchaus intakt. Dies, zumal die Grünen vor dem Dilemma stehen, dass sie dem Seeuferweg zwar nicht abgeneigt sind, dasssich ein durchgehender Weg aber nicht leicht mit umweltschützerischenInteressen vereinbaren lässt.
Für einen Mann spielt der Ausgang der Abstimmung schon heute keineRolle mehr: Victor von Wartburg, der mit dem Verein Rives Publiquesseit Jahren schweizweit für öffentlich zugängliche Seeufer kämpft,findet die neuste Entwicklung so oder so «unglaublich undniederschmetternd». Die Gewässer seien gemäss übergeordnetemeidgenössischem Recht ein öffentliches Gut. Wenn die Volksvertreterdieses «dem Geld zuliebe» verschenken, stehe es schlimm um sie. Nurnoch eine eidgenössische Volksinitiative könne nun weiterhelfen.(Marius Huber)
La grogne monte contre les ascenseurs à bateaux
La députée de Nyon Fabienne Freymond Cantoneinterpelle le canton sur les lifts qui permettent de hisser les embarcations.
Un cas nyonnais a fait des remous jusque sous les fenêtres de Jacqueline de Quattro.
Les heureux propriétaires d’un terrain au bord du Léman ont le choixpour mettre au sec leur yacht. Construire un hangar avec rail de mise à l’eau, ou un lift, fixé au ponton et permettant de hisser le bateauau-dessus de la surface du lac. Cette seconde solution est de plus enplus souvent adoptée ces dernières années. Au grand dam d’associations telles que Rives publiques, qui veille au grain sur les berges lémaniques. Municipale de Nyon et députée, Fabienne Freymond Cantone a interpellé le Conseil d’Etat mardi à ce sujet. Selon elle, autoriserces lifts va à l’encontre «de la volonté affirmée du canton de protégernos rives». Et la socialiste de demander au gouvernement s’il ne contribue pas à «banaliser le paysage lacustre» en agissant ainsi.
Le ponton de la discorde
Ce qui reste en travers de la gorge de l’exécutif nyonnais,c’est la mansu étude du Conseil d’Etat. Cet été, Jacqueline de Quattroen personne a régularisé un ponton avec lift qui avait été bâti avantde recevoir le permis de construire. «Et qui avait soulevé 17 oppositions lors de sa mise à l’enquête», souligne Fabienne Freymond Cantone. La conseillère d’Etat a jugé «qu’un lift à bateaux ne causepas plus de nuisances visuelles qu’un hangar avec rail». Ellea simplement sommé le propriétaire de raccourcir son ponton.
L’ascenseur à bateaux présenterait un double avantage pour les propriétaires: «C’est moins cher qu’un hangar et ça empiète sur le lac – domaine public -, et non sur leur parcelle», poursuit Fabienne Freymond Cantone. «Une nouvelle astuce que tout le monde a comprise»,renchérit le président de Rives publiques, Victor von Wartburg. Cedernier constate une augmentation ces dernières années de ces lifts,«dépôts très laids à ciel ouvert», déjà répandus aux Etats-Unis. «Enles considérant comme des constructions légères, l’Etat favorise cette prolifération.» Des ouvrages légers? Assurément, selon le Service des eaux, sols et assainissement (SESA). «Le critère, c’est la facilité de démonter et évacuer la construction sans recourir à des travaux de génie civil par exemple», explique Michel Cosendai, du SESA. Ainsi, les pontons munis d’un lift ne nécessitent qu’une autorisation d’usage du domaine public, et non une concession. Quant à la question esthétique, elle a été abordée il y a quelques années par la Commission cantonale des rives. Verdict: «Vu du large, le lift a nettement moins d’impact sur le paysage qu’un hangar. A 50 mètres de la rive, on ne le voit pour ainsi dire plus», avance Michel Cosendai. (Vincent Maendly)
Basler Zeitung
13. August 2009
Michael Schumacher hat Probleme mit seinem Privathafen
Die Pläne für einen Privathafen vor MichaelSchumachers Villa am Genfersee stossen auf Widerstand.
Gegen das Hafen-Projekt auf dem Gebiet der Waadtländer GemeindeGland sind rund ein Dutzend Einsprachen eingegangen, wie eineGemeindeangestellte auf Anfrage sagte. Eine davon stammt vom Verein«Rives Publiques», der sich für den freien Zugang zu den See- undFlussufern in der Schweiz einsetzt. Laut einer «RivesPubliques»-Medienmitteilung vom Donnerstag möchte der frühereFormel-1-Fahrer vor seinem Anwesen einen Hafendamm von mindestens 49Metern bauen. Das Hafenbecken würde ungefähr 600 Quadratmeter messen.Bei der Gemeinde wollte man diese und weitere Grössenangaben von «RivesPubliques»-Präsident Victor von Wartburg nicht bestätigen. DieGemeindeangestellte verwies lediglich auf die öffentliche Auflage desDossiers.
«Überdimensioniert»
Laut «Rives Publiques» ist ein Hafenbecken von 600 m2 zumindest völligüberdimensioniert und überflüssig. Schumachers Anwesenverfüge bereits über einen 14,5 Meter langen Bootssteg. Vor kurzemsei in Nyon – dank Einsprachen – das Projekt einer privatenBootsanlegestelle deutlich redimensioniert worden. Es wäre deshalbunverständlich, wenn im Falle Schumachers anders verfahren würde. Zudembestehe auf Schumachers Parzelle ein Wegrecht, das nicht durchgesetztwerde. Eingesprochen hat auch die Umweltorganisation Pro Natura. Da derAbschnitt gemäss Richtplan in einem Schutzgebiet für Wasser- undZugvögel von nationaler und internationaler Bedeutung liegt, fordertPro Natura deutlich mehr ökologische Ausgleichsmassnahmen, wie einSprecher von Pro NaturaWaadt erklärte.
Güterabwägung zugunsten der Eigentümer
Der Widerstand von «Rives Publiques» ist viel grundsätzlicher. VonWartburg und seine Mitstreiter sind der Ansicht, dass die Ufer derGewässer der Öffentlichkeit gehören. Sie berufen sich dabei auf Artikeldes Zivilgesetzbuches und des Raumplanungsgesetzes. Das Bundesamt fürRaumplanung (ARE) teilt diese Auffassung nicht. Zwar gebe es denGrundsatz, dass See- und Flussufer freigehalten und der öffentlicheZugang erleichtert werden sollte. Dieses Prinzip müsse aber gegenandere Grundsätze abgewogen werden. Einen direkten Anspruch aufUferzugang gebees deshalb nicht, so das Are.
60 Meter auf 4 Kilometer öffentlich zugänglich
Die Raumplaner fordern indes die Kantone auf, den Uferzugang zuverbessern. Sie teilen dabei die Ansicht von Wartburgs, dass der Zugangzu oft zu stark eingeschränkt ist. Laut von Wartburg sind in Gland vonden 4090 Meter Seeufer nur 60 Meter offiziell frei zugänglich. Auf denanderen Abschnitten ist der Zugang, wegen Anwesen wie denen von MichaelSchumacher oder Alinghi-BesitzerErnesto Bertarelli, erschwert oder unmöglich. (sam/sda)
Schumi privé de son port
Michael Schumacher, ancienchampion de formule1, rencontre de fortes oppositions à la construction de son port privé.
Michael Schumacher devra encore attendre pour construire un portprivé devant sa propriété de Gland (VD). Bien que le projet actueld’agrandissement du ponton ait déjà été deux fois revu à la baisse, ila suscité une douzaine d’oppositions. Ce projet prévoit une premièredigue avancée dans le lac d’une longueur de 27 mètres, se poursuivantsur 22 mètres après un coude, détaille l’association Rives publiquesdans son opposition. L’emprise sur le lac serait alors de 600m2. «Unetelle construction est complètement exagérée pour deux canots àmoteur», estime Victor von Wartburg, président de l’association. Unprojet pourtant bien plus modeste dans la commune voisine de Nyon ad’ailleurs récemment été encore réduit par les services du canton.Selon Rives publiques, il y a là unproblème d’égalité de traitement.
Passage public refusé
Le président de l’association s’oppose surtout à la«privatisation» de la rive. La propriété de l’ancien pilote de formule1 est pourtant grevée d’une servitude de passage sur toute sa rive.«Cette servitude n’est pas appliquée, sous prétexte qu’il n’y a pasd’accès direct», regrette Victor von Wartburg, fustigeant au passage«le manque total de volonté politique des autorités». La rive de Glandmesure 4090 mètres et seuls 60 mètres sont accessibles au public demanière officielle, s’insurge l’association. Rives publiques demandeque les lois en vigueur soient respectées et que les promeneurspuissent passer librement sur la rive. La richesse et la notoriété despropriétaires ne justifient pas de bafouer les règles.
Pro Natura a, pour sa part, déposé une opposition sur la forme, aindiqué Michel Bongard, secrétaire de la section vaudoise.L’association de défense de la nature ne s’oppose pas à la constructionde ce port, mais elle réclame des compensations écologiquessupplémentaires, le site constituant une réserve d’oiseaux d’importance.
Rives publiques s’oppose au port de Michael Schumacher
L’association Rives publiques a profité du dernier jour de la mise àl’enquête pour faire opposition au port privé de Michael Schumacher, sur la propriété du pilote de FI à Gland (VD). A l’étude depuis 2005,le projet a été revu fortement à la baisse par les services de l’Etat. Le projet a suscité onze autres oppositions. Rives publiques, qui milite pour l’accès de tous à toute la rive lémanique, veut éviter «la privatisation» .de celle-ci par des constructions, selon son président, Victor von Wartburg. (LI)
Newsnetz sda / sam
13. August 2009
Michael Schumacher hat auch Probleme mit seinem Privathafen
Die Pläne für einen Privathafen vor MichaelSchumachers Villa am Genfersee stossen auf Widerstand.
Gegen das Hafen-Projekt auf dem Gebiet der Waadtländer Gemeinde Glandsind rund ein Dutzend Einsprachen eingegangen, wie eineGemeindeangestellte auf Anfrage sagte.
Eine davon stammt vom Verein «Rives Publiques», der sich für den freienZugang zu den See- und Flussufern in der Schweiz einsetzt. Laut einer«Rives Publiques»-Medienmitteilung vom Donnerstag möchte der frühereFormel-1-Fahrer vor seinem Anwesen einen Hafendamm von mindestens 49Meter bauen. Das Hafenbecken würde ungefähr 600 Quadratmeter messen.
Bei der Gemeinde wollte man diese und weitere Grössenangaben von «RivesPubliques»-Präsident Victor von Wartburg nicht bestätigen. DieGemeindeangestellte verwies lediglich auf die öffentliche Auflage desDossiers.
«Überdimensioniert»
Laut «Rives Publiques» ist ein Hafenbecken von 600 m2 zumindest völligüberdimensioniert und überflüssig. Schumachers Anwesen verfüge bereitsüber einen 14,5 Meter langen Bootssteg.
Vor kurzem sei in Nyon – dank Einsprachen – das Projekt einer privatenBootsanlegestelle deutlich redimensioniert worden. Es wäre deshalbunverständlich, wenn im Falle Schumachers anders verfahren würde. Zudembestehe auf Schumachers Parzelle ein Wegrecht, das nicht durchgesetztwerde. Eingesprochen hat auch die Umweltorganisation Pro Natura. Da derAbschnitt gemäss Richtplan in einem Schutzgebiet für Wasser- undZugvögel von nationaler und internationaler Bedeutung liegt, fordertPro Natura deutlich mehr ökologische Ausgleichsmassnahmen, wie einSprecher von Pro Natura Waadt erklärte.
Güterabwägung zugunsten der Eigentümer
Der Widerstand von «Rives Publiques» ist viel grundsätzlicher. VonWartburg und seine Mitstreiter sind der Ansicht, dass die Ufer derGewässer der Öffentlichkeit gehören. Sie berufen sich dabei auf Artikeldes Zivilgesetzbuches und des Raumplanungsgesetzes. Das Bundesamt fürRaumplanung (ARE) teilt diese Auffassung nicht. Zwar gebe es denGrundsatz, dass See- und Flussufer freigehalten und der öffentlicheZugang erleichtert werden sollte. Dieses Prinzip müsse aber gegenandere Grundsätze abgewogen werden. Einen direkten Anspruch aufUferzugang gebe es deshalb nicht, so das Are. Die Raumplaner fordernindes die Kantone auf, den Uferzugang zu verbessern. Sie teilen dabeidie Ansicht von Wartburgs, dass der Zugang zu oft zu starkeingeschränkt ist.
Nur 60 Meter von 4 Kilometern Ufer frei zugänglich
Laut von Wartburg sind in Gland von den 4090 Meter Seeufer nur 60 Meteroffiziell frei zugänglich. Auf den anderen Abschnitten ist der Zugang,wegen Anwesen wie denen von Michael Schumacher oder Alinghi- BesitzerErnesto Bertarelli,erschwert oder unmöglich.
Schumi devra attendre pour construire son port
Le projet de construction d’un port dans la propriétéde l’ex-pilote se heurte aux oppositions.
Mauvaise semaine pour Michael Schumacher. Mardi, il annonçait, lamort dans l’âme, qu’il ne reprendrait pas le volant d’une F1 en raisonde douleurs au cou. Jeudi, c’était au tour de son envie de port deprendre un coup dans l’aile. «Il est inacceptable que le Canton laissemettre à l’enquête un tel projet qui privatise le domaine public»,fustige Victor von Wartburg, le président de Rives publiques. Sonassociation a fait opposition. La mise à l’enquête courait jusqu’àjeudi. En tout, le projet a récolté une douzaine d’oppositions.
Pourtant, l’ancien pilote de F1 avait déjà dû revoir ses ambitionsportuaires à la baisse, le Canton ayant mis le holà à deux projets plusimportants, que Michael Schumacher voulait réaliser dans sa propriétéen bord de lac. «La rive de sa parcelle devrait être accessible aupublic, mais il l’a totalement privatisée, s’énerve Victor vonWartburg. Alors, ce n’est pas normal que l’on donne encore 600 m2 dulac à une personne aussi égoïste»,s’emporte-t-il.
«Son port privé restera sur le domaine public, rectifie d’entréeMichel Cosendai, responsable au Service des eaux de l’Etat. Il aurasimplement une concession de 30 ans.» Mais, comme pour sonhypothétique retour en formule 1, l’Allemand devra attendre pouravoir son port à lui. «Maintenant, il va y avoir une pesée d’intérêtsde la part du Canton qui prendra encore plusieurs semaines»,prévient-il. (Renaud Bournoud)
La rive n’est pas un long chemin tranquille
L’association Rives publiques se bat pour libérer deschemins piétonniersle long du Léman.
Envie de piquer une tête dans le lac en cette période estivale? Poury arriver, tout dépend d’où vous résidez. Pour profiter d’une baignaderafraîchissante, mieux vaut habiter le canton de Neuchâtel où les 4/5du pourtour du lac sont publics que dans les cantons de Vaud ou deGenève. «Dans le premier canton cité, 50% des rives sont privatiséessurtout à partir de Morges jusqu’à Versoix», précise Victor vonWartburg, président fondateur de l’association Rives publiques,association nationale basée à Mies et fondée en 2003. «Le plan dequartier Fleur d’Eau à Rolle prévoit le « chemin riverain du lac »audessus de la route suisse, c’est ridiculeet viole la jurisprudence fédérale», donne-t-il comme exemple.
Une loi pourtant claire
A Genève, la situation est encore pire. Au-delà des quais de la rade, l’espace des berges a été quasiment privatisé par les propriétaires de villas entre Cologny et Hermance. Seul un tiers des32,6 kilomètres des rives genevoises est accessible. Et pourtant, la Loi fédérale sur l’aménagement du territoire de 1979 (LAT) prévoit le libre accès des rives pour la population. «Un des principes régissant l’aménagement du territoire consiste à tenir libres les bords du lac et des cours d’eau et à faciliter au public l’accès aux rives et le passage le long de celles-ci», stipule même l’article 3 de la loi. C’est ce qu’a obtenu l’association sur le lac de Morat. La jurisprudence du Tribunal fédéral explique aussi que les eaux publiques et leur lit (avec rives naturelles ou transformées) forment un tout indissociable et font partie du domaine public, insiste Victor von Wartburg. Plus encore: en vertu du Code civil suisse, la délivrance àun particulier d’une concession pour utilisation du domaine public lors de l’aménagement d’un mur anti-érosion, d’une jetée, d’un port privé, d’une installation de rails à bateau et de toute autre construction empiétant sur le lac entraîne obligatoirement la création d’une servitude de passage public, rappelle aussi Victor Ruffy, vice-président fondateur de l’association. Mais dans bien des cas, cette compensation n’existe que sur le papier. L’association souhaite donc la démolition immédiate de tous ces ouvrages qui contreviennent à la loi. Bref, force est de constater que les textes ne sont ni respectés, ni appliqués par la plupart des cantons et les communes qui sont en charge de leurs applications. Le pouvoir que détiennent les autorités compétentes plie devant les coups de force d’influents riverains et il est vrai souvent aisés.
C’est certainement pour ces raisons précises qu’on ne peut pas dire que le dossier avance vraiment dans le canton de Genève. Sans retracer toutes les tentatives vaines de récupération de l’espace public, rappelons qu’en 1992, une pétition avait été déposée demandant la «réalisation d’un itinéraire pédestre le long des rives du lac». En2001, Christian Grobet, Rémy Pagani et Jean Spielmann proposaient une modification de la loi sur les eaux, «garantissant le libre passage des piétons le long des berges». En 2004, les Communistes avaient organisé une action médiatique en débarquant sur les propriétés privées de Pictet, Maus et consorts avant de déposer une pétition pour dénoncer cet état de fait, en réclamant une loi cantonale d’application de la LAT. Celle-ci n’avait pas vu le jour du fait d’une alliance entre la droite, les propriétaires de villas et certains Verts, qui considèrent que l’environnement est mieux préservé s’il est laissé à la diligence de propriétaires privés. «Au vu du rapport de force actuel au parlement, une loi allant dans ce sens n’a aucune chance de passer», nous explique l’écologiste Robert Cramer, conseiller d’Etat en charge du dossier. Le «seul petit frémissement» qu’il entrevoit se trouve du côté des communes. «Versoix a établi un plan de chemin pédestre au bord du lac, avalisé par le Conseil d’Etat, incluant des passerelles au-dessus de l’eau pour répondre aux objections des propriétaires», précise le magistrat. Quant à la «plage Cramer», soit un avant-projet d’aménagement des rives du lac entre Baby-Plage et le Port-Noir, il estcontesté par une initiative municipale de l’association Action Patrimoine vivant qui veut préserver la rade. Il faut dire que la plage qui sera construite dans le prolongement des parcs de La Grange et des Eaux-Vives implique l’agrandissement de la Nautique – ce qui à de quoi pleinement satisfaire les propriétaires de yachts – et la création d’un port public «pour désencombrer la rade».
Prête à se jeter à l’eau
Quid dans le canton de Vaud? L’association Rives publiques vient d’écrire à la radicale Jacqueline de Quattro, cheffe du Département de la sécurité et de l’environnement pour qu’elle mette en application les prescriptions des différentes lois et leur jurisprudence, par exemple la loi sur le marchepied (un texte datant de 1926) afin qu’un passage sur les rives de 2 à 5 mètres soit libéré de toute obstruction. En précisant que l’association avait rédigé un appel national pour rappeler son combat et que son ultimatum arrive à terme le 1er novembre2009. Elle a demandé à la conseillère d’Etat «quelle solution restera-t-il au public pour faire exécuter ces lois dormantes?» En expliquant que cette interrogation n’est pas une menace déguisée, mais un questionnement très sérieux de la part d’une association spécialisée, menée certes par des personnes civilisées, mais très déterminées. «Si rien ne se passe, nous sommes prêts à entreprendre quelques interventions « publiques » bien médiatisées et à lancer une initiative fédérale sur le sujet», précise Victor von Wartburg. Pas de ddoute qu’elle sera plébiscitée par les marcheurs et les baigneurs.(JOËLDEPOMMIER)
Uetiker Seezugang-Aktivisten bleiben dran
Ein neu gegründeter Verein will sich für denöffentlichen und fairen Seezugang am Uetiker Seeufer einsetzen.
Doch der Dialog mit Behörden und Eignern ist bereits ins Stocken geraten.
Der Uetiker Andreas Natsch ist Chemiker. Auf amerikanischen Websiteswird er gar als Erfmder bezeichnet. Doch auch er kann die Welt nichtgrundsätzlich neu erfinden. Mit seinen Aktivitäten rund um das Arealder Chemie Uetikon (CU) versucht er immerhin, in seiner unmittelbarenUmgebung etwas zu verändern (siehe Kasten).
Natsch, zusammen mit dem Uetiker Rolf Käppeli Kopräsident des neugegründeten Vereins «Uetikon an den See», stellt klar: «Wir kämpfennicht gegen die Chemie Uetikon. Wenn sie bleibt, bleibt sie.» DerVerein kiimmere sich vielmehr um die Frage, was passiert, wenn dieChemische eines Tages weg sein sollte. Der erste Versuch eines Dialogshabe bereits stattgefunden: In einem Brief hat der Verein denGemeinderat und die Führung der Chemischen zu einem Gesprächaufgefordert.
Die Antworten seien zurückhaltend ausgefallen, sagt Rolf Käppeli.«Der Gemeinderat sieht zu diesem Zeitpunkt keinen Bedarf für einGespr’äch.» Der Uetiker Gemeindepräsident Kurt Hänggi begründet diese Haltung damit, dass «der Verein bereits über die gleichen Informationenverfügt wie wir». Der Verwaltungsrat der Chemischen habe die Gemeinde dahingehend informiert, dass im Moment keine weiteren Investitionen auf dem Fabrikareal geplant seien. Im Übrigen sei es eine private Angelegenheit des Unternehmens. Es bleibe vorläufig alles beim Alten.
Die gleichen Informationen habe der Verein vom Unternehmen erhalten.«Warum sollen wir über etwas informieren, das bereits bekannt ist?»,fragt Hänggi. Er hat grundsätzlich nichts gegen einen Verein.Unglücklich findet er hingegen, dass die gleichen Leute, die dasfrühere Projekt zu Fall gebracht haben, jetzt von der Chemischen offeneDialogbereitschaft erwarten. «Für die CU stellt dieser Verein sichernicht den Traumpartner für einen Dialog dar.» Natsch zeigt sichunbeeindruckt. «Die Frage nach einem besseren Seezugang für dieBevölkerung ist die Gleiche geblieben, daran hat sich im Lauf der Jahrenichts geändert.»
«Richtplan ignoriert das Seeareal»
Ein weiteres Thema, das den Vereinsaktivisten unter den Nägelnbrennt; ist der kommunale Richtplan. In diesem wird das gesamte Arealnach wie vor als «Arbeitsgebiet» bezeichnet. «Wir erachten es alsfalsch, dass sich die Gemeinde im Richtplan über ein so wichtiges Themaausschweigt», sagt Käppeli.
Zwei Argumente führt Hänggi hierzu ins Feld. Zum einen habe dieVerwaltungsratssitzung der CU über die Zukunft der Liegenschaft erstnach der öffentlichen lnformationsveranstaltung zum kommunalenRichtplan stattgefunden. Man habe damals noch nicht gewusst, was die CUauf dem Areal plane. Andererseits habe der Richtplan einenPlanungshorizont von 15 bis 20 Jahren. «Da die CU nicht vorhat, in dennächsten Jahren irgendetwas zu ändern, besteht kein Bedarf nach einemkonkreten Eintrag im Richtplan», ist Kurt Hänggi überzeugt.
Andreas Natsch wirft dem Gemeinderat geschicktes Taktieren vor. Beiallen Powerpoint-Präsentationen während der Infoveranstaltung zumRichtplan sei das Uetiker Seeufer ausgeblendet gewesen. «Der See wareinfach nicht drauf.» Für Natsch unverständlich. Die Gemeinde heisseschliesslich Uetikon am See. Und: An der Zukunftskonferenz 2007 habesich eine grosse Mehrheit von links bis rechts für eine Parkanlage amSee eingesetzt. Dafür kämpfe er unermüdlich weiter. (Marcus May)
Zürichsee Zeitung
2. Juli 2009
Neuer Verein pocht auf Seezugang
Der Verein «Uetikon an den See»will politischeDiskussion um den Seezugang wach halten
Der neue Verein «Uetikon an den See» will das Arealder «Chemischen» in die aktuelle Richtplan-Diskussion einbeziehen.
Der Gemeinderat sieht dazu imMoment keinen Anlass.
Uetikon heisst zwar «am See», hat aber kaum öffentlichen Zugang zumWasser. Das will ein neu gegründeter Verein mit dem sinnigen Namen«Uetikon an den See» ändern. «Die Gemeinde soll ihrem Beinamen endlichgerecht werden», sagt Andreas Natsch, Co-Präsident des Vereins. Heuteseien gerade mal 40 Meter des Uetiker Seeufers für die Bevölkerungzugänglich. Ziel der neuen Gruppierung ist es zunächst, das Thema«öffentlicher Seezugang» überhaupt wieder auf die politische Agenda zusetzen und wach zu halten. Im Visier des Vereins stehteinmal mehr die CU Chemie Uetikon AG, die einen Grossteil des Seeufersbesetzt.
Konkret stören sich Natsch und seine Mitstreiter – es sollen derzeitetwa 15 sein – an der Tatsache, dass das Areal der«Chemischen» in deraktuellen Richtplandiskussion der Gemeinde stiefmütterlich behandeltwird. Da die Chemie ihr Areal zumindest im westlichen Teil früher oderspäter umnutzen wolle, müsse die künftige Nutzung jedoch ein integralerTeil der Richtplanung sein. «Eine konkrete Vision, wie die künftigeNutzung aussehen soll, haben wir nicht», sagt Andreas, Natsch. Wichtigsei aber, dass über allfällige Optionen überhaupt diskutiert werde, zumBeispiel, ob die Gemeinde im Falle einer Umnutzung einen Teil desLandes kaufen wolle.
Keinen Zentimeter gewonnen
Der neue Verein, der Uetikon «an den See» bringen will, beklagt, dassdie Diskussion um das Seeufer seit dem Nein der Gemeindeversammlung zumProjekt «Uetikon West» im März 2007 «tabuisiert» werde. An dieserverfahrenen Situation sind einige Mitglieder jedoch nicht ganzunschuldig: Die Gruppe ist nämlich aus der «Offenen ArbeitsgruppeUetikon» (Ofag) hervorgegangen, die das Projekt «Uetikon West» vehementbekämpft hatte. Dieses sah eine Wohn- und Gewerbeüberbauung auf demWestteil des Areals vor und hätte den öffentlichen Seezugang zumindestteilweise vergrössert, was der Ofag jedoch nicht reichte. Die Folgendes historischen Neins vom März 2007 sind bekannt: Die CU schaltete aufstur – und führte die industrielle Produktion auf dem fraglichenGrundstück weiter. Womit die Bevölkerung bis heute keinen ZentimeterSeezugang gewonnenhat.
Zurückhaltende Reaktionen
Trotz den alten Wunden, die der gehässige Kampf um «Uetikon West»hinterlassen hat, wollen Natsch und seine Gruppe neue Gesprächeaufnehmen mit allen Beteiligten – sprich der Gemeinde und der CU. Dochdie Angesprochenen haben offenbar zurückhaltend reagiert, wie derVerein selbst einräumt. Erstaunlich ist das nicht: Die «Chemische» hatin der Vergangenlieit bereits mehrmals deutlich kundgetan, dass maneine «Einmischung» der Bevölkerung wenn immer möglich verhindern werde.Gemeindepräsident Kurt Hänggi hat die Forderungen des Vereins zurKenntnis genommen, kann ihnen jedoch nicht viel abgewinnen: «Natürlichkönnen wir das Areal im Richtplan in allen erdenklichen Farbenanmalen», sagt er, «aber der Richtplan bleibt ein Papiertiger, wenn dieChemie als Grundeigentümerin nicht mitspielt.» . Die «Chemische» hatder Gemeinde laut Hänggi schriftlich mitgeteilt, dass man in dennächsten 15 bis 20 Jahren das Areal weiterhin industriell nutzen wolleund keine Investitionen vorgesehen seien. Vor diesem Hintergrundentspreche die heutige Indsutriezone bereits der vorgesehenen Nutzungfür die nächsten Jahre.
Der Verein «Uetikon an den See» nimmt die Ankündigung der Chemie,während 15 Jahren weiterzumachen, im Gegensatz zu Hänggi nicht für bareMünze: «Es hat auch schon geheissen, dass bereits in sechs JahrenSchluss sei», sagt Andreas Natsch. Mit dem Szenario «15 Jahre» wolleman bloss die Diskussion abklemmen und seine Gruppe in die«Spinnerecke» drängen.
Ein Steg als Trostpflaster
Wie dem auch sei: Trotz allem könnte Uetikon den Beinamen «am See»in absehbarer Zeit ein bisschen mehr verdienen. Denn der Kanton hat derGemeinde laut Kurt Hänggi versprochen, noch in diesem Jahr ein. Projektfür einen Seeuferweg auszuarbeiten. Allerdings wird es sich dabei umeine «Billiglösung» handeln: einen Steg im See, der vor dem Fabrikarealder «Chemischen» hindurchführen wird. Ein Weg entlang des Ufers istnämlich vorläufig vom Tisch: Eine solche Luxusvariante wäre nurzustande gekommen, wenn die CU auf ihrem Uetiker Areal neue Gebäudeerstellt hätte – dann wäre sie rechtlich verpflichtet gewesen, einenGewässerabstand von 18 Metern einzuhalten. (Lucien Scherrer)
Zürichsee Zeitung
15. Juni 2009
Zündstoff an der GV des «Schilfröhrliclubs»
Engagierte Generalversammlung zur Ausrichtung desZürichsee Landschaftsschutzes.
Bruno Hug und der Verein «Rives Publiques» sorgten an der GV desZürichsee Landschaftsschutzes für brisanten Gesprächsstoff.
Intensiv diskutierte die Generalversammlung des ZürichseeLandschaftsschutzes (ZSL) am Samstagnachmittag im Zürcher Lakeside dieüberraschende Vorstandskandidatur von Bruno Hug. Einstimmig plädierteder Vorstand fürdie Ablehnung.
Der Verleger Hug ist laut eigener Angabe seit wenigen WochenMitglied im «Schilfröhrli-Club» und wurde von der St. GallerKantonsrätin Silvia Kündig als Vorstandsmitglied portiert. In einerErklärung gab Kündig bekannt, dass sie vom anwesenden Präsidenten desVereins Rives Publiques, Victor von Wartburg, darauf aufmerksam gemachtworden sei, dass Hug zur Verfügung stehe. Sie selber sei erst vor vieroder fünf Tagen dem ZSL beigetreten. Zu einer Abstimmung über die WahlHugs in den Vorstand kam es indessen nicht, da Kündig nach zahlreichenWortmeldungen den Vorschlag zurückzog. Zuvor hatte sich ZSL-PräsidentThomas Isler bereit gezeigt, der Vorstand könne mit Hug Gesprächeführen. «Herr Hug wird zu einer der nächsten Vorstandssitzungeneingeladen», kommentierte Isler. Hug selber will die weitereEntwicklung abwarten. Er zeigte Verständnis für die Kritik bezüglichdes kurzfristig eingereichten Antrags. «Vielleicht kann ich helfen,vielleichtaber auch nicht.»
«Kuckucksei Hug»
Kündig begründete ihren Vorschlag damit, dass zum Schutz derunverbauten Gebiete am Obersee ein breites Beziehungsnetz, welches auchdie Presse einbeziehe, nötig sei. Hug – als Verleger der«Obersee-Nachrichten» – vertrete die vierte Macht am Obersee. «Er istfür uns eine unschätzbare Kraft», war sie sich sicher. Islerbezeichnete diese Begründung als schwierig, da der Vorstand dieKandidaten jeweils im persönlichen Gespräch an Vorstandssitzungenkennenzulernen pflege. Zudem wisse man von Differenzen Hugs mitkommunalen Behörden und dem WWF. «Uns würde ein Kuckucksei in denVorstand gewählt», sagte er. Aktuar Kuno Jäggi betonte zudem, dass derZSL gemeinsam mit Natur-, Umweltschutzverbänden und WWF sehr viel amObersee bewirkt habe: «Nicht dank Herrn Hug, sonderndank dieser Zusammenarbeit!»
Auch Hug selber ergriff das Wort: «Ich will mich nicht irgendworeinzwängen, wo ich nicht willkommen bin.» Er wies darauf hin, dass erals Publizist am Obersee mit den Projekten am See vertraut sei. Islerreplizierte, dass genau diese persönliche Ausgangslage diskutiertwerden müsse und keine Instrumentalisierung hinnehmbar sei. AlsVerleger könne Hug Druck ausüben und die Unabhängigkeit des Vorstandesgefährden. Das Renommee desZSL werde in Frage gestellt.
Einige Votanten waren unsicher, ob dem Vorstand geschlossen zufolgen sei. Dass der Vorschlag erst am 9. Juni, drei Tage nach Ablaufder Frist, eingereicht worden ist, wurde grundsätzlich bemängelt. OttoKümin betonte, bei drei Rücktritten und einer Kandidatur (DominikBachmann wurde gewählt; «ZSZ» vom Samstag) müssten Anwärter geprüftwerden. Er kenne aber die vielen Facetten von Hug und bezeichnetedessen verlegerische Ausrichtung am Obersee in Replik auf Kündig alsboulevardesk. Eine Konstanz sei in dieser Hinsicht nicht zu erwarten,er begreife die diesbezügliche Reserviertheitdes Vorstands.
«Rives Publiques» abgelehnt
Neben Kündig und Hug hat der ZSL seit dem 17. Mai ein weiteres neuesMitglied, das für Diskussionen sorgt: «Rives Publiques», vertretendurch Präsident und Gründer Victor von Wartburg. Er beantragte, der ZSLsolle sich dringend dafür einsetzen, dass Konzessionsland nicht mehrzur Verbauung veräussert, sondern nach Konzessionsablauf an dieBevölkerung zurückgegeben werde. Die Versammlung folgte dem Vorstandmit 17 zu 8 Stimmen und lehnte den Antrag ab. Isler bezeichnete dasVorgehen von «Rives Publiques» als militant. Die Fokussierung des ZSLauf ein Spezialthema sei falsch. Als Gesprächspartner von Kantonen,Gemeinden und privaten Gremien sei auch diese Instrumentalisierungnicht hinnehmbar. Gute Kontakte könnten zerstört werden. «Wir müssenunsere ganzheitliche Optik beibehalten!» Von Wartburg zeigte sich imAnschluss über den Entscheid nicht überrascht. Acht Stimmenseien ein guter Anfang, und die Zusammenarbeit werde weiter gesucht.(MarkusRichter)
Radio DRS Studio Luzern
11. Juni 2009
Seeaufschüttung Nuolen
Der Beitrag lief im Regionaljournal Zentralschweiz, amDonnerstagmorgen, 4.Juni (6.30, 7.30 Uhr). Produktion: Schweizer Radio DRS, RegionalstudioLuzern, © 2009.
Den Beitrag hören Sie hier.
«Rives Publiques» protestiert gegen Rotholz-Landverkauf
«Schleichender Diebstahl an Volksvermögen», titelt«Rives Publiques».
Der Verein ärgert sich über den Kanton, der Privaten Uferland überlässt.
«Rives Publiques» platzt der Kragen: Der «Volksbetrug» mitKonzessionsland im Wert von rund 10 Milliarden Franken allein rund umden Zürichsee müsse endlich ein Ende haben und rückgängig gemachtwerden, teilt die Organisation mit. Der nationale Verein für den freienZugang zu den See- und Flussufern der Schweiz erhebe Einsprache gegenden privaten Gestaltungsplan Rotholz II der CU Chemie Uetikon. Diesewill den Meilemer Teil ihres Fabrikareals an einen Investor verkaufen,der eine Überbauung plant. Das Projekt hat die Aufmerksamkeit von«Rives Publiques» erregt, weil es sich beim Rotholz-Grundstück um vor100 und mehr Jahren aufgeschüttetes Konzessionsland handelt. Es seieines von fünf ins Visier genommenen Überbauungsprojekten amZürichseeufer. Der Verein hält diese alle für gesetzeswidrig.
Rund 95 Prozent des Zürichseeufers bestünden aus aufgeschüttetemKonzessionsland. Gemäss Gesetz und Rechtsprechung sei das Landöffentlicher Besitz. Da die meisten Konzessionen ohnehin ausgelaufensein dürften, müsse das Land unverzüglich der Öffentlichkeit zurVerfügung gestellt werden. «Rives Publiques» ist gemäss Mitteilung«entsetzt» über die Resultate seiner Recherchen. Der Verein ordnet die«gesetzesverachtenden Zustände in der Verwaltung und das Verschenkenvon Konzessionsland durch die Kantonsbehörden» in der Nähe einesschwerwiegenden Vergehens ein.
«Rives Publiques» verlangt den Baurechtsentscheid zum Rotholz und willwissen, was Konzessionsland an Seen und Gewässern eigentlich ist. Esgebe kein privates Eigentum an Konzessionsland. Somit könne die CUUetikon dieses auch nicht an einen Investor verkaufen.
Im April hatte «Rives Publiques» bereits einen Rekurs bei derBaudirektion des Kantons Zürich eingereicht. Er betraf eine Verfügungdes Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Der Verein war mitseinem Gesuch um Informationszugang über Altlasten undEigentumsverhältnisse auf den Grundstücken der CU Chemie Uetikonabgeblitzt. Nach Meinung von «Rives Publiques» verletzen die Behördendamit ihre selbst erlassenen «öffentlich-rechtlichen Vorschriften», dieZugang zu allen Informationen von öffentlichem Interesse garantiert.
Fragwürdige «ewige» Nutzung
«Die Gewässer gehören zum öffentlichen Gut und stehen unter der Hoheitdes Staats, in dessen Gebiet sie sich befinden», zitiert «RivesPubliques» aus dem Zivilgesetzbuch. Dieses übergeordnete Grundrechtkönne kaum klarer ausdrücken, dass Gewässerflächen auf ewig, also auchnach einer konzessionierten Aufschüttung, zum öffentlichen Gut gehörtenund bleiben müssten.
Der Wert des zum grössten Teil privat genutzten Uferlands um denZürichsee betrage rund 10 Milliarden. In Missachtung eidgenössischerund kantonaler Gesetze vergäben Behörden das Konzessionsland immerfreizügiger an die Konzessionsnehmer, die eigentlich nur eine Art«Mieter» seien. Und diese würden es teilweise weiter verkaufen. Sowerde Volksvermögen von Volksvertretern an Private verschenkt.Konzessionsland müsse aber im Staatseigentum bleiben. Die Behördenkönnten nur eine befristete Nutzung bewilligen.
Konzessionsbeleg von 1953
Als Beweis für seine Interpretation zitiert «Rives Publiques» aus einemKonzessionsentscheid von 1953. Die Baudirektion des Kantons Zürich habedamals das Grundbuchamt Meilen mit einer Verfügung angewiesen, «dasGrundstück Kataster Nr. 3341 im Ausmass von 3719 Quadratmetern alsEigentum der Chemischen Fabrik Uetikon ins Grundbuch einzutragen». Eshandelte sich dabei um das Rotholz-Grundstück auf Meilemer Boden.
Gleichzeitig habe die Baudirektion Bedingungen für die Seebauten von1929 vermerkt. Es sei als «kriminelle Unterschlagung» zu bezeichnen,dass alle anderen Bedingungen der 33 Punkte umfassendenöffentlich-rechtlichen «Vorschriften für Landanlagen und Seebauten inden zürcherischen Seen» von 1929 unerwähnt blieben. Auch der wichtigePunkt 8: «Die durch andere Einbauten beanspruchte Seefläche bleibtöffentlicher Grund und wird nur für eine bestimmte Frist zur Verfügunggestellt.»
Rekurrenten gesucht
Dieses Recht treffe auch auf alte Konzessionen zu, schreibt «RivesPubliques» und beruft sich auf einen Bundesgerichtsentscheid. Dieserbetraf eine St. Galler Konzession für den Turbinenbetrieb durch einenBach. Das Urteil zeige klar, dass eine «ewige Konzessionsdauer»unzulässig sei. Die Konzession sei nach 134 Jahren unter Gewährungeiner angemessenen Übergangsfrist aufzulösen.
Die Einsprache von «Rives Publiques» habe bewusst Rekurscharakter,teilt der Verein mit. Dieser hat aber möglicherweise kein eigentlichesRekursrecht und ist auf Unterstützung durch Berechtigte angewiesen. EinKandidat ist der Zürcher Heimatschutz, der «je nach Entwicklung derDinge» von der Verbandsbeschwerde Gebrauch machen will. DieHeimatschützer haben schon zur geplanten Umnutzung des ErlenbacherRestaurants Schönau am See Rekurs eingereicht, das teilweise ebenfallsvon Konzessionsrechten profitiert. Auch die SP Meilen hat erwogen, imFall Rotholz aktiv zu werden. Von Heimatschutz, SP Meilen und derBaudirektion war gestern Freitag niemand für eine Stellungnahmeerreichbar. (Erwin Haas)
Zürichsee-Zeitung
23. Mai 2009
Einwendungen zu «Rotholz II»
Die Auflage des privaten Gestaltungsplans Rotholz IIist zu Ende.
Eine HandvollEinwendungen sind eingegangen – auch von «Rives Publiques».
Der private Gestaltungsplan Rotholz II der CU Chemie Uetikon AG istin Meilen zwei Monate lang öffentlich aufgelegen. Das Unternehmen willeinen Teil seines Areals an der Gemeindegrenze zu Meilen an einenInvestor verkaufen, der dort zwei Villen erstellen soll. Das Resultatder Auflagefrist sind «weniger als fünf» schriftliche Einwendungen ausder Bevölkerung, wie Michael Hämmerli von der Meilemer Bauabteilunggestern auf Anfrage sagte. Als nächstes wird der Gemeinderat über den –allenfalls von der CU im Sinne der Einwendungen angepassten –Gestaltungsplan entscheiden müssen.
Eine der Einwendungen stammt vom Waadtländer Verein «Rives Publiques»,der sich schweizweit für den freien Zugang zu Seen und Flüsseneinsetzt. Dessen Präsident Victor von Wartburg hatte sich schon in der«ZSZ» vom 28. März kritisch zu den Plänen der CU geäussert. Dieunumstössliche Haltung von «Rives Publiques»: Aufgeschüttetes Land amSee, das von Konzessionsnehmern für einen bestimmten Zweck genutztwird, bleibeimmer im Eigentum des Kantons und damit der Öffentlichkeit.
Nicht wirklich eine «Einsprache»
Im aktuellen Fall fordert «Rives Publiques» vom Gemeinderat Meilen dieFeststellung, dass Konzessionsland wie jenes der CU kein privatesEigentum sein könne und es die Firma «somit nicht an einen Investorverkaufen kann». Das Schreiben ist mit «Einsprache» betitelt. VonSeiten der Meilemer Bauabteilung wird betont, dass zum jetzigenZeitpunkt im planungsrechtlichen Verfahren noch keine Einsprache- oderRekursmöglichkeiten bestünden. Man werde sich aber nicht übertriebenformalistisch verhalten und das Schreiben von «Rives Publiques» imSinne einer «Einwendung» entgegennehmen.(Anna Moser)
Grundstücke am Seeufer: Bürger wollen Parks, nicht Wohnungen
Das Stadtzürcher Seebecken soll allen Leutenzugänglich sein. So wollen es Stadt und Kanton (TA vom 7.4.).
Das ist nicht überall so: Die Nutzung von Parzellen am Seeufer istvielerortsumstritten. Der TA stellt fünf Beispiele vor.
Stimmbürger erzwingen Park
Bietenholz-Areal, Pfäffikon: 25 Jahre stritten die Pfäffikerum dieses 4500 Quadratmeter grosse Stück Land. Einst stand hier eineSchreinerei. Die Besitzerfamilie hätte das Areal gern mit Wohnungenüberbaut. Der Gemeinderat unterstützte das Ansinnen: Er hoffte auf guteSteuerzahler. Die Stimmbürger aber durchkreuzten diese Pläne. Inmehreren Abstimmungen zwangen sie die Gemeinde dazu, das Areal für 3,8Millionen Franken zu kaufen und einen Teil in einen Park zu verwandeln- obwohl der Gemeinderat stets betonte, das könne sich Pfäffikon nichtleisten. Seit Oktober 2007 steht der Park nun der Bevölkerung offen.Mittlerweile ist auch der Gemeinderat von den Vorzügen überzeugt. Zumalder Park wesentlich günstiger kam als budgetiert, weil das übrige Landzu einem vielbesseren Preis als erwartet verkauft werden konnte. (leu)
Wem gehört das Land am See?
Chemische Fabrik, Uetikon: Wo im 19. Jahrhundert noch See war,da steht heute auf aufgeschüttetem Land die chemische Fabrik. Sie wäredurch eine Wohnsiedlung ersetzt worden, wäre es nach der Besitzerin CUund der Gemeinde gegangen. Die Stimmbürger erteilten demGestaltungsplan aber eine Abfuhr; sie wünschen sich einen Park. Dochdie CU plant nun Gewerbe- und Industriebauten. Dafür braucht es keineAbstimmung, denn das Land ist entsprechend eingezont. Trotzdem regtsich Widerstand. Damit die Fabrik damals gebaut werden durfte, brauchtees eine Konzession. Laut dieser gehört das aufgeschüttete Land demKanton und muss zurückgegeben werden, wenn es nicht mehrbestimmungsgemäss genutzt wird. Der Kanton ist allerdingsder Ansicht, dass diese Klausel nicht mehr gilt. (leu)
Kanton will Areal nicht kaufen
Ziegelhof, Schmerikon SG: Im 19. Jahrhundert wurde dieZiegelei gebaut, ab 1929 diente sie als Werk- und Hafenplatz für dieBaufirma JMS. Seit fünf Jahren ist nur noch der Hafen in Betrieb. Wasmit dem Areal nun passieren soll, darüber scheiden sich die Geister.JMS wollte darauf Wohnungen und Einfamilienhäuser erstellen, scheitertemit einem Gestaltungsplan aber am 8. März an den Stimmbürgern. Seitherist die Situation blockiert. Die Gruppierung Zukunft Schmerikon willdas Gelände für einen Park nutzen und pocht auf die Einhaltung einerKlausel aus einem 1953 abgeschlossenen Vertrag. Darin sicherte sich derKanton St. Gallen ein Rückkaufsrecht für das Gelände zum Preis voneinem Franken pro Quadratmeter zu.Die Kantonsregierung ist allerdings nicht bereit, das Areal zu kaufen.(leu)
Ein See, der vielleicht Land ist
Buchten Nuolen, Wangen SZ: Obwohl die beiden Buchten nachpurer Natur aussehen, sind sie vom Menschen gemacht. Hier war einstLand. Zwischen 1920 und 1933 baggerten die Firmen Kibag und Steinfabrikdas Uferland aus, um dort Kies zu waschen, das sie in der Näheabbauten. Jetzt will die Kibag das einstige Land wieder aufschütten undeine riesige Wohnsiedlung errichten. 2004 hat die Gemeinde dafür einen600 Meter breiten Streifen eingezont, der bis zu 60 Meter in den Seeragt. Derzeit liegt der Gestaltungsplan beim Kanton Schwyz. Ob erbewilligt werden darf, ist unklar, denn Seeaufschüttungen sind in derSchweiz verboten. Die Frage ist aber, ob das, was erst seit 66 JahrenSee ist, rechtlich noch als Land gilt. Sicher ist, dass es Einsprachengäbe, wenn der Gestaltungsplan bewilligt würde. (leu)
Volk will Park, Gemeinde nicht
Steinfabrik, Freienbach SZ: Am 26. November 2006 erteilten dieStimmbürger dem Freienbacher Gemeinderat und der Korporation Pfäffikoneine schallende Ohrfeige. Sie hiessen eine Volksinitiative gut, dieverlangt, dass das 51 500 Quadratmeter grosse Steinfabrik-Areal imOrtsteil Pfäffikon als Park genutzt werden muss. Die Korporation wolltehier Wohnungen bauen; sie hatte das Areal zu dem Zweck 1995 für 40Millionen Franken erworben. Nun müsste der Gemeinderat den Stimmbürgernein Projekt sowie einen Kredit für den Park vorlegen. Der Gemeinderataber ziert sich: Er hat eine Vorlage ausgearbeitet, die nur einenkleinen Teil des Areals als Park vorsieht. Der Rest würde überbaut.Dagegen ist eine Beschwerde hängig. Bis die Vorlage vors Volk kommt,dürftees noch Monate dauern. (leu)
Der Kanton gibt das Giessen-Gesuch frei
Auf der Giessen-Halbinsel soll es vorwärtsgehen:
Der Kanton Zürich behandelt das Baugesuch aufgrund neuer Gutachtenweiter.
Der Kanton Zürich hat die Sistierung des Baugesuchs auf derGiessen-Halbinsel aufgehoben. Der Entschied fiel aufgrund von Gutachtender Natur- und Heimatschutzkommission des Kantons (NHK) und derkantonalen Denkmalpflege-Kommission (KDK). Die KDK ist zum Schlussgekommen, man könne die Überbauung des Baufelds B (siehe Grafik)losgelöst vom Rest betrachten. Auf dem Baufeld B will diePeach Property Group (PPG) zwei Wohngebäude mit 23 Wohnungenrealisieren.
Entscheidend ist: Das ganze Projekt umfasst neben Baufeld B auch dasBaufeld A gegen Wädenswil, das die PPG in einer zweiten Phase überbauenwill. Und hier befinden sich schutzwürdige Gebäude. Noch vor zweiWochen hatte sich der Wädenswiler Bauvorstand Christian J. Huber (SVP)empört gezeigt, weil der Kanton das Baugesuch sistiert hatte (TA vom28.3.). Man hole zusätzliche Gutachten ein, hiess es. Für Huber war dieSituation unverständlich, zumal für das Areal seit 1997 einGestaltungsplan existiert, der von der Bevölkerung an der Urneabgesegnet und vom Zürcher Regierungsrat genehmigt worden war. DasBaugesuch stehe im Einklang mit demGestaltungsplan, sagte Huber.
Unklarheiten bei Baufeld A
Ob es auf dem Baufeld A zu Einschränkungen kommen wird, ist noch nichtklar. «Würde der Gestaltungsplan vollständig umgesetzt, würde dadurch das Ortsbild Giessen beeinträchtigt», lässt die Baudirektion desKantons verlauten. Das wäre weder in ihrem Sinne noch im Sinne derBauherrin. Der Kanton stehe mit dem Unternehmen in engem Kontakt. «DerGestaltungsplan lässt für das Baufeld A zu viele Freiheiten», sagtManuel Fuchs, Sprecher der Baudirektion. Das Problem sei, dass der Gestaltungsplan 1997 genehmigt worden sei, das Giessen-Areal aber erst2002 ins Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung aufgenommen worden sei.
Absehbar sei, dass es für den Maillart- und den Kölla-Bau – diebeiden wichtigsten Einzelbauten – aus denkmalpflegerischer Sicht neueLösungen brauche, die vom Gestaltungsplan so nicht umrissen würden. AusSicht von Christian Huber, lässt sich ein gültiger Gestaltungsplannicht ohne weiteres ändern. «Das Wichtigste ist für mich aber, dass derKanton in konstruktivem Dialog mit allen Beteiligten steht und dadurchein erster Teil des Bauprojektes mit dem Seeuferweg realisiert werdenkann.» Bei der Peach Property Group zeigt man sich erfreut über denEntscheid des Kantons und erwartet die Baubewilligung für das Baufeld Bim Frühsommer. Was das Baufeld A angeht, bestätigt GeschäftsführerThomas Wolfensberger den Dialog mit dem Kanton. Und er sagt: «Wirwerden ein Baugesuch einreichen, das Gestaltungsplan-konform ist undmöglichst die Anliegen der beteiligtenParteien berücksichtigt.»
Abfuhr für «Rives Publiques»
Der Verein «Rives Publiques» fordert, dass der Seeuferweg auf derGiessen-Halbinsel direkt am Seeufer geführt wird (TA vom 4.4.). DerGestaltungsplan sieht hingegen vor, dass der Seeweg nur im oberen Teilder Halbinsel direkt am See entlangführt, im unteren Teil hingegenhinter dem Baufeld A durchführt. Die kantonale Baudirektion sagt dazu:«Im Gestaltungsplan wird verbindlich vorgegeben, wo der Seeuferwegdurchgeführt wird.» Der Kanton werde sich an den Gestaltungsplanhalten. Der Wädenswiler Stadtrat und Bauvorstand Christian J. Huber(SVP) geht in dieser Frage mit dem Kanton einig. «Man kann nicht mittenim Spiel die Spielregeln ändern», sagt Huber. Mit der jetzigen Lösungwürden die Interessen der Öffentlichkeit und der privaten Grundbesitzerausgewogen berücksichtigt. Gehts nach der Bauherrschaft, wird auf derWädenswiler Giessen-Halbinsel spätestens im Herbst gebaut. (Patrick Gut)
Zürichsee-Zeitung
11. April 2009
«Giessen-Ufer gehört dem Volk»
(Interview von Dorothea Gabelmann)
«Rives Publiques» verlangt, dass das Ufer auf dem Giessen-Arealöffentlich wird. Der Verein «Rives Publiques» kämpft um dasKonzessionsland auf der Halbinsel Giessen und hat jetzt einen Baustopperwirkt. Das Land soll der Bevölkerung zurückgegeben werden.
Victor von Wartburg*, wo sieht der Verein «RivesPubliques»
Probleme oder Verstösse des geplanten Bauprojekts der
Peach Property Group auf der Halbinsel Giessen?
Bei der Überbauung handelt es sich um die Umnutzungvon bestehenden Industriebauten sowie deren Ergänzung mit Neubauten fürprivate Gewerbeflächen und 100 bis 250 Quadratmeter grosse Wohnungenzum Verkauf. Ein Teil dieser Umnutzung von bestehenden Industriebautenund Neubauten und der gesamte private Umschwung sind auf demdurchschnittlich zirka 25 Meter breiten Konzessionsland-Gürtel geplant,der die Halbinsel beinahe komplett umgibt. Dieses Land gehört jedochder Bevölkerung.
Also sind Sie gegen die Bautätigkeit
auf dem Giessen-Areal?
Wir sind klar gegen jede Bautätigkeit aufKonzessionsland. Das gilt auch für Gebäude, die direkt hinter derKonzessionslinie geplant sind. Denn es ist gesetzlich festgehalten,dass der Kanton verlangen kann, dass das Konzessionsland entfernt wird.Dann würde das Wasser bis zur Hausfassade reichen. Das auf dem BaufeldB geplante Bauprojekt überschreitet die Konzessionslinie, und seineSeefront würde somit nach einer Überflutung im Wasser stehen. Zudembeinhaltet das Bauprojekt einen privaten Park auf dem Konzessionsland,das aber eigentlich der Bevölkerung gehört.
Was will der Verein auf dem
Giessen-Areal bewirken?
In Anbetracht, dass alle Bewilligungen für Konzessionslandbefristet sein müssen, sogar nachträglich (auf Verlangen mussKonzessionsland jederzeit zurückgebaut und erneut überflutet werdenkönnen) verlangen wir generell, dass Baulinien im Uferbereich dieseBestimmungen berücksichtigen. Wir verlangen von den Behörden, dass dasgesamte Konzessionsland sofort an die Öffentlichkeit zurückgegeben wirdund dass das geplante Bauprojekt abgeblasen wird.
Der Verein hat laut «Tages-Anzeiger» auf dem Giessen-Areal
einen Baustopp des dort geplanten Luxus-Bauprojekts erwirkt.
Wie hat er dies geschafft?
Wir haben uns beim Grundbuchamt Konzessionsinformationen überdie Halbinsel Giessen besorgt und bei der Gemeinde und der BaudirektionInformationen über das Areal eingeholt. Zudem haben wir beim Amt fürAbfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) eine IDG-(Informations- undDatenschutzgesetz)Anfrage eingereicht. Darauf haben wir noch keineAntwort. Dann haben wir beim Bundesamt für Raumentwicklung appelliert,einen Baustopp auf der Giessen-Halbinsel zu bewirken. Was diesenletztendlich verursachte, wissen wir noch nicht. Für uns steht vorerstim Vordergrund, dass das Projekt gestoppt wurde.
War der Verein «Rives Publiques» an der Ausarbeitung
des Gestaltungsplans für das Giessen-Areal,
der 1997 in Kraft getreten ist, beteiligt?
Als man den Gestaltungsplan ausgearbeitet hat, war der Vereinnoch nicht gegründet. «Rives Publiques» gibt es erst seit 2003. Und alsdie Medien über das Bauprojekt auf der Giessen-Halbinsel informiertwurden, waren wir nicht eingeladen, weil wir eben keine Medienvertretersind.
Wäre es sinnvoll, einen neuen Gestaltungsplan
für die Halbinsel zu erstellen?
Ohne die Privatisierung von Konzessionsland wird sich kaum einInvestor für die Halbinsel interessieren. Dann hätte die Bevölkerungeinen schönen Seeuferpark.
Ist «Rives Publiques» bereit,
einen Kompromiss einzugehen?
Nein. Es gibt keinen Kompromiss. Die Gesetze sind ganz klar undeindeutig formuliert, so dass diese keine Interpretationsmöglichkeitenzulassen.
Wie geht es jetzt weiter?
Wir arbeiten an einer eidgenössischen Volksinitiative. Damit wollenwir unser Ziel, dass das gesamte Schweizer Konzessionsland an dieBevölkerung zurückgegeben wird und die Uferbereiche wieder öffentlichzugänglich werden, erreichen. Gemäss Umfrage können wir damit rechnen,dass uns 75 Prozent der Bevölkerung darin unterstützen werden. Im Fall«Giessen» sind wir froh über den Baustopp. Nun sind wir auf die Antwortdes Justizdepartements gespannt. Wir zählen auf die Unterstützung derPolitik und der Medien. Falls der Baustopp trotzdem aufgehoben wird,werden wir einen eingeschriebenen Brief an die Behörde schicken und siedarin für das Geschehen auf dem Giessen-Areal und alle Konsequenzenverantwortlich machen.
*Victor von Wartburg ist Präsident des Vereins «Rives Publiques»,der sich für den freien Zugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufeder Schweiz einsetzt.
Das geplante Projekt auf dem Baufeld B überschreitet dieKonzessionslinie. Daran stört sich der Verein.
Zürichsee-Zeitung
7. April 2009
Zürcher Seebecken Stadt und Kanton präsentierenGrundsatzpapier
Leitbild zur künftigen Entwicklung
Eine Reihe von bereits gefällten Entscheiden ist in Leitbild undStrategie zur Entwicklung des Seebeckens eingeflossen. Themen wie derStandort des neuen Kongresshauses werden aber nicht behandelt. DerBegehrlichkeiten rund um das Zürcher Seebecken sind viele, und siebeflügeln die Fantasien von Städteplanern, Architekten oderGewerbetreibenden – verstärkt noch seit der Euro 08 und dem Volksneinzu den Kongresshausplänen der Stadtregierung. Schwimmende Restaurantswerden seither verlangt und entworfen, Land wird gedanklichaufgeschüttet und Baukünstler zeichnen serienweise Kongressbauten, dieirgendwo zwischen General-Guisan-Quai und Roter Fabrik zu stehen kommensollen.
«Eine Positiv-Planung»
In der Absicht, die verschiedenen Aufgaben als Naherholungsgebiet,Trinkwasserreservoir, Wirtschaftsraum, Kulturerbe oder Festhütte zuordnen (siehe Kasten) und den Rahmen für die künftige Nutzung desSeebeckens bis 2030 abzustecken, haben Stadt und Kanton Zürich eingemeinsames Leitbild entworfen. «Dies ist eine Positiv-Planung», sagteBaudirektor Markus Kägi gestern anlässlich der Präsentation. «Sie sagtnicht, was unmöglich ist, sondern umschreibt, welche Entwicklungenmöglich sein sollen.» Mit dem Leitbild wurde auch eine Strategiezur Umsetzung entwickelt, und es werden erste Schlüsselprojekteaufgeführt.
Mehr Ordnung am See
Erkennbar ist das Anliegen, im Mix verschiedenster Angebote zwischenWollishofen und Tiefenbrunnen mehr Ordnung zu schaffen. So ist im RaumTiefenbrunnen ein Wassersportzentrum mit Hafenanlage geplant, bei derdie vielen Bootsplätze, die heute das Seebecken verstellen,konzentriert werden. Das Projekt wird im Sommer vorgestellt. Einbereits eingeleiteter Schritt zur Entflechtung der Angebote ist dieReduktion der Bootsvermietungen von sechs auf vier. Zudem soll der RaumBürkli-terrasse-Quaibrücke aufgewertet werden. Die bestehenden Anlagenund Bauten sowie der Anschluss an die Bahnhofstrasse seien zuverbessern. Eine Verlegung des Verkehrs unter den Boden erachte derStadtrat zurzeit jedoch nicht als dringlich, sagte Stadträtin KathrinMartelli. Weitere Projekte sind die Umsetzung des Beleuchtungskonzepts«Plan Lumière», eine Schiffsverbindung Wollishofen-Tiefenbrunnen, dieErneuerung des Restaurants Fischerstube oder der Bau eines Parkhausesim Raum Hafen Enge.
Offen lässt das Leitbild Fragen rund um ein Kongresszentrum,Landaufschüttungen oder ein schwimmendes Restaurant. «Da ist nichtsgeplant, aber auch nichts ausgeschlossen», sagte Markus Kägi. «Auchetwas Schwimmendes oder eine Aufschüttung ist möglich, falls es umqualitativ hochstehende Projekte von öffentlichem Interesse geht.» EineAbsage erteilten Kägi und Martelli dagegen einer weiteren Zunahme vonEvents rund um den See oder «juristischen Spitzfindigkeiten» wie derAktion «Rives publiques», die sich für den durchgehend freien Zugang zuden Seeufern einsetzt. Bis Ende Jahr sollen die definitiven Pläne undStrategien vorliegen. (Martin Reichlin)
Was das Seebecken leistet
Der See sei eine imagebildende Visitenkarte der Stadt, die vielfältigeMöglichkeiten biete und darum einen verantwortungsvollen Umgangbedinge, schreiben Stadträtin Kathrin Martelli und Regierungsrat MarkusKägi in ihrem «Leitbild für die künftige Gestaltung, Nutzung undEntwicklung des Seebeckens der Stadt Zürich». Als Rahmenbedingungen fürdie zukünftige Entwicklung formulieren Stadt und Kanton deshalb achtzentrale Funktionen, die es zu respektieren gilt. Die Vernehmlassungdauertbis zum Sommer.
Das Seebecken
· leistet einen zentralen Beitrag zur hohen Lebensqualität Zürichs.
· Ist allseits öffentlich zugänglich.
· Bietet eine hohe Erlebnisvielfalt.
· Stellt Angebote für alle Bevölkerungsschichten zur Verfügung.
· Ist kulturelles Erbe von herausragender Bedeutung.
· ist ein hochwertiger Frei- und Naherholungsraum in der Stadt.
· Ist eine wichtige Trinkwasserquelle.
· Ist Standort von qualitativ hochstehenden Bauten und Anlagen. (mre)
Stadt Zürich «im Sinne von Rives Publiques»(Kommentar)
Die Kommunikationsabteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich hatam Montag 6. April 2009 Presse, Radio und Fernsehen anlässlich einerMedienkonferenz über deren «Leitbild und Strategie für die künftigeGestaltung, Nutzung und Entwicklung des Seebeckensder Stadt Zürich» orientiert.
Darin formulierten Stadt und Kanton in Themenfeldern wie Erholung,Veranstaltungen, Ökologie, Gastronomie, Verkehr und Stadträume konkreteZiele für die nächsten 20 Jahre. Da es eigentlich nur um das zur Stadtgehörende Zürcher Seebecken ging, muss man sich fragen, warum derKanton eingeladen hat, der sich in Bezugauf die Zürichseeufer absolut gegenteilig verhält. Was für «RivesPubliques» vor allem interessant war, ist der Wortlaut, wie «der Seeund seine Ufer» glorifiziert wurden. Es fielen Statements, die dem Sinnund Geist nach den Statuten des Vereins «Rives Publiques» entnommensein könnten. Da hiess es beispielsweise:
«Der See ist eine imagebildende Visitenkarte der Stadt, dievielfältige Möglichkeiten bietet und darum einen verantwortungsvollenUmgang bedingt».
Als Rahmenbedingungen formulieren Stadt (und Kanton?) acht zentraleFunktionen, die es zu respektieren gelte:
Das Seebecken (Bemerkung Rives Publiques:gemeint sind die Ufer)
· leistet einen zentralen Beitrag zur hohenLebensqualität Zürichs,
· ist allseits öffentlich zugänglich,
· bietet eine hohe Erlebnisvielfalt,
· stellt Angebote für alle Bevölkerungsschichten zurVerfügung,
· ist kulturelles Erbe von herausragender Bedeutung,
· ist ein hochwertiger Frei- und Naherholungsraum in derStadt,
· ist eine wichtige Trinkwasserquelle,
· ist Standort von qualitativ hochstehenden Bauten und Anlagen.
«Rives Publiques» denkt sich dabei, dass das für das Gebiet derStadt Zürich einigermassen zutreffend ist, dass der Kanton und einigeZürichsee-Gemeinden aber genau das Gegenteil davon anstreben. «RivesPubliques» wartet darauf, dass der Kanton den Medien gleich lautende«Rahmenbedingungen» für das übrige Gebiet des Zürichsees und denSeegemeinden präsentiert. (Kommentar «Rives Publiques»)
Er will nicht verhindern, sondern den See respektieren
Wer darf über Konzessionsland verfügen? Diese Frageist am Zürichsee oft ein Streitpunkt.
Auch auf der Halbinsel Giessen. Rives Publiques wehrt sich gegen diedortige Seewegführung.
Ein Uferstreifen von durchschnittlich 25 Meter Breite auf derHalbinsel Giessen ist Konzessionsland (siehe Kasten und Grafik). DerVerein «Rives Publiques» kämpft gegen den Seeweg im Bauprojekt derneuen Besitzerin Peach Property Group (der TA berichtete), der demgültigen Gestaltungsplan entspricht.
«Rives Publiques» legt Wert darauf, diesenArtikel des «Tages Anzeigers» mit nebenstehender Grafik und derfolgenden Legende zu ergänzen: Blaue Linie: |
Der Verein hat deswegen an das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)in Bern einen Appell für den «sofortigen Baustopp» für fünf Projekterund um den See gerichtet. Laut Gestaltungsplan wird der Seeweg auf demsüdlichen Teil der Halbinsel vor dem Baufeld B direkt den Seeentlanggeführt, im nördlichen Teil jedoch ist er hinter dem Baufeld Aangelegt. Nach Meinung von «Rives Publiques» müsste er jedoch über dieganze Halbinsel hinweg auf dem Konzessionsland direkt am Seeuferentlangführen. «Wir sind dagegen, dass das Konzessionsland einfach soan Private verschenkt wird», sagt Victor von Wartburg, Präsident von«Rives Publiques».
See ist Allgemeingut
Dass das aufgeschüttete Land an Private übergehe, widerspreche demGesetz. Der See sei Allgemeingut, also soll es auch das Konzessionslandsein. Anderer Meinung ist in dieser Frage der Kanton. Der Staat könnekein Recht mehr geltend machen an diesem Land. In den Augen von «RivesPubliques» sollte gar das ganze Seeufer öffentlich zugänglich sein. Dashätte von Wartburg schon seit seiner Jugendzeit gerne. «Ich war damalsoft mit dem Boot auf dem Zürichsee unterwegs, und es störte mich, wennich nicht einmal an den unverbauten und somit öffentlichen Ufernanlegen konnte, ohne von den Uferanstössern weggeschickt zu werden.»Und deshalb hat er sich als Pensionierter dem Kampf für den freienZugangzum Seeufer verschrieben.
Unverständliches Engagement
Für die Stadt scheint es unverständlich, dass sich von Wartburg geradeauf der Giessenhalbinsel derart stark engagiert. Dies liess FredyFischli, Präsident der Natur- und Heimatschutzkommission Wädenswil, imGespräch mit dem TA vor Wochenfrist durchblicken. Die Oppositionerstaunt auch, weil kein Mitglied von «Rives Publiques» anwesend war,als die Peach Property Group ihr Projekt den Medien vorstellte. Bei derErarbeitung des Gestaltungsplans, der nach langer Ausarbeitung 1997 vomWädenswiler Volk angenommen wurde, war der Verein nicht involviert -«Rives Publiques» wurde erst 2003 gegründet. «Uns geht es darum, dassKonzessionen, die der Staat einst erteilt hat, befristet werden, auchnachträglich», sagt von Wartburg. Wo eine Befristung fehle, müsse diesenachträglich erlassen werden, dies auf maximal 80 Jahre. Das sollteseiner Meinung nach jetzt auch im Fall der Halbinsel Giessen geschehen,bevor gebaut werde. Victor von Wartburg will aber kein Verhinderersein. «Ich bin nicht gegen das Bauen, sondern ich will, dass derRespektvor dem See bewahrt wird», sagt er.
Bern verweist an den Kanton
Für das Bundesamt für Raumentwicklung spricht nichts gegen das von derPeach Property Group geplante Projekt auf der Halbinsel Giessen. DasProjekt entspreche voll und ganz den Grundsätzen desRaumplanungsgesetzes. Was das Konzessionsland anbelange, sei das AREnicht zuständig, sagt Stephan Scheidegger vom ARE. Das regle daskantonale Recht und liege im Kompetenzbereich der entsprechendenBehörde. (Ev Manz)
Pläne fürs Rotholz als illegal gebrandmarkt
Aufgeschüttetes Land am See ist oft ein Grund fürStreit, denn die Besitzverhältnisse sind unklar.
Nun wehrt sich «Rives Publiques» auch gegen die Absichten der ChemieUetikon im Rotholz.
Die Uferlinie des Zürichsees haben nicht die Gletscher alleinegeformt, der Mensch hat tüchtig mitgeholfen: Per Aufschüttung habenunsere Vorfahren dem See zu seinem heutigen Aussehen verholfen – undsich selber zu wertvollem Land. So haben es auch die Gründer derChemischen Fabrik in Uetikon im 19. Jahrhundert gemacht. Weil der Seeaber ein öffentliches Gewässer ist und deshalb der Hoheit des Staatesuntersteht, ist bis heute nicht mit letzter Sicherheit geklärt, wem dasihm abgerungene Land eigentlich gehört. Kein Wunder, ist das immerwieder Anlass für Streit. Der neuste Zankapfel ist das Rotholz, der aufMeilemer Boden liegende Westteil des Areals der Chemie Uetikon. DasUnternehmen will einen Teil davon an einen privaten Bauherrn verkaufen,der Rest soll öffentlich zugängliche Uferzone werden (TA vom 20. 3.).Ein entsprechender Gestaltungsplan liegt noch bis am 19. Mai öffentlichauf. Der Segen der Meilemer Gemeindebehörden scheint der Chemischensicher, anderswo aber hat der Plan die Warnlichter blinken lassen: DerVerein «Rives Publiques», der schweizweit die Seeufer fürs Volkzurückerobern will (so auch in Erlenbach, Wädenswil, Schmerikon undNuolen), läuft Sturm dagegen.
Kein Besitz, kein Verkauf
Das Vorhaben der Chemie Uetikon sei widerrechtlich, istVereinspräsident Victor von Wartburg überzeugt. Die Fabrik habeseinerzeit vom Staat zwar eine Bewilligung zur Aufschüttung und Nutzungder Seefläche erhalten – eine so genannte Konzession -, ihr Eigentumsei es deshalb aber noch lange nicht. Und was einem nicht gehört, kannman nicht verkaufen. Von Wartburg geht aber noch weiter: DieNutzungsbewilligung für das Rotholz sei längst verfallen, das Landmüsse deshalb «innert kürzester Frist» andie Bevölkerung zurückgehen.
Bei der Geschäftsführung der Chemie Uetikon stösst er damit wenigüberraschend auf taube Ohren. Das Unternehmen ist überzeugt,rechtmässige Eigentümerin des Areals zu sein. «Rives Publiques» hatdeshalb einen dringenden Appell direkt nach Bern gerichtet. DasBundesamt für Raumentwicklung in Bern (ARE) müsse einen «sofortigenBaustopp» erwirken. Dort ist der Verein allerdings an der falschenAdresse. «Wir sind für diesen Fall nicht zuständig», sagt StephanScheidegger, Leiter der Rechtsabteilung beim ARE. Sollten die Absichtender Chemischen Fabrik tatsächlich gegen kantonales Konzessionsrechtverstossen, wäre es an den kantonalen Behörden, einzugreifen.
Genau an diese mag sich von Wartburg aber nicht mehr wenden. Mitgutem Grund: «Rives Publiques» und die kantonale Baudirektion vertretengrundsätzlich unterschiedliche Auffassungen, was die Rechtslage imHinblick auf aufgeschüttetes Land angeht (siehe Kasten). Aufgeben willvon Wartburg deshalb aber nicht – im Gegenteil. Weil er überzeugt ist,dass die Zürcher Behörden gegen kantonales Recht verstossen, will ernun beim eidgenössischen Justizdepartement vorstellig werden, von demer sich eine Intervention erhofft.
Rekursfähige Anwohner gesucht
Im Fall Rotholz sucht er zudem mit «Rives Publiques» direkte Anwohner,die bereit sind, gegen die Baupläne der chemischen Rekurs einzulegenund den Fall gegebenenfalls auch weiterzuziehen. EinenBundesgerichtsentscheid strebt er aber nicht direkt an, denn er istüberzeugt, dass die Rechtslage durch die bestehenden Urteile derLausanner Richter bereits heute hinreichend geklärt ist. Auch eineRolle dürfte spielen, dass der Ausgang eines neuen Gerichtsprozessesunsicher wäre. So oder so will «Rives Publiques» eine eidgenössischeVolkstinitiative lancieren, die das Land am Seedem Volk sichert. (Marius Huber und Lorenzo Petrò)
Im Kern geht es um einejuristische Spitzfindigkeit Der Zürichsee ist ein öffentliches Gut, deshalb kann derKanton darüber verfügen. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts vergab erKonzessionen an Private, welche es diesen erlaubten, dem Seeabgetrotztes Land für ihre Zwecke zu nutzen. Victor von Wartburg unddie Juristen von «Rives Publiques» vertreten gestützt auf geltendeZürcher Gesetze den Standpunkt, dass solche Konzessionen samt undsonders zeitlich befristet sein müssen. Wo eine Befristung fehle, müssediese nachträglich erlassen werden, und zwar dürfe sie maximal 80 Jahrebetragen. Das hätte etwa für die Chemische in Uetikon zur Folge, dassder Kanton sofort neu beurteilen könnte, ob er ihr das Land weiterüberlassen oder anderweitig verwenden will. Ein «wegweisendes Urteil» Wenn das Bundesgericht nun darauf poche, dass der Staat seineHoheit über öffentliches Eigentum nicht abtreten dürfe und deshalbKonzessionen befristen müssen, tangiere das die alten Aufschüttungennicht. Denn hier existiere der See längst nicht mehr – und mithin auchkeine staatliche Hoheit, die eine Konzession rechtfertigen würde.Deshalb gäbe es hier auch nichts, was sich zeitlich befristen liesse.Von dieser Argumentation hält Victor von Wartburg gar nichts. Er istder Ansicht, dass die Behörden auf diese Weise lediglich handfestefinanzielle Interessen verschleiern. Wo es ihnen zupass gekommen sei,hätten sie nämlich das zitierte Bundesgerichtsurteil auch schon ganzanders interpretiert. Deshalb will er auf rechtlichem Weg ein Umlenkendes Kantons erwirken. Bei der Baudirektion dagegen befürchtet man, dass einrechtliches Tauziehen um die alten Aufschüttungen kontraproduktiv seinkönnte. Laut Christoph Noll, dem Sektionsleiter Gewässernutzung bei derBaudirektion, hat der Kanton dank Nebenbestimmungen zu weitzurückliegenden Konzessionsvergaben in vielen Fällen noch immer dieMöglichkeit, etwa bei Bauprojekten Vorbehalte anzumelden. SolcheRechte, befürchtet Noll, könnten verloren gehen, wenn der Kanton dieBefristung einer alten Konzession vor Gericht verfechten müsste undgegen den Landeigner unterliegen würde. See oder nicht mehr See? |
Kanton steht beim «Giessen» auf die Bremse
Auf der Giessenhalbinsel schien alles perfekt:
Ein Investor war gefunden, sein Projekt für Luxuswohnungen nachhaltigund im Interesse der Stadt Wädenswil.
Nun stoppt der Kanton.
Noch Anfang Jahr begrüsste die Stadt Wädenswil den Verkauf derGiessenhalbinsel an das Immobilienunternehmen Peach Property Group AG(siehe Kasten), weil damit die verschiedenen öffentlichen Interessenumgesetzt würden. Die neue Eigentümerin verkündete, im Herbst würde mitden ersten Bauarbeiten für Luxuswohnungen (der TA berichtete) begonnen.Nun kommt die Wende. Der Kanton verzögert mit der Einholungzusätzlicher Gutachten zum Gestaltungsplan von 1997 vorläufig denRealisierungsfahrplan der Umnutzung des Giessenareals. Die kantonalenKommissionen für Natur- und Heimatschutz sowie für die Denkmalpflegesind eingeschaltet worden. Was sie genau prüfen, ist unklar, wann alleErgebnisse vorliegen, ebenfalls. Damit hat in Wädenswil keinergerechnet. Auch Bauvorstand Christian Huber (SVP) und Fredy Fischli,Präsident der Natur- und Heimatschutzkommission Wädenswil, nicht. «Wirsind etwas überrascht», sagt Huber. Ein Dialog der kantonalenFachkommission findet nicht statt. Die beiden hätten es bevorzugt, wenndiese Gutachten früher in Auftrag gegeben worden wären. Fischli sprichtvon einer «diffusen Situation». Christian Huber und Fredy Fischli sindzwar etwas konsterniert, haben aber trotz allem den Glauben an dasProjekt und den Humor nicht verloren.
Baubewilligung muss warten
Die Gutachten verzögern die Realisierung. «Uns sind die Händegebunden», sagt Christian Huber. Das Baugesuch für die erste Etappe aufdem Baufeld B ist gestoppt, obwohl keine inventarisierten und damitschützenswerten Gebäude involviert seien. Genau um dies zu verhindern,Transparenz zu schaffen und einen geordneten Ablauf der Planungsicherzustellen, wurden vorgängig alle möglichen involvierten Stellenzum «grossen Bahnhof» eingeladen, sagt Fredy Fischli. Den Grund für dieneuerliche Prüfung des Kantons kann Huber nur erahnen: «Wahrscheinlichwill man den Ensemblewert der Gebäude nochmals prüfen.» Jetzt komme dasetwas spät, da bereits ein Projekt existiere, das sich auf dierechtliche Grundlage des Gestaltungsplans stütze. Wie der Regierungsratdie Gutachten gewichten wird, wissen die beiden nicht.
Gestaltungsplan bewahren
Dass zwischen der Absegnung des Gestaltungsplanes und der Realisierungzwölf Jahre liegen, habe möglicherweise auch zur Wende beigetragen.«Verschiedene Interessengemeinschaften wie «Rives Publiques» beobachtenheute kritisch, wie Ufergelände überbaut werden sollen, oder verlangensogar einen Stopp entsprechender Überbauungsprojekte», sagt Fischli.Der Stadt ist es ein Anliegen, die öffentlichen Interessen, wie sie imvom Volk abgesegneten Gestaltungsplan festgesetzt sind, zu bewahren undzu realisieren. Zum Beispiel, dass Wädenswil einen Seeuferweg erhältund ein Teil des bisher privaten Areals öffentlich wird. «Das sind wirdem Volk und der Eigentümerin gegenüber schuldig, denn diese hat dasAreal mit diesem Gestaltungsplan gekauft», sagt Christian Huber. Unddie Peach Property Group will nur eins: bauen. Da doppelt Huber nach:«Investitionsprogramme werden lanciert, um die Wirtschaft anzukurbeln,und bei uns wäre jemand da, der investieren will.»
Spannungsfeld
Dass das Giessenareal kein einfaches Pflaster ist, sind sich Fischliund Huber bewusst. Das Spannungsfeld zwischen Erhalten und einer neuenNutzung zuführen sei auf der Halbinsel enorm, sagt Fredy Fischli.Gerade der Passus im Gestaltungsplan, «Abbrüche und Ersatzbauten sindnur zulässig, wenn … die Gebäudesubstanz mit verhältnismässigemAufwand nicht saniert werden kann», gelte es abzuwägen. «Es ist eineHerausforderung», sagt Fischli. Er will die von Landschaft, Natur undIndustriearchitektur interessante HalbinselGiessen erhalten und nachhaltig umnutzen. Sonst werde das Areal zurBrache.«Wegendes Spannungsfeldes hat es auch so lange gedauert, bis sich einInvestor findenliess», sagt Huber. Das nachhaltige Sanieren der alten Gebäude nach denneusten Vorschriften, die Umsetzung der Auflage, mindestens die Hälfteder Parkplätze unter den Boden zu verbannen, sprich an dieser Lage eineTiefgarage zu bauen, sowie alle anderen Vorlagen umzusetzen, sindkostspielig. Deshalb sei auch völlig klar, dass Wohnungen im oberstenPreissegment entstünden.
Glücksfall Peach Property
Christian Huber bewertet das Engagement der Peach Property Grouppositiv. Offene Kommunikation, gute Kooperation. Huber schätzt, dassihr CEO, Thomas Wolfensberger, aus der Region kommt und plant, auf dieGiessenhalbinsel zu ziehen. Zudem vertrete die Peach Property Group denGedanken der Nachhaltigkeit perfekt. Und deshalb ist eine Angst latentvorhanden: Peachs Absprung. «Das wäre das Horrorszenario», sagtFischli. Für die Peach Property Group ist davon keine Rede. «Wir gehenvon unserem Zeitplan aus und rechnen miteiner Baubewilligung im Sommer», sagt Thomas Wolfensberger. (Ev Manz)
Rives Publiques
Samstag, 28. März 2009
«Rives Publiques» legt Wert darauf, den obenstehenden Artikel des «Tages Anzeigers» mit dieser von «RivesPubliques» ergänzten Illustration aus dem Gestaltungsplan zumÜberbauungsprojekt «Giessen» in Wädenswil zu interpretierenund zu ergänzen, damit die ganze Tragweite des Projektesdeutlich sichtbar wird. Blaue Linie: Perimeter des Überbauungsprojektes «Giessen» in Wädenswil gemäss denProjektverfassern und dem Gestaltungsplan. Rote Flächen: Konzessionsland (aufgeschüttete Seefläche) das dem Kanton, respektivedem Volk gehört und nach Gesetz nicht veräussertwerden darf und der Bevölkerung zur öffentlichen Nutzung zurVerfügung gestellt werden muss, dadie ursprünglich bewilligte Nutzung dieserKonzessionslandanlagen längst eingestellt wurde. Grüne Linie: Baulinie des im Gestaltungsplan projektierten Seeuferweges. DasBundesgericht entschied 1992 hingegen den Grundsatz der ufernahenWegführung für öffentliche Seeuferwege. Der gleiche Grundsatz istin der Vernehmlassung zum Eidgenössischen Raumplanungsgesetzenthalten, die bis zum 17. April 2009 imUmlauf ist. Die geplante Führung desUferwegs, zum grössten Teil hinter Gebäuden und weit wegvom Gewässer verletzt diesen Grundsatz. Der gesetzlichzwingende Rückbau der auf dem Konzessionsland befindlichenObjekte würde eine durchgehend ufernahe Wegführung ohne weiteresund ohne grosse Kosten ermöglichen, so wie die in orange eingezeichneteLinie dies vorschlägt. Gelb schraffiert: Verbleibende winzig kleine Restfläche die für das Publikum öffentlichzugänglich wäre, wenn die (illegale) Handänderungzu Stande und der (illegale) Gestaltungsplan zur Ausführungkäme. Bedenken Sie, dass die ganze rot eingefärbteGrundstückfläche nach Gesetz und Rechtsprechung öffentlicher Besitzist, und nicht nur das kleine «Blumenbeet». Orange Linie: Eine mögliche Anlegung des Seeuferweges nach den Vorstellungenvon «Rives Publiques» und gemäss den Bestimmungen mehrerereidgenössicher und kantonaler Gesetze, Verordnungenund Bestimmungen, sowie Rechtsprechung. |
Zürichsee-Zeitung
Samstag, 28. März 2009
Rotholz-Pläne unter Beschuss – «Rives Publiques» suchtin Meilen Rekurrenten gegen Pläne der CU
Der Verein kritisiert die Absicht der ChemieUetikon, im Westteil ihres Areals Wohnbauten zu erstellen.
Das Land «gehöre gar nicht der CU».
Am 19. März hat die CU Chemie Uetikon AG den Gestaltungsplan RotholzII den Medien präsentiert. Demnach will das Unternehmen rund 2500Quadratmeter seines Areals an der Gemeindegrenze zu Meilen einemprivaten Investor verkaufen, der dort zwei Villen erstellen kann (vgl.«ZSZ» vom 20. März). Die Reaktion des nationalen Vereins für freienZugang zu den Ufern der Seen und Flüsse in der Schweiz, «RivesPubliques», liess erwartungsgemäss nicht lange auf sich warten: Gesternhat Vereinspräsident Victor von Wartburg eine Medienmitteilungverbreitet, die den Bund um eine «sofortige Intervention zum Erlasseines Baustopps» bittet. Mit dem «Trick» des Landverkaufs wolle die CUihre «Aufräumarbeiten», sprich die anstehende Altlastensanierung aufdem Areal, finanzieren, kritisiert von Wartburg. Dabei sei dieserVerkauf gar nicht rechtens, weil die CU nur Konzessionsnehmerin, nichtaber Eigentümerin des ursprünglich aufgeschütteten Seegebiets sei.Dieses gehöre weiterhin dem Kanton und somit der Öffentlichkeit – wasunzählige Gesetze beweisen würden.
«Areal liegt in der Wohnzone»
CU-Geschäftsführer Moritz Braun sieht die Sachlage freilich anders.Landverkauf und Altlastensanierung hätten nichts miteinander zu tun.Die CU habe sich nach dem Nein der Uetiker Stimmbürger zum Projekt«Uetikon West» im März 2007 überlegen müssen, wie es weitergehe. Manhabe sich für eine zonenkonforme Nutzung entschieden – «und derfragliche Arealteil liegt nun einmal in der Wohnzone», sagt Braun. Dassdie Chemie Uetikon AG nicht rechtmässige Eigentümerin des Uferlandessei, «sieht ausser «Rives Publiques» niemand so». Victor von Wartburgmacht mit Bezug auf einen Bundesgerichtsentscheid geltend, dass alleKonzessionen – also Nutzungsverfügungen – für aufgeschüttetes Seegebietbefristet respektive für veränderte Nutzungen neu erteilt werdenmüssten. Diesbezüglich kritisiert von Wartburg auch den Erlenbacher«Fall Schönau»: Die neue Besitzerin will das Seerestaurant bekanntlichals Wohnhaus umnutzen, wofür die Baudirektion die bisherige Konzessionverlängert hat. Dagegen hat der Zürcher Heimatschutz Rekurs erhoben. -Indem der Kanton Zürich seine Landanlagen quasi verschenke, ignoriereer seine eigenen Gesetze, sagt Victor von Wartburg. Moritz Braun hältdieser Argumentation entgegen, dass eine Befristung nur für neuerteilte Konzessionen vorgeschrieben sei. Für die zum Teil «uralten»Konzessionender CU gelte hingegen eine Besitzstandsgarantie.
Psychologischen Druck aufbauen
Bis zum 19. Mai liegt der private Gestaltungsplan Rotholz II in derBauabteilung Meilen öffentlich auf. Einwohnerinnen und Einwohner könnensich dazu äussern und dem Gemeinderat einen Änderungsantrag stellen.Lehnt die Behörde einen solchen ab, muss sie dies begründen. DerAntragsteller hat dann wiederum die Möglichkeit, Rekurs zu erheben.Genau aus diesem Grund sucht sich der im Waadtland ansässige Verein«Rives Publiques» nun «Gewährsleute» in Meilen. «Wir wünschen uns, dasses viele Einsprachen gibt», sagt dazu Victorvon Wartburg, «als Zeichen, dass es so nicht geht.» (Anna Moser)
Datenschutzgesetz: CU will keinenRechtsstreit Seit 1. Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich ein neues Informations- undDatenschutzgesetz(IDG). Damit wurde das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip eingeführt- welches der Verein «Rives Publiques» sogleich mit einer Anfragean den Kanton Zürich auf die Probe stellen wollte. Mit dem Ergebnis istder Verein aber nicht zufrieden, wie aus seiner gestern verbreitetenMedienmitteilunghervorgeht: Die gewünschten Auskünfte über die Altlastendeponienam Seeufer würden verweigert, ebenso wie «alle anderen relevantenBerichte und Beschlüsse». Gegen diese «Auskunftsverweigerung» wolleman Einsprache erheben, kündigt «Rives Publiques» an. Von CU-Geschäftsführer Moritz Braun ist indes zu erfahren, dass dasUnternehmen bereit ist, sämtliche Konzessionen und Baubewilligungenseit1836 offenzulegen. Man wolle nicht riskieren, wegen Nichteinhaltens desIDG zueinem «Pilotfall» in der Gerichtspraxis zu werden, erklärt Braun.Verweigert werde die Einsicht bei laufenden Verfahren – zu denen auchdie Altlastensituationgehöre– und betriebsinternen Abläufen. (amo) |
Villen sollen Altlastensanierung finanzieren
Die CU Chemie Uetikon plant auf Meilemer Boden eineAltlastensanierung und zwei Villen.
Für die Bevölkerung schauen dabei ein Naturschutzgebiet und vielöffentlicher Seezugang heraus.
Die CU Chemie Uetikon will eine Altlast loswerden: Seit sich dasUnternehmen entschieden hat, ihr Land am Uetiker Seeufer weiterhingewerblich zu nutzen, möchte es das Rotholz verkaufen. Es ist derjenigeZipfel des Firmengeländes, der über die Gemeindegrenze lappt, sich inder Meilemer Wohn- und Freihaltezone befindet und somit keineindustrielle Nutzung zulässt. Die «Chemische» kann damit auch eineechte Altlast loswerden: Auf dem Gebiet befindet sich unter anderemeine ehemalige Deponie, welche das Unternehmen für einen hoheneinstelligen Millionenbetrag sanieren muss. Finanzieren soll dies nunzu einem grossen Teil der Verkauf des bebaubaren Landes in derWohnzone, man rechnet mit rund 7 Millionen Franken. Dazu hat die CU mitKanton und Gemeinde einen Gestaltungsplan ausgehandelt, der noch bis am19. Mai öffentlich aufliegt und vom Meilemer Gemeinderat und demZürcher Regierungsrat genehmigt werden muss.
«Ein Strauss von Vorgaben»
Der Gestaltungsplan sieht auf dem rund 6000 m2 grossen Grundstück eine3300 m2 grosse Naturschutzfläche dem Seeufer entlang vor. Dazu kommen400 m2 öffentlich zugängliche Flächen in Form eines Seeuferweges undeines Platzes auf der Quaimauer. Gegen Uetikon hin, zwischenErholungsfläche und Seestrasse, sollen zwei villenähnliche Gebäudegebaut werden dürfen, mit zusammen 38 000 m3 Gebäudevolumen. Für derenUmschwung verzichtet die CU auf 1100 m2 der eigentlich vorgesehenenWohnzone und ordnetdiese im Gestaltungsplan stattdessen der Natur- und Erholungszone zu.«Wirhaben einen ganzen Strauss von Auflagen erfüllen müssen», erklärtProjektleiter Moritz Braun die vorliegende Lösung. So habe man für dasGebiet zum Schutz von Reptilien vom kantonalen Amt für Landschaft undNatur (ALN) die Auflage, 3300 m2 Naturschutzflächen zur Verfügung zustellen. Zudem sei das Gebiet im kantonalen Richtplan alsErholungsgebiet gekennzeichnet. Gemäss eidgenössischemRaumplanungsgesetz ist für öffentlichen Seeuferzugang zu sorgen, undgleichzeitig soll gemäss regionalem Richtplan der Zürichseewegmöglichst in Seenähe durch das Naturschutz- und Erholungsgebiet führen.Zudem gibt es für das Konzessionsland Bestimmungen für Bebauungsdichteund Uferabstände. Beim gesamten Gelände handelt es sich umaufgeschüttetes ehemaliges Seegebiet. Um eine Gemeindeversammlung undsomit die weitere Mitsprache der Bevölkerung wie beim gescheitertenProjekt «Uetikon West» zu umgehen, hält sich die CU beim vorliegendenProjekt an die Meilemer Bau-und Zonenordnung.
Keine vierte Badi für Meilen
Trotz der komplexen Vorgaben hofft Braun, die Bewilligung noch indiesem Sommer zu erhalten, damit im Winter bei tiefem Seepegel dieAltlasten saniert werden können. Der Meilemer Hochbauvorstand JürgHerter begrüsst den Gestaltungsplan. «Es ist Ziel des Gemeinderates,mehr öffentliche Erholungszonen zu schaffen», sagt er. Die Quaimauermit Kanzel im See, auch «Belvédère» genannt, biete sich alsAussichtspunkt mit Bänkchen an, auch eine Grillstelle könne man sichvorstellen. Was die Gemeinde aber nicht wolle, sei eine vierte Badi.Weil das Rotholz etwas abgeschieden liege, sei schwer zu sagen, wersich dort erholen werde, bevor der «Stummel von einem Seeuferweg» aufUetiker Boden fortgesetzt und der Ort damitbesser erschlossen werde.
Das ganze Land dem Volk
Andreas Schneider vom ausführenden Planungsbüro Metron bezeichnete denGestaltungsplan als Win-win-Situation für CU und Öffentlichkeit: «Wirkommen den Forderungen nach Seezugang entgegen, finanzieren selbereinen Seeuferweg und schaffen ein Naturschutz- und Erholungsgebiet.»Dies seien Forderungen, wie sie der Verein «Rives Publique»s für dasZürichseeufer immer wieder gefordert habe. Victor von Wartburg,Präsident dieses Vereins, will es der CU aber nicht so leicht machen.Er hat inzwischen vom Kanton Einsicht in die Konzessionsbestimmungenfür die aufgeschütteten Parzellen am Zürichsee erhalten, in denenfestgehalten ist, dass das Land im Besitz des Kantons bleiben muss.«Dieser darf es nicht an Private verkaufen. Im Gegenteil, er kann, wennein öffentliches Interesse besteht, dieses Land von der CU jederzeitzurückfordern», erklärt er. Ein solches Interesse sei offensichtlich.Er fordert deshalb den Kanton auf, seinen Anspruch geltend zu machenund das gesamte Konzessionsland der Meilemer und Uetiker Bevölkerungals Erholungszone zur Verfügung zu stellen. Seine Forderung will er miteinem öffentlichen Appell ansBundesamt für Raumplanung (ARE) in den nächsten Tagen bekräftigen.
Ringen um Seeufer
An der Medieninformation zum Gestaltungsplan Rotholz waren auch UetikerOffizielle anwesend. Man wollte sich Klarheit verschaffen, was denUetiker Seeuferweg angeht. «Schliesslich besteht ein gewisser Druck derBevölkerung, dass der Weg gebaut wird», erklärte Gemeindepräsident KurtHänggi. Tatsächlich ist in den Verhandlungen von Kanton und CU auch eindurchgehendes Wegrecht auf Uetiker Grund ein Thema. Es ist heute nurauf 60 Prozent der Uetiker Parzellen verbrieft. Der Kanton würde dasgesamte Recht gerne beanspruchen und dafür bei einem allfälligen Ausbauder Seestrasse auf CU-Land verzichten. Die CU will mit dem Bau desSeeuferweges aber bereits genug gutenWillen gezeigt haben. (Lorenzo Petrò)
Neue Zürcher Zeitung
20. März 2009
Ein vorsichtiger Neuanlauf
Die CU Chemie Uetikon AG präsentiert einen neuen –stark redimensionierten – Gestaltungsplan
Die Abfuhr für den privaten Gestaltungsplan Uetikon West vor zweiJahren ist der CU Chemie Uetikon AG noch gut in Erinnerung. Gesternpräsentierte sie den Gestaltungsplan Rotholz II – für eine Fläche, diemit 6000 Quadratmetern nur gut ein Sechstel so gross ist wie beimletzten Projekt. Auf dieser sollen zwei grosszügige Einfamilienhäusergebaut werden.
«So etwas wie Uetikon West wollen wir nicht noch einmal erleben»,sagte Projektleiter Moritz Braun am Donnerstag an der Medienkonferenzder Chemie und Papier Holding (CPH) in Uetikon. Der neueGestaltungsplan Rotholz II präsentiert sich dementsprechendzurückhaltend. 6000 Quadratmeter umfasst die Fläche im westlichenZipfel des Fabrikareals der CPH-Tochter CU Chemie Uetikon AG aufMeilemer Boden; etwas mehr als ein Drittel davon soll verkauft und inabsehbarer Zeit mit zwei grosszügigen Einfamilienhäusern überbautwerden. Das restliche Gelände soll teils zur Naturschutzfläche, teilszu einer der Öffentlichkeit zugänglichen Erholungsfläche umgestaltetwerden. Heute besteht das Areal zu etwas mehr als der Hälfte aus einerWohn- und zum restlichen Teil aus einer Freihaltezone. Da die Flächezonenkonform genutzt wird, bedarf der Gestaltungsplan nur derEinwilligung des Gemeinde- und des Regierungsrates. Bevor das Arealverkauft werden kann, soll jedoch an einigen Stellen eineAltlastensanierung vorgenommen werden. Auf knapp 2000 Quadratmetern istdie CPH zu einer Sanierung verpflichtet, während der Rest des Geländesnur überwachungspflichtig ist, was bedeutet, dass regelmässigeMessungen durchgeführt werden müssen. Wird der Gestaltungsplan, der bisam 20. Mai aufliegt, angenommen, kann im kommenden Winter mit derSanierung begonnen werden. Neben dem sanierungspflichtigen Teil sollendann auch jene Flächen von Altlasten befreit werden, auf denen dieWohnüberbauung entsteht. Moritz Braun rechnet mit Kosten im hoheneinstelligen Millionenbereich.
Eine sehr lange Liste von Ansprüchen
Um zu vermeiden, dass Rotholz II zu einem zweiten Uetikon West wird,habe man sich auf eine zonenkonforme Nutzung des Areals beschränkt, soBraun. Trotzdem ist die Liste der Ansprüche von Behörden sowie derplanungsrechtlichen Vorgaben und Vorschriften lang. So beansprucht daskantonale Amt für Landschaft und Natur 3300 QuadratmeterNaturschutzfläche und ein Flachufer in der Bucht. Gemässeidgenössischem Raumplanungsgesetz ist ausserdem der Seeuferzugang zugewährleisten; der regionale Richtplan schreibt vor, dass derZürichseeweg in Seenähe sein muss, und gemäss kantonalem Richtplanhandelt es sich beim Rotholz um ein Erholungsgebiet. Dazu kommen dieVorschriften der kommunalen Bau- und Zonenordnung sowie die kantonalenKonzessionsrichtlinien. Letztere betreffen vor allem den Abstand undden Durchblick zum See. «Ja», meinte Braun zu dieser Ausgangslage,«auch wir haben uns gefragt, ob da ein Projekt überhaupt möglich ist.»Aufgrund der Forderung des Amts für Landschaft und Natur nach einergrossen Naturschutzfläche sollen nur 2400 der knapp 3500 QuadratmeterWohnzone für eine Überbauung genutzt werden. Die zonengemässeAusnutzung liegt laut Braun aber nachwie vor bei 3800 Kubikmetern.
Ein Blick zurück auf Uetikon West
Vor zwei Jahren scheiterte die CU Chemie Uetikon AG mit dem privatenGestaltungsplan Uetikon West. Dieser sah eine Überbauung mitGewerberäumen und Wohnungen auf knapp 34 000 Quadratmetern vor, da dasUnternehmen seine Düngemittelproduktion auslagern wollte. Auf dem Arealhätten Wohnungen für rund 500 Menschen und 100 neue Arbeitsplätzeentstehen sollen, dazu waren rund 4700 Quadratmeter öffentlicherFreiraum sowie 4000 Quadratmeter Naturschutzfläche geplant. Die UetikerStimmberechtigten lehnten das Projekt jedoch im März 2007 an derGemeindeversammlung ab. Als Grund für die ablehnende Haltung wurdeunter anderem die umstrittene Frage nach dem Eigentumsrecht angeführt,da es sich beim betreffenden Grundstück um aufgeschüttetes Seeufer,also Konzessionsland, handelt, welches das Unternehmen ursprünglich vomKanton erhalten hatte. Moniert hatten die Uetiker aber auch dieDimensionen des Projekts und dessen mangelndeTransparenz.
Zürichsee-Zeitung
13. März 2009
CU präsentiert Pläne für das Areal Rotholz
Die CU Chemie Uetikon AG hat bei der Gemeinde Meilen einenGestaltungsplan für die künftige Nutzung des Areals Rotholz ganz imWesten ihres Fabrikgeländes direkt am See eingereicht. Ab 20. März wirdder Plan öffentlich aufgelegt. Das kleine Areal, das auf Meilemer Bodenliegt, war im Rahmen des abgelehnten Grossprojekts «Uetikon West» alsNaturschutzgebiet vorgesehen. Nun will die CU im Rotholz bauen. NächsteWoche werden die Unternehmensführung und der Meilemer Bauvorstandgenauer über die Pläne informieren. (dfr)
Zürichsee-Zeitung
10. März 2009
Protest gegen Giessen-Überbauung
Nicht nur die Anwohner der Halbinsel Giessen sind von der geplantenLuxus-Überbauung auf dem ehemaligen Industriegelände wenig begeistert.Nun meldet sich auch die nationale Uferschutzgruppe «Rives Publiques»zu Wort. Sie will das Bauprojekt der Peach Property Group verhindern,wie sie in einer Medienmitteilung bekannt gibt. Rund 100 Wohnungen inzwei verbundenen Mehrfamilienhäusern will das Immobilienunternehmen aufder geschichtsträchtigen Halbinsel Giessen bauen.
«Rives Publiques» fordert nun von den Bundesbehörden «den sofortigenStopp von fünf gesetzeswidrigen Überbauungsprojekten am Zürichseeufer»- neben der Überbauung Giessen sind damit der Umbau des RestaurantsSchönau in Erlenbach, die Aufschüttung von Uferland für privateWohnbauten in Nuolen sowie Bauvorhaben in Uetikon und Meilen gemeint.Der Protest von «Rives Publiques» gründet auf der Tatsache, dass dieProjekte zum Teil oder ganz auf Ufer- und Konzessionsland gebaut werdensollen. Der Verein setzt sich dafür ein, dass sämtlichesKonzessionsland an Schweizer Gewässern nach Ablauf der bewilligtenNutzung sofort an den Kanton zur Nutzung für die Öffentlichkeitzurückgeht. (zsz)
«Rives Publiques» will Giessen verhindern
Die nationale Uferschutzgruppe «Rives Publiques» stellt sich gegendas Bauprojekt der Peach Property Group auf der Wädenswiler HalbinselGiessen. Auf der Halbinsel sollen zwei neue Baukörper mit rund 100Wohnungen entstehen. Der Verein kritisiert, dass die Um- und Neubautenteilweise oder ganz auf Konzessionsland zu liegen kommen. «RivesPubliques» fordert in einem Schreiben vom Mittwoch Pierre-Alain Rumley,Direktor des Amtes für Raumentwicklung, dazu auf, neben dem Giessenbaudie Ausführung von vier weiteren Projekten am Zürichsee zu verhindern:den Umbau des Restaurants Schönau in Erlenbach in ein privatesWohnhaus, die Aufschüttung von Seeland für private Wohnbauten in Nuolensowie Bauvorhaben in Uetikon und Meilen. Der Verein «Rives Publiques»setzt sich schweizweit für ununterbrochene Wege entlang von Seeufernund Wasserläufen ein. (ema)
Zonenplanänderung Ziegelhof abgelehnt
Am heutigen Sonntag, 8. März, entschieden dieSchmerkner Stimmbürgerinnen und -bürger an der Urne über die Zukunftdes Ziegelhofareals. Die Zonenplanänderung wurde klar abgeleht, womitdas Areal eine Gewerbe-Industriezonebleibt und die geplante Wohnnutzung nicht verwirklicht werden kann.
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Bei einer Stimmbeteiligung von knapp 52% sprachen sich insgesamt415 Stimmberechtigte für die Zonenplanänderung und 688 dagegen aus.Damit bezog die Stimmbürgerschaft deutlich Stellung zugunsten derGruppe «Zukunft Schmerikon», welche im September letzten Jahres dasfakultative Referendum gegen die Umzonungsvorlage ergriffen hat. DasUmzonungsprojekt nahm Bezug auf den Teilzonenlan Ziegelhof, der 2006von der Gemeinde erlassen wurde. Vorgesehen war, einen Teil des Arealsin ein Wohnquartier mit einem Büroanteil umzuwandeln. Die JMS wolltehier als Bauherrschaft einen entsprechenden Gebäudekomplex errichten.
Seitens des Gemeinderates begrüsste man dieses Vorhaben, sah manhierin doch eine Aufwertung, die nicht zuletzt Steuergelder in dieGemeindekassen spülen sollte. Die Gruppe «Zukunft Schmerikon» wehrtesich grundlegend gegen das Projekt, da hiermit «auf der Basis vonAusnahmebewilligungen direkt am See mit verdichtetem Bauen dasLandschaftsbild schwerwiegend beeinträchtigt» worden wäre. Im Vorfeldzur Abstimmung wurde allerdings eine Abstimmungsbeschwerde mit demVorwurf von Verfahrensmängeln im Zusammenhang mit demAbstimmungsinformationen erhoben. Die Beschwerde ist beim Departementdes Innern hängig. Demnach ist es nicht auszuschliessen, dass dieAbstimmung wiederholt werden muss, obgleich dies nach Einschätzung desGemeinepräsidenten Félix Brunschwiler eher unwahrscheinlich ist, wie erauf Anfrage erklärt. «Ich gehe davon aus, dass die Beschwerdeangesichts des Ergebnisses zurückgezogen werden wird», spekuliertBrunschwiler, der sich bezüglich des Abstimmungsergebnisses gelassenzeigt. «Wir sind erstaunt über das Ergebnis, müssen und können aberdamit leben», erklärt er.
Seitens des Gemeinderates hat man die Umzonung als Chance gesehen,etwas Sinnvolles mit dem Areal anfangen zu können, weshalb Brunschwilerdie Ablehnung bedauert. «Es ist schade – vor allem, da seitens derGegner keine Alternative zur derzeitigen Industriebrache geliefertwurde, die nun auf wahrscheinliche viele Jahre weiter Bestand habenwird.» Wie «Zukunft Schmerikon» in der Stellungsnahme zumAbstimmungsergebnis schreibt, sei nun die Regierung des Kantons St.Gallen gefordert. «Sie muss das kaufsberechtigte Seeland zurückerwerben und Landverträge offenlegen. Der Abbruch bestehender Anlagenist zu fordern», schreibt die Gruppe. (Nadine Rydzyk)
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Die Kantonsregierung ist jetzt gefordert
Von «Zukunft Schmerikon» (eingesandt)
Nachdem die Umzonung Ziegelhof von denStimmbürgern in Schmerikon mit einem Mehr von 688 Stimmen abgelehntwurde, ist die Regierung des Kantons St. Gallen gefordert. Sie muss daskaufsberechtigte Seeland zurück erwerbenund Landverträge offenlegen. Der Abbruch bestehender Anlagen ist zufordern.
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Die Stimmbürger von Schmerikon haben die Umzonung Ziegelhof mit 688Nein- Stimmen zu 415 Ja-Stimmen abgelehnt. Jetzt ist die St. GallerRegierung gefordert. Und dies gleich mehrfach: Durch die Eingabe derWohnüberbauung und den Auszug der Firma JMS vom Ziegelhof in die Grynauist belegt, dass das Ziegelhof-Gelände nicht mehr, wie in denLandverkaufs-Verträgen festgeschriebenen, zum Zweck einer Schiffshaabemit Kiesumschlag genutzt wird. Das beweist auch die Projekteingabe, inder der Osthafen vollständig umgenutzt wurde. Somit wird die St. GallerRegierung zum Schutz der kantonalen Vermögenswerte einen Teil desZiegelhofszum Kauf von Fr. 1.– pro m2 einfordern müssen.
Kauft der Kanton den Hafen Ost, würde er mehr als die Hälfte desSeeanstosses im Ziegelhof erwerben und kann den Abbruch der daraufstehenden Anlagen verlangen. Die Verträge regeln dies klar: «AufVerlangen des Kantons hat der Käufer die übrigen Installationen aufeigene Kosten wieder zu entfernen, wobei er entstandene Beschädigungenwieder auszubessern hat.» Das beinhaltet feste Ufermauern, Schuppen undeine ausgediente Tankstelle. Falls die Betreiberin JMS nun auf einmalwieder auf dem Hafen Ost beharren sollte, hat der Kanton in diesemFalle ein Recht darauf, den Hafen West zu kaufen, denn dann wird diesernicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt. Hier kann der Kanton7’200 m2 Seeland für Fr. 1.- pro m2 zurückkaufen und sich dann für dieUmsetzung eines sauberen Ziegelhofareals einsetzen.
Auslaufen der Konzessionen
Die Hafenkonzessionen im Ziegelhof laufen auf den 31. Dezember2015 aus und können durch den Kanton jederzeit gekündigt werden. Damithat der Kanton die Möglichkeit, seine vertraglich vereinbartenForderungen durchzusetzen und nicht in ein «Katz- und Mausspiel»hineingezogen zu werden. Mit der Neutralisierung der Hafenkonzessionenerhält der Kanton eine echte Verhandlungsposition. Alles andere wäredie bewusste Bevorzugung eines privaten Kantonspolitikers und dasaugenfällige Inkaufnehmen einer geschwächten Position des Kantons.
Pendente Regierungs-Anfrage
«Zukunft Schmerikon’ hat am 21. Januar 2009 an die St. Galler Regierungdie Eingabe gemacht, zur Sicherung allfälliger kantonalerVermögenswerte die Kaufverträge der restlichen Ziegelhof-Parzelle 522in den Archiven und bei der Betreiberin einzufordern und zuveröffentlichen. Die durch «Zukunft Schmerikon» im Staatsarchivgefundenen Verträge aus den Jahren 1949 und 1953 verweisen bei denKantons-Rechten auf die zentrale Parzelle 522. Es ist demnach imInteresse der Regierung, diese Verträge einzusehen. Ausserdem könntendiese Verträge die Rechtsgrundlage dafür sein, dass z.B. die grosse undfür den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigteHalle abgebrochen werden muss.
Verpflichtung Landschaftsschutz
Im Abstimmungskampf hat die JMS mehrfach ausgesagt, wenn nicht umgezontwerde, bleibe alles beim Alten. Das liegt aber nicht im Interesse derAnwohner des Obersees. Auch hier helfen die alten kantonalenVerkaufsverträge weiter. Sie verpflichten die Firma JMS nämlich ,«demLandschaftsschutz möglichste Beachtung zu schenken und berechtigtenBegehren des Kantons zu entsprechen». Daraus ist für die St. GallerRegierung zu Gunsten der Natur und Gewässer abzuleiten, dassverschiedenen Anlagen, die nicht mehr gebraucht werden, abzubrechensind. Mit der Verpflichtung zum Landschaftschutz hat der Kanton auchdie Möglichkeit, dass der durch die Regierung selber eingesetzteRichtplan Obersee eingehalten wird, laut dem die Uferlandschaftgeschützt ist und «das Landschaftsbild» und ein «intaktes, naturnahesSeeufer» zu erhalten sind. Auch Bundesgerichtsurteile, wie dasjenigeüber die «ufernahe Wegführung für öffentlicheSeewege» können zum Vorteil der Bürger befolgt werden.
Dank an die Mitbürger und Mitbürgerinnen
«Zukunft Schmerikon» dankt allen Schmerknerinnen und Schmerkner, diesich weitsichtig gegen die Umzonung und das Projekt Ziegelhof gewehrthaben. Die vielen unterstützenden Stimmen sind uns eine Verpflichtung,unsere Arbeit für eine gesunde Dorfentwicklung fortzuführen, damit aufdem einstigen See- und Uferland um den Ziegelhof ein erfreulicher Teilunseres Dorfes wird.
Baustopp am See gefordert
Der Verein «Rives Publiques», der sich für öffentlich zugänglicheSee- und Flussufer einsetzt, will fünf Bauprojekte rund um denZürichsee stoppen. Der Verein bittet das Eidgenössische Amt fürRaumentwicklung um Unterstützung. Die Projekte seien illegal, macht erin seinem Schreiben geltend. Es sei unverständlich, weshalb Gemeinde-und Kantonsbehörden immer wieder Gesetze, Auflagen und Gerichtsurteileignorierten.
Die Südostschweiz
6. März 2009
«Rives Publiques» will Ziegelhof verhindern
Schmerikon. – Der Verein «Rives Publiques», der sich für öffentlichzugängliche See- und Flussufer einsetzt, will fünf Bauprojekte rund umden Zürichsee stoppen.
Er wandte sich aus diesem Grund an die Bundesbehörden. Der Vereinbittet das eidgenössische Amt für Raumentwicklung um seine Meinung undum Unterstützung, wie er gestern mitteilte. Es sei unverständlich,weshalb Gemeinde- und Kantonsbehörden immer wieder Gesetze, Auflagenund Gerichtsurteile ignorierten.
Bei den Projekten geht es um eine Wohnüberbauung auf dem«Ziegelhof»-Areal in Schmerikon, eine Aufschüttung in Nuolen, einenLiegenschaften-Umbau in Erlenbach sowie Wohnbauten in Uetikon, Meilenund Wädenswil. (sda)
Einsatz für Schönau
Erlenbach. – Die Freunde des Erlenbacher Restaurants Schönau, dasals Wohnraum genutzt werden soll, erhalten Unterstützung. Der Verein«Rives Publiques» fordert in einem Schreiben an die Bundesbehörden densofortigen Stopp von fünf «gesetzeswidrigen» Projekten am Zürichsee,darunter die Schönau und das Bauvorhaben der Chemischen Fabrik inUetikon/Meilen. «Rives Publiques» setzt sich für freien Zugang zu allenSeeufern ein und hält den Neubau von privaten Projekten auf kantonalemKonzessionsland für illegal. (TA)
Zürichsee-Zeitung
6. März 2009
«Rives Publiques» will Bauprojekte stoppen
Erlenbach/Uetikon- Der nationale Verein für Seeuferschutz, «RivesPubliques», will fünf Überbauungsprojekte am Zürichseeufer stoppen. Erhat sich mit dieser Forderung kürzlich an die Rechtsabteilung desEidgenössischen Amtes für Raumentwicklung (ARE) gewandt; auchBundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Moritz Leuenbergerwurden davon in Kenntnis gesetzt. Vereinspräsident Victor von Wartburghält unter anderem den Umbau des Erlenbacher Restaurants Schönau in einprivates Wohnhaus für «illegal». Ebenso die Bauvorhaben der CU ChemieUetikon AG auf Konzessionsland direkt am See. Die Projekte würdeneidgenössische und kantonale Gesetzesartikel, Richtplanauflagen undRechtsprechungen verletzen oder ignorieren, ist Victor von Wartburgüberzeugt. (dfr)
Zürichsee-Zeitung
6. März 2009
«Rives Publiques» will Bauprojekte stoppen
Nuolen – Der Verein «Rives Publiques», der sich für öffentlichzugängliche See- und Flussufer einsetzt, will fünf Bauprojekte rund umden Zürichsee stoppen. Er wandte sich aus diesem Grund an dieBundesbehörden.
Der Verein bittet das eidgenössische Amt für Raumentwicklung umseine Meinung und um Unterstützung, wie er gestern Donnerstagmitteilte. Illegal seien die Projekte, macht er in seinem Schreibennach Bern geltend. Es sei unverständlich, weshalb Gemeinde- undKantonsbehörden immer wieder Gesetze, Auflagen und Gerichtsurteileignorierten.
Bei den Projekten geht es unter anderem um eine Aufschüttung in Nuolen.Das Areal befindet sich im Besitz der Firma Kibag. Diese will dieUferzone aufschütten und private Wohnhäuser erstellen. Weiter sind demVerein folgende Projekte ein Dorn im Auge: eine Wohnüberbauung auf demZiegelhof-Areal in Schmerikon, ein Liegenschaftenumbau in Erlenbach,sowie Wohnbauten in Uetikon, Meilen und Wädenswil. (zsz)
«Ziegelhof»-Projekt: weiterer Widerstand
Der Verein «Rives Publiques», der sich für öffentlich zugänglicheSee- und Flussufer einsetzt, will fünf Bauprojekte am Zürichsee stoppen- darunter die Wohnüberbauung auf dem «Ziegelhof»-Areal in Schmerikon.Der Verein bittet das Eidgenössische Amt für Raumentwicklung um seineMeinung und um Unterstützung, wie er am Donnerstag mitteilte. Es seiunverständlich, weshalb Gemeinde- und Kantonsbehörden immer wiederGesetze, Auflagen und Gerichtsurteile ignorierten. Bei den Projektengeht es neben dem «Ziegelhof»-Projekt um eine Aufschüttung in Nuolen,einen Liegenschaften-Umbau in Erlenbach sowie um Wohnbauten in Uetikon,Meilen und Wädenswil. (sda)
Obersee Nachrichten
5. März 2009
Leserbrief
Ziegelhof verletzt Recht, Gesetze und Richtplan
Die nationale Uferschutzorganisation «Rives Publiques» wehrt sich gegendie Umzonung Ziegelhof in Schmerikon, da das Projekt mitverschiedensten Gesetzesartikeln, Rechtssprechungen und dem RichtplanObersee kollidiert. Aus den alten Seeplänen ist zu ersehen, dass dasUferland Ziegelhof nachweisbar aufgeschüttetes Seegebiet und damitsogenanntes Konzessionsland ist, das gemäss Gesetz nicht privatisiertwerden darf. Die St. Galler Behörden haben deshalb das Land seinerzeitmit einer Rückkaufsklausel behaftet, die in Verkaufsverträgenfestgehalten ist. Dass trotz dieser klaren Gesetzeslage eine Abstimmungzur Umzonung in eine Bauzone durchgeführt wird, ist unverständlich.Dass sogar noch Seeland aufgefüllt werden würde, widerspricht allenGesetzen. Ebenso die Uferschutzüberschreitungen und andere Verstösse.Die Uferschutzorganisation «Rives Publiques» reicht bei der St. GallerRegierung eine Eingabe zum Ziegelhof ein. Es ist nicht zu begreifen,warum der Kanton das Projekt bei seiner Vor-prüfung im Jahre 2005 inAnbetracht der massiven Gesetzesübertretungen nicht verbot. Das Projektkollidiert mit 14 Eidgenössischen und Kantonalen Gesetzesartikeln,sowie zehn Richtplanauflagen für das Seeufer Zürichsee/ Obersee undignoriert EidgenössischeRechtsprechungen. Die wichtigsten Gesetzesverletzungen sind:
– Zivilgesetzbuch Schweiz:
Art. 664: «Die Gewässer gehörenzum öffentlichen Gut und stehen unter der Hoheit des Staates.»
– Gesetz über die Gewässernutzung St. Gallen:
Art. 3.1: «Der Strandboden an den Seen ist Eigentum des Staates» und
Art. 4.2: «An öffentlichen Gewässern und am Strandboden können wederdurch Aneignung noch durch Ersitzung private Rechte erworben werden.»
– Vollzugsverordnung Gewässernutzung, Art. 4.: «Die Bewilligung (fürKonzessionen, See- und Seelandnutzung) ist in der Regel zu befristen.»
– Gesetz über die Raumplanung St. Gallen, Art. 59: «Für Bauten undAnlagen gilt gegenüber Seen und Flüssen ein Mindestabstand von 25Metern.»
Gegen den Richtplan des Kantons St. Gallen für den Obersee sind vieleVerstösse zu verzeichnen. Es heisst dort:
– Im Seeuferbereich können keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden.
– Es sollen sowohl der Schutz der Naturgegenstände als auch dieErholungsfunktionen von See und Uferlandschaft sichergestellt werden.
– Erhalten und Fördern einer möglichst breiten und flachenÜbergangszone vom Wasser zum Land.
– Erhalten des Landschaftsbildes.
– Verbessern des öffentlichen Zugangs zum Seeufer.
Das Projekt widerspricht auch Bundesgerichtsurteilen, so bezüglich«Konzessionsdauer auf Seeland», die nur begrenzt möglich ist, und «derufernahen Wegführung für öffentliche Seeuferwege».
Nach Kenntnisnahme der gesetzlichen Grundlagen ist klar, dassaufgefülltes See- und Uferland nicht zweckentfremdet werden darf und esgemäss den vertraglichen Bedingungen nach Ablauf der Nutzung wieder anden Kanton zurückgehen muss.
Victor von Wartburg, «Rives Publiques»
Zürichsee-Zeitung
Linth Zeitung
3. März 2009
Volk sollte nicht über Ziegelhof abstimmen
Die geplante Ziegelhof-Überbauung sei klar rechtswidrig, teiltegestern die nationale Uferschutzorganisation «Rives Publiques» mit.«Und es darf einfach nicht sein, dass eine lokale Bevölkerung über einrechtswidriges Projekt befinden soll», sagt der Gründer und Präsidentvon «Rives Publiques», Victor von Wartburg. Im Fall Schmerikon sei dieszusätzlich problematisch, weil der Gemeinderat das fragwürdigeBauvorhaben noch unterstützt habe. Ganze 14 Gesetzesartikel verletzedie geplante Ziegelhof-Überbauung, sagt von Wartburg. Die Umzonungkollidiere zudem mit dem Richtplan Obersee. «Hier liegt eine dermassenklare Gesetzesübertretung vor, dass wir handeln müssen.» DieUferschutzorganisation wird nun bei der Regierung sowie demBaudepartement eine Eingabe einreichen.
Viktor von Wartburg hofft jetzt, dass die Schmerkner am Sonntag denÜberbauungsplänen an der Urne eine Abfuhr erteilen. «Dann wäre dasProblem aus der Welt.» Sollte dies nicht der Fall sein, verlangt «RivesPubliques», dass der Kanton detailliert zum Projekt und damit zu denGesetzesübertretungen Stellung nimmt. Unter anderem bemängelt «RivesPubliques», dass nach geltendem Recht an Seeuferlagen keine neuenBauzonen ausgeschieden werden dürfen. (mam)
Die Südostschweiz
3. März 2009
«Rives Publiques» mit Ziegelhof-Eingabe
Die nationale Uferschutzorganisation «Rives Publiques» wehrt sichgegen die Überbauung Ziegelhof in Schmerikon mit einer Eingabe direktans Baudepartement und an den Regierungsrat des Kantons St. Gallen. «14Gesetzesartikel, zehn Richtplanauflagen und drei Rechtssprechungen»verletze das Projekt, schreibt die Organisation. «Es ist kaum zubegreifen, warum der Kanton das Ziegelhofprojekt bei seiner Vorprüfungim Jahre 2005 in Anbetracht der massiven Gesetzesüberschreitungen nichtverbot.» Die Empfehlung des Gemeinderates Schmerikon, dem Teilzonenplanzuzustimmen, sei nach Kenntnisnahme der gesetzlichen Grundlagen «nurnoch als unverständlich» einzustufen, schliesst die Mitteilung. (tin)
Neue ZürcherZeitung
5. Februar 2009
Exklusiver Wohnraum verdrängtLuxusrestaurants – neue Facetten im Kampf um die Seeufer
Wohnlagen mit Seeanstoss sind derart gefragt, dass an der ZürcherGoldküste gar hochpreisige Seerestaurants zusehends in Schwierigkeitengeraten. Die Besitzer der betreffenden Liegenschaften und Grundstückekönnen bei Verkäufen Phantasiepreise lösen. Auf der anderen Seitemachen die Verfechter durchgehend frei zugänglicher Seeufer mobil.
Einsam schwadert die Stockente im bleiernen Zürichsee. Auf dessenOberfläche zeichnet der winterliche Nieselregen eine wilde Geometrie insich fliessender konzentrischer Kreise. Drinnen, im vom kühlenWinterlicht durchfluteten, einer Schiffsbrücke nachempfundenen Rundbaudes Restaurants Schönau in Erlenbach, sind zur Mittagszeit nur dreiTische besetzt. Elevator-Musik berieselt die Gäste. Raymond Starkbestellt den Tagesteller: Penne an einer leichten Gemüsesauce. «JedeWoche könnte auch ich nicht hierher zum Essen kommen», meint derBerater für Baurecht mit gedämpfter Stimme, eine Frage des Budgets.Entsprechend betont der Urheber der «Schönau-Initiative», welche dieUmzonung der Liegenschaft in die Erholungszone vorsah, er hege dabeikeinerlei persönliche Interessen: «Ich mag jedem eine Liegenschaft amSee gönnen.» Hintergrund seines Volksbegehrens ist der Verkauf derSchönau an eine Privatperson. Das Restaurant schliesst im nächstenAugust und wird zur Wohnstatt einer deutschen Tierärztin. Doch dieLiegenschaft sei zu wichtig für Erlenbach, als dass man dieÖffentlichkeit gänzlich aus ihr ausschliessen dürfe, sagt Stark: «DasHaus gibt der Gemeinde ein Gesicht.»
Soll sich die Gemeinde engagieren?
«Denken Sie nicht immer ans Geld. Entscheiden Sie mit Ihrem Herzen.»Als Anfang Dezember die «Schönau-Initiative» vor dieGemeindeversammlung in der gut gefüllten reformierten Kirche zurAbstimmung kam, schürte mancher Redner die Emotionen. Schliesslichgewichteten die Erlenbacher Stimmbürger ordnungspolitische Einwändejedoch stärker. Erhalt und Betrieb eines Restaurants seien keineöffentliche Aufgabe, und eine Auszonung käme einer Enteignung derEigentümer gleich. Die Gemeindebehörden warnten vor steigenden Steuern– bei einem Steuerfuss von 82 Prozent – sowie vor «finanziellenKonsequenzen» in der Höhe von 10 Millionen Franken. Die Initiativewurde abgelehnt. Stark ist konsterniert: «Die Gemeinde will sicheinfach nicht engagieren.» Da ein Teil der Liegenschaft in derFreihaltezone liegt, wusste der Gemeinderat frühzeitig, dass dieSchönau verkauft werden soll. «Er hätte sich also für den Kaufeinsetzen können», erklärt Stark. Zumal es private Kaufinteressentengebe, die bereit wären, die Liegenschaft für 7 Millionen Franken zukaufen – und den Restaurantbetrieb während 10 Jahren zu garantieren.
«Man lockt möglichst viele gute Steuerzahler an. Aber man machtnicht viel, damit sich die Leute wohl fühlen.» Der jetzige Pächter desRestaurants, Marc Wyss, zeigt sich ebenfalls enttäuscht über dieBehörden. Mit einem Saisonbetrieb die Rendite eines Verkaufs zuerwirtschaften, sei jedoch unmöglich; obschon auch er innert 10 Jahrenrund 3 Millionen Franken Miete bezahlt habe.
Wie der Erlenbacher «Schönau» erging es in den letzten Jahreneinigen Luxusrestaurants mit Zürichsee-Anstoss. In der NachbargemeindeKüsnacht schloss 2005 die «Ermitage». Dem Erdboden gleichgemacht, wurdedas Anwesen durch zwei klobige Wohnbauten mit Giebeldach ersetzt. DieResidenz Ermitage verspricht ab diesem Herbst ihren solventen Bewohnernein «einmaliges und exklusives Wohnerlebnis», wobei die Gebäudeseltsamerweise mit ihrer Stirnseite auf den See ausgerichtet sind. Aufder Parzelle wurden sechs Luxuswohnungen placiert – Kostenpunkt:zwischen 5 und 8 Millionen Franken. Im schwyzerischen Altendorf wurde2006 das Seehotel Hecht an einen Privatmann veräussert, der denseewärts gelegenen Anbau zur Wohnung umbauen liess – dies sei die«Erfüllung eines Lebenstraums», liess er sich damals in derLokalzeitung zitieren. Und in Stäfa kann in Hurters «Seehuus», wo einstedel diniert wurde, ab diesem Frühling für 14 000 Franken im Monat eine147 Quadratmeter grosse Parterrewohnung mit Seeanstoss gemietet werden.
«Werden für Boden und Immobilien Phantasiepreise geboten und stehendie Erträge im Vordergrund, haben es gastgewerbliche Betriebe schwer»,kommentiert Gastrosuisse-Direktor Florian Hew diese Entwicklung. Jehöher ein Betrieb im Preissegment angesiedelt sei, desto schwierigerwerde es, bei den daraus resultierenden geringeren Frequenzen eine guteRendite zu erzielen. An Seelagen spielten zusätzlich die FaktorenWetter und Saison eine Rolle. Überleben könnten an derart gesuchtenLagen letztlich wohl nur Betriebe, die von einem investitionswilligenImmobilienbesitzer getragen werden, der sein Engagement auch alsVersprechen gegenüber der Öffentlichkeit versteht – wie etwa derMilliardär und Dolder-Hotelier Urs E. Schwarzenbach, dem seit 1992 dasKüsnachter Hotel Sonne gehört.
«Uferloser Volksbetrug»
Geharnischte Reaktionen löst die Umnutzung von öffentlichen Restaurantszu privatem Wohnraum beim Verein «Rives Publiques» aus, der sich füreinen freien Zugang zu allen Seeufern stark macht. «Die SchweizerBehörden machen alles, damit mehr Reiche in die Schweiz kommen und ansolchen Lagen wohnen können», klagt Vereinspräsident Victor vonWartburg. Demgegenüber missachte man übergeordnete eidgenössischeGesetze und Rechtsprechung: etwa den im Raumplanungsgesetz enthaltenenGrundsatz, wonach See- und Flussufer freigehalten und öffentlicherZugang und Begehung erleichtert werden sollten. Darauf hingewiesen,dass diese Politik von der Stimmbürgerschaft der betroffenen Kommunengetragen werde, erwidert von Wartburg: «Das Seeufer gehört nicht nurden Leuten, die in der Gemeinde wohnen, sondern allen Schweizern.» Aberer müsse leider feststellen: Wenn es ums Zahlen gehe, machen vieleeinen Rückzieher. Und er wettert: «Es fehlt an Zivilcourage,persönlichem Engagement – und dies wird von betrügerischen Behörden undSpekulanten ausgenutzt.» Zum Ärger von Wartburgs kamen nämlich vorJahresfrist das Bundesamt für Raumentwicklung sowie andere Fachstellender Bundesverwaltung zum Schluss, in der Schweiz lasse sich aus demBundesrecht kein direkter Anspruch auf freien Zugang zu See- undFlussufern ableiten. Deshalb plant der Verein die Lancierung einereidgenössischen Volksinitiative gegen diesen «uferlosen Volksbetrug»;sein Präsident mit dem Hang zum Missionarischen zeigt sich bereitsheute siegessicher.
Beim Zürcher Heimatschutz ist die Schönau in Erlenbach auch einThema; man hat gegen die Baubewilligung rekurriert und wehrt sich gegendie zunehmende Bevorzugung der Privatinteressen von Hausbesitzern.Vereinspräsident Ulrich Ruoff fragt sich: «Wie ist es möglich, dassprivater Wohnraum bis in die Seezone hinausreicht? Soll man daswirklich noch fördern?» Jenen, die in einer Umzonung solcherGrundstücke eine Enteignung sehen, gibt er zu bedenken, dass auch einePrivatliegenschaft und ihr Restaurationsbetrieb ein StückKulturlandschaft sein können.
Seeblick weckt Allmachtsphantasien
Die Emotionalität und Kapitalintensität, mit denen um die Seelagengekämpft wird, sind enorm – und verlangen nach Erklärungen. Während vonWartburg wie Stark hinter der Behördenpolitik eine grosse Klüngeleivermuten, die Lokalpresse die Betriebsschliessungen mit grossemWehklagen publizistisch begleitet, sind Gutbetuchte bereit, für eineWohnlage am Nass (beinahe) jeden Preis zu bezahlen.
Für die Psychoanalytikerin Ingrid Feigl, die sich regelmässig mitWohnfragen beschäftigt, garantiert ein Grundstück mit Seeanstoss einenLogenplatz auf Lebzeiten im kostenlosen Naturschauspiel namens Wetter.Das Element Wasser versetze uns in verschiedene Stimmungen: «Es isttiefgründig, erfrischend, beruhigend, geheimnisvoll…» Der Seeverkörpere Freiheit, Ruhe und Weite. «Da ist nichts und niemand, dermich stört.» Zumindest an einer Seite des Grundstücks habe man wedereinen Zaun noch Nachbarn vor der Nase. Ein Gewässer bediene zudemSehnsüchte. Etwa jene nach dem Hinausfahren oder Hinausschwimmen, immerweiter, immer weiter. Auch wer nur einen «zitronenschnitzgrossen»Ausblick auf den See habe, der wisse, dass dort draussen die Weitelockt. Gleichzeitig bewirkt der Blick über die grosse Freifläche, soFeigl, auch narzisstische Allmachtsphantasien: «Das ist mein See!»Damit verknüpft sei unweigerlich das soziale Prestige, die Aufwertungdes eigenen Status. (dau.)
Tages Anzeiger
28. Januar 2009
Gesamtes Land am See für Uetiker
Die Uetiker können auf einen echten Seeuferweg hoffen. Die Antwortdes Regierungsrats auf eine Anfrage der Grünen Kantonsrätin MariaRohweder lässt diesen Schluss zu (TA vom 23. Januar 09). Nun meldetsich der Verein «Rives Publiques» zu Wort, der sich landesweit für denfreien Zugang zu Gewässern einsetzt. Er erinnert in einerMedienmitteilung an seine seit dem 22. September 2008 beim Kantonhängige Anfrage. Diese hat zum Ziel, die Besitzverhältnisse am UetikerUfer zu klären. «Rives Publiques» unterstreicht, dass gemässeidgenössischer Gesetzgebung aufgeschüttetes Seeland während derKonzessionsdauer im Eigentum der Bevölkerung bleibt und nach Ablaufwieder für öffentliche Zwecke genutzt werden muss. Der Verein fordertdeshalb, dass das gesamte von der CU Chemie Uetikon genutzteKonzessionsland an die Öffentlichkeit zurückgegeben wird und nicht nurder schmale Streifen für einen Uferweg.
Kanton befürchtet Kontrollverlust
«Rives Publiques» vertritt die Meinung, dass alle kantonalenBestimmungen, die Privateigentum an Konzessionsland zulassen wollenoder zugelassen haben, bundesrechtswidrig sind. Am 1. Oktober 2007 seizudem eine Vorschrift des Bundes in Kraft getreten, die festlegt, dassbisher unbefristete Konzessionen nachträglich befristet werden müssen.
Der Kanton stellt sich hingegen auf den Standpunkt, dass dieAufschüttungen am Zürichsee nicht mehr zum Seegebiet gehören, und siehtdeshalb auch von nachträglichen Konzessionsbefristungen ab. Manbefürchtet, in einem juristischen Verfahren gegen die Quasieigentümerzu unterliegen. Der Konzessionsstatus ginge verloren, womit der Staatseinen Einfluss auf die Bautätigkeit am Ufer gänzlich verlöre. (LorenzoPetro)
Zürichsee-Zeitung
26. Januar 2009
«Rives Publiques» unterstreicht erneut, dassKonzessionsland nach Ablauf der Konzession vollumfänglich öffentlichgenutzt werden muss.
Konzessionsland muss zurück ans Volk
Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf eine parlamentarischeAnfrage festgehalten, dass dereinst auf dem Areal der CU Chemie UetikonAG ein durchgehender Seeuferweg entstehen muss (Ausgabe vom 23.Januar). In einer Medienmitteilung unterstreicht «Rives Publiques»erneut, dass gemäss der eidgenössischen Gesetzgebung Konzessionslandwährend der Konzessionsdauer im Eigentum der Bevölkerung bleiben undnach Ablauf der Konzession wieder für öffentliche Zwecke genutzt werdenmuss. Die Erteilung oder «Zweck-Umwandlung» von Konzessionen fürprivate Bauten wäre somit ein klarer Gesetzesbruch. «Rives Publiques»fordert, dass das gesamte von der CU in Uetikon und Meilen genutzteKonzessionsland an die Öffentlichkeit zurückgegeben werden muss, undnicht nur ein Teil für einen Uferweg. Mit dem Hinweis auf das ZGB undauf die am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Befristungsvorschriftendes Bundes, dass bisher unbefristete Konzessionen nachträglichbefristet werden müssen, stellt sich «Rives Publiques» auf denStandpunkt, dass alle kantonalen Bestimmungen und Beschlüsse, welchePrivateigentum an Konzessionsland zulassen wollen oder zugelassenhaben, somit bundesrechtswidrig sind. «Rives Publiques» ist erstaunt,dass der Zürcher Regierungsrat Antworten gibt, bevor er dieBestimmungen der eidgenössischen Konzessionsverordnung – auch die dernachträglichen Befristung – gesetzeskonform umgesetzt hat. (pd)
Tages Anzeiger
26. Januar 2009
«Hervorragend an der Idee ist derHochwasserschutz»
In der Initiative zur Absenkung des Seespiegels sieht derAlt-Kantons- und Gemeinderat Franz Schumacher primär die Chance,
Missstände aus früheren Tagen neu anzudiskutieren.
Mit Franz Schumacher sprach Thomas Wyss
In seiner politischen Aktivzeit galt der SP-Mann Franz Schumachersowohl als Kantonsrat (1971-79) wie auch als Gemeinderat (1980-92) alsStörenfried, ebenso unbequem für die Exekutive wie für seine eigenePartei. Von seinen politischen Aktivitäten zeugen unter anderem diverseEinzelinitiativen, beispielsweise die Reichtumssteuer-Initiative oderdie Initiative für preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum, welche beideheute noch nachwirken. Es erstaunt denn nicht gross, dass sich KämpferSchumacher damals auch mit jenen Themen beschäftigte, die nun durchTill Linckes am 28. November lancierte «Mehr Ufer»-Initiative (siehe TAvom 20. November 08) wieder an Aktualität gewinnen. Themen wie dieSchwankung des Zürichsee-Pegelstandes – oder die brisante Frage, wemdie sogenannten «Landanlagen» (aufgeschüttete Grundstücke am Zürichsee)tatsächlich gehören.
Herr Schumacher, warum haben Sie ein Interesse daran, dieRegelung des Seespiegels
oder eine mögliche Abgeltung der «Landanlagen» wieder in den Fokus zurücken?
«Es geht nicht um persönliches Interesse, es geht um einetransparente Diskussion und Information der Öffentlichkeit.»
Weshalb ist die Regelung des Zürichsee-Pegels für dieÖffentlichkeit relevant?
«Wir werden, davon gehen mindestens die Forscher aus, wegen desKlimawandels möglicherweise alle 10 bis 20 Jahre ein so- genanntes«Jahrhunderthochwasser» erleben. Würde man den Zürichseespiegel aktiverregulieren, ihm eine grössere Schwankungsbreite einräumen, könnte erbis zu 100 Millionen Tonnen mehr Wasser aufnehmen. In den wasserreichenMonaten müsste man den Pegelstand gegenüber heute mindestens 50Zentimeter absenken, bei gefährlichen Wetterlagen vorsorglich bis zueinem Meter.»
Eine Absenkung allein würde aber kaum reiche, es würdezusätzlich wohl
auch bauliche Massnahmen brauchen?
«Das ist richtig. Vom Sihltal wäre ein Entlastungsstollen in den Seezu bauen.»
Wie hoch wären die Kosten dafür?
«Vielleicht rund 100 Millionen Franken, wenn man die Anpassungen vonSchiffsstegen und Hafenanlagen mitrechnet.»
Sehr viel Geld also.
«Viel Geld, ja. Mit der Klimaerwärmung werden Hochwasser wie imAugust 2005 in den nächsten 20 Jahren aber viel häufiger und heftigerauftreten. Überschwemmungen im Gebiet Hauptbahnhof, die EvakuierungZehntausender Menschen würden Schäden in Milliardenhöhe auslösen. EinHochwasserrückhalt von 100 Millionen Kubikmetern kostet alsovergleichsweise eine kleine Versicherungsprämie.»
Und was ist mit der Natur? Umweltschützer monieren, ein tiefererSeespiegel würde
Schilflandschaften schädigen und Tierarten bedrohen.
«Damit reagieren die Umweltschützer wohl auf die «MehrUfer»-Initiative, die eine dauernde Absenkung von zwei oder mehr Meternverlangt. Ich habe lediglich die Erhöhung der heutigenSchwankungsbreite von einem halben auf einen Meter gefordert, was dieArtenvielfalt von Tieren und Pflanzen im Uferbereich sogar erhöhenwürde, und deshalb von der Wissenschaft gefördert wird. Der Pegelschwankte im 19. Jahrhundert noch zwei Meter, am Bodensee ist es heutenoch so. Eine dauernde Absenkung von mehreren Metern, wie es dieInitiative zur Gewinnung eines durchgehenden Seeuferweges vorsieht, istaber weder wünschbar noch nötig.»
Kommen wir zum anderen grossen Thema: Sie verlangen, dassendlich geregelt wird,
wem das aufgeschüttete Land an den Seeufern gehört, beziehungsweise wiedie Gemeinden
oder der Staat an dessen Wertsteigerung partizipieren können.
«Hervorragend an der Idee von Till Lincke fand ich die Möglichkeitdes Hochwasserschutzes und die Förderung der Biodiversität durch eineetwas höhere Schwankungsbreite des Seespiegels. Für den Seeuferwegdagegen müsste man dauerhaft mehrere Meter absenken, weil in denletzten zweihundert Jahren vier Fünftel der Seeufer, also desvorgelagerten Flachwassersockels, aufgefüllt wurden. Damit würden dieverbliebenen Flachwassergebiete wie etwa das Naturschutzgebiet imFrauenwinkel erheblich beeinträchtigt, auch die Landschaft würde starkverändert, die Inseln Lützelau und Ufenau beispielsweise würdenzusammenwachsen. Der Ausbau des Seeuferweges ist mir ein grossesAnliegen, ich sehe die Verwirklichung aber nur mittels Ausnützung dervielen Hundert Landaufschüttungskonzessionen.»
Wie genau stellen Sie sich das vor?
«Ich stiess auf diese Möglichkeit erstmals in den Siebzigerjahren,als die Stadt Zürich der Standard Telephon & Radio AG das Areal derRoten Fabrik abkaufte, weil diese ihre Fabrikationsanlagen vergrössernund in die Gegend der Halbinsel Au verlegen wollte. Ich kritisierte denStadtrat, weil er für das Land über 20 Millionen Franken bezahlte,obwohl der Grossteil Aufschüttungsgebiet war und die Konzessionfesthielt, dass bei einer Verlegung der Fabrik das Landentschädigungslos an die Stadt falle, also eine Art Heimfallrecht.Interessant war, dass der Stadtrat nicht etwa einwendete, dieseKonzessionsauflage sei nicht mehr gültig, sondern sich entschuldigte,er habe davon nichts gewusst.»
Und dagegen konnte man nichts unternehmen?
«Als ich davon erfuhr, waren die Verträge schon unterzeichnet. Esgibt aber viele ähnliche Landanlagen, die von der öffentlichen Hand derBevölkerung zur Verfügung gestellt werden könnten, ich erinnere an daskürzlich aktuell gewordene Beispiel der Chemiefabrik in Uetikon.Regierungsrat und Gemeinderat unterstützten in der Gemeindeabstimmungdie Position der Fabrik, sie könne über das Konzessionsgebiet wie überprivates Eigentum verfügen. Die Mehrheit der Stimmberechtigten stelltesich aber dagegen. Bezeichnenderweise wollten die Behörden dieKonzessionsverträge bis heute nicht veröffentlichen, was bei derBevölkerung berechtigtes Misstrauen hervorrief.»
Wahrscheinlich ist dieses Beispiel aus Uetikon kein Einzelfall?
«Ich gehe davon aus, dass im Staatsarchiv und in den Archiven derNotariate und der Gemeinden Hunderte von Konzessionsverträgen ruhen. Eswäre lohnend, diesen Schatz zu bergen und ihn durch Fachleute, etwa derJuristischen Fakultät der Universität Zürich, auswerten zu lassen. DieRegierung und einzelne Seegemeinden sperrten sich bisher dagegen, weilsie den Widerstand der Grundbesitzer mit Seeanstoss fürchten, welchesie, nicht immer zu Recht, auch für gute Steuerzahler halten. Damitsich etwas bewegt, braucht es die politische Unterstützung durch dieBevölkerung und die Medien, das heisst konkret: vermehrte Aufklärung.Dafür leistet die «Mehr Ufer»-Initiative einen Beitrag. Den Seeuferwegerreicht sie kaum, hilft aber indirekt doch seiner Verwirklichung.»
Musée des beaux-arts: pas d’avenir à Bellerive
Un sondage indique que les Lausannois ont ditmajoritairement non au site retenu
Une pointe de mystère, quelques chiffres et c’est reparti! Réalisépar l’institut de sondage M.I.S. Trend pour un commanditaire quisouhaite rester anonyme, un sondage sur le «non» des Lausannois auMusée des beaux-arts relance le débat.
Publiés hier par 24 heures, les résultats tendent à montrer que lesLausannois ont voté majoritairement non au musée à cause du lieu choisipour son implantation: Bellerive, au bord du lac. raspect architectural- contesté – vient en seconde position des raisons du refus. Suiventdes motivations diverses commeie coût ou le désir de voir le futurmusée des beaux-arts vaudois au centre-ville, voire dans le Palais déRumine. Le commanditaire du sondage étant inconnu, les rumeurs allaientbon train dans les milieux intéressés. Le Canton, le comitéréférendaire, la Fondation Leenaards en rejettent la paternité.Directrice de l’institut M.I.S. Trend, Marie-Hélène Miauton, qui l’aréalisé, dément également la rumeur qui dit qu’elle l’aurait réalisépour elle-même – elle avait pris publiquement position contre le muséeau bord du lac. <1e ne réalise pas de sondage pour moimême; celui-cia été commandé et dûment payé», répond-elle.
«Gaspillage, perte de temps»
Toujours est-il qu’il n’en fallait pas plus pour que les désormaisex-opposants au projet rejeté jubilent. «Notre comité s’était baptisé«Pas au bord du lac», rappelle la députée d’Ecologie libérale IsabelleChevalley. Je crois que le Conseil d’Etat ne comprend pas que les genssont pleins de bon sens.» De son côté, la conseillère d’EtatAnne-Catherine Lyon, responsable du dossier, a commandé une étude à uninstitut pour analyser le refus du peuple vaudois par 52%. Du«gaspillage» et de la «perte de temps», selon Isabelle Chevalley, qui aété la coordinatrice du comité référendaire durant toute la campagne.
Histoire d’accélérer les choses, le comité référendaire a écrit auprésident du Conseil d’Etat, Pascal Broulis, pourlui demander uneentrevue au début de l’année prochaine. «Nous regrettons que lesresponsables culturels vaudois et lausannois semblent refuserd’entendre le message simple et clair des opposants.»
Dans le camp des supporters de l’ancien musée, on avoue aussi sonscepticisme face à un éventuel nouveau projet au bord du lac. «Dès lesrésultats connus, j’ai dit que ce serait une erreur de reproposer unprojet au bord du lac», dit Gilles Meystre, secrétaire politique desradicaux vaudois.
Chez les ex-partisans du projet Ying-Yang, les critiques ne manquentpas non plus à l’encontre de la socialiste Anne-Catherine Lyon,critiquée pour ne pas avoir réussi à donner plus de souffle etd’enthousiasme à la campagne. Même l’ancienne syndique de Lausanne,Yvette Jaggi, dit désormais clairement qu’il faut quelqu’un de nouveaupour incarner un nouveau projet. Il y a une dizaine de jours,Anne-Catherine Lyon réaffirmait pourtant clairement dans nos colonnesvouloir garder la main sur le dossier, tout en rejetant les critiques(Le Temps du 09.12.2008).
Hier toujours, la Fondation Leenaards a, comme attendu, fait savoirqu’en raison du non des Vaudois, elle s’estimait déliée· de sonengagement, qui s’élevait à 10 ou 15 millions de francs. (LaurentCaspary)
Obersee Nachrichten
4. Dezember 2008
Das St. Galler Baudepartement nimmt Stellung zumZiegelhof und zur Umzonungs-Abstimmung in Schmerikon
Regierungsrat Willi Haag: «Wir konnten gar nichts sagen»
Das Projekt Ziegelhof in Schmerikon erhitzt die Gemüter. Im Märzwird über die Umzonung abgestimmt. Die Gemeinde hat das Projektbewilligt und das Baudepartement hat eine Vorprüfung vorgenommen.Regierungsrat Willi Haag und Generalsekretär Christof Gämperle erklärendie Rolle des Departements und geben Antworten auf offene Fragen.
Obersee Nachrichten:
Damit der Kanton St. Gallen die um 1950 an die damalige Firma Müller& Co verkauften
Flächen wieder zurückkaufen kann, dürfen diese nicht mehr im Sinne deralten Verträge
gewerblich genutzt sein. Der Gemeinderat von Schmerikon schrieb imAmtsblatt, dies sei
der Fall. Die Regierung aber schrieb in ihrer Interpellationsantwort,die beiden Häfen seien
nach wie vor gewerblich genutzt. Warum das?
Willi Haag: In beiden Häfen stehen heute Ledischiffe der Firma JMS.Alle Flächen, auf denen der Kanton Rückkaufsrechte hat, tangieren diesezwei Häfen. Auf diese Tatsache beruft sich die JMS.
Wird das Projekt Ziegelhof realisiert, ist nur nochin einem Teil des Hafens West die
Stationierung von Ledischiffen vorgesehen. Der Hafen Ost dagegen wirdganz zum
Yachthafen umgebaut. Damit können die Flächen beim Hafen Ost durch denKanton
doch gekauft werden?
Willi Haag: Jetzt können wir nichts kaufen, weil die JMS sagt – unddas ist im Hafen auch zu sehen – sie brauche die Häfen noch. Wird abernach einer Umzonung der Hafen Ost nicht mehr gewerblich genutzt, wirdder Kanton die Lage neu beurteilen.
Und wie?
Willi Haag: In diesem Fall werden wir unsere Rückkaufsrechteausüben.
Grossen Spielraum bei der Gestaltung dieser Flächehätte der Kanton aber nicht.
Denn die Fläche ist noch bis 2015 mit einer Sondernutzungskonzessionfür Häfen belastet.
Danach kann der Kanton die Konzession wegen höherem Interesse auslaufenlassen und
die gekauften Flächen ufergerecht gestalten.
Willi Haag: Ja, grundsätzlich können wir das machen. Sofern diesorgfältige Abwägung zwischen «Nutzen» und «Schützen» ein höheresInteresse zugunsten einer ufergerechten Gestaltung ergibt. Das wäre beiAuslauf der Konzession zu entscheiden.
Wenn der Hafen Ost nicht mehr gewerblich genutzt wirdund der Kanton die Rückkaufsrechte
ausübt, dürfte die Überbauung kaum mehr wie geplant realisierbar sein.Das würde bedeuten,
dass die Bauherrschaft das Projekt zumindest überarbeiten und wiederauf Gemeindestufe
bewilligen lassen müsste.
Willi Haag: Ob die geplante Überbauung bei einem Rückkauf derFlächen nicht mehr realisierbar wäre, das können wir erst beurteilen,wenn das heutige, von der Gemeinde bewilligte Projekt beim Kantoneingegeben wird.
Das ist verwirrend. Die Firma JMS reichte beim Kantondas Projekt zur Vorprüfung ein, worin
gemäss der Gemeinde-Information im Amtsblatt eine «Bewilligung inAussicht gestellt» wurde.
Danach legte die Gemeinde das Projekt auf, bewilligte es und schriebdie Umzonung aus.
Und jetzt sagt der Kanton, er kenne das Projekt nicht!
Christof Gämperle: Wir haben im Jahr 2005 nach einer Vorprüfung nurdie «Genehmigung in Aussicht gestellt», das aber mit verschiedenstenAuflagen. Insofern war die Information der Gemeinde nicht ganz richtigund nicht vollständig…
Moment, was heisst nicht vollständig?
Christof Gämperle: Wir haben unsere Vorbehalte in verschiedenenBereichen wie in der Anzahl der Stockwerke, in der Ausgestaltung derBauten oder bezüglich der Wasserabstände mitgeteilt. Was die Firma JMSaus diesen Vorbehalten gemacht hat und was sie beim Kanton einreichenwird, das wissen wir nicht. Das Projekt liegt bis heute bei derGemeinde.
Dort wurde es bewilligt, vierstöckig in derZwei-Geschosszone, mit Bauten innerhalb
der 25-Meter-Uferlinie…
Willi Haag: Was die Gemeinde bewilligt, muss der Kanton noch langenicht bewilligen! Und was die Gemeinde seinen Bürgern schreibt, dazukönnen wir rein gar nichts sagen. Das ist die vielgerühmteGemeindeautonomie. Zu den Dimensionen: In einem Gestaltungsplan sindAbweichungen möglich. Aber ob wir solche zulassen, und in welchemMasse, werden wir entscheiden, wenn das Projekt bei uns ankommt. Dabeikönnen Sie davon ausgehen, dass ich dieselben Interessen habe wie soviele Schmerkner, nämlich Neues zu schaffen, Bewährtes zu erhalten
und Wertvolles zu schützen. Sie können das auch auf meiner Homepagenachlesen. (Anmerkung der Red: www.willi-haag.ch).
Ihr Departement hat auf der Kantonsstrasse denAbzweiger zum Ziegelhof geplant,
mit Kostenvoranschlag und -verteiler. Sie wollen doch nicht sagen, manhabe das gemacht,
ohne zu wissen, was im Ziegelhof gebaut würde?
Willi Haag: Wenn unser Tiefbauamt angefragt wird, eine Erschliessungzu planen, machen wir das. Die Planung wird ja hier von der JMSbezahlt. In solchen Fällen funktionieren wir wie einDienstleistungsunternehmen. Was und ob überhaupt einmal etwaserschlossen werden soll, darf uns in dieser Phase nicht interessieren,denn die Regie liegt bei der Gemeinde. So ist die Schweiz nun einmalorganisiert.
Die Gruppe «Zukunft Schmerikon» hat Anfang Septemberdie alten Landverkaufsverträge
publiziert. Sie sagen nun, diese Verträge würden die ÜberbauungZiegelhof nicht verhindern.
Obwohl der Kanton die Fläche im Hafen Ost kaufen kann, wenn sie nichtmehr gewerblich genutzt wird.
Christof Gämperle: Ihre Auslegung unserer Aussage ist nicht richtig.Wir sagten nur, dass der Rückkauf einzelner Flächen eine grundsätzlicheÜberbauung des Ziegelhofs nicht verhindern kann. Ob der Rückkauf danndie heute geplante Überbauung wegen der Ausgestaltung verhindert,können wir erst sagen, wenn beim Kanton das definitive Projekteingereicht wird.
Es scheint, als würden Sie den Bau des Ziegelhofesverteidigen.
Christof Gämperle: Glauben Sie mir, wir verteidigen niemanden undnichts! Wir vom Kanton haben die Aufgabe, die Umwelt zu schützen, abergenauso auch die Rechte der Grundeigentümer zu wahren. Das ArealZiegelhof ist regelkonform eingezont. Es liegt im «VorranggebietSeeufer Siedlung Gewerbe» und nicht im Vorranggebiet «Natur». Ob dieseZone richtig oder falsch ist, liegt nicht an uns zu beurteilen. DieseZone wurde bereits vor dem Amtsantritt von Willi Haag festgelegt. Nunhaben wir die Pflicht, uns danach zu richten. Alles andere wäreWillkür. Wenn der Kanton die mit Rückkaufsrecht belasteten Flächenkauft, ist ziemlich sicher der östliche Wohnblock der Überbauung nichtmehr möglich, weil er zum Teil auf Kantonsland zu stehen käme. Dazukämen neue Grenzabstände, die eingehalten werden müssten, und dieUferverbauungen könnten dort kaum erstellt werden. Die Überbauung wärealso vermutlich nicht wie geplant möglich.
Willi Haag: Ich sage hier, was ich am Informationsabend auch UeliJud persönlich sagte: «Wir werden es nicht zulassen, dass auf Land, aufdem der Kanton ein Rückkaufsrecht besitzt, Wohnhäuser gebaut werden.»
Nochmals zu den gefundenen Verträgen: Warum hat derKanton diese bei der Vorprüfung
nicht konsultiert? Hier stellt sich die Frage, wie seriös gearbeitetwurde?
Willi Haag: Nein, diese Frage stellt sich nicht und ich wehre michfür meine Mitarbeiter. Wir prüfen im Jahr hunderte von Projekten undkönnen
nicht bei jedem Fall im Archiv nach alten Verträgen suchen, imSpeziellen, wenn es sich um eine Vorprüfung handelt. Wir hatten nur daseingereichte Projekt auf seine Machbarkeit innerhalb der vorgegebenenZone zu prüfen.
Sie gaben 2005 einen positiven Vorbericht ab. Danachbewilligte die Gemeinde das Projekt,
und stemmte ihren Vorbericht in eine «in Aussicht gestellteBewilligung» hoch. Dann tauchen
die alten Verträge auf, die ihr Amt nicht kannte. Und zugleich sagt dasDepartement,
es kenne das definitive Projekt nicht. Das riecht nach Verschleierungund Bevorzugung.
Willi Haag: Ist es aber nicht! Wir als kantonale Behörde könnenjetzt einfach nichts zum Projekt sagen, weil es erst auf Gemeindestufeist. Und: Wir prüfen immer das Projekt und nicht den Bauherrn. Dass ichmit Herrn Jud verbandelt sei, ist eine Unterstellung, gegen die ichmich verwahre. Dass die JMS zur Vorprüfung des Projektes die altenVerträge nicht mitreichte, bedaure ich. So hätten viele Verdächtigungenvermieden
werden können.
Was wäre, wenn die alten Verträge nicht durch«Zukunft Schmerikon» publiziert worden wären?
Hätte Ihr Departement diese bei der definitiven Prüfung selber gefunden?
Willi Haag: Im Prinzip wird am rechtmässigen Eigentum gemässGrundbuch nicht gezweifelt und keine weiteren Recherchen angestellt.Wenn bei der definitiven Prüfung aufgrund bautechnischer Abklärungenoder Hinweisen die Existenz dieser privatrechtlichen Vereinbarungenrelevant geworden wäre, hätten wir sie in die Beurteilung einbezogen.Nun wird die Abstimmung zur Umzonung erfolgen. Will ein Bürger, dassdas Projekt gebaut wird, stimmt er naturgemäss für die Umzonung. Istaber umgezont und der Hafen Ost wird nicht mehr gewerblich betrieben,wird der Kanton seine Landrechte geltend machen und das heutige Projektkann mit höchster Wahrscheinlichkeit so nicht gebaut werden.
Somit müssten ja auch jene, die das Projektverhindern wollen, Ja zur Umzonung sagen.
Das kann doch keine Grundlage für eine Abstimmung sein?
Willi Haag: Die Konsequenz einer Abstimmung ist nie nur klar. WennSie beispielsweise heute für die Revision der AHV stimmen, wissen Sietrotzdem nicht, ob die AHV in 50 Jahren Ihre Rente noch bezahlen kann.Ich gebe aber zu, dass beim Ziegelhof in Schmerikon eine sehrverzwickte Lage vorherrscht. Diese aber können wir vom Kanton nichtausräumen. Das müssen der Bauherr und die Gemeinde lösen. Der Kantonkann sich zum Projekt erst dann äussern, wenn das ganze Verfahren aufStufe Gemeinde abgeschlossen ist. Und dann prüfen wir es auf seineMachbarkeit. Wir tun das, indem wir in unsere Beurteilung diekantonalen Rechte, die übergeordneten Gesetze, die Natur und dasLandschaftsbild einbeziehen. Zugleich ist es aber auch die Aufgabe desKantons, den Grundeigentümer in seinen Rechten zu schützen. Es wirdalso niemals Willkür aufkommen, auf keiner Seite. Das versprechen wirden Bürgern von Schmerikon. (Andreas Knobel/Bruno Hug)
Communiqué de presse
30 novembre 2008
Satisfaction du comité référendaire «Pas au bord du lac!»
Le comité référendaire « Pas au bord du lac » a pris acteavec une très grande satisfaction du résultat du scrutin relatif aucrédit d’études qui visait en finalité à installer le Musée desBeaux-arts à Bellerive. Il se réjouit de voir que ses arguments onttrouvé le soutien d’une majorité d’électeurs.
Il tient avant tout à saluer l’engagement sans faille despersonnalités de tout bord et tout niveau, mais surtout des citoyensqui se sont investis avec énergie et détermination dans leur entourageproche ou éloigné, et par des actes civiques et personnels parfoisrisqués pour eux. De plus, au moment où les associationsenvironnementales voient confirmé, aux plans suisse et vaudois, leurrôle d’avocat de la nature, il faut également relever, dans la collectedes signatures et dans la campagne de votation, le rôle joué par leMouvement pour la Défense de Lausanne (MDL), RIVES PUBLIQUES etHelvetia Nostra dans l’engagement pour la sauvegarde de rives ouvertessur des paysages naturels illustrés par des peintres éminents.
Le résultat montre que le Conseil d’Etat a maintenant toute latitudepour favoriser la cohérence entre la loi et son application sur leterrain : celle-ci implique la sauvegarde des rives et de leurvocation d’ouverture sur les paysages, ainsi que le maintien d’un tissuurbain vivant par une implantation rationnelle du MBA au centre-ville.
Le comité référendaire réaffirme sa volonté de voir les collectionsdu Musée des Beaux-arts exposées dans les espaces déjà disponibles surle site de Rumine et attend avec intérêt la présentation depossibilités d’extension plus vastes et moins coûteuses que le défuntprojet de Bellerive.
Comité référendaire
«Pas au bord du lac!»
Communiquéde presse
30 novembre 2008
Le peuple vaudois refuse le projet de Musée cantonaldes Beaux-Arts à Bellerive
Le Conseil d’Etat, ainsi que la Municipalité de Lausanne, prennentacte de la volonté populaire, avec regret au vu de l’importance del’enjeu culturel ainsi que des contributions aux domaines touristiqueet économique que ce projet aurait pu apporter au Canton.
Les citoyennes et citoyens ont refusé le crédit d’étude de 390’000francs destiné à finaliser le projet de Musée cantonal des Beaux-Arts àBellerive. Le Conseil d’Etat et la Municipalité de Lausanne prennentacte avec regret de cette décision. Différents motifs se sont sansdoute accumulés pour aboutir au refus du projet, sans que l’on puissepour autant parler d’un rejet massif. Le Conseil d’Etat relève parailleurs le climat très émotionnel qui a marqué la campagne.
En revanche, celle-ci a permis de mettre en évidence que lanécessité de nouveaux espaces pour le Musée cantonal des Beaux-Artsn’était pas contestée.
Après avoir analysé en détail les causes de ce refus, le Conseild’Etat et la Municipalité de Lausanne indiqueront les démarchespréalables nécessaires à la relance d’un nouveau projet, inscrit dansle Programme de Législature du Conseil d’Etat comme objectifprioritaire. A cet effet, une réunion de travail à laquelle serontconviés les différents acteurs de ce dossier se tiendra en débutd’année 2009.
Le Gouvernement et la Municipalité de Lausanne remercient parailleurs tous les milieux et toutes les personnes qui se sont engagésen faveur du projet, notamment la Fondation de soutien, ainsi que lesdonateurs.
Bureau d’information et de communication de l’Etat deVaud
Service de l’information de la Ville de Lausanne
Zürichsee-Zeitung
28. November 2008
«Rives Publiques» beruft sich auf geänderte Verordnung
Alle Ufer-Konzessionen befristen
Der Verein RIVES PUBLIQUES wirft den Behörden einmalmehr vor, sie würden Seegebiet illegal an Private abtreten – auch inUetikon.
Der «Fall Uetikon am See» dient dem Verein RIVES PUBLIQUES immerwieder als Beispiel, um landesweit auf seinen Kampf für freizugängliche See- und Flussufer hinzuweisen. Gestützt auf das seit 1.Oktober geltende neue Informations- und Datenschutzgesetz verlangt derVerein vom Kanton Zürich detaillierte Akten über das Areal der CUChemie Uetikon AG, das sich auf aufgeschüttetem Konzessionslandbefindet.
In einer gestern verbreiteten Medienmitteilung verweist RIVESPUBLIQUES-Präsident Victor von Wartburg auf eine erst kürzlich erfolgteÄnderung der Konzessionsverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz: Neumüssen bestehende, noch unbefristete Konzessionen nachträglichbefristet werden. Das ist selbstredend ganz im Sinn des Vereins – «dennsonst käme die Konzessionierung einer Schenkung gleich». Genau dasdürfe aber nicht passieren, weil alle Schweizer Gewässer und ihre Ufervon Gesetzes wegen öffentliches Gut seien.
Uferkarten erstellen
RIVES PUBLIQUES wirft Kantons- und Gemeindebehörden vor, mit seenahenÜberbauungen – wie derzeit eine in Schmerikon am Obersee geplant ist –die Ufer zu «kommerzialisieren», um finanzkräftige Steuerzahler insLand zu locken. Von Wartburg spricht von «uferlosem Volksbetrug». DerVerein fordert nun, dass die erwähnte Konzessionsverordnung strikterespektiert wird und dass per sofort genaue Uferkarten vonaufgeschüttetem Land erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden.(Anna Moser)
Obersee Nachrichten
27. November 2008
Berufsfischerverband vom oberen Zürichsee gegenZiegelhofprojekt Schmerikon
Der Berufsfischerverband vom oberen Zürichsee wendetsich gegen die Uferüberbauung Ziegelhof in Schmerikon.
Es würde öffentliches Seeland für private Bedürfnisse geopfert unddie Ufer verbaut. Die flache Seehalde vor Schmerikon ist für dieFischerei wichtig. Die Berufsfischer teilen mit, dass sich das Projektder Überbauung Ziegelhof in Schmerikon gegen den See, die Natur und dieFischerei wendet und einen richtigen Umgang mit dem See und seinem Ufervermissen lässt. Die Fischer monieren folgende
Umstände:
– Der Überbauung vorgelagert ist im heute offenen See eineRenaturalisierung geplant. Dafür soll der See mit Aushubmaterialaufgefüllt werden. Es ist unverständlich, dass eine sogenannteRenaturalisierung mit einem künstlichen Schilfgürtel zu Lasten desheute offenen Sees geschehen soll.
– Unter dem Titel des Hochwasserschutzes hätte die Überbauung auf derganzen Seeanstosslänge feste Ufermauern und -verbauungen. Zusammen mitden Häfen addieren sich diese auf rund 500 Meter. FesteUferüberbauungen behindern eine natürliche Entfaltung desFischbestandes.
– Das Bauprojekt sieht eine Badeplattform, einen privaten Badestrandund Seeaufschüttungen vor, was für den See eine grosse Belastung ist.
– Die bestehenden Häfen sollen vergrössert werden. Der Obersee besitztdie höchste Bootsdichte der Schweiz. Die beiden Häfen würden über 3000m2 Seeland als Verkehrs- und Belegfläche benötigen. Das ist viel zuviel für den natürlichen und begrenzten Obersee. Die flache Seehaldevor Schmerikon stellt für die Fischerei und die Natur wertvolleLaichgründe für Sandfelchen, Hecht, Egli und alle karpfenartigen Fischedar. Mit gezielten Fängen auf Laichtiere kann im betroffenen Seegebietein grosser Anteil des für die Erhaltung von Felchen und Hechten imZürich- und Obersee nötigen Eimaterials gewonnen werden, welchesalljährlich in der Fischbrutanlage Stäfa künstlich ausgebrütet wird.Durch das geplante Bauvorhaben würden wichtige Netzplätze verlorengehen, was niemals im Sinne der Fischereigesetze ist.
Der Berufsfischerverband fordert den Kanton auf, das Projekt zustoppen und den See zu schützen.
Andreas Braschler, Hurden,
Präsident Berufsfischerverband
vom oberen Zürichsee
Tages Anzeiger
22. November 2008
Gläserne Staumauer wäre die Lösung
Ein Initiant will den Spiegel des Zürichseessenken, damit das Volk sich überall am Ufer tummeln kann.
Man könnte noch weitergehen – ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag.
Den Spiegel des Zürichsees senken und dafür Land für Uferweg, Strände,Parkanlagen und Beachvolleyball-Felder gewinnen: Die Initiative, dieder Zürcher Till Lincke lancieren will (TA vom 20. 11., Bund «Zürichund Region»), hat die TA-Redaktion in Stäfa inspiriert. Doch statt einpaar Zentimeter am Wasserspiegel zu schräubeln, sind für eine neueNutzung des Sees ganz andere Massnahmen gefragt.
Zentrum des Projekts ist eine transparente Staumauer zwischenHerrliberg und Oberrieden. Das untere Seebecken würde trockengelegt. Sogäbe es nicht nur einen schmalen Uferstreifen, vielmehr stünden rund 25Quadratkilometer Land zur Verfügung. Es würden Flächen für Sport undKultur frei, etwa für ein Fussballstadion oder ein Kongresshaus. Miteinem Rückstau des Seewassers wäre auch auf einen Schlag das Problemder zu dichten Bebauung gelöst. Mit dem hinzugewonnen Boden wäre derWirtschaftsstandort Zürich gewappnet, um die Heerscharen von Deutschenund – sollte die Ausweitung der Personenfreizügigkeit angenommen werden- Rumänen und Bulgaren anzusiedeln. An bester Lage, wohlverstanden. Fürdie Befürworter eines Atomausstiegs der Stadt wäre die Staumauer einJoker im Abstimmungskampf für den 30. November. Ein Wasserkraftwerkunterhalb der Staumauer würde die Energieprobleme derWirtschaftsmetropole und der Agglomeration auf ökologisch eleganteWeise und CO2-neutral lösen.
Auch die Vertreter des motorisierten Individualverkehrs kämen auf ihreRechnung. Dank der Seebrücke auf der Staumauer wäre ein Anschluss derForchautobahn an die A 3 am linken Ufer problemlos möglich. DieWartezeiten in der Rushhour an den Fährstegen in Meilen und Horgenwären passé und die Umfahrung der Stadt Zürich ohne Seetunnel gelöst.Für Zürich Tourismus wäre die Mauer ein Argument mehr, um Leute ausaller Welt anzulocken. Mit einer Höhe von gut 100 Metern wäre sie zwardeutlich weniger hoch als die Grande Dixence (285 m). Dank ihrerdurchsichtigen Bauweise böte sie allerdings einen fantastischenEinblick in die Unterwasserwelt der Zürichsees. Fische, die zwischenden Wracks der wegen Nichtgebrauchs versenkten Fähren durchschwimmen,wären eine einmalige Attraktion.
Neben den vielen Vorteilen würde eine Staumauer im Zürichsee natürlichauch ein paar kleinere Probleme aufwerfen. Aber diese sind mit wenigAufwand lösbar. Damit Zürich sich auch in Zukunft Limmatstadt nennenkann, muss eine Restwassermenge festgelegt werden, die über einenbreiten Aquädukt von der Staumauer via Quaibrücke in die Limmatgeleitet wird. Selbstverständlich könnte der Kanal auch für dasjährliche Marathonschwimmen Rapperswil-Zürich und von derZürichsee-Schifffahrtgesellschaft genutzt werden, welche dieAnlegestelle am Bürkliplatz weiterhin betreiben kann. Eine technischeHerausforderung wäre auch das Ableiten des Wassers im Kraftwerk, dasdeutlich tiefer als die Limmat liegt. Ein unterirdischer Kanal bis vorBasel könnte das Problem lösen. Allein fürs Wasser würde dieser nichtgebaut. Der Kanal wäre auch der erste Ast der geplanten Swissmetro undwürde Zürich endlich ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz anbinden.Ein Problem mit der grossen Zürichsee-Staumauer hätten noch dieGeografielehrer und -lehrerinnen an den Schulen des Kantons sowie derZürcher Lehrmittelverlag, der die Schulbücher nach Realisierung desGrossprojekts wegen eines nicht unwichtigen Details umschreiben müsste:Der tiefste Punkt im Kanton wäre nicht mehr der Rhein bei Eglisau (355m ü. M.), sondern Herrliberg Downtown auf 270 Meter über Meer.(Matthias Herren)
NACHGEFRAGT
«Die Initiative von Till Lincke ist nicht durchdacht»
Der Kämpfer für Seeuferwege, Victor von Wartburg, hat die Idee, denZürichseespiegel zu senken, auch schon geprüft.
Mit Victor von Wartburg* sprach Matthias Herren
Herr von Wartburg, der Zürcher Till Lincke will per Initiative denSpiegel des Zürichsees absenken. Was halten Sie von dieser Idee?
Für Rives Publiques kommt die Initiative total überraschend. Wir hättenerwartet, dass Herr Lincke mit uns Kontakt aufnimmt und sein Anliegendiskutiert, damit wir im Interesse der Bevölkerung gemeinsam vorgehenkönnen. Die Idee, den Seespiegel zu senken, haben auch wir schonernsthaft geprüft und gesehen, dass dies eine ganze Reihe vonSchwierigkeiten auslösen würde.
Welche?
Zunächst einmal sehen die Ufer nach einer Absenkung sehr hässlich aus.Hafenmauern und andere Bauten sind für den offiziell festgelegtenSeespiegel gebaut. Hinzu kommen Naturschutz, hydrologische Probleme voninternationalem Ausmass und rechtliche Probleme mit Eigentümern, diefür ihre Anlagen Konzessionen haben. Schliesslich gewinnt man überalldort, wo es am Ufer eine Mauer hat, mit einer Senkung des Seespiegelsgar kein Land. Die Initiative scheint uns auf den ersten Blick wenigdurchdacht. Gut hingegen ist, dass das Thema öffentliche Ufer, odereben RIVES PUBLIQUES, dadurch ins Gespräch kommt.
Den Einsatz von RIVES PUBLIQUES braucht es alsoweiterhin?
Auf jeden Fall. In Bälde werden auch wir eine Initiative lancieren, dieverlangt, dass in der ganzen Schweiz eine gewisse Uferbreite anGewässern öffentlich zugänglich ist.
Tages Anzeiger
21. November 2008
Seespiegel lässt sich absenken
Mittels Volksinitiative will Till Lincke denSeespiegel absenken, um einen Uferweg zu ermöglichen.
Die Aussicht auf Erfolg ist gering – doch es gibt brisante«Nebenschauplätze».
Der Abfluss des Zürichsees ist reguliert: Das Wehr am Letten beimPlatzspitz fördert oder drosselt die Menge der Wassermassen, welche insLimmattal fliessen. Eine Absenkung des Seespiegels ist gemäss Auskunftvon kantonalen Gewässerfachleuten daher «theoretisch möglich». Dazumüssten die Schleusen geöffnet werden. Je nach dem, in welchem Ausmassdies geschähe, wäre es jedoch schwierig, den Seespiegel auf tiefemNiveau zu halten – etwa dann, wenn starke Regenfälle den Zürichseeplötzlich anschwellen liessen. Eine Absenkung hätte zudem zur Folge,dass das Elektrizitätswerk am Letten seine Turbinen für dieStromproduktion nicht mehr voll auslasten könnte.
Gegen die Idee einer Seespiegelabsenkung formiert sich Widerstand.Alarmiert zeigt sich nebst den Zürcher Sektionen des WWF und von ProNatura der Verband Zürichsee Landschaftsschutz. «Dies würde unserenAnstrengungen für den Schutz des ufernahen Pflanzen- und Tierlebensschaden», sagt Präsident und FDP-Alt-Kantonsrat Thomas Isler. Betroffenwäre etwa das Naturschutzgebiet Frauenwinkel (Freienbach) mit demgrössten Schilfgebiet des Zürichsees.
Der Regierungsrat hält sich mit Wertungen vorderhand zurück.Wolfgang Bollack von der Kommunikationsabteilung der Baudirektion sagtaber, der Landgewinn dürfte sich bei einer Seespiegelabsenkung «relativbescheiden» ausnehmen, weil ein guter Teil der Uferzonen steilabfallend sei. Dieser Tatsache stünden hohe Kosten gegenüber, etwa fürden Bau von neuen Schiffsstegen und Anlegeplätzen.
Ist er ein Anarchist?
Oder ein blauäugiger Weltverbesserer? Till Lincke muss schmunzeln. «Ichdenke, «Agent provocateur» passt am besten.» Stimmt, das passt.Schliesslich ist der politische Vorstoss des Weltenbummlers,Tauchlehrers und Journalisten primär eine Provokation, deren Ziel esist, eine von Zürichs heiligsten Kühen zur Schlachtbank zu führen.Konkret: Lincke und sein fünfköpfiges Komitee wollen – um das Projektvereinfacht darzustellen – mit der Volksinitiative «Mehr Ufer» den Bundverpflichten, den Pegelstand des Zürichsees um mindestens einen Meterabzusenken. Auf dem gewonnenen Neuland kann gemäss Lincke allesMögliche entstehen, «sei es ein Seeuferweg, Parkanlagen,Beachvolleyball-Felder . . . Wir setzen voll aufdie Fantasie der Zürcher.» Am Schluss aber bleibt ein Ziel: «DieArbeiterfamilie aus Schwamendingen soll am Strand vor derGoldküstenvilla baden und picknicken!»
Erst ein Laie, nun ein Forscher
Smarter Schabernack? Man könnte es vermuten, wenn man weiss, dass dieKunstplattform agent-provocateur.ch. am Ursprung der Sache steht: Sienämlich war es, die mit dem Wettbewerb «20’000 Franken für jeneprovokative Idee, die landesweit für Aufsehen sorgt», den Zürcher zurEingabe animierte. Inzwischen aber ist Lincke seiner eigenen Ideewortwörtlich auf den Grund gegangen; sprich: Er ist in der CausaZürichsee vom naiven Laien zum leidenschaftlichen Forscher geworden.«Ich habe herausgefunden, dass die jähr- liche Schwankungsbreite desSees selbst beim städtischen Wasserwerk ein heisses Thema ist», soLincke. «Gerade in Zusammenhang mit der Klimaerwärmung könnten bei derheutigen Regelung Überschwemmungen drohen, die Schäden zur Folgehätten, welche in die Milliarden gehen würden.» Und die Aufklärung derFrage, wem die Wertsteigerung jenes Landes zustehe, auf dem die inteure Lofts umgewandelten alten Fabrikhallen am Goldküstenufer stehen,fügt der 56-Jährige hinzu, sei kaum weniger brisant. Zuerst aber willTill Lincke seine Volksinitiative erfolgreich starten; los gehts am 28.November (Unterschriftenbögen: www.mehr-ufer.ch), in bloss vier Monatenmüssen 6000 Unterschriften zusammenkommen.
Glaubt der Visionär an den Erfolg seiner Vision von einem ZürcherStrandparadies? «Wenn ich ehrlich bin: eher nicht, nein. Aber auf denerwähnten «Nebenschauplätzen», da könnte etwas ins Rollen geraten, damuss man dranbleiben.» (Tages-Anzeiger)
Obersee Nachrichten
20. November 2008
Die Antwort der St. Galler Regierung zum Ziegelhof inSchmerikon widerspricht den Tatsachen
Die Überbauung kann bei Einforderung der kantonalenRechte nicht realisiert werden.
Das Baudepartement kommt immer mehr in den Geruch, private stattkantonale Interessen zu vertreten.
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat letzte Woche auf dieInterpellation zur Uferüberbauung Ziegelhof in Schmerikon derKantonsrätinnen Silvia Kündig und Daniela Colombo geantwortet. DerKanton bestätigte darin die Gültigkeit der Rückkaufsrechte für dasUferland. Bedingung dazu ist, dass die JMS das Land nicht mehr zu denvereinbarten Zwecken gewerblich nutzt. Trotzdem will das Baudepartementdas Land nicht zurückkaufen und schreibt: «Sowohl der Hafen Ost alsauch der Hafen West werden nach der Beurteilung der Regierung nochheute im Sinn der Kaufverträge gewerblich genutzt, sodass dieVoraussetzungen für einen Rückkauf zurzeit nicht erfüllt sind.»
Amt verschliesst die Augen
Regierungsrat Willi Haags Amt scheint alle Augen zu verschliessen. Denndie Gemeinde Schmerikon teilte am 3. September anlässlich desUmzonungsbegehrens amtlich mit: «Ende 2003 konnte die JMS AG ein grosses Industrieareal an der Allmeindstrasse 11 erwerben, welches dieveränderten Bedürfnisse des Unternehmens in idealer Weise abdeckt. Dergesamte Kiesumschlag und Verlad mit Ledischiffen wurde in das GebietGrynau verlegt.» Weiter heisst es, auf dem Ziegelhof würden nur nochdie Ledischiffe parkiert und «die übrigen gewerblichen Nutzungen wurdenim August 2004 an die neuen Standorte ausgelagert». Somit ist dasAreal, mit Ausnahme der Parkierung der Ledischiffe im Hafen West, imSinne der alten Verträge stillgelegt. Damit tritt das Kaufsrecht fürden Kanton ohne Wenn und Aber für den mittleren Uferbereich mit rund100 Metern Seeanstoss und den Hafen Ost in Kraft.
Der Kanton hat auch ein Kaufrecht für den Hafen West für 7200 Franken,für den er 2015 die Hafen-Konzession auslaufen lassen könnte. Damiterhielte der Kanton die Hoheit über diesen Landteil und könnte für eineweitergehende Konzession verlangen, dass die nicht mehr gebrauchten,unansehnlichen Gewerbebauten abgebrochen werden.
Überbauung sowieso unmöglich
Kauft der Kanton also das berechtigte Land, weil die JMS selber sagt,es werde gewerblich nicht mehr genutzt, ist die geplante Überbauungwegen der Grenzabstände nicht mehr realisierbar. Auch dieUferverbauungen wären über weite Teile nicht mehr möglich. Und auch dasöstliche lO-Familien-Haus, denn es käme gar auf künftigem Kantonslandzu stehen. Die Regierungsmitteilung «Rückkaufsrechte verhindernÜberbauung nicht» widerspricht also in krasser Weise den Tatsachen.Zudem bestätigte Regierungsrat Haag an der Infoveranstaltung, was erden ON schon auf Tonband sagte, nämlich, dass für Bauten im25-Meter-Uferschutz «keine Baubewilligung erteilt würde». Auch einGestaltungsplan hilft da nicht weiter, denn Abstände dürfen nach Gesetznur verringert werden, «wenn es die örtlichen Verhältnisserechtfertigen». Das aber ist an dieser Seelage nicht gegeben, ansonstenmacht sich der Kanton mit seinen See- und Fischereigesetzenunglaubwürdig.
Von grossem Interesse bei der undurchsichtigen Sache ist auch, dassHaag in Schmerikon sagte, sein Amt habe die alten Verträge vor derenPublikation im September 2008 nicht gekannt. JMSChef Jud dagegen sagteam selben Abend, seine Firma habe die Verträge immer gekannt. Somitsteht fest. Das Baudepartement hat im Jahr 2005 seine «in Aussichtgestellte Baubewilligung» auf der Basis falscher Tatsachenausgesprochen (und müsste sie folglich sofort rückgängig machen). DieErkenntnis, dass relevante Verträge bewusst unter Verschluss gehaltenwerden, ist auch für den mittigen Teil des Ziegelhofs relevant. Dafürgebe es keine kantonalen Kaufsrechte, sagte DepartementssekretärChristof Gämperle, weil der Kanton keine Verträge besitze. Doch auchdas ist zum Teil aufgefülltes Kantons-Seeland. Verträge müssten also imGrundbuch zu finden sein, oder bei der JMS. Werden diese wiederverdeckt gehalten?
Auch bei den im Jahr 2015 auslaufenden Hafen-Konzessionen will sichder Kanton kurios verhalten und diese weiterlaufen lassen. Obwohl derKanton solche bei «überwiegendem öffentli chem Interesse» auslaufenlassen kann. Und das ist hier mit Sicherheit der Fall, liegt es docheindeutig im kantonalen Interesse, das Volksvermögen (Landrechte) undzugleich Ufer und See gemäss eigenem Richtplan zu schützen.
Unvorstellbare Abstimmung
Trotz aller kaum zu glaubenden Fakten will die Regierung auf Anratendes Baudepartements in Schmerikon die Umzonungs-Abstimmung im Märzdurchführen lassen. Man will offensichtlich die Verantwortung auf dieSchmerkner Bürger abschieben. Wohl, um die «in Aussicht gestellteBewilligung» und andere Zusagen nicht zurücknehmen zu müssen, denn dieswürde möglicherweise zu Gegenklagen der JMS führen, was für den Bauchefund sein Amt endgültig zur Katastrophe werden würde.
Eine Bürgerabstimmung in diesem Umfeld geschehen zu lassen, iststaatspolitisch untragbar. Es kann vom Bürger doch nicht verlangtwerden, dass er über eine Landeinzonung für eine Überbauung abstimmt,die nicht realisierbar ist. Gänzlich unvorstellbar wird es, wo dieRegierung mitteilt, dass «der Kanton den Kauf des Landes erneut prüfe»,wenn dieses dereinst umgezont sei: «Sind die Voraussetzungen erfüllt,ist die Regierung schon aus finanziellen Überlegungen gehalten und auchbereit, das Land zurückzukaufen.» Das hiesse also, dass Bürger, die dieüberbordende Überbauung verhindern wollen, Ja zur Umzonung sagenmüssten. Denn der Kanton verspricht ja, das kaufs berechtigte Land indiesem Fall zu erwerben, was die geplante Überbauung wiederverunmöglichen würde. Ein Wahl manöver, das wohl vor jedem Gericht insich zusammenbricht. Und obendrein: Wer garantiert zum Schluss demBürger, dass Regierungsrat Haag nach der Umzonung nicht wieder sagt, erverzichte auf den Rückkauf. Dann hätte er die Bürger endgültig auf denRücken gelegt.
Es ist zu bezweifeln, ob die Regierung ein solches Geschäft weiterso laufen lässt. Und es stellt sich je länger je mehr die Frage, ob derZiegelhof mit all seinen personellen Verstrickungen, fragwürdigenMitteilungen und Vorbewilligungen bald vom Justizdepartement statt vomBaudepartement weiter bearbeitet werden muss. (Bruno Hug / AndreasKnobel)
Wie seriös arbeitet das Baudepartement?
Regierungsrat Willi Haag hat am 12. November in Schmerikon aufNachfrage gesagt, dass sein Amt die Verträge zum Seeland vor derVeröffentlichung durch « Zukunft Schmerikon» nicht kannte. SolcheVerträge sind aber einfach in den Grundbüchern zu finden. Oder imStaatsarchiv. Dass es sich beim Ziegel hof um aufgefülltes Seelandhandel~ wo der Kanton zuerst seine Rechte zu prüfen hat, wäreBasiswissen. Dafür, dass des Departement die Verträge bei derVorprüfung nicht konsultierte, gibt es nur zwei Erklärungen: Entwederwurde schlampig gearbeitet – und damitder Kanton in Nachteil versetzt.Oder die Verträge wurden absichtlich unter dem Deckel gehalten – wasnoch viel schlimmer wäre.
«Non au Musée cantonal des Beaux-Arts à Bellerive»
«Dans un Etat de droit, les électrices et électeurs qui serespectent ne peuvent que voter«non» au crédit pour le projet du Muséedes Beaux Arts, construit sur de graves abus de la part de nos élus.Lors du débat dans le TJ de 19h le 12.9.2008, la conseillère d’Etat MmeLyon a prétendu: «Ce bâtiment est parfaitement légal – a été légalisépar le PAC. L’article auquel M. Santschi se réfère … permet desexceptions selon les procédures qui ont été suivies, et nous avonsmieux qu’un avis de droit, nous avons une décision du TribunalAdministratif qui a confirmé le plan d’affectation cantonal (PAC).»
L’arrêt du TC du 21.04.2008, auquel se réfère Mme Lyon, précise dansson pt. 6: « …Ies frais seront réduits pourtenir compte du fait queseule la question de la recevabilité a été examinée par le tribunal.»Le 3 janvier 2008, le juge instructeur de ce Tribunal avait déjàclairement communiqué aux parties (dont l’Autorité intimée, le canton):«La Cour s’apprête à rendre un arrêt statuant sur la seule recevabilitédu recours.» Le Tribunal n’a donc pas «légalisé le bâtiment», cedernier«n’a pas été légalisé par le PAC» et le canton «n’a pas unedécision du Tribunal qui confirme le PAC», comme prétend Mme Lyon. Elledevrait savoir qu’un tribunal ne peut, en aucun cas, légaliser unechose qui est illégale.
A ceci s’ajoute: a) la décision du Canton de ne pas fournir lesrèglements de construction à respecter pour ce lieu sensible aux 250architectes participant au concours «pour ne pas restreindre leurcréativité»…; b) la sélection par le jury du projet qui viole sansdoute le plus sévèrement les lois critiques envigueur; c) l’absence dudroit de recours de Rives Publiques; d) l’absence de recours d’autresAssociations et surtout de celles étant qualifiées de recourir, e)l’acceptation par la majorité des membres du Grand Conseil d’un projetillicite, malgré leur serment prêté lors de leur entrée en fonction.Une des réactions parue dans cette page «Forum» le 11.2008 mentionne àce sujet «l’Espagne qui ose des projets fous, qui assume ses audacesdans des réalisations extraordinaires … ». Ce qu’elle ne dit pas, estqu’aucune des trois réalisations citées ne se trouve au bord des eaux,mais en plein centre ville et que le gouvernement du même pays veutmaintenant dépenser cinq milliards d’euros pour reprendre 776 km decôtes illicitement bétonnées/ privatisées pour les rendre au public.C’est justement parce que le lac Léman et ses rives appartiennent aupatrimoine de tous que la loi interdit de construire sur les premiers20 m de la rive.
«La conservation et la diffusion des œuvres d’artistes de renom»,mentionnées dans le Forum susmentionné, n’est pas une activité liée aulac et, selon la loi, elle n’a rien à faire dans ce lieu fragile etpeut-être tout aussi bien accomplie à un endroit moins controversé -entouré d’un bassin artificiel, comme le musée Guggenheim à Bilbao, siles «pieds dans l’eau» est vraiment une nécessité pour un muséed’œuvres d’art… Il faut vraiment se demander pour quelle raison,autre que leur fierté, nos autorités investissent autant de leurprécieux temps et de notre argent pour«justifier» ce projet illicite aubénéfice d’une faible minorité, mais ne s’engagent pour ainsi dire enrien pour la réalisation d’un cheminement riverain continu que leurpropre étude, lors de l’élaboration du plan directeur des rives, aconfirmé être le souhait de 74% de la population.
Non au bétonnage illicite des rives etau mépris de nos lois etserments prêtés par nos élus lors de leur entrée en fonction! Non àl’initiative radicale attaquant le droit de recours du souverain!»
Victor von Wartburg, Président et Fondateur,
RIVES PUBLIQUES
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«Ce qui est mauvais pour Lausanne est aussi mauvaispour le Canton»
«Après le M2 qui constitue une nouvelle fierté légitime desLausannois et des Vaudois, on nous propose aujourd’hui l’édificationd’un hideux bunker, sur un site mal choisi, qui fait honte absolue ànotre belle architecture contemporaine. Décentré et décalé, ce projetnon écologique constitue une atteinte irrémédiable à l’un de nos plusbeaux paysages, véritable carte de visite touristique bien préservéependant des siècles.
Faire croire aux citoyens que cette future verrue en béton, très maldesservie par les transports publics, est de nature à stimuler letourisme et l’économie, revient à occulter la réalité et le potentieldu centre-ville historique de Lausanne, avec ses commerces etétablissements publics desservis par le M2, du Palais de Rumine avecenfin un réaménagement nécessaire de la Place de la Riponne et pourquoipas un parc de verdure en remplacement du goudron etdes pavés?
Au contraire, laissons le loisir à nos futurs Bocion et Hodler depeindre nos rives lémaniques et lausannoises dans ce qu’il leur restede beauté naturelle sans la présence d’un gros cube de béton grisdémesuré. Pour le surplus, l’Art ne quittera ni Lausanne, ni le cantonsi ce mauvais projet est refusé. Le cœur historique de notre capitalemérite un vrai et beau Musée des Beaux-Arts qu’il est possible dedévelopper au Palais de Rumine, dans sa colline et autourde la Place dela Riponne. Le déménagement proposé est donc sans queue ni tête, sauf àfavoriser un nouveau et mauvais concept de transhumance artistique sansavenir! Sauvegardez en conséquence cette belle rive préservée et votez«non» à Bellerive.»
Albert Graf, Conseiller Communal, Nyon
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«La vision est pire que ce que je pouvais imaginer»
«Les gabarits sont posés et la vision est pire que ce que je pouvaisimaginer. La construction sera énorme et se prolongera jusque dans lelac! Même le Laténium à Neuchâtel comporte une grande étendue d’herbe,d’eau et de roseaux entre le bâtiment et le lac.
A Bellerive, pour ne pas avoir à creuser dans un sol avec «remblais,goudron, citernes enterrées et déchets toxiques» (selon la plaquette deprésentation du MCBA), le site sera recouvert d’une chape de béton. Les800 m2 réservés au dépôt des œuvres se trouveront au niveau du sol, lesquatre étages: administration, deux étages d’exposition, toit-promenadeet toit devront être aménagés pardessus … et la hauteur atteindraainsi environ 30m. On peut rêver – mieux comme «espace public dequalité»! Va-t-on au musée pour contempler un beau panorama extérieur?Surtout que là, au vu des gabarits et de l’emplacement, l’ombrerecouvrira souvent les alentours et le panorama, depuis l’extérieur, nesera visible que depuis la façade sud! Il faut «sauver des œuvresd’art», pourquoi ne pas sauver à la fois un panorama qui serait détruitpour toujours et des œuvres d’art? Par exemple, comme l’ont aussi voulules référendaires, en développant le projet du «Grand Rumine» afin d’enfaire un beau lieu d’exposition pour les nombreux touristes quiapprécient déjà notre ville. C’est possible avec un «non» au créditd’études pour Bellerive le 30 novembre.
Claudine Dind, Députée, Morges
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
4. November 2008
Nuolen Schmale, mäandrierende Baukörperkönnten dereinst das Seeufer prägen
Die Sicht auf den See zulassen
Statt auf eine geschlossene Gesamtüberbauung setztman im Richtprojekt
zum Gestaltungsplan Nuolen See auf eine lockere Struktur.
Entsprechend der heutigen Nuoler Dorfstruktur mit den giebelständigenHäusern sollen die Bauvolumen gemäss Richtprojekt mit der schmalenFassade zur Strasse gerichtet werden. «Die Wirkung des Grundkonzeptsist so, dass strassenseitig keine Häuserfronten entstehen, umDurchlässigkeit und Sichtbezüge von der Seestrasse zu See und Buchtzuzulassen», erklärt Beat Waeber vom Architekturbüro Waeber/Dickenmannin Lachen. Auf der Grundlage des Konzepts sollen dann Bereicheausgeschieden werden, die von der Baulinie der Seestrasse bis zurSeeabstandslinie reichen. «Jede Parzelle lässt unterschiedlicheGebäudevolumen zu», so Waeber.
Im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes sind bis zu zehnBebauungstypen zulässig, welche den verschiedenen Ansprüchen derzukünftigen Bewohner entsprechen sollen. Das Spektrum reicht dabei vomgrosszügigen Einfamilienhaus bis zur Wohnanlage mit vier Wohneinheiten.Und die Ost-West-Orientierung der Baukörper ermöglicht allenWohneinheiten den Blick auf den See und die Berge. Zudem kann durch dieGebäudeabstände von 20 Metern eine optimale Besonnung auch während denWintermonaten garantiert werden. Durch das Modulieren der einzelnenVolumen sollen schmale, mäandrierende Baukörper entstehen.
Natur wird geschützt
Dort, wo Schüttungen notwendig sind, werden diese nur ausserhalb derLaichzeiten der vorkommenden Fische vorgenommen, heisst es im Berichtzur Umweltverträglichkeitsprüfung. In den Monaten April bis Juli findengar keine Seeschüttungen statt. Und wegen möglicher Felchenverlaichungwerden auch in den Monaten Dezember und Januar in den betreffendenGebieten solche Arbeiten unterlassen. Dort, wo Malermuscheln undTeichmuscheln vorkommen, sollen diese vorgängig durch einen Tauchereingesammelt und an Stellen, wo keine Schüttungen nötig sind,ausgesetzt werden. Zudem wird darauf geachtet, dass Fische immer dieMöglichkeit haben, in den See entweichen zu können. Falls isolierteWasserstellen mit Fischen entstehen, werden diese vor der Auffüllungausgefischt. Das Vorhaben soll bei der Ausführung durch einenFischereibiologen und in Zusammenarbeit mit der Fischereiverwaltungbegleitet werden.
Die Oberflächen an den neuen Ufern sollen danach mit kiesigem Materialgestaltet werden. Dabei können sich kleine Kiesbänke als neueLebensräume für Muscheln und kieslaichende Fische bilden. Nachbisherigen Erfahrungen rechnen die Experten damit, dass auf derartigenFlächen eine rasche Besiedelung durch Pflanzen und Tiere stattfindet.Auf eine Ansaat oder Anpflanzung wird deshalb verzichtet. Wenn nachzwei Jahren kein genügender Schilfbewuchs herangewachsen ist, sollkünstlich nachgeholfen werden. (Daniel Koch)
Eine Interessengruppe ist bereits in Planung
Ein Dorn im Auge ist die geplante Überbauung in Nuolen der politischenPartei UGS (Unabhängig, Grün, Sozial) Linth. Sie hat sich an ihrerHauptversammlung Ende vergangener Woche des Themas angenommen. «Wirwerden uns, was die Überbauung in Nuolen anbelangt, als Nächstes sichermit dem WWF des Kantons Schwyz kurzschliessen», kündigt die Grüne St.Galler Kantonsrätin Silvia Kündig-Schlumpf an. Die UGS stört sindinsbesondere an den geplanten Aufschüttungen im See. Und: «Land gehörtdem Kanton und nicht Privaten», erklärt Silvia Kündig-Schlumpf. Zudemsei das Ufer als solches ohnehin schützenswert. Welche konkretenSchritte gegen das Bauvorhaben unternommen werden, ist derzeit offen.
Das Bauvorhaben in Nuolen hat die UGS auf eine Idee gebracht: Um überdie Kantonsgrenzen hinweg agieren zu können und mehr Gewicht zu haben,will die politische Partei eine Interessen- oder Arbeitsgruppe Oberseeins Leben rufen, um sich besser um den Uferschutz rund um den Oberseekümmern zu können. Als Partner stellt sich die UGS die OrganisationenRIVES PUBLIQUES (Verein gegen die Privatisierung der Seeufer), den WWF,den Linthrat, allenfalls auch den Fischereiverband oder denZürichsee-Landschaftsschutz («Schilfröhrliclub») vor. Um keine Zeit zuverlieren, sollen Kontakte bereits in den nächsten Wochen hergestelltwerden, sodass die Gruppe bald gegründet werden kann. (spa)
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
30. Oktober 2008
Die Gegner der geplanten Ziegelhofüberbauungwünschen einen Rückkauf des Areals
«Seepark»-Petition eingereicht
Die Mitglieder von Zukunft Schmerikon wollen derRegierung eine Petition überreichen. Sie wollen die Abstimmung über dieUmzonung des Ziegelhofareals in die Wohnzone gar nicht durchführen.
Das Referendum gegen die umstrittene Überbauung «Seepark» imSchmerkner Ziegelhofareal kam mit 532 Stimmen zustande. Nötig gewesenwären 200. Nun möchte die Gruppe Zukunft Schmerikon, die das Referendumergriff, die Abstimmung nicht durchführen. Dazu reicht sie einePetition an die Regierung ein, wie sie gestern in einerMedienmitteilung verlauten liess. «Den Stimmbürgern fehlt einewesentliche Entscheidungsgrundlage», heisst es darin. Schliesslich seidie Rechtslage um das Rückkaufsrecht des Kantons nicht geklärt. Es seidaher widersinnig, die Referendumsabstimmung über die Umzonung desGeländes durchzuführen (siehe Kasten).
Verträge unter Verschluss?
Im Spätsommer wurde bekannt, dass dem Kanton St. Gallen, der dasZiegelhof-Areal in den Jahren 1947 bis 1953 der damaligen Firma Müller& Co. für 80 Rappen bis 1 Franken pro Quadratmeter zu gewerblicherNutzung für den Kiesumschlag verkauft hatte, das Recht zusteht, diesesLand zum selben Preis zurückzukaufen und den Abbruch der Gebäude zuverlangen, wenn dieses Gelände nicht mehr zum Kiesumschlag gewerblichgenutzt wird. «Die interessierten Bürger und verschiedene Stellen habendies aber trotz mehrfachen Nachfragens nicht durch die Behördenerfahren, sondern durch eigene Recherchen», schreibt ZukunftSchmerikon. Das Departement habe die alten Verträge zu denKantonsrechten am Seeland über Monate unter Verschluss gehalten. «DieVerträge lagen im Staatsarchiv», sagt Tony Rüegg, Mitglied von ZukunftSchmerikon. Der Generalsekretär des Baudepartements, Christof Gämperle,habe am 10. September verlauten lassen, dass der Kanton die Rechtslagejetzt abkläre. Seither sei hierzu nicht mehr informiert worden. «DieFrage zu einem allfälligen Rückkaufsrecht ist Gegenstand derInterpellation der Kantonsrätinnen Daniela Colombo und SilviaKündig-Schlumpf», erklärte Christof Gämperle gestern. «Es ist nichtüblich, dass die Verwaltung oder ein Mitglied der Regierung Stellung zuInterpellationen nimmt, bevor diese von der Regierung beantwortetsind.» Lange müssten die Bürger aber auf den Bescheid nicht mehrwarten: Die Antwort werde die Interpellantinnen aus Rapperswil-Jonaschon nächste Woche erreichen.
Bewilligungen bereits erteilt?
FDP-Regierungsrat Willi Haag habe als Vorsteher des Baudepartements fürdie 33-Wohneinheiten-Überbauung direkt am Wasser im Jahr 2005 «dieBaubewilligung in Aussicht gestellt», zitiert Zukunft Schmerikon denGemeinderat. Christof Gämperle relativiert: «Der Teilzonen- undGestaltungsplan wurde damals von der Gemeinde dem Kanton zur Vorprüfungvorgelegt. Man stellte eine Genehmigung dieser Pläne in Aussicht, nichteinzelner Projekte.» Und er fügt hinzu: «Auch die Bewilligung der Plänewurde nur unter diversen Bedingungen in Aussicht gestellt.» Tony Rüeggärgert sich: «Die Gemeinde hat bereits ein Baubewilligungsverfahren fürden Ziegelhof abgeschlossen – unter dem Vorbehalt, dass die Umzonungzustande kommt.» Sie habe sich dabei auf grünes Licht seitens desKantons berufen.
Bauchef Willi Haag selber äusserte sich in der letztenKantonsratssession zum Thema. Er erklärte, solange der Kanton keinProjekt auf dem Tisch habe, könne er auch keine Bewilligungen inAussicht stellen. Zurzeit liege das Verfahren – nämlich damals dieöffentliche Auflage der Pläne – bei der Gemeinde. Rüegg kontert: «Mankann doch als Baudepartementsvorsteher nicht einfach sagen, das gehtmich jetzt nichts an.»
Christof Gämperle führt aus: «Eine solche Umzonung erfolgt nachvorgegebenem Verfahren. Der Kanton hat bisher keine Anhaltspuntkegesehen, dass in Schmerikon etwas falsch abliefe.» Ausserdem handle essich hier um ein Rechtsmittel- beziehungsweise Referendumsverfahren:Bürger, die einen Verfahrensmangel feststellen, können zu bestimmtenRechtsmitteln greifen. Doch weil die Gruppe Zukunft Schmerikon wederVerband noch Verein sei, könne sie nicht ans Verwaltungsgerichtgelangen, erklärt Tony Rüegg. Daher habe man die Petition eingereicht.(Sarah Gaffuri)
<Kasten> Die Petition an die Regierung
· Der Kanton St. Gallen soll die einmalige Chancenutzen, in dem höchst empfindlichen Uferbereich am Obersee vorSchmerikon die rund eine Hektare grosse Landfläche zu einem nahezuvernachlässigbaren Betrag im Interesse der Allgemeinheit zu erwerben.
· Das Rückkaufsrecht stellt für den Kanton einenwirtschaftlichen Wert dar. Die Regierung trägt von Amtes wegen dieVerantwortung für die wirtschaftlichen Interessen der Öffentlichkeitund hat diese zu wahren. Es darf nicht sein, dass Land, an dem derStaat ein Rückkaufsrecht besitzt, im ausschliesslichen Privatinteressegenutzt wird.
· Wenn der Staat das Rückkaufsrecht ausübt, ist dasProjekt Ziegelhof nicht mehr zu realisieren. Wenn er es nicht ausübt,wird er diesen Entscheid zu begründen haben. Solange die Rechtslage umdieses Rückkaufsrecht nicht geklärt ist, ist es widersinnig, über dieUmzonung des Geländes in Schmerikon eine Abstimmung durchzuführen, dennden Stimmbürgern fehlt die Entscheidungsgrundlage. Das ist im Interessedes verfassungsrechtlich geschützten Stimmrechts zu vermeiden. DasDepartement des Innern wird ersucht, aufsichtsrechtlich daraufhinzuwirken, dass in der Gemeinde Schmerikon nicht über die Umzonungabgestimmt wird, bevor die Regierung und/oder die zuständigenDepartemente über die Ausübung des Rückkaufsrechts entschieden haben.
Tages Anzeiger
29. Oktober 2008
Der Kanton soll sich den Uetikern erklären
Naturschutzgebiet oder Badeplatz: Die grüne Kantonsrätin MariaRohweder möchte vom Kanton wissen,
wie er sich in Uetikon für die Öffentlichkeit einsetzt.
Kantonsrätin Maria Rohweder (Grüne, Uetikon) will mit einer Anfragean den Regierungsrat Klarheit schaffen, was die Pläne für dieEntwicklung des Gebietes Uetikon-West angeht. Zusammen mit KantonsratPeter Schulthess (SP, Stäfa) und Mitunterzeichnerin Françoise Okopnik(Grüne, Zürich) hat sie am Montag ein entsprechendes Papier eingereicht.
Rohweder geht davon aus, dass die Chemie+Papier Holding (CPH) auf ihremAreal am See den Bau von Büro- und Industriegebäuden plant. «Wirmöchten sicherstellen, dass die Uetiker wissen, welche öffentlichenInteressen der Kanton bei der Bewilligung solcher Bauten gegenüber derCPH vertritt», sagt die Kantonsrätin. Bei der Diskussion um den voreineinhalb Jahren abgelehnten Gestaltungsplan des Unternehmens seivielen Uetikern nicht bewusst gewesen, dass der Kanton diese Interessenin Form eines öffentlichen Platzes am See, mit dem Bau des Seeuferwegesund eines Naturschutzgebietes wahrgenommen habe.
Nun, da das Planungsbüro Metron AG im Auftrag der «Chemischen» an einem«Masterplan 2020» tüftelt, wünscht sich Rohweder diese Transparenz. DerMasterplan sieht die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen imRahmen der bestehenden Bau- und Zonenordnung und unter Berücksichtigungder Vorgaben die der Kanton für aufgeschüttetes Land am See vorsieht.In ihrer Anfrage an den Regierungsrat interessiert sich die Uetikerineinerseits für die Vergangenheit: Sie will erfahren, welche baulichenBedingungen, Uferabstandsvorschriften, Bauverbote usw. einst an dieBewilligung für das Aufschütten des Landes geknüpft worden sind. Weitermöchte sie wissen, ob und zu welchem Preis dem Kanton das Recht einesRückkaufs des Landes eingeräumt worden ist.
Antworten frühestens im Januar
Auch die aktuelle Haltung des Kantons interessiert Rohweder. Sie möchtevom Regierungsrat wissen, welche öffentlichen Interessen er bei dervorgesehenen Überbauung vertritt. Sei es der Bau des Zürichseewegsentlang dem Ufer oder der Bau von öffentlichen Seeuferanlagen, seien esMassnahmen zum Landschafts- und Naturschutz oder Ideen zum Ortsbild-oder Gewässerschutz. Weitere Fragen im neun Punkte umfassenden Papierdrehen sich um die erlaubten Gewässerabstände für neue Gebäude auf demGebiet. Rohweder stellt die Frage, ob eine Erweiterung des Flachufersim Rotholz und seine Aufwertung zum Naturschutzgebiet im Sinn desRegierungsrat sei – als Ausgleichsmassnahme für allfällige beim Baueines Seeuferweges zerstörte Ufervegetation. Sie will zudem wissen, wiesichergestellt wird, dass eine Zunahme der Anzahl Arbeitsplätze wegender knappen Reserven der Seestrasse und der S-Bahn nicht zumVerkehrskollaps führt.
Im April 2006 wurde der westliche Teil des Industriegebietes aus demregionalen Richtplan Pfannenstiel entlassen, weshalb die GemeindenUetikon und Meilen auf dem Gebiet nun grösstmöglichenHandlungsspielraum haben: Es gilt nicht mehr als Industriegebiet vonregionaler Bedeutung, sondern ist als Siedlungsgebiet mit industriellerund gewerblicher Nutzung deklariert. Rohweder fragt nun, ob nicht auchder östliche Teil entlassen werden sollte, um der Standortgemeindegrösstmögliche Autonomie bei der Planung zu gewähren. Antworten aufihre Fragen erwartet Rohweder frühestens im Januar, zwölf Wochen hatder Regierungsrat mindestens Zeit zur Abklärung einer Anfrage.
Alle wollen Antworten zu Uetikon West
Nicht nur die grüne Kantonsrätin Maria Rohweder stellt Fragen zurZukunft von Uetikon West. Zurzeit ist auch beim kantonalen Amt fürAbfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) eine Anfrage des Vereines RIVESPUBLIQUES hängig (TA vom 25. 9.). Es geht dem Verein darum – analog zuden ersten Punkten von Rohweders Anfrage an den Regierungsrat -, inErfahrung zu bringen, zu welchen Bedingungen die Chemie Uetikon dasdort aufgeschüttete Land vom Kanton einst geliehen bekam und ob dieLandanlagen nicht an die Bevölkerung zurückfallen müssten.
Zudem hat die Offene Arbeitsgruppe Uetikon West (Ofag) dieGemeindebehörde und die «Chemische» dazu aufgerufen, allfälligeUmnutzungen des Gebiets öffentlich zu diskutieren und in die laufendePlanung für den kommunalen Richtplan mit einzubeziehen (TA vom 18.10.). Die Chemie Uetikon aber vertritt den Standpunkt, dass sich eineöffentliche Diskussion erübrigt, weil man auf dem Gelände am See nurzonenkonforme Änderungen plane – unter spezieller Berücksichtigung derVorgaben des Awel für aufgeschüttetes Land.
Gemeinderat: Keine Diskussion
Auch der Gemeinderat Uetikon hält eine öffentliche Diskussion derzeitfür verfehlt. Präsident Kurt Hänggi: «Als Behörde werden wir jedoch imFall eines konkreten Baugesuchs aktiv.» (Lorenzo Petro)
Carton plein pour l’accès public aux rives du lac
Succès: L’initiative a déjà été signée par 1600personnes, alors que 1250 étaient nécessaires.
La zone que devrait couvrir ce projet de cheminement piétonnier surles rives du lac, entre le Bain des Dames et la Plage de la Maladaire.Si ce projet passe, il permettra de longer le bord du lac de Corseaux àMontreux.
A mi octobre, plus de 1600 électeurs avaient déjà signé l’initiativecommunale «Pour un accès public aux rives du lac» à La Tour-de-Peilz.«C’est un grand succès», soulignent les initiants dans un communiqué.Ils relèvent avec satisfaction que le nombre des signatures requisespour une votation populaire, soit quelque 1250 signatures, est déjànettement dépassé en un seul mois de récolte. Cependant, celle-ci sepoursuivra puisque le dépôt légal des signatures n’est fixé qu’à finnovembre.
Soutien d’autres communes
Dès lors et selon toute vraisemblance, les électeurs de LaTour-de-Peilz devraient prochainement voter sur la création d’uncheminement piétonnier sur les rives du lac, dans le respect des lieuxexistants, entre le Bain des Dames et la Plage de la Maladaire. Caséchéant, il permettra de longer le bord du lac de Corseaux à Montreux.Si la plupart des signataires ayant montré leur engouement pour laconcrétisation d’un tel projet proviennent de La Tour-de-Peilz, deshabitants d’autres communes de la Riviera et d’ailleurs, qui ne peuventsigner l’initiative, ont tenu aussi à manifester leur soutien à l’accèspublic aux rives du lac.
Particuliers privilégiés?
Lancée par un comité formé de conseillers communaux représentant tousles partis locaux, cette initiative milite pour la création d’un cheminde 1,2 km sur les rives du lac Léman. Un projet devisé à 3,5 millions,mais qui pourrait bénéficier de subventions cantonales. Cetteinitiative fait suite au rejet par le législatif boéland le 25 juin, àune courte majorité de 37 voix contre 34, d’un postulat demandant lacréation d’un chemin riverain. Les élus avaient alors suivi l’avis dela Municipalité, qui préfère faire passer les piétons au bord de laroute cantonale. Une Municipalité critiquée par les initiants, quiestiment que, ce faisant, elle fait passer l’intérêt de particuliersdevant l’intérêt public. Selon les militants, l’exécutif boéland auraitpeur de froisser les propriétaires privés avec la création d’un cheminriverain de leurs demeures, en raison de la manne fiscale qu’ilsreprésentent.
Tages Anzeiger
18. Oktober 2008
Keine Diskussion um Uetikon West
Eine Gruppe von Uetikern möchte die Diskussion um das Areal derChemischen am See
wieder aufnehmen. Das Unternehmen findet das unnötig.
Die Offene Arbeitsgruppe Uetikon West (Ofag), die sich imAbstimmungskampf um den Gestaltungsplan «Uetikon West» für einealternative Nutzung des Uetiker Seegeländes mit mehr Grün eingesetzthatte (und an der Gemeindeversammlung deutlich scheiterte, deutlichernoch als der Gestaltungsplan selber), tritt wieder auf den Plan. Siewill auf der Homepage des Planungsbüros Metron AG Hinweise daraufgefunden haben, «dass die Chemie und Papier Holding (CPH) seit mehrerenMonaten an einem neuen Gesamtprojekt für das Fabrikareal arbeitet».
Die Arbeitsgruppe wünscht sich eine offene und konstruktiveDiskussion um das Gelände und fordert die CPH und die Gemeinderäte vonUetikon und Meilen auf, die Gespräche über die Nutzung neu aufzunehmen.«Wir sind überzeugt, dass eine Umnutzung in die laufende Diskussion zurRichtplanung in Uetikon gehört», sagt Sprecher Andreas Natsch.
Zonenkonforme Änderungen geplant
Bei der CPH ist man da anderer Meinung. DerProjektverantwortliche Moritz Braun bestätigt zwar, dass ein«Masterplan 2020» zusammen mit Metron entwickelt werde. Dies habe manschon vor eineinhalb Jahren, direkt nach der verlorenen Abstimmung,kommuniziert. Es gehe dabei aber explizit darum, auszuloten, welcheMöglichkeiten zur Umnutzung auf dem Gelände bestünden, ohne einenpolitischen Prozess in Gang zu bringen.
Zu diesen Möglichkeiten gehört gemäss Braun auch die Ansiedlung vonDienstleistungsbetrieben oder der Bau von Bürogebäuden, «solange siezonenkonform sind und den Vorgaben des Awel, also denKonzessionsbestimmungen entsprechen». Diese Absicht der CPH sei auchder Grund, weshalb das Industriegelände am See in der laufendenRichtplandiskussion explizit ausgeklammert worden ist. Eine Diskussion,wie sie sich die Ofag wünscht, ist deshalb gemäss Braun nicht nötig.Der Uetiker Gemeinderat hat das Anliegen der Ofag gemäss Auskunft derGemeindeschreiberin zur Kenntnis genommen. Es war für eineStellungnahme gestern aber niemand zu erreichen. (lop)
Tages Anzeiger
16. Oktober 2008
Transparenz gibt es nur gegen Bezahlung
Die «gläserne Verwaltung» – dank dem neuen Informations- undDatenschutzgesetz seit dem 1. Oktober in Kraft – ist Victor vonWartburg nicht transparent genug. Der streitbare Präsident des Vereins«Rives Publiques», der sich für den freien Zugang zu den Ufern von Seenund Wasserläufen der Schweiz einsetzt, empfindet die Kosten von 900Franken, die mit seiner Anfrage ans Kantonale Amt für Abfall, Wasser,Energie und Luft (Awel) verbunden sind, als «Strafe oder Busse».
Von Wartburg hatte ein Gesuch um Informationen zum Areal der CUChemie Uetikon AG gestellt. Dabei geht es ihm darum, in Erfahrung zubringen, zu welchen Bedingungen die CU das dort aufgeschüttete Land vomKanton einst geliehen bekam und ob die Landanlagen nicht an dieBevölkerung zurückfallen müssten. Vom Rechtsdienst des Awel erhielt ernun aber erst die Information, dass die Bearbeitung seiner Anfrage«aufgrund der Menge der angeforderten Informationen mehrere Stunden inAnspruch nehme». Verrechnet würden 5 Stunden à 100 Franken zur Prüfungund Vorbereitung der Dokumente sowie 3 Stunden à 120 Franken zurmateriellen Prüfung des Gesuchs sowie Kosten zur Reproduktion derDokumente.
Nicht nur diese Kosten stören von Wartburg: Im Schreiben des Awelist auch von privaten Interessenträgern die Rede, deren Stellungnahmeerst eingeholt werden müsse, weshalb das Amt seine Anfrage erst EndeNovember beantworten könne. «Welche Art von privaten Interessenverunmöglicht es Ihnen, Informationen an uns weiterzuleiten?», fragtvon Wartburg nun an das Awel zurück. Und weiter: «Welche privatenInteressen gehen vor öffentlichen Interessen?» (lop)
Obersee Nachrichten
16. Oktober 2008
So sollte der Ziegelhof durch die Instanzen gegondelt werden
Heute ist klar ersichtlich: Der Kanton half der überbordenenUferüberbauung Ziegelhof aktiv auf den Weg. Die Verträge mitKantonsrechten, die realisiert werden müssten, wurden verschwiegen.Trotzdem droht Schmerikon eine Abstimmung. Der Departementschefschweigt.
Im Jahr 2005 hat das Baudepartement des Kantons St. Gallen dasProjekt Ziegelhof in Schmerikon in einer Vorprüfung positiv beurteiltund «eine Baubewilligung in Aussicht gestellt». Bei diesen Dimensionenauf der Basis von Ausnahmebewilligungen ist das nur schwer zu erklären.Doch beinahe wäre alles rund gelaufen. Dann passierte dem Kanton undder Bauherrschaft ein Supergau: Auf einmal wurden – für die Akteureüberraschend – die alten Verkaufsverträge des Seelandes publiziert,aufgrund derer der Kanton das Land wieder zurückkaufen kann. Doch dasscheint den zuständigen Regierungsrat Willi Haag kaum zu freuen; ermacht sich zuerst Gedanken über die Bauherrschaft, statt die Chancenfür den Kanton zu sehen.
Er will in Schmerikon die Umzonungsabstimmung geschehen lassen undzum Landrückkauf nichts sagen. Grund genug, sich den Ablauf desGeschäfts einmal genau anzusehen.
Obersee Nachrichten
16. Oktober 2008
Ziegelhof Schmerikon: Welche Rolle spielt das Baudepartementnun genau?
Das Projekt Ziegelhof wurde vom kantonalen Baudepartement aufmehr als fragliche Weise gefördert – nun schweigt es.
Ziegelhof Schmerikon: Welche Rolle spielt dasBaudepartement nun genau?
Die Seeufer-Überbauung Ziegelhof in Schmerikon wird immer mehr auchzum Fall des Baudepartements. Geheimniskrämerei um Dokumente,Auskunftsverweigerung, Abwiegelung, Abschiebung von Verantwortung,Spielen auf Zeit. Es fragt sich, inwieweit das Departement dieInteressen des Kantons vertritt.
Eines ist klar: Die geplante Uferüberbauung Ziegelhof auf demehemaligen JMS-Areal in Schmerikon wäre ausserhalb jeder Vorstellung:Es würde ein Schilfgürtel vernichtet, gegen 1000 m2 Seeland aufgefüllt,bis drei Meter an die Wasserlinie gebaut und vierstöckige Wohnblöcke inder zweigeschossigen Zone erstellt. Und das Unverständlichste: Überallwürde der 20-Meter-Seeabstand missachtet.
Trotzdem hat das Baudepartement am 9. November 2005 dieBaubewilligung für diese Überbauung «in Aussicht gestellt», wie dieGemeinde Schmerikon kürzlich schrieb. Nach diesem positiven Bescheid imJahr 2005 nahm das Projekt seinen Lauf durch die Instanzen: Im Juni2006 wurde es in Schmerikon öffentlich aufgelegt und später vomGemeinderat bewilligt. Am 8. September 2008 wurde auf der Gemeinde dasUmzonungsbegehren des Areals in eine Wohnzone aufgelegt, das dieÜberbauung ermöglichen würde. Ohne Einsprache hätte das Monster-Projektam Seeufer danach durch den Kanton nur noch definitiv bewilligt werdenmüssen. Und das wäre wohl auch passiert. Ulrich Strauss, Leiter der St.Galler Raumentwicklung, schrieb den ON auf Anfrage am 30. März 2007:«Wenn die Vorprüfungsergebnisse vollumfänglich umgesetzt sind, müssenwir das Projekt genehmigen.» Dass die bauwillige Firma JMS dieVorprüfungsergebnisse exakt umsetzt, dürfte ja klar sein. Und damitwäre die Realisation des Projektes in der schützenswerten Zone am Seewohl Tatsache geworden – wenn nicht «Zukunft Schmerikon» die altenVerträge aus den 50er-Jahren im Staatsarchiv gefunden hätte.
Supergau für Kanton und JMS
Diese Verträge hat «Zukunft Schmerikon» vor einem Monat öffentlichgemacht. Mit diesem Supergau haben weder die Bauherrschaft, noch dieGemeinde, noch der Kanton gerechnet. Und sie alle taten im Vorfeldalles, um diesen Unfall zu verhindern: Die Uferschutzorganisation RivesPubliques versuchte über Monate bei Gemeinde und Kanton Genaueres zuden Seelandrechten zu erfahren. Doch überall wurde gemauert. So schriebRaphael Hartmann vom kantonalen Rechtsdienst am 12. Juni 2008 an RivesPubliques: «Nach Rücksprache mit der Departementsleitung (AnmerkungRed: Regierungsrat Willi Haag) können wir Ihnen leider keine Auskunftgeben … ».
Auch Kantonsrätin Silvia Kündig und die ON bemühten sich vergebensum Informationen zu den Land- und Konzessionsrechten. Immer hiess es,die Verträge zum ehemaligen Kantons-Seeland seien Privatsache. Seit nunklar ist, was in diesen Verträgen steht, ist auch klar, warum zumindestdie Bauherrschaft diese geheim hielt. Die Verträge enthalten nämlichdas Recht des Kantons, das Seeland für einen Franken pro Quadratmeterzurück zu kaufen, sobald die JMS das Gelände nicht mehr gewerblich zumKiesumschlag benötigt. Und das ist heute der Fall. Die JMS muss lautVertrag auch die alten, unansehnlichen Gebäude auf dem aufgefülltemSeeland wieder abreissen.
Kanton: Warum so geheimnisvoll?
Warum umgekehrt der Kanton so geheimnisvoll tat, ist wenigereinzusehen. Denn die vereidigten Kantonsvertreter müssten sich an denRechten zu Gunsten des Kantons ja eigentlich uneingeschränkt freuen,kann doch deswegen für rund 10 000 Franken wichtiges Uferlandzurückgekauft und so Landschaft und See geschützt werden.
Doch der Baudepartementchef, Regierungsrat Willi Haag, zeigt wenigFreude am grossen Fund. Im Gegenteil: Haag mag auf Anfrage lieberzuerst an die Firma JMS denken, als an den Kanton. GegenüberKantonsrätin Silvia Kündig sagte er in einem protokollierten Gespräch,der Kanton könne seine Rechte nur dann realisieren, «sofern das Arealdurch die JMS tatsächlich nicht mehr gebraucht wird». Nachdem die JMSden Werkhof schon vor Jahren vom Ziegelhof weg verlagert hat und dasAreal jetzt mit 33 Wohneinheiten überbauen will, zweifelt derRegierungsrat offensichtlich immer noch, dass die JMS das Land imvertraglichen Sinne nicht mehr nutzt. Gegenüber den ON gab er noch eineIdee drauf: «Die JMS kann doch nächste Woche auf dem Werkhof wiederanfangen», sagte er allen Ernstes. Das würde heissen, dass derRegierungsrat jedes Spiel der JMS einfach so mitmachen würde. Warumeigentlich, fragt man sich?
Alte Verträge liegen gelassen
Als das Baudepartement im Jahre 2005 das Projekt prüfte, wurde einfünfseitiger Bericht erstellt, der wiederum geheim ist. Was abertrotzdem klar wurde, ist, dass darin die wichtigen Land- undKonzessionsverträge kein Thema waren. Departementssekretär ChristofGämperle sagte nämlich am 10. September 2008 nach der überraschendenVeröffentlichung der alten Landverträge gegenüber der Presse: «Wirklären die Bodenrechte sofort ab. Wir brauchen dafür zwei bis dreiWochen.» Der Kanton hat also im Jahr 2005 das Projekt positivbeurteilt, ohne die kantonalen Rechte am Seeboden abzuklären, wasnichts anderes als fahrlässig war. Oder aber, der Kanton hat sie dochgekannt, aber nicht zu Gunsten des Kantons gehandelt. Das wäre danneine schwere Amtsverletzung. Gegenüber der Öffentlichkeit willRegierungsrat Haag zur ganzen Sache einmal mehr keine Stellung beziehen(siehe Kasten). Zu den alten Verträgen sagte er am Telefon: «Das hatZeit, das eilt doch nicht.» Dafür will Haag zuerst in Schmerikon dieAbstimmung über die Einzonung des Seelandes durchführen lassen, waseigentlich sinnlos ist, denn der Kanton kann das Land ja zurückkaufen.
Im Gespräch beschwört Haag zudem permanent, dass er das jetztaufgelegte Ziegelhof-Projekt erst beurteile, wenn es nach derAbstimmung bei ihm ankomme. Auch sagt Haag, dass der Kanton im Jahre2005 keine «Baubewilligung in Aussicht» gestellt habe. Derweil dieGemeinde Schmerikon seinen Bürgern genau das wörtlich mitteilte. Unddie Gemeinde muss es ja wissen. Dort sitzt bekanntlich der bau willigeJMS-Chef Beat Jud als Vizepräsident selber im Gemeinderat. Dazu sagtHaag genervt nur noch: <<Ich kann ja nicht wissen, was dieGemeinde publiziert.» Ob sich der Regierungsrat zur Sache nicht klaräussern mag, weil er mit JMS-Chef Beat Jud bestens verbunden ist, stehtin den Sternen. Willi Haag sitzt mit diesem jedenfalls imVerwaltungsrat der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke und in derLinth-Melioration. Als Baudirektor hat Haag mit Kantonsrat Jud, derauch Präsident des St. Galler Baumeisterverbandes ist, dauernd zu tun.Oder er überbringt mit Jud am Tag der Bauwirtschaft dieGrussbotschaften und ist Gast an Juds Firmenjubiläum. Alles vielleichtberufliche Berührungspunkte, aber die werden eben speziell, wenn einGeschäft so abläuft wie der Ziegelhof.
Nur eines scheint klar zu sein
Nur eins steht in dieser Sache klar fest: Am Freitag, 10. Oktober 2008,sagte Regierungsrat Willi Haag den ON auf Tonband: «Wenn es stimmt,dass die drei geplanten Einfamilienhäuser auf dem Ziegelhof zu 100%innerhalb der Seeufer-Schutzzone (Anmerkung der Red: 20 Meter) stehen,wird keine Bewilligung erteilt.» Falls der Regierungsrat dann macht,was er den ON sagte, wird sein Departement nicht nur für die dreiEinfamilienhäuser keine Baubewilligung erteilen, sondern auch nicht fürdie drei Blöcke mit 30 Wohnungen am Seeufer. Auch sie stehen zu grossenTeilen innerhalb der Seeufer-Schutzzone. Hält Haag also Wort, kann erden Schmerknern die angedrohte Abstimmung über die Umzonung ersparenund sich stattdessen im Interesse des Kantons an seine Aufgabe machen,nämlich, das ehemalige Seeland Ziegelhof zurückzukaufen. (Bruno Hug /Andreas Knobel)
Fragen an Regierungsrat Willi Haag
Die Obersee Nachrichten luden Regierungsrat Willi Haag zum erstenMal Mitte Juli zu einem Interview zum Ziegelhof ein. Er sagtetelefonisch ab. Die zweite Anfrage sagte er am 12. August ab. AlsHauptgrund gab er beide Male an, er dürfe keine Stellung nehmen, bevordas Projekt nicht bei ihm liege. Er kenne das Eingabeprojekt nicht, dasliege auf der Gemeinde. Die dritte Anfrage sagte Haag am 3. Septemberab, mit der Aussage, die ON wollen «ihn ins Messer laufen lassen». Erkönne deshalb nichts sagen. Die vierte Absage zu den untenstehendschriftlich eingereichten Fragen kam am Freitag, 10. Oktober 2008,wieder telefonisch. Die Fragen seien tendenziös und er, Haag, dürfejetzt gar nichts sagen. Der Leser möge selber entscheiden, warum derRegierungsrat zu diesen logischen Fragen nicht Stellung beziehen kann.
Frage 1:
Der Generalsekretär ihres Baudepartements sagte der Presse am 10.September: «Gegenwärtig klären wir die Besitzverhältnisse beimZiegelhof ab. Erste Ergebnisse sind in zwei bis drei Wochen zuerwarten.» Wann darf man die Veröffentlichung der Besitzverhältnisseund Konzessionsverträge erwarten?
Frage 2:
Nachdem die Verkaufsverträge des Seelandes für den ehemaligen Werkhofder JMS öffentlich sind, ist bekannt, dass der Kanton an diesem Landweit reichende Rechte hat. Weil das Land zum Kiesumschlag nicht mehrgebraucht wird, kann der Kanton es zu Fr.1.-/m2 zurückkaufen. WelcheSchlüsse ziehen Sie daraus?
Frage 3:
Der Kanton hat auf dem Ziegelhof aus den damaligen Verkaufsverträgenwesentliche Landschaftsschutz-Rechte. Die Firma JMS müsste die auf demLand erstellten Bauten auf eigene Kosten abbrechen. Die Einforderungsolcher Rechte würde grosse Vorteile für den See und die Landschaftbringen. Wie stellen Sie sich dazu?
Frage 4:
Ist der Kanton bereit, die aus den alten Verkaufsverträgen entstehendenRechte mit dem Vorsatz zu prüfen, dass diese zu Gunsten des Kantonsausgelegt werden?
Frage 5:
Welches Departement ist für die Prüfung und Einforderung der Rechte andiesem Seeland zuständig?
Frage 6:
Ihr Departement hat zum Projekt Ziegelhof im Jahre 2005 «dieBaubewilligung in Aussicht gesteilt», wie die Gemeinde mitteilte. Warumtat Ihr Departement dies bei einem Projekt, das direkt am See nur mitvielen Ausnahmebewilligungen, Seeauffüllungen,Seeabstandunterschreitung und dergleichen realisiert werden könnte?
Frage 7:
Ihr Departement hat der Firma JMS die erwähnte Baubewilligung inAussicht gestellt, aber dabei offensichtlich nicht geprüft, weicheRechte der Kanton an diesem Seeland hat. Was sagen Sie dazu?
Frage 8:
Beim Grossprojekt Ziegelhof ist heute rechtlich vieles unklar. Wird derKanton nun verhindern, dass in Schmerikon in dieser Situation eineVolksabstimmung zur Umzonung des Ziegelhof in Bauland durchgeführt wird?
Obersee Nachrichten
9. Oktober 2008
Architekturforum Obersee lehnt Überbauung Seepark inSchmerikon klar ab
Das Architekturforum Obersee hat das Projekt für die geplanteÜberbauung Ziegelhof in Schmerikon direkt am Obersee studiert und lehntes ab. In seiner jetzigen Form verstösst das Projekt gegen dieGrundsätze der Seeuferplanung Obersee und stört das Landschaftsbilderheblich.
Interview:
Das Grundstück Ziegelhof am Obersee ist eine begehrte Wohnlage.
Was also spricht dagegen, hier attraktive Wohnungen zu bauen?
Da unser Lebensraum schon heute arg zerstückeltist, werden die zusammenhängenden Naturräume für uns alle immerwichtiger. Das ETH-Studio Basel, welches in «Die Schweiz; einstädtebauliches Porträt» eine Bestandesaufnahme gemacht hat, schreibt:«Die heute noch verbliebenen Naturräume sind die einzigen Gebiete mitnoch einigermassen intakten Landschaften in relativer Nähe zu denZentren. Diese grünen Inseln sind als urbane Räume zu interpretieren,denen innerhalb der Schweiz eine wichtige Bedeutung zukommt.»
Das trifft auf die Landschaft am Obersee genau zu.Dieses Gebiet erfüllt als Erholungsraum für die Menschen eine wichtigeRolle, weshalb er als Naturraum für die nachfolgenden Generationenmöglichst zusammenhängend erhalten bleiben sollte.
Das wurde auch in der kantonalen SeeuferplanungZürich-/Obersee von 1995/1997 festgehalten: «Die Seeufer mit denStrandbereichen gehören zu den reichhaltigsten und wertvollsten, aberauch verletzlichsten Landschaftsteilen… Das gilt auch für dassanktgallische Ufer des Zürich- und des Obersees, welches als Lebens-und Landschaftsraum einen überdurchschnittlich hohen Wert aufweist.»
Um den See zu schützen hat die Seeuferplanung die folgenden fünf Zielefür den Obersee formuliert:– Fördern einer möglichst breiten und flachenÜbergangszone vom Wasser zum Land.
– Erhalten der biologischen Aktivität der Uferzone und der Lebensräumevon Tieren und Pflanzen.
– Schützen eines harmonischen, intakten naturnah strukturiertenSeeufers.
– Verbessern des öffentlichen Zugangs zum Seeufer.
– Aufwerten geeigneter Uferbereiche zu attraktiven Erholungsgebieten.Das Projekt Seepark verstösst klar gegen dieFestlegungen aus der Seeuferplanung Obersee:
– Der Gewässerabstand von 25 Meter wird massiv unterschritten.
– Die in WG 2 (nach der allfälligen Umzonung) erlaubteZweigeschossigkeit wird nicht eingehalten.Die Mehrfamilienhäuser sind praktischviergeschossig (drei Vollgeschosse und maximale Attikagrösse). DieÄnderung der Geschossigkeit ist mit einem Gestaltungsplan möglich, mussaber begründet sein. In diesem Fall ist die Erhöhung falsch, da dasGestaltungsziel, eine gute Einordnung ins Seeufer, damit grob verpasstwird und kein öffentliches Interesse berücksichtigt wird.
– Eine bauliche Verdichtung ist ein anerkanntesZiel, um Land zu schonen. Unter den gegebenen Umständen ist eine höhereAusnutzung aber nur mit der Übertretung diverser Vorschriften möglich,was an dieser Natur- und Seen-Lage mehr als unerwünscht ist.
Das Projekt Ziegelhof, Schmerikon, verstösst grobgegen die in der Seeuferplanung formulierten Grundsätze. Es wendet sichin seiner momentanen Ausgestaltung gegen die Menschen, dasLandschaftsbild und die Natur und ist deshalb klar abzulehnen.
Tages Anzeiger
7. Oktober 2008
Anwohner sind gegen Wohnungen mit Seeblick
Unmittelbar am Ufer des Obersees, auf dem sogenanntenZiegelhofareal, sollen drei Mehr- und drei Einfamilienhäuser entstehen.Das Gelände gehört heute einer Baufirma. Um die Überbauung zurealisieren, hätte der Ziegelhof umgezont werden müssen.
Gestern hat die Gruppe Zukunft Schmerikon dagegen das Referendumeingereicht. Unterschrieben haben 507 Einwohner – 180 Unterschriftenwären nötig gewesen. Das zeige, wie gross das Interesse der Bevölkerungan einem intakten Seeufer sei, schreibt die Interessengruppe in einerMedienmitteilung. Schmerikon hat rund 3300 Einwohner, davon sind etwa2800 Schweizer.
Die geplante Überbauung widerspreche dem geltenden Baurecht,argumentieren die Gegner; zudem werde der vorgeschriebene Abstand zumSeeufer massiv unterschritten. Die Gemeinde hält dem entgegen, dass dieBauherren nicht an die Bauvorschriften gebunden seien, wenn einGestaltungsplan ausgearbeitet werde.
Auch auf kantonaler Ebene machen die Gegner Druck. Sie haben Verträgegefunden, die dem Kanton offenbar ein Vorkaufsrecht für das mehr als7000 Quadratmeter grosse Gelände für nur einen Franken pro Quadratmetereinräumen. Ob diese Verträge gültig sind, klärt der Kanton St. Gallenderzeit ab. (leu)
Die Südostschweiz
7. Oktober 2008
Ziegelhof-Referendum mit 507 Unterschriften eingereicht
Der Gemeinde Schmerikon sind gestern 507Unterschriften zum Referendum gegen die Umzonung von Uferland imZiegelhof übergeben worden.
Mit der Abgabe von 507 Unterschriften zum Referendum UmzonungZiegelhof wurde die erforderliche Zahl von 180 Unterschriften beiweitem übertroffen. Das zeigt nach den Worten der Gruppe «ZukunftSchmerikon», wie gross das Interesse der Bevölkerung am Erhalt desLandschaftsbildes ist und dass direkt am See nicht mitAusnahmebewilligungen gebaut werden soll.
Die genannte Gruppe fordert den Kanton auf, zum Ziegelhof keineöffentliche Abstimmung mehr zuzulassen, bevor die Fakten zum Land klarsind. Wörtlich schreibt sie: «Das Baudepartement des Kantons St. Gallenunter Regierungsrat Willi Haag soll die in den Verkaufsverträgen desSeelandes fixierten kantonalen Rechte prüfen und einfordern. In denalten Verkaufsverträgen zwischen dem Kanton und der bauwilligen FirmaJMS von Kantonsrat und Vize-Gemeindepräsident Beat Jud stehtgeschrieben, dass der Kanton das Seeland zu 1 Franken pro Quadratmeterzurückkaufen kann, wenn es für den gewerblichen Zweck (Kiesumschlag)nicht mehr gebraucht wird. Das ist heute der Fall, da die Firma JMS dasLand für eine Wohnüberbauung nutzen will. Die St. Galler Bürger dürfenerwarten, dass die kantonalen Rechte im Interesse des Kantonsinterpretiert werden.»
Des Weiteren habe der Generalsekretär des Baudepartements, ChristofGämperle, nach der Publikation der alten Verkaufsverträge durch«Zukunft Schmerikon» am 10. September 2008 öffentlich erklärt, dass derKanton seine Rechte am aufgefüllten Seeland sofort prüfe und sie in«zwei bis drei Wochen» vorlege, schreibt die Gruppe weiter. «Der Kantonist nun gefordert, Wort zu halten.»
«Verstoss gegen die Seeuferplanung»
Zu ihrer grundsätzlichen Stossrichtung schreibt die Gruppe «ZukunftSchmerikon»: «Generell soll das Land auf dem Ziegelhof nicht in eineWohnzone umgezont werden. Die geplante Überbauung verstösst gegen dieFestlegungen der bundesrätlich festgelegten Seeuferplanung Obersee,gegen das Baugesetz und widerspricht dem Leitbild der Gemeinde. Es istunter keinem rechtlichten Aspekt einzusehen, warum direkt am Seeverdichtetes, viergeschossiges Bauen in einer 2-Geschoss-Zone,Seeauffüllungen und die permanente Unterschreitung des25-Meter-Seeabstandes möglich sein soll.»
«Wir wollen mehr Transparenz»
Schmerikon. – Die gestrige Unterschriftenübergabe für das Referendumder Ziegelhofüberbauung im Gemeindehaus Schmerikon verlief nicht geradefriedlich. Die Mitglieder der «Zukunft Schmerikon» sowie dieKantonsrätinnen Daniela Colombo (SP) und Silvia Kündig (UGS) dürftenden Missmut des Gemeindepräsidenten Richard Koller verspürt haben. «Siehätten sich erkundigen können, wie dieses Vorhaben entstanden ist,bevor Sie eine solche Aktion starten», warf Koller den Anwesenden vor.Oder: «Wir haben die Faktoren, die Sie bemängeln, bereits in Betrachtgezogen». Bevor Koller den Raum verliess, liess er verlauten, derKanton habe bereits eine Entscheidung gefällt.
«Dies wäre eine nicht Transparentmachung von Fakten und Verträgen»,sagt Silvia Kündig-Schlumpf, die von einer solchen Entscheidung nichtsweiss. Die Kantonsrätin bezweifelt, dass die Gemeinde mehr wisse, alswas im Parlament publik gemacht worden sei. Zur Klärung hatKündig-Schlumpf das Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten gesucht.
Damit der Kanton nun handelt, muss diesem vorerst ein konkretesBauprojekt von der Gemeinde unterbreitet werden. Die Regierungsrätinhofft nun «auf ein mündiges Handeln». «Das Ziegelhofareal ist imRichtplan des Kantons als wertvolle Naturlandschaft ausgewiesen. Sosoll es auch bleiben.»
«Der Kanton soll jetzt vorwärts machen»
Interview von Olivia Brunner mit Tony Rüegg,
Mitglied der Gruppe «Zukunft Schmerikon»,
Weshalb setzen Sie, Tony Rüegg, und Ihre Kollegen
von der IG «Zukunft Schmerikon»
sich gegen die Überbauung des Ziegelhof-Areals ein?
Rüegg: Das schöne Seeufer liegt uns sehr am Herzen.Es soll daher weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudemhandelt es sich dabei um ein Naturschutzgebiet, dessen Zerstörunggravierende Folgen haben könnte.
Sie haben nun das Referendum ergriffen und dem
Gemeindepräsidenten – nicht sehr zu seiner Freude –
509 Unterschriften überreicht. Sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis?
Rüegg: Absolut. Wir sind den Schmerknerinnen undSchmerknern sehr dankbar für ihre Unterstützung. Die vielenUnterschriften bestätigen zudem, dass diese Umzonung von derBevölkerung nicht akzeptiert wird.
180 Unterschriften wären nötig gewesen; diese Zahl haben Sie
bei weitem übertroffen. Wie sind Sie bei der
Unterschriftensammlung vorgegangen?
Rüegg: Wir haben Unterschriftenkarten an alleHaushalte verschickt und an öffentlichen Orten aufgelegt. Zudem habenwir direkt auf den Strassen Unterschriften gesammelt.
Lassen sich aufgrund der Unterschriften Rückschlüsse auf
spezifische Gruppen oder Interessengemeinschaften ziehen?
Rüegg: Nein. Personen aus allen Gesellschafts- undBerufsschichten haben sich für uns stark gemacht.
Wie sehen Sie die Chancen, dass die Forderungen von
«Zukunft Schmerikon» Gehör finden und es zu keiner öffentlichen
Abstimmung kommt, bevor die Fakten zum Land klar sind?
Rüegg: Wir sind zuversichtlich. Jedoch sind wir unsauch bewusst, dass es ein langwieriger Prozess werden kann. Es liegtnun am Kanton, seine Rechte am Seeland zu prüfen und zu entscheiden, ober das Land zurückkauft.
Sollte dies nicht schon längst geschehen sein?
Rüegg: Doch. Bereits Ende September hätte der Kantonden Entschluss gefällt haben müssen. Wir sind enttäuscht, dass dortnicht vorwärts gemacht wird.
St. Galler Tagblatt
7. Oktober 2008
Überbauung Ziegelhof – Das Referendum steht
Das Interesse der Bevölkerung, dass das Seeufer am Obersee erhaltenbleibt und nicht mit Ausnahmebewilligungen überbaut wird, scheint grosszu sein: Der Gemeinde Schmerikon wurden gestern 507 Unterschriften zumReferendum gegen die Umzonung von Uferland auf dem Areal Ziegelhofübergeben, 180 Unterschriften hätten genügt.
Damit wird der Kanton von der politisch unabhängigen Gruppe «ZukunftSchmerikon» auch aufgefordert, keine weiteren Abstimmungen zumZiegelhof durchzuführen und die in den Verkaufsverträgen des Seelandesfixierten kantonalen Rechte zu prüfen und einzufordern.
Gemäss den Verkaufsverträgen zwischen dem Kanton und der Firma JMSvon Vize-Gemeindepräsident Beat Jud kann der Kanton das Seeland für 1Franken pro Quadratmeter zurückkaufen, wenn es für den gewerblichenZweck (Kiesumschlag) nicht mehr gebraucht wird. Das ist heute der Fall:Die Firma JMS will das Land für eine Wohnüberbauung. Nun kommt es zueiner Volksabstimmung über die Umzonung. (red.)
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
7. Oktober 2008
Schmerikon Die Unterschriften für ein Referendumgegen die Ziegelhof-Umzonung sind eingereicht
509 Unterschriften und dicke Luft
Eigentlich hätte es ein rein formaler Akt werden sollen: eineeinfache Übergabe von 509 Unterschriften. Doch es kam anders. Dieanfangs von gegenseitiger Distanz geprägte Stimmung im Sitzungszimmerdes Gemeinderates wandelte sich zusehends. Bald kam es zuGehässigkeiten zwischen Mitgliedern der Gruppe «Zukunft Schmerikon» unddem abtretenden Gemeindepräsidenten Richard Koller. Man warf sichVerschleierung und Sachunkenntnis vor.
«Die Bevölkerung muss wissen, auf welchen Grundlagen die Überbauungzu Stande kommen soll. Wie soll die Gegnerschaft das Projektbeurteilen, wenn es vielleicht Verträge gibt, von denen wir keineKenntnis haben? Wir verlangen, dass alle Akten offengelegt werden»,meinte UGS-Kantonsrätin Silvia Kündig. Richard Koller, der dieUnterschriften entgegennahm, hatte kein Verständnis für den Vorwurf.Sämtliche Fakten lägen offen auf dem Tisch. Jeder, der wollte, habeAkteneinsicht nehmen können während der Auflagefrist. «Nur ist niemandvon den Damen und Herren bei uns aufgetaucht.»
Keine Auskunft erhalten
Ungehalten reagierte Koller auf den Vorwurf, beim St. GallerBaudepartement halte man sich trotz mehrfacher Nachfrage mit Auskünftenzur rechtlichen Situation respektive mit Angaben zu denBesitzverhältnissen beim «Ziegelhof» zurück. Es handle sich um einlaufendes Verfahren. Da mische man sich nicht ein, mahnt er.
«Zukunft Schmerikon» berief sich zuvor auf gültige Verträge zwischender JMS AG und dem Kanton St. Gallen aus dem Jahr 1953, wonach derKanton bis heute das Recht hat, das Seeland für einen Franken proQuadratmeter zurückzukaufen, wenn es für den gewerblichen Zweck, denKiesumschlag, nicht mehr gebraucht wird. Letzteres ist seit vier Jahrender Fall. «Zukunft Schmerikon» fordert deshalb den Kanton auf, seineRechte geltend zu machen, den Boden zu kaufen und das Gelände am Uferzu schützen.
Abstimmung im nächsten Jahr
Mit der stattlichen Anzahl von 509 Unterschriften ist das Referendum sogut wie sicher, und die Schmerkner Stimmberechtigten entscheiden an derUrne über die Umzonung des Seelands am Ziegelhof. Die geplanten – bisviergeschossigen – Gebäude mit 33 Luxuswohnungen direkt am See müssenalso noch eine hohe Hürde nehmen, ehe sie gebaut werden können. Dassdie Gruppe «Zukunft Schmerikon» innert kürzester Zeit fast drei Mal soviele Unterstützende fand, wie für ein Referendum nötig sind, zeigt,wie sehr die Überbauung beim Ziegelhof die Gemüter erregt. Entsprechendfühlten sich die Initianten bestärkt: Das Interesse der Bevölkerung amErhalt des Landschaftsbildes sei riesig. Man wolle nicht, dass direktam See mit Ausnahmebewilligungen gebaut werde, hiess es.
In vierzehn Tagen werden die eingereichten Unterschriften auf ihreGültigkeit geprüft sein. Laut Gemeindepräsident Koller kommt es abererst im nächsten Jahr zu einer Abstimmung. (Michael Grimm)
Obersee Nachrichten
6. Oktober 2008
Kuriose Eile bei Kiesabbauvertrag
In Nuolen soll der Kiesabbauvertrag zwischen Wangen, Tuggen und derbauwilligen Kibag den Weg frei machen für über 60 Wohneinheiten amOberseeufer. Dazu verhalf ein Einspracherückzug mit anonymer Spende fürdie Anwaltskosten der Gegnerschaft.
Ende September dieses Jahres gab Wangens neuer GemeindepräsidentAdrian Oberlin, zusammen mit Vertretern der Gemeinde Tuggen und derKibag, vor der Presse die Unterzeichnung des seit Jahren pendentenKiesabbauvertrages bekannt. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass dieKibag in Nuolen ihre Kiesanlagen abbauen und danach das Ufer mit über60 Wohneinheiten überbauen kann. Dafür würden zirka 10’000 QuadratmeterSeeland aufgeschüttet. Der Überbauungsplan soll bereits in Schwyz zurBewilligung liegen. Die Kibag will möglichst bald mit denVorbereitungsarbeiten für die Seeüberbauung beginnen. Derweil ist abernoch nicht einmal klar, wo in Nuolen das abgebaute Kies künftig auf denSeeweg geschickt wird.
Dass es mit dem Vertragsabschluss nach fast zehnjährigenVerhandlungen nun derart eilte, ist äusserst erstaunlich. Es pressierteauf jeden Fall derart, dass der Anwalt der Einsprechergruppe, LinusBruhin, für die Kiesabbauregelung seine Klienten über den Rückzug ihrerEinsprache erst einen Tag vor der Medieninformation brieflichinformierte. Und ganz seltsam obenauf ist, dass sich der Anwalt fürseine Bemühungen in diesem Fall von einem anonymen Spender bezahlenliess. Eine solche kann kaum von den Gemeinden Wangen oder Tuggengekommen sein. Also müsste sie aus dem Umfeld des dritten Beteiligtenkommen, von der Kibag. Klar ist, dass den anonymen Spender niemandnennen will. Als Einsprecher und direkte Anstösser der Nuolener Buchtsowie des Kibag-Kieswerks fühlt sich die Familie Rothlin von derGemeinde und dem Anwalt total übergangen.
Obersee Nachrichten
6. Oktober 2008
Verdächtige Eile beim Kiesabbauvertrag zwischenWangen-Nuolen, Tuggen und der Kibag
Fragwürdiger Umgang mit Einsprechern lässtVerbindungen zu geplanten Uferüberbauungen in Nuolens Buchten erahnen
Verdächtig schnell haben Wangen und Tuggen mit der Kibag denKiesabbauvertrag unterzeichnet. Grund dafür dürfte dasSeeüberbauungsProjekt Nuolen sein. Dass der Anwalt der Vertrags-Gegnerderen Einsprache ohne ihr Wissen zurückzog und für seine Aufwendungenvon einem anonymen Spender bezahlt wurde, macht stutzig.
Schon wieder steht am Obersee ein grosses Seeüberbauungsprojekt anund wie beim Schmerkner Ziegelhof wäre dieses beinahe widerstandslosdurchgewunken worden! Diesmal geht es um das Seeprojekt Nuolen. In denSeebuchten von Nuolen sollen rund 10 000 m2 See aufgeschüttet werden,wodurch die Kibag über 60 Wohneinheiten am Ufer erstellen könnte. Dasin zum Teil heute gänzlich naturbelassenen Buchten. Auch ein neuerBootshafen soll geschaffen werden, obwohl der bundesrätliche RichtplanObersee vorschreibt, dass am Obersee keine zusätzlichen Bootsplätzeentstehen dürfen. Bei alledem haben es die Bauherren, wie es scheint,sehr eilig.
Anwalt überging seine Klienten
Das millionenschwere Bauvorhaben in der Nuoler Bucht kann die Kibag nurvorantreiben, wenn sie mit den Gemeinden Wangen und Tuggen dieKiesabbaupläne für die Zukunft geregelt hat und zugleich das Kieswerkin der Nuoler Bucht verschwunden ist. Dafür brauchte es Bewilligungen,die von der Kibag schon 1999 beantragt wurden. Damals machte aber dieGruppe «Mir Nuoler» mit 30 Unterzeichnenden gegen die geforderteVerlängerung des Kiesabbaus Einsprache und verlangte eine reduzierteKiesabbau- Regelung mit diversen Bedingungen. Nach langem Hin und Herging jetzt auf einmal alles sehr schnell. Im vergangenen August wurdeein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Wangen, Tuggen und derKibag abgeschlossen, der grünes Licht für die Bewilligungsbeschlüsseder Gemeinderäte geben sollte.
Auf den 15. September luden die Gemeinden Wangen, Tuggen und dieKibag die Lokalpresse zu einer Information ein und verkündeten, derVertrag über den künftigen Kiesabbau sei nun perfekt. Doch davonwussten die meisten der damaligen Einsprecher nichts. Sie bekamen ersteinen Tag vor der Pressekonferenz von ihrem Anwalt, Linus Bruhin,brieflich mitgeteilt, er habe am 12. September «nach Absprache mit denVertretern des Gemeinderates Wangen» ihre Klage zurückgezogen.Kurioserweise unterliess es der Anwalt, diesen Rückzug vorher mit allseinen Klienten zu besprechen und diese offiziell darüber zuinformieren.
Dies aber liessen sich die damaligen Einsprecher und Kibag-NachbarnDaniel und Ursula Rothlin nicht gefallen und schrieben sofort pereingeschriebenem Brief an den Anwalt, sie seien mit demEinspracherückzug nicht einverstanden und entzogen ihm das Mandat. Sieteilten dies gleichentags der Gemeinde Wangen mit und schrieben, dasssie die Einsprache aufrecht erhalten wollten. Doch der GemeinderatWangen hatte es ebenfalls eilig. Ohne darauf einzugehen, bewilligte erdas Gesuch der Kibag acht Tage später.
Anonyme Spende nach Rückzug
Die Rothlins waren nicht nur über den Rückzug der Einsprache erstaunt.Doppelt stutzig machte sie, weil ihnen ihr Anwalt gleichzeitig diehöchst ungewohnte Mitteilung machte, dass seine Anwaltsrechnung voneinem anonymen Spender bezahlt worden sei. Er teilte seinen Klientenschriftlich mit, dass er «ein Arrangement betreffend meiner Aufwändetreffen konnte, so dass die Einsprecher nicht mit weiteren Kostenbelastet werden». Darüber, wer der Spender sei, habe man Stillschweigenvereinbart. Rothlins sind empört: «Unser Anwalt nimmt eine anonymeSpende von über 10’000 Franken entgegen, um unsere Einsprachezurückzuziehen, und das, ohne uns anzufragen – das ist dochunglaublich!»
Rothlins schrieben deshalb nicht nur der Gemeinde und dem Anwalt,sondern sie reichten auch bei der Anwaltskommission in Schwyz und Berneine Anzeige gegen Anwalt Bruhin ein: «Sein Verhalten bei derEntgegennahme von Geldern für anwaltliche Leistungen weistmöglicherweise auf eine schwerwiegende Verletzung unsererParteien-Interessen hin.»
Geheimnis nicht nur um Spender
Rothlins haben die eingeleiteten Schritte mit neu herbeigezogenenRechtsvertretern abgesprochen. «Der Fall ist klar, wir wurden komplettübergangen!» Anwalt Linus Bruhin aber wähnt sich in Sicherheit:«Rothlins haben nicht reagiert, als ich sie vor zwei Jahren schriftlichanfragte, ob ich in der Sache weitermachen soll. Für mich war der Fallsomit erledigt.» Ob diese Sichtweise auch die Anwaltskommission teilt,muss nun juristisch geklärt werden. Mit Sicherheit aber wird es Bruhinmit der entgegengenommenen anonymen Spende kaum einfach haben. Wie vielGeld er erhielt, will er auf Anfrage der ON ebenso wenig sagen, wie,wer denn der noble Sponsor sei. Da die beiden Gemeinden Wangen undTuggen aber als anonymer Spender nicht in Frage kommen, ist dieWahrscheinlichkeit gross, dass die flotte Geste vom drittenVertragspartner, also der Kibag, kommen dürfte. Dass ein solchesGeschäft bei einem derart wichtigen Vertrag mit einer anonymen Spendeweder moralisch noch sachlich geht, müsste jedem einleuchten.
Wangens Gemeindepräsident Adrian Oberlin sagte gegenüber den ON, erwisse weder etwas über eine anonyme Spende noch kenne er den Spender.Zugleich pocht er auf das Geschäft und sagt: «Der Kiesabbauvertrag kannnicht mehr angefochten werden, denn Anwalt Bruhin hatte ja eineanwaltschaftliche Vollmacht.» Oberlin meint, dass ausser Rothlins allemit dem erarbeiteten Vertrag glücklich und zufrieden scheinen, «dennsonst hat sich ja niemand gemeldet».
Rothlins wollen weiterkämpfen
Darob können Rothlins nur den Kopf schütteln. «Wie soll die Bevölkerungdenn zufrieden sein, wenn der Vertrag zwischen den Gemeinden und derKibag gar nicht bekannt ist. Nicht einmal Anwalt Bruhin hat diesen vordessen Abschluss gesehen!» Und wahrlich, die Gemeinde will den Vertragweder öffentlich machen, noch den Rothlins aushändigen. Sie dürfen ihnnur gerade auf der Gemeinde einsehen, wie ihnen mitgeteilt wurde. Dasgenügt ihnen aber nicht, sie verlangen eine Vertragskopie und fragensich, warum der öffentlich-rechtliche Vertrag so geheim gehalten wird.Die Familie Rothlin ist bereit, für ihr Anliegen und den Schutz derNuoler Bucht zu kämpfen und wird den Beschluss des Gemeinderates Wangenanfechten.
Die ON haben in diesem brisanten Fall vertiefte Recherchenaufgenommen. Für die über 60 Wohneinheiten in der Nuoler Bucht, diemitunter auf rund 10 ha noch aufzufüllender Seefläche gebaut würden,wollte bis jetzt noch niemand einen druckreifen Plan zur Verfügungstellen. Wieviel See aufgefüllt wird, ist vorerst noch unklar: ImPapier «Beurteilung und Anträge durch Amt für Umweltschutz» vom 18.Dezember 2006 steht, für die neue Überbauung würden 8500 QuadratmeterSeefläche aufgefüllt. Im «Erläuterungsbericht zum Teilzonenplan» heisstes jedoch, es würden netto 11 800 Quadratmeter See aufgefüllt. So oderso Zahlen, die erstaunen. Das Bewilligungsgesuch für denÜberbauungsplan für die über 60 Wohneinheiten am Nuoler Ufer solljedenfalls schon in Schwyz liegen. Die ON bleiben dran. (Dominic Duss)
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
3. Oktober 2008
Das Architekturforum Obersee nimmt zur geplantenÜberbauung Ziegelhof Stellung
Architekturforum Obersee lehnt das Ziegelhof-Projekt ab
Die Wohnüberbauung am See verstosse gegen dieGrundsätze der Seeuferplanung.
Zu diesem Fazit kommt das Architekturforum Obersee.
«Das Projekt wendet sich in seiner momentanen Ausgestaltung gegendie Menschen, gegen das Landschaftsbild und die Natur», sagt FrankRoskothen, Präsident des Architekturforums Obersee. Deshalb sei es klarabzulehnen. Mit der Stellungnahme will das Forum dieInteressengemeinschaft «Zukunft Schmerikon» sowie die beidenKantonsrätinnen Silvia Kündig (UGS) und Daniela Colombo (SP)unterstützen. Diese wollen das Projekt am Seeufer verhindern und dasReferendum ergreifen. Bis zum 7. Oktober benötigen sie 200Unterschriften, damit dieses zustande kommt. Danach hätte dasSchmerkner Stimmvolk das letzte Wort. Das Architekturforum fühle sichzudem verantwortlich für diese Angelegenheit, weil das Areal in ihremTätigkeitsgebiet liege, erklärt Roskothen. «Wir haben das Projekt langestudiert und geprüft. Die Zeit ist nun reif für diese Stellungnahme zurUnterstützung der Interessengemeinschaft.»
Erholungsraum für Bevölkerung
Wie die IG und die zwei Kantonsrätinnen führt auch das Architekturforumeine Liste von Gründen auf, die gegen das Projekt sprechen. «Das Gebieterfüllt als Erholungsraum für die Menschen eine wichtige Rolle, weshalbes als Naturraum für die nachfolgenden Generationen möglichstzusammenhängend erhalten bleiben sollte», erklärt Frank Roskothen.Diese Grünflächen seien als urbane Räume zu interpretieren, denen inder Schweiz eine wichtige Bedeutung zukomme. Als wichtigsten Grundnennt das Architekturforum Obersee den Verstoss gegen die Festlegungenaus der Seeuferplanung Obersee von 1995/1997. Dort wurden unter anderemfolgende Ziele festgehalten: «Erhalten der biologischen Aktivität derUferzone und der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Schützen einesharmonischen, intakten und naturnah strukturierten Seeufers.» Dieswürde laut Architekturforum nicht erfüllt.
Land kann geschont werden
Paul Rickli, Vizepräsident des Architekturforums Obersee, ergänzt: «Dervorgeschriebene Mindest-Gewässerabstand von 25 Metern würde massivunterschritten.» Zudem werde die erlaubte Zweigeschossigkeit derGebäude nicht eingehalten. «Die Mehrfamilienhäuser wärenviergeschossig», erläutert Rickli. Obwohl entsprechende Gebäude miteiner Begründung möglich wären, wäre es gemäss Rickli in diesem Fallfalsch, weil das öffentliche Interesse nicht berücksichtigt werde.
Präsident Roskothen erwähnt auch, dass das Grundstück natürlich einebegehrte Wohnlage sei. «Aber das Weiterbestehen dieses reichhaltigenund wertvollen Landschaftsteils hat klar Priorität.» So könne das Landgeschont werden, und das Landschaftsbild bliebe erhalten. DieÜberbauung würde zudem ausserhalb des Dorfes Schmerikon realisiertwerden. «Ziel ist es, Schmerikon nach innen zu verdichten, sprich, dieFreiräume im Dorf zu nutzen», erklärt Roskothen. Es entspreche keinermodernen Zonenplanung, das Dorf nach aussen zu erweitern. (Marc Ulrich)
Zürichsee-Zeitung
26. September 2008
Kanton zahlt nicht für Altlasten
Regierungsrat sieht keine Verantwortung für Altlastendeponieauf Fabrikareal
Der Kanton Zürich wird sich entgegen einer Behauptung desVereins RIVES PUBLIQUES
nicht an den Kosten für eine Altlastensanierung auf dem Areal derChemie Uetikon beteiligen.
Der Verein RIVES PUBLIQUES hat diese Woche eine Mitteilungverbreitet, wonach die CU Chemie Uetikon AG für die bevorstehendeSanierung von Altlasten eine Finanzspritze vom Kanton erhalten soll(vgl. Ausgabe vom Donnerstag). CU-Geschäftsleiter Moritz Braunwiderspricht dieser Behauptung: Das Konzept für die Altlastensanierungin der Landanlage Rotholz sehe eine solche Beteiligung nicht vor, sagteer gestern auf Anfrage. Der Kanton trete nur dann auf den Plan, wennder Verursacher von Altlasten nicht ausfindig gemacht werden könne odernicht mehr existiere. Das sei im Fall der CU Chemie Uetikon offenkundignicht der Fall, sagte Braun.
Ebenfalls gestern hat der Zürcher Regierungsrat die Antwort auf eineAnfrage der Kantonsrätinnen Maria Rohweder (Uetikon), KatharinaPrelicz- Huber und Françoise Okopnik (beide Zürich) von Ende Juniveröffentlicht. Die drei Vertreterinnen der Grünen Partei wolltenwissen, wie der Kanton seine Verantwortlichkeit für die seinerzeitigeBewilligung der Aufschüttung mit belastenden Stoffen beurteile.Ausserdem fragten sie, zu welchem Anteil der Kanton Zürich für dieSanierung zahlungspflichtig sei.
Kanton will nicht haften
Der Regierungsrat lässt in seiner Antwort keinen Zweifel dar an, dasser sich betreffend der Altlasten im «Rotholz» nicht in der Pflichtsieht. Die CU Chemie Uetikon AG trage als Eigentümerin des Standorts«die alleinige Verantwortung und damit die gesamten Sanierungskosten».Aus der Tatsache, dass der Kanton 1934 eine Landanlage im Seegebietbewilligt habe, könne keine Haftung des Gemeinwesens als Verursachervon Altlasten abgeleitet werden.
Das heisst: Das Uetiker Unternehmen geht mit dem Kanton in dieserFrage einig. Für die Altlastensanierung hat die CU Anfang Juni einBaugesuch eingereicht. Derzeit diskutiert sie mit den beteiligtenkantonalen Ämtern über einen Entwurf für das Sanierungskonzept. DieBeseitigung der Altlasten wird erst im Winter 2009/10 erfolgen.Ursprünglich war sie bereits für den kommenden Winter geplant gewesen.«Wir mussten die Bremse ziehell», erklärt Geschäftsleiter Moritz Braun,«weil die Prüfung der Angebote von verschiedenen Spezialfirmen mehrZeit benötigt als erwartet.» Die CU rechnet damit, einen hoheneinstelligen Millionenbetrag für das Projekt aufwenden zu müssen.
Investor gesucht
Den auf Meilemer Boden gelegenen Teil ihres Areals – davonrund 3500 Quadratmeter in der Wohnbauzone – will die CU nach erfolgterAltlastensanierung an einen Investor verkaufen, der dort Wohnungenbauen soll. In diesem Zusammenhang ist ein erster Entwurf für einenprivaten Gestaltungsplan beim Kanton eingereicht worden. «Wir müsseneinem späteren Investor eine gewisse Rechtssicherheit bieten können»,erklärt Moritz Braun dieses Vorgehen. Wer als solcher in Frage komme,sei aber noch völlig offen.
Auf einen späteren Besitzerwechsel bezogen sich auch die dreiKantonsrätinnen in ihrer Anfrage: Sie erwähnen darin einen 20 Meterbreiten Streifen entlang des Seeufers, der in der Freihaltezone liegt.Für diesen Streifen besitzen Kanton und Gemeinde im Fall einerHandänderung ein Vorkaufsrecht. Maria Rohweder und ihreMitstreiterinnen wollten wissen, ob nun von diesem Recht Gebrauchgemacht würde. Auch diese Frage beantwortet der Regierungsratabschlägig. Weil für das betroffene Konzessionsland eineGestaltungsplanpflicht bestehe, würden die öffentlichen Interessen imRahmen des Planungs verfahrens eingebracht. Es sei davon auszugehen,«dass der Kanton das ihm zustehende Vorkaufsrecht in absehbarer Zukunftnicht ausüben wird». (Anna Moser)
Zürichsee-Zeitung
25. September 2008
«Wir erwarten, endlich Klarheit zu erhalten»
Öffentlichkeitsprinzip soll Licht in Besitzverhältnissevon Konzessionsland bringen
Am 1. Oktober tritt ein neues Datenschutzgesetz inKraft.
Der Verein «Rives Publiques» erhofft sich davon Einsicht in Akten zurChemie Uetikon.
Der Verein RIVES PUBLIQUES und sein umtriebiger Präsident Victor vonWartburg haben bisher keine Gelegenheit ausgelassen, zu betonen, dassdas Gelände der CU Chemie Uetikon AG zu Unrecht einer privaten Firmagehöre: Sämtliche Ufer der Seen und Wasserläufe in der Schweiz seienvon Gesetzes wegen als Erholungszone Eigentum der Bevölkerung. Nunsieht sich der Verein dank einer bevorstehenden Gesetzesänderung imKanton Zürich im Aufwind. «Wir erwarten, dass wir jetzt endlichKlarheit über die Besitzverhältnisse des aufgeschüttetenKonzessionslands der CU erhalten», sagt von Wartburg. Grund für dieEuphorie ist das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip. Es tritt am 1.Oktober mit dem Informations- und Datenschutzgesetz IDG in Kraft.Bisher ist das staatliche Handeln grundsätzlich geheim; der Einzelnehat kein generelles Recht, Informationen über die Verwaltungstätigkeitzu erhalten. Wer heute amtliche Akten einsehen will, muss einbesonderes Interesse geltend machen können. Neu gewährleistet dasÖffentlichkeitsprinzip den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten undzumeist gegen Gebühr – das Recht jeder Person auf Akteneinsicht,solange keine Geheimhaltungspflicht besteht.
Beschwerde lief ins Leere
RIVES PUBLIQUES hatte im Frühjahr 2007 zusammen mit vier Uetikern eineStimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung zum CU-Bauprojekt «UetikonWest» erhoben. Das Bundesgericht erklärte sie später allerdings fürgegenstandslos, weil die Gemeindeversammlung in der Zwischenzeit denGestaltungsplan abgelehnt hatte. Die Frage nach dem Eigentum derKonzessionsLandanlagen blieb somit ungeklärt. Auf dem Areal sollen innaher Zukunft Altlasten saniert werden. Erst vor wenigen Wochen hat dieCU bekanntgegeben, dass die Arbeiten um ein Jahr auf den Winter 2009verschoben werden müssten. RIVES PUBLIQUES behauptet in seinergestrigen Medienmitteilung, dass der Kanton der CU finanzielleUnterstützung für die umfangreiche Dekontaminierung zugesprochen habe.CU-Geschäftsleiter Moritz Braun war nicht für eine Stellungnahmeerreichbar.
Im Zusammenhang mit «Uetikon West» und den Altlasten sindVoruntersuchungsberichte erstellt worden. In diese fordert nun RIVESPUBLIQUES Einsicht. Denn jede weitere Nutzung des Areals wird von derAltlastensanierung abhängig sein. Die CU plant dort eineWohnüberbauung. «Wir wollen selbstverständlich nicht, dass diese gebautwird», sagt von Wartburg. Der Kanton solle «endlich zugeben», dass dieKonzession – also das Nutzungsrecht – für das aufgeschüttete Land anBedingungen geknüpft sei: Victor von Wartburg verweist aufBestimmungen, die besagten, dass der Kanton das Land für Nutzungen imöffentlichen Interesse, etwa öffentliche Anlagen mit einem Seeuferweg,jederzeit zurückkaufen könne. «Offenbar will das die Zürcher Regierungnicht», folgert er – «deshalb muss die Bevölkerung Druck machen.»
Initiative in Planung
Zu diesem Zweck zieht RIVES PUBLIQUES die Lancierung einerVolksinitiative mit dem klingenden Namen «InitiaRive» in Betracht. Anseiner Generalversammlung vom 20. Oktober will der Verein darüberentscheiden. Mit dem Volksbegehren will man laut Victor von Wartburgauch darauf hinwirken, dass Vereinen das Einspracherecht nichtabgesprochen werden kann. Der Präsident glaubt: «Die Chancen sind sehrgross, dass eine solche Initiative kommt.» (Anna Moser)
Tages-Anzeiger
25. September 2008
«Rives Publiques» verlangt Transparenz
Am 1. Oktober tritt das Informations- und Datenschutzgesetz in Kraft(TA vom 23. 9.) – und «Rives Publiques» will es gleich auf dem Gebietder Chemie Uetikon austesten. Der Verein verlangt unter anderem denVoruntersuchungsbericht zu den Altlasten «sowie alle relevantenBerichte, Beschlüsse und Anordnungen, egal ob diese bis jetzt für dieÖffentlichkeit zugänglich waren oder nicht». Dazu gehöre auch eindetaillierter Situationsplan der beiden betroffenen Gemeindegebiete undInformationsmaterial betreffend Entscheidungen der Behörden für einekonzessionskonforme Rückgabe dieser See-Landanlagen an dierechtmässigen Besitzer, die Bevölkerung, wie der Verein weitermitteilt. (TA)
Obersee Nachrichten
11. September 2008
Gross-Uberbauung direkt am Obersee – Landschaft leidet
Die Überbauung Ziegelhof in Schmerikon in direkter Uferzoneüberschreitet alle Grenzen
In Schmerikon plant die Firma JMS eine Gross-Überbauung mit 33Wohneinheiten direkt am Obersee. Die Wohnblöcke und -häuser kämen aufaufgeschüttetes Seeland zu stehen, das der Kanton einst für Fr. 1.-/m2verkaufte. Die Überbauung stünde innerhalb der geschützten25-Meter-Uferzone. Wie ist das alles möglich?
Die geplante Überbauung Ziegelhof direkt am Obersee wäre für dasLandschaftsbild eine traurige Tat. Auf dem ehemaligen Werkhof der FirmaJMS soll innerhalb der sonst gesetzlich geschützten Uferzone eine 200Meter lange Überbauung entstehen. Geplant sind in einer 2-Geschosszonedrei 4-stöckige Mehrfamilienhäuser mit 30 Wohnungen und drei 3-stöckigeEinfamilienhäuser und Gewerberäume. Auch der heutige Bootshafen würdevergrössert. Es sind für die Überbauung 108 Parkplätze nötig -Dimensionen kleinerer Einkaufszentren. Die Überbauung erfordertverschiedenste Ausnahmebewilligungen und schrammt wichtige Gesetze.Nirgend ist ersichtlich, warum in dieser geschützten ZoneAusnahmebewilligungen gesprochen werden sollen. Der Kanton hat das Landfrüher für 1 Fr./m2 verkauft und hatte ein Rückkaufsrecht. NeueVerträge will das Baudepartement nicht öffentlich machen. Die Umzonungliegt auf, es wird das Referendum ergriffen.
Obersee Nachrichten
11. September 2008
Der Ziegelhof ist ein an einem See nicht mehr vorstellbaresBauvorhaben
Die Überbauung Ziegelhof in Schmerikon ist nahe an der Ziellinieund bedroht das Landschaftsbild am Obersee.
Die Gross-Überbauung Ziegelhof direkt am Obersee hatDimensionen ohnegleichen. Für das Projekt in der geschützten Uferzonemüssten verschiedenste Ausnahmebewilligungen erteilt werden. Gründedazu gibt es keine. Ohnehin ist fraglich, wie die Verträge über das vomKanton verkaufte Seeland lauten.
Wer sich über das Projekt Ziegelhof informieren will, führt sich amBesten die Fakten in der untenstehenden Box «Der Ziegelhof und seineDimensionen» vor Augen. Die geplante Überbauung würde durch die FirmaJMS des Schmerkner Vize-Gemeindeammanns und Kantonsrats Beat Jud undseines Bruders Ueli Jud gebaut werden. Wenn die jetzt aufgelegteUmzonung Realität wird, würde das überseeufer vor Schmerikon vonüberbollingen bis zum Dorf verbaut sein. Dass die Gemeinde das Projektunter Vizeammann Jud durchwinkte, ist klar. Doch auch der Kanton wolltedas Vorhaben bis jetzt nicht stoppen.
Der «»Ziegelhof könnte nur mit verschiedensten Ausnahmebewilligungengebaut werden:
– Obwohl die jetzt aufgelegte Umzonung 2-geschossig vorgeschlagenist, sollen 4-stöckige Blöcke und 3-stöckige Mehrfamilienhäuser gebautwerden. – Der 25-Meter-Mindestabstand für Bauten am See wird auf derganzen Länge massiv unterschritten.
– Auch die Ausnützungsziffer wird drastisch überspannt. Während normalin Schmerikon eine Ausnützung von maximal 0,6 gilt, und an Seeufern ananderen Schweizer Seen 0,2 bis 0,4 zugelassen werden, würde imZiegelhof eine ansonsten undenkbare Ausnützung von 0,67 erlaubt.
– Zum Teil würde die heutige Seelinie gegen den See geschoben und eswürde Seeland aufgefüllt werden. Es kämen Bauten zum Teil bis fast 3Meter an die heutige Wassergrenze zu stehen.
– Die Firma JMS erhielte vom Kanton zusätzliches Seeland, um den Hafenzu vergrössern. Und das, obwohl der übersee die höchste Schiffsdichteder Schweiz vorweist und der Kanton sie eigentlich reduzieren möchte.
– Die Überbauung wird gegen den Strandweg « … nahezu geschlossengestaltet», und man fragt sich, wo darf sonst eine 200 Meter lange,geschlossene Front an einen öffentlichen Strandweg gebaut werden?
– Auch das vom Bundesrat genehmigte Gesetz über den Schutz des überseeswürde vielfach tangiert. Das Gesetz verlangt neben dem Schutz «derwertvollen Naturlandschaft» Obersee, dass keine neuen Bauzonenausgeschieden werden und die Nutzung am See nicht intensiviert werdendarf.
Trotzdem soll die heutige Industriezone des alten JMS- Werkhofsumgezont werden, womit die Gross-Überbauung realisiert werden könnte.Und natürlich würde damit auch die Seeufernutzung intensiviert, was beider heutigen Industriezone nicht möglich wäre. Für den Ziegelhofmüssten also verschiedenste Spezialbewilligungen wie verdichtetesBauen, Unterschreitung der Seeuferabstände usw. ermöglicht werden.Alles kaum mehr denkbare Taten an einem Schweizer See – und vor allemohne ersichtlichen Grund.
Wem gehört das See-Land?
Ganz heikel wird es bezüglich der Verkaufsverträge des Landes. Dennnach Schweizer Recht darf Seeland gar nicht verkauft werden. Im ZGBsteht nämlich, dass an öffentlichen Gewässern kein Privateigentumbestehen kann. Der Ziegelhof aber steht fast vollumfänglich auföffentlichem Gewässer, das durch die Firma JMS aufgeschüttet wurde.Dies wurde möglich durch Seelandverkäufe, die der Kanton an die FirmaJMS tätigte. Die Verträge sind auf den 2l. Juni 1947, den 16. Mai 1949und den 18. Juli 1953 datiert. Das Seeland wurde darin der JMS für 80Rappen, respektive für 1 Franken pro Quadratmeter verkauft. Weil diesaber Seeland betraf, wurde der Seeboden unter der Bedingung verkauft,dass das Land nur für gewerbliche Zwecke und als Schiffshabe (für Kies-und Sandumschlag) benutzt werden dürfe. In allen Verkaufsverträgenwurde zudem fixiert, dass das Land vom Kanton wieder für 80 Rappen,beziehungsweise für 1 Franken pro Quadratmeter zurückgekauft werdenkönne, falls es nicht mehr für Kiesumschlag genutzt werde. Die FirmaJMS müsste sogar die erstellten Bauten kostenlos abbrechen.
Das Baudepartement weigerte sich bis anhin, die obigen Verträgeöffentlich zu machen – sie konnten aber im Staatsarchiv ausfindiggemacht werden. ob, wann und warum später allenfalls die für den Kantonguten Verträge zum Nachteil des übersees und des Kantons abgeändertwurden, darüber schweigt sich der Kanton noch aus.
Referendum gegen Umzonung
Die Gestaltungs- und Umzonungspläne für das Projekt Ziegelhof wurdendem Kanton im Jahre 2005 vorgelegt. Wie es in der jüngstenGemeindemitteilung heisst, hat der Kanton die «Baubewilligung inAussicht gestellt». Die Gemeinde Schmerikon hat im Sommer 2006 dasöffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Für das Projekt ist nun nochdie Umzonung notwendig und dann eine definitive Kantons-Bewilligung.
Gegen die Umzonung ergreifen «Zukunft Schmerikon» und die beidenüberseer Kantonsrätinnen Silvia Kündig und Daniela Colombo dasReferendum. Kündig und Colombo haben im Kantonsrat im Sommer schon eineInterpellation zum Ziegelhof eingereicht. So ist davon auszugehen, dassüber den Ziegelhof in Schmerikon noch eine Volksabstimmung erfolgenmuss. Würde diese dann verloren gehen, steigt die Chance, dass dieserTeil des übersees mit verschiedensten Spezialbewilligungen überbautwerden würde. Mit Ausnahme, das Baudepartement oder der Kantonsratziehen doch noch die Bremse – weil es in dieser See-Schutzzone einfachkeine Gründe für Ausnahmebewilligungen gibt.
Möglichkeiten für Ziegelhof
Die beiden Politikerinnen und «Zukunft Schmerikon» äussern sich inihrer Information auch dazu, was im Ziegelhof statt der geplantenÜberbauung sonst geschehen könnte: Es wäre einmal der Rückkauf desSeelandes durch den Kanton zu prüfen. Denn solange der Kanton keineneuen Verträge vorlegt, kann das Land vom Kanton für 1 Franken proQuadratmeter zurückgekauft werden. Vor allem aber schlagen dieEinsprecher vor, mit den natürlichen Gegebenheiten am übersee sorgsamumzugehen, was auch die Anliegen der letzten beiden Referenden waren.Man ist bei den Referendumsparteien überzeugt, dass für das Gebiet imFalle einer Ziegelhof-Bebauung auf jeden Fall eine viel moderatere Formgesucht werden müsste, welche die See-, Zonen- und Baugesetzerespektiert. Und auch die öffentlichen Interessen des Dorfeseinbezieht. (Bruno Hug / Andreas Knobel )
Der Ziegelhof und seine Dimensionen – 3 viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit total 30 Wohnungen |
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
11. September 2008
Kampf gegen Luxuswohnungen
Wem gehört das Ziegelhofareal? Mit dieser Fragebeschäftigen sich die «Seepark»-Gegner. Sie behaupten: Der Kanton kanndas Land wieder zurückkaufen.
Happige Vorwürfe von Kantonsrätin Silvia Kündig (UGS): «DasBauprojekt «Seepark» ist überdimensioniert, widerspricht der Forderungnach Uferschutz und schädigt das Landschaftsbild. Zudem besitzt derKanton für den ausgedienten Kiesumschlagsplatz ein Rückkaufsrecht.» DiePolitikerin aus Rapperswil-Jona will darum das Referendum gegen dieZonenplanänderung ergreifen. «Das Seeufer soll der Öffentlichkeitzugänglich gemacht werden», meint sie.
Stein des Anstosses ist ein Bauprojekt an exklusiver Lage, das überdirekten Seeanstoss verfügen soll. 30 Wohnungen und dreiDoppeleinfamilienhäuser will die einheimische Firma JMS am Oberseeufererstellen. Daher soll das alte Fabrikareal von der Industrie- in dieWohnzone überführt werden. Doch Silvia Kündig zweifelt an denBesitzverhältnissen: «Im Staatsarchiv St. Gallen hatte ich Einsicht indenKaufvertrag von 1953. Dort steht: Wird das Land nicht mehrindustriell genutzt, dann kann es der Kanton für einen Franken proQuadratmeter zurückkaufen.» Inzwischen sind die kantonalen Instanzenaktiv geworden. Christof Gämperle, Generalsekretär des Baudepartements,erklärte gestern: «Gegenwärtig klären wir die Besitzverhältnisse ab.Erste Ergebnisse sind in zwei bis drei Wochen zu erwarten.» Bestündedie Möglichkeit für einen Rückkauf, dann müsste die Politikentscheiden, sagte Gämperle. Ein Fall, der in seiner 20-jährigenTätigkeit ein Novum darstellen würde.
«Das ist Sache der Regierung», meint auch Bauherr Beat Jud. Er ist sichsicher, dass lediglich der westliche Hafenteil Konzessionsland sei.«Jenes Land, auf dem die Überbauung zu stehen käme, gehört der FirmaJMS», sagt Beat Jud, der den massiven Widerstand gegen sein Bauprojekterwartet hat. (Ruedi Fäh)
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
11. September 2008
«Seepark»-Projekt wirft Wellen
Zu gross und schlicht fehl am Platz sei die geplanteÜberbauung «Seepark», meinen die Kritiker. Nun sammeln sieUnterschriften. Für das Referendum gegen die Zonenplanänderung sind 200Unterschriften nötig.
Die beiden Kantonsrätinnen Silvia Kündig (UGS), Daniela Colombo (SP)sowie die Interessensgemeinschaft «Zukunft Schmerikon» haben einerklärtes Ziel: Der «Seepark» muss verhindert werden. Warum? «Heute istin Rapperswil die «Giessi» ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt.Wenige wissen, dass dort einmal eine Überbauung mit Seeanstoss geplantwar», erklärte Silvia Kündig. Glücklicherweise sei dieses Projektverhindert worden. «Ähnliches muss in Schmerikon vermieden werden. DasSeeufer auf dem Ziegelhofareal soll der Öffentlichkeit zugänglichgemacht werden.» Darum will Silvia Kündig zusammen mit Daniela Colombound der Interessengemeinschaft «Zukunft Schmerikon» das Referendumgegen die geplante Zonenplanänderung ergreifen. Bis 7. Oktoberbenötigen sie rund 200 Unterschriften, damit es zustande kommt. Danachhätte das Schmerkner Stimmvolk das letzte Wort.
Kritik an baurechtlichen Aspekten
Die «Seepark»-Gegner hielten an der Medienorientierung nicht mit Kritikzurück: «Der im Baugesetz des Kantons vorgeschriebeneMindest-Seeabstand von 25 Metern würde auf der ganzen Länge massivunterschritten werden.» Auch die Ausnützungsziffer sei auf 0,67hochgeschraubt worden, obwohl sie an anderen Seen in der Schweiz geradeetwa die Hälfte betrage. Angesichts dem Bauvorhaben sprach DanielaColombo von einem Koloss: «Die verdichtete Bauweise am SeeuferSchmerikons widerspricht dem bundesrätlich erlassenen Gesetz zum Schutzdes Obersees.» Dieses verlange exakt das Gegenteil von dem, was dieÜberbauung vorsehe, nämlich dass das Landschaftsbild geschützt werdensoll und die Nutzung der Seeufer reduziert wird. Die Überbauung würdezudem ausserhalb des Dorfes Schmerikon realisiert werden, was jedermodernen Zonenplanung widerspreche. Mit den natürlichen Gegebenheitenam Obersee sei sorgsam umzugehen und diese, dort, wo möglich, wiederherzustellen, betonte Urs Graf als Vertreter von «Zukunft Schmerikon».Diese Interessengemeinschaft hatte bereits gegen die beiden letztenTeilzonenplanänderungen in Schmerikon das Referendum ergriffen.
Nachgefragt…«Das stimmt einfach nicht»
Beat Jud, sind Sie nun Besitzer desZiegelhofareals, oder ist es Konzessionsland? Nur der westliche Hafenist Konzessionsland. Dafür bezahlt die Firma JMS seit Jahren eineWassernutzungsgebühr und wird es auch weiterhin tun. Seepark hin oderher. Und das Land, worauf der Seepark zu stehen käme?
Diese Fläche gehört der Firma JMS. Lediglich das westlichste Hausder geplanten Überbauung wird vom Konzessionsland tangiert. Sollte derKanton aktiv werden, dann könnte es dort zu Änderungen kommen.
Weiter wird kritisiert, dass die Ausnutzungsziffermit 0,67 über den in Schmerikon üblichen Werten liegt (bis max. 0,6).Gerade aus solchen Gründen wurde ein Gestaltungsplan erstellt, der dasverdichtete Bauen möglich machen soll.
Diesbezüglich steht die Gegnerschaft im Widerspruch. Gerade dasverdichtete Bauen wird von grünen Kreisen propagiert. Das Projekt seiüberdimensioniert. Das Landschaftsbild werde verunstaltet, meinenGegner.
Blödsinn. Man muss die neue Situation immer mit demIst-Zustand vergleichen. Das alte Fabrikareal würde durch Häuser miteiner Umgebungsgestaltung ersetzt. Zudem wird das Ufer mit einerFlachwasserzone aufgewertet, ähnlich wie es im Stampf in Jona gemachtworden ist.
Spaziergänger auf dem Strandweg würden durch eine mannshohe Mauerabgeschirmt, behaupten die Gegner. Ist dem so?
Das stimmt schlicht und einfach nicht. Der Baueiner Mauer ist nicht vorgesehen.
Dass das Referendum zu Stande kommt, ist anzunehmen. Dann hat dasStimmvolk das letzte Wort.
Das Glück der Firma JMS hängt nicht von diesemBauprojekt ab. Wir können mit jedem Entscheid leben. Die Schmerknermüssen einfach entscheiden, ob die heutige Nutzung richtig ist. Mit demSeepark würde es gelingen, attraktiven Wohnraum für attraktiveSteuerzahler zur Verfügung zu stellen. Davon könnten alle Steuerzahlerprofitieren.
St. Galler Tagblatt
Die Südostschweiz
12. September 2008
Alte Verträge zum Ziegelhof gefunden
Die Grossüberbauung auf dem Ziegelhofareal inSchmerikon hat Gegner auf den Plan gerufen. Das Projekt verstosse gegenGesetze und beziehe die Öffentlichkeit zu wenig mit ein.
Die Überbauung Ziegelhof, die Beat Jud auf dem JMS-Areal inSchmerikon plant, ist Kritikern zu wenig durchschaubar. Die Gegnerwünschen, «dass transparent gemacht wird, aufgrund welcher rechtlicherGrundlagen im Ziegelhof gebaut werden soll». Mit dem Referendum zumTeilzonenplan Ziegelhof wollen sie mehr Diskussionszeit gewinnen.Christof Gämperle, Generalsekretär des kantonalen Baudepartementes,kann zur rechtlichen Lage noch nichts sagen. Dies, weil dem VorhabenVerträge zwischen dem Kanton und der JMS aus den 40er- und 50er-Jahrenzu Grunde liegen. Zudem wurden für das Ziegelhofareal in den60er-Jahren und danach Umnutzungen bewilligt. Gämperle muss die Papierezuerst aus den Archiven holen und studieren.
Am Dienstagabend luden nun die Gegner, die beiden KantonsrätinnenSilvia Kündig-Schlumpf und Daniela Colombo zusammen mit dem VereinZukunft Schmerikon, vertreten durch Urs Graf und Ernst Picmous, zueiner Pressekonferenz ins Restaurant «Seehof» nach Schmerikon. Sieglauben, dass beim Projekt zwischen Bollingen und Schmerikon diverseGesetze missachtet würden. (tin)
St. Galler Tagblatt
12. September 2008
Gegner und Befürworter sehen sich im Recht
Hört man sich Bauherrschaft und Gegner der geplantenÜberbauung Ziegelhof in Schmerikon an, dürfte die Diskussion darübernoch lange dauern. Jetzt müssen zuerst 60 Jahre alte Verträge gesuchtund begutachtet werden.
Gemäss der versammelten Gegnerschaft des Bauprojektes auf demZiegelhofareal der JMS in Schmerikon darf gar nicht darüber diskutiertwerden, was in welcher Form auf dem Areal gebaut werden kann oder ob esumgezont werden soll. «Der Kanton muss das Land zurückkaufen», erklärtKündig-Schlumpf. Denn im Vertrag vom 18. Juli 1953, der den Verkauf von7200 Quadratmetern Seeland des Kantons St. Gallen an die damaligeMüller & Co. (später JMS) regelte, hatte sich der Kanton einRückkaufsrecht gesichert. Sobald der Nutzungszweck (Kies und Sanddeponieren, waschen und baggern) nicht mehr gegeben sei, steht imVertrag, könne der Kanton vom Rückkaufsrecht Gebrauch machen, und zwarzu einem Franken pro Quadratmeter. Soviel bezahlte damals auch dieMüller & Co.
Beat Jud dagegen sagt, dass nur ein kleiner Teil dieser Fläche fürdas Bauvorhaben gebraucht werde. Den Rest nutze die JMS weiter. «Dengrössten Teil der 7200 Quadratmeter des Landes für das Projekt, dasrund 10 000 Quadratmeter umfasst, hat mein Grossvater nicht vom Kantongekauft», so Jud. Auch hierzu konnten gestern weder bei der Gemeindenoch beim Kanton aufschlussreiche Papiere gefunden werden.
Werden Gesetze verletzt?
Aktueller ist die Situation betreffend der Baugrösse und derAusnützungsziffer. Gemäss Teilzonenplan, der noch bis zum 7. Oktoberauf der Gemeinde Schmerikon zum Referendum aufliegt, soll das Gebiet inWohnzone WG2 und W2B umgezont werden. Danach dürften zweigeschossigeGebäude gebaut werden. Jud plant aber drei vierstöckige und zweidreistöckige Häuser, was die Gegner als nicht gesetzeskonform sehen.Weshalb eine Ausnahmebewilligung gesprochen werden soll, sehen sienicht ein. Jud entgegnet, dass es normal sei, einen Gestaltungsplanauszuarbeiten. «Wenn wir genügend Freifläche schaffen, zum Beispiel mitTiefgaragenplätzen, liegt es an den Behörden zu beurteilen, obAusnahmen möglich sind», erklärt der Bauherr. Deshalb könne je nachGestaltungsplan die Höhe der Gebäude oder die Ausnützungsziffer höherliegen als in der Zone üblich.
Mehr See-Abstand gefordert
Dass die Häuser nach Bauende bis drei Meter an den See zu stehenkommen, können die Gegner ebenfalls nicht verstehen. «Das kantonaleRecht verlangt einen Gürtel von 25 Metern, der nicht bebaut werdendarf», erklärt Colombo. Hier führt Jud wiederum den Gestaltungsplan an.Zudem werde die Seelinie nicht verschoben, wie die Gegner es behauptenwürden. «Die bleibt, wo sie heute ist», sagt Jud. Mit Aufschüttungen,die beim Bau gemacht würden, würde nämlich nicht mehr Land gewonnen,sondern ein ökologisch sinnvoller Flachwasserbereich geschaffen. «Überdem Wasser sieht man davon gar nichts», erklärt Jud.
Dass das Bauvorhaben zum Teil auf früher aufgeschüttetem Landverwirklicht werde, das vormals See gewesen sei, bestreitet Jud garnicht. «Aber bei den beiden grossen Zonenplanrevisionen wurde dasaufgeschüttete Land übernommen.» Somit gehöre dieses heute zumFestland, nicht mehr zum See.
Interpellation im April 2008
Kündig-Schlumpf und Colombo hatten im April beim Kantonsrat eineInterpellation zum Thema eingereicht und sind mit der «ausweichenden»Antwort der Regierung nicht zufrieden. Deshalb wollen sie nun dasReferendum zum Teilzonenplan Ziegelhof durchsetzen, «damit nochmalsalle richtig informiert werden können». Unterdessen will Beat Jud dasauch, aus demselben Grund. Denn die Gegner hätten ihn nie kontaktiert,womit er die zum Teil falschen Vorwürfe nie habe entkräften können.Wann und ob das Projekt realisiert werden kann, steht in den Sternen.
Was ist das Projekt Ziegelhof?
Beat Jud, Geschäftsführer der Johann Müller AG (JMS), will das ArealZiegelhof in Schmerikon mit fünf Häusern bebauen. Drei davon sindvierstöckig als Wohnblocks mit 30 Wohnungen, zwei dreistöckig alsEinfamilienhäuser geplant. Insgesamt sollen bei der rund 200 Meterlangen, direkt am See liegenden Überbauung 108 Parkplätze entstehen,dazu eine private Badeplattform. Die Häuser wären vom bestehendenStrandweg her mit einem Sichtschutz versehen. Das kantonale Amt fürRaumplanung und Geoinformation hat gemäss Medienmitteilung der GemeindeSchmerikon vom 3. September die «Baubewilligung für den Gestaltungsplanin Aussicht gestellt». Der Ziegelhof ist momentan Gewerbe- undIndustriezone und muss deshalb für das Projekt in Wohnzone WG2 und W2Bumgezont werden. Seit Montag und bis am 7. Oktober liegt derTeilzonenplan bei der Gemeinde Schmerikon zum fakultativen Referendumauf. (Martin Kempf)
Die Südostschweiz
12. September 2008
Umstrittenes Bauprojekt am See
Protest gegen Luxuswohnungen am See – Ufer soll derÖffentlichkeit zugänglich gemacht werden finden die Projektgegner.
Die geplante Wohnüberbauung auf dem Ziegelhof-Areal direkt amSeeufer von Schmerikon SG stösst auf Opposition. Der Kanton könnte dasLand zurückkaufen und so das Projekt vereiteln, halten sie fest.
Die Vorwürfe von Kantonsrätin Silvia Kündig (UGS) sind happig: «DasBauprojekt Seepark ist überdimensioniert. Es widerspricht der Forderungnach Uferschutz und schädigt das Landschaftsbild.» Der Kantonallerdings, so die Politikerin, besitze ein Rückkaufsrecht für denausgedienten Kiesumschlagplatz.
Silvia Kündig und ihre Kantonsratskollegin Daniela Colombo (SP)sowie die Interessengemeinschaft «Zukunft Schmerikon» haben ein Ziel:Die Überbauung Seepark soll verhindert werden. «Die Giessi inRapperswil ist heute ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Dortwar ebenfalls eine Überbauung mit Seeanstoss geplant gewesen», erzähltSilvia Kündig. Das Projekt sei jedoch verhindert worden –glücklicherweise». In Schmerikon soll das Verbauen des Seeufersebenfalls vermieden werden. «Das Seeufer auf dem Ziegelhof-Areal sollder Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden», sagt Silvia Kündig.Darum wollen die Opponenten des Projekts das Referendum gegen diegeplante Zonenplanänderung ergreifen. Bis 7. Oktober benötigen sie rund200 Unterschriften. Danach hätte das Schmerkner Stimmvolk das letzteWort.
Kanton klärt Besitzverhältnisse
30 Wohnungen und drei Doppeleinfamilienhäuser will die einheimischeFirma Johann Müller AG, ein Kiesabbau- und Tiefbauunternehmen, anexklusiver Lage mit direkten Seeanstoss erstellen. Daher soll das alteFabrikareal von der Industrie- in die Wohnzone überführt werden. SilviaKündig allerdings zweifelt an den Besitzverhältnissen: «Ich hatte imStaatsarchiv St. Gallen Einsicht in den Kaufvertragvon 1953. Darin steht: Wird das Land nicht mehr industriell genutzt,kann es der Kanton für einen Franken pro Quadratmeter zurückkaufen.»
Inzwischen sind die kantonalen Instanzen aktiv geworden. ChristofGämperle, Generalsekretär des Baudepartements, sagt: «Wir klärengegenwärtig die Besitzverhältnisse ab. Erste Ergebnisse sind in zweibis drei Wochen zu erwarten.» Bestünde die Möglichkeit für einenRückkauf durch den Kanton, dann müsste die Politik entscheiden, sagtGämperle. Ein Fall, der in seiner 20-jährigen Tätigkeit ein Novumdarstellte.
Seeabstand nicht eingehalten?
«Das ist Sache der Regierung», meint auch Bauherr Beat Jud. Er ist sichsicher, dass lediglich der westliche Hafenteil Konzessionsland sei.«Jenes Land, auf dem die Überbauung zu stehen käme, gehört der Firma»,sagt Jud. Der massive Widerstand gegen das Bauvorhaben überrascht ihnnicht: Er hatte damit gerechnet.
Die Seepark-Gegner hielten an einer Medienorientierung diese Wochenicht mit Kritik zurück. Der im kantonalen Baugesetz vorgeschriebeneMindest-Seeabstand von 25 Metern werde auf der ganzen Längeunterschritten. Auch die Ausnützungsziffer sei auf 0,67 hochgeschraubtworden, obwohl sie an anderen Seen in der Schweiz gerade etwa dieHälfte betrage. Angesichts des Bauvorhabens sprach Daniela Colombo voneinem «Koloss»: «Diese verdichtete Bauweise am Seeufer von Schmerikonwiderspricht dem bundesrätlich erlassenen Gesetz zum Schutz desObersees.» Dieses verlange exakt das Gegenteil von der geplantenÜberbauung – nämlich, dass das Landschaftsbild geschützt und dieNutzung der Seeufer reduziert werden soll. (rf)
Des citoyens militent pour l’ouverture des rives du lacau public
La Tour-de-Peilz – Une initiative communale visant àcréer un chemin au bord du lac vient d’être lancée.
« Dans le mot Riviera, il y a rive » rappelle JacquesVallotton. Avec Gilbert Vernez et Nicole Freers Singer, tous troisconseillers communaux à La Tour-de-Peilz, Jacques Vallotton est l’undes piliers du comité d’initiative visant à rendre les rives du lacaccessibles au public, sur un tracé allant du Bains des Dames auxfrontières de la commune de Montreux. Ce comité réunit des politiciensde toutes tendances, mais aussi des soutiens extérieurs de renom, commel’ancien Conseiller d’Etat Daniel Schmutz ou l’ancien Conseillernational Victor Ruffy.
Sa création fait suite au rejet par le législatif boéland le 25juin, à une courte majorité de 37 voix contre 34, d’un postulatdemandant la création d’un chemin riverain. Les élus avaient alorssuivi l’avis de la Municipalité, qui préfère faire passer les piétonsau bord… de la route cantonle ! Motif : « Les Municipaux ont peurd’annoncer à leurs riches riverains qu’elles vont ouvrir un chemindevant leur porte », estime Victor von Wartburg, président del’association suisse RIVES PUBLIQUES, qui milite depuis longtemps pourrendre accessiblles les rives lémaniques au public et qui, à ce titre,soutient l’initiative boélande.
Or, s’agissant du respect de la propriété privée, « ce cheminconcernerait 30 propriétaires sur les 11’000 habitants à LaTour-de-Peilz, soit 0,04 % de la population, souligne JacquesVallotton, sans compter qu’un tel chemin profiterait à l’ensemble des70’000 habitants de la Riviera, sans oublier les touristes et autresamateurs de ballades au bord du lac venant de plus loin que laRiviera». Seul hic, ces 30 propriétaires comptent parmi les plus richescontribuables de La Tour-de-Peilz.
Un dossier sensible
Mais l’argument principal invoqué par la Municipalité, lors du débatsur le postulat, tenait au coût d’une telle réalisation. Or, selon lesinitiants, l’investissement pour aménager ce chemin oscillerait entre 3et 4 millions, un coût comparable à celui d’un giratoire, et dont lamoitié pourrait être subventionnée par le canton.
L’ouverture des rives au public est un dossier sensible qui ne date pasde hier. « Cela fait 100 ans qu’on en parle, et rien ne se passe »s’emporte Victor von Wartburg. Seuls 50% des 85 kilomètres des rivesvaudoises sont ouverts, mais par petits bouts, très loin d’un chemincontinu. Ce en dépit du plan directeur cantonal, avalisé par le GrandConseil en 2000, dont la création d’un tel chemin est une composanteimportante. Le problème est que « ce sont les communes qui ont récupéréce dossier, non pas pour le faire, mais pour le bloquer », accuseVictor Ruffy. Les autorités semblent vouloir protéger des intérêtsparticuliers. Reste à savoir si la volonté populaire permettrad’inverser cette tendance. Les initiants ont jusqu’au 30 novembre pourrécolter 1200 signatures. Pour appuyer leur campagne, ils distribuerontun tous ménages présentant leurs arguments, qui sont aussi lisibles surleur site internet. (Serge Noyer)
Le combat continue pour donner accès à tous aux rivesdu Léman
Deux mois après un court refus du Conseil communal, une initiativepopulaire communale a été lancée hier dans le but de créer uncheminement public au bord du lac, entre le Bain des Dames et laMaladaire. La récolte des 1’200 signatures nécessaires démarre ce matin.
Sera-t-il possible un jour de relier à pied et sans interruptionCorseaux à Montreux? Pourquoi pas, si la population de La Tour-de-Peilzse prononce pour la création d’un cheminement sur 1,2 km des berges dela commune. C’est en tout cas le voeu d’un groupe de citoyens, dontcertains siègent au Conseil communal tous partis confondus. Ils lancentune initiative populaire à l’échelon communal, pour pousser laMunicipalité à entreprendre des travaux, devisés à 3,5 millions defrancs et dont la moitié pourrait être subventionnée par l’Etat. «Pourpermettre aux 70’000 habitants de la Riviera, aux promeneurs et auxtouristes d’emprunter les rives du lac», déclare Jacques Vallotton,l’un des initiants.
Se basant sur le Plan directeur cantonal, qui prévoit la réalisationd’un cheminement riverain le long du Léman ainsi que sur la volonté decentaines d’habitants de la commune et d’ailleurs (une pétition avaitnotamment recueilli 1’300 signatures), un postulat avait été déposé ence sens. Contrairement à la volonté de la Municipalité boélande,compétente en la matière. Les édiles avançaient notamment le coût d’unetelle entreprise. Pour Jacques Vallotton, «la facture ne serait pasplus élevée que celle d’un rond-point routier».
Le vote du Conseil communal avait finalement rejeté le postulat, par34 voix contre 31. Quand bien même, selon les initiants, la créationd’un secteur piétonnier, par remblaiement en certains points, «est toutà fait faisable sur les plans techniques, environnemental etlégislatif.
D’où l’idée de lancer une initiative et laisser choisir lapopulation. Avec en ligne de mire, l’ouverture des rives entre le Baindes Dames et la Maladaire. Soit plus que prévu initialement. Etcontrairement à l’avis de la Municipalité, qui privilégie le passagedes piétons le long de la route cantonale. Des voix s’élèvent mais pasdu côté du comité qui lance l’initiative pour dire en fait que lesédiles ne veulent pas troubler la quiétude de la trentaine de riverainsboélands du lac. Dont certains sont très connus. Jointe hier soir, lasyndic Nicole Rimella «ne souhaite pas commenter les arguments desinitiants», préférant se référer au refus du postulat en juin dernier.
La récolte des signatures environ 1’200 paraphes (soit un peu plusde 10% de la population de La Tour-de-Peilz) va démarrer ce matin aucentre-ville. Pour s’achever le 30 novembre. Si le quorum est atteint,«un nouveau préavis municipal sera proposé», annonce la syndique.
A noter que sur les quelque 85 km de rives du Léman, côté vaudois,la moitié (par tronçons) est d’accès libre au cheminement piétonnier.Ces sept dernières années, 700 m seulement ont été ouverts ou rouvertsau public.
Mais pas un seul petit mètre depuis trois ans.
Une bataille s’engage à La Tour-de-Peilz
Les habitants de La Tour-de-Peilz, les Boélands, seront-ils àl’origine d’un tournant dans la sinueuse et presque désespérée réappropriation publique des rives du Léman ? C’est l’intérêt cantonalque représente une initiative populaire en vue d’un chemin piétonniersur la rive du lac, dont la récolte de signature commence dans cettecommune. De quoi rouvrir, grâce au levier de la démocratie deproximité, le lourd dossier des rives publiques. On sait que ledispositif législatif adopté en 2000 n’a pas permis de corrigerl’occupation, par des privés, de la moitié des 80 km de rives vaudoiseavec, fait aggravant, de fréquente ruptures d’itinéraires. « En 2000.les communes ont récupéré au Grand Conseil la compétence d’aménager cesrives, mais ce n’était pas pour le faire, c’était pour ne pas le faire! » Tels sont les propos de Victor Ruffy : ancien Député au Conseilnational et au Grand Conseil, ancien président de la Commission desrives, il avait de bonnes raisons de participer à la conférence depresse que deux journalistes, citoynes de La Tour-de-Peilz, MichelPanchaud et Jacques Valotton, ont organisée hier en vue de présenter lasituation boélande.
L’événement déclencheur est un refus communal d’une propositiond’aménager une promenade piétonnière sur la partie inaccessible de larive. Elle permettait la jonction entre deux cheminements existants.Arguant entre autre du coût de l’investissement. La municipalitépropose à la place un chemin en bordure de la route cantonale, séparédu lac par un chapelet de résidences.
Le Conseil communal a suivi son exécutif le 25 juin, mais à unecourte majorité. Suite logique, un comité d’initiative (présidentGilbert Vernez, conseiller communal) demande le vote des citoyens surla construction de ce chemin. Ces gens ont affûté leurs arguments. Lecoût, entre trois et quatre millions, est de l’ordre de grandeur d’ungiratoire, et l’impact écologique peut être maîtrisé – en est tentéd’en voir une preuve dans l’adhésion au comité de l’écologiste OlivierEpars, député Vert.
L’initiative communale, cette nouveauté de la Constitution vaudoise,est pour la première fois utilisée dans le dossier de l’accès du publicaux rives du lac. S’il est un homme que cette démarche ravit et quiespère que ce ne soit pas la dernière, c’est Victor von Wartburg,président de l’association suisse Rives publiques. Il sait et répète àl’envi que la législation reconnaît au public un accès libre aux rivesdes lacs et cours d’eau, mais que de frustres considérationsfinancières empêchent le respect de ces dispositions, du fait del’occupation des rives par de gros contribuables : « Toutes lesmunicipalités ont peur d’annoncer à leurs riverains qu’on va ouvrir unchemin au bord de l’eau ».
Il ne reste alors qu’à recourir à la vox populi, raison pourlaquelle, dans le Canton de Vaud, le lancement d0’initiativescommunales est de nature à changer la donne. Car la situation estaujourd’hui bloquée. La loi de 2000 n’a permis, les quatre annéessuivantes, que la réalisation de 700 mètres piétonniers, et rien dutout n’a été fait ces trois dernières années.
Dans la balance, quelques intérêts particuliers contre un intérêtgénéral dont Victor Ruffy incite à ne pas négliger l’importance dans lecontexte du développement : « Comment imaginer que l’on attire des genssur les bords du Léman, sans leur offrir la possibilité d’en profiter?»
Les citoyens de la Tour-de-Peilz signent une initiative
Les citoyens de la Tour-de-Peilz auront dès demain la possibilité designer une initiative pour un accès total aux rives du lac. Des cheminsexistent déjà entre le Bain des Dames et la Plage de la Maladaire, maisdes parcelles privées bloquent la totalité de ce tronçon. Pour l’heure,seule la route cantonale permet de faire la jonction entre leTour-de-Peilz et Clarens. Le Comité d’initiative entend donc permettrela création d’une voix d’accès. La récolte de signature se terminera ennovembre.
Tages-Anzeiger
22. August 2008
Gibt es im Rotholz einen Seezugang?
Die Chemische Fabrik Uetikon will die westlichste Ecke ihresIndustriegeländes an der Grenze zu Meilen für eine Überbauung nutzen,muss dafür aber 2000 Quadratmeter Boden mit Altlasten sanieren. In derAntwort auf eine Anfrage des Stäfner SP-Kantonsrats Peter Schulthessschreibt der Regierungsrat, ein erster Entwurf eines privatenGestaltungsplans liege vor. Dieser müsste im Einklang mitNaturschutzinteressen die öffentliche Zugänglichkeit zum Seesicherstellen. Ein entsprechendes Baugesuch bestehe in der westlichenEcke des Areals mit einer Ausdehnung von 12 auf 20 Meter. Einemallfälligen Verkauf des Konzessionsland-Areals könne sich der Kantonaber nicht widersetzen und auch keinen Einfluss auf die Nutzung nehmen.(has)
Tages-Anzeiger
22. August 2008
Altlasten separat sanieren
Der Regierungsrat hat sich zu kritischen Fragen zweierSP-Kantonsräte geäussert.
Der SP-Kantonsrat Peter Schulthess (Stäfa) und die SP-KantonsrätinJulia Gerber Rüegg (Wädenswil) haben am 2. Juni eine Anfrage an denRegierungsrat eingereicht. Gegenstand ist die geplanteAltlastensanierung auf der Landanlage Rotholz in Meilen. Auf diesemGrundstück hatte die Chemische Fabrik Uetikon in früheren Jahrenbelastende Stoffe wie Schwermetalle oder Kohlewasserstoffe deponiert.
Die Altlastensanierung erfolge im Zusammenhang mit einem geplantenBauprojekt, behaupten die beiden Kantonsräte. Konkret will die Chemieund Papier Holding (CPH), die Muttergesellschaft der Chemie Uetikon AG,im Rotholz Wohnungen bauen. Die Parzellen liegen auf sogenanntemKonzessionsland: Ihre Eigentumsverhältnisse sind nicht restlos geklärt.Die beiden Parlamentarier wollten wissen, wie der Regierungsrat dieVerknüpfung der Altlastensanierung mit einem Bauvorhaben beurteilt.Hätten Einsprachen gegen das Bauprojekt eine aufschiebende Wirkung aufdie Altlastensanierung? Oder muss diese auf Grund derUmweltgesetzgebung ohnehin im geplanten Zeitraum unabhängig vomBauprojekt durchgeführt werden?
Keine Vorentscheidung
Die Antwort des Regierungsrats ist gestern publik geworden: Erhält fest, dass die Chemie Uetikon AG die Sanierung auf eigeneInitiative plant – losgelöst von einem Bauprojekt. Deshalb habe sie einseparates Baugesuch für die Altlastensanierung eingereicht. Bei diesemBaugesuch gehe es ausschliesslich um die Altlastensanierung, ohne dassmit dem Bewilligungsverfahren eine Vorentscheidung für eine spätereUmnutzung geschaffen werde. Wäre ein Baugesuch für eine Umnutzunghingegen mit einer Altlastensanierung verbunden, hätten Einsprachengegen das Bauprojekt auch aufschiebende Wirkung auf dieAltlastensanierung, dies die Antwort des Regierungsrats.
Zudem wollten Schulthess und Gerber wissen, wie sich derRegierungsrat dazu stellt, dass in Ufernähe ein dem Raum- undPlanungsgesetz (RPG) zuwiderlaufendes Bauprojekt geplant sei. DerRegierungsrat bestätigt, dass die Chemie Uetikon AG eine Überbauung desAreals ins Auge gefasst hat. Ein erster Entwurf eines privatenGestaltungsplans sei für eine erste Beurteilung eingereicht worden. Einkonkretes Bauprojekt liege aber noch nicht vor. Dieses müsste lautRegierungsrat den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Weiter fragten Schulthess und Gerber, was der Regierungsratunternehmen werde, um seine in den Konzessionen vermerkten Rechtebezüglich des Baus eines Seeuferwegs wahrzunehmen. Der Gestaltungsplan,so die Antwort, müsste die öffentliche Zugänglichkeit zum Seesicherstellen. Eine Baubewilligung würde daher mit einer entsprechendenAuflage versehen. (fsp)
St. Galler Tagblatt
16. Juni 2008
Kampf um Seeanstoss in Schmerikon
In Schmerikon ist eine Grossüberbauung direkt am See geplant, wiedie «Südostschweiz» schreibt. Dagegen opponiert die schweizweit tätigeOrganisation RIVES PUBLIQUES, die schon andernorts den Zugang zum Seefür die Öffentlichkeit erhalten hat. (red.)
Yvette Jaggi revient aux affaires et elle n’est pas dutout contente
Pour le Musée cantonal des beaux-arts, Yvette Jaggi s’engage avecconviction et le fait savoir. Tandis que les opposants récoltent dessignatures en vue d’un référendum, les partisans du projet seregroupent autour d’un Manifeste citoyen, soutenu par l’anciennesyndique de Lausanne.
«La récolte de signatures est une des grandes habitudes de notredémocratie semi-directe», lâche Yvette Jaggi. Pour l’ancienne syndiquede Lausanne, «il n’est pas question de le faire avec n’importe quelargument, puis avec n’importe quelle image». Faut-il construire unnouveau Musée cantonal des beaux-arts à Bellerive? Le débat public estentré dans une phase décisive. Deux groupes de citoyens ont engagé labataille. Un référendum est en vue, lancé, entre autres, par leMouvement pour la défense de Lausanne, l’association Rives publiques etHelvetia Nostra, de Franz Weber.
C’est le moment choisi par l’ancienne syndique de Lausanne pour entrerdans l’arène. Elle aussi a participé récemment au lancement duManifeste citoyen, initié par quatre artistes vaudois, vite rejointspar des centaines d’autres personnes. «On a souvent reproché auxartistes d’ici de ne pas s’engager publiquement. Le fait qu’ilsréagissent spontanément a stimulé l’envie de les rejoindre, puis destructurer la démarche. Notre motivation tient à l’importance et à laqualité du projet lui-même, mais aussi au fait qu’il se raconte trop demensonges là autour. »
Pour les partisans du projet, l’épreuve est de longue haleine, unpeu à la manière du Tour de France. Avec de longues étapes de plat, degros cols à escalader et des contre-la-montre qui font parfois l’ultimedifférence. La qualité de la communication et l’impact des imagesdevraient jouer un rôle essentiel. Les choses sont claires chez lesopposants. Mais plutôt floues, pour l’instant, du côté des partisans. Aqui le leadership? Yvette Jaggi se retrouve porte-drapeau, «plutôt pardéfaut! Je vois mon rôle comme celui d’un aiguillon. » En clair: cen’est définitivement pas le moment de mollir ou de bannir les émotions,«une affaire de tempérament».
Que dit-elle des deux exécutifs lausannois et cantonal, quisoutiennent officiellement ce projet, mais dont l’enthousiasme manquesingulièrement de chaleur? Par exemple, le silence du président desVaudois, Pascal Broulis, laissant Anne-Catherine Lyon en premièreligne. Ou celui de Daniel Brélaz, syndic de Lausanne. «Ce dossier n’estpas dans son dicastère, note Yvette Jaggi. Et les contacts avec lecanton sur ce sujet sont continuels. » Donc, no comment pour l’instant.«L’Etat, lui, estime que son tour d’entrer dans l’arène grand publicinterviendra dans la campagne, et ça l’arrange que d’autresentretiennent la flamme en attendant. »
Keller en première ligne?
Qui d’autre pour incarner cette campagne du oui? BernardFibicher, le patron actuel du Musée des beaux-arts? «Il a une forcetranquille et souriante», se réjouit Yvette Jaggi. Mais ce n’est passuffisant. Pierre Keller, le bouillonnant patron de l’ECAL et membre dela Fondation vaudoise en faveur du nouveau musée? Réponse del’intéressé: «Nous avons une séance lundi et nous avons décidé de nepas communiquer avant. » Il se dit néanmoins que Pierre Keller pourraits’engager complètement, si on le poussait un peu plus; si on luilaissait, surtout, une place de choix pour apporter ses idées.
Qu’en est-il des milieux économiques et touristiques? «Les premiers ontmontré des appuis clairs; les seconds, eux, ont la tête dans l’Euro;c’est bien sûr leur préoccupation du moment, mais ils vont venir aufront, c’est sûr. C’est une force de réserve. » La bataille va êtrelongue. «Il faut durer et donc diversifier les arguments, toujours avecla même conviction.» (Michel Caspary)
Note:www. musee-bellerive. ch
Pagaille dans les partis
Rarement un grand dossier aura mis autant sens dessus dessous la classepolitique vaudoise. Le nouveau Musée des beaux-arts compte desopposants dans tous les partis. L’union affichée par les socialistesderrière ce projet reste de façade. Le syndic de Vevey, Laurent Ballif,a publiquement fait part de ses réticences au Grand Conseil.D’ailleurs, aucun poids lourd du parti ne s’est encore précipité pourdonner un coup de pouce à la conseillère d’Etat Anne-Catherine Lyon.
Même attentisme du côté des radicaux, convertis au projet lors de laprésentation de nouvelles images de synthèse au début de l’année. Maisl’aspect «bunker» des premières ébauches du projet hante toujours lesesprits. Même les libéraux, les plus enthousiastes au Grand Conseil,peinent à prendre la défense de l’architecture du bâtiment. Un aspectqui déplaît fortement d’ailleurs à la section lausannoise de ce parti,qui compte parmi ses membres plusieurs opposants au projet deBellerive. L’UDC vit une situation totalement inverse. Au niveaucantonal, l’opposition au crédit d’étude est farouche, alors que lesélus lausannois plaident avec des trémolos dans la voix pour laconstruction d’un musée au bord du lac.
La situation se complique encore plus du côté des Verts, totalementdivisés sur le sujet. La controverse fait tanguer le navire écologiste,changeant de cap au gré de l’apparition de nouveaux arguments de chaquecamp. La coalition A gauche toute! avance aussi en rangs dispersés,avec cependant une forte tendance contre le nouveau musée.
Cette pagaille politique n’a cependant rien d’étonnant sur undifférend avant tout urbanistique et lausannois. Jusqu’à présent, ledossier étant en main cantonale, la Municipalité a fait le serviceminimal pour défendre le nouveau musée. Le syndic Daniel Brélaz ad’ailleurs à plusieurs reprises dit qu’il fallait «au minimum revoirles façades». Pas de quoi mobiliser les foules, ni de mettre en ordrede marche son propre parti derrière le projet. Mais, après tout, leMusée cantonal des beaux-arts a déjà le mérite d’exposer les relationsdifficiles entre le Conseil d’Etat et l’exécutif lausannois.(Mehdi-Stéphane Prin)
«Ce référendum va se gagner dans la rue»
«Yvette Jaggi? Elle ne m’impressionne pas plus que ça. » IsabelleChevalley, d’Ecologie libérale et membre du comité référendaire, necache pas sa confiance, alors que la collecte de signatures vient dedémarrer. Les opposants ont jusqu’au 9 juillet pour en obtenir12’000 dans le canton.
«Je pense que nous les aurons. Mais je ne vous dirai pas où nous ensommes. S’il y en a peu, c’est la panique. S’il y en a beaucoup, celadémotive. Je peux dire, par contre, que les 95% des gens qui s’arrêtentsignent la demande de référendum. Et surtout à Lausanne. Le reste ducanton semble un peu moins informé, voire concerné. » L’action desopposants s’est pour l’instant concentrée sur les villes du bord duLéman, de Morges à Vevey. Yverdon-les-Bains devrait être la prochaineétape.
«Ce référendum va se gagner dans la rue, poursuit IsabelleChevalley. Nous n’allons pas envoyer des flyers par courrier à tous leshabitants, mais nous mettrons des annonces dans les journaux. Nousavons suffisamment d’argent pour entamer cette première partie de lacampagne. » Que pense-t-elle des centaines de signatures récoltées parles initiateurs du Manifeste citoyen? «La plupart des signataires sontsubventionnés. On les tient comme ça. Ce sont aussi des intellectuelsqui y croient ou des gens qui font bloc autour du Parti socialiste.Nous ne sommes pas contre la culture, mais nous trouvons cetemplacement inadéquat. Il n’y a qu’à entendre les réactions deshabitants d’Ouchy, des forains ou des promeneurs. Le Conseil d’Etatavait donné un petit oui au deuxième crédit d’études ce printemps. J’ail’impression que la majorité des Lausannois sont contre ce projet, maisil se peut aussi qu’au final ce soit le reste du canton qui l’impose.»
Note:www. pas-au-bord-du-lac. ch
Die Südostschweiz
12. Juni 2008
Schmerikoner Projekt steht unter Beschuss
In Schmerikon bahnt sich ein Zwist um die geplante GrossüberbauungZiegelhof an. Die nationale Organisation RIVES PUBLIQUES, die schonandere Projekte verhindert hat, protestiert heftig gegen den Bau.
Auf dem ehemaligen Ziegelhofareal der Johann Müller AG (JMS) sollenWohnungen an schönster Lage, mit Seeanstoss, entstehen. Der GemeindeSchmerikon könnte das finanzkräftige Steuerzahler bringen. «AusGeldgier missachten heute viele Behörden die wichtigsten Gesetze derRaumplanung», empört sich Victor von Wartburg, Präsident und Gründervon RIVES PUBLIQUES.
Die Organisation setzt sich in der ganzen Schweiz dafür ein, dassUfer von Seen und Wasserläufen der Bevölkerung frei zugänglich gemachtwerden und die Natur erhalten bleibt. In Uetikon am See half sieletztes Jahr mit, ein «dubioses» Projekt bachab zu schicken. In derGemeinde Meilen ist sie bei einem ähnlich umstrittenen Projektebenfalls am Ball.
Bei dem Überbauungsprojekt der JMS in Schmerikon bezweifelt RIVESPUBLIQUES vor allem, ob alles rechtens ist. Zurzeit trifft dieOrganisation diesbezügliche Abklärungen. Für von Wartburg ist klar:«Wird im Ziegelhof gebaut, werden 75 Prozent der Bevölkerung um ihrschönstes Naturerbe gebracht.» (Sibylle Speiser)
Die Südostschweiz
12. Juni 2008
«Was sie wollen, ist eine Frechheit»
Die Johann Müller AG (JMS) plant in Schmerikon eine Überbauungdirekt am See. Das stösst der Organisation RIVES PUBLIQUES bitter auf.Sie fordert freien Zugang zum See für die Bevölkerung.
Laut Beat Jud, Verwaltungsratspräsident und CEO der JMS, plant dasUnternehmen auf dem Ziegelhofareal, dessen Besitzerin die JMS ist, dreiMehrfamilien- und drei Einfamilienhäuser mit rund 30 bis 33 Wohnungen.Eventuell wird ein Teil auch als Gewerbefläche gestaltet. Unter derÜberbauung ist eine Tiefgarage geplant. Genaue Investitionszahlenstehen noch nicht fest, doch bewegt sich das Projekt gemäss Judzwischen 20 und 30 Millionen Franken. Die Wohnungen wären schöngelegen: direkt am Obersee. Dahinter würde weiterhin – wie heute – derStrandweg von Schmerikon nach Rapperswil-Jona verlaufen.
«Kein Seeuferweg»
Die Organisation RIVES PUBLIQUES ist mit dem Geplanten gar nichteinverstanden. Sie kritisiert, dass kein Seeuferweg vorgesehen sei.«Die Gemeindebehörden und der Bauherr haben die Frechheit, die’Ersatzvariante’ entlang der Kantonsstrasse und dem SBB-Geleise’Strandweg’ zu nennen», sagt Victor von Wartburg, Präsident von RIVESPUBLIQUES, auf Anfrage unumwunden.
RIVES PUBLIQUES engagiere sich gegen dieses Projekt im Interesse von75 Prozent der Bevölkerung, die ihr Ufer und ihr schönstes Naturerbezurückhaben wollten, so von Wartburg. Er zitiert die eidgenössischeRechtsprechung. Diese besage, dass Gewässer und ihre Ufer eineunzertrennliche Einheit bildeten, zum öffentlichen Grund gehörten undder Bevölkerung frei zugänglich sein müssten. «Sie besagt ebenfalls,dass Uferwege direkt am Wasser verlaufen müssen.» Aus «Geldgier»missachteten heute viele Behörden wichtigste Gesetze der Raumplanung.RIVES PUBLIQUES untersucht zurzeit, ob bei der geplanten Überbauung inSchmerikon Verstösse gegen das Gesetz vorliegen. In Uetikon am See halfdie Organisation letztes Jahr, eine Überbauung zu verhindern. «DieBürgerschaft wurde davon überzeugt, dass es sich um ein dubiosesProjekt handelte», so von Wartburg.
Interpellation noch ohne Antwort
Nicht nur RIVES PUBLIQUES wehrt sich gegen das SchmerikonerProjekt. Bereits in der April-Session reichte Silvia Kündig-Schlumpf,Rapperswil-Joner Kantonsrätin der Grünen, unterstützt von weiterenParlamentarierinnen und Parlamentariern, eine Interpellation zurgeplanten Überbauung ein. Ihr Vorwurf: Das Projekt würde dem Verbotneuer Bauzonen im Seeuferbereich ins Gesicht schlagen. Natur undErholungslandschaft am See sollten möglichst unversehrt bleiben. DieAntwort der Regierung steht noch aus.
«Seeufer zugänglich»
Beat Jud kann den Vorwurf von RIVES PUBLIQUES nichtnachvollziehen: «Nach wie vor wird der Bevölkerung das Seeufer imZiegelhof zugänglich sein, auf dem Damm des Westhafens.»
Bereits Ende letzten Jahres, anlässlich der Orientierungsversammlungzur Steuererhöhung, erwähnte der Schmerikoner Gemeindepräsident RichardKoller den Ziegelhof als Hoffnungsträger: Die bauliche Entwicklung aufdiesem Areal sei, neben jener an der Haldenstrasse und in derSonnenhalde, eine gute Voraussetzung, um mittelfristig starkeSteuerzahler nach Schmerikon zu bringen. Momentan sagt Koller zu denPlanungen für den Ziegelhof nichts, «weil es sich um ein laufendesRechtsverfahren handelt». Die Einzonung muss noch dem Referendumunterstellt werden. Das geht aber nur, wenn die Erschliessung geregeltist. Letztere hat die St. Galler Regierung bereits für das nächsteStrassenbauprogramm vorgeschlagen, über das der Kantonsrat im Herbstbefindet. Wer die Erschliessung zahlen soll, ist noch offen.
«Die Ufer der Seen gehören allen»
RIVES PUBLIQUES ist ein nationaler Verein, der im Februar 2003gegründet wurde. Er setzt sich für den freien Zugang zu den Ufern derSeen und Wasserläufe in der Schweiz ein. Für die Öffentlichkeit sollein ununterbrochener Weg entlang der Gewässer geschaffen werden, dersportliche und erholsame Tätigkeiten erlaubt. Dabei steht für denVerein das Gebot der Rücksicht auf die natürliche Pflanzen- undTierwelt zuoberst. (Sibylle Speiser)
Um sein Ziel zu erreichen, kann RIVES PUBLIQUES bei Behörden nötigeSchritte unternehmen und alle auf dem Rechtsweg verfügbaren Berufungennutzen. Der Verein ist bestrebt,Verbindungen mit natürlichen oderjuristischen Personen zu schaffen, die ähnliche Ziele verfolgen undbereit sind, RIVES PUBLIQUES zu fördern und seine Mitglieder bei dergrenzüberschreitenden Kooperation zu unterstützen(www.rivespubliques.ch).
CU-Bauprojekt stösst auf Skepsis
Einsprachen gegen Wohnungen bei der CU Uetikon dürfendie Altlastensanierung nicht verzögern, fordern Politiker.
Die CU Chemie Uetikon will im Herbst den westlichen Teil ihresAreals, das Rotholz, von Altlasten befreien. Das Grundstück befindetsich auf Meilemer Boden und ist mit schwer abbaubaren Stoffen verseucht(TA vom 27. Mai). Was nach einem guten Vorhaben tönt, ruft jetztSkepsis hervor. So haben die beiden SP-Kantonsräte Peter Schulthess(Stäfa) und Julia Gerber Rüegg (Wädenswil) beim Regierungsrat eineAnfrage eingereicht. Nicht die Altlastensanierung als solche stellensie in Frage, sondern die Umstände, unter denen diese durchgeführtwird: Die CU will die Parzellen an einen Investor verkaufen, denn fürdas rund 6000 Quadratmeter grosse Gelände gibt es ein Bauprojekt fürWohnungen.
Genau das hat die beiden Kantonsräte hellhörig gemacht – vor allem,weil es sich beim Rotholz um so genanntes Konzessionsland handelt. Sowerden Landflächen genannt, die durch Aufschüttung einem öffentlichenGewässer, also dem Zürichsee, abgerungen worden sind. Baubewilligungenauf Konzessionsland werden nur erteilt, wenn öffentliche Interessen wieder Seezugang nicht beeinträchtigt werden.
Seeufer soll zugänglich bleiben
Schulthess und Gerber Rüegg wollen nun vom Regierungsrat wissen,was dieser mit Blick auf den Seezugang unternehmen wird. GemässRaumplanungsgesetz sei das Seeufer freizuhalten, unabhängig davon, obes in öffentlichem oder rechtlichem Besitz sei, argumentieren sie.Zudem seien die Eigentumsverhältnisse nicht restlos geklärt, schreibendie Politiker in ihrer Anfrage. Der Regierungsrat soll auchbeantworten, ob sich der Kanton dem Verkauf des Grundstücks widersetzenkönne.
«Es geht uns aber vor allem darum, dass die Altlastensanierung imvorgesehenen Zeitrahmen durchgeführt wird», sagt Schulthess. Die beidenKantonsräte wollen deshalb vom Regierungsrat wissen, ob allfälligeEinsprachen gegen das Bauprojekt aufschiebende Wirkung auf dieAltlastensanierung hätten. Die Verknüpfung der Altlastensanierung mitdem Bauvorhaben stösst den beiden Kantonsräten auch aus einem anderenGrund auf: «Dass man die Sanierung über den Bau von Wohnungen und nichtüber das Unternehmen finanzieren will, finde ich stossend», sagtSchulthess.
La Côte
2 juin 2008
Tannay: des habitants s’opposent
Le plan général d’affectation et son règlement a suscité remarques etoppositions de la part des habitants. «Nous avons reçu quatre remarqueset onze oppositions, dont une collective de 26 personnes», expliqueBertrand Bory, municipal responsable. La majorité des opposantsviennent de la zone village et concerne des ajustements de périmètresde constructions.
L’opposition collective émane de l’Association RIVES PUBLIQUES. «Noussommes opposés à ce plan général d’affectation (PGA) fortementlacunaire dans le domaine de l’accessibilité de la rive par le public»,relève son président Victor von Wartburg. Ainsi, les articlesconcernant la zone riveraine du lac devraient prendre en considérationles objectifs du plan directeur des rives du Léman. La loi sur lemarchepied est mentionnée de manière erronée et le cheminementpiétonnier public doit y figurer.
«Nous allons en parler demain en séance de Municipalité», confieBertrand Bory. «Nous souhaitons trouver des solutions acceptables.»
Le non au musée à Bellerive se dévoile à Lausanne
Le comité opposé à l’emplacement du nouveau muséecantonal des beaux-arts a lancé officiellement le référendum contre lecrédit d’étude voté par le parlement.
Les référendaires contre le crédit d’étude destiné au nouveau muséecantonal des beaux-arts de Lausanne se bousculent sur la piste desautos tamponneuses du Luna Park installé à Bellerive. A quelques pas dusite controversé où campent ces jours les forains et où devrait surgirle bâtiment promis aux collections d’art qui cherchent un logis dignede leur renommée.
Le comité référendaire «Pas au bord du lac», aux ordres de PierreSantschi, conseiller communal vert à Lausanne, rassemble despersonnalités aussi hétéroclites que Franz Weber, Michel Thévoz -ancien conservateur de la Collection de l’art brut, le députéd’Ecologie libérale Jacques-André Haury, lUDC Gabriel Poncet – auteurdu rapport de minorité battu mardi dernier au Grand Conseil, Victor vonWartburg – fondateur de RIVES PUBLIQUES, Julien Goumaz – architecte etinstigateur du Collectif pour un Grand Rumine, Chantal Wetzel -présidente de l’Association foraine de Suisse romande, IsabelleChevalley – égérie d’Ecologie libérale, ou encore Roland Wetter, duMouvement pour la défense de Lausanne. Sans parler de Freddy Buache,absent pour cause de Festival de Cannes.
Tous se battent contre l’emplacement retenu, loin du centre-ville,mais pas contre un nouveau musée, jurent-ils sous le regard de BernardFibicher, actuel directeur des Beauxarts, qui s’est invité à laconférence de presse. Histoire de «connaître les adversaires duprojet», a-t-il avoué. Il s’est réjoui du vote populaire. Même s’ilcraint l’impatience des donateurs privés. Alors qu’il devine déjà letravail à accomplir pour convaincre les Vaudois et résister à la forcede frappe des opposants.
En effet, avec Franz Weber – scandalisé par «cette verrue au bord dulac», les référendaires gagnent non seulement l’appui d’une figurecharismatique, mais également le réseau de l’association «HelvetiaNostra», fort de 10’000 adresses. Indispensables pour récolter 12’000signatures en quarante jours.
«Transversal», selon le mot de son président, le comité va profiterde son enracinement dans des milieux très différents. Même si lesoutien des partis lui fait défaut, tant le sujet divise les formationspolitiques incapables de rallier tous leurs élus, membres ousympathisants pour ou contre le musée. La bataille s’annonce d’ailleursvéhémente. Et les discussions improvisées sur place laissent entrevoirla dureté du face-àface futur. Les accusations de mauvaise foiréciproques circulant déjà au sujet des images utilisées et desinformations diffusées par un camp comme par l’autre.
Outre la sauvegarde des lois négligées par le projet, de l’intérêtpublic sur les visées des collectionneurs privés, du paysage lacustreet du plus gTand Luna Park de Suisse, sans oublier le Cirque I<nie,que d’aucuns voudraient associer au référendum, le comité «Pas au borddu lac» veut surtout un musée au centre de Lausanne. A la Riponne, aupied de la cathédrale. «C’est l’objectif à atteindre, une fois remportéle référendum», assure Julien Goumaz, contre les pressions descollectionneurs et contre l’idée selon laquelle il n’y aura pas demusée en dehors de Bellerive. (Marco Danesi)
Un peu du lac de Morat rendu aux promeneurs
Sûr de son bon droit, un propriétaire a clôturé sa propriétéjusqu’au bord du lac, barrant un sentier pour promeneurs. Le canton luilaisse jusqu’à la fin du mois pour reculer sa palissade. Elle estillégale.
Entre cette clôture illégale et une fosse d’écoulement creusée dansla roselière, le passage sur les berges de Morat était devenuimpossible près de Bellerive. Le canton vient de faire ordonner leretrait des treillis, ce qui réhabilitera l’accès aux rives.
A l’endroit pile de sa clôture actuelle.
Sauvages, farouches, splendides. Les roselières du lac de Moratn’ont rien à envier à celles de la Grande Cariçaie du lac de Neuchâtel.Depuis des années, Eva et Willy Graf viennent y promener leur chien.Ils suivent un sentier historique courant entre Bellerive et Salavaux,dans un paysage superbe. Un beau matin de février, le couple est stoppénet. Devant leurs yeux médusés, ils constatent qu’un propriétaire vientde faire clôturer sa parcelle de jardin jusqu’à la rive. Barrières,treillis, panneaux d’interdiction. Au bout de la propriété transforméeen camp retranché, une fosse vite pleine d’eau a été creusée dans lemarais. Impossible pour les promeneurs de continuer à suivre les bergesdu lac. Le propriétaire clame son bon droit: il est sur ses terres. Unesituation inacceptable aux yeux de RIVES PUBLIQUES, une association quidéfend le droit pour tout un chacun de déambuler autour des lacs dupays.
Dénoncé, le propriétaire vient d’être rappelé à l’ordre par lecanton de Vaud. «Il devra reculer sa clôture d’au moins 10 à 15 mètres,explique Philippe Gmür, du Centre de conservation de la faune et de lanature, à Saint-Sulpice. En outre, il devra aussi replanter lesbuissons enlevés.»
Il avait «clôturé une forêt»
Président et fondateur de RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburgsaute au plafond de joie: «Cela crée un précédent, le canton reconnaîtainsi la loi du marchepied, et admet qu’il y a une obligation delaisser cheminer le public autour des lacs!» Mais Philippe Gmür tempèrecet enthousiasme: «Dans le cas de Bellerive, c’est la nature duterrain, en partie en forêt, inscrit au cadastre, qui a étédéterminant. Même s’il n’y a que des buissons, le secteur est assimiléà une forêt. En Suisse, on n’a pas le droit de clôturer une forêt.»
Le propriétaire a jusqu’à la fin du mois pour reculer son treilliset rétablir le passage dans un secteur très sensible entre promeneurset propriétaires. Depuis des années, un projet de sentier pédestreentre Bellerive et Môtier (FR) est discuté par les communes et lescantons.
Enquête publique, recours, tribunaux: ce sentier de 5 km aura misdix ans pour être admis dans son principe. Mais il reste à le définirprécisément sur le terrain. Ce tracé fera l’objet d’une mise àl’enquête avec recours possible. Puis il faudra se pencher sur lesquestions d’expropriation ou de droit de passage. Là aussi, il y apossibilité de recours. Cela peut durer encore des années. Selon l’undes projets, le sentier officiel devrait passer au bout de la parcelledu propriétaire de Bellerive. (Michel Duperrex)
Musée des beaux-arts: recours rejeté
Un écueil de moins pour le futur musée de Bellerive
«Irrecevable.» C’est la conclusion de la Cour de droit administratifet public du Tribunal cantonal (anciennement Tribunal administratif)concernant le recours d’un collectif d’opposants au projet de Musée desbeaux-arts projeté à Bellerive, à Lausanne.
Le recours en question visait la décision du Département del’économie (DEC), qui a levé les oppositions au nouveau pland’affectation cantonal (PAC) permettant l’implantation du musée. Enréalité, le Tribunal n’a pas jugé les arguments des opposants, maisleur qualité à recourir. Plusieurs recourants ont agi à titreindividuel, mais, comme ils ne sont pas voisins directs du futur musée,le tribunal a considéré qu’ils n’avaient pas la possibilité derecourir.
Opposants «outrés»
Quant à l’association RIVES PUBLIQUES, également recourante,elle n’a pas non plus trouvé grâce devant les yeux des juges duTribunal cantonal. «Une association doit d’abord être active un certainnombre d’années dans un domaine précis pour pouvoir recourir», expliqueVictor von Wartburg, président de l’association, qui se dit «outré» parla «tendance actuelle du Tribunal d’écarter de plus en plus lesinterventions du souverain». Frustré aussi car RIVES PUBLIQUES estimeque le plan cantonal viole plusieurs lois, notamment dans le domaine dela protection des eaux et de l’aménagement du territoire. Le plusimportant, pour RIVES PUBLIQUES, étant la distance minimum de 20 mètresinconstructibles depuis la rive. Or les juges ne se sont pas prononcéssur ces aspects de fond. Malgré sa déception, Victor von Wartburg a dithier au Temps qu’il ne songeait pas à recourir devant le Tribunalfédéral: «Ayant déjà été écarté par le TF pour des mêmes raisons.»
De son côté, la conseillère d’Etat Anne-Catherine Lyon avouait hiersa satisfaction. «Cela permet à ce projet de continuer», note,prudente, la cheffe du Département de la formation, de la jeunesse etde la culture (DFJC). La magistrate socialiste sait en effet que lechemin est encore long. La prochaine étape doit normalement se déroulerdevant le Grand Conseil, appelé à se prononcer sur la part cantonale ducrédit d’étude pour réaliser le musée. Cette étape donne la possibilitéà d’éventuels opposants de lancer un référendum. Le Grand Conseildevrait se prononcer dans les prochaines semaines. (Laurent Caspary)
Cheminer le long des berges du lac n’est toujourspas possible
Permettre d’effectuer le tour du lac de Morat à pied, horscirculation, voilà un vœu pieux. Le projet peine à se concrétiser surla rive ouest. Barrières, clôtures, panneaux d’interdiction dissuadentles promeneurs d’arpenter les berges du lac, entre Bellerive et Môtier.
Pire, depuis février, une fosse pleine d’eau, creusée dans lemarais, barre le chemin qui serpentait au bord des roseaux deBellerive, à Salavaux. Infranchissable, pour Eva et Willy Graf. Ilsvenaient souvent promener leurs chiens dans le secteur. A l’instar deplusieurs habitants de Bellerive, les Graf ont saisi Rives publiques,une association qui défend la Loi du marchepied. Cette loi ditqu’autour de tous les lacs le public peut légalement longer les grèvesnaturelles ou rives transformées. Dans la pratique, on en est loin.
Les promeneurs ne sont pas les bienvenus au bout des jardins etplages privatives de privilégiés. Deux tiers du tour du lac sontréalisés. Le maillon manquant de sentier entre Salavaux (VD) et Praz(FR) patauge depuis plus dix ans. «Le principe de sentier pédestre estadmis, explique Michel Cosendai, ingénieur responsable de la gestion dudomaine public des eaux du canton de Vaud. Mais il reste à le définirprécisément sur le terrain. De plus, renchérit-il, ce tracé feral’objet d’une mise à l’enquête avec recours possible. Puis il faudra sepencher sur les questions d’expropriation ou de droit de passage. Làaussi, il y a possibilité de recours. Cela peut durer encore desannées», conclut le représentant de l’Etat.
Pour ce qui est de la nouvelle fosse apparue au bout d’unepropriété, que personne n’a creusée… Et après l’intervention del’association RIVES PUBLIQUES, une séance vient d’être agendée… Asuivre donc. (ca)
«La réserve naturelle n’ouvrira pas ses rives auxmarcheurs»
Le nouveau plan d’affectation du hameau des Grangettes a suscitéplusieurs remarques de la part d’habitants. Ils craignent de voir lespromeneurs défiler sur les berges du Léman.
Le projet de l’association RIVES PUBLIQUES, qui souhaite ouvrirl’entier des berges du Léman aux promeneurs, ne fait pas que desheureux.
«Plusieurs résidents du hameau des Grangettes ont fait part de leurinquiétude à l’idée de voir les marcheurs défiler près de leurpropriété», confirme le syndic de Noville, Pierre-Alain Karlen. Cescraintes ont été formulées à l’occasion de l’enquête publique du planpartiel d’affectation (PPA) «Hameau des Grangettes», qui prenait fincette semaine. «Au total, il y a eu entre cinq et six oppositions etremarques, signale le syndic. Les habitants demandent surtout desgaranties par rapport au règlement de construction et de démolition,ainsi qu’au projet de RIVES PUBLIQUES.»
Vues convergentes
Qu’ils se rassurent! Les 4800 mètres de côte situés entrel’Eau-Froide et le Vieux-Rhône devraient rester fermés aux marcheurs etaux cyclistes. «Vu les mesures de protection dont fait l’objet laréserve des Grangettes, il est hors de question de créer un cheminementle long du lac, assure l’homme fort de Noville. Sur ce point, nousrejoignons totalement les défenseurs de la nature.»
Quant aux milieux écologistes, ils ont pris part à l’élaboration duPPA. «Il ne devrait pas y avoir d’opposition de leur part», ajoutePierre-Alain Karlen. Le nouveau règlement a notamment pour but deremettre de l’ordre dans les droits de construction, dans ce secteur de15’000 m2. (D.G.)
Obersee Nachrichten
20. März 2008
Erfolg für RIVES PUBLIQUES
Eine eisernes Portal am Ufer eines Privatgrundstückes am Genferseekönnte ein juristisches Erdbeben auslösen, das bis an den Obersee zuspüren sein wird.
Gegen dieses Portal hatte die Organisation RIVES PUBLIQUESEinsprache erhoben.
Grund: Die Ufer der Schweizer Gewässer müssten nach Gesetz öffentlichzugänglich sein.
Nun gab der Waadtländer Regierungsrat RIVES PUBLIQUES Recht undverpflichtete den Besitzer des Grundstückes, das Portal offen zu haltenrespektive es zu entfernen. «Die Seen, die Ufer und die Strände gehörenzum öffentlichen Gut. Jedermann kann diese auf freie Weise nutzen»,schreibt die waadtländer Regierung in ihrem Entscheid. Mit diesemPräzedenzfall im Rücken will RIVES PUBLIQUES nun auch in der Ostschweizfür frei zugängliche Ufer kämpfen.
Jacqueline de Quattro défend l’accès aux rives enexigeant qu’un portail soit retiré
La conseillère d’Etat estime illicite une barrière empêchant lepassage piétonnier le long du lac à Gland. La berge doit resteraccessible. Un argument qui a fait mouche au sein de l’associationRIVES PUBLIQUES.
Ce n’est qu’un portail. Mais il ouvre la porte à tous les espoirs del’Association RIVES PUBLIQUES qui se bat pour un accès généralisé auxberges des lacs et aux cours d’eau suisses. Au début du mois de mars,Jacqueline de Quattro a décidé qu’une barrière entravant le cheminementpiétonnier sur la commune de Gland devait être retirée dans un délai dedeux mois.
La décision tombe suite à la mise à l’enquête du portail métalliqueet grillagé qui existait déjà. «Il est contraire au principe régissantl’aménagement du territoire qui vise à tenir libre les bords des lacset des cours d’eau et à faciliter au public l’accès aux rives et lepassage le long de celles-ci», peut-on lire dans le jugement rendu parla conseillère d’Etat.
L’argument a ainsi fait mouche au sein de l’Association RIVES PUBLIQUESbasée à Mies, qui a lancé un ultimatum à la Confédération pour qu’elleordonne aux cantons d’enlever tous les obstacles empêchant la promenadesur les berges des lacs suisses. «La volonté politique des autoritésvaudoises a complètement changé», s’enflamme le président fondateur deRIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg.
Une autre interprétation
Une interprétation que réfute l’avocat Pierre-Yves Bétrix,adjoint du chef du Service des eaux, sol et assainissement. «Cettedécision n’est pas symbolique. Au contraire, elle ne marque pas unchangement politique», insiste-t-il en rappelant que parfois, laconfiguration des lieux ou des aspects environnementaux empêchent uneouverture des berges au public. Pour la réalisation de cheminementspiétonniers, qui est au bon vouloir des communes, le canton octroie uneaide financière. C’est d’ailleurs le cas à Gland où la Municipalitéétudie la possibilité de l’aménagement d’un sentier.
Il n’empêche, RIVES PUBLIQUES entend utiliser la décision deJacqueline de Quattro pour arriver à ses fins. «Pour continuer àexercer notre tâche de surveillance, nous demanderons aux préfetsvaudois concernés de faire respecter les exigences de la loiréaffirmées avec clarté par la conseillère d’Etat», précise Victor vonWartburg. (R.E.)
SP Horgen macht sich für einen durchgehenden Seeuferwegstark
Eine «breite Koalition», unter anderem mit RIVESPUBLIQUES, soll den Seeuferweg ermöglichen. Dies fordert dieSP-Ortspartei von ihrer Bezirkspartei.
Die Horgener SP hat sich mit einem Antrag an die SP des Bezirksgewandt. Diese solle der Zielsetzung «freier Zugang zum Zürichseeufer»hohe Priorität beimessen, fordert sie. Diese Grundsatzforderung seischon Anfang der Siebziger in die Wahlprogramme der Partei aufgenommenworden, schreibt Präsident Hans Walder. Sie dürfe «nicht wieder auf denSt. Nimmerleinstag verschoben werden».
SP muss sich besser vernetzen
Einige Einschränkungen seien allerdings zu respektieren, meintWalder in seinem Schreiben – zum Beispiel müsse man Rücksicht aufNatur- und Denkmalschutz nehmen. «Nicht überall kann auf bestehendemUferland ein Weg erstellt werden», heisst es weiter. An manchen Ortenwürden neue Aufschüttungen nötig oder gar – wie zum Beispiel in Thalwilvor dem Hotel Alexander – ein Fussgängersteg.
Die SP Horgen schlägt auch vor, mit dem nationalen Verein RIVESPUBLIQUES und dem kürzlich gegründeten Kompetenzzentrum am Zürichseezusammenzuarbeiten. Eine «breite Koalition» aller an freiem Seezuganginteressierten Kreise sei unerlässlich. Gemeinsam mit RIVES PUBLIQUESsolle die SP eine öffentliche Veranstaltung planen, zum Beispiel in derThalwiler Seeanlage.
Verträge sollen veröffentlicht werden
Als dritte Forderung nennt der Horgener Antrag, die Bezirkspartei sollesich dafür einsetzen, dass die Verträge des «Konzessionslandes»öffentlich gemacht würden.
Dieses Land wurde zwischen 1850 und 1930 aufgeschüttet. Der Kanton, derdie Wasserhoheit innehat, vergab für die private Nutzung dieses LandesKonzessionen – fast immer mit dem Vorbehalt, das aufgeschüttete Landspäter für öffentliche Zwecke in Anspruch nehmen zu können. Rund 60Prozent der Grundstücke am Ufer sind zudem im Grundbuch mit einemWeg-Servitut belastet. Bisher hat sich der Kanton geweigert, dieseKonzessionen offen zu legen. (Andreas Jäggi)
Les rives du lac sont-elles publiques?
Contrairement aux idées reçues, la situation juridique de l’accèsaux rives du lac est claire comme de l’eau de roche: le principe dulibre accès général aux rives du lac, notamment en passant par lespropriétés privées qui le bordent, reste une vue de l’esprit, qui netrouve sa justification dans aucune base légale directement opposableaux propriétaires riverains du lac. En effet, ni le code civil suisse,ni la législation fédérale sur la protection des eaux ou surl’aménagement des cours d’eau ne contiennent une quelconque dispositionoctroyant un tel droit.
Seule la loi fédérale sur l’aménagement du territoire évoque unprincipe en vertu duquel il conviendrait de tenir libres les bords deslacs et des cours d’eau et de faciliter au public l’accès aux rives.Mais ce principe en côtoie un bon nombre d’autres comme l’aménagementdans le milieu bâti de nombreuses aires de verdure et espaces plantésd’arbres ou la préservation des lieux d’habitation contre la pollutionde l’air, le bruit et les trépidations (sic!). Comme on peut leconstater ces principes généraux ne sont pas appliqués à la lettre surl’ensemble du territoire helvétique.
Et pour cause, puisqu’il ne s’agit en effet que de principesgénéraux, dont l’application dépend d’abord des cantons qui doivent lesintégrer dans leur propre législation sur l’aménagement du territoireen fonction de leurs spécificités locales. A relever que si l’onvoulait pousser le principe jusqu’à l’absurde, il conviendrait decommencer par démanteler une grande partie des voies CFF qui longentsur des dizaines de kilomètres les bords de plusieurs lacs suisses!
Pour leur part, les cantons romands ne sont pas en reste puisque lesrives de leurs lacs sont en fait déjà largement accessibles au public,ce qui est en particulier le cas du canton de Genève où près de 40% desrives du lac sont publiques. Sur la Riviera vaudoise de nombreusescommunes ont également adopté des plans directeurs communaux prévoyantexpressément l’aménagement de chemins piétonniers riverains, lesquelssont en bonne partie réalisés.
En tout état, les propriétaires de parcelles privées bordant le lacn’ont aucune obligation légale de quelque nature que ce soit depermettre aux piétons de longer le lac en passant par leur propriétédans la mesure où aucune servitude de passage le prévoyant expressémentne l’impose. Et ceux qui voudraient forcer le passage de ces propriétésprivées commettraient indubitablement l’infraction pénale de violationde la propriété en sus de, le cas échéant, celle de dommage à lapropriété. (Patrick Blaser, Avocat et associé de l’Etude Borel &Barbey)
La bisbille se prolonge autour du lac de Morat
Barrières, clôtures et fosse pleine d’eau dissuadent les promeneursd’arpenter les berges, entre Bellerive et Môtier (FR). Ce qui n’est pascourtois, ni légal.
Le tour du lac de Morat à pied, sac au dos et jumelles autour ducou. En voilà un programme! Ce vœu pieux, formulé il y a des lustrespar les communes riveraines peine à se concrétiser sur la rive ouest.Barrières, clôtures, panneaux d’interdiction dissuadent les promeneursd’arpenter les berges du lac, entre Bellerive et Môtier (FR). Depuisfévrier, une fosse pleine d’eau, creusée dans le marais, barre lechemin qui serpentait au bord des roseaux de Bellerive, à Salavaux.Infranchissable, pour Eva et Willy Graf. Ils venaient souvent promenerleurs chiens dans le secteur.
A l’instar de plusieurs habitants de Bellerive, les Graf ont saisiRIVES PUBLIQUES, une association qui défend la Loi du marchepied. Cetteloi dit qu’autour de tous les lacs le public peut légalement longer lesgrèves naturelles ou rives transformées. Dans la pratique, on en estloin. Les promeneurs ne sont pas les bienvenus au bout des jardins etplages privatives de privilégiés. Deux tiers du tour du lac estréalisé. Le maillon manquant de sentier entre Salavaux (VD) et Praz(FR) patauge depuis plus dix ans. «Le principe de sentier pédestre estadmis, explique Michel Cosendai, ingénieur responsable de la gestion dudomaine public des eaux du canton de Vaud. Mais il reste à le définirprécisément sur le terrain. Ce tracé fera l’objet d’une mise àl’enquête avec recours possible. Puis il faudra se pencher sur lesquestions d’expropriation ou de droit de passage. Là aussi, il y apossibilité de recours. Cela peut durer encore des années.» Ce n’estpas les propriétaires qui s’en plaindront. (Aebi)
Le sentier pédestre autour du lac de Moratpatauge toujours
Barrières, clôtures, panneaux d’interdiction dissuadent lespromeneurs d’arpenter les berges, entre Bellerive et Môtier (FR). Cequi n’est pas courtois, ni légal. La réalisation d’un sentier pédestrepour régler le problème s’enlise.
Impossible de poursuivre son chemin entre Bellerive et Salavaux sanstomber dans l’eau. Ce cas, qui embarrasse la commune, est emblématiquede la situation que connaissent les promeneurs sur la rive ouest du lacde Morat. A quand un changement?
Le tour du lac de Morat à pied, sac au dos et jumelles autour ducou. En voilà un programme! Ce voeu pieux, formulé il y a des lustrespar les communes riveraines, pour valoriser le paysage lacustre, peineà se concrétiser sur la rive ouest. Barrières, clôtures, panneauxd’interdiction dissuadent les promeneurs d’arpenter les berges du lac,entre Bellerive et Môtier (FR).
Depuis février, une fosse pleine d’eau, creusée dans le marais,barre le chemin qui serpentait au bord des roseaux de Bellerive, àSalavaux. Infranchissable, pour Eva et Willy Graf. Ils venaient souventpromener leurs chiens dans le secteur. Ce n’est plus possible. Al’instar de plusieurs habitants de Bellerive, les Graf ont saisi RIVESPUBLIQUES, une association qui défend la loi du marchepied. «Ensubstance, explique Victor von Wartburg, son président et fondateur, laloi dit qu’autour de tous les lacs le public peut légalement longer lesgrèves naturelles ou rives transformées. En outre, un passage de 2mètres doit être laissé sans aucune construction au bord des berges.»Dans la pratique, on en est loin.
Rien n’a bougé
Les promeneurs ont beau avoir la loi pour eux, ils ne sont pasles bienvenus au bout des jardins et plages privatives de privilégiés,qui multiplient les démarches juridiques. Enquête publique, recours,tribunaux, le maillon manquant de 5 km entre Salavaux (VD) et Praz (FR)patauge depuis plus dix ans. Rien n’a bougé depuis 2005, quand leTribunal fédéral a tranché en faveur du sentier. Depuis, plus rien.L’entrée en scène de RIVES PUBLIQUES au début du mois relance l’affaire.
Depuis plus de deux ans, les communes de Bellerive et Vallamandauraient dû mandater un architecte pour définir un tracé le long desrives. Rien n’a été entrepris. Qu’ont fait les autorités locales?Comment se fait-il que des propriétaires barrent des accès publics?Syndic de Bellerive, Claude Bessard, «ne veut pas faire de foin aveccette histoire». Il balbutie, se retranche derrière le canton. Et quidde la fosse creusée à Bellerive, qui empêche tout cheminement? «Je nesais pas.»
Encore des années…
Une séance extraordinaire avec divers services vient subitementd’être agendée, pour fin avril. Le point avec Michel Cosendai,ingénieur responsable de la gestion du domaine public des eaux ducanton de Vaud: «Le principe de sentier pédestre est admis. Mais ilreste à le définir précisément sur le terrain. Ce tracé fera l’objetd’une mise à l’enquête avec recours possible. Puis il faudra se penchersur les questions d’expropriation ou de droit de passage. Là aussi, ily a possibilité de recours. Cela peut durer encore des années.» Et cen’est pas les propriétaires qui s’en plaindront.
Wie der Kanton die Zürcher Seeufer aufwerten will
Der Kanton strebt keinen Seezugang für alle an. Ersetzt stattdessen auf eine Aufwertung der Ufer und Erholungsräume.
Der Zugang zu den Ufern des Zürichsees ist heftig umstritten. DieOrganisation RIVES PUBLIQUES will sogar vor den EuropäischenGerichtshof gehen, um freie Ufer für alle zu erzwingen. Juristisch undpolitisch sind die Hürden aber hoch (siehe Kasten unten rechts), wennes darum geht, privates Land für einen freien Seezugang zu enteignen.
Auch die Baudirektion unter ihrem neuen Chef Regierungsrat MarkusKägi (SVP) will den Seezugang verbessern. Sie legt ihren Fokus abernicht auf einen durchgehenden Uferweg durch Privateigentum. Im Projekt«Vision Zürichsee 2050» zeigt die Direktion vielmehr Grundlagen zurmittel- und langfristigen Aufwertung der Erholungs- und Naturräume auf.
Uferzonen sind erforscht
Mit der Bestandesaufnahme der Uferzonen wurde vor vier Jahrenbegonnen. Sie liegt in Gestalt einer riesigen Schachtel aufbewahrt beiMargrith Göldi, der Sektionsleiterin Planung in der Abteilung Wasserbauder Baudirektion. Basierend darauf muss nun eine geeignete Strategiedefiniert werden.
Die Autoren des Projekts fragen, welches Aufwertungspotenzial dasZürcher Seeufer hat. Sie untersuchten dies anhand von vergleichendenKriterien (Parametern). Dort wo beispielsweise der Seegrund flach vomUfer wegführt, ist das Ufer für Naturzwecke besser geeignet alsanderswo. Weitere Überlegungen kommen hinzu: Wie viel ist schonüberbaut? Stehen private Häuser am Ufer, Fabriken, öffentliche Bauten?Wie wird das Gelände landseitig genutzt? Je nachdem werden die Chancenfür Veränderungen unterschiedlich bewertet. Natürlich spielt die Fragemit hinein, wem das Land gehört. Die Rolle des Eigentums ist dort, woes um aufgeschüttetes Konzessionsland geht, umstritten, seit derAuseinandersetzung ums Uetiker Fabrikgelände gar Gegenstand einesheftigen juristischen Streits.
Die Kombination der verschiedenen Kriterien zeigt, wie stark einUferstreifen ökologisch aufgewertet werden kann. Die Studie kommt zumSchluss, dass nur 6 Prozent des Zürichseeufers in der heutigen Formschützenswert sind. 45 Prozent dagegen sind gut aufwertbar, 7 Prozentsogar sehr gut. Etwa 40 Prozent sind aus der Sicht der Autoren mässigoder schlecht aufwertbar. Allerdings spielt hier die Frage mit hinein,wie mit Konzessionsland an Seen künftig umgegangen wird. 95 Prozent derUferlinie des Zürichsees sind künstlich aufgeschüttet und mitkantonalen Auflagen verbunden.
Vision Zürichsee 2050 untersucht auch das Erholungspotenzial derUfer. Auf bestem Stand sind nur knapp 3 Prozent. Sie sollen sogeschützt werden, wie sie sind. Fast die Hälfte der ganzen Uferstreckekönnte als Erholungsraum aufgewertet werden.
Margrith Göldi möchte weiteren Themen mehr Gewicht geben als bisher:Der Zürichsee ist Teil des Wassersystems im Raum Linth-Sihl-Limmat undwirkt als Hochwasserrückhaltebecken. Eine koordinierte Steuerung vonSihl- und Zürichsee kann Schäden im Limmattal minimieren. Der See istzudem ein riesiger Trinkwasserspender. Über 800 000 Zürcherinnen undZürcher trinken Wasser daraus. Wenn über Seeufer im Kanton entschiedenwird, müssen solche Überlegungen mehr beachtet werden, findet Göldi.Die diplomierte Landschaftsarchitektin weist darauf hin, dass dieZürcher Seen unterschiedlich einzuschätzen sind (siehe Grafiken). DerPfäffikersee etwa hat kaum Bedeutung als Trinkwasserspender, dafür umsomehr als Erholungsgebiet.
Ökologie höher gewichtet
Das Land, das dem Zürichsee im 19. Jahrhundert abgerungen wurde,diente speziellen Zwecken: der aufkommenden Industrie, der neuenEisenbahn, als Ersatz für Land, das der Strassenbau beanspruchte. Heutewird das Ufer anders bewertet. Ökologie und Erholung werden höhergewichtet.
Göldi strebt eine Synthese der Erkenntnisse an, die zu den Ufern derZürcher Seen vorliegen. Ziel ist ein strategisches Grundlagenpapier.Intern wird sie unterstützt vom Kreisplaner und von der Fachstelle fürNaturschutz. Seit Januar verstärkt zudem ein Sachbearbeiter ihreSektion. Nächstens will sie mit den regionalen Planungsgruppenintensiver ins Gespräch kommen. Göldi ist sich bewusst, dassunvereinbare Ansprüche aufeinanderprallen. Wo der eine den attraktivenund erholsamen Rasenplatz sieht, stört sich der andere am Lärm derMenschen. Da die verschiedenen Gruppen ins Projekt einbezogen werden,gibt Göldi dem Projekt dennoch gute Chancen. (Rolf Käppeli)
Le Léman, une Beauté intouchable
A part le non respect de la distance minimumréglementaire à la rive (la face du musée est projeté «pieds dansl’eau») les photomontages
doivent être visionnés avec grande concentration pour pouvoir constaterles dimensions monstrueuses de ce projet. Regardez bien sa proportion
par rapport à la taille des promeneurs. La hauteur depuis le niveaumoyen du lac sera d’environ 31.7 mètres, donc 11 étages! (RIVESPUBLIQUES)
Photos du site: www.vd.ch/fr/themes/culture/musees-cantonaux/
Passage interdit
(…) Victor von Wartburg, président de l’Association «Rives Publiques»,mène campagne pour la reconquête totale des bords du lac contrel’emprise des propriétés privées. Le lac est un bien public,s’exclame-t-il. Il accuse l’Etat de ne pas respecter les règlesd’aménagement du territoire qu’il a fixées lui-même. Droit de passage,distance depuis le rivage, l’homme dénonce les écarts du pland’affectation cantonal. Eric Perrette invoque aussi l’intérêt public dumusée. Il remarque que la piscine de Bellerive interdit chaque étédepuis septante ans le passage sur son établissement. Finalement, lemusée n’entrave que peu les piétons, dans une zone déjà bouchée par leschantiers de la CGN (Compagnie générale de navigation) et de laSagrave, qui gratte du gravier au fond du lac.
L’acharnement de Victor von Wartburg traduit toutefois unefrustration plus large. Le lac échappe aux gens. Il se privatise, lesterrains renchérissent, observe Carinne Bertola. Multinationales etfortunés avec piscine s’enferment dans leurs propriétés.
Or le Léman évoque toujours une liberté fabuleuse dans la brumed’une croisière ou enfumé par un barbecue dominical. Le musée, à tortou à raison, menace cette liberté. Aux yeux de certains, il exploite labeauté du lac au seul profit d’un petit nombre d’élus.
Des tours à l’eau
Mais le lac, c’est aussi une affaire de vue. Voir le lac se paie cher.Contempler l’eau qui apaise l’esprit survit dans l’obsession de la vue,imprenable si possible. Et le musée gêne la vue de ses voisins. C’estinsupportable.
On veut l’horizon à portée de main, le coucher de soleil dans leviseur. Eric Perrette note à quel point on s’est efforcé de construireà l’horizontale pour garantir la vue, en obtenant parfois le résultatcontraire. Ecublens et Chavannes, aux portes de Lausanne, ont vouluempêcher l’EPFL de pousser en hauteur. Il observe que vingt ans plustard, à force de densification, une muraille de bâtiments entrave toutde même l’œil.
L’architecte cantonal plaide en faveur de la «verticalité». En unmot, des tours. Elles organisent l’espace, elles découpent desouvertures. Même au bord de l’eau. Bien sûr, il faudra planifier leurjaillissement sur l’ensemble du territoire. Aux ordres d’un pland’ensemble. La verticale, d’ailleurs, enchantera à merveillel’horizontal liquide du Léman.
Gehören die Schweizer See- und Flussufer nicht unsallen?
Nur wenige kleine Schweizer Seen lassen sich auf einem Uferwegvollständig umwandern. Müssten aber nicht alle Seen und Flüsse überallfreien Zugang bieten?
PRO (Victor von Wartburg, Präsident des VereinsRIVES PUBLIQUES)
Der Artikel 664 ZGB und die darauf gründende Rechtsprechungbestimmen, dass die Schweizer Gewässer seit je öffentlich sind unddaran kein Privateigentum bestehen kann.
Rives Publiques setzt sich dafür ein, dass die jahrzehntelang umihre schönsten Erholungszonen betrogene Bevölkerung endlich in’ denGenuss ihres Rechts auf freien Uferzugang gelangt. Privatgrundstückereichen nämlich gesetzlich nur bis zum Ufergebiet, das öffentlichbegehbar sein muss. Behauptungen von kostspieligen «Enteignungen»widersprechen dem Wortlaut des ZGB. Man muss niemandem etwas enteignen,was ihm nicht gehört und was dieser dem Volk enteignet hat. SogarBundesrat Moritz Leuenberger bestätigte uns am 21. Dezember 2007schriftlich: «Ich gehe mit Ihnen einig, dass die Freihaltung von See-und Flussufern ein wichtiges Anliegen ist und seriös geprüft werdenmuss, ob und inwieweit es sich lückenlos erfüllen lässt.»
Die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden wird zu einem Hauptzielunseres Vereins, um unser Ultimatum vom 30. Oktober 2007 zurFreischaffung der Gewässerufer für Trampelpfade bis zum l. November2009 einzuhalten. Gemäss jüngsten Umfragen von Behörden und Medien willdie grosse Mehrheit der Bevölkerung (74 bis 87 Prozent) durchgehendbegehbare Uferwege. Von diesen rund 6 Millionen Einwohnern sind nurknapp 300 Mitglieder oder Gönner unseres Vereins. Der Erfolg von RivesPubliques hängt von unseren finanziellen Mitteln ab. Ohne raschsteigende Mitglieder- und Gönnerzahl hat Rives Publiques wenig Chancenim bislang erfolgreich geführten, aber immer härter werdendenMachtkampf gegen die Betuchten.
KONTRA (Dr. Rudolf Steiner, Präsident desHauseigentümer-Verbandes)
Der HEV Schweiz setzt sich auf allen Ebenen konsequent für dieErhaltung des privaten Wohn- und Grundeigentums ein. Die in Art. 26 derBundesverfassung festgelegte Eigentumsgarantie gilt es zu respektieren.Die jeweiligen privaten Grundeigentümer haben einen hohen Preis für denGewässeranstoss ihres Grundstücks bezahlt. Wird ein privates Grundstückfür einen Fluss- oder Seeuferweg in Anspruch genommen, so stellt dieseine massive Beeinträchtigung des Eigentumsrechts dar.
Der Entzug von Land im Uferbereich eines Privatgrundstücks oderdessen Belastung mit einem Wegrecht für die Öffentlichkeit hat einemassive Wertminderung seines Grundstücks zur Folge und kommt einerEnteignung gleich. Eine solche erfordert eine gesetzliche Grundlage,ein übergeordnetes öffentliches Interesse und muss dieVerhältnismässigkeit wahren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, istder private Grundeigentümer für die Wertminderung seines Grundstücksvollumfänglich zu entschädigen.
Jedes öffentliche Gewässer ist anders erschlossen. Gewisse Gemeindenoder Regionen lassen schon seit Längerem kaum mehr Verbauungen inUfernähe zu, während anderswo die Seeufer für die Öffentlichkeit kaumzugänglich sind. Die Beurteilung der öffentlichen Interessen und dieVerhältnismässigkeit der Uferzugänglichkeit hat im Einzelfall aufgrundder konkreten lokalen Umstände zu erfolgen. Dazu gehört auch, dass dieBelastung von privaten Grundstücken im Uferbereich nicht nur zuWertminderungen der Betroffenen führt, sondern damit auch das Risikoder Abwanderung zahlungskräftiger Grundeigentümer als Steuerzahlerverbunden ist.
Zürichsee-Zeitung
22. Februar 2008
Kampf um Ufer soll weitergehen
«Rives Publiques» kritisiert eine Stellungnahme des Bundes,
wonach die Seeufer nicht dem Volk gehörten – und kündigt neue Aktionenan.
Grosse Hoffnungen hatte der Verein «Rives Publiques» ins Bundesamtfür Raumentwicklung (ARE) gesetzt: Es sollte die Frage klären, ob dieSchweizer Bevölkerung ein Anrecht auf ungehinderten Zugang zu allenSee- und Flussufern besitze. Nach Meinung von «Rives Publiques» gehörenalle Gewässerufer dem Volk. Er stützt sich dabei hauptsächlich aufeinen Artikel aus dem ZGB. Doch falls der Verein auf Schützenhilfe ausdem ARE gehofft hatte, wurde er enttäuscht: Ein derartiges Recht lassesich weder aus dem ZGB noch aus anderen Gesetzessammlungen ableiten,schrieb das Bundesamt letzte Woche (vgl. Ausgabe vom 15. Februar). Nunhat der umtriebige Gründer und Vorsitzende von «Rives Publiques»,Victor von Wartburg, auf die Antwort des ARE reagiert. In einerPressemitteilung zerpflückt er die Stellungnahme des Bundes, die ihn«keineswegs überrascht» habe und bestätigte, wie heikel das Thema sei.Die Interpretation des ARE, wonach kein allgemeines Recht auföffentlichen Zugang zu Gewässerufern bestehe, könne den «Wunsch desGesetzgebers nicht reflektieren», kritisiert der Chef von «RivesPubliques». Er führt dabei eine Feststellung des Bundesgerichts insFeld, wonach das Seebett zu den öffentlichen Sachen gehöre. Darausleitet von Wartburg ab, dass auch das Ufer Teil des Seebetts und damitöffentlich zugänglich sei.
Interventionen angekündigt
Dass das ARE diese Aspekte nicht berücksichtigt hat, wertet Victor vonWartburg als Bequemlichkeit und Ignoranz. Untermalt wird seine Kritikmit betont klassenkämpferischen Tönen: Die Bevölkerung, berichtet vonWartburg, sei über die Antwort des BAG «erbost» – entlarve diese dochdie «Vorzugsbehandlung», welche die Bundesbehörden den Uferanstösserneinräume. Und das nur, weil Letztere «wohlhabend und einflussreich»seien. Doch der selbst ernannte Anwalt der Uferlosen will sich von denMillionären und ihren Komplizen im BAG offenbar nicht entmutigenlassen: Kündigt er doch an, dass sein Verein schon bald «politischeInterventionen auf kantonaler sowie nationaler Ebene» lancieren werde.In der Region hat der Verein vor allem in Zusammenhang mit dergeplanten Überbauung «Uetikon West» von sich reden gemacht: Erbehauptete, dass das Areal der Chemie Uetikon AG der Bevölkerunggehöre, und ging dabei bis vors Bundesgericht. Dieses hat die Klage imDezember allerdings aus formalen Gründen abgewiesen. Wie dieangekündigten Vorstösse aussehen werden, ist noch nicht bekannt. Mandarf aber sicher gespannt sein auf den nächsten Coup des Victor vonWartburg. (Lucien Scherrer)
Tages-Anzeiger
16. Februar 2008
Vor der Ermitage gibt es Seezugang für alle
Während sich das Bundesamt für Raumentwicklung gegen Seezugang füralle ausspricht, verbuchen die Verfechter des Seeuferwegs in Küsnachteinen Teilerfolg.
Pech für die Verfechter des Seeuferwegs: Das Bundesamt fürRaumentwicklung (ARE) ist der Ansicht, dass die Bevölkerung keinAnrecht auf ungehinderten Zugang zu allen See- und Flussufern gibt. (TAvom 15.2.). Damit nimmt das Bundesamt Stellung zu Eingaben des VereinsRIVES PUBLIQUES, der sich auch im Kampf um die Uferzone bei der ChemieUetikon stark gemacht hatte. In den Eingaben an den Bundesrat wies derVerein darauf hin, dass gemäss Zivilgesetzbuch alle Gewässerufer seit100 Jahren öffentlicher Besitz seien.
In der Region setzt sich die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstiel (ZPP)mit dem Projekt «Zürichseeweg Rechtes Ufer» für dieses Recht ein. DieZPP handelte den Weg mit dem Tiefbauamt des Kantons aus, bis derRegierungsrat das Konzept «Zürichseeweg Rechtes Ufer» 2001 zur Kenntnisnahm. Seither liegt für die Behörden eine Grundlage zur Umsetzung desWeges vor. Wesentlich daran beteiligt war das damaligeVorstandsmitglied der ZPP, Hellmut Ringli. Ihn überraschte derEntscheid des Bundesamtes für Raumentwicklung nicht: «Es ist klar, dassdas Anliegen für einen öffentlichen Zugang zum See gegen andereAnliegen wie Naturschutz oder die Nutzung bestehender Bauten abgewogenwerden muss», sagt er. Der vehemente Verfechter eines zusammenhängendenSeeuferweges lässt sich aber nicht aus der Ruhe bringen: «Für denZürichseeweg bleibe ich zuversichtlich.»
Gemeindebehörden im Clinch
Allerdings brauche die Sache Zeit. «Der Uferweg ist einJahrhundertwerk.» Das liege daran, dass es dagegen viel Widerstand gebeund dass die Erstellung eines Uferwegs mit massiven Kosten verbundensei. Die Gemeindebehörden stünden im Clinch: «Sie wollen guteSteuerzahler nicht vergraulen», sagt Ringli. Das war wohl auch derGrund, weshalb die Gemeinde die Chance auf dem Terlinden-Areal inKüsnacht nicht nutzte, als das Goldbachcenter gebaut wurde. Ins Gebäudeseeseits der Strasse zog die Bellevue Bank: «Die Gemeinde wollte denennicht zumuten, das Areal öffentlich zugänglich zu machen.» Der Kantonals Bewilligungsinstanz habe sich gegen die Gemeinde nichtdurchgesetzt. Ringli ist darum froh um den Hinweis im Bericht des ARE,dass die Kantone der Freihaltung, der Zugänglichkeit und derBegehbarkeit von Ufern «einen höheren Stellenwert beimessen» sollten.«Der Kanton hat kein Geld, um den Weg zu finanzieren. Er solltewenigstens dafür sorgen, dass Gelegenheiten wie im Goldbach genutztwerden.»
Der ehemalige Raumplaner begnügt sich aber nicht damit, nur Forderungenaufzustellen. Als das Hotel Ermitage abgerissen wurde, umLuxuswohnungen Platz zu machen, vergewisserte er sich beimGemeindeingenieur, dass die Gemeindebehörden gewillt waren, denöffentlichen Zugang am Ufer durchzusetzen. Am bewilligte Projekt zeigtsich, dass an dieser Stelle zu Gunsten des Zürichseewegs entschiedenwurde. Die Gemeinde Küsnacht bestätigt das.
«Es ist wichtig, dass Behörden und interessierte Stimmbürger bei neuenBauvorhaben oder Umbauten am See wachsam bleiben», sagt Ringli. Wennsich etwa auf dem Areal der «Zürichsee-Zeitung» in Stäfa etwas tue,müsse man sofort handeln. Konkrete Pläne gebe es zurzeit zwar nicht,allerdings habe eine Umnutzung vor Jahren zur Debatte gestanden. DieHürden wären dort noch höher als beim Terlinden-Areal: «Dort gibt eskeine Uferweg-Servitute.» Diese Servitute sind im Kampf um Ufer für dieÖffentlichkeit von grosser Bedeutung. «Wer vor 100 Jahren mitServituten belastetes Bauland kaufte, erklärte sich damiteinverstanden, dass es später öffentlich zugänglich gemacht werdenkann.» Eine Bewilligung für einen Neubau könne an die Auflage gebundenwerden, das Ufer der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In Zollikonetwa seien viele Grundstücke mit Servituten belastet. Dort biete sichdie Möglichkeit, ein Stück des Seeuferweges zu verwirklichen, wenn dieheutigen Wohn- zu Dienstleistungszonen gemacht werden und statt VillenBotschaften, Firmensitze oder Restaurants angesiedelt werden.
Dass der Weg je durchgehend direkt am Ufer verläuft ist laut KonzeptZPP gar nicht beabsichtigt. Entscheidend sei, dass der Seeuferweg vonZürich bis Rapperswil zusammenhängend werde und die Pärke am See unddie Schiffsstationen miteinander verbinde. «Wenn man dann auch mal einStück auf dem Trottoir der Seestrasse gehen muss, ist das nichttragisch.» (Patrik Berger und Nadja Belviso)
Tages-Anzeiger
Neue Zürcher Zeitung
Der Landbote
Aargauer Zeitung
15. Februar 2008
Kein Anspruch auf freien Seezugang
In der Schweiz lässt sich aus dem Bundesrecht kein direkter Anspruchauf freien Zugang zu See- und Flussufern ableiten. Hingegen sollten dieKantone aus der Sicht des Bundesamtes für Raumentwicklung (Are) demerleichterten öffentlichen Zugang und der Begehung einen höherenStellenwert beimessen.
Der Verein RIVES PUBLIQUES hatte in Eingaben an den Bundesrat geltendgemacht, dass alle Gewässerufer in der Schweiz gemäss Zivilgesetzbuchund weiteren Gesetzen seit 100 Jahren öffentlicher und nicht privaterBesitz sind. Das Are und die betroffenen Fachstellen des Bundes sindaber bei einer Überprüfung zu einem anderen Schluss gekommen, wie dasBundesamt am Donnerstag mitteilte.
Aus der Gesetzgebung lasse sich kein Recht auf Zugang zu den Seeufernableiten. Auch das eidgenössische Gewässerschutzrecht, dasWasserbaurecht und das Vermessungsrecht enthielten keine solcheBestimmungen. Das Raumplanungsgesetz enthalte den Grundsatz, wonachSee- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehungerleichtert werden sollten. Dabei handle es sich um einen von mehrerenGrundsätzen, die teilweise widersprüchliche Anliegen zum Ausdruckbrächten und in den raumplanerischen Verfahren gegeneinander abzuwägenseien. Jedenfalls könne daraus kein direkt anwendbarer Anspruch aufZugang zu den Ufern abgeleitet werden. Diese Einschätzung ändere abernichts daran, dass der öffentliche Zugang zu See- und Flussufererleichtert werden solle. (AP)
Tribune de Genève
24heures
15 février 2008
Berne ne se mouille pas pour l’accès au lac
L’accès au bord du lac n’est pas un droit, mais un principe quidoit pousser les cantons à agir
D’un point de vue juridique, il n’y a pas de droit à piquer une têtedans le lac en plongeant depuis la propriété de Michael Schumacher. Parexemple. A la demande de l’Association RIVES PUBLIQUES, l’Officefédéral du développement territorial (ARE) a examiné la législationrelative à l’accès aux lacs et aux cours d ‘eau. Conclusion: lespromeneurs du dimanche ne peuvent exiger, sur la base du droit fédéral,le passage sur les berges des lacs et des cours d’eau. Mais les cheminsqui mènent à l’aménagement du territoire restent sinueux. Et si lesbadauds n’ont pas le droit stricto sensu de marcher sur lesplates-bandes des riverains, ils sont toutefois… encouragés par Berneà le faire.
La loi fédérale sur l’aménagement du territoire (Lat) prévoit en effet,dans ses principes directeurs, que l’accès au lac et aux cours d’eaudevrait être facilité. «Mais ce principe n’est pas impératif», précisePierre-Alain Rumley, directeur de l’ARE. Les cantons et lescollectivités publiques doivent malgré tout s’en inspirer. Hier,l’Office fédéral a donc rappelé la règle, confirmée aussi par leTribunal fédéral (ATF 118 la 394).
Contribuables importants
Au niveau romand, Neuchâtel se situe dans les premiers de classe (80%des rives du lac sont accessibles au public). Vaud fait beaucoup moinsbien (50% d’accès) tout en devançant Genève (40% d’accès). «C’est vraique dans plusieurs endroits en Suisse, le principe n’est pas respecté,mais c’est au pouvoir politique d’agir», insiste Pierre-Alain Rumley.Et de souligner qu’en matière d’aménagement, les cantons et lescommunes sont compétents. En théorie, les collectivités sont doncfondées à imposer un cheminement à tous les riverains. Mais commeceux-ci sont souvent des contribuables très importants, rares sont lesélus qui osent faire des vagues.
L’Association RIVES PUBLIQUES va donc reprendre son bâton de pèlerin.«Nos avocats ne partagent pas l’analyse juridique de Berne, nous allonspoursuivre notre combat», assure son président, Victor von Wartburg.(Cédric Waelti)
Zürichsee-Zeitung
15. Februar 2008
Kein Anrecht auf Zugang
Die Schweizer Bevölkerung hat kein Anrecht auf ungehinderten Zugang zuallen See- und Flussufern. Dies hält das Bundesamt für Raumentwicklung(ARE) dem Verein RIVES PUBLIQUES entgegen. In Eingaben an dieBundesratsmitglieder schrieb der Verein, dass gemäss Zivilgesetzbuch(ZGB) und anderen Erlassen alle Gewässerufer seit 100 Jahrenöffentlicher Besitz seien. Das ARE und die zuständigen Fachstellen desBundes sehen dies allerdings anders. Aus dem ZGB lasse sich kein Rechtauf Zugang zu den Ufern ableiten, heisst es in einer gesternveröffentlichten Mitteilung. Auch im eidgenössischenGewässerschutzrecht, im Wasserbaurecht und im Vermessungsrecht fehltenentsprechende Bestimmungen.
Laut ARE enthält das Raumplanungsgesetz zwar den Grundsatz, dass See-und Flussufer freigehalten, der Zugang und die Begehbarkeit erleichtertwerden sollten. Dieser Grundsatz müsse aber in der Raumplanung gegenandere, teils kollidierende Grundsätze abgewogen werden. Einen direktenAnspruch auf Uferzugang garantiere deshalb auch das Raumplanungsrechtnicht. Dies ändere indessen nichts daran, dass die Kantone derFreihaltung, der Zugänglichkeit und der Begehbarkeit von See- undFlussufern «einen höheren Stellenwert beimessen» sollten. (sda)
Bundesamt skeptisch – Kein Recht auf Seezugang
Der Verein RIVES PUBLIQUES, der mit seiner Forderung nach freiemUferzugang für die Bevölkerung von sich reden macht, ist beim Bundesamtfür Raumentwicklung (ARE) abgeblitzt: Das Amt bestreitet die Ansichtdes Vereins, wonach das Zivilgesetzbuch privaten Besitz entlang vonGewässerufern untersage.
Immerhin kann der Verein aus dem Welschland einen Teilerfolg verbuchen:Das ARE hält fest, dass die Kantone der Zugänglichkeit von See- undFlussufern künftig einen höheren Stellenwert einräumen müssten. RIVESPUBLIQUES ist auch am Zürichsee aktiv: Die Frage nach dem rechtmässigenEigentümer des Areals der Chemie Uetikon AG hat der Verein bis vorBundesgericht gezogen. Es wies die Beschwerden im Dezember aber ausformalen Gründen ab. RIVES PUBLIQUES will als Nächstes den Gerichtshoffür Menschenrechte in Strassburg anrufen. (zsz)
Bloomberg, New York
29 January 2008
Swiss Boaters, Hikers Fight Billionaires for WaterfrontAccess
By Warren Giles
Victor von Wartburg, founder of the Rives Publiquelobby group, stands by a wall that divides a private estate
from a local passageway along Lake Geneva, in Mies, on Nov. 14, 2007.Photographer: Adrian Moser/ Bloomberg News.
Fabienne Jeanmonod and her family dropped anchor along theshores of Lake Geneva two summers ago looking forward to a quietpicnic. After three minutes on shore, a man appeared from thesurrounding fields, screaming that they were trespassing. She meeklypacked up and left. That incident turned the 47-year-old mother into anactivist.
Jeanmonod joined RIVES PUBLIQUES, a citizens’ group demanding thatSwiss localities enforce the public’s right to walk along the shores ofthe country’s 1,484 lakes. Access is being obstructed as rich residentssuch as America’s Cup sailing champion Ernesto Bertarelli buildwaterfront mansions.
«We were in a horrible situation,» says Jeanmonod, an executiveassistant at a Lausanne-based engineering company, recalling theconfrontation. «He was aggressive and we tried to calm him down. But ifwe’d known we were within our rights, we wouldn’t have excusedourselves.»
A fence blocks access to a private estate alongLake Geneva, near Nyon, on Nov. 14, 2007.
Photographer: Adrian Moser/ Bloomberg News.
Lake Geneva, Switzerland’s biggest body of water, has become themain battleground. RIVES PUBLIQUES is asking local authorities toreject Bertarelli’s plans for a private dock at his property, sayingthe project violates a right dating from 1907 that guarantees publicaccess to all Swiss shorelines. The billionaire’s spread is leased tothe U.S. Ambassador to the United Nations in Geneva, Warren Tichenor.The property, patrolled by U.S. security guards and Swiss soldiersbehind stone walls and an unmarked iron gate, also contains a houseleased to UEFA, European football’s ruling body. A spokesman forBertarelli’s office in Geneva who didn’t want to be named declined tocomment for this story. RIVES PUBLIQUES says that other celebrityproperty owners, including former Formula One racing champion MichaelSchumacher, also trample on shoreline access rights. Schumacher’sspokeswoman, Sabine Kehm, declined to comment.
A wall blocks access to a private estate alongLake Geneva, in Mies, on Nov. 14, 2007.
Photographer: Adrian Moser/ Bloomberg News.
Court of Human Rights
«It’s wrong to take away that right from 7 million people andto give it to a few thousand rich,» says 64-year-old Victor vonWartburg, who started RIVES PUBLIQUES in February 2003. The group saysit may go to the European Court of Human Rights to force the Swissgovernment to act. Von Wartburg, a retired businessman, says he hasbeen chased off every property where he tried to land his boat on theshores of Lake Geneva. He says he has been threatened with dogs, and«in one case, a guy came at us with a hunting rifle.’» Some propertyowners say the fight is driven by class envy. «This is all aboutjealousy,’» says Christoph Sauter, 65, a retired lawyer who owns alakeshore house in the Zurich suburb of Kuesnacht, complete with an oldwooden row boat. «They don’t want us to have more than they do.»
A fence blocks access to a private estate alongLake Geneva, near Nyon, on Nov. 14, 2007.
Photographer: Adrian Moser/ Bloomberg News.
Legal Tangles
Part of the debate centers on how much of the shoreline shouldbe public, since the lake itself cannot be privately owned. RIVESPUBLIQUES argues that tourists and locals alike should have access to a3-meter (10-foot) strip of land free of obstacles above the waterline.Swiss law states that improving public access to lakes and rivers is anobjective or «principle,» says Etienne Poltier, a professor of publiclaw at the University of Lausanne. That goal may be balanced againstother aims, such as the need to protect a nature reserve, but not theprivacy concerns of shoreline residents, he says.
Part of the problem is Switzerland’s network of independentjurisdictions. The nation is a federation of 26 cantons, along with2,758 regional districts, or communes, and each level of government hasthe power to enforce planning laws, including waterfront access.Cantons don’t enforce the rules, partly because they compete for richtaxpayers, says Pierre Alain Rumley, head of the Federal Office forSpatial Development.
Public Path Fight
The canton of Zurich plans to introduce recommendations for apublic walkway along Lake Zurich’s shoreline, only 40 percent of whichis accessible to the public. Waterfront residents say such a path willlet tourists invade their private gardens. A shoreline trail would betoo expensive for taxpayers and is unnecessary because there are plentyof spots to gain access to the lake, Sauter says.
The canton of Vaud, whose biggest city, Lausanne, lies on thenorthern shore of Lake Geneva, guarantees access to the shoreline forfishermen, barge haulers, customs officers and police. However, the lawisn’t enforced, Von Wartburg says. Public pressure has raised awarenessof access rights, even though it’s unlikely public walkways will bebuilt in front of billionaire’s homes, says Daniel von Siebenthal,president of the Vaud canton’s lakeshore commission, which makespreliminary decisions on building requests.
Much Stricter
«It always was difficult to build on the shore, but now wetend to be much stricter because we’re aware that there’s a real drivetoward insisting on improving access,» he says. «To move to the nextstep of actually building paths takes a very long time, because of allthe negotiations it involves with owners.» Jeanmonod, the RIVESPUBLIQUES activist, now keeps a printed copy of the law granting publicaccess on her boat to brandish at outraged homeowners. «We only wantsomewhere to land from a boat so we can picnic and swim,» she says. «Ifwe can’t stop now and then, we may as well leave the boat in the port.»
(With reporting by Daniela Silberstein, Christian Baumgaertel
and Joseph Heaven in Zurich. Editors: David Ellis, Willy Morris.)
La Côte
11-13 janvier 2008
Le conseiller fédéral Leuenberger soutient les démarches de«Rives Publiques»
Dans sa réponse à la déclaration soumise par l’association RIVESPUBLIQUES, le conseiller fédéral Moritz Leuenberger
confirme son accord avec ladite association.
«Je suis d’accord avec vous. Tenir libres les rives des lacs et descours d’eau suisses est une requête importante, qui doit
être examinée sérieusement.» Et de poursuivre qu’il a donné ordre àl’Office fédéral du développement territorial d’avoir un
entretien avec RIVES PUBLIQUES pour clarifier cette affaire.
Dans le courant de ce mois, ce département prendra une positionapprofondie suite aux points soulevés par l’association.
Le président de RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg se réjouit dela sincère volonté de dialogue démontrée par les autorités fédérales.(MLB)
Les doléances de RIVES PUBLIQUES à l’étude
La Confédération étudie les revendications de RIVES PUBLIQUES,qui demande la création de cheminements piétonniers le long des lacs.
«Je considère les exigences de RIVES PUBLIQUES comme légitimes.Celles-ci sont d’ailleurs légitimées par le législateur.» Pierre-AlainRumley, directeur de l’Office fédéral du développement territorial,n’est pas rancunier.
Il y a quelques semaines, Victor von Wartburg, président del’association, lançait un ultimatum à la Confédération. Il exigeait queles autorités fédérales ordonnent aux cantons d’enlever tous lesobstacles empêchant la promenade sur les berges des lacs suisses. Iln’empêche, si le haut fonctionnaire prête une oreille attentive auxrevendications de l’association basée à Mies, il n’est pas en mesured’affirmer quelle réponse y sera donnée. Toutefois, comme l’a promis leconseiller fédéral Moritz Leuenberger dans une lettre signée le21 décembre dernier, plusieurs départements de la Confédérationvont examiner soigneusement les lois en la matière. «Nous rendrons uneréponse circonstanciée à la fin du mois ou au début du prochain»,précise Pierre-Alain Rumley.
Celle-ci aura la lourde tâche d’éclaircir la matière juridique surla question de l’aménagement des rives. Car, entre les textes fédérauxet cantonaux, il existe un certain flou, qui a poussé RIVES PUBLIQUES àlancer plusieurs actions devant les tribunaux pour obtenir uncheminement piétonnier, sur les berges vaudoises notamment. Le droit depassage, souvent cité par Victor von Wartburg, existe en effet dans leCode civil fédéral. La Loi sur l’aménagement du territoire stipuleégalement que l’accès aux rives doit être favorisé, mais cela n’est pasinscrit comme étant impératif. «Il s’agit d’un principe général que lescantons doivent prendre en compte dans la mise en œuvre de ladite loi»,explique Pierre-Alain Rumley. Reste encore à déterminer s’il estprépondérant par rapport à d’autres intérêts.
«Le cas échéant, nous devrons aussi déterminer qui a le pouvoir,entre cantons et Confédération, d’exiger un accès libre le long desberges», estime encore Pierre-Alain Rumley, tout en précisant quel’accès aux rives ne signifie pas la création d’un cheminementpiétonnier.
Pour RIVES PUBLIQUES, l’oreille tendue par la Confédération estextrêmement positive. «Maintenant, nous constatons que les autoritésfédérales sont engagées dans une démarche qui va faire progresser notrecause», note Victor von Wartburg. (Raphaël Ebinger)
Zürichsee-Zeitung
9. Januar 2008
Leuenberger will Uferzugang prüfen
Bundesrat Moritz Leuenberger will prüfen, ob sich der vom VereinRIVES PUBLIQUES geforderte freie Zugang zu den Gewässern der Schweizerfüllen lässt. In einem vom Verein veröffentlichten Brief hält erfest: «Ich gehe mit Ihnen einig, dass die Freihaltung von See- undFlussufern ein wichtiges Anliegen ist.» Noch im Januar werde dasBundesamt für Raumentwicklung dazu Stellung nehmen. (zsz)
Le sponde proibite
Il diritto dimenticato
A chi appartengono le rive dei laghi e dei corsi d’acqua svizzeri?Ad ognuno di noi. Peccato che quasi sempre tendiamo a dimenticarcene.Vecchia e tormentata la storia del diritto di accesso pubblico allenostre «amate sponde», se si pensa che già negli anni Cinquanta ilConsigliere di Stato vodese, Arthur Maret, aveva intrapreso (e perso)una dura battaglia politica per restituire a tutti le rive del Lemano.
È la storia di un diritto trascurato e negletto nonostante siasancito a chiare lettere dalle norme legislative in materia (CodiceCivile e diverse Leggi federali), dalla giurisprudenza e da alcuniregolamenti locali. Un diritto sacrificato perché spesso di difficile ecostosa attuazione per le autorità comunali e che non di rado rimanesoffocato dalle esigenze confliggenti dei (di solito) ricchi einfluenti proprietari rivieraschi verso i quali si preferisce perquieto vivere o per interesse chiudere un occhio a scapito del benedella collettività. Il risultato è che oggi, nel quasi silenziogenerale, circa la metà delle rive dei laghi e dei corsi d’acqua delnostro Paese rimangono di fatto inaccessibili ai cittadini, conl’aggravante che nella mentalità comune va facendosi strada l’idea cheuna simile privatizzazione strisciante di beni pubblici sia in realtàun diritto di chi la pone in essere.
Una situazione intollerabile, a maggior ragione in una terra dilaghi e di fiumi meravigliosi e innumerevoli come la Svizzera, controcui si batte dal 2003 l’associazione nazionale apartitica e senza scopodi lucro RIVES PUBLIQUES impegnata ad esigere il rispetto della legge,la sensibilizzazione dell’opinione pubblica sui diritti in questione ela soppressione immediata, caso per caso, di tutti gli ostacoli cherendono le nostre rive inutilizzabili. Autorità e rivieraschidovrebbero pertanto, secondo RIVES PUBLIQUES concedere almeno unpassaggio pedonale largo (come minimo) da tre a cinque metri per porreun primo rimedio ad una sistematica e largamente tollerata indifferenzaverso le leggi in materia. Solo qualche giorno fa il presidentedell’associazione, Victor von Wartburg, si è infatti dichiarato«atterrito» dal numero di violazioni delle disposizioni vigenti chevengono registrate e segnalate ogni giorno sulle rive di tutta laSvizzera.
Uno stato di illegalità che non risparmia neppure la Svizzeraitaliana dove anzi la sensibilità e l’attenzione per certi temisembrano ancora più tenui rispetto al modo di sentire comune maturatoin altri cantoni. Tuttavia, come potete leggere nell’approfondimentoalle pagine Panorama, anche alle nostre latitudini si stannocominciando a muovere i primi passi nella giusta direzione e le rivepiù belle di qualche comune sono tornate ad essere fruibili dallacomunità.
Forte di qualche fresca e importante vittoria RIVES PUBLIQUES halanciato di recente una sorta di ultimatum a tutte le autoritàcoinvolte che impone entro due anni il ripristino in tutta laConfederazione dell’accessibilità di rive e sponde: un’utopia?Probabilmente. Ma ciò che conta in casi simili è soprattutto la difesadi un principio. (PHYSIS)
L’inaccessibilità delle rive di laghi e fiumi svizzeri ècontraria alla legge
Da 4 anni l’associazione «Rives Publiques» si batte per lasoppressione immediata di ostacoli e barriere
A tutti è capitato di voler fare una bella passeggiata lungo il lagoalla ricerca di anfratti naturali oppure di una lunga camminata trastradine o sentieri che costeggiano i canneti, immersi nei rumori dellafauna lacustre. In fondo i laghi ticinesi, e non solo, sono ricchi ditanti scorci mozzafiato. Eppure nella maggior parte dei casi non restache arrendersi e accontentarsi di ammirare il lago lontano dalIa riva,da molto lontano. Perché una siepe, una cancellata, una signorilerecinzione ostacolano il passaggio lungo lago. A godere delle bellezzerivierasche sono troppo spesso solo i possidenti di case, ville evilloni, parchi e giardini privati che, inevitabilmente, con le loroproprietà ostruiscono il passaggio al pubblico. A dispettodell’articolo 664 del Codice Civile Svizzero, dell’articolo 3 dellalegge federale sulla pianificazione del territorio, della leggefederale sulla protezione delle Acque, tanto per fare alcuni esempi.Secondo la legge, in sostanza, le rive dei laghi e dei fiumi sonopubbliche. Significa che tutti devono potervi usufruire: devono poterviusufruire i pedoni, ma anche i pescatori; devono essere accessibili siacome luoghi di passaggio ma anche come luoghi di sosta. Anzi, aicittadini dovrebbe essere garantito un passaggio pedonale largo da 3 a5 metri. Ma allora perché, da un recente sondaggio, ben il 50 per centodelle rive dei laghi di Zurigo, Ginevra e Costanza non sonoaccessibili? E perché tante sponde dei laghi ticinesi non sono in alcunmodo praticabili dai cittadini comuni? Perché tanti cancelli e tanterecinzioni impediscono il passaggio lungo le sponde di laghi grandi epiccoli?
Dal 2003 si è fatta portavoce di questa problematica RIVESPUBLIQUES, una associazione senza scopo di lucro che ha sede a Lucernae che in questi anni ha ingaggiato diverse battaglie perché le rive deilaghi vengano restituite ai cittadini. Con l’ambizioso obiettivo diriuscire a liberare e rendere accessibili al pubblico le sponde deifiumi e dei laghi di tutto il Paese entro i prossimi due anni. In tantimodi: esortando le autorità rivierasche a non concedere altreconcessioni ai proprietari privati; opponendosi a progetti immobiliariche vanno a «privatizzare» le sponde dei laghi; ostacolando il rinnovodi altre concessioni ai ricchi proprietari delle ville; sensibilizzandola popolazione con campagne informative su un diritto che finora moltospesso è stato violato. Il presidente di RIVES PUBLIQUES, Victor vonWartburg si è detto atterrito infatti dal numero di violazioniconstatate anche perché questa inaccessibi lità è contraria alle normelegislative in materia di giurisprudenza e anche ad alcuni regolamentilocali. Eppure si continua ad infrangere la legge. Perché secondo RIVESPUBLIQUES i comuni preferiscono le entrare fiscali dei ricchissimiproprietari di ville rivierasche piuttosto che far liberare i passaggidavanti alle loro I ussuose proprietà, con il rischio di vederlitraslocare altrove verso comuni meno intransigenti.
Da parte loro i comuni e le autorità rivierasche si difendonosostenendo che le disposizioni in merito alla accessibilità delle riverientrano all’ interno di una regolamentazione generale, ma che poiogni autorità locale può decidere o meno se adottare e far applicarequelli che sono solo dei principi. Questo spiega situazioni come quellache si è creata nel Canton Vaud dove, dal 2000, le leggi cantonaliimpongono che il passaggio attorno al lago deve essere lasciato liberoda qualsiasi ostacolo. In pratica in sette anni si è provveduto a farsgomberare solo un chilometro di passeggiata lungolago.
Finora qualche successo RIVES PUBLIQUES l’ha ottenuto: è riuscita afar valere le proprie ragioni facendo bloccare un progetto immobiliaread Uetikon nel Canton Zurigo che prevedeva la costruzione di unedificio enorme con riva lago prospiciente annessa. Altre vertenze sonoinvece ancora in corso. Come quella che mira ad ostacolare il rinnovodella concessione per altri 30 anni per il porto di proprietà diErnesto Bertarelli, a Crans-près-Céligny e a Nyon, nel Canton Vaud;quella che intende rendere accessibili le sponde rivierasche occupateda un porticciolo privato di proprietà dell’UEFA a Nyon; quella cheostacola il piano di costruzione a lago del nuovo Fine Arts Museum diLosanna e infine quella che contrasta il piano di costruzione di unporticciolo privato da parte dell’ex pilota di Formula 1 MichaelSchumacher, proprietario di una casa sul lago Lemano.
«In effetti – ci spiega il deputato Giuseppe Bill Arigoni diMagliaso – chi acquista una proprietà rivierasca non ha alcun obbligodi lasciare un certo spazio tra la sua proprietà e il lago ossia dilasciare una via di passaggio sufficientemente larga, a meno che questonon sia previsto dal piano regolatore comunale. Spetta ai Comuni farrispettare il principio della accessibilità delle rive visto che sonoloro a concedere le licenze edilizie. Tuttavia finora nessuno ha maifatto un progetto di recupero totale. Nel 2001 ho presentato inParlamento una mozione per il recupero delle rive nella loro globalità.La mozione è stata accettata ma non completamente: perché per ilCantone un recupero di tutte le rive dei laghi rappresenterebbe uncosto assai elevato. Infatti non è pensabile rendere da un giornoall’altro completamente accessibili tutte le sponde. Di conseguenza èstato fatto uno studio successivo che andasse a recuperare le riveladdove questo fosse ancora possibile, magari prevedendo ancheinterventi importanti che potessero compensare le parti di rivalacustre non più recuperabili. Purtroppo per il momento nulla è andatoin porto. Sarebbe stato bello invece trovare e applicare dellesoluzioni straordinarie come quella adottata a Neuchatel dove per larisistemazione della riva a lago è stata utilizzata la terra dellacirconvallazione. Perché non adottare delle soluzioni analoghe anchequi da noi, per esempio utilizzando la terra dell’ Alptransit?»
In qualche Comune comunque ci si è già mossi in questa direzione. Èil caso di Agno dove buona parte del golfo è accessibile oppure diMagliaso dove si può trovare la classica riva con muraglione e panchineaccessibili a tutti, così come tratti di riva aperti al pubblico perpasseggiate, un sentiero didattico sterrato in un canneto che passadavanti alle proprietà private rivierasche, un lido aperto a tutti egratuito. In altri Comuni ci sarebbe l’opportunità. È il caso di Melanoper cui nell’ambito di un progetto di edificazione di una parte a lago,potrebbe ipoteticamente essere prevista la creazione di un centro alago regionale per attività ludiche e sportive accessibile a tutti.
Da una recente indagine è emerso che il 61.4 per cento degliSvizzeri sia per la accessibilità delle rive lacustri, una percentualeche sale al 71.6 per cento nei cantoni francofoni ed è invece del 58per cento nei cantoni di lingua tedesca. «In Ticino – continua ilnostro interlocutore – si è consapevoli del problema, tuttavia non vi èmai stata una grande mobilitazione. Ci si è rassegnati a non farepasseggiate lungo lago e a fare il bagno in piscina, a prendere il solein un lido a pagamento. E invece sarebbe giusto che i ticinesipotessero usufruire dei loro laghi e delle loro sponde intese comespazio non solo per passeggiare o pescare ma anche dove sostare,prendere la tintarella o fare il bagno. Un diritto che deve esserereclamato a gran voce visto le tasse che tutti i cittadini sono tenutia pagare per il risanamento e il mantenimento dei laghi». Nei prossimimesi comunque il Cantone dovrebbe iniziare un rilievo di tutte le rivelacustri per stabi lire dove arriva il demanio pubblico e dove finiscela proprietà privata di chi ha una proprietà a lago. Questo potrebbeessere un primo passo per la «liberazione» delle sponde ticinesi.
Della situazione sulla accessibilità delle sponde dei laghiin Ticino abbiamo parlato anche con il dottor Werner Nussbaumer diGravesano, membro di RIVES PUBLIQUES.
Le rive dei laghi in Ticino sono accessibili come vuole lalegge?
No in quanto sono state date da parte dei comuni specialmentenegli anni ’60 troppi permessi di costruzione che non rispettavano laLegge federale e poi per interessi particolari, sovente legati aipolitici del luogo (favoritismi partitici).
È vero che da noi la situazione è peggiore rispetto a tuttigli altri cantoni?
È vero in quanto da noi il rispetto del paesaggio e dellalegge è sempre stato ‘meno sentito’ che nella Svizzera interna oromanda, complice pure la grande richiesta turistica da parte dipersone benestanti pronte a pagare forti cifre pur di avere un accessosul lago.
Che cosa più spesso impedisce l’accessibilità alle rive dilaghi e fiumi?
La costruzione delle darsene e i giardini che vengonopurtroppo regolarmente cintati fino alle rive.
Come mi devo comportare nel caso volessi far valere il miodiritto di accesso
ad un determinato tratto di sponda lacustre?
Bisognerà scrivere una lettera al Dipartimento del territoriofacendo notare che la Legge federale riconosce le rive dei laghi\fiumicome proprietà pubbliche.
Come si giustificano i proprietari di ville e immobiliaffacciati sulle rive dei laghi
che hanno chiuso l’accesso alle sponde?
Siccome anche i vicini hanno impedito l’accessibilità allagente che vuole frequentare le sponde, non vedono perché lorodovrebbero farlo e gli altri no. Così si difendono. Per questo ci vuoleun intervento puntuale da parte dello Stato che liberi tutte le rivepubbliche.
Perché Comuni rivieraschi non fanno rispettare la leggesulla accessibilità delle sponde
dei laghi? Quale è la loro posizione?
Sono proprio i Comuni rivieraschi che hanno permesso questoscempio, e adesso si trovano in una situazione perlomeno ambigua: primarilasciano il permesso, poi lo devono ritrattare alcuni anni dopo.
I ticinesi sono sensibili a questo problema?
Poco sensibili in quanto sono stati proprio i ticinesi asvendere le rive a turisti e residenti stranieri. Attualmente vista lasituazione venutasi a creare si sono resi conto dello sbaglio fatto.
Finora in Ticino sono già stati presi provvedimenti a favoredell’accessibilità
delle rive di fiumi e laghi?
A mia conoscenza non sono stati fatti passi in questo senso,sebbene il Parlamento già alcuni anni fa abbia accolto un attoparlamentare che chiedeva al Governo di intervenire.
Quali sono comuni rivieraschi in Ticino dove la situazione èpiù critica?
Sono chiaramente i comuni più turistici e più apprezzati daglistranieri quali per esempio Ascona, Brissago, Morcote, Figino, Caslanoe altri ancora.
E in quali comuni invece è la situazione è migliore?
Naturalmente dove le rive sono meno apprezzate a causa dellamancanza di sole, della ripidità del terreno e dalla distanza dainuclei abitati, dove comunque anche la gente avrebbe più difficoltà apasseggiare. (Stefania Parisotto)
Tages-Anzeiger
22. Dezember 2007
«Wir planen gezielte Aktionen am Seeufer»
RIVES PUBLIQUES ist beim Bundesgericht abgeblitzt. Jetzt wird diegewaltsame Rückeroberung des Seeufers geplant.
Mit Victor von Wartburg* sprach Benjamin Styger
Victor von Wartburg, erklären Sie kurz Ihr Anliegen
und den Stand der Dinge.
Das Recht, alle Gewässer der Schweiz vom Ufer her betreten zu können,ist gesetzlich im Art. 664 ZGB festgehalten – die Gewässerufer sindEigentum der Schweizer Bevölkerung und dürfen nicht in Privateigentumgelangen. Nur wird das Gesetz nicht eingehalten. Einem Artikel des«Tages-Anzeiger» entnahm ich, dass auch in Zürich für den Seezuganggekämpft wird. Also weiteten wir das Einsatzgebiet vom Genfersee aufUetikon aus.
Das Bundesgericht hat nun Ihre Beschwerden abgelehnt. Warum?
Wie die anderen Instanzen ging das Bundesgericht aus formellen Gründengar nicht auf unsere Anliegen ein. Durch die Ablehnung desÜberbauungsplans durch das Uetiker Stimmvolk sei unsere Beschwerdegegenstandslos. Die andere erfolglose Beschwerde bezieht sich auf einenFall im Waadtland. Das Bundesgericht sagte, wir seien nicht direktbetroffen oder zumindest nicht stärker als der Rest der Bevölkerung.Direkt betroffen sind nach Auffassung der Gerichte nur «direkteNachbarn» – in unserem Fall also genau diejenigen, die mit ihrenHindernissen das Ufer versperren. Das ist das Groteske in unsererRechtsprechung.
Worin gründet denn Ihr bedingungsloser Kampf für das Recht,
das ganze Ufer öffentlich zugänglich zu machen?
Es geht um die Missachtung der Bundesverfassung und der übergeordneteneidgenössischen Gesetze. Wir setzen uns dafür ein, dass fundamentaleGesetze endlich respektiert werden. Ich habe es selbst schon erlebt,dass ich mit meinen Kindern am Seeufer war und davongejagt wurde.
Nun sind Sie im Fall Uetikon West beim Bundesgericht abgeblitzt
und wollen den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
weiterziehen. Ist der Zugang zum Seeufer ein Menschenrecht?
Dies ist unsere letztmögliche juristische Instanz, um den langjährigenVolksbetrug endlich gerichtlich beurteilen zu lassen. Die Besetzung derGewässerufer durch Private verstösst eindeutig gegen dieRechtsprechung, und uns ist kein Urteil bekannt, in dem ein Richter diejetzigen Zustände legitimiert hat. Das Volk ist also im Recht, dochniemand gibt es ihm, und wenn es sich wehrt, sagt man nicht einmal «Duhast eigentlich schon Recht, aber . . .», sondern einfach «Du sollstschweigen».
Wie hoch schätzen Sie Ihre Chancen ein?
Das ist schwierig zu beurteilen, sagen wir 50 Prozent.
Was passiert, wenn Sie Recht bekommen?
Der Europäische Gerichtshof hat ja keine Sanktionsmöglichkeiten.
Wir sind momentan am Evaluieren, was die Konsequenzen sein könnten.Parallel dazu arbeiten wir daran, das Thema politisch aufzugreifen. Wirversuchen, möglichst viele Parteivertreter des Kantons Zürich an einenTisch zu bringen. Wenn das klappt, dann machen wir das auch aufnationaler Ebene.
Sind Sie auch bereit, eine Initiative zu lancieren,
um eine Abstimmung zu erzwingen?
Im Moment noch nicht. Jüngste Umfragen ergeben, dass 74 bis 87 Prozentzustimmen würden. Doch was nützt uns ein neues Gesetz, das ja schonbesteht und einfach missachtet wird? Dann beginnt das gleiche Spielwieder von vorne.
Die Frage ist, wie lange Sie mitspielen.
Wir haben den Behörden ein Ultimatum auf den 1. November 2009 gesetztund diesbezüglich gestern Pierre-Alain Rumley getroffen, Direktor desBundesamtes für Raumentwicklung. Sollten wir in den kommenden Monatenkeine ernst zu nehmenden Entfernungen von Hindernissen auf denöffentlichen Uferpartien sehen, werden wir beginnen, unsere Rechtewahrzunehmen.
Was heisst das?
Wir planen gezielte Aktionen, in denen wir uns den Zugang zum undentlang dem Ufer selbst verschaffen werden, begleitet von den Medien.Dann haben die Behörden ein Problem, weil man ja niemanden für etwasbestrafen kann, was gesetzlich legitimiert ist. Damit setzt dieBevölkerung ein Zeichen, das ernsthafte Folgen haben könnte, weil sichdas irgendwann vielleicht nicht mehr kontrollieren liesse.
Und was bringt das?
Es zwingt den Staat, endlich zu handeln und die Rechte der Bürgerdurchzusetzen. Vor über 30 Jahren passierte das Gleiche in Konstanz -und bewirkte den öffentlichen Seezugang durch einen Gerichtsentscheid.
Neue Zürcher Zeitung
20. Dezember 2007
«Rives Publiques» abgeblitzt
Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Uetikon West ab
Das Bundesgericht hat eine von der Naturschutzorganisation RIVESPUBLIQUES unterstützte Stimmrechtsbeschwerde gegen die geplanteÜberbauung Uetikon West abgelehnt. Es stützt damit einen Entscheid desZürcher Regierungsrats. Die Beschwerden seien offensichtlichunbegründet und daher abzuweisen, schreibt das Bundesgericht in seinemam Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Gerichtskosten von insgesamt3000 Franken werden vier Stimmbürgern der Zürichseegemeinde Uetikonauferlegt. Unterstützt wurden sie vom Verein RIVES PUBLIQUES und vondessen Präsident Victor von Wartburg.
Die vier Privatpersonen störten sich vor der Gemeindeversammlung vom26. März, an welcher der private Gestaltungsplan der CU Chemie Uetikonbehandelt wurde, am Inhalt der behördlichen Weisung zur Vorlage. Unteranderem seien die Besitzverhältnisse des Areals nicht geklärt undgeplante Bauten zu nah am Wasser, hiess es. Der Bezirksrat Meilen wiesihre Beschwerde ab. Obwohl das Volk die Vorlage dann verwarf, zogen dieBeschwerdeführer den Rekurs an den Regierungsrat weiter. Sie wollteneine grundsätzliche Klärung ihrer Fragen. Die Zürcher Kantonsregierungstützte jedoch den Entscheid der Vorinstanz. Der Regierungsrat verneinedamit zutreffend ein vorhandenes Rechtsschutzinteresse an derBeurteilung des Rekurses, wie das Bundesgericht nun schreibt. Nachdemdie Stimmberechtigten die Vorlage verworfen hätten, würden die von denBeschwerdeführern vorgebrachten Punkte obsolet. Inwiefern in ihrerEinwendung eine Stimmrechtsbeschwerde liegen solle, sei nichtersichtlich, halten die Lausanner Richter fest. (sda)
Aargauer Zeitung
19. Dezember 2007
«Rives Publiques» blitzt ab
Bundesgericht weist Seeufer-Beschwerde ab
Das höchste Schweizer Gericht nennt die Beschwerden gegen denGestaltungsplan Uetikon West «unbegründet». Jetzt will der Verein Rivespubliques den Kampf für freien Seezugang an den EuropäischenGerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Es war ein Rekurs im letzten Moment: Zwei Wochen vor derEntscheidung am 26. März ging ein Stimmrechtsrekurs gegen die UetikerGemeindeversammlung ein, an der über den privaten GestaltungsplanUetikon West zu befinden war. Urheber des Rekurses waren drei Einwohnerund eine Einwohnerin Uetikons, die sich durch Victor von Wartburgvertreten liessen. Von Wartburg ist Gründer und Präsident des VereinsRives publiques, der landesweit für öffentlich zugängliche Seeuferkämpft.
«Volk wird betrogen»
Die Beschwerdeführer bemängelten, dass die Besitzverhältnisse auf demKonzessionsland sowie die Altlastensituation nicht geklärt seien. Dieneuen Gebäude seien zu nahe am Zürichsee-Ufer geplant; ausserdem leitedas Abstimmungsbüchlein die Stimmbürger in die Irre. Die fünf Personenerhofften sich eine grundsätzliche Stellungnahme der Instanzen zudiesen Fragen.
Mit Entscheid vom 3. Dezember hat nun das Bundesgericht dieStimmrechtsbeschwerde abgewiesen. Zu den einzelnen Inhaltspunktennehmen die Lausanner Richter keine Stellung: Die Beschwerde seiunbegründet, da mit der Ablehnung des privaten Gestaltungsplans «diegeltend gemachten umweltschutz- und konzessionsrechtlichen Rügenobsolet wurden».
Zwei weitere Beschwerden von «Rives Publiques», die andere Seenbetreffen, sind ebenfalls abgewiesen worden. Das Volk werde weiter um«sein wertvollstes Eigentum, die Gewässerufer» betrogen, sagt vonWartburg. Er bereitet nun den Gang an den Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte vor. (Anna Moser)
Zürichsee-Zeitung
19. Dezember 2007
«Strassburg» soll Besitz klären
Bundesgericht lässt Frage nach Eigentumsverhältnissen aufLandanlagen in Uetikon offen
Mit einem Gang ans Bundesgericht wollte RIVES PUBLIQUES klären, wemdas Konzessionsland am See gehört. Eine Antwort gab es nicht. «Die CUChemie Uetikon AG ist nicht die Grundeigentümerin des Areals am See,sondern der Kanton beziehungsweise das Volk.» Dieser Satz steht in derBeschwerdeschrift, die RIVES PUBLIQUES-Präsident Victor von Wartburg imMärz zusammen mit vier Uetikern dem Bezirksrat Meilen eingereichthatte. Der Verein mit Sitz im Waadtland beruft sich auf einen Artikelim Zivilgesetzbuch, wonach die Ufer der Schweizer Gewässer freizugänglich sein müssten. Dass es heute vielerorts anders ist, weissjeder, der einmal versucht, dem rechten Zürichseeuferentlangzuspazieren, ohne in private Gärten zu «trampen».
RIVES PUBLIQUES verlangte mit dem Stimmrechtsrekurs die Absetzungder Uetiker Gemeindeversammlung vom 26. März 2007: An diesem Abendsollte über den privaten Gestaltungsplan Uetikon West derGrundeigentümerin des Fabrikareals, der CU Chemie Uetikon AG,abgestimmt werden. Dies sei nicht zulässig, fanden die Beschwerdeführer– seien doch die Besitzverhältnisse auf der betreffenden Landanlageungeklärt. Sie erwarteten eine grundsätzliche Antwort auf die Frage,wem aufgeschüttetes Land am See gehört.
Weil der Bezirksrat nach kurzer Zeit beschloss, auf dieStimmrechtsbeschwerde nicht einzutreten, fand die Gemeindeversammlungvom 26. März planmässig statt. Der private Gestaltungsplan Uetikon Westwurde abgelehnt. An ihrem Rekurs hielten die Beschwerdeführer jedochfest – war doch die Grundsatzfrage noch immer nicht geklärt. IhrBegehren beschäftigte in den folgenden Monaten mehrere Instanzen,zuletzt das Bundesgericht in Lausanne.
«Groteske Begründungen»
Wie die Vorinstanzen – der Bezirksrat Meilen und der ZürcherRegierungsrat – hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde alsunbegründet abgewiesen, soweit es überhaupt auf sie eingetreten ist.Gemäss dem Urteil haben die Beschwerdeführer kein Rechtsschutzinteressean der Beurteilung des Rekurses, «nachdem die Stimmberechtigten die inFrage stehenden planerischen Vorlagen anlässlich derGemeindeversammlung verworfen hatten».
«Wir haben das Urteil hundertprozentig so erwartet», sagt Victor vonWartburg gegenüber der «Zürichsee-Zeitung». Die verlangte Untersuchungder Eigentumsverhältnisse auf dem aufgeschütteten Konzessionsland seinicht erfolgt. «Auch das höchste Schweizer Gericht zieht es vor, mitgrotesken Begründungen nicht auf derart brisante Beschwerdeneinzugehen», heisst es dazu in einer gestern verschicktenMedienmitteilung von «Rives Publiques».
Hoffen auf Intervention
Victor von Wartburg wird sich am kommenden Freitag mit Pierre-AlainRumley treffen, dem Direktor des Bundesamts für Raumentwicklung. «Wirhoffen auf eine Intervention von seiner Seite», sagt er. Dass dieRäumung der Ufer durch die Kantone ohne die Autorität vom Bund nur ein«frommer Wunsch» sei, verhehlt von Wartburg nicht. Umso mehr will ernun die Lobby-Arbeit mit den Bundesbehörden und in der Politikverstärken. Und er plant mit seinen Anwälten den Gang vor eine weiteregerichtliche Instanz: den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechtein Strassburg. «Wie gross unsere Chancen dort sind, wissen die Götter»,sagt der 64-Jährige. «Aber ein Versuch lohnt sich.»www.rivespubliques.ch
Zusammenarbeit «ein Glücksfall»
Um in der Gemeinde Uetikon rekursberechtigt zu sein, musste sich derGründer und Präsident des Vereins «Rives Publiques» lokale Mitstreitersuchen. Die Uetikerin Marianne Siegenthaler ist eine der vier Personen,die mit dem in Mies VD wohnhaften Victor von WartburgStimmrechtsbeschwerde gegen die «Uetikon West»-Gemeindeversammlungerhoben hatten. Dass sie sozusagen als «Platzhalterin» fungiert ineiner Angelegenheit, die nationale Ausmasse angenommen hat, ist sichSiegenthaler bewusst: «Uns ist es ein Anliegen, dass dieBesitzverhältnisse am Uetiker Seeufer endlich definitiv geklärtwerden.» Dass man in dieser Angelegenheit mit den Anwälten von «RivesPubliques» zusammenarbeiten könne, bezeichnet sie als Glücksfall:«Alleine hätten wir zu wenig Zeit und Ressourcen.»
In Uetikon hatten die Stimmbürger im März das Projekt für die Umnutzungeines Teils des Fabrikareals am See in eine Wohn- und Gewerbezonebachab geschickt. Das Abstimmungsergebnis bezeichnet Victor vonWartburg als wichtiges Resultat der Intervention von «Rives Publiques».(Anna Moser)
Zürichsee-Zeitung
19. Dezember 2007
RIVES PUBLIQUES blitzt mit Stimmrechtsbeschwerde ab
Keine inhaltliche Stellungnahme
Das höchste Schweizer Gericht hat die Beschwerden gegen denGestaltungsplan Uetikon West als «unbegründet» eingestuft.
Es war ein Rekurs im letzten Moment: Zwei Wochen vor derEntscheidung am 26. März ging ein Stimmrechtsrekurs gegen die UetikerGemeindeversammlung ein, an der über den privaten GestaltungsplanUetikon West zu befinden war. Vorgesehen war eine Umwandlung des bisheute reinen Industrieareals in eine Wohn- und Gewerbezone. Es bestandauch bereits ein entsprechendes Bauprojekt. Urheber des Rekurses warendrei Einwohner und eine Einwohnerin Uetikons, die sich durch Victor vonWartburg vertreten liessen. Von Wartburg ist Gründer und Präsident desVereins RIVES PUBLIQUES, der landesweit für öffentlich zugänglicheSeeufer kämpft. Er beruft sich dabei auf das SchweizerischeZivilgesetzbuch von 1912, wonach kein Privateigentum an öffentlichenGewässern und deren Ufern erlaubt ist.
Die Beschwerdeführer bemängelten, dass die Besitzverhältnisse aufdem Konzessionsland sowie die Altlastensituation nicht geklärt seien.Die neuen Gebäude seien zu nahe am Ufer geplant; ausserdem leite dasAbstimmungsbüchlein die Stimmbürger in die Irre. Die fünf Personenerhofften sich eine grundsätzliche Stellungnahme der Instanzen zudiesen Fragen. An der Bürgerversammlung fand der Gestaltungsplan keineMehrheit.
«Volk wird betrogen»
Mit Entscheid vom 3. Dezember hat nun das Bundesgericht – nach demBezirksrat und dem Regierungsrat – die Stimmrechtsbeschwerdeabgewiesen. Zu den einzelnen Inhaltspunkten nehmen die LausannerRichter allerdings keine Stellung: Die Beschwerde sei unbegründet, damit der Ablehnung des privaten Gestaltungsplans «die geltend gemachtenumweltschutz- und konzessionsrechtlichen Rügen obsolet wurden». Zweiweitere Beschwerden von «Rives publiques», die andere Seen betreffen,sind ebenfalls abgewiesen worden. Das Volk werde weiter um «seinwertvollstes Eigentum, die Gewässerufer» betrogen, sagt Victor vonWartburg. Er bereitet nun den Gang an den Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte vor. (Anna Moser)
«Rives Publiques» blitzt vor Bundesgericht ab
Das Bundesgericht hat eine von RIVES PUBLIQUES unterstützteStimmrechtsbeschwerde gegen die geplante Überbauung «Uetikon West»abgelehnt. Es stützt damit einen Entscheid des Zürcher Regierungsrats.
Die Beschwerden seien offensichtlich unbegründet und daherabzuweisen, schreibt das Bundesgericht in seinem am Mittwochveröffentlichten Urteil. Die Gerichtskosten von insgesamt 3000 Frankenwerden vier Stimmbürgern der Zürichseegemeinde Uetikon auferlegt.Unterstützt wurden sie vom Verein RIVES PUBLIQUES und dessen PräsidentVictor von Wartburg.
Die vier Privatpersonen störten sich vor der Gemeindeversammlung vom26. März 2007, als der private Gestaltungsplan der CU Chemie UetikonThema war, am Inhalt der behördlichen Angaben zur Vorlage. Unteranderem seien die Besitzverhältnisse des Areals nicht geklärt undgeplante Bauten zu nah am Wasser, hiess es. Der Bezirksrat Meilen wiesihre Beschwerde ab.
Obwohl das Volk die Vorlage dann verwarf, zogen die Beschwerdeführerden Rekurs an den Regierungsrat weiter. Sie wollten eine grundsätzlicheKlärung ihrer Fragen.
Die Zürcher Kantonsregierung stützte jedoch den Entscheid derVorinstanz. Der Regierungsrat verneinte damit zutreffend ein aktuellesRechtsschutzinteresse an der Beurteilung des Rekurses, wie dasBundesgericht nun schreibt.
Nachdem die Stimmberechtigten die Vorlage verworfen hatten, wurdendie von Beschwerdeführern vorgebrachten Punkte zum damaligen Zeitpunktobsolet. Inwiefern darin eine Stimmrechtsbeschwerde liegen soll, seinicht ersichtlich, halten die Lausanner Richter fest.
RIVES PUBLIQUES kämpft dafür, dass alle Ufer der Schweizer Gewässerbis spätestens in zwei Jahren für die Öffentlichkeit zugänglich gemachtwerden. Privateigentümern sollen denn auch keine Konzessionen fürUferverbauungen gewährt werden. (SDA)
Zürichsee-Zeitung
11. Dezember 2007
Nur ein seeufernaher oder ein Seeufer-Weg?
Die SP-Sektion Altendorf-Lachen pocht auf die Umsetzung einesSeeuferwegs zwischen Altendorf und Lachen. Für Gemeindepräsident PitMarty ist ein Weg direkt am Seeufer keine Lösung. Er verweist auf diekantonale Planung.
Der kommunale Richtplan Lachen – Altendorf sieht eine Fuss- undRadwegverbindung zwischen den beiden Gemeinden vor. Die Absicht, eineseeufernahe Verbindung zu realisieren, wurde vor rund sechs Jahrenaufgrund einer Einzelinitiative von SP-Vertretern in den Richtplanaufgenommen. Damals zogen die Initianten ihre Forderungen zurück, weilversprochen wurde, das Anliegen eines seeufernahen Weges anzugehen, wieKantonsrätin Karin Schwiter (SP-Sektion Altendorf/Lachen) auf Anfrageerklärt. Um in dieser Angelegenheit vorwärts zu machen, stellteSchwiter an der vergangenen Gemeindeversammlung in Lachen einenBudgetantrag. Der Antrag, 20’000 Franken für die Planung derWegverbindung ins Budget aufzunehmen, lehnte die Versammlung ab (wirberichteten). Schwiter will trotz dieses Entscheids für einenSeeuferweg kämpfen.
Vor der Abstimmung zum Budgetantrag hatte Gemeindepräsident PitMarty erklärt, die Realisierung eines Fuss- und Veloweges sei Sache desKantons. Dies betonte Marty auch gestern auf Anfrage. «DerWeg wurdeauch in den Masterplan und die Planung der Agglo Obersee aufgenommen»,so Marty. Er heisst die im Richtplan vorgesehene Wegführung – die inkeinem Abschnitt direkt am See verläuft – gut. Ein Weg direkt amSeeufer sei unrealistisch und würde von ihm nicht unterstützt.
«Seezugang für alle»
Für Schwiter ist hingegen klar, dass man sich nicht nur miteiner verkehrstechnischen Verbesserung auf der Zürcherstrasse zufriedengeben werde. «Bei unserem Anliegen stützen wir uns auf die Bestrebungender Organisation RIVES PUBLIQUES, die freien Seezugang für allefordert.» RIVES PUBLIQUES ist derzeit auch beim Bundesgerichtvorstellig, um das Recht auf freien Zugang an Seeufern durchzusetzen.Insbesondere im Kanton Zürich ist diese Thematik derzeit akut, weil mitder Erstellung des kantonalen Richtplans auch die Zugänge zu denSeeufern zur Diskussion stehen.
Die Forderung nach einem Verbindungsweg möglichst nahe am Seeuferkollidierte auch in Lachen mit der tatsächlichen Situation: Werausgehend vom neuen Hafengelände Richtung Altendorf startet, findetzwar einen Weg. Dieser führt aber der Zürcherstrasse entlang. Wo einAbzweigen Richtung See denkbar wäre, stösst man auf unbebauten oderbereits bebauten Privatgrund. «Bevor im unbebauten Gebiet wiebeispielsweise im Seegüetli nicht ein Gestaltungsplan ausgearbeitetwird, kann auch kein Fussweg geplant werden», erklärt Hansruedi Walker,Leiter der Lachner Bauverwaltung. Konkret heisst das, wer einen Wegdirekt am Seeufer propagiert, müsste auch für Enteignungsverfahrenbereit sein.
Kommt eine Initiative?
Die Problematik von Enteignungsverfahren sieht Schwiter auch.Dabei stelle sich jedoch die Frage, ob man das geltende Recht, dass derdirekte Seeuferbereich «der Öffentlichkeit gehört», anerkenne odernicht. In jedem Fall werde man künftig Druck aufbauen, damit dasangestrebte Ziel eines echten Seeuferweges auch umgesetzt werde. Obdafür eventuell wieder eine Initiative lanciert werde, könne sie imMoment nicht sagen. (Martin Risch)
La Côte
10 décembre 2007
Le Tribunal fédéral déboute RIVES PUBLIQUES
L’association RIVES PUBLIQUES a essuyé un revers devant le Tribunalfédéral (TF) dans son combat pour un accès piétonnier le long du Lémanà Mies.
Rives Publiques s’était opposée au plan général d’affectation de Mieslors d’une mise à l’enquête complémentaire. Ce plan ne comporte pas decheminement piétonnier le long du lac Léman, accès pourtant prévu parle plan directeur cantonal. L’association avait été déboutée par lacommune de Mies et par le Tribunal administratif. Mon repos a donnéraison à ces deux instances, qui estimaient que RIVES PUBLIQUES auraitdû formuler son opposition lors de la procédure principale. Et mêmedans ce cas, l’association n’aurait pas eu qualité pour recourir, aestimé le Tribunal fédéral. Selon la jurisprudence le recourant doitêtre touché dans une mesure plus grande que la généralité desadministrés.
La procédure se termine donc sans que la question ait été tranchée surle fond. La commune de Mies compte 1,4 kilomètres de rives, maisseulement 280 mètres sont accessibles au public. (ATS)
Le TF déboute RIVES PUBLIQUES
Le droit de recours n’a pas été accordé à l’association quidéfend les cheminements piétonniers publics au bord du Léman.
RIVES PUBLIQUES essuie un revers devant le Tribunal fédéral (TF)dans son combat pour un accès piétonnier le long du Léman à Mies. RIVESPUBLIQUES s’était opposée au plan général d’affectation de Mies lorsd’une mise à l’enquête complémentaire. Ce plan ne comporte pas decheminement piétonnier le long du lac Léman, accès pourtant prévu parle plan directeur cantonal. L’association avait été déboutée par lacommune et par le Tribunal administratif. Mon-Repos a donné raison àces deux instances, qui estimaient que RIVES PUBLIQUES aurait dûformuler son opposition lors de la procédure principale. Et même dansce cas, l’association n’aurait pas eu qualité pour recourir, estime leTF. Selon la jurisprudence, «le recourant doit être touché dans unemesure plus grande que la généralité des administrés». (ATS)
Zürichsee-Zeitung
1. Dezember 2007
Leserbrief
Seeuferweg: Klare Gesetze bestehen
Vor sechs Jahren haben Elsbeth Anderegg und meine Wenigkeit eineEinzelinitiative für einen seeufernahen Rad- und Wanderweg zwischenPfäffikon und Lachen bei den Gemeinden Altendorf und Lacheneingereicht. Nicht zuletzt wollten wir für die Schüler dieVerkehrssicherheit verbessern und sie von der gefährlichen Hauptstrassewegbringen. Nach der Aufnahme in den Richtplan und den Versprechen,baldmöglichst etwas für unser Anliegen zu tun, haben wir dieEinzelinitiativen zurückgezogen. Nun sind sechs Jahre ins Land gezogenund passiert ist null und nichts.
Dabei bestehen seit Jahrzehnten klare Gesetze, die den Zugang zu denSeeufern und deren Eigentumsrechte regeln. Diese Gesetze wurden undwerden bei der Vergabe von Baubewilligungen aufs Sträflichstemissachtet. Im Gegenteil, es wurden mit Seeanstoss und SeesichtGutbetuchte geködert. Für die Gemeinderäte von Pfäffikon, Altendorf undLachen besteht in dieser leidigen Sache Handlungsbedarf, denn der Seegehört allen, nicht nur einigen Privilegierten (Zitat: Victor vonWartburg, RIVES PUBLIQUES). (Robert Inglin, Lachen)
La Liberté
Le Courrier
30 novembre 2007
Rives des lacs et cours d’eau
Le ton monte pour l’accès public
RIVES PUBLIQUES lance un appel à la Confédération. L’associationexige que l’Office fédéral du développement territorial (ARE) donned’ici à la fin de l’année l’ordre aux cantons de rendre les rives deslacs et des cours d’eau au public.
Comme les autorités cantonales et communales n’appliquent pas les loisen vigueur, l’association espère que la Confédération va s’activer pourlibérer les rives des passages privés et autres obstacles. Dans ce but,elle a adressé une lettre à Pierre-Alain Rumley, directeur de l’ARE,envoyée en copie aux membres du Conseil fédéral, a-t-elle indiquémercredi dans un communiqué.
RIVES PUBLIQUES exige dans sa missive que l’ARE ordonne aux cantonsd’enlever tous les obstacles gênants ou obstruant le libre passaged’ici au 1er novembre 2009. L’Office devra en outre surveillerl’ouverture immédiate de l’ensemble des rives et informer l’associationdes progrès accomplis.
L’association avait déjà lancé un ultimatum en octobre aux autoritéset aux riverains. Il exigeait que les rives des lacs et des cours d’eausuisses soient rendues au public dans un délai maximum de deux ans.RIVES PUBLIQUES mène également plusieurs combats juridiques. Elles’oppose notamment au futur Musée des beaux-arts de Bellerive àLausanne. ats
Actions de RIVES PUBLIQUES légitimées
Le directeur de l’Office fédéral du développement territorialapporte un soutien à l’association basée à Mies.
«Je considère les exigences (ndlr: de RIVES PUBLIQUES) commelégitimes.» Dans un article de la SonntagsZeitung du 11 novembre, ledirecteur de l’Office fédéral du développement territorial,Pierre-Alain Rumley, apporte de l’eau au moulin de l’association quidéfend un passage à pied le long des lacs et des cours d’eau.
La déclaration du fonctionnaire répond à l’ultimatum lancé auxautorités fédérales et cantonales par l’association. Par cette action,le président fondateur Victor von Wartburg réclame l’application dedifférentes lois plaçant les rives dans le domaine public (24 heures du31 octobre). L’objectif est que tous les obstacles empêchant l’accèsaux berges soient enlevés d’ici au 1er novembre 2009. «Il y a assezd’articles de lois concernant l’accès aux rives, mais il n’y a personnepour les faire appliquer», argumente Victor von Wartburg.
Si l’avis de Pierre-Alain Rumley est porteur d’espoir, le présidentreste prudent. Son association continuera donc ses actions juridiqueset politiques pour parvenir à ses fins. (R. E.)
RIVES PUBLIQUES lance un appel à la Confédération
L’association RIVES PUBLIQUES exige que l’Office fédéral dudéveloppement territorial (ARE) donne d’ici à la fin de l’année l’ordreaux cantons de rendre les rives des lacs et des cours d’eau au public.
Dans ce but, elle a adressé une lettre à Pierre-Alain Rumley, directeurde l’ARE, envoyée en copie aux membres du Conseil fédéral. RIVESPUBLIQUES exige dans sa missive que l’ARE ordonne aux cantons d’enlevertous les obstacles gênants ou obstruant le libre passage d’ici au 1ernovembre 2009. L’Office devra en outre surveiller l’ouverture del’ensemble des rives.
Beizen-Sterben am Zürichseeufer
Gastrobetriebe am Zürichsee werden vermehrt zu Opfern desImmobilienbooms – sie werden zu Luxuswohnungen umgebaut.
Bei romantischer Aussicht auf den Zürichsee speisen – das wird immerschwieriger: Das Seerestaurant «Schönau» in Erlenbach schliesst 2009,weil im Gebäude Luxuswohnungen entstehen. Wohnungen befinden sich auchim ehemaligen Hotel «Hecht» in Altendorf SZ. Dichtgemacht haben auchdas «Ermitage» in Küsnacht und das «Seehuus» in Stäfa.
«Die Zahl der Restaurants am Zürichsee hat sich bereits starkreduziert», sagt der Küsnachter Immobilienhändler Claude Ginesta. Jehöher die Immobilienpreise am See steigen, desto schwieriger werde esfür die Gastronomen: «Mit Wohnraum kann man eine deutlich höhereRendite erzielen als mit einem Restaurant.» Für Ginesta ist deshalbklar: «Eine sichere Zukunft haben nur noch jene Seebeizen, in denen ausbaurechtlichen Gründen gar keine Wohnungen entstehen können.»
Ernst Bachmann, Präsident von Gastro Zürich, bedauert das Sterbender Seerestaurants sehr. Diese Entwicklung lasse sich aber nichtaufhalten: «Das Geld regiert.» Geht es aber nach dem Verein RIVESPUBLIQUES, steht den Seebeizen eine rosige Zukunft bevor.Vereinspräsident Victor von Wartburg: «Sobald wir durchgesetzt haben,dass alle Ufer öffentlich zugänglich werden, machen die Beizer mit denSpaziergängern ein sehr gutes Geschäft.» (Marco Lüssi)
Le sentier du lac épargnera les propriétés de Lavaux
Chemin pédestre – La topographie compliquée des rivages deLavaux sauve les propriétaires d’un chemin piétonnier au bord du lac.
Les rives du lac seront-elles accessibles au public d’ici à deuxans, comme le souhaite l’Association RIVES PUBLIQUES (24 heures du 31octobre)? Une bonne partie sans doute. Mais pas à Lavaux. EntreVillette et Saint-Saphorin, les promeneurs continueront de passer parles vignes.
Car si on peut longer le lac à pied d’Ouchy à Lutry, le chemins’arrête à la frontière de Villette. Ensuite, départ pour la routecantonale et les chemins viticoles. Le récent classement du vignoble auPatrimoine mondial de l’humanité n’y est pour rien. C’est le plandirecteur cantonal qui préserve ainsi les rives des communes de Lavaux.Adopté en 1999, le plan a tenu compte des revendications de certainescommunes.
«Aujourd’hui, le canton n’a aucune raison de faire pression surelles», explique Michel Cosendai, responsable de la gestion du domainepublic, au Service des eaux. Constellées de murs verticaux et derochers, les rives du lac forment ici un barrage à tout sentier. Oupresque. Car un chemin serait toujours envisageable depuis la frontièreest de Villette jusqu’à sa plage. Mais les travaux ne sont pas àl’ordre du jour.
Trop cher, trop compliqué et mal adapté à certains endroits, commesous les pentes du Dézaley, qui constituent une réserve importante pourla couleuvre vipérine. Sans parler de la proximité des voies de cheminde fer. Ainsi, les arguments évoqués aujourd’hui par le canton nediffèrent pas de ceux invoqués hier par les communes. «Ce n’est pas àune commune de 500 habitants de financer un chemin qu’on avait àl’époque estimé à 600 000 francs», souligne l’ancien syndic deVillette, Daniel Porta. Même discours chez son successeur, Jean-PierreHaenni. «Mais si on nous force à le faire, on le fera», consent-il.D’ailleurs, plusieurs propriétaires de villas ont dû, en aménageantleur hangar à bateau, intégrer une surface qui pourrait servir un jourde support à un éventuel sentier. Même Rivaz, qui envisageait un telchemin suite à la démolition des Moulins, a renoncé. Elle ambitionneaujourd’hui une escapade le long de sa chute de Forestay.
RIVES PUBLIQUES insiste
Le sentier qui reliera Ouchy à Villeneuve n’est donc pas près de voirle jour. Mais si l’Association RIVES PUBLIQUES est pour l’heure surtoutactive à La Côte, elle intervient également au niveau fédéral. «Le planque le canton a mis en place sous la pression des communes, nous n’envoulons plus, insiste Victor von Wartburg. Nous ne voyons qu’une chose:c’est l’application du Code civil, en rapport avec la loi sur leRegistre foncier, ainsi qu’une jurisprudence, qui disent que lecheminement doit se faire à proximité immédiate de l’eau.» (AlainDétraz)
GHI – Genève Home Information
15 novembre 2007
Projet Mammouth – La Société nautique prend le large
Le club genevois entend agrandir son port en empiétant largementsur le lac. De 600 bateaux actuellement, la capacité du port passeraità 1000 unités. L’association RIVES PUBLIQUES s’opposera au projet partous les moyens.
Le projet ne fait pas (encore) de vagues. La Société nautique deGenève s’apprête à agrandir son port. Et pas qu’un petit peu! D’unecapacité de quelque 600 places, le port actuel refuse du monde, malgréles demandes pressantes de propriétaires qui ne savent où amarrer leurunité. Le club genevois a donc préparé un projet d’extension qui seraprésenté prochainement à l’ensemble des membres. Oui mais voilà, lebassin actuel, coincé entre Genève-Plage et le Port-Noir n’a qu’unepossibilité de grandir: s’étendre vers le large. Et là, l’emprise surle lac s’avère sévère, comme le démontre le plan que nous publions.
On voit bien, sur cette photo, la place dévolue àl’extension (probable) du port.
(photo-montage par Rives Publiques)
Manque de places
Secrétaire général du club genevois, Alec Tournier ne cachepas sa satisfaction et ne voit que les bons côtés du projet. «Depuisplus de trente ans il n’y a eu aucune construction portuaire sur lesrives genevoises. La dernière en date était celle de Port-Choiseul.Aujourd’hui il y a un manque flagrant de places d’amarrages. Pour notrepart nous avons actuellement 150 demandes fermes pour une place dans lenouveau bassin», confirme-t-il. Au final, l’extension du port proposeraun peu plus de 300 nouveaux emplacements. «Les infrastructures d’unport étant très onéreuses, il faut prévoir au minimum 300 nouvellesplaces pour rentabiliser un tel projet», indique encore M. Tournier quiprécise, qu’a terme, le futur port accueillera «un peu moins de 1000bateaux».
Les autorités favorables
L’extension du port, qui par ailleurs semble plutôt vue d’unbon œil par les autorités cantonales, ne sera pas sans conséquence pourGenève-Plage dont les terrains jouxtent ceux du port privé. Bonnenouvelle pour les amateurs de plaisirs aquatiques puisque la plage ygagnera une grève d’une centaine de mètres ainsi qu’une nouvellesurface herbeuse. De leur côté, les Mouettes genevoises devraientpouvoir bénéficier d’un nouveau plan d’eau, souhaité par le Conseild’Etat, afin de pouvoir accoster juste à côté du Port-Noir et écourterainsi de quelques dizaines de mètres le trajet entre le débarcadère etl’entrée du parking souterrain!
Manque à gagner
Cette dernière exigence fait grincer des dents du côté de laNautique. Daniel Metzger, membre du comité et président de la sectionaviron, assure que «Cette exigence du Conseil d’Etat nous ferait perdreune soixantaine de places d’amarrage. Or nous comptons vendre cesemplacements 50’000 francs et les attribuer aux acquéreurs pour unepériode de 40 ou 50 ans (cette dernière durée n’étant pas encoredéterminée). Le manque à gagner est donc de 3 millions, somme que nousprierons l’Etat de bien vouloir verser dans la caisse du club, ce n’estquand même pas à la Nautique de payer les desiderata de M. Cramer». EtDaniel Metzger de conclure en relevant l’inquiétude de certains membresqui se demandent si les 300 nouveaux emplacements trouveront touspreneurs et qui craignent que cette extension, que d’aucun qualifientde pharaonique, ne transforme leur très select club en un vulgairehangar à bateaux!
RIVES PUBLIQUES fulmine
S’il est une personne que le projet de la Société nautiqueagace c’est bien Victor von Wartburg, président de Rives Publiques ,une association nationale qui milite pour le libre accès aux rives deslacs et cours d’eau comme le stipulent le Code civil suisse etdifférents articles de lois cantonales.
Analysant le projet genevois M. von Wartburg déplore, une fois de plus,l’accaparement du domaine public au bénéfice d’une minorité. Pasquestion donc, de rester les bras croisés. «Nous ferons opposition dèsque la demande d’autorisation de construire aura été déposée»,prévient-il.
Concernant la stratégie de l’association, le président indique que,depuis mars dernier, celle-ci fait systèmatiquement opposition auxdemandes de renouvellement des concessions concernant les débarcadèreset ports privés édifiés sur les rives vaudoises du Léman. RIVESPUBLIQUES va mettre en œuvre la même stratégie sur Genève.
Fondée en février 2003, l’association se montre très active etcompte à son actif un certain nombre de succès, ayant notamment faitrécemment capoter un projet immobilier de 300 millions projeté sur unterrain ayant fait l’objet d’une concession et remblayé dans le lac deZurich. Actuellement, des oppositions et un nouveau recours contre desriverains, autorités communales et cantonales sont pendantes endifférents endroits du pays. (Pierre Härtel)
Neue Luzerner Zeitung
12. November 2007
Angst vor Wegzug gut Betuchter
Seeufer sollen öffentlich sein, fordert ein Verein. LuzernerGemeinden haben Angst um gute Steuerzahler.
«Die Seeufer gehören dem Volk», sagt Victor von Wartburg, Präsidentdes Vereins RIVES PUBLIQUES (öffentliche Ufer). Am Zürichsee hat derVerein eine Grossüberbauung verhindert. In zwei Jahren sollen alle Seenund Flüsse frei begehbar oder auf Kosten der Anstösser von Hindernissenbefreit werden.
Im Kanton Luzern regiert die Skepsis. In Schenkon etwa sind 90Prozent des Seeufers in Privatbesitz. Auf den restlichen 10 Prozentstehen der Seepark und die Seebadi. «Wir halten Ausschau nach Parzellenam See, die wir erwerben und der Öffentlichkeit zugänglich machenkönnen», sagt Gemeindeschreiber Fritz Hüsler. «Wenn die Bevölkerungeinen durchgehenden Uferweg möchte und bereit ist, den Preis dafür zubezahlen, so haben das die Behörden zu akzeptieren.» Allerdings, soHüsler, müsse man sich «gut überlegen», ob man es sich mit den gutenSteuerzahlern verscherzen wolle: «Es bestünde das Risiko, dass siewegziehen.»
Eich: Gerne mehr vom See
Auch in Eich gibt es «viele private Seeanstösser», sagtGemeindeschreiber Franz Galliker. Öffentlich zugänglich ist nur dasLand beim Gasthof Sonne, beim Seebad und beim Ferien- und ErholungshausSeematt. Eine Umfrage zeigte Ende 2006: Die Eicher hätten gerne mehrvom See. «Wir führen nun Verhandlungen mit dem Seebadbetreiber, um dasGelände ganzjährig offen zu halten», sagt Galliker. Ob auch mit anderenGrundeigentümern verhandelt wird, sagt er nicht.
Ist ein durchgehender Seezugang überhaupt umsetzbar? DieKantonsbehörden sind skeptisch «Es wäre ein enormer Aufwand», sagt MikeSiegrist, Abteilungsleiter Raumplanung. «Erstens bräuchte man eineraumplanerische Grundlage, zweitens müssten diverse Voraussetzungen wieeine explizite gesetzliche Grundlage, ein überwiegendes öffentlichesInteresse und die Verhältnismässigkeit erfüllt sein. Erst dann könnteman die Privatbesitzer enteignen.»
Theoretisch. Praktisch sind Enteignungen so gut wie unmöglich.Siegrist: «Die Behörden müssten in vielen Fällen Prozesse gegen diePrivatgrundbesitzer anstreben. Falls sie diese gewinnen würden, müsstensie den Besitzern den Grund entschädigen.» Laut Siegrist würde einQuadratmeter Land in Bauzonen an bester Seelage 1000 Franken und mehrkosten «das ist finanziell undenkbar». (Luzia Mattmann)
SonntagsZeitung
11. November 2007
Für freien Uferzugang
Chef-Raumplaner Rumley will ein verbindlicheres Gesetz
Spaziergänger an Schweizer Seen stossen oft auf das gleiche Problem:Schilder mit der Aufschrift «Privat» und hohe Hecken verhindern dasWeiterkommen, der Weg führt weg vom Ufer, und futsch ist die Aussicht.Die Vereinigung RIVES PUBLIQUES kämpft um freien Zugang zu SchweizerGewässern. Sie deponiert Einsprachen gegen Uferprojekte am Genfer- undam Zürichsee und hat vor Monatsfrist den Gang vor Bundesgerichtangekündigt. Jetzt erhält sie prominente Unterstützung. Pierre AlainRumley, Direktor des Bundesamts für Raumentwicklung (AREL) sagtgegenüber der SonntagsZeitung: «Ich erachte dieses Anliegen alsberechtigt.»
Denn obwohl der Bund im Gesetz das Ziel formuliert hat, «denöffentlichen Zugang zu See- und Flussufern zu erleichtern», kann davonin der Realität keine Rede sein. Es sind die Kantone, die das Gesetzumsetzen müssten, was in den Augen des obersten Raumplaners mangelhaftgeschieht. Rumley: «Ich stelle fest, dass man mehr tun könnte.»
So verdient beispielsweise der «Uferweg» am Zürichsee seinen Namennicht; zum grössten Teil mäandriert der Weg weit ab vom See. Am Genfer-und am Zugersee sind weite Teile nicht zugänglich. Die Bereitschaft derKantone, die öffentlichen Zonen auszuweiten (und gute Steuerzahler zuverdriessen),ist gering. «Darum ist es nötig, dass lokal Druck ausgeübtwird», fordert Rumley.
Dieser Aufgabe hat sich RIVES PUBLIQUES verschrieben. «Der freieSeezugang ist ein Menschenrecht, sagt ihr Präsident Victor vonWartburg. Ein Dorn im Auge sind dem Verein nicht nur kleinePrivatgärten am See, sondern auch bombastische Anwesen prominenterZeitgenossen wie etwa Ex-Rennfahrer Michael Schumacher (Gland, VD). Inder Kritik steht ausserdem Milliardär Ernesto Bertarelli, der seinePrivathafen-Konzessionen bei Nyon um 30 Jahre verlängern will. Rumleyist skeptisch bezüglich Neubauten und Konzessionsverlängerungen:«Grundsätzlich sollten die Behörden in solchen Fällen sehrzurückhaltend sein.»
Es droht eine Einsprachenflut seitens der Seeanstösser
Am liebsten würde RIVES PUBLIQUES alle Privatbesitzerenteignen, die nicht Platz machen für das gemeine Fuss- und Wandervolk.Hier jedoch winkt Rumley ab: «Die Enteignung ist sicher das letztealler möglichen Mittel.» Die Seeanstösser werden auch so um ihrEigentum kämpfen: Derzeit läuft im Kanton Zürich die Vernehmlassung zumRichtplan. Darin wird das Ziel bekräftigt, den öffentlichen Seezugangauszuweiten. Neu ist das zwar nicht, und es war schon bisher toterBuchstabe. Trotzdem rechnet die Verwaltung «mit einer Flut vonEingaben» der Seeanstösser.
Rumley, der es als einstiger Kantons-Raumplaner geschafft hat, Teiledes Neuenburgersees der Öffentlichkeit zurückzugeben, weiss, dass inden Kantonen ohne Druck nichts passieren wird. Deshalb wird in dernächsten, bereits für 2008 geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes(RPG) auch der Artikel zum öffentlichen Gewässerzugang zur Diskussionstehen. Rumley wird sich für eine Verschärfung einsetzen: «Das Ziel desfreien Seezugangs liesse sich präziser und verbindlicher fassen. Ichbin der Meinung, dass man dies tun sollte.» (Christoph Lauener)
Obersee Nachrichten
8. November 2007
Öffentliche Seeufer für alle?
«Die Gesetze sind klipp und klar!»
Ein 64-Jähriger (Exil-Zürcher, Anm.Red.) aus dem Kanton Waadt willauf juristischem Weg ein politisches Erdbeben auslösen und alle Seeuferöffentlich machen. Seit knapp fünf Jahren kämpft Victor von Wartburgmit dem Verein RIVES PUBLIQUES für frei zugängliche See- und Flussufer.Auch am Obersee sollen nach seinem Willen durchgehende Uferwegeentstehen.
Obersee Nachrichten:
RIVES PUBLIQUES ist bisher vor allem am Genfersee und in Uetikon
in Erscheinung getreten. Ist am Obersee alles inOrdnung?
Victor von Wartburg:
Nein, überhaupt nicht. Aber ich kann nicht sagen, dass ich dieSituation am übersee sehr gut kenne. Ich habe erfahren, dass es grosseNaturschutzgebiete gibt. Durch Gespräche mit Behördemitgliedern bin ichetwas über die Situation informiert. Die Problematik ist – abgesehenvon ganz wenigen Ausnahmen – überall in der Schweiz die gleiche.
Wo liegt denn das Problem?
Das Problem sind die Gesetze, die ganz einfach nicht angewendetwerden. Der Schöpfer gab die Seen nicht ein paar Privilegierten.
Welche Gesetze?
Erstens sagt das Schweizer Zivilgesetzbuch von 1912 klipp undklar, dass alle Gewässer und Ufer in der Schweiz öffentlich sind. DieRechtsprechung sagt, dass Ufer ein unabtrennbarer Teil von Gewässernsind. Zweitens sagt ZGB-Artikel 664, dass an öffentlichen Gewässernkein Privateigentum möglich ist. Das Wasserschutzgesetz und seineRechtsprechung sagen, dass es entlang der Ufer öffentliche Wege vonmindestens drei Metern Breite brauche für den Unterhalt. Das dritteGesetz betrifft die Grundbuchämter und sagt, wie breit das öffentlicheUfer sein muss. Die meisten Kantone gehen dabei vom Bereich zwischennormalem und hohem Wasserstand aus. An einem natürlichen, flachen Uferist dieser Bereich drei bis fünf Meter breit. Dieser Bereich gehört zumGewässerbett und ist somit öffentlich. Viertens sagt dasRaumplanungsgesetz, dass die Landschaft zu schonen sei, insbesondereseien See- und Flussufer freizuhalten und öffentlicher Zugang undBegehung zu erleichtern. Bei verbauten Ufern muss das ursprünglichenatürliche Ufer als Grundlage genommen werden.
Gibt es denn einen Spielraum zur Interpretation dieserGesetze?
Die Gesetze sind klipp und klar. Das Ufer ist wie ein Trottoir:Man kann nicht einfach eine Mauer hinstellen und drauf schreiben:«Privateigentum, Zugang verboten».
Es ist kaum zu glauben, dass unsere Behörden seit fasthundert Jahren
chronisch die Gesetze missachten.
Es ist möglich, weil die lokalen Behörden ganz einfach dem Druckseitens betuchter Bürger nicht standhalten können. Da wird Lokalpolitikund Standortmarketing betrieben. Man will die Seeanstösser nichtverärgern und getraut sich nicht zu erklären, dass man die Gesetzeanwenden muss. Man will die grossen Steuerzahler nicht verlieren. Esist einfach inakzeptabel, dass in einer Demokratie die Gesetze nichtangewandt werden unter dem Druck von Geld.
Bekommen Sie Recht, werden Sie ein politisches Erdbebenauslösen.
Es ist eine grosse Aufgabe, wenn man den ganzen Apparat aufnationaler Ebene angreifen will, um das zu korrigieren. Man brauchtMut, muss sich exponieren können, die nötigen Qualifikationen vereinenund vor allem drei Sprachen beherrschen. Zudem muss man dazu bereitsein, sein Privatkapital dafür einzusetzen. Mit der Möglichkeit, dassbei Erfolg genügend Geld zum Ausgleich wieder in die Kasse kommt. Esist ein kleines Risiko, weil das Gesetz auf unserer Seite ist.
Warum tun Sie sich das alles an?
Vor 15 Jahren war meine Familie oft mit dem Boot auf demGenfersee. Wir wollten irgendwo anlegen – zum Beispiel an einem schönenKiesstrand. Wir suchten jeweils Liegenschaften mit geschlossenenFensterläden, damit wir niemanden störten. Trotzdem kam meist einWächter oder ein Gärtner und sagte: «Das ist privat, verschwinden Siesofort, sonst lasse ich die Hunde los.» Einer kam sogar mit einerJagdflinte. Ich bin ein Steinbock und will, dass die Regeln, die jedegute Gemeinschaft braucht, eingehalten werden. Ich kann böse werden,wenn dies nicht der Fall ist. Ich bin auch einer, der es nicht beimReklamieren belässt. Ich bin stets bereit, das meine dazu zu tun. DieseAngelegenheit liegt mir speziell am Herzen.
Und jetzt wollen Sie es den Reichen heimzahlen?
Ich bin ein grosser Naturliebhaber, ich liebe Gewässer. Ich binein generöser Mensch, der viel gearbeitet hat. Ich habe gesehen, wiedie Menschen in kleinsten Wohnungen zusammengepfercht sind. DieseMenschen würden gerne an ein Gewässer gehen. Man verunmöglicht ihnendas. Es ist für mich eine grosse Herausforderung, weil die juristischeSeite sehr komplex ist. Viele Seeanstösser pflanzen jetzt Schilfröhrliund meinen, damit sei der Seeuferweg verhindert.
Was machten Sie eigentlich vor der Gründung von «Rivespubliques»?
Ich war im Kader einer multinationalen Firma. Ich möchte aberheute nicht als Pensionierter betitelt werden. Ich betreibe «Rivespubliques» wie ein Unternehmen zusammen mit fähigen Leuten.
Es gibt ja öffentliche Ufer. Entspricht Ihr Vorhabenüberhaupt
einem Bedürfnis der Bevölkerung?
Der Schöpfer gab die Seen und Ufer nicht ein paar privilegiertenLeuten. Er gab sie allen. Seen sind wie Wald oder Berge und sollenzugänglich sein. Studien zeigen auf, dass die Bevölkerung das will. Undauf die Artikel, die in Zeitungen über uns erschienen, gab es immer einpositives Echo. Die letzte Umfrage am Genfersee ergab, dass 87 Prozentder Bevölkerung einen Seeweg wollen. Im Kanton Bern ist eineentsprechende Initiative mit grossem Mehr angenommen worden leider hatdas noch nicht sehr viel bewirkt. Aber wenn die Gesetze zugänglicheUfer wollen, müssen wir eigentlich gar nicht weiter über dieLegitimation diskutieren.
Am Oberen Zürichsee mussten wir in den letzten dreiJahrzehnten
mehr Ufer an die Wasservögel abtreten als an die Reichen. Sollen auch
die Naturschutzgebiete vermehrt für Menschen erschlossen werden?
Grundsätzlich ist es gut, wenn Naturschutzgebiete entstehen,denn dort kann nicht mehr gebaut werden. Es gibt Fachleute, die sagen,man müsse die Natur und den Menschen wieder mehr zusammenbringen. Mankönnte da mehr machen, etwa mit Schulklassen. Wir werden also auch dieNaturschutzgebiete unter die Lupe nehmen. Aber vorerst streben wir diedrei bis fünf Meter breiten Uferwege an.
Aufgeschüttetes Land gibt Anlass zu Diskussionen, so auch inUetikon.
Solches Land gehört ja per Gesetz dem Kanton, der dafür Konzessionen
vergeben kann. Sind die Privathäuser in Hurden und Pfäffikon illegal?
Ich kenne die Gesetze im Kanton Schwyz nicht. Laut dereidgenössischen Konzessionsverordnung kann Konzessionsland niePrivateigentum sein und Konzessionsnutzung muss immer befristet sein.Private Nutzung von Konzessionsland wäre im Kanton Waadt klar illegal.Dort darf es nur im öffentlichen Interesse genutzt werden. Zum Beispielfür Schwimmbäder oder Zeltplätze.
Haben Sie neben Uetikon weitere konkrete Vorhaben amZürichsee?
Wir können uns nicht um jeden Meter Ufer kümmern. Wirkonzentrieren uns auf den Genfersee und Uetikon, um Gerichtsentscheidezu erwirken, die nationale Gültigkeit haben werden. Wir haben im Momentdrei Rekurse beim Bundesgericht und zwei beim Verwaltungsgericht Waadt.Je nach Entwicklung ziehen wir in Strassburg vor Gericht.
Und wenn diese Präzedenzfälle zu Ihren Gunsten ausfallen,sorgen Sie dafür,
dass alle Ufer der Schweiz öffentlich zugänglich sind?
Genau das haben wir vor.
Kaum jemand kann sich aber vorstellen, dass man künftigdurch die Gärten
der Seeanstösser nach Meilen oder Schmerikon wandern wird.
Das ZGB gestattet nicht, durch die Gärten der Uferanstösser zugehen, sondern entlang der öffentlichen Ufer aller Gewässer.Privatgrundstücke gehen nur bis zum öffentlichen Uferstreifen. Somitwird das Privatgrundstück gar nicht betreten, und man kann auch nichtvon Enteignung sprechen. Die heutige Situation ist das Resultat derMissachtung der Gesetze durch Behörden und Uferanstösser.
RIVES PUBLIQUES ist fünf Jahre alt, hat aber schon für vieleSchlagzeilen gesorgt.
Und in Uetikon haben Sie zusammen mit lokalen Aktivisten eine riesigeÜberbauung
am See verhindert. Gab es auch Rückschläge?
Nein. Bis jetzt wurden zwar alle unsere Beschwerden von derersten und zweiten Instanz abgewiesen, und wir mussten an die nächsteInstanz gehen. Wir und unsere Rechtsanwälte erwarteten dies jedochnicht anders. Wir brauchen genau diese Entscheide und Beweise, dasseidgenössische Gesetze und die Bundesverfassung grob missachtet werden.So gelangen wir dorthin, wo wir schliesslich die Änderungen erreichenkönnen. (Martin Mühlegg)
Tages-Anzeiger
7. November 2007
Kein Seezugang: Badis bleiben im Winter zu
Die Chancen, dass der Seeuferweg in absehbarer Zeit realisiertwird, stehen schlecht. Stellt sich die Frage, ob die Gemeinden nichtwenigstens die Badis im Winter öffnen könnten.
Die Goldküstenbewohner haben zwar einen See, doch die Möglichkeiten,an ihm entlang zu spazieren sind begrenzt. Grosse Teile des Seeufersgehören Privatpersonen. Über die Forderung des Vereins RIVES PUBLIQUES,Seeanstösser müssten Platz für einen Seeuferweg freigeben, sind diesealles andere als erfreut. Ob der Verein mit seinem Kampf umöffentlichen Zugang zu den Schweizer Seen in den nächsten Jahrenerfolgreich sein wird, steht in den Sternen. Andere Zonen sind zwar fürjeden Bezirksbewohner begehbar, dies allerdings nur im Sommer: dieBadis. Die Winterstimmung über dem See ist für die Bevölkerung von denschönsten Uferanlagen aus nie zu sehen. Warum werden diese nicht auchim Winter zugänglich gemacht?
Gemeinde Stäfa wartet ab
In der Gemeinde Stäfa, wäre eine Öffnung der Badi besondersattraktiv, da der bereits bestehende Seezugang in den Seegärten um einansehnliches Stück erweitert werden könnte. Im Gemeinderat ist dieseMöglichkeit bereits ausführlich diskutiert worden – und zwar imZusammenhang mit der Sanierung der Badi vor ein paar Jahren.
Doch man entschied sich gegen eine Öffnung der Badi ausserhalb derSaison. «Wir sahen das Thema damals nicht als vordringlich an. Stäfaverfügt schon jetzt über relativ viel öffentlichen Seezugang», erklärtder Stäfner Gemeindeschreiber Daniel Scheidegger und verweist auf denKehlhof, die Seegärten und die Ötiker Haab. Ausserdem sei der Ort sehrabgeschieden: «Wollten wir die Badi aufmachen, müssten wir dieInfrastruktur vor Vandalismus schützen.»
Allerdings ist bei der Sanierung darauf geachtet worden, dass demBau eines allfälligen zukünftigen Seeuferweg nichts im Wege stünde. Soverlangt es der kantonale Richtplan. Wenn der Kanton dereinst denSeeuferweg durch die Badi baue, dann müsse man sehen, wie man einerBeschädigung der Badi durch Vandalen vorbeugen könne, so Scheidegger.Da der Kanton jedoch keinen fixen Termin für die Verwirklichung desSeeuferwegs hat, und die finanziellen Mittel zum Bau beschränkt sind,kann es noch Jahre dauern bis die Badi Stäfa ihre Pforten auch imWinter öffnet.
Anders in Küsnacht: Hier sei die Badi im Winter schon immer begehbargewesen, erklärt Andreas Tanner, Leiter der KüsnachterLiegenschaftenverwaltung. Nach der Badesaison schliesst sie kurz ihrePforten, damit sie winterfein gemacht werden kann. Dann – von Oktoberbis April – haben die Einwohner tagsüber die Möglichkeit, in derBadeanlage zu flanieren. «Die WC-Anlagen sind dann jedoch nichtzugänglich, weil sie nicht wintertauglich sind», so Tanner. In derNacht wird die Anlage geschlossen.
Zolliker wünschen sich Seebeiz
Was in Küsnacht bereits Realität ist, wünschen sich dieZolliker auch für ihre Gemeinde. An der Zolliker Zukunftswerkstatt imvergangenen März äusserten die Teilnehmer den Wunsch nach einerUferpromenade mit Seebeiz. «Wir haben alle Ergebnisse derZukunftskonferenz entgegen genommen und werden sie an einerKlausurtagung mit dem gesamten Gemeinderat Ende Monat prüfen», erklärtGemeindeschreiberin Regula Bach, «ob ein Seeweg tatsächlich auchrealisiert werden kann, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.» (NadjaBelviso)
24 heures Région
3 novembre 2007
Recours contre le Musée de Bellerive
L’association RIVES PUBLIQUES, dont l’opposition avait été levéepar le Conseil d’Etat vaudois, saisit le Tribunal administratif.
Revoilà une embûche juridique sur la voie déblayée par l’Etat pourla construction du nouveau Musée des beaux-arts à Bellerive. Les neufoppositions au plan d’affectation cantonal avaient été levées par leConseil d’Etat début octobre. Mais l’un des opposants, l’associationRIVES PUBLIQUES, qui se bat pour l’accès aux rives du Léman, a décidéde recourir au Tribunal administratif.
Rives publiques a-t-elle la qualité pour agir? C’est à cettequestion que va répondre le Tribunal administratif avant d’entamer laprocédure d’instruction. Habituellement, la législation, très stricteen la matière, réserve ce droit aux seuls voisins. C’est d’ailleurspour cette raison que d’autres opposants déboutés, les Verts lausannoiset le Mouvement de défense de Lausanne, ont préféré se tourner vers desmoyens d’action différents. Ainsi, sur internet (mbavd. ch), les Vertsproposent un «Grand Rumine» au centre de Lausanne.
Egalement déboutée, la Compagnie Générale de Navigation (CGN), bienque voisine immédiate du futur musée, ne s’oppose plus au projet, carelle a obtenu «les garanties nécessaires de la part du canton»: ellepourra continuer normalement son exploitation et traverser leterritoire du musée pour accéder à son chantier naval.
Campaigners want public access to all waterways
Millionaires may have to open lakeside footpaths in front of theirluxury lakeside properties – that is if a Swiss lobby group gets itsway. RIVES PUBLIQUES is battling to make Switzerland’s lakeshores andriverbanks accessible to the public. After a recent victory on LakeZurich, it issued a nationwide ultimatum earlier this week to localauthorities and lakeside landowners.
The group has given them two years to return the waterfronts to thegeneral public who, it claims, are entitled to a minimum 3-5 metre widefootpath from the waterside, in accordance with Swiss laws. « I believethe waters of Switzerland belong to everybody and the shores are partof them – that’s what the Civil Code says very clearly, » Victor vonWartburg, the president and founder of the RIVES PUBLIQUES association,told swissinfo. It is estimated that only 50 per cent of the shores oflakes Zurich, Geneva and Constance are accessible to ramblers.
Von Wartburg, a retired businessman who lives in Mies, canton Vaud, hasspent the past four years, together with experts and lawyers, trawlingthrough the complex legal minefield governing access to Swiss lakes andrivers. Convinced of their watertight legal argument, he says localauthorities rarely apply the complex body of laws to return what hasbeen « confiscated » by private landowners. « I’m against the fact thatlocal authorities and the wealthy don’t respect the laws; they’ve sewedit up together so that it becomes practically impossible to break thisboycott. » His strong motivation is partly based on bad experiencesboating on Lake Geneva. « When looking for places to land for a picnic,swim or walk we were chased away by dogs, owners or their employees –in one case with a hunting rifle, » he said.
Legal arguments
Daniel von Siebenthal, president of canton Vaud’s lakeshore commission,said the legal framework to force private owners to open footpaths wasclear but only consisted of general measures. « It’s long and difficult– but not impossible [to build footpaths], » he added. According toRaimund Rodewald, head of the Swiss Foundation for LandscapeProtection, the problem is partly due to the federal structure. « Eachcanton has its own laws and principles. The federal state can only giveprinciples that are for the cantons and communes to apply – so in theend there is no control or responsibility. » In 2000 canton Vaud adopteda plan to make Lake Geneva’s shorelines accessible to the public butseven years later less than one kilometre of new lakeside paths hadbeen built. Von Siebenthal pointed the finger at the communes fordragging their feet. « It’s not their priority; it’s a difficult job, asyou have to negotiate with the owners, even if there is a registeredpublic right of way, » he said.
« Not really realistic »
But Gérald Cretegny, the mayor of Gland commune on Lake Geneva, hasrejected the accusations. « We have been working on this subject foryears. It’s important that the population has access to a large part ofthe lakeside. But private landowners have rights as well and two yearsis not really realistic. The current laws do not allow us to demandowners to make these zones public, » he said. Critics say theauthorities don’t have the courage to tell the Bertarellis and theSchumachers of this world that they are going to install a footpath,especially as they risk losing valuable tax money. RIVES PUBLIQUEStherefore intends to put pressure on local authorities and owners incanton Vaud by opposing all new or renewable concessions. It also hasseveral ongoing appeals at the Federal Court. « We are working ondoor-openers. If we aren’t successful, we will go to the European Courtof Justice in Strasbourg, » insisted Von Wartburg. (swissinfo, SimonBradley)
RIVES PUBLIQUES’ ONGOING CASES
The association celebrated victory in Uetikon on Lake Zurichwhen local people voted against a SFr 300-million lakeside developmentproject. On Lake Geneva the association is opposing a project in thepicturesque village of Rolle, the extension of a 30-year concession ofthe port of billionaire Ernesto Bertarelli’s mansion inCrans-près-Céligny and of a port owned by the European footballassociation, Uefa, which has its headquarters in Nyon. It has filed anappeal with the administrative court over the newly planned Fine ArtsMuseum in Lausanne.
It also has its sights on a future demand for a concession for aharbour project by former motor-racing champion Michael Schumacher, whohas built a house on the shores at Gland. Three appeals are alsopending at the Federal Court – one concerning a development plan at VonWartburg’s home village of Mies and two others regarding Uetikon am See.
CONTEXT
According to a recent survey, 61.4% of Swiss people want unrestrictedaccess to the lakeshores. This figure rises to 71.6% in French-speakingregions, compared with 58% in German-speaking areas and 80% for youngpeople.
According to RIVES PUBLIQUES, the public right of way around Swisslakes is governed by a complex series of federal and cantonal laws andrulings, but Swiss Civil Code cannot be overruled.
In June 1982 the people of canton Bern voted in favour of an initiativefor public access to its lakes and rivers. But the law is only poorlyimplemented.
Only 50% of the shores of lakes Zurich, Geneva and Constance are saidto be accessible to ramblers. Lakes Biel and Thun have sections of theshoreline which are accessible to the public.
Lake Neuchâtel serves as a model to others. A shoreline path existsfrom Marin-Epagnier to the canton Vaud border.
Links
Federal Environment Office – water
(http://www.bafu.admin.ch/wasser/index.html?lang=en)
CIPEL – Commission internationale pour la protection des eaux du Léman
Privé – public: match nul au bord du Léman
Tandis qu’une association de citoyens réclame l’accès pour tousaux rives du lac, un géant pharmaceutique se met à financer larecherche publique. Un prêté pour un rendu et des frontières de plus enplus floues.
Il s’en passe des choses au bord du Léman. D’abord, on y annoncel’arrivée du jeune prodige de la F1, l’Anglais Lewis Hamilton. Pas dequoi s’émouvoir ni danser la gigue: le pilote de McLaren ne fait queperpétuer une vieille tradition et grossir une longue liste, lesproducteurs de décibels publics semblant goûter particulièrement, dansle privé, les bienfaits feutrés du calme et du silence.
Avant lui, il y eut Jo Bonnier, Jochen Rindt, Jackie Stewart, AlainProst et bien sûr le célèbre ailier gauche du FC Echichens, MichaelSchumacher. Promis juré, la modestie de la pression fiscale sur cesrives n’a rien à voir avec l’engouement de nos pilotes pour le bleuLéman. Non, c’est vraiment la tranquillité et l’anonymat qu’ilsviennent y chercher. Fuir en somme la pression du public. On peut lecomprendre: à 22 ans, Hamilton, en Angleterre, a déjà une rue à sonnom, ce qui lui ne sert pas à grand chose puisque que dans cette rue,comme dans les autres, il n’ose plus faire un pas, notoriété oblige. Levoilà donc qui opte pour cette région lémanique où vous pouvez vousappeler Chaplin, James Bond, Delon, sans qu’on songe à vous demandermême l’heure.
Sauf qu’il y a peut-être comme un os. Ce public si respectueux descélébrités et des grands de ce monde commence à se révolter. Oui, mêmeau bord du Léman, surtout au bord du Léman. L’association RivesPubliques, emmenée par un teigneux ressortissant de Mies, Victor VonWartburg, somme les autorités fédérales, cantonales et communalesd’appliquer la loi qui semble (mais c’est affaire d’interprétation)définir les rives des lacs et rivières comme des espaces totalementpublics. Comme, en plus de ce flou juridique, l’application desdifférentes directives est laissée au bon vouloir des communes, lerésultat est celui que l’on connaît: un bord de lac largement confisquéet clôturé par de grandes propriétés privées. Les syndics et autresimportants personnages locaux n’allaient quand même pas se fâcher avecdes propriétaires qui sont, souvent, de gros, très gros contribuables.
Mais voilà, Astérix von Wartburg n’en démord pas: «Laconfiscation par des privés d’un bien appartenant à la population duremaintenant depuis plus de 100 ans, ça suffit!»
Si l’on en croit un coup de sonde du quotidien 24 Heures auprès deses lecteurs, ce cher public lémanique d’ordinaire si accommodant etdiscret semble cette fois prêt à suivre von Wartburg dans sa révoltedes sans-pontons. Un public qui, à 87%, s’affirme convaincu que lesrives, toutes les rives, doivent être accessibles à tous. «Honte auxmunicipalités qui protègent ces nantis!» s’exclame ainsi Michel Oggier,de Renens. «On aime mieux s’aliéner la sympathie du petit peuple quedes grosses fortunes qui s’approprient les rives», renchérit RaymondJoran, de Rolle.
A l’inverse pourtant, et toujours sur les bords enchanteurs duLéman, un match du même genre semble plutôt tourner en faveur du privécontre le public. L’EPFL, en pleine vague de fundraising, vient dedécrocher près de 30 millions de la part du géant pharmaceutique MerckSerono. Un pactole affecté à la recherche, au moment même où l’UDC,parti désormais à gros bataillons mais toujours à courte vue, réclamed’amputer sérieusement la part du budget fédéral dévolue au Fondnational de la recherche. Même les plus méfiants, qui pourraientsoupçonner une recherche sponsorisée par des privés d’arriver à desrésultats orientés (telle ces études prouvant les bienfaits du tabac etfinancées par l’industrie de la cigarette), oui, même les mauvaisesprits s’inclinent devant cette manne. Le député socialiste JeanChristophe Schwaab explique par exemple «qu’on ne va pas refuser un telapport d’argent, sans quoi il finirait directement à l’étranger».
Les deniers de Merck Serono vont permettre, entre autres, d’engagertrois nouveaux professeurs. Tout bénef donc, dans un monde de plus enplus flou où la sphère publique semble curieusement s’élargir à mesurequ’elle diminue. Tout bénef, oui, sauf s’il prend fantaisie auxnouveaux gourous de l’EPFL de réclamer, parmi leurs conditionsd’engagement, une résidence pieds dans l’eau. (Nicolas Martin)
Zürcher Landzeitung
31. Oktober 2007
«Ufer sind immer öffentlich»
Der Verein RIVES PUBLIQUES geht in die Offensive. Er fordertein, dass alle Ufer der Schweizer Gewässer bis spätestens in zweiJahren für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Seit 100 Jahren foutierten sich die Kantone und die Gemeinden umdieses Anliegen, teilte der Verein mit. Obwohl aus dem Zivilgesetzbuchund anderen Gesetzen eindeutig hervorgehe, dass die Ufer der SchweizerGewässer der öffentlichen Hand gehörten, seien viele Uferzonenweiterhin für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Behörden müsstennun endlich das Gesetz respektieren, sagte Victor von Wartburg aufAnfrage. Der im waadtländischen Mies wohnhafte von Wartburg istPräsident und Gründer von RIVES PUBLIQUES.
Ängstliche Behörden
«Die Behörden haben einfach Angst, gegenüber den Betuchten dasRecht durchzusetzen», zeigt sich von Wartburg empört. Nun will er ihnenBeine machen. Spätestens in zwei Jahren sollen die Ufer auf einerBreite von mindestens drei bis fünf Metern von allen Hindernissenbefreit werden, fordert er. Die Kosten sollen den Privateigentümernauferlegt werden, die die Uferabschnitte «Zu Unrecht als ihrPrivateigentum betriichten». Dem Verein geht es laut von Wartburg umdie Durchsetzung des Rechts. Der Uferstreifen gehöre immer deröffentlichen Hand. Niemand könne dieses Land als Privateigentumerwerben. Deshalb sei es falsch, im Zusammenhang mit öffentlichenFusswegen an Seeufern von Enteignungen von Privaten’zu sprechen.
Der Verein fordert nun, dass Privateigentümern keine Konzessionenfür Uferverbauungen mehr gewährt werden, wie etwa die Bewilligung füreinen privaten Bootshafen. Auch sei es sinnlos, Uferparzellen mitöffentlichen Wegrechten zu belegen. Erstens sei dies nicht nötig, dader Uferstreifen sowieso der Öffentlichkeit gehöre. Und zweitens würdendiese Wegrechte nicht durchgesetzt.
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der Verein in denletzten Monaten gegen diverse Vorl)aben in der Romandie und derDeutschschweiz Einsprache erhoben. Eingesprochen haben RIVES PUBLIQUESsowie Privatpersonen letzte Woche in Crans-pres-Ceigny VD und inColovray bei Nyon VD gegen die von Alinghi-Besitzer und MultimilliardärErnesto Bertarelli beantragte Verlängerung zweierPrivathafenkonzessionen um 30 Jahre. Gleiches tat der Verein auch gegenden Gestaltungsplan «Fleur d’eau» in Rolle VD, gegen die Gestaltung derUfer-Parzelle des europäischen Fussballverbandes Uefa in Nyon sowiegegen die Pläne für ein Kunstmuseum am Seeufer in Lausanne.
Bundesgericht angerufen
Insgesamt reichte RIVES PUBLIQUES allein in diesem Jahr imKanton Waadt fünf Einsprachen ein. «Wir werden fortan bei jederAusschreibung für eine Uferverbauungs-Konzession einsprechen», drohtevon Wartburg.
Aktiv geworden war der Verein auch in Uetikon am Zürichsee. Dorthatte er eine von der CU Chemie Uetikon geplante300-Millionen-Überbauung bekämpft. Die Gemeindeversammlung schickte dasProjekt bachab. Dennoch hinterlegte RIVES PUBLIQUES einenStimmrechtsrekurs, wegen «mangelhafter und falscher Information derStimmberechtigten. Das Verfahren von Uetikon ist zurzeit, wie noch zweiandere, vor Bundesgericht hängig. Falls nötig, will RIVES PUBLIQUES dieVerfahren an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg weiterziehen.(sda)
Ultimatum Seezugang für alle bis in zwei Jahren
Schweizer sollen bald um alle Seen gehen können. Wenn nicht,will der Verein «Rives Publiques» überall Einsprache erheben.
Die Ufer aller Schweizer Gewässer sollen in zwei Jahren für dieÖffentlichkeit zugänglich sein. Diese Forderung stellt der Verein RIVESPUBLIQUES gestern in einem Communique. Werden die Behörden nicht selbertätig, will der Verein die Beamten mit Einsprachen eindecken und diese,wenn nötig, bis vor den Europäischen Gerichtshof in Strassburg ziehen.
Ängstliche Behörden
Seit 100 Jahren foutierten sich die Kantone und die Gemeindenum dieses Anliegen, teilte der Verein mit. Obwohl aus demZivilgesetzbuch eindeutig hervorgehe, dass die Ufer der öffentlichenHand gehörten, seien viele Uferzonen weiterhin in privatem Besitz. «DieBehörden müssen endlich das Gesetz respektieren», sagte Victor vonWartburg, Präsident von RIVES PUBLIQUES. «Sie haben Angst gegenüber denBetuchten, das Recht durchzusetzen.» Die Kosten für neue Uferwegesollen die Privateigentümern tragen, die die Uferabschnitte «zu Unrechtals ihr Eigentum betrachten». Der Uferstreifen gehöre der öffentlichenHand. Deshalb sei es falsch, im Zusammenhang mit öffentlichen Fusswegenan Seeufern von Enteignungen von Privaten zu sprechen.
Keine Bootshafen mehr
Der Verein fordert nun, dass die Behörden denPrivateigentümern keine Konzessionen für Uferverbauungen mehr gewähren,wie etwa für einen privaten Bootshafen. (sdal
Die Südostschweiz
31. Oktober 2007
Verein macht Druck für freien Zugang zu allen Seeufern
Der Verein RIVES PUBLIQUES geht in die Offensive und fordert, dassalle Ufer der Schweizer Gewässer bis spätestens in zwei Jahren für dieÖffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Obwohl aus dem Zivilgesetzbuch und anderen Gesetzen eindeutighervorgehe, dass die Ufer der Schweizer Gewässer der öffentlichen Handgehörten, seien viele Uferzonen weiterhin für die Öffentlichkeit nichtzugänglich, teilte der Verein RIVES PUBLIQUES gestern mit. Seit 100Jahren foutierten sich die Kantone und die Gemeinden um diesesAnliegen. Die Behörden müssten nun endlich das Gesetz respektieren,sagte Victor von Wartburg auf Anfrage. Der im waadtländischen Mieswohnhafte von Wartburg ist Präsident und Gründer von «Rives publiques».«Die Behörden haben einfach Angst, gegenüber den Betuchten das Rechtdurchzusetzen», so von Wartburg.
Nun will er ihnen Beine machen. Spätestens in zwei Jahren sollen dieUfer auf einer Breite von mindestens drei bis fünf Metern von allenHindernissen befreit werden. Die Kosten sollen den Privateigentümernauferlegt werden, welche die Uferabschnitte «zu Unrecht als ihrPrivateigentum betrachten». Dem Verein geht es laut von Wartburg um dieDurchsetzung des Rechts. Der Uferstreifen gehöre immer der öffentlichenHand. Niemand könne dieses Land als Privateigentum erwerben. Deshalbsei es falsch, im Zusammenhang mit öffentlichen Fusswegen an Seeufernvon Enteignungen zu sprechen.
Der Verein RIVES PUBLIQUES fordert nun, dass Privateigentümern keineKonzessionen für Uferverbauungen mehr gewährt werden, wie etwa dieBewilligung für einen privaten Bootshafen. Auch sei es sinnlos,Uferparzellen mit öffentlichen Wegrechten zu belegen. Erstens sei diesnicht nötig, da der Uferstreifen sowieso der Öffentlichkeit gehöre. Undzweitens würden diese Wegrechte nicht durchgesetzt. In von WartburgsWohngemeinde Mies etwa gibt es auf 16 von 17 Parzellen solcheWegrechte. Die ältesten datieren aus dem Jahr 1902. Dennoch sind 1150der insgesamt 1430 Meter Genferseeufer der Gemeinde Mies heute nichtfür alle Menschen zugänglich.
Ein regelrechter Rekurshagel
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der Verein in denletzten Monaten gegen diverse Vorhaben in der Romandie und derDeutschschweiz Einsprache erhoben. Eingesprochen haben «Rivespubliques» sowie Privatpersonen letzte Woche in Crans-près-Céigny(Waadt) und in Colovray bei Nyon (Waadt) gegen die von Alinghi-Besitzerund Multimilliardär Ernesto Bertarelli beantragte Verlängerung zweierPrivathafenkonzessionen um 30 Jahre. Gleiches tat der Verein auch gegenden Gestaltungsplan «Fleur d’eau» in Rolle (Waadt), gegen dieGestaltung der Uferparzelle des europäischen Fussballverbandes Uefa inNyon sowie gegen die Pläne für ein Kunstmuseum am Seeufer in Lausanne.Insgesamt reichte RIVES PUBLIQUES allein in diesem Jahr im Kanton Waadtfünf Einsprachen ein. «Wir werden fortan bei jeder Ausschreibung füreine Uferverbauungs-Konzession einsprechen», erklärte von Wartburg.(sda)
St. Galler Tagblatt
31. Oktober 2007
Freier Zugang zu Seeufern
Der Verein RIVES PUBLIQUES geht in die Offensive. Er fordert, dassalle Ufer der Schweizer Gewässer bis spätestens in zwei Jahren für dieÖffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Obwohl aus demZivilgesetzbuch hervorgehe, dass die Ufer der öffentlichen Handgehörten, seien viele Uferzonen weiterhin nicht zugänglich. (sda)
Tages-Anzeiger
31. Oktober 2007
Ultimatum für das öffentliche Seeufer
Die Waadtländer Organisation RIVES PUBLIQUES, die sich landesweitfür frei zugängliche See- und Flussufer einsetzt, hat ihrer Forderunggestern Dienstag mit einer nationalen Deklaration Nachdruck verschafft.Alle Hindernisse an den Ufern seien gesetzwidrig, die privatenUferbesitzer müssten sie auf eigene Kosten beseitigen, und zwar binnenzweier Jahre: «100 Jahre Enteignung von Volks- und Staatsbesitz» seiengenug. Behörden und Uferanstösser müssten der Bevölkerung einenbegehbaren Uferstreifen von mindestens drei bis fünf Meter Breitefreihalten. Am Zürichsee hat sich RIVES PUBLIQUES in konkreteStreitfälle um Uferzugänge eingemischt, so etwa beim Projekt UetikonWest der Chemischen Fabrik. (has
Der Verein RIVES PUBLIQUES geht in dieOffensive. Bis spätestens in zwei Jahren sollen alle Ufer der SchweizerGewässer öffentlich zugänglich gemacht werden, fordert der Verein. Seit100 Jahren foutierten sich Kantone und Gemeinden um dieses Anliegen.Obwohl aus dem Zivilgesetzbuch und anderen Gesetzen eindeutighervorgehe, dass Ufer der öffentlichen Hand gehörten, seien vieleUferzonen nicht zugänglich. Die Behörden müssten endlich das Gesetzrespektieren, sagte der im waadtländischen Mies wohnhafteVereinspräsident Victor von Wartburg. «Die Behörden haben einfach Angstgegenüber den Betuchten, das Recht durchzusetzen», sagte er. Nun willer ihnen mit dem zweijährigen Ultimatum Beine machen. Ufer sollen aufeiner Breite von mindestens drei bis fünf Metern von allen Hindernissenbefreit werden. (SDA)
Zürichsee-Zeitung
31. Oktober 2007
RIVES PUBLIQUES Verein für freien Zugang zu Fluss- und Seeufernstellt Ultimatum
«Ufer sind immer öffentlich»
Der Verein RIVES PUBLIQUES geht in die Offensive. Er fordert ein,dass alle Ufer der Schweizer Gewässer bis spätestens in zwei Jahren fürdie Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Seit 100 Jahren foutierten sich die Kantone und die Gemeinden umdieses Anliegen, teilte der Verein mit. Obwohl aus dem Zivilgesetzbuchund anderen Gesetzen eindeutig hervorgehe, dass die Ufer der SchweizerGewässer der öffentlichen Hand gehörten, seien viele Uferzonenweiterhin für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Behörden müsstennun endlich das Gesetz respektieren, sagte Victor von Wartburg aufAnfrage. Der im waadtländischen Mies wohnhafte von Wartburg istPräsident und Gründer von Rives publiques.
Ängstliche Behörden
«Die Behörden haben einfach Angst, gegenüber den Betuchten dasRecht durchzusetzen», zeigt sich von Wartburg empört. Nun will er ihnenBeine machen. Spätestens in zwei Jahren sollen die Ufer auf einerBreite von mindestens drei bis fünf Metern von allen Hindernissenbefreit werden, fordert er. Die Kosten sollen den Privateigentümernauferlegt werden, die die Uferabschnitte «zu Unrecht als ihrPrivateigentum betrachten». Dem Verein geht es laut von Wartburg um dieDurchsetzung des Rechts. Der Uferstreifen gehöre immer der öffentlichenHand. Niemand könne dieses Land als Privateigentum erwerben. Deshalbsei es falsch, im Zusammenhang mit öffentlichen Fusswegen an Seeufernvon Enteignungen von Privaten zu sprechen.
Der Verein fordert nun, dass Privateigentümern keine Konzessionenfür Uferverbauungen mehr gewährt werden, wie etwa die Bewilligung füreinen privaten Bootshafen. Auch sei es sinnlos, Uferparzellen mitöffentlichen Wegrechten zu belegen. Erstens sei dies nicht nötig, dader Uferstreifen sowieso der Öffentlichkeit gehöre. Und zweitens würdendiese Wegrechte nicht durchgesetzt.
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der Verein in denletzten Monaten gegen diverse Vorhaben in der Romandie und derDeutschschweiz Einsprache erhoben. Eingesprochen haben RIVES PUBLIQUESsowie Privatpersonen letzte Woche in Crans-près-Céigny VD und inColovray bei Nyon VD gegen die von Alinghi-Besitzer und MultimilliardärErnesto Bertarelli beantragte Verlängerung zweierPrivathafenkonzessionen um 30 Jahre. Gleiches tat der Verein auch gegenden Gestaltungsplan «Fleur d’eau» in Rolle VD, gegen die Gestaltung derUfer-Parzelle des europäischen Fussballverbandes Uefa in Nyon sowiegegen die Pläne für ein Kunstmuseum am Seeufer in Lausanne.
Bundesgericht angerufen
Insgesamt reichte RIVES PUBLIQUES allein in diesem Jahr imKanton Waadt fünf Einsprachen ein. «Wir werden fortan bei jederAusschreibung für eine Uferverbauungs-Konzession einsprechen», drohtevon Wartburg.
Aktiv geworden war der Verein auch in Uetikon am Zürichsee. Dorthatte er eine von der CU Chemie Uetikon geplante300-Millionen-Überbauung bekämpft. Die Gemeindeversammlung schickte dasProjekt bachab. Dennoch hinterlegte RIVES PUBLIQUES einenStimmrechtsrekurs, wegen «mangelhafter und falscher Information derStimmberechtigten. Das Verfahren von Uetikon ist zurzeit, wie noch zweiandere, vor Bundesgericht hängig. Falls nötig, will Rives publiques dieVerfahren an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg weiterziehen.(sda)
Les rives des lacs et des cours d’eau suisses doiventêtre rendues au public d’ici deux ans.
L’association RIVES PUBLIQUES pose un ultimatum auxautorités et aux riverains
Les rives des lacs et des cours d’eau suisses doiventêtre rendues au
public dans un délai maximum de deux ans.
C’est l’exigence posée hier aux autorités et aux riverains parl’association RIVES PUBLIQUES. Selon le Code civil suisse (CCS) , lesrives en Suisse sont publiques depuis toujours. Les autorités et lesriverains doivent y laisser un passage à pied d’une largeur minimum detrois à cinq mètres. Tous les obstacles se trouvant sur ces rives sontdonc actuellement en contravention avec le CCS, la jurisprudence etaussi la loi vaudoise de 1956 du marchepied, a déclaré Victor vonWartburg, président de RIVES PUBLIQUES. L’association exige leursuppression immédiate dans une déclaration publiée hier. Par ailleurs,aucune concession ne doit désormais être octroyée ou renouvelée,excepté aux endroits où la rive est ouverte au public d’une manièreconforme à la loi, estime l’habitant de Mies. Nous sommes choqués devoir à quel point le droit égalitaire est violé en Suisse, a-tilpoursuivi.
Le district de Nyon montré du doigt
L’association a actuellement plusieurs combats sur le feu. Elles’est opposée récemment au renouvellement des concessions du port de lapropriété d’Ernesto Bertarelli à Crans-sur-Céligny et de celle deColovray à Nyon, au plan de quartier Fleur d’eau à Rolle, aux rives del’UEFA qui sont publiques, mais inaccessibles, ainsi qu’au Musée desBeaux-Arts de Bellerive.
Forte de 250 membres, Rives publiques a eu gain de cause à U etikon(ZH) il y a quelques mois. Elle s’était engagée contre un aménagementqui prévoyait un projet immobilier à 300 millions sur le lac. Le peuplelui a donné raison en votation. Par ailleurs, les communes vaudoisesrechignent à réaliser un cheminement le long des rives du Léman. Ensept ans, seuls 700 mètres ont été réalisés. Les députés vaudois ontmenacé hier de modifier la loi pour donner le pouvoir de décision aucanton.
La moitié des quelque 87 km de rives vaudoises, soit 43 km, ne sonttoujours pas accessibles. La situation diffère selon les régions: aucentre, 92% du littoral est accessible à pied. Ce taux tombe à 56% àl’est et à 26% à l’ouest. Le district de Nyon est particulièrementmontré du doigt. Plusieurs députés ont jugé cette situation nettementinsuffisante. Si les communes ne montrent pas plus d’enthousiasme, nousrechangeront la loi pour redonner la compétence au canton, a avertil’écologiste Olivier Epars. Le Grand Conseil avait donné cettecompétence aux exécutifs locaux en 2000.
Le parlement a néanmoins voté hier un second créditcadre de 1,36millions de francs pour financer la réalisation de ce cheminementriverain. Des projets sont plus ou moins avancés dans une dizaine decommunes. Sur le premier crédit de 1,93 million de francs accordé en2000, seuls 700 000 francs ont été utilisés, ont regretté les députés.La commune de Saint – Prex a réalisé un tronçon de 680 mètres etAllaman un tronçon de 100 mètres.
Le principe de l’accès public aux rives est consacré dans lalégislation cantonale et fédérale. Le cheminement est prévu dans leplan directeur des rives du Léman. Canton et commune financent chacun50% des projets. (ATS)
24heures
Tribune de Genéve
31 octobre 2007
RIVES PUBLIQUES lance un ultimatum aux autorités
L’Association RIVES PUBLIQUES exige que les rives des lacs etcours d’eau suisses soient libérés de tout obstacle d’ici à deux ans,afin que la population puisse enfin se promener sur ce qui luiappartient.
Victor von Wartburg n’y va pas par quatre chemins pour défendre leseul sentier qui l’intéresse, celui qui devrait longer le lac Léman.Président fondateur de l’association RIVES PUBLIQUES, forte aujourd’huide 200 membres, cet habitant de Mies (VD) consacre toute sa retraite àla défense d’un passage à pied le long de nos lacs et cours d’eau (24heures du 20 octobre). Aujourd’hui, en parallèle aux divers combatsqu’il mène entre Genève et Zurich, c’est un véritable ultimatum qu’illance aux autorités fédérales et cantonales, sommées d’appliquer enfinles différentes lois qui placent les rives dans le domaine public.
Ouvrir le passage
«La confiscation par des privés d’un bien appartenant à la populationdure maintenant depuis plus de 100 ans, ça suffit!», résume lebouillonnant président. Avec le concours de divers experts et juristes,il a épluché la législation, à commencer par le Code civil suisse, quiplace les ports, enrochements, grèves et rivages dans le domaine publicet en attribue aux cantons les règles d’occupation.
«Selon la loi, la partie publique des rives va du niveau actuel deseaux au niveau moyen des hautes eaux, soit une bande de rives d’unelargeur minimum de 3 à 5 mètres», estime Victor von Wartburg. C’estdonc sur cette largeur que son association aimerait que les rivessoient libérées de tout obstacle, dans un délai maximum de deux ans,afin que le public puisse enfin se promener librement sur les rives quilui appartiennent. Et de rappeler que le règlement d’application de laloi vaudoise sur le marchepied accordait un délai au 31 décembre 1957pour obliger les riverains à adapter barrières, portails ou haie quiempêchent le passage.
Pour l’association, ni propriétés ni servitudes privées n’auraientdû voir le jour sur les rives. Et de dénoncer dans la foulée lespratiques de géomètres lors des mensurations des rives, qui auraienttendance à favoriser le propriétaire privé en traçant des limites tropproches de l’eau, pour décharger l’Etat de la charge d’entretien dudomaine public. Au fil des décennies, d’innombrables concessions pourdes constructions ou aménagement le long des rives ont été accordées,rendant difficile tout retour en arrière. Dans le canton de Vaud, laréalisation du fameux cheminement riverain voulu par le plan directeurcantonal a finalement été déléguée par le Grand Conseil au libre choixdes communes, qui l’appliquent «dans la mesure du possible»,c’est-à-dire parfois bien loin des rives.
Conséquence, RIVES PUBLIQUES exige qu’aucune concession ne soit plusoctroyée sans que la rive ne soit ouverte au public selon la loi.L’association, qui a déposé devant le Tribunal fédéral trois recours(deux liés au projet immobilier d’Uetikon (ZH) et un contre le plangénéral d’affectation de Mies (VD), ira jusqu’à la Cour européenne desdroits de l’homme pour défendre sa cause. (Madeleine Schürch)
Seule la volonté politique fera sauter les cadenas
L’association RIVES PUBLIQUES a-t-elle trouvé la faille juridique pourtailler en pièces l’inertie en matière d’aménagement d’un sentierriverain le long du lac Léman? Peut-être. Mais les lois opposentsouvent des intérêts contradictoires et leurs articles sont sujets àinterprétations. «Il y a souvent confusion entre la loi sur lemarchepied, réservé aux pêcheurs et navigateurs en détresse, auxhaleurs et douaniers, et le dispositif voulu dans le canton de Vaudpour un cheminement public riverain», rappelle Jean-François Jaton,chef du Service des eaux, sols et assainissement. Ce dernier appliquedepuis fort longtemps une politique qui veut que toute demande d’unparticulier sur le domaine du lac fasse l’objet d’une conventionétablissant une servitude de passage public. «On pourra peut-être unjour les mettre bout à bout, mais l’aboutissement d’un passage tient àla bonne volonté des communes de mettre en œuvre ce sentier riverain,comme l’a fait récemment celle de Saint-Prex», constate le chef deservice. Une difficulté demeure, c’est celle de l’accès du public versles rives, notamment à travers des propriétés privées, quinécessiterait également des servitudes de passage.
Par ailleurs, le domaine public riverain, tel qu’inscrit dans la loisur le Registre foncier, est d’abord attaché à l’obligation d’entretiende l’Etat. «Et la loi sur l’aménagement du territoire, disant qu’ilfaut «faciliter au public l’accès aux rives et le passage le long decelles-ci» n’est qu’un principe, et n’a pas force de loi», rappelle lejuriste Antoine Lathion. M. S.
Les bords du lac sont àtous, qu’attendent nos autorités?
L’accès limité au Léman et aux rivières suscite un flotde réactions sévères à l’égard des pouvoirs publics. (à voir surla page OPINIONS)
Seezugang für alle
Der Verein RIVES PUBLIQUES geht in die Offensive. DerVerein fordert, dass alle Ufer der Schweizer Gewässer bis spätestens inzwei Jahren für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Seit 100 Jahren foutierten sich die Kantone und die Gemeinden umdieses Anliegen, teilte der Verein mit. Obwohl aus dem Zivilgesetzbuchund anderen Gesetzen eindeutig hervorgehe, dass die Ufer der SchweizerGewässer der öffentlichen Hand gehörten, seien viele Uferzonenweiterhin für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Behörden müsstennun endlich das Gesetz respektieren, sagte Victor von Wartburg aufAnfrage. Der im waadtländischen Mies wohnhafte von Wartburg istPräsident und Gründer von «Rives publiques».
Ängstliche Behörden
«Die Behörden haben einfach Angst gegenüber den Betuchten, dasRecht durchzusetzen», zeigt sich von Wartburg empört. Nun will er ihnenBeine machen. Spätestens in zwei Jahren sollen die Ufer auf einerBreite von mindestens drei bis fünf Metern von allen Hindernissenbefreit werden, fordert er.
Die Kosten sollen den Privateigentümern auferlegt werden, die dieUferabschnitte «zu unrecht als ihr Privateigentum betrachten». DemVerein geht es laut von Wartburg um die Durchsetzung des Rechts. DerUferstreifen gehöre immer der öffentlichen Hand. Niemand könne diesesLand als Privateigentum erwerben. Deshalb sei es falsch, imZusammenhang mit öffentlichen Fusswegen an Seeufern von Enteignungenvon Privaten zu sprechen.
Nicht durchgesetzte Wegrechte
Der Verein fordert nun, dass Privateigentümern keineKonzessionen für Uferverbauungen mehr gewährt werden, wie etwa dieBewilligung für einen privaten Bootshafen. Auch sei es sinnlosUferparzellen mit öffentlichen Wegrechten zu belegen. Erstens sei diesnicht nötig, da der Uferstreifen sowieso der Öffentlichkeit gehöre. Undzweitens würden diese Wegrechte nicht durchgesetzt. In von WartburgsWohngemeinde Mies etwa gibt es auf 16 von 17 Parzellen solcheWegrechte. Die ältesten datieren aus dem Jahr 1902. Dennoch sind 1150der 1430 Meter Genferseeufer von Mies heute nicht für alle Menschenzugänglich.
Rekurshagel gegen Konzessionsanträge
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der Verein in den letztenMonaten gegen diverse Vorhaben in der Romandie und der DeutschschweizEinsprache erhoben. Eingesprochen haben «Rives publiques» sowiePrivatpersonen letzte Woche in Crans-près-Céigny VD und in Colovray beiNyon VD gegen die von Alinghi-Besitzer und Multimilliardär ErnestoBertarelli beantragte Verlängerung zweier rivathafenkonzessionen um 30Jahre. Gleiches tat der Verein auch gegen den Gestaltungsplan «Fleurd’eau» in Rolle VD, gegen die Gestaltung der Ufer-Parzelle deseuropäischen Fussballverbandes UEFA in Nyon sowie gegen die Pläne fürein Kunstmuseum am Seeufer in Lausanne. Insgesamt reichte «Rivespubliques» allein in diesem Jahr im Kanton Waadt fünf Einsprachen ein.«Wir werden fortan bei jeder Ausschreibung für eineUferverbauungs-Konzession einsprechen», drohte von Wartburg.
Bundesgericht angerufen
Aktiv geworden war der Verein auch in Uetikon am Zürichsee.Dort hatte er eine von der CU Chemie Uetikon geplante300-Millionen-Überbauung bekämpft. Die Gemeindeversammlung schickte dasProjekt bachab. Dennoch hinterlegte «Rives publiques» einenStimmrechtsrekurs, wegen «mangelhafter und falscher Information derStimmberechtigten. Das Verfahren von Uetikon ist zurzeit vorBundesgericht hängig. Genau wie zwei andere Verfahren. Falls nötig,will «Rives publiques» die Verfahren an den Europäischen Gerichtshof inStrassburg weiterziehen. (ATS)
20 minutes (online)
30 octobre 2007
Un accès aux rives pour tous
Comme les communes rechignent à réaliser uncheminement le long des rives du Léman, les députés au Grand Conseilont menacé, hier, de modifier la loi pour donner le pouvoir de décisionau canton.
Important boîte interactive
Sondage: Les rives du Léman doivent-elles êtretotalement publiques ?
La moitié des quelque 87 km de rives vaudoises ne sont toujours pasaccessibles. Le parlement a voté un second crédit-cadre de 1,36 millionde francs pour financer la réalisation de ce cheminement riverain. Lacommune de Saint-Prex a réalisé un tronçon de 680 m et Allaman untronçon de 100 m. Le principe de l’accès public aux rives est consacrédans les législations cantonales et fédérales.
Les rives du Léman doiventêtre acessibles
Les communes vaudoises rechignent à réaliser un cheminement le long desrives du Léman. En sept ans, seuls 700 mètres ont été réalisés. Lesdéputés vaudois ont menacé mardi de modifier la loi pour donner lepouvoir de décision au canton. La moitié des quelque 87 km de rivesvaudoises, soit 43 km, ne sont toujours pas accessibles. La situationdiffère selon les régions: au centre, 92% du littoral est accessible àpied. Ce taux tombe à 56% à l’est et à 26% à l’ouest. Le district deNyon est particulièrement montré du doigt.
Plusieurs députés ont jugé cette situation «nettement insuffisante».Si les communes ne montrent pas plus d’enthousiasme, «nous rechangerontla loi pour redonner la compétence au canton», a averti l’écologisteOlivier Epars. Le Grand Conseil avait donné cette compétence auxexécutifs locaux en 2000. Le parlement a néanmoins voté mardi un secondcrédit-cadre de 1,36 millions de francs pour financer la réalisation dece cheminement riverain. Des projets sont plus ou moins avancés dansune dizaine de communes.
Sur le premier crédit de 1,93 million de francs accordé en 2000,seuls 700 000 francs ont été utilisés, ont regretté les députés. Lacommune de St-Prex a réalisé un tronçon de 680 mètres et Allaman untronçon de 100 mètres. Le principe de l’accès public aux rives estconsacré dans la législation cantonale et fédérale. Le cheminement estprévu dans le plan directeur des rives du Léman. Canton et communefinancent chacun 50% des projets. (SDA/ATS)
Radio Suisse Romande
30 octobre 2007
Le Journal de 14 heures
Ecoutez le ici
Les rives des lacs et des cours d’eausuisses doivent être rendues au public dans un délai maximum de deuxans.
C’estce qu’exige L’association «Rives Publiques».
Selon le Code civil suisse, les rives en Suisse sont publiquesdepuis toujours.
Les autorités et les riverains doivent y laisser un passage àpied d’une largeur minimum de trois mètres à cinq mètres.
30 octobre 2007
COMMUNIQUÉ DE PRESSE /DECLARATION AU PEUPLE
Déclaration de RIVES PUBLIQUES à la Population suisse, aux Autoritéscompétentes et aux propriétaires riverains.
Selon la loi, toutes les rives en Suisse sont depuis toujourspubliques. Les Autorités et les riverains doivent laisser aupublic un passage à pieds le long des rives d’une largeur minimum de 3à 5 mètres. Tous les obstacles se trouvant actuellement sur cesrives publiques sont en contravention avec la loi. RIVESPUBLIQUES exige leur suppression immédiate. La confiscation pardes privés d’un bien appartenant au domaine public et à laConfédération durant plus 100 ans, ça suffit !
En vertu de l’art. 664, al. 2, du Code Civil Suisse et de sajurisprudence, de l’art. 3., al. 2 c) de la LAT (Loi sur l’aménagementdu territoire) et de la jurisprudence; de la loi fédérale sur laProtection des Eaux et sa jurisprudence, ainsi que de l’art. 696 du CCS(Droit de passage pour absence d’accès public aux rives), les rives deslacs et cours d’eau, en Suisse, sont publiques. Selon la loi, la partiepublique des rives va du niveau actuel des eaux au niveau moyen deshautes eaux et s’étend par conséquent sur une bande de rives d’unelargeur minimum de 3 à 5 mètres. Ce domaine, déclaré par le CCS commepropriété publique, autorise donc un passage à pieds pour le public etle pêcheur, libre de tout obstacle. Cette définition s’appliqueaux rives naturelles comme aux rives transformées. L’article 696 CCSdicte, de facto et de jure, l’aménagement d’un libre accès de ces rivesaux autorités qui ne l’auraient pas réalisé à satisfaction jusqu’àmaintenant.
Selon les lois précitées, pas plus la propriété privée que lesservitudes privées n’auraient dû voir le jour sur le domaine public queconstituent les rives. Toute prétention contraire ne résiste pas faceau droit. C’est donc bien d’une «expropriation du domaine public»en faveur de privés qu’il s’agit à chaque suppression de passageriverain public à pieds. Le long de plusieurs lacs, le public a été«exproprié» de ses rives depuis plus que 100 ans. Fontincontestablement exception les réserves naturelles classées par lescantons dans lesquelles des cheminements riverains ne peuvent pas êtreaménagés ou pratiqués. Mais elles concernent un tout petit pourcentagedes rives suisses.
Les recherches de RIVES PUBLIQUES, concernant la pratique desgéomètres lors des mensurations des rives ont révélé une situationchoquante. L’Ordonnance Fédérale pour les mensurationsofficielles n’est non seulement pas respectée, mais contournée. Les géomètres ne tracent pas les limites cadastrales selon lesdirectives contraignantes de l’Ordonnance Fédérale mais selonl’appréciation des propriétaires riverains.
On peut rencontrer le cas d’une pratique administrative cantonaleprivilégiant systématiquement le propriétaire riverain et conduisantainsi à des limites cadastrales tracées trop proches de la rive.
Des fonctionnaires des services des eaux ont été amenés à de tellespratiques pensant qu’en procédant ainsi le propriétaire riverainprendrait à sa charge une part plus importante de la protection de larive et de son entretien. C’est en se déchargeant, du moinspartiellement, du devoir légal d’entretien du cheminement public lelong des rives que les autorités n’ont pas réalisé ce dernier ou ontcréé des situations empêchant sa réalisation.
Pendant longtemps, personne, pas plus du côté des autorités que despropriétaires, ne voulait activer la réalisation d’un cheminementpublic sur des rives soi-disant privées jusqu’à ce que des plansdirecteurs liés à l’aménagement du territoire aient préconisé laréalisation de ces cheminements en conformité avec la LAT (loi del’aménagement du territoire). Dès ce moment là, on ne pouvait pluscontinuer à nier que l’accès public aux rives d’une manière généraleétait prescrit par des lois cantonales antérieures et aussi par le CodeCivil Suisse.
Certaines autorités et d’influents riverains n’en démordent pas etpersistent par tous les moyens imaginables à vouloir tenir le public àl’écart des rives qui lui appartiennent.
Depuis plus de 100 ans, la population Suisse a été menée en bateau(mais sans lui permettre d’accoster). C’est d’autant plus surprenantque l’on peut raisonnablement imaginer que les autorités compétentes,mais aussi la majorité des riverains savaient depuis toujours que lazone des rives appartenait au peuple. Ce sont toutes sortesd’astuces, telles que concessions pour transformations lourdes desrives, y compris des remblais sur le domaine public, servitudesjuridiquement contestables, zones prétendues naturelles crééesartificiellement, mensurations et enregistrements cadastraux non-conformes, renouvellements des mensurations ajournés, ainsi que retarddélibéré dans l’établissement et l’exécution des plans directeursriverains que les autorités tiennent le public à l’écart… Pourtant cesautorités ont prêté serment à leur entrée en fonction de respecter leslois.
On voit même parfois que lorsque les cheminements riverains sont prévusdans un plan directeur ou général d’affectation communal, ils setrouvent tout à coup très distants des eaux, le plus souvent le longd’une route cantonale à grande circulation comme si, par dérision, «uneroute du lac» pouvait passer pour un cheminement riverain, (nonseulement au mépris de toutes les lois mais aussi de l’entendement).
Malheureusement, ces astuces sont parvenues à bloquer jusqu’àprésent avec succès une situation sous la pression d’intérêtsparticuliers. Pour le peuple, ces pratiques douteuses sont restéesopaques. Mais en fin de compte la situation est très simple: les rivesappartiennent au public. Basta ! Les membres élus des autorités encontinuant à s’opposer à l’ouverture des rives et à la suppression desobstacles se rendent coupables de violation du devoir de fonction. Endépit de la clarté des lois, un énorme engagement est cependantnécessaire pour en faire la démonstration.
En déclarant que rives de lacs et cours d’eau suisses sont publiquesdepuis toujours, RIVES PUBLIQUES exige que les autorités reconnaissentavec effet immédiat ce droit. RIVES PUBLIQUES est conseillée sur leplan juridique par des experts spécialisés dans l’aménagement duterritoire, la protection des eaux et le droit civil. Sa cause setrouve grandement soutenue par de précieux avis, dont ceux, entreautres, d’un professeur d’université et d’un ancien juge au tribunalfédéral. C’est au prix d’énormes et coûteux efforts, qu’au nom de lasociété civile, «Rives publiques» se bat contre l’ignorance ou lamauvaise volonté des autorités et l’égoïsme des propriétaires riverains.
RIVES PUBLIQUES fondée selon le droit garanti par la ConstitutionFédérale, a déposé devant le Tribunal Fédéral trois recours, tous enrelation avec l’ouverture des rives au peuple. Une plainte est enpréparation qui sera déposée, en cas de nécessité, devant la CourEuropéenne des Droits de l’Homme – pour cause de procédure nonéquitable.
Rives Publiques» se bat en premier lieu pour le respect des lois etpour l’égalité de traitement. L’association trouve inadmissible que lespropriétaires riverains puissent bénéficier d’un régime de faveur etobtenir pratiquement sans limites et sans contreparties, desconcessions qui se traduisent par des constructions lourdes etdes emprises souvent massives sur le lac. Plus des 3/4 des rives ontainsi été «bétonnées» et soustraits au peuple. Plus qu’une violationdes lois, c’est une violation du principe d’égalité de traitement.RIVES PUBLIQUES demande avec effet immédiat qu’aucune concession nesoit désormais octroyée ou renouvelée, excepté aux endroits où la riveest ouverte au public d’une manière conforme à la loi. En outre, RIVESPUBLIQUES se bat pour la reconnaissance du droit de recours à sonendroit comme Association mais aussi pour des particuliers dans lesobjets liés à sa cause.
A Uetikon am See, RIVES PUBLIQUES a réussi à faire couler un projetprivé, soutenu pourtant par la Commune et le Canton. Il représentait unengagement financier de CHF 300 millions, était projeté sur du terrainayant fait l’objet d’une concession et remblayé dans le lac de Zurich;il appartenait donc à plus d’un titre au public. Des oppositions et unnouveau recours contre des riverains, autorités communales etcantonales sont actuellement pendantes en différents endroits de notrepays. Grâce au soutien des médias, les échos de ce combat sontrépercutés à travers la Suisse entière et bientôt à travers le monde.
Par cette Déclaration, RIVES PUBLIQUES met en accusationpubliquement les autorités compétentes et les riverains concernésd’avoir, délibérément ou non, pour avoir ignoré voire contourné leslois pendant plus de 100 ans.
RIVES PUBLIQUES exige que toutes les rives des lacs et cours d’eausuisses soient libérées de tout obstacle sur une largeur minimum de 3 à5 mètres, aux frais des riverains, dans un délai maximum de 2 ans, pourque la population puisse enfin se promener librement sur les rives quilui appartiennent. L’ article 9. du Règlement d’Application du 11 juin1956 de la loi vaudoise du «Marchepied» de 1926 est éclairant ; ilaccordait alors un délai au 31 décembre 1957, soit 18 mois, pour menerà bien une telle opération. Là où les riverains refuseront l’exécution,la commune où le canton devra exécuter ces travaux aux frais despropriétaires riverains.
Comme le disent ses statuts, RIVES PUBLIQUES ne souhaite pas de cheminsgoudronnés ni bétonnés, mais tout simplement des chemins riverainsnaturels praticables, semblables aux sentiers de montagne. D’ailleursdepuis toujours, de tels chemins devraient être ouverts, sansobstacles, aux pêcheurs. La loi vaudoise sur la pêche autorise même lespêcheurs à traverser des propriétés privées en l’absence d’autres accèsaux rives.
RIVES PUBLIQUES a besoin du soutien de la population, y comprisfinancier. Etre dans le droit n’est pas cher, mais l’obtenir peut-êtreextrêmement coûteux.
RIVES PUBLIQUES
Victor von Wartburg, Président fondateur
www.rivespubliques.ch
30. Oktober 2007
MEDIENMITTEILUNG / DEKLARATION AN DAS VOLK
DEKLARATION von RIVES PUBLIQUES (Öffentliche Ufer) an die SCHWEIZERBEVÖLKERUNG, an die zuständigen Behörden und die Besitzer vonGrundstücken an Gewässern.
Die Ufer sämtlicher Schweizer Gewässer sind laut Gesetz seit jeheröffentlich. Behörden und Uferanstösser müssen der Bevölkerung einenbegehbaren Uferstreifen von mindestens 3 bis 5 Meter Breite freihalten.Alle derzeit vorhandenen Hindernisse an den Ufern sind gesetzeswidrig.RIVES PUBLIQUES fordert deren sofortige Entfernung. 100 JahreEnteignung von Volks- und Staatsbesitz durch Private sind genug!
Laut Art. 664, Abs. 2 ZGB und Rechtsprechung; Art. 3., Abs. 2 c) RPG(Raumplanungsgesetz) und Rechtsprechung; der EidgenössischenGewässerschutz-Gesetzgebung und Rechtsprechung, sowie Art. 696 ZGB(Wegrecht für fehlende Zugänge zum öffentlichen Ufer), sind die Uferder Schweizer Seen und Wasserläufe öffentlich. Die öffentlichenUferpartien liegen von Gesetzes wegen zwischen der aktuellenWasserstandslinie (oft auch derzeitige Uferlinie genannt) und dermittleren Hochwasserstandlinie, also auf einem mindestens 3 bis 5Meter breiten Uferstreifen, wo ein Fuss- und Fischerweg frei vonjeglichen Wanderhindernissen als öffentliches Eigentum vom ZGBvorgegeben ist. Diese Definition gilt für natürliches undverbautes Uferland. Den ungehinderten Zugang zu den Ufernschreibt de facto und de iure Art. 696 ZGB vor, wenn die Behörden nichtgenügend Zugänge zum Uferweg geschaffen haben.
Gemäss den vorgenannten Gesetzen kann und konnte es auf diesemöffentlichen Uferstreifen direkt an Gewässern nie Privateigentum geben,auch keine Servitute im Privateigentum. Alle gegenteiligen Behauptungensind falsch und können einer juristischen Beurteilung nichtstandhalten. Genau so falsch ist es deshalb, im Zusammenhang mitöffentlichen Fusswegen an Seeufern von Enteignungen vonPrivaten zu sprechen. Man kann niemandem etwas enteignen, das ihmgar nicht gehört und nie gehört hat. Enteignet wird das Volk,seit über 100 Jahren. Die einzige klare Ausnahme, wo Uferwegenicht immer begangen oder gebaut werden können, sindausgewiesene Naturschutzgebiete. Das ist – auf die ganze Schweizbezogen – ein kleiner Prozentsatz.
Recherchen von RIVES PUBLIQUES über die Praxis der Grundbuchgeometerbei Vermessungen von Ufern ergaben ein erschreckendes Bild. DieEidgenössische Verordnung über die amtliche Vermessung wird nicht nurnicht respektiert, sondern hintergangen. Die Grundbuchgeometer ziehendie Katastergrenzen nicht nach den bindenden Grundsätzen dereidgenössischen Verordnung, sondern nach Ansicht derGrundeigentümer. Auch der allenfalls mit anwesende kantonaleGewässerbeamte entscheidet vorzugsweise zugunsten der Uferanstösser.Deshalb werden Katastergrenzen oft viel zu Nahe am Ufer gezogen. DieGewässerbeamten tolerierten dies gerne, denn sie dachten, dass dann dieprivaten Grundeigentümer den Uferschutz oder Uferunterhalt selbstberappen müssten. Der unter anderem gerade für den Uferunterhalt vomGesetz verlangte öffentliche Weg, dem Ufer entlang, wurde und wird aufdiese Weise «behördlich» verhindert und einfach nicht erstellt.
Niemand von Behörden- oder Eigentümerseite wollte je einen derÖffentlichkeit zustehenden Wanderweg auf «ihren» Ufern aktivieren, bisdie Richtpläne der Raumplanung die Anlegung dieser Wege gemäss dem RPG(Raumplanungsgesetz) zum Ziel erhoben, weil man zu diesem Zeitpunktnicht mehr länger verleugnen konnte, dass sich dieUferzugänglichkeit schon seit jeher aus dem ZGB und kantonalenVorläufergesetzen ergab und ergibt. Für bestimmte Behörden undeinflussreiche Uferanstösser gab es trotzdem nur ein Ziel, nämlich mitallen erdenklichen Mitteln die Bevölkerung von den Ufernfernzuhalten.
Das Schweizervolk wird seit über hundert Jahren an der Naseherum geführt. Man darf davon ausgehen, dass die zuständigen Behörden,aber auch die meisten Seeanstösser schon immer Kenntnis davonhatten, dass die Uferzone dem Volk gehört. Mit unzähligen Tricks wieKonzessionen für Uferverbauungen und Landaufschüttungen auföffentlichem Grund, unnützen Servituten, künstlich erstelltenNaturschutzzonen, unrechtmässigen und seit langem überfälligenErneuerungen von Kataster-Vermessungen und Einträgen, sowie mit allenMitteln verzögerte Erstellung und Ausführung von Ufer-Richtplänen,halten sich die Behörden das Volk vom Leibe. Dabei haben sie doch beiAmtsantritt einen Eid auf Gesetzestreue geschworen. Wenn Seeuferwegeendlich mal Eingang in einen kommunalen Richt- oder Zonenplan finden,dann möglichst weit weg vom Gewässer, am einfachsten entlang der starkbefahrenen kantonalen Seestrassen. Aber eine Seestrasse ist keinSeeuferweg gemäss Art. 664 ZGB und Rechtsprechung. Mit solchenPlanungssünden wird nicht nur das Gesetz verletzt sondern auch derAnstand und Respekt vor der Allgemeinheit.
Leider sind diese Tricks bis anhin viel zu gut gelungen, dank demZusammenspiel von Partikularinteressen. Für das Volk sind dieseMachenschaften kaum durchschaubar. Aber im Grunde ist es ganz einfach:die Seeufer gehören dem Volk. Basta! Wer dies verhindert, verstösstgegen mehrere Gesetze, einige mehr als die oben angeführten. GewählteBehördenmitglieder machen sich der Amtspflichtverletzung schuldig, wennsie sich der Öffnung der Ufer und der Entfernung der Hindernisseweiterhin widersetzen.
RIVES PUBLIQUES deklariert, dass die Ufer der Schweizer Seen undGewässer seit je her öffentlich sind und verlangt, dass die Behördendiesen Rechtsanspruch ab sofort anerkennen. RIVES PUBLIQUESkonsultiert derzeit vier Juristen, alles führende Spezialisten auf demGebiet des Raumplanungs-, Gewässerschutz- und Zivilrechts. EinUniversitätsprofessor und ein ehemaliger Bundesrichter – beide mitgrossem Sachverstand – unterstützen RIVES PUBLIQUES tatkräftig. Dieseenorm arbeitsintensiven und kostspieligen Bemühungen sind nötig, umgegen die Ignoranten und Verhinderer vorzugehen.
RIVES PUBLIQUES wurde getreu dem in der Bundesverfassung verbrieftenVereins-Recht gegründet und hat beim Bundesgericht drei Klageneingereicht, alle im Zusammenhang mit der Öffnung der Ufer für dasVolk. Eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte –wegen unfairen Verfahren – ist in Vorbereitung. RIVES PUBLIQUESkämpft primär für die Anwendung derGesetze und für die Gleichbehandlung derBevölkerung und findet, dass es nicht weiter angehen kann, dass dieUferanstösser in bevorzugter Behandlung beliebig Konzessionenerhalten, um auf öffentlichen Gewässern und Ufernschwere Bauten zu rein privaten Zwecken zuerrichten. Über drei Viertel der Ufer sind inzwischenverbaut und dem Volk enteignet.
Abgesehen von der Missachtung der Gesetze geht es auch um krasseMissachtung der verfassungsmässigen Gleichbehandlung. RIVESPUBLIQUES verlangt die sofortige Einstellung derErteilung und Verlängerung von Konzessionen. Konzessionen dürfennur noch erteilt werden, wenn und wo die Ufer dem Gesetz entsprechendöffentlich sind. RIVES PUBLIQUES kämpft zudem zweckgebunden für seinEinspracherecht als Verein und für Privatpersonen.
In Uetikon am See brachte RIVES PUBLIQUES ein vom Kanton und derGemeinde unterstütztes privates 300-Millionen-Projekt aufKonzessionsland am See zu Fall. Dieses Land gehört mit verschiedenenRechtsansprüchen dem Volk. Das Projekt hätte von der Gemeinde niebewilligt werden dürfen. An verschiedenen Orten in der Schweiz laufenEinsprachen und Rekurse durch RIVES PUBLIQUES gegen Seeanstösser,Gemeinde- und Kantonsbehörden. Dank der Unterstützung der Medien werdendie Anliegen von RIVES PUBLIQUES schweizweit und bald auch weltweitgestreut.
RIVES PUBLIQUES klagt mit dieser Deklaration die zuständigenBehörden und die betroffenen Uferanstösser öffentlich an, die erwähntenGesetze während mehr als 100 Jahren – wohl meistens bewusst –missachtet oder umgangen zu haben.
RIVES PUBLIQUES fordert, dass alle Ufer der Schweizer Seen undWasserläufe in spätestens zwei Jahren auf einer Breite von mindestens 3bis 5 Metern auf Kosten der Uferanstösser von allen Hindernissenbefreit werden, so dass die Bevölkerung die ihr gehörenden Uferendlich frei begehen kann. Beispiel: Art. 9. Ausführungsverordnungvom 11. Juni 1956 des Waadländer Marchepied von 1926, welche eine Fristbis zum 31. Dezember 1957, d.h. von 18 Monaten einräumte, um einesolche Aktion auszuführen. Wo Seeanstösser dies verweigern, muss dieGemeinde oder der Kanton diese Arbeiten gegen Verrechnung an denGrundstückbesitzer ausführen.
Seinen Statuten getreu fordert RIVES PUBLIQUES keine geteerten oderbetonierten Fussgängerwege, sondern einfach frei begehbare natürlicheUferwege, analog der Wanderwege in den Bergen, vereinzelt auch nur alsTrampelpfade. Ein solcher natürlicher Weg sollte übrigens laut Gesetzden Fischern schon seit je her ohne Hindernisse zugänglich sein. DiesesGesetz erlaubt den Fischern sogar, Privatgrundstücke zu durchqueren,wenn kein Zugang zum Uferweg besteht.
RIVES PUBLIQUES ist auf die Unterstützung der Bevölkerungangewiesen, auch auf finanzielle Unterstützung. Recht haben ist billig.Recht bekommen ist teuer.
RIVES PUBLIQUES
Victor von Wartburg, Präsident und Gründer
www.rivespubliques.ch
Zürichsee-Zeitung
Thalwiler Anzeiger
30. Oktober 2007
Ein Verein fordert durchgehende, freie Uferzonen füralle
Der Kampf für freien Uferzugang
Der Verein RIVES PUBLIQUES fordert schweizweitdurchgehende Seeuferwege.
Auf welches Echo stossen die Forderungen am linken Seeufer?
In Zürich gibt es für Spaziergänger zwischen Tiefenbrunnen undWollishofen einen Weg, der direkt am See entlang führt. Ginge es nachdem Verein RIVES PUBLIQUES, müsste dieser noch viel länger sein: Rundum den Zürichsee müsste es einen öffentlichen Naturweg direkt am Wassergeben. Der 64-jährige im Kanton Waadt wohnhafte Pensionär Victor vonWartburg kämpft dafür, dass die See- und Flussufer der ganzenBevölkerung zugänglich gemacht werden (siehe Interview).
Derzeit gibt es verschiedene Bestrebungen, Teile des Zürichseeufersöffentlich zugänglich zu machen. So hat kürzlich der Regierungsrat desKantons Zürich das Bauprogramm der Staatsstrassen für die Jahre 2008bis 2010 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Seeuferweg vonWädenswil nach Richterswil geniesst darin hohe Priorität. DieKreditvorlage über 2,3 Millionen Franken soll noch in diesem Jahr vomRegierungsrat beschlossen werden. Wird zugestimmt, kann 2009 der Baudes Weges beginnen.
Werden Seeanstösser enteignet?
Horgen verfügt bereits über längere Seeuferweg-Abschnitte.Weiter seeabwärts, Richtung Zürich, sieht das anders aus: Dieöffentlichen Zugänge zum Wasser sind dort auf einzelne Anlagenverteilt. Einen durchgehenden Seeuferweg gibt es zwischen Oberriedenund Wollishofen nicht. Müssen die Seeanstösser dort um ihren Besitzbangen?
«Es wird sicher keine Enteignungen geben», sagt Gerhard Stutz, Leiterder Abteilung Wasserbau beim kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energieund Luft (Awel). Der grösste Teil des heutigen Ufers ist aufgeschüttet.Es handelt sich um Konzessionsland. Wird dort gebaut, ist es das Awel,welches das letzte Wort hat. «Für die Planung von Projekten direkt amSee haben die neuesten Forderungen des Vereins Rives Publiques keinenEinfluss», sagt Stutz. Einen durchgehenden Seeuferweg rund um denZürichsee zu bauen, hält er nicht für sinnvoll. Eher solle der Wegzuerst bei den ohnehin schon öffentlichen Anlagen realisiert werden.Ähnlicher Meinung ist Nicolas Hofmann, Geschäftsführer von HofmannImmobilien in Horgen, der unter anderem Bauprojekte am See betreut. Manbaue lieber einzelne qualitativ hochwertige Zugänge, als einen wenigerattraktiven, dafür durchgehenden Trampelpfad. Nur an Orten, an denenein Seeuferweg sinnvoll ist, solle dieser realisiert werden.
«Uferweg nicht überall sinnvoll»
In Thalwil ist schon ein grosser Teil des Seeufers für dieÖffentlichkeit zugänglich. «Etwa 60 Prozent», sagt Bauvorstand PeterRiner. «Grösstenteils führt ein Spazierweg dem Wasser entlang. » Unddieser soll noch länger werden: An der Grenze zu Rüschlikon soll imZusammenhang mit dem Neubau des Klubhauses des Ruderclubs derSeeuferweg um weitere 400 Meter erweitert werden. Der Souverän hat demProjekt bereits zugestimmt. «Der See muss zugänglich werden», findetder Oberriedner Gemeindeingenieur, Bernhard Bänninger. Die Frage seinur, ob überall. Ein Seeuferweg sei nicht an allen Stellen sinnvoll. Soverläuft die Seestrasse in Oberrieden zum Teil sehr nahe am Wasser.Einen eigentlichen Seeuferweg gibt es derzeit nur bei den öffentlichenAnlagen, die laut Bänninger rund 20 Prozent des Oberriedner Ufersausmachen.
***
Nachgefragt (Interview)
«Drei Meter Naturweg für die Bevölkerung»
Herr von Wartburg, Ihr Verein RIVES PUBLIQUES will amEuropäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in Strassburg für frei zugängliche Seeufer in derSchweiz klagen.
Weshalb dieses drastische Vorgehen?
Weil unser bisheriges Vorsprechen in dieser Sache bei denzuständigen Behörden und Ämtern keine schnelle Umsetzung der Gesetzebrachte: Die Privatisierung der See- und Flussufer ist noch immer nichtaufgehoben. Wir wollen, dass mit einem Urteil aus Strassburg Druck vonübergeordneter Instanz auf die Schweiz entsteht, die geltenden Gesetzeendlich anzuwenden. Das ist ein Menschenrecht!
Sie berufen sich auf gesetzliche Bestimmungen aus demJahr 1912.
Fast ein Jahrhundert also, in dem nichts passiert ist?
Nicht ganz. Es gibt ein – zumindest teilweise – gutes Beispiel ausdem Kanton Waadt: Die Ausführungsbestimmungen eines Gesetzes von 1926räumten den dort zuständigen Behörden im Juni 1956 genau 18 Monate Zeitein, um sämtliche Hindernisse auf einem Uferweg von zwei Metern Breiteentlang der sechs wichtigsten Waadtländer Seen zu entfernen. Leiderwurde aber dann die Benützung dieses Weges nur Fischern, Zöllnern undSeebenützern in ausdrücklicher Gefahr gestattet. Das widerspricht klardem Zivilgesetzbuch. Entsprechend ist es heute unser gesetztes Ziel,dass die Bevölkerung auf den ersten zwei bis drei Metern innaturbelassenem Zustand den Seeufern entlanggehen kann. Dafür müsstenvielerorts zum Beispiel nur Gestrüppe, Mauern und Zäune entferntwerden. RIVES PUBLIQUES verlangt nämlich keine geteerten oderbetonierten Seeuferwege.
Wieso klappt es im Kanton Zürich bisher trotzdemnicht?
Die Gemeinden wollen die reichen Seeanstösser nicht erbosen undverschweigen deshalb dem Volk seine Rechte. Dies, obwohl zahlreicheGrundstücke – auch am Zürichsee – mit einer Dienstbarkeit des Kantonsbelegt sind. Das heisst, die Eigentümer haben Urkunden unterschrieben,die besagen, dass sie das für die Erstellung eines Seeuferwegsbenötigte Land an den Kanton abtreten müssen.
Und Sie meinen, wenn von Strassburg das entsprechendeSignal käme,
würde sich das alles ändern?
Noch fehlen in der Schweiz Rechtsprechungen etwa betreffend diegenaue Breite eines Uferwegs. An solchen arbeitet RIVES PUBLIQUES heutezielbewusst. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass wir die nötigenjuristischen und politischen Grundlagen erwirken werden, die zureffizienten Umsetzung der Gesetze beitragen. Dies dürfte auch dieAnzahl von Einsprachen reduzieren. Die bestehende eidgenössischeRechtsprechung sagt bereits, dass ein Seeweg direkt entlang des Wasserszu verlaufen hat und dass Privateigentum nicht beeinträchtigt wird,wenn die Erstellung eines Seeuferwegs die Privatsphäre desGrundeigentümers nicht verletzt.
Wie sieht Ihr Zeitplan aus?
Wir müssen jetzt abwarten, wie das Bundesgericht über unsere dreihängigen Beschwerden – zwei betreffen das Areal der Chemie Uetikon AG,die dritte richtet sich gegen die waadtländische Gemeinde Mies -entscheidet. Egal wie die Entscheide ausfallen, werden sie für dasVorankommen unserer Sache äusserst nützlich sein. Der Weg nachStrassburg scheint uns auf jeden Fall vorteilhaft, um dieses Recht derÖffentlichkeit schnell zu erfüllen. (amo)
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Skeptische Seeanstösser
Dass die meisten Spaziergänger und Ausflügler am liebsten dasganze Seeufer für sich hätten, versteht sich von selbst. Doch wie siehtes mit jenen aus, die direkt am See wohnen? Die «Zürichsee-Zeitung»wollte von Liegenschaftsbesitzern mit Seeanstoss wissen, wie sie zu denForderungen nach einem öffentlich zugänglichen Seeufer und einemdurchgehenden Seeuferweg stehen. Während mehrere der angefragtenHausbesitzer jeglichen Kommentar verweigerten, zeigten sich anderemitteilungsfreudiger. Mit Namen wollte jedoch niemand genannt werden.
So zum Beispiel ein älteres Paar aus Kilchberg, das ein kleineresHaus mit Vorgarten besitzt. «Wenn alle mitmachen würden, dann wärenichts dagegen einzuwenden», meint die Dame. Ein durchgehender Weg seiam Zürichsee aber kaum durchzusetzen, glaubt sie, von den Kosten ganzabgesehen. «Zudem müsste ein solcher Weg auch gepflegt werden», merktsie an. «Angesichts des vielen Abfalls, der jetzt schon in meinemVorgarten landet, bin ich eher skeptisch.» Ebenso kritisch gibt sicheine Hausbesitzerin aus Rüschlikon: «Das Zürichseeufer ist dermassenverbaut, dass ein Uferweg kaum Sinn macht», sagt sie. «Wo es nichtmöglich ist, muss eben nach einer anderen Wegführung gesucht werden. »An einem Weg zwischen dem See und ihrem Haus würde sie sichwahrscheinlich stören, dies gibt die Rüeschlikerin offen zu. «Das hätteja auch einen Wertverlust für das Haus zur Folge.»
Ein weiterer Seeanstösser aus Kilchberg hat hingegen wenigerVorbehalte gegenüber einem Weg am Zürichseeufer und findet die Idee garschön. «Ich bin geteilter Meinung: Einerseits begreife ich jene, diesich dagegen wehren, andererseits jene, die den öffentlichen Zugang zumSee fordern.» Es komme wohl auf die jeweilige Situation an. Er selbstzum Beispiel habe sehr wenig Uferzone. Ein versetzter Holzsteg würdeihn daher kaum stören. «Solange sich der Uferweg nicht zum Tummelplatzausdehnen und entsprechend gepflegt würde, wäre ein solchertolerierbar.» (tjb)
Lausanne Cités
25 octobre 2007
Apres Michael Schumacher, Ernesto Bertarelli…
Dans le collimateur de RIVES PUBLIQUES
Elle s’était d’abord intéressée à la problématique de l’accès auxrives publiques à Gland (4090 mètres de rives et seulement 60 mètresouverts au public) et la propriété de Michael Schumacher grevée d’uneservitude de passage public à pieds (Lausanne Cités du 18 juillet).L’association RIVES PUBLIQUES revient à la charge en dénonçant cettefois Ernesto Bertarelli. Motif: le renouvellement d’une concession pourtrente ans, d’un port de plaisance privé attenant à la Villa Tatianasur la commune de Crans-près-Céligny dans le district de Nyon,appartenant au multimillionnaire. «Un document datant de 1932 stipulepourtant qu’un passage à pied de 75 centimètres de large doit resterlibre de tout obstacle gênant la circulation du public», affirme Victorvon Wartburg, président de Rives publiques.
RIVES PUBLIQUES s’est non seulement opposé au renouvellement decette concession, mais elle a d’autres cibles en ligne de mire: «Nousvenons de nous opposer au plan de quartier «Fleur d’Eau» à Rolle suiteà l’absence de cheminement riverain ainsi qu’au projet de l’UEFA à Nyonpour prolonger l’utilisation de ses places d’amarrage», ajoute Victorvon Wartburg. Cette semaine encore, l’association déposera égalementavec quelques privés une opposition au Musée des Beaux-Arts à Lausannepour les mêmes motifs. Le risque d’être débouté au Tribunaladministratif n’effraie pas e bouillonnant président qui se dit prêt àaller jusqu’à la Cour européenne de Strasbourg. Victor von Wartburgn’entend pas lâcher prise avec Michael Schumacher à Gland, sa propriétéétant la première qui bloque l’accès aux rives en partant de la forêtdu golf. «J’ai été informé que Monsieur Schumacher a un projet de portprivé. J’attends la mise à l’enquête pour entamer une procédureidentique», lance-t-il.
Si le président est aussi confiant, c’est que l’article 664, alinéa2 du Code civil suisse et sa jurisprudence lui donne raison. Lespropriétés riveraines ne peuvent pas dépasser la place réservée parcette article de loi fédéral, ce qui engendre automatiquement unpassage public aux rives. Forte de 200 membres, l’association comptesur le soutien financier de particuliers pour poursuivre son combat.(Céline Monay)
Plus d’information sur www.rivespubliques.ch
Sempacher Woche
25. Oktober 2007
Verein möchte öffentliche Ufer
RIVES PUBLIQUES ist nun auch in der Deutschschweiz aktivgeworden
Im Frühjahr war der Verein einer der Hauptakteure in einemumstrittenen Fall von Seeufernutzung am Zürichsee. Man gewann und hatAppetit auf mehr. Noch ist der Verein RIVES PUBLIQUES («ÖffentlicheUfer») in der Region des Sempachersees – der dem Kanton Luzern gehört -nicht tätig geworden. RIVES PUBLIQUES fordert aber schweizweitdurchgehende, öffentlich zugängliche Seeufer, ausser inNaturschutzzonen. Dabei stützt sich der Verein auf das eidgenössischeZivilgesetzbuch und eine entsprechende Raumplanungsverordnung. BeiRIVES PUBLIQUES ist man durch den Erfolg beflügelt, den man gegen denAusbau eines Firmenareals in Uetikon am Zürichsee im Frühjahr errang.Was dort gegen ein noch nicht realisiertes Projekt gelang, dürftejedoch gegen schon bestehende Uferverbauungen und seit langemexistierende Privatbesitzrechte mehr Schwierigkeiten erleben.
RIVES PUBLIQUES argumentiert, dass das Gesetz bei allen SchweizerSeen einen durchgehenden Uferstreifen postuliert, der für dieÖffentlichkeit zugänglich sein muss. Und dass demzufolge direkt anSeeufern gar kein Privateigentum bestehen darf. Dem widerspricht aberdie kantonale Praxis, die dem privaten Eigentum einen hohen Stellenwertbeimisst. Eine nicht wenig diskutierte Frage dürfte dabei werden, wieweit ein See überhaupt auf Privatgrundstücke reicht. Und damit auch,wie weit das Grundstück an den See. RIVES PUBLIQUES meint, die Zahlendazu zu haben. Doch ob man damit zum geforderten freien Land für allekommen wird, ist fraglich. Der Erfolg von RIVES PUBLIQUES ist eng mitderzeit beim Bundesgericht in Lausanne hängigen Klagen verbunden: Kannder Verein in diesen hängigen Rekursverfahren beim Bundesgerichtgewinnen, so wäre eine Präjudizierung vorhanden, die sich schweizweitauswirken könnte. Eine Auslegeordnung einzelner Gemeinden um denSempachersee, die Meinung des Kantons und die Ziele von RIVES PUBLIQUESfinden sich im folgenden Artikel. (Laurent Puthod)
Sempacher Woche
25. Oktober 2007
Ufer sind begehrte Erholungsräume
RIVES PUBLIQUES fordert begehbare Ufer für alle
RIVES PUBLIQUES will für die Bevölkerung den öffentlichen Zugang zuallen Seeufern der Schweiz erstreiten, derzeit vor Bundesgericht,notfalls vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte inStrassburg.
Der Präsident und Gründer von RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg,plädiert für freien Zugang zu sämtlichen Schweizer Seeufern (sieheKasten). Seit im März ein 300-Millionen-Projekt am Zürichseeabgeschmettert wurde, sei der Verein auch in der deutschen Schweiz imVormarsch, wie von Wartburg sagt. Damit könnte über kurz oder lang wohlauch der Sempachersee ins Visier von RIVES PUBLIQUES geraten. Denn hierin der Region ist ebenfalls schon öfters über Seezugangsrechtedebattiert worden. Dazu Victor von Wartburg: «Wir kämpfen im Interesseeiner Mehrheit gegen eine Minderheit. Das Schweizervolk wurdeschleichend enteignet. Das Volk ist aber die Mehrheit, die meist gutbetuchten Villenbesitzer an unseren Seen sind die Minderheit. Wenn essich um die Verteidigung von Gesetzesbestimmungen zum Schutze derRechte geht, dann muss der Weg zum Bundesgericht – und falls nötig -bis nach Strassburg, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,eingeschlagen werden». Derzeit sind noch drei Klagen von RIVESPUBLIQUES beim Bundesgericht hängig.
Im Durchschnitt oder darüber
Das Ufer des Sempachersees hat eine ungefähre Länge von 18Kilometern. Die von einzelnen Gemeinden um den Sempacherseeerhältlichen Zahlen liegen im Durchschnitt der übrigen Schweizer Seen,einige weisen sogar mehr Beinfreiheit für Spaziergänger aus als in derrestlichen Schweizer Seenlandschaft üblich.
So hat Sempach einen Anteil von rund 3,3 Kilometern am gesamtenSeeufer. Davon sind rund 1,1 Kilometer öffentlich zugänglich (inklusiveSeeallee, 0,6 Kilometer entfallen auf Badi und Camping, 1,05 Kilometerauf privaten und 0,55 Kilometer auf landwirtschaftlichen Seeanstoss.
Die Uferlinie der Gemeinde Neuenkirch weist eine Länge von rund zweiKilometern auf. Davon sind rund 70 Prozent privat oder halbprivat(Camping Büezwil). Der Rest (Gebiet Schlichti) ist praktischvollständig mit Schilf bewachsen und als Ruhezone für Wasservögeldeklariert. Die einzig öffentlich zugängliche Stelle ist die Rossbadibei der Einmündung des Lippenrütibachs. Der Seeuferweg verläuft auf demTeilstück durch die Gemeinde Neuenkirch unmittelbar hinter demSchilfgürtel oder hinter den privaten Seeanstössergrundstücken. Darumsei der Weg nirgends mehr als 20 Meter vom Seeufer entfernt, aber auchnirgends direkt am frei zugänglichen Wasser, heisst es bei derGemeinde. Nottwil hat einen Anteil von rund vier Kilometern am Seeufer.Davon entfallen rund 20 Prozent auf den Seeuferweg, auf deren Länge 100Prozent öffentliche Zugänglichkeit möglich sind. Von den anderenGemeinden, die an den Sempachersee angrenzen, waren keine Zahlenerhältlich.
Kanton relativiert Ansprüche
Der Kanton Luzern sieht es anders als Victor von Wartburg.Privateigentum – auch am See – sei grundsätzlich hoch einzustufen. Auchwenn der See als solcher dem Kanton gehöre, wolle man den Gemeinden beider Verwaltung von Uferland nicht dreinreden. Ausser eine Gemeindebittet um Hilfe. «Privatgrund kann und darf nicht einfach so enteignetwerden», sagt dazu Gaby Wey, Sachbearbeiterin bei der kantonalenBewilligungs- und Koordinationszentrale. Der Verein RIVES PUBLIQUESzieht hier das Zivilgesetzbuch zu Hilfe: «An den öffentlichen Gewässern( … ) besteht unter Vorbehalt anderweitigen Nachweises keinPrivateigentum», sagt Absatz 2 des Artikels 664 aus dem ZGB. Doch washeisst «anderweitiger Nachweis»? Und ab wo genau lässt sich an einemUfer, das ständig schwankt, Privateigentum definieren? Was denSempachersee angeht, so sagt Gaby Wey: «Wo es eine Chance gibt, dasUfer frei zugänglich zu machen, soll es die Möglichkeit geben, siewahrzunehmen. Aber das darf keinesfalls absolut verstanden werden.» DiePlanungspflicht liege zudem bei den Gemeinden. Das liegt ganz im Sinneder politisch angestrebten Gemeindeautonomie. Was da auf die Gemeindenzukommt, ist aber noch unklar. (Laurent Puthod)
(Im Kasten)
RIVES PUBLIQUES auch in der Deutschschweiz
Die Gemeinden haben nichts zu verlieren, die Bevölkerung alles zugewinnen. Heisst es bei RIVES PUBLIQUES. Am 26. Februar 2003 wurde derVerein RIVES PUBLIQUES gegründet. Er versteht sich als neutraler,nationaler Verein. Seine ersten für ihn erfolgreichen Aktionen führteder Verein an den Ufern des Genfersees durch. Er fürchtet sich nichtvor der Auseinandersetzung mit Leuten wie Ernesto Bertarelli oderMichael Schumacher. Mit Victor von Wartburg hat er einen Präsidenten,der keinen Aufwand scheut, um seiner Sache zu dienen: Es geht ihmdarum, schweizweit den uneingeschränkten Zugang zu allen Seeufern zuerreichen, wofür der Zivilgesetzbuchartikel 664, Absatz 2, aus demJahre 1912 und eine Raumplanungsverordnung aus dem Jahre 1979 sprächen.Jener Artikel aus dem ZGB sage klar, dass es kein Privateigentum anGewässern und Ufern geben kann, meint RIVES PUBLIQUES.
Viele Ufer illegal denaturiert
Der Verein kritisiert, dass über 50 Prozent der SchweizerSeeufer gar keinen oder nur einen erschwerten Zugang haben. Zudem seienüber 75 Prozent der Ufer mit schweren Uferbauten illegal denaturiertworden. Jede Gemeinde, die Baurecht am See abgebe, wisse, dass dergesetzlich geforderte Uferstreifen frei bleiben müsse. Somit könnenicht enteignet werden, was ohnehin niemandem privat gehören könne. WieRIVES PUBLIQUES meint, sollen Ufergrenzen zu Privatgrundstücken abmindestens 3 Metern von der über 50 Jahren errechneten,durchschnittlichen Hochwasserstandlinie ins Grundbuch eingetragenwerden. Dieser Uferstreifen soll begehbar sein und zudem klar kenntlichgemacht werden, fordert RIVES PUBLIQUES. Eine Ausnahme punkto Zugangmacht RIVES PUBLIQUES: Gemäss Statuten wolle man, dass Wegenaturgerecht angelegt werden. Die kantonalen Behörden müssten dieUferwegführung in den von ihnen klassierten Naturschutzgebietenbestimmen. Somit könne nicht jeder Meter eines Ufers öffentlich sein.
Dass Private immer wieder versuchen, dies für sich zu nutzen, indemsie flugs einen Schilfgürtel auf ihr Grundstück pflanzen, sei ein alterTrick, auf den Behörden nicht mehr hereinfielen. Hingegen gehe es beider Baurechtsvergabe um viel Geld. Die Gemeinden hätten Angst,Uferanstösser (man legt bei RIVES PUBLIQUES Wert auf den Unterschiedzur Bezeichnung «Seeanstösser») zu verlieren, wenn sie die Gesetzeanwendeten. Dabei seien Handänderungssteuern hoch genug, um dieswettzumachen und neue Liegenschaftsbesitzer sicher nicht wenigersteuerkräftig, meint RIVES PUBLIQUES. (Laurent Puthod)
Mehr Infos unter www.rivespubliques.ch
Tages-Anzeiger
24. Oktober 2007
Seezugang erwünscht
58 Prozent der Deutschschweizer wollen freienZugang zu den Seeufern
Um den Kanton und die Seegemeinden zu einer Öffnung des Seezugangszu zwingen, hat der Verein RIVES PUBLIQUES eine Klage vor demEuropäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eingereicht.Die Forderung des Vereins scheint berechtigt zu sein. Immerhin wollen58 Prozent der Deutschschweizer freien Zugang zu den Seeufern. Daszeigt eine Meinungsumfrage, die das Link-Institut im Auftrag der«Coop-Zeitung» durchgeführt hat.
Zürichsee-Zeitung
24. Oktober 2007
Leserbriefe
«Die Menschen brauchen die Seen»
Zum Leserbrief «Dilettantisches von RivesPubliques» (Ausgabe vom 15. Oktober)
Herr Reithaar geht in seinem Leserbrief von einem Irrtum aus, denwir leider bei vielen Kontrahenten unseres Aktionsplans für dieRückgabe der See- und Flussufer an die Öffentlichkeit feststellenmüssen. Ich sprach in dem zitierten Interview sehr klar vom Abbruchjener Mauern, die den gesetzlich garantierten freien Durchgang zum undentlang von Ufern versperren und nicht von Uferverbauungen zum Schutzgegen die Erosion. Das Entfernen der gesetzeswidrigen Mauern undanderer illegaler Hindernisse kostet die Allgemeinheit keinen Franken.Seine Angstmacherei ist somit fehl am Platz.
Unsere vier Juristen sind führende Spezialisten auf dem Gebiet desRaumplanungs-, Gewässerschutz- und Zivilrechts. Auch einUniversitätsprofessor und ein ehemaliger Bundesrichter – beide mitgrossem Sachverstand – unterstützen uns tatkräftig. Die Zukunft wirdzeigen, ob unsere gezielte Strategie wirklich so dilettantisch ist, wieHerr Reithaar und ein paar andere Skeptiker oder Gegner sich dieswünschten.
Wenn Herr Reithaar sich informiert hätte, bevor er mich in derÖffentlichkeit einen «Habenichts» nannte, wäre er zum Schluss gekommen,dass er diese Art von Aussagen besser unterlassen hätte, um nicht zuriskieren, einen unserer Rechtsanwälte näher kennen zu lernen. In Bezugauf den Verein, den ich präsidiere, hat er allerdings Recht. UnserVerein ist auf die finanzielle Unterstützung durch seine Mitglieder undauf Spenden angewiesen, um die Rückgabe der See- und Flussufer an denrechtmässigen Besitzer – das Volk – zum verdienten Gelingen zu bringen.
Ich habe mir vorgenommen, mich nicht in Polemiken einzulassen. DieseKlarstellung schien mir hingegen wichtig für unsere Sache. HerrnReithaar gebe ich zu bedenken, dass drei Viertel der Bürgerinnen undBürger im Welschland, gemäss einer Studie des Kantons Waadt, die rascheÖffnung der Seeufer für das Publikum verlangen. Nicht nur, weil es dasGesetz so will, sondern weil die Menschen die Seen als Erholungsraumbrauchen und schätzen. Wie jüngste Zeitungsumfragen ergeben haben, gibtes in der Deutschschweiz mindestens gleich viele Menschen, die sodenken. Mit anderen Worten: Eine Volksabstimmung ergäbe wohl ein klaresVerdikt zu unseren Gunsten.
Victor von Wartburg, Mies VD,
Präsident und Gründer von «Rives Publiques»
Umfrage: Sollen alle Seeufer in der Schweiz frei zugänglichsein?
Wenn wir in der Schweiz schon nicht die berühmte freie Sicht aufsMittelmeer haben, wollen wir doch freien Zugang zu den Ufern unsererSeen. So sehen das wenigstens 61,4 Prozent der Schweizerinnen undSchweizer. 32,6 Prozent begnügen sich mit der öffentlichen See-Badi,dem Badesteg oder der kommunalen Uferpromenade, 6 Prozent ist derZugang zum See egal.
Die detaillierten Ergebnisse dieser Umfrage
Ein Sturm im Wasserglas?
RIVES PUBLIQUES heisst der Verein, der sich seit 2003 für freienZugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufe in der Schweiz einsetzt.In der Westschweiz stimmen 71,6 Prozent der Schweizerinnen undSchweizer dem Anliegen zu, in der Deutschschweiz sind es 58 Prozent.Auf dem Land ist das Bedürfnis nach freiem Zugang zu den Gewässernweniger gross als in der Stadt: 50,6 Prozent der Landbevölkerung wollenZugang zu den Seeufern. In der Stadt sind es 65,3 Prozent. Unter jungenSingles ist der Wunsch nach mehr Freiheit am See am grössten: 80,7Prozent möchten freien Seezugang.
20 Octobre 2007
Ernesto Bertarelli dans la mire de RIVESPUBLIQUES
L’association qui défend uncheminement piétonnier au bord du lac est plus active que jamais. Aprèsune victoire significative en Suisse alémanique, elle s’attaquedésormais à Ernesto Bertarelli et à l’UEFA, en attendant d’en découdreavec Schumacher.
VILLA TATIANA: Rives publiques exige un cheminement le long du lacsur la propriété d’Ernesto Bertarelli. L’association se base sur undocument de 1932. Celui-ci stipule qu’un passage à pied de 75centimètres de large doit rester libre de tout obstacle gênant lacirculation du public. Il précise aussi que ce droit «se superposera àla servitude légale de marchepied».
L’association RIVES PUBLIQUES n’a peur de personne quand il s’agitde défendre un accès public au bord du lac. Ainsi, elle endosse lecostume de David en s’attaquant aux Goliath que sont ErnestoBertarelli, Michael Schumacher ou l’UEFA.
Il faut avouer que la victoire obtenue il y a quelques mois àUetikon semble avoir décuplé la confiance de RIVES PUBLIQUES. Dans lecanton de Zurich, l’association s’était engagée contre un projetimmobilier à 300 millions de francs situé sur le lac. «Grâce à lapression médiatique et à l’engagement de Rives publiques, le peuple arefusé cet aménagement», souligne le président Victor von Wartburg,résident de Mies. Dans ce combat, l’association a reçu des soutiens depoids, dont celui de la présidente des Verts suisses et conseillèrenationale Ruth Genner. Ce qui a aussi provoqué une hausse sensible deson effectif, qui compte aujourd’hui 200 membres.
Désormais, Victor von Wartburg aimerait que la tendance se confirmeen Romandie. Pour y parvenir, l’habitant de Mies et son comité vamettre l’accent sur l’action. Sur l’arc lémanique, RIVES PUBLIQUESs’est dernièrement opposée au plan de quartier «Fleur d’Eau», à Rolle,au renouvellement de la concession du port de la Villa Tatiana,propriété d’Ernesto Bertarelli, à Crans-près-Céligny, ainsi qu’au Muséedes beaux-arts, prévu à Lausanne. La semaine prochaine, ce sera au tourde l’UEFA de se retrouver dans la ligne de mire de l’association, pourla prolongation demandée de l’utilisation de ses places d’amarrage, àNyon. «Nous attendons aussi la mise à l’enquête du projet de portprivé, que Michael Schumacher semble planifier à Gland, pour mettre enmarche une procédure identique», annonce déjà Victor von Wartburg.Trois recours sont également pendants au Tribunal fédéral. Le premierconcerne le plan général d’affectation de Mies, alors que les deuxautres font suite à l’affaire d’Uetikon.
Accès inscrit dans la loi
Rives publiques n’est pas forcément opposée aux projets eneux-mêmes, mais profite des mises à l’enquête pour qu’un cheminementpiétonnier soit créé. «Nous nous battons pour que la loi soitappliquée, estime Victor von Wartburg. L’accès public des rives estinscrit dans le Code civil suisse et ses jurisprudences.» Sonassociation se base également sur le règlement d’application de la loivaudoise du marchepied de 1956, qui exigeait des communes qu’elleslibèrent les rives de toutes obstructions sur une largeur de 2 mètres.
«Si nous n’obtenons pas gain de cause, nous irons à la Coureuropéenne de Strasbourg», insiste Victor von Wartburg. D’ici là, leparlement fédéral lui apportera, peut-être, un soutien bienvenu. Eneffet, le Vert Luc Recordon étudie actuellement la possibilitéd’intervenir à Berne. «Je pense qu’un cheminement piétonnier estpossible dans beaucoup de cas, sans gêner les propriétaires riverains»,remarque le conseiller national, qui avoue sa sympathie pour le combatde Victor von Wartburg.
SchweizerFamilie
18. Oktober 2007
Vereint im Verein RIVES PUBLIQUES
Auf zu neuen Ufern
«Der Herrgott hat unsere Seen nicht für ein paar wenige Reichegeschaffen», sagt Victor von Wartburg, 64. Als Präsident des Vereins«Rives Publiques» (Öffentliche Ufer) hat der pensionierte Direktoreines Multikonzerns eine grosse Vision: Vor privaten Grundstücken mitSeeanstoss sollen Uferwege den öffentlichen Zugang ermöglichen. Damiterregt er, unterstützt von 200 Vereinsmitgliedern, den Unmut reicherund einflussreicher Villenbesitzer: Leute wie Novartis-Boss DanielVasella, Alinghi-Kommandant Ernesto Bertarelli oder Formel-1-LegendeMichael Schumacher machen den Zuger- und Genfersee zum Privatpool.
Ein aussichtsloser Kampf also?
«Je länger wir kämpfen, desto grösser wird meine Überzeugung, dass wires schaffen», widerspricht von Wartburg und verweist auf Artikel 664,Absatz 2 des Zivilgesetzbuches, das den privaten Grundbesitz an denUfern öffentlicher Seen verbietet.
Derzeit sind drei Rekursverfahren beim Bundesgericht hängig – und vonWartburg ist eisern entschlossen, notfalls bis vor den EuropäischenGerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu gehen. Denn: «Wo einWille, ist auch ein Uferweg!» www.rivespubliques.ch
Migros-Magazin
15. Oktober 2007
Hätten Sie’s gewusst?
Freier Seezugang für alle
Die Ufer der Schweizer Seen sind immer weniger für dieÖffentlichkeit zugänglich. Der Verein RIVES PUBLIQUES will jetzt fürdas Menschenrecht eines freien Zugangs zu den Seeufern vor demEuropäischen Gerichtshof kämpfen. Das Raumplanungsgesetz schreibt vor,dass Ufer frei und öffentlich zugänglich sein müssen. Und imZivilgesetzbuch steht, dass an öffentlichen Gewässern keinPrivateigentum bestehen darf.
Tele Züri strahlte am Sonntag, 14. Oktober 2007 in der vielbeachteten Sendung «SonnTalk» einen Beitrag zur Problematik derPrivatisierung der Seeufer in der Schweiz aus. An der Gesprächsrundeteilgenommen haben Ruth Genner, die Präsidentin der Grünen ParteiSchweiz, der SVP Nationalrat Christoph Mörgeli und der FDP KantonsratHanspeter Portmann.
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Zürichsee-Zeitung
13. Oktober 2007
Druck auf Seeanstösser wächst – Verein stelltMaximalforderung
Kritik an Grundbesitz am See
Der Besitz von Seeuferland gilt nicht mehr als unantastbar. Sind diefetten Jahre für Seeanstösser bald vorbei? Wer sich die Schlagzeilender letzten Tage zu Gemüte führt, könnte durchaus versucht sein, dieseFrage zu bejahen. Der «Blick» etwa berichtete von zitterndenVillenbesitzern. Sie fürchteten sich vor dem neuen kantonalenRichtplan, der sich derzeit in der Vernehmlassung befinde, war da zulesen. Falls der Richtplan in Kraft trete, seien die Villenbesitzerverpflichtet, ihre Grundstücke am See öffentlich zugänglich zu machen.Doch damit nicht genug: Diese Woche hat der Verein «Rives Publiques»angekündigt, dass er am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte inStrassburg eine Klage einreichen wolle. Der Verein, für den Eigentum amSee gleichbedeutend mit Diebstahl ist, verlangt, dass sämtlicheGewässerufer in der Schweiz für die Öffentlichkeit zugänglich gemachtwerden. Denn das Uferland gehöre von Gesetzes wegen dem Volk. Doch sinddie genannten Bedrohungsszenarien tatsächlich realistisch? Die «ZSZ»hat nachgefragt.
Zürichsee-Zeitung
13. Oktober 2007
Wie stehen die Chancen, dass das Seeufer öffentlichzugänglich wird?
Ist es mit der Ruhe am See vorbei?
Wegen des neuen kantonalen Richtplans und denForderungen des Vereins RIVES PUBLIQUES müssen Seeanstösser angeblichum ihren Besitz bangen. Doch haben sie tatsächlich Grund dazu?
Die Schönen und Reichen scheinen in ihren Villen mit Seeanstoss derzeiteiner schweren Sorge nachzuhängen: dass ihnen der «Pöbel» in nichtallzu ferner Zukunft vor der Nase herumspazieren könnte. «Die Promiszittern», berichtete der «Blick» letzte Woche und beschwor bereitskommune Spaziergänger-Grillpartys im Garten von Tina Turner, die ineiner Villa an der Küsnachter Riviera wohnt. Im August erdreistete sichgar eine «Vorgartenguerilla Goldküste», in die Gärten einigerVillenbesitzer einzudringen und von einer «symbolischen Rückeroberung»des Seeufers zu schwadronieren, das dem Volk zu Unrecht entzogen wordensei.
Alles nur heisse Luft? Tatsächlich scheint etwas plötzlich zurDiskussion zu stehen, was lange als unantastbar galt: der privateGrundstückbesitz rund um den Zürichsee. Derzeit gibt es vonverschiedenen Seiten Bestrebungen, das Seeufer öffentlich zugänglich zumachen – wenn auch in unterschiedlichem Masse. Da ist einerseits derEntwurf für einen neuen kantonalen Richtplan, der bis zum 15. Novemberzur Vernehmlassung aufliegt. «Am Ufer des Zürichsees sind dieöffentlich zugänglichen Flächen auszudehnen», heisst es darin, «unddurch Wege direkt am See zu verbinden.»
Nur 7 von 27 Kilometern
Diese Forderung nahm der «Blick» zum Anlass für seine «DiePromis zittern»-Geschichte. Doch ob die Promis und andereVillenbesitzer wegen des Richtplans tatsächlich Grund zum Zitternhaben, darf bezweifelt werden. Denn der Richtplan hat sich in SachenSeezugang bisher als Papiertiger entpuppt. Bereits der aktuellekantonale Richtplan aus dem Jahr 1998 sieht einen Seeuferweg vor, derauch über Konzessionsland führen soll, das heute nicht zugänglich ist.Zu Enteignungen ist es bis heute nicht gekommen.
Der Kanton versichert zwar, dass er das Projekt eines Uferweges«langfristig» umsetzen wolle – wenn er über das nötige Kleingeldverfüge. 2001 bewilligte der Regierungsrat ein Projekt zur Erstellungeines Zürichseewegs. Doch dieser bereits verwirklichte Weg verdient dasAttribut «Seeweg» kaum: Er führt am rechten Ufer auf gerade mal 7 von27 Kilometern tatsächlich dem See entlang. Diese Zahl dürfte innächster Zeit kaum massgeblich ansteigen, wie den Stellungnahmen derZürcher Planungsgruppe Pfannenstiel (siehe Kasten) und der kantonalenBehörden zu entnehmen ist.
«Nicht durchs Wohnzimmer»
«Wir müssen das Wünschbare vom Machbaren trennen», sagt etwaKurt Zollinger vom Kantonalen Amt VIS-LS (Verkehr, Infrastruktur,Strasse – Leitung und Stab). Dass der Weg «in grösserem Stil» direkt amUfer gebaut werde, könne er sich kaum vorstellen. Auch sei diese Lösungkaum finanzierbar. «Die Realisierung des Zürichseewegs als Uferweg istnur dort vernünftig, wo keine unverhältnismässigen Eingriffe insPrivateigentum vorgenommen werden müssten», sagt Zollinger.
Das generelle Projekt des Zürichseeweges rechtes Ufer mit demRegierungsratsbeschluss vom 18. Juli 2001 nimmt auf diese GegebenheitenRücksicht, fügt der Stäfner hinzu. Nicht in Frage kommt für Zollinger,dass man den Seeanstössern künftig «durchs Wohnzimmer spazieren» kann.Auch Hansruedi Diggelmann, Abteilungsleiter für Rechtsfragen im Amt fürRaumordnung und Vermessung (ARV), versichert: «Wir haben sicher keineAbsicht, im grossen Stil Enteignungen durchzuführen.»
Keine halben Sachen
Die Unverbindlichkeit der Richtpläne ist wohl auch ein Grunddafür, dass sich der Waadtländer Verein RIVES PUBLIQUES in letzter Zeitüber den Röstigraben hinaus Gehör verschaffen konnte. Dessen Präsident,der rührige Rentner Victor von Wartburg, mag keine halben Sachen. Erfordert, dass alle Seeufer in der Schweiz öffentlich zugänglich gemachtwerden sollen – und zwar subito. Um Kantonen und Gemeinden Beine zumachen, will von Wartburgs Verein eine Klage beim EuropäischenMenschenrechts-Gerichtshof in Strassburg einreichen (siehe Interview).Der Verein beruft sich mit seinen Forderungen auf das SchweizerischeZivilgesetzbuch, welches Privateigentum an den Ufern von Gewässernausschliesst.
Was wird die Klage bewirken?
Auf die Absichten von «Rives Publiques» angesprochen, gibt mansich bei den kantonalen Behörden betont unbeeindruckt: «Wir sehen derKlage gelassen entgegen», sagt Hansruedi Diggelmann. Und was geschieht,falls sie trotzdem durchkommt? Dazu äussert sich Diggelmann vage: Mansei sich noch nicht ganz darüber im Klaren, was der Verein damiterwirken werde. Deshalb könne man noch keine Aussagen über möglicheKonsequenzen machen. – Wie diese auch immer aussehen mögen: Bis TinaTurner ihre Steaks mit dem «Pöbel» teilen muss, dürfte es noch einWeilchen dauern.
Zürichsee-Zeitung
13. Oktober 2007
«Drei Meter Naturweg für die Bevölkerung»
Victor von Wartburg, Ihr Verein RIVES PUBLIQUES will amEuropäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in Strassburg für frei zugängliche Seeufer in derSchweiz klagen.
Weshalb dieses drastische Vorgehen?
Weil unser bisheriges Vorsprechen in dieser Sache bei denzuständigen Behörden und Ämtern keine schnelle Umsetzung der Gesetzebrachte: Die Privatisierung der See- und Flussufer ist noch immer nichtaufgehoben. Wir wollen, dass mit einem Urteil aus Strassburg Druck vonübergeordneter Instanz auf die Schweiz entsteht, die geltenden Gesetzeendlich anzuwenden. Das ist ein Menschenrecht!
Sie berufen sich auf gesetzliche Bestimmungen aus dem Jahr 1912.
Fast ein Jahrhundert also, in dem nichts passiert ist?
Nicht ganz. Es gibt ein – zumindest teilweise – gutes Beispiel ausdem Kanton Waadt: Die Ausführungsbestimmungen eines Gesetzes von 1926räumten den dort zuständigen Behörden im Juni 1956 genau 18 Monate Zeitein, um sämtliche Hindernisse auf einem Uferweg von zwei Metern Breiteentlang der sechs wichtigsten Waadtländer Seen zu entfernen. Leiderwurde aber dann die Benützung dieses Weges nur Fischern, Zöllnern undSeebenützern in ausdrücklicher Gefahr gestattet. Das widerspricht klardem Zivilgesetzbuch. Entsprechend ist es heute unser gesetztes Ziel,dass die gesamte Bevölkerung auf den ersten zwei bis drei Metern innaturbelassenem Zustand den Seeufern entlang gehen kann. Dafür müsstenvielerorts beispielsweise nur Gestrüppe, Mauern und Zäune entferntwerden. RIVES PUBLIQUES verlangt keine geteerten oder betonierteSeeuferwege.
Wieso klappt es im Kanton Zürich bisher trotzdem nicht?
Die Gemeinden wollen die reichen Seeanstösser nicht erbosen undverschweigen deshalb dem Volk seine Rechte. Dies, obwohl zahlreicheGrundstücke – auch am Zürichsee – mit einer Dienstbarkeit des Kantonsbelegt sind. Das heisst, die Eigentümer haben Urkunden unterschrieben,die besagen, dass sie das für die Erstellung eines Seeuferwegsbenötigte Land an den Kanton abtreten müssen.
Und Sie meinen, wenn von Strassburg das entsprechende Signalkäme,
würde sich das alles ändern?
Noch fehlen in der Schweiz Rechtsprechungen etwa betreffend diegenaue Breite eines Uferwegs. An solchen arbeitet RIVES PUBLIQUES heutezielbewusst. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass wir die nötigenjuristischen und politischen Grundlagen erwirken werden, die zureffizienten Umsetzung der Gesetze beitragen. Dies dürfte auch dieAnzahl von Einsprachen reduzieren. Die bestehende eidgenössischeRechtsprechung sagt bereits, dass ein Seeweg direkt entlang des Wasserszu verlaufen hat und dass Privateigentum nicht beeinträchtigt wird,wenn die Erstellung eines Seeuferwegs die Privatsphäre desGrundeigentümers nicht verletzt.
Wie sieht Ihr Zeitplan aus?
Wir müssen jetzt abwarten, wie das Bundesgericht über unsere dreihängigen Beschwerden entscheidet. Egal wie die Entscheide ausfallen,werden sie für das Vorankommen unserer Sache äusserst nützlich sein.(Anmerkung der Redaktion: Zwei Beschwerden betreffen das Areal derChemie Uetikon AG, die dritte richtet sich gegen die Gemeinde Mies VD.)Der Weg nach Strassburg scheint uns auf jeden Fall vorteilhaft, umdieses Recht der Öffentlichkeit schnellstens zu erfüllen.
Zürichsee-Zeitung
13. Oktober 2007
Ein Verein fordert durchgehende freie Uferzonen für alle – aucham Zürich- und Obersee
«Dort ist Privatbesitz illegal»
Der Verein RIVES PUBLIQUES kämpft für durchgehende See- undFlussuferwege. Direkte Anwohner des Zürich- und Obersees geraten insein Visier. Müssen Kempratner nun um ihre Aussicht bangen?
Viele, die am Zürichsee wohnen und im Genuss von direktem Seeanstosssind, kennen Victor von Wartburg oder zumindest den von ihm gegründetenVerein RIVES PUBLIQUES. Der 64-jährige, im Kanton Waadt wohnhaftePensionär kämpft dafür, dass die Ufer in der Schweiz der ganzenBevölkerung zugänglich gemacht werden. Dass eine kleine Oberschicht dasPrivileg vom Seeanstoss vor dem Wohnzimmerfenster hat, ist für ihn undseine 200 Mitglieder zwar nicht das Problem. Jedoch: «LautZivilgesetzbuch (ZGB) gehörten Seen und Flüsse sowie ihre Ufergrundsätzlich der Öffentlichkeit. Dort darf somit gar kein Privatbesitzentstehen», sagte er gegenüber der «Linth-Zeitung». «Seit 1907 istPrivateigentum an Gewässern und deren Uferpartien nämlichausgeschlossen. Und auch am Obersee sollte es keine Ausnahmen geben»,so von Wartburg.
Bereits an mehreren Gewässern ist «Rives Publiques» aktiv geworden.In der Deutschschweiz machte das Beispiel von Uetikon Schlagzeilen. Bisvor Bundesgericht hat der Verein diesbezüglich zwei Beschwerdenweitergezogen, auf die der Zürcher Regierungsrat nicht eintrat, weil ersie als gegenstandslos erachtete. Vor der obersten Instanz rechnen sichdie Kläger Chancen aus.
Strandweg via Kempraten?
Am Obersee ist die Situation für von Wartburg aber wenigerdringlich. Der Strandweg, der sich von Schmerikon bis Rapperswilerstreckt, führt über weite Teile direkt dem Ufer entlang. Villengärtenwie an der Goldküste oder abgeschottete Bootshäuser, wie sie am linkenUfer häufig sind, gibt es hier nur wenige. Am Grundsatz ändere dieslaut «Rives Publiques» aber nichts. Eine Privatisierung des Seeuferssei illegal – überall in der Schweiz.
Der Verein setzt sich neben freiem Zugang zum Wasser auch fürdurchgehende See- und Flussuferwege ein. Da die Spazierstrecke amObersee in Rapperswil bei der Hochschule als eigentlicher Strandwegendet, könnte sich der Verein auf eine Fortführung der Strecke amrechten Zürichseeufer starkmachen. Ins Visier gerieten dann privateAnwesen mehrerer Bürger in der Kempratner Bucht.
Auf die Frage, ob sich Victor von Wartburg und seine Juristendereinst konkret mit den Liegenschaften der gut Betuchten am oberenEnde des Zürichsees befassen werden, antwortete der Vereinspräsident:«Unser Ziel ist es, auf juristischem und politischem Weg zu erreichen,dass das ZGB (Art. 664, Abs. 2) und die eidgenössischeRaumplanungsverordnung endlich von den zuständigen Kantons- undGemeindebehörden umgesetzt werden.» Im bisherigen Schneckentempo könnees noch hunderte von Jahren dauern, ärgert sich der Aktivist.
Bloss ein Kopfschütteln übrig
Vielleicht sogar noch länger. Als Walter Domeisen,Ressortvorsteher der Bauverwaltung in Rapperswil-Jona, eine aktuelle,vier Seiten umfassende Medienmitteilung des Vereins las, hatte er dafürbloss ein Kopfschütteln übrig. Nach einem Blick ins betreffendeGesetzbuch kam er gar zum Schluss: «Hier wird offensichtlich falschzitiert.»
Zwar hat Domeisen ein gewisses Verständnis dafür, dass das Ufer derBevölkerung zugänglich sein sollte, aber nicht in dieser absolutenForm. Bereits jetzt könne man die Nähe zum See über Kilometer hinweggeniessen. «Für den Stadtrat komme es nie in Frage, gegenGrundeigentümer zu prozessieren. Und Enteignungen sind kein Thema. Mirkommt der Auftritt ziemlich wirr vor. Man kann diesen Verein und seineAnliegen wohl nicht wirklich ernst nehmen.»
Tages-Anzeiger
13. Oktober 2007
Weniger See, mehr Seeuferweg
Seit Jahrzehnten liegt der Wunsch nach durchgehenden Uferwegenam Zürichsee auf dem Tisch. Doch das meiste Uferland bleibt privat -wenn der Kanton nicht endlich «anbaut».
Das Zürichseeufer ist flach – im Gegensatz zum Berg, auf den Sisyphuseinen Stein rollen musste. Doch was den seit Jahrzehnten gewünschtenSeeuferweg betrifft, kommt es auf dasselbe heraus. Jeder politischeVorstoss, einen durchgehenden Uferweg zu schaffen, verlor sich bisherwie ein auf Wasser geschriebenes Versprechen. Eher geht ein Motorbootdurch ein Nadelöhr, als dass die stets bürgerliche Zürcher Regierungden Wünschen der breiten Öffentlichkeit nachgäbe: Wer sich keineSeevilla leisten kann, muss sich mit Strandbädern und Dorfpärkleinbegnügen.
Dagegen kämpft die Waadtländer Vereinigung RIVES PUBLIQUES, die fürdas ganze Land den öffentlichen Seezugang fordert und bereit ist, dafürbis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburgzu ziehen.
Von einem Uferweg, der diesen Namen verdient, kann am Zürichsee mitwenigen Ausnahmen keine Rede sein. Wanderer, die am Wasser gern wackerausschreiten, finden dafür nur zwischen Horgen und Richterswil, in dervorbildlichen Stadt Zürich – von Wollishofen bis Tiefenbrunnen – sowiefür ein paar hundert Meter in Küsnacht genügend Raum. 1972 hatte derSeeuferweg als kantonales Projekt noch eine regionale Abstimmungüberstanden. Heute heisst er nur noch Zürichseeweg. «Dem Wasserentlang» wurde längst aus dem regionalen Richtplan gestrichen.
Trottoir statt Spazierweg
Vor allem an der Goldküste ist der Seeuferweg selbst in denkühnsten Plänen des Kantons zu einem Seestrassentrottoir verkommen: Vorden privaten Villen der See, dahinter hohe Hecken und Mauern, dann ein«Uferweg» ohne jegliche Sicht auf irgendetwas, das auch nur entfernt anWasser erinnert. Ab Feldmeilen seeaufwärts soll der Weg sogarmehrheitlich bergseits der S-Bahn verlaufen: Das einstige Wunschprojektist zu einer politischen Sackgasse geworden, die überall an privatenMauern endet.
Dabei wäre es juristisch ganz einfach. Fast das ganze zürcherischeUfer – mehr als 53 Kilometer – wurde zwischen 1850 und 1930 auf 30Metern Breite oder mehr dem See abgetrotzt. Der Kanton, der dieWasserhoheit innehat, vergab für die private Nutzung desaufgeschütteten Landes Konzessionen – fast immer mit dem Vorbehalt, dieLandanlage später «zu öffentlichen Zwecken» in Anspruch nehmen zukönnen. Rund 60 Prozent der Ufergrundstücke sind zudem grundbuchamtlichmit einem Wegservitut belastet. Der Kanton könnte die Besitzer dazuzwingen, ihre Vorgärten preiszugeben. Die Schönen und Reichen müsstenes hinnehmen, dass das Fussvolk vor ihren Pärken, Liegestühlen undAugen am Wasser flaniert.
Privateigentum scheint unantastbar
Doch der Kanton trifft keine Anstalten, von seinem RechtGebrauch zu machen: Umwelt-, Wasser-, Uferschutz – und die enormenKosten: So lauten die Argumente der Gegner des Seeuferwegs. Die nötigenWasserbauten, drohende Entschädigungsforderungen und gerichtlicheAuseinandersetzungen kämen viel zu teuer. Doch das sind allesvorgeschobene Gründe: Die Regierung stuft das Recht auf Privateigentumschlicht höher ein als das Interesse der machtlosen Mehrheit, die gerndem See entlang spazieren möchte.
In wenigen Fällen hat die sozialverantwortliche Einsicht von Anstössernfür Abhilfe gesorgt – etwa in Küsnacht, wo eine Fabrikantenfamilieeinen Teil ihres Ufergrundstücks für den Seeweg geopfert hat. Inanderen Fällen – so in Thalwil und Oberrieden – haben sich Gemeindenvia Bundesgericht durchgesetzt. Doch in den meisten Fällen, wie bei derChemischen Fabrik in Uetikon, bleibt es beim alten. Der «private» Bodenam See scheint unantastbar – und die Zürcher Regierung wagt es nichteinmal, den Gegenbeweis anzutreten. Bisher hat sie die Offenlegung vonKonzessionsverträgen trotz Öffentlichkeitsprinzip verweigert.
Da bleibt nur eines: Die Rückeroberung des Seeufers für das Volk istmöglich, wenn der Kanton wie 1850 nochmals einen Streifen Landaufschüttet – oder wenigstens auf fehlenden Strecken Spazierstege bautwie den Pilgersteg in Rapperswil. Das längst verschärfte Umweltrechtdes Bundes und privatrechtliche Rechtsstreitigkeiten mögen Hemmnissesein – doch einen Versuch wäre es wert.
Seeufer-Wege – eine Frage des Menschenrechts
Freier Seezugang für alle: Die Befürworter klagen jetzt beimGerichtshof für Menschenrechte.
Jeder soll an See- und Flussufern frei spazieren können. Das will derVerein «Rives Publiques» (ÖFFENTLICHE UFER). Aber in der Schweiz werdenimmer mehr Ufer von Privaten gekauft und verbaut (im BLICK).
«Diesen Betrug werden wir anklagen beim Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte in Strassburg», kündigt Vereinsgründer Victor vonWartburg (64) an.
Denn seit 1912 stehe im Zivilgesetzbuch: kein Privateigentum anöffentlichen Gewässern, inklusive Uferpartie. Und seit 1979 sagt dasRaumplanungsgesetz: Ufer sollen frei und öffentlich zugänglich sein.
«Abwarten», sagt das Bundesamt für Raumplanung. «Bis wir denWortlaut der Klage haben», so Sprecher Reto Hügli. (Thomas Ley)
Tages-Anzeiger
10. Oktober 2007
«Das Schweizervolk soll seine Seeufer zurückerhalten»
Der Präsident von RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg, kämpftgegen die «illegale Privatisierung» der Seeufer. Der Gang nachStrassburg für sein Anliegen sei eine «harte Nuss», sagt er.
Mit Victor von Wartburg sprach Edgar Schuler
Woher kommt Ihre persönliche Motivation,
sich für die Öffnung der Gewässer einzusetzen?
«Ich hatte als Bootsbesitzer schlechte Erfahrungen gemacht.Hausbesitzer haben mich mit Hunden und Jagdflinten von Seegrundstückenvertrieben. Meine Frühpensionierung gibt mir nun Gelegenheit, dafür zukämpfen, dass das Schweizervolk seine Seeufer zurückbekommt und dieillegale Privatisierung rückgängig gemacht wird.»
Sie wohnen selber am Genfersee und haben jetzt die
Zugänglichkeit des Zürichseeufers ins Visier genommen.
«Das stimmt nicht ganz: Das Ziel des Vereins RIVES PUBLIQUES ist es,die Seeufer in der ganzen Schweiz zugänglich zu machen. Die Gesetzeschreiben vor, dass die Gewässer inklusive Ufer öffentlich sind. Unddiesen Gesetzen wollen wir Nachachtung verschaffen. Wir hoffen, dassdas Volk aufwacht und von seinen Rechten Kenntnis nimmt. Viele wissengar nicht, dass die Seeufer öffentlich sein müssen.»
Drei Ihrer Beschwerden sind erst vor Bundesgericht.
Warum drohen Sie jetzt schon mit einer Klage in Strassburg?
«Wir haben das mit unseren vier Rechtsanwälten besprochen. Wir sindzwar überzeugt, dass wir vor Bundesgericht zumindest teilweise Rechterhalten werden. Aber wir glauben dass es ein Eingreifen von Strassburgbraucht, damit Kanton und Gemeinden begreifen, dass sie dem Seezugangnun schnell zum Durchbruch verhelfen müssen.»
Hatten Sie Kontakt mit den Zürcher Behörden,
gegen die Sie beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen wollen?
«Wir haben mit den Leuten gesprochen. Ich bin aber enttäuscht überderen Unkenntnisse der Rechte und der Realisierung der Wünsche derBevölkerung.»
Welche Chancen rechnen Sie sich bei Ihrem Gang
nach Strassburg aus?
«Das ist bestimmt eine harte Nuss, die wir knacken müssen. Aber esmüsste doch möglich sein, dass wir in einer Demokratie und in einemRechtsstaat einen Weg finden, dass das Gesetz endlich angewendet wird.Das bestätigen auch unsere Juristen. Das Geld der gut betuchten undeinflussreichen privaten Seeanstösser darf kein Grund sein, das Gesetznicht anzuwenden.»
Der Kanton versichert, dass er das Möglichste tut,
um langfristig einen durchgehenden Seeuferweg zu verwirklichen.
«Er sagt das, weil er weiss, dass die Gemeinden sich nicht getrauen,den Seeanstössern auf die Füsse zu treten. Sie müssten mit einzelnenGrundstückbesitzern bis vor Bundesgericht gehen. Das ist sehraufwändig. Aber wir hoffen, dies mit unseren Interventionen zubeschleunigen.»
Wer steht hinter RIVES PUBLIQUES?
«Wir haben ungefähr 200 Mitglieder, darunter Parlamentarier und imKomitee den ehemaligen SP-Nationalrat und früheren Präsidenten derWaadtländer Uferkommission, Victor Ruffy. Seit wir auch in derDeutschschweiz für offene Ufer kämpfen, steigt unsere Mitgliederzahlan.»
Tages-Anzeiger
10. Oktober 2007
Streit um Seezugang für alle
Für das Menschenrecht eines freien Zugangs zu den Seeufern willder Verein RIVES PUBLIQUES vor dem Europäischen Gerichtshof kämpfen.
Spaziergänger und Wanderer ärgern sich: Ausser in der Stadt Zürichist das Ufer des Zürichsees nur zum kleineren Teil für alle freizugänglich. Von den 51 Kilometern Ufer auf Zürcher Boden hat zwar gutdie Hälfte einen öffentlichen Weg. Der grösste Teil davon verläuft aberweit abseits vom Ufer, oft hinter privaten Grundstücken. Das wollenVictor von Wartburg und sein Verein RIVES PUBLIQUES ändern. Sie drohenmit einer «Seeufer-Befreiungsklage» vor dem Europäischen Gerichtshof inStrassburg.
Hausbesitzer enteignen
Der am Genfersee lebende Aktivist will den Seeuferzugang füralle als Menschenrecht einfordern – und zwar für alle SchweizerSeeufer. Er beruft sich dabei auf bestehende Schweizer undinternationale Gesetze. Diese machen seiner Meinung nach auch dieEnteignung privater Grundstückbesitzer zu Gunsten einer öffentlichenNutzung möglich. Der Kanton Zürich will keine härteren Massnahmenanordnen, um einen durchgehenden Seeuferweg zu schaffen. Dies obwohlder Weg im Richtplan vorgesehen ist. Die Politiker begründen das nichtmit rechtlichen Hürden, sondern mit den knappen Finanzen.
Der Klage in Strassburg sieht der Kanton Zürich nach Aussage einesChefbeamten «gelassen entgegen». Enteignungen im grossen Stil kommenfür die Verantwortlichen nicht in Frage. (Edgar Schuler)
Tages-Anzeiger
10. Oktober 2007
Verein will Seeuferzugang in Strassburg erkämpfen
Das Seeufer gehört dem Volk, sagt der Verein RIVES PUBLIQUES. Erwill den Kanton gerichtlich zur Öffnung der Ufer zwingen. Der schliesstaber Enteignungen privater Seeanstösser aus.
it einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechtein Strassburg wollen Victor von Wartburg und sein Verein RIVESPUBLIQUES den Kanton und die Seegemeinden dazu bringen, das Seeufer füralle zu öffnen. Keine privaten Villengärten mehr an der Goldküste,keine abgeschotteten Bootshäuser zwischen Wollishofen und Richterswilmehr. Von Wartburg beruft sich dabei auf das SchweizerischeZivilgesetzbuch, das seit 1907 Privateigentum an den Gewässerninklusive deren Uferpartien ausschliesst. «Wenn dieses Gesetz umgesetztwäre, hätten wir gleichzeitig den durchgehenden Seeuferweg», versprichtvon Wartburg in einer Mitteilung an die Medien.
Laut Angaben des Kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie undLuft (Awel) ist heute rund die Hälfte des Seeufers in privatem Besitz.Einzig in der Stadt Zürich zwischen Tiefenbrunnen und Wollishofen gibtes einen Uferweg. Das linke Seeufer entlang führen auf der Hälfte derLänge Spazierwege. Am rechten Ufer existiert auf 65 Prozent der Längeein Weg – oft auf dem Trottoir der Seestrasse.
Kanton will Zugang «langfristig»
Die Lage ist ohnehin komplexer, als es auf den ersten Blickscheint: Fast die ganzen 67 Kilometer des Zürcher Ufers am Zürichseesind aufgeschüttet. Ein natürliches Ufer ist kaum mehr vorhanden. DerKanton hatte das aufgeschüttete Land im vorletzten Jahrhundert anvielen Orten gegen Gebühr den heutigen Besitzern übergeben. Diese sogenannten Landanlagen wurden den neuen Besitzern jedoch nur unter demVorbehalt «einer späteren Inanspruchnahme zu öffentlichen Zweckenübergeben». Diese so genannten Servitute sind aber lückenhaft underlauben keinen durchgehenden Seeuferweg. Gerhard Stutz,Abteilungsleiter Wasserbau beim Awel, hat vor der Klage dennoch keineAngst: «Wir sehen dem gelassen entgegen.»
Stutz betont gleichzeitig aber auch, dass der Kanton langfristig denSeeuferweg für die Bevölkerung überall sichern will. Dabei müsse diesernicht immer direkt entlang der Uferlinie verlaufen. «Der Seeuferweg istim kantonalen Richtplan und in den regionalen Richtplänen vorgesehen»,sagt Stutz. Allerdings werde der Kanton dafür nicht «in grossem Stil»private Ufer enteignen. «Wir können ohne konkretes Projekt gar keineEnteignung vornehmen.»
«Privilegierung von Privilegierten»
Der Regierungsrat hatte kürzlich auf eine Anfrage vonSP-Kantonsräten argumentiert, die gesetzlichen Grundlagen für einenSeeuferweg würden zwar ausreichen; aber «infolge der beschränktenfinanziellen Mittel» könne nur «schrittweise, im Einzelfall und inZusammenarbeit mit den Betroffenen und den Gemeinden vorgegangenwerden». Es gibt dementsprechend auch keinen Zeitplan für dieEinrichtung eines durchgehenden Spazierwegs den See entlang.
Dafür setzt die Regierung auf ihre «Vision Zürichsee 2050», mit der«Erholung, Natur und Ökologie» an den Ufern in Einklang gebracht werdensollen. Die Vision gehört zu den Zielen des Regierungsrats für dienächsten vier Jahre, enthält aber ebenfalls keine Termingarantie fürdie Verwirklichung des Seeuferwegs.
Die Zolliker SP-Kantonsrätin Elisabeth Derisiotis hatte die Haltungder Regierung schon vor Jahren als «eigentümerfreundlich» und eine«Privilegierung von Privilegierten» bezeichnet. Victor von Wartburg vonRIVES PUBLIQUES geht einen Schritt weiter und spricht von«Bananenrepublik». Beim Bau von Seeuferwegen würden die privatenEigentümer nicht enteignet. Es handle sich im Gegenteil «um die längstfällige Rückgabe von Uferland an die rechtmässigen Besitzer, das Volk».
Von Wartburg ist durch die Auseinandersetzung um die ChemiefabrikUetikon auf die Zürcher Verhältnisse aufmerksam geworden. Der Vereinkämpft mit allen Mitteln dagegen, dass die Fabrik dort Neubautenerstellen darf. Er ist mit einer Stimmrechtsbeschwerde bis vorBundesgericht gegangen.
Das sagen die Gesetze
Verschiedene Gesetze schreiben in der Schweiz einen freienZugang zu Seen und Flüssen vor. Darauf beharrt RIVES PUBLIQUES.
Der Verein RIVES PUBLIQUES beruft sich bei seinen Aktionen «zurBefreiung der Ufer» auf gesetzliche Vorschriften undBundesgerichtsentscheide. Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch heisst es,dass an öffentlichen Gewässern kein Privateigentum bestehen kann. Daseidgenössische Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass «See- undFlussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtertwerden». Und die eidgenössische Gewässerschutz-Gesetzgebung verlangtentlang den Seeufern einen Weg von drei Meter Breite für den Gewässer-und Uferunterhalt.
Nach Ansicht von RIVES PUBLIQUES hat das Bundesgericht auch schonmehrfach im Sinne des freien Gewässerzugangs entschieden. So müsse einSeeuferweg in unmittelbarer Nähe des Ufers angelegt werden. Ein Bau inder «zweiten Reihe» hinter Ufergrundstücken, wie das am Zürichsee aufweiten Strecken der Fall ist, kommt für den Verein darum nicht inFrage. Das Bundesgericht habe auch entschieden, dass keine Verletzungdes Privateigentums vorliegt, wenn eine «vernünftige Wegführung» diePrivatsphäre eines Seeanliegers nicht verletze. (ese)
20 Minuten
9. Oktober 2007
Frei zugängliche Seeufer für alle
Der Verein «Rives Publiques», der sich für durchgehende See- undFlussuferwege einsetzt, will die Schweiz in Strassburg einklagen, umdie Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zu erreichen.
Dass gesetzliche Gewässerbestimmungen von 1912 immer noch nichtangewandt würden, sei ein Skandal, teilt «Rives Publiques» in einerPressemitteilung mit. Dies sei ein Betrug am Volk, der vor denEuropäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gehöre.
See- und Flussufer gehören grundsätzlich der Öffentlichkeit undgemäss ZGB dürfe dort kein Privateigentum entstehen, schreibt «RivesPubliques» weiter. Zudem müsse der Zugang für den Ufer- undGewässerunterhalt durch staatliche Organe praktisch lückenlosgewährleistet sein, nicht zuletzt auch für Rettungsfahrzeuge.
Fehlende Umsetzung
Verschiedene Gesetze bestimmen, dass die Schweizer Gewässerund deren Ufer öffentliches Gut sind und somit dem Volk zugänglich seinmüssen (ausgenommen klassierte Naturschutzgebiete). Das ZGB von 1907,von den Eidgenössischen Räten 1912 in Kraft gesetzt, bestimmt imGewässerartikel 664, Abs. 2: «…kein Privateigentum an denöffentlichen Gewässern, inklusive deren Uferpartie.» Somit müsse alsojedermann, so «Rives Publiques», innerhalb der Uferpartie überall denGewässern entlang gehen können. Gemäss dem eidgenössischenRaumplanungs-Gesetz (Art. 3 lit. c) müssten die öffentlichen Uferwegeklar markiert sein (speziell in solch diskutierten und durch Erosionveränderlichen Ufergebiet), was überwiegend auch noch nicht umgesetztsei.
Grundbesitz ja – aber nicht bis zum Wasser
Privatgrundstücke haben grundsätzlich nur Gewässeranstoss biszum Uferweg. Deren Besitzer können ihre Liegenschaft gesetzeskonformeingrünen oder einmauern, aber nur bis zum Uferweg. Sie haben damitimmer noch das Privileg, direkt ans Ufer zu treten und ins Wasser oderins Boot zu steigen. Damit sollten sie zufrieden sein, meint «RivesPubliques». Schliesslich könnten sie als weiteren Vorteil von ihrerVilla aus den See ohne Verbauung direkt sehen.
Die 20-Minuten-Online-Befragung ergab folgendes Resultat:
Verein will freien Zugang zum Zürichseeufer
Der Verein RIVES PUBLIQUES will ein frei zugängliches Zürichseeufer.«Uferwege müssen laut Bundesgericht in unmittelbarer Nähe des Ufersliegen», sagt Präsident Victor von Wartburg.
«Beim Zürichsee ist dies nur bei 20 Prozent der Seewege der Fall.» Diesmüsse angepasst werden. Bei den betroffenen Hausbesitzern herrscht laut«Blick» Unruhe – insbesondere, seit auch in einem Neuentwurf desKantonalzürcher Richtplanes von geplanten Wegen «direkt am See» dieRede sein soll. Die Angst vor Landenteignungen geht um. «Diese Angstist unbegründet», sagt Kurt Zollinger, Projektleiter Zürichseeweg beimVolkswirtschaftsdepartement. Es gebe nur zwei geplante Wegprojekte amlinken Ufer – ohne Enteignungen. «Ausserdem bezweifle ich, dass es einBedürfnis gibt, rund um den See zu wandern.»
Aufregung am Zürichsee
Neuer Richtplan verlangt: Seezugang für alle!
«Die wollen einen Weg durch mein Bootshaus bauen»
Von Thomas Ley und Beat Michel
ZÜRICH. Sie haben es sich so schön eingerichtet am See. Doch jetztdroht die Invasion der Spaziergänger. Der Horror für jedenVillen-Besitzer. Es ist nur ein Satz – aber einer mit Sprengkraft: «AmUfer des Zürichsees sind die öffentlich zugänglichen Flächenauszudehnen und durch Wege direkt am See zu verbinden.» Ein Satz,versteckt in 48 Seiten voller Kleingedrucktem: der Revision desKantonalzürcher Richtplans. Was er bedeuten würde, hat der Kanton schonauf einer Karte skizziert: ein Weg am ganzen Zürcher Seeufer entlang -direkt am Wasser. Wenn nötig, mitten durch die Gärten der Seevillen.
Nur über meinen Anwalt!, tönt es nun von Goldbis Pfnüselküste. «Wirgehen sofort vor Gericht, wenn die das umsetzen», droht Hans F.* ausKüsnacht. «Die wollen einen Weg durch mein Bootshaus bauen? Ohne mich!»Hans F. steht nicht allein. Heidi Keller (51) aus Obermeilen, Mieterineines Seehauses, schwant Übles: «Auf öffentlichen Seestränden liegt soviel Abfall», sagt sie. Und am Wochenende werde gelärmt. «Das wollenwir nicht vor dem Haus.» Joël Sommermatter (23) bewohnt ein kleines,aber feines Häuschen am Obermeilner Ufer. Auch er kündigt an: «Wenn mirfremde Leute vor dem Haus herumspazieren, ziehe ich aus.»
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Bis November warten dieZürcher Bauplaner auf Änderungswünsche am Richtplan. Eingetroffen sindbisher laut Sacha Peter vom Amt für Raumplanung nur ein paar. KeinWunder. Die meisten Seeanstösser wissen von nichts. Die Villenbesitzeran der Goldküste glauben: Wer sich einen Platz am See ergattert, hatseine Ruhe – und ein Stück Ufer für sich. Dabei gilt für die ganzeSchweiz schon seit 1979: «See- und Flussufer sollen freigehalten undöffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden.» So stehts imEidgenössischen Raumplanungsgesetz.
«Bald 30 Jahre – aber kaum etwas ist geschehen!», ärgert sich Victorvon Wartburg (64). «Erst jetzt geht etwas.» Von Wartburg gründete amGenfersee den Verein RIVES PUBLIQUES (ÖFFENTLICHE UFER) – und kämpftdafür im ganzen Land, auch am Zürichsee. Jüngster Erfolg: Im Märzbodigte RIVES PUBLIQUES ein Bauprojekt der Chemiefabrik Uetikon. DieGemeindeversammlung fand: kein Bau auf Ufergrund, den die Firma vor 200Jahren vom Kanton nur geliehen hatte.
Die Bastionen am See wackeln
In Wädenswil ZH und Richterswil ZH ist ein Seeweg seit zweiJahren bewilligt, «nur die Finanzierung wird verzögert», ärgert sichSP-Kantonsrätin Julia Gerber-Rüegg (50). In Stäfa ZH blitzte vor 6Monaten Villen-Besitzer Robert M.* ab: Er klagte gegen den öffentlichenAnspruch auf einen Seeweg. Doch an den Uferanstössern gehen die Erfolgeder Seeweg-Fans meist vorbei: «Den Plan kenn ich nicht», sagt Ernst K.*aus Erlenbach ZH, «ohnehin besser, man redet nicht zu viel darüber.»Der Besitzer eines Holzneubaus mit 3000 m2 Umschwung ahnt weshalb: DieIdee könnte noch mehr Anhänger finden. «Mister Seeufer» Von Wartburgstellt fest: «Seit dem Erfolg in Uetikon hat unser Verein Zulauf wienoch nie.»
*Namen der Redaktion bekannt
<Kasten>
Spazieren am See. Oft endet der Ausflug am Gartenhag der nächstenLuxus-Villa. Kaum 20 Prozent des Zürichsee-Ufers sind direkt begehbar.Kaum 50 Prozent sind es am Genfer- oder am Bodensee. Spazieren könnendie Schweizer an vielen Seen. Theoretisch. Praktisch blockieren Villenfast überall den Zugang zum Ufer.
Das ärgert Seeufer-Aktivist Victor von Wartburg (64): «Am Zürichseenennt man das « attraktive Lösungen » – attraktiv für wen?» Eigentlichsteht im Bundesgesetz: Ufer gehören frei gehalten und begehbar gemacht.Doch das wird nur dort verwirklicht, wo es keinen Privaten stört.
Derzeit steht von Wartburgs Verein RIVES PUBLIQUES vorBundesgericht. Im Visier: das letzte Hindernis für einen Seeweg in vonWartburgs Heimatgemeinde Mies VD am Genfersee. Ein Sieg hätteSignalwirkung. Ein Albtraum für die Privilegierten an den Gestaden.Selbst an kleinen Gewässern wie dem Wohlensee bei Bern wehren sichjetzt die Seeanstösser gegen die Ansprüche der Spaziergänger.
Im Steuerparadies Horw LU am Vierwaldstättersee beruhigte derGemeinderat jüngst aufgebrachte Villenbewohner. Die hatten im Ortsplanverdächtige Striche am Ufer entdeckt. Man prüfe dort nur den Seezugang,so der Gemeinderat. Bevor man einen Weg mache, werde man dieHausbesitzer natürlich fragen.
Oppositions au projet de musée rejetées
Le projet du nouveau Musée des beaux-arts vaudois avance. Lesoppositions au plan d’affection de la zone d’implantation ont toutesété rejetées par le Département de l’économie, indique le Conseild’Etat.
Les neuf oppositions émanent de cinq particuliers, de la Compagniegénérale de navigation (CGN), des Verts lausannois, du Mouvement dedéfense de Lausanne et de l’Association RIVES PUBLIQUES. Les opposantsont 20 jours pour recourir auprès du Tribunal administratif.
24heures
2 octobre 2007
L’Etat tente de déblayer la voie pour le Musée de Bellerive
Les oppositions au plan d’affectation cantonal devant permettre laconstruction du nouveau musée des Beaux-Arts sont levées. Ce n’estqu’une étape du chemin qui reste à faire pour ce projet
Parallèlement au processus politique (lire encadré), le projet denouveau Musée cantonal des Beaux-Arts de Bellerive doit franchirquelques embûches juridiques. Notamment la validation du pland’affectation pour permettre l’édification du bâtiment.
Sans grande surprise, le Conseil d’Etat a fait savoir hier qu’il avaitlevé les neuf oppositions à ce plan d’affectation. Cinq émanent departiculiers, les autres étaient formulées par les Verts Lausannois, leMouvement de Défense de Lausanne, l’Association RIVES PUBLIQUES et laCompagnie Générale de Navigation sur le Léman (CGN). Les opposants ont20 jours pour saisir le Tribunal administratif.
Le feront-ils? Hier, ils étaient dans l’incertitude, n’ayant pas reçule courrier officiel leur signifiant la levée de leurs oppositions.Luc-Antoine Baehni, directeur de la CGN, attend de connaître lesréponses aux questions posées avant de se déterminer. La CGN formuledeux exigences avant d’imaginer un Musée des Beaux-Arts à proximitéimmédiate de son chantier naval. La compagnie souhaite que l’accès auxdigues extérieures soit préservé. Et surtout que le musée tienne comptedu fait qu’un chantier naval est par définition bruyant. «Il faut quenous puissions travailler comme on le fait maintenant, note ledirecteur. Or nos activités sont susceptibles d’entrer en conflit avecla contemplation silencieuse d’un tableau. Autre inconnue: celle desavoir si les associations qui ont déposé une opposition ont lapossibilité de recourir, la qualité pour agir.
Vers un imbroglio juridique
La législation est plutôt restrictive, puisque ce droit estgénéralement réservé aux seuls voisins. Cela ne décourage pas pourautant Victor von Wartburg, président de l’association RIVES PUBLIQUES(qui défend le libre accès aux rives des lacs et des cours d’eaux) Ilsait que son association ne peut agir, car il a un cas pendant à Mies,mais il a précisément demandé au Tribunal fédéral de revoir ce point.Il pourrait donc avec d’autres opposants recourir, quitte à attendreque le TF tranche la question de savoir qui a les compétences d’agir.Ce qui peut prendre plusieurs mois.
Enfin Roland Wetter, membre du comité de Mouvement de défense deLausanne, souhaite surtout que son association engage un travail delobbying auprès des députés pour les convaincre du bien-fondé de garderle Musée des beaux-arts au centre-ville de Lausanne.
Une position qui est proche de celle des Verts lausannois. Sonprésident Yves Ferrari annonce que son parti va s’associer ce jour à laprésentation d’une alternative au Musée de Bellerive, afin que le débats’ouvre de manière large. Reste que la question de recourir contre lalevée des oppositions se pose aussi pour les Verts. Enfin, Yves Ferrarinote que les possibilités de demander au peuple de trancher sontmultiples. Référendum cantonal contre le crédit d’étude, ou contre leprojet définitif ou encore référendum lausannois lorsque le Conseilcommunal se sera prononcé sur la cession de terrain que la ville devrafaire en faveur du canton.
Le processus politique va reprendre incessamment. En mai dernier, leConseil d’Etat a fait savoir qu’il soumettrait le crédit d’étude dunouveau musée au Parlement dans le courant de l’automne. Il s’agit d’unmontant de 340 000 francs qui correspond à la part cantonale ducrédit total de 2 millions. Selon le porte-parole du Départementde la formation de la jeunesse et de la culture, cette demande decrédit est prête à passer devant le Conseil d’Etat. En principe peuaprès les vacances d’automne. Ensuite, le Grand Conseil examinera lefinancement. En cas d’acceptation, une première porte sera donc ouverteaux opposants pour lancer un référendum. En mai, l’ancien députéFrancis Thévoz souhaitait que les éventuels référendaires sortent dubois dans cette phase, plutôt que d’attendre que toutes les étudessoient terminées et que des millions soient dépensés en pure perte.Mais rien ne dit que ce scénario se vérifie.
La Côte
1er octobre 2007
Gland – Des chemins piétonniers près du lac diversementcommentés par le Conseil communal
Le conseil communal a accepté à l’unanimité les plans partielsd’affectation (PPA) La Falaise I et la Falaise III. L’objectif de laMunicipalité étant de permettre aux piétons de longer les rives du lac,en échange de mètres carrés constructibles supplémentaires. Ces PPA ontfait l’objet, lors des enquêtes publiques, d’oppositions de la part depropriétaires de maisons situées au bord du Léman. Selon les calculs dumunicipal Thierry Genoud sur les PPA Falaise I, II et III, 26 nouveauxlogements pourraient être construits.
Toujours au bord du lac, un autre préavis concernant cette fois-cile PPA La Crique a été déposé par la Municipalité en première lecture.Là, le socialiste Jean-Michel Favez a exprimé son désaccord. Au nom dugroupe socialiste, il regrette que le cheminement piétonnier passe aunord du plan d’affectation, loin des rives. Il a évoqué l’associationRIVES PUBLIQUES qui a déposé une observation sur ce PPA en ce sens lorsde sa mise à l’enquête. Cette association souhaite que le prolongementde ce chemin piétonnier passe également devant les propriétésBertarelli, Noth et Schumacher. Dans le préavis, la Municipalité arépondu que le plan directeur communal de 1998 montre sa volonté decréer des chemins piétonniers le long du lac. Mais que les procéduressont longues, les riverains ne voyant pas ces projets d’un bon œil.
Le cheminement le long du Léman pose problème à Gland
Les socialistes demandent un sentier au bord du lac dans lecadre du plan partiel d’affectation «La Crique».
Ce que ne prévoit pas ce dernier.
Pour l’heure, les promeneurs glandois ont bien du mal à profiter deleurs rives. Une situation que la Municipalité aimerait voir évoluer.«Mais ça prendra sans doute du temps, regrette Thierry Genoud. Lespropriétaires iront sans doute jusqu’au Tribunal fédéral…»
Dur de contenter tout le monde. A l’ouest, le plan partield’affectation (PPA) «La Crique». A l’est, ceux de «La Falaise I etIII». Au centre, une même problématique pour une vision inverse: lecheminement le long des rives du Léman.
Pour la Falaise, la servitude de passage public nécessaire à cecheminement est inscrite au plan accepté jeudi par le Conseil communal.C’est donc du côté des propriétaires que ça coince. Eux n’ontévidemment aucune envie de voir des promeneurs marcher le long de leurpelouse, voire, pire, de leurs fenêtres. Au menu des oppositionsadressées à la commune par ces derniers: tranquillité de la fauneperturbée, principe d’unité violé, insuffisance des accès…
«Des arguments qui ont pour seul objectif d’interdire l’accès desrives au public», note Thierry Genoud, municipal en charge del’urbanisme. Autant d’oppositions par ailleurs unanimement balayées parle Conseil. «C’est une première étape, mais soyez sûr que les opposantsiront jusqu’au Tribunal fédéral», prédit l’élu…
Sacré décrochement
Deuxième épisode: le PPA «La Crique», déposé devant le Conseillors de la même séance. Pour le coup, le cheminement dévie des rivespour passer au-dessus de la parcelle concernée. Un non-sens pour leconseiller socialiste Jean-Michel Favez, qui estime «qu’il n’y a pas deraison réelle à détourner le tracé». Sauf que ce dernier a été établipar le canton dans le cadre du Plan directeur cantonal. «Si cedécrochement existe, c’est simplement qu’il a été jugé important depréserver ici la faune et la flore, estime le conseiller PhilippeMartinet. Je ne suis pas opposé à ce qu’on s’éloigne des rives surquelques mètres, pour autant que le chemin soit continu…».
Pour sa part, Jean-Michel Favez ne voit pas les choses ainsi. «Enquoi un promeneur dérange-t-il plus la nature qu’un trax? Lorsque laMunicipalité nous dit qu’elle essayera de convaincre les organisationsécologistes de laisser le passage au bord du lac, elle ne s’engage pas,elle fait des politesses.» Un brin courroucé par la remarque, ThierryGenoud explique: «Les zones constructibles datent de 1984, soit avantque le secteur soit déclaré réserve naturelle. Ce PPA nous permet deveiller à ce que le projet retenu respecte la faune et la flore, commec’est le cas de la propriété Schumacher.»
Zürichsee-Zeitung
8. September 2007
Verein RIVES PUBLIQUES hat seinen Rekurs in Sachen «Uetikon West»weitergezogen
Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht
Wem gehört das Uetiker Seeufer? Darüber muss jetzt dasBundesgericht befinden.
Wie bereits angekündigt, hat Victor von Wartburg, Präsident des VereinsRIVES PUBLIQUES, am 25. August seine Beschwerde in Sachen «UetikonWest» an das Bundesgericht weitergezogen. Der Regierungsrat wie auchder Bezirksrat hatten zuvor beschlossen, nicht auf den Rekurseinzugehen – da sie ihn für gegenstandslos erachtet hatten (die «ZSZ»berichtete). Mit dem Gang vor die höchste Instanz mit Bezug aufBundesgesetze will der Verein jetzt endgültig klären, wem dasursprüngliche Konzessionsland direkt am See gehört, auf dem heute dieCU Chemie Uetikon AG ihren Firmensitz hat. Zudem möchte er dieAbstimmungsbroschüre zum Gestaltungsplan rügen.
Mit seiner Beschwerde verfolgt der Verein ausserdem das Ziel, «dieBehörden, Politiker und Bevölkerung über die Verfassungs- undGesetzesmissbräuche im Zusammenhang mit dem freien Zugang zu den Ufernder Seen und Wasserläufe der Schweiz wachzurütteln», wie von Wartburgin einer gestern versandten Medienmitteilung schreibt.
Sollte sich im Fall «Uetikon West» nachträglich erweisen, dass derKanton das dort durch Aufschüttung gewonnene Land weggegeben oder garverschenkt hat, müsste neben der Nichtigkeitsfrage auch geprüft werden,ob er damit nicht eine Veruntreuung an Staatseigentum oder ungetreueGeschäftsführung begangen hat, statuiert RIVES PUBLIQUES. Das Gleichegelte für ähnliche Fälle in anderen Kantonen.
Neues Projekt bereits geplant
Als Konsequenz solcher Fälle ersucht der Rekurs von RIVES PUBLIQUES dasBundesgericht, die Frage des öffentlichen Eigentums an Konzessionslandzu prüfen. Im Besonderen sei klarzustellen, dass daran nur beschränkteNutzungsrechte an Konzessionsland möglich seien, die den freien Zugangder Öffentlichkeit zum Seeufer nicht behindern würden.
Die Klärung dieser Fragen sei gemäss RIVES PUBLIQUES besondersdringend, weil die Chemische Fabrik Uetikon bereits neue Nutzungen undNutzungsänderungen auf dem Konzessionsland plane, die relativunmittelbar bevorstünden. Ein diesbezügliches 2,7-Mio.-Projekt liegebeim Uetiker Bauamt seit dem 6. Juli 2007 auf. (zsz)
Tages-Anzeiger
10. September 2007
CU West vor Bundesgericht
Victor von Wartburg, der Präsident des Vereins RIVES PUBLIQUES, hat wieangekündigt (TA vom 5.7.) am 25. August seinen Rekurs betreffendUetikon West vor Bundesgericht gezogen. Er will damit endgültig klären,wem das Konzessionsland am See gehört, auf dem die CU Chemie Uetikon AGwirtschaftet. Weiter verfolgt er das Ziel, «Behörden und Politiker überdie Verfassungs- und Gesetzesmissbräuche im Zusammenhang mit dem freienZugang zu den Ufern von Seen und Flüssen der Schweiz wachzurütteln»,schreibt von Wartburg. Auf Konzessionsland zum Beispiel seien nurbeschränkte Nutzungen möglich, die den freien Zugang der Öffentlichkeitzum Ufer ermöglichten. (Wenzler Michel)
Victor gegen Goliath
Der Frührentner Victor von Wartburg kämpft mit seinem Verein«Rives Publiques»für einen freien Zugang zu den Seen und fürdurchgehende Uferwege. Jetzt legt er sich mit Ex- Formel-1-WeltmeisterMichael Schumacher an. Der nimmts gelassen.
Der Lac Léman zeigt sich von seiner besten Seite. DieWasseroberfläche glitzert in der Sonne, das Boot schaukelt sanft aufden Wellen. Auch Victor von Wartburg ist gut gelaunt. Lässig sitzt derFrührentner im alten Fischerboot, die Hand am Steuerknüppel desschüchtem tuckelnden Aussenbordmotors, und erzählt von seinem Kampf,den er seit vier Jahren führt: gegen die Reichen, die Mächtigen gegendie, welche die «Schweiz regieren, ohne dass sie vom Volk gewähltwurden».
Von Wartburg meint die Seeanstösser. Jene Leute in der Schweiz,deren Geldbörse dick genug ist, um sich ein Stück Ufer zu kaufen, dasnach seiner Ansicht der Allgemeinheit gehört. Einer dieser Begütertensorgte vor wenigen Tagen für Schlagzeilen: Michael Schumacher. «Schumimacht sich im Waadtland unbeliebt», titelte die Gratiszeitung «20Minuten». Der Ex-Formel-1-Weltmeister habe angeblich die Einwohnerseiner neuen Wohngemeinde Gland verärgert. Um den Zugang zum See fürsich allein zu haben, sei ein bisher öffentlicher Weg über seinGrundstück mit Barrieren dicht gemacht worden.
Private notfalls enteignen
«Unsinn», sagt von Wartburg. «Es geht nicht darum, Wegrechteüber Privatgrundstücke hinweg zum See zu erkämpfen, sondern darum,Uferwege ohne Unterbrechung gemäss den geltenden Gesetzen zu schaffen.»In der freien Natur könne sich der Mensch erholen, und den höchstenErholungswert biete der Aufenthalt an Gewässern, an Flüssen und Seen.Private müssten deshalb notfalls enteignet werden.
Ist Victor von Wartburg ein Kommunist? Der Frührentner winkt ab.«Natürlich nicht. Lassen Sie es mich erklären.» Und es folgt, mittenauf dem Genfersee. eine längere Abhandlung, der ein Laie nutmit Mühefolgen kann. Aus der Flut von juristischen Begriffen, Hinweisen aufGesetze – eidgenössische, kantonale und kommunale – sowie Ausführungenüber deren Anwendung respektive Nichtanwendung ergibt sich folgendeQuintessenz: Für Fischer, Zöllner und in Seenot geratene Seebenützermuss am Ufer ein durchgehender, hindernisfreier, zwei Meter breiterStreifen frei bleiben. Dieses Gesetz datiert aus dem Jahr 1926. «Eswird überhaupt nicht angewendet», empört sich von Wartburg.
Die Einlösung eines Gelübdes
Von Wartburg ist 22-jährig, als ihn ein Sportunfall zumParaplegiker macht. Da gelobt der junge Mann: Sollte er je genesen,werde er ein gutes Werk tun. Das Schicksal – oder was man dafür hält –hat ein Einsehen, von Wartburg wird gesund, macht aber vorerst Karrierein der Chemiebranche. Als er vor neun Jahren im Alter von 55 in Pensiongeht, macht er sich an die Einlösung seines Gelöbnisses. Und derUferschützer tut dies unter Aufbietung seiner ganzen ihm zur Verfügungstehenden Tatkraft. «Es kann sein, dass man nachts um zwei Uhr ein Mailbekommt. Wenn man antwortet, kommt postwendend ein Telefon und danachnoch eine Mail um vier Uhr», sagt Mitstreiter Guido Rudolphi, VonWartburgs absolute Hingabe bestätigen Leute, die seiner Person undseinem Kampf zugetan sind – aber auch solche, die sich nicht zu seinenFreunden zählen würden.
Will er einfach nur recht haben?
«Er ist sehr hartnäckig», sagt Ariane Cavin, Gemeinderätin vonMies VD, von Wartburgs Wohnort. Andere sind weniger gut auf ihn zusprechen. «Ich habe überhaupt keine Lust, ihnen zu antworten», sagtetwa der Vize-Gemeindepräsident von Mies, Jean-Louis Semoroz, und gibtdeutlich zu verstehen, dass er das Auflegen des Hörers für den besten –und einzig möglichen nächsten Schritt hält. Semoroz wurde nach seinerMeinung zu «Rives Publiques» gefragt. Dem Vernehmen nach macht Victorvon Wartburg den Behörden das Leben schwer: Was auch immer diese tun,es ist das Falsche. «Dies liegt auf der Hand, wenn man dasRaumplanungsgesetz nicht einhält», so der Frührentner.
«Rives Publiques» ist von Wartburgs «Kampforganisation», einordentlicher Verein, gegründet Ende Februar 2003, mit einer Stärke vonrund 200 Mann. «Mehr scheint fast nicht drinzuliegen», sagt derPräsident in einem kurzen Anflug von Resignation. Die stagnierendenMitgliederzahlen und Spenden könnten dem Verein das Genick brechen.Denn der Kampf kostet Geld. Vor allem die aufwendigen Verfahren vorGericht, die von Wartburg unbeirrt, manche sagen stur, weiterzieht wennnötig bis vor Bundesgericht.
So geschehen am Zürichsee. Hier ficht «Rives Publiques» einenEntscheid des Zürcher Regierungsrats an. Dieser hatte eineStimmrechtsbeschwerde des Vereins in Zusammenhang mit derGemeindeversammlung von Uetikon am See von Ende März abgelehnt.Traktandiert war ein Gestaltungsplan für die Überbauung einesChemiefabrikareals, die den öffentlichen Zugang zum Zürichsee-Uferverunmöglicht hätte. «Rives Publiques» rügte, die Abstimmungsbroschürehabe Mängel und falsche Informationen enthalten. Der Weiterzug ansBundesgericht leuchtet nicht allen ein, denn in der Hauptsache konntevon Wartburg einen Erfolg erzielen: Die Bürgerinnen und Bürger vonUetikon am See lehnten den Gestaltungsplan für die Überbauung desufernahen Areals ab. Will von Wartburg vor allem eins: recht haben?«Nein, aber wichtige Fragen blieben ungeklärt», sagt er.
Inzwischen hat sich das Fischerboot bis an die Ufer vor Glandgekämpft. «Es ist wirklich eine fabelhaft schöne Villa», sagt vonWartburg voller Bewunderung. Ins Blickfeld geraten ist MichaelSchumachers Anwesen: drei Etagen, ausladend, schlossähnlich. Fastbescheiden wirkt da die Villa in der Nachbarschaft, jene vonAlinghiChef und Milliardär Ernesto Bertarelli.
Ob man denn selber wollen würde, dass einemFremde
ständig durch den Garten laufen, fragt Schumi.
Am Beispiel Schumachers will von Wartburg zeigen, wie dieZwei-Meter-Regel von 1926 verletzt wird. «Hier, sehen Sie, ein freierDurchgang ist nicht möglich», sagt von Wartburg und schreitet innerhalbdes Streifens dem Ufer entlang.
Schumacher bleibt höflich
Da nähert sich der prominente Hausherr persönlich: dunkleSonnenbrille, abgewetzte, schwarze Lederjacke, goldene Halskette mitKreuz. Nicht ausgesprochen freundlich, aber durchaus höflich erkundigtsich Michael Schumacher nach den Absichten. Ja, die Zwei-Meter-Regelungsei ihm bekannt. Anderseits: Ob man denn selber wollen würde, dasseinem Fremde ständig durch den Garten laufen. Der ehemalige Formel- 1-Star bleibt auch höflich, als er dann die ungebetenen Gäste zum Gehenauffordert.
Ächzend schiebt der Aussenborder das Fischerboot ins offene Wasserdes Lac Léman. «Für «Rives Publiques» wird das wohl einer der härtestenKämpfe», murmelt Victor von Wartburg. (Gian Signorell)
Zürichsee-Zeitung
27. Juli 2007
Das Ausbauprojekt der Chemie Uetikon wird vom Kanton beurteilt
Ringen um den richtigen Gewässerabstand
Die neuen Silos auf dem CU-Areal sollen zehn Meter vom Seeuferentfernt zu stehen kommen. Der Kanton redet ein Wörtchen mit.
Die Auflagefrist des Baugesuchs für die geplante Erweiterung derZeochem AG am Uetiker Seeufer ist gestern abgelaufen. Mehrere Personenhaben den Baurechtsentscheid angefordert. Die Zeochem, eineTochterfirma der CU Chemie Uetikon AG (CU), will die Produktion vonpuderförmigen Zeolithen ausbauen. Angrenzend an eine bestehende Hallesoll eine neue Silo-Anlage zu stehen kommen. In ein weiteres Gebäudesoll eine Produktions- und Verpackungsanlage eingebaut werden.
Gegen das Bauvorhaben hat der Verein RIVES PUBLIQUES beim ZürcherRegierungsrat vorsorglich Beschwerde eingereicht (vgl. «ZSZ» vom 25.Juli). Vereinspräsident Victor von Wartburg stösst sich unter anderemdaran, dass die Silos nur rund 10 Meter vom Seeufer entfernt gebautwerden sollen. Dieser Abstand sei zu gering. Ein Blick in die«Richtlinien für bauliche Veränderungen auf Landanlagen(Konzessionsland) und für Seebauten», eine kantonale Verfügung von1995, zeigt: Neue Gebäude auf aufgeschüttetem Seegebiet, wie es inUetikon vorliegt, müssen – Bootshäuser ausgenommen – einen Abstand vonmindestens 18 Metern zum Gewässer aufweisen. Allerdings kann dieserMinimalabstand unter bestimmten Voraussetzungen auf 8 Meter reduziertwerden: Der Grundeigentümer muss bereit sein, dem Staat unentgeltlichdas Baurecht für einen Uferweg einzuräumen. Zudem dürfen die Gebäudebei einer Reduktion des Gewässerabstands nicht höher als zwei Geschossesein.
Geschossigkeit nicht bestimmt
Die geplanten Silos der Zeochem AG weisen eine Höhe von 16,25Metern auf. Entspricht dies den fraglichen zwei Geschossen? MarcoCalderoni von der Abteilung Wasserbau im kantonalen Amt für Abfall,Wasser, Energie und Luft (Awel) sagt dazu: «Weil die Geschossigkeitenje nach Bauordnung der Gemeinde unterschiedlich geregelt sind, kanndiese Frage noch nicht abschliessend beantwortet werden.» Calderoniverweist auf das laufende Verfahren; weitere Auskünfte könne er derzeitnoch keine erteilen.
Wie hat die Gemeinde Uetikon die Geschossigkeiten festgelegt? Aufdem Bauamt erhält man die Auskunft, dass diese in der kommunalen Bau-und Zonenordnung nicht geregelt seien. Sakrosankt ist einzig dieGebäudehöhe ab Terrain; wie viele Geschosse darin «untergebracht» sind,bleibt der jeweiligen Bauherrschaft überlassen. Fest steht: Die ausSicht der Gemeinde zulässige Gebäudehöhe ist im Fall des CU-Projektseingehalten.
Das Baugesuch ist derzeit beim Awel und weiteren Ämtern in Prüfung. DieBeschlüsse der kantonalen Instanzen werden in das weitereBewilligungsverfahren auf Gemeindeebene einfliessen. Den laufendenVerhandlungen mit dem Kanton nichts vorwegnehmen will auf Anfrage JosefFuchs, Geschäftsführer der CU-Tochterfirma UBV Services AG, die dasProjekt betreut. Hinsichtlich des Baurechts für einen Seeuferweg sagtFuchs: «In der Vergangenheit hat sich die CU nicht gegen solcheOptionen ausgesprochen.» Fuchs betont das «berechtigte Interesse» derZeochem, ihre Industrieanlagen zu erneuern und zu ergänzen: «Es gehtauch um übergeordnete wirtschaftliche Interessen und die Sicherung vonArbeitsplätzen.» Gleichzeitig hält er fest, dass der Ausbaugesetzeskonform und in Absprache mit dem Kanton geschehen müsse: «Wirhaben genauso wenig einen Freipass wie jede andere Bauherrschaft.»
An Alternative gedacht
Für den Fall, dass das vorliegende Baugesuch nicht genehmigtwird, haben die Verantwortlichen bereits an einen alternativen Standortgedacht: Die Silo-Anlage käme dann an einem anderen Ort innerhalb desIndustrieareals zu stehen – ausserhalb des kritischenGewässerabstandes. (Anna Moser)
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26 juillet 2007
La Domaine Schumacher – en toute transparence
L’ancien Champion fait savoir qu’il a agi en toute transparencelors de la pose de barrières sur sa propriété.
Dans l’administration vaudoise, on sort les parachutes.
Barrières de la discorde – Schumacher rectifie
Dans notre édition de la semaine dernière, nous faisions état desproblèmes engendrés par la pose de deux barrières de douanier jouxtantla villa de l’ancien champion de Formule 1. Depuis l’affaire a fait desremous. Me Bertrand Gros, avocat de Michael Schumacher, assure quel’installation des barrières «a été effectuée en toute transparencevis-à-vis des autorités et en toute légalité».
Personne averti
Ce que reconnaît également aujourd’hui Daniel von Siebenthal,président cantonal de la commission des rives après avoir été d’un avisradicalement différent une semaine plus tôt: «Finalement, ces barrièressemblent légales, estime-t-il. Mais selon moi, aucun inspecteurforestier n’a été averti de cette affaire.» Erreur puisque l’inspecteurdes forêts de la zone concernée, Eric Treboux affirme: «Le bureaud’architecte Zimmermann de Gland qui représente monsieur Schumacher m’ainformé de la pose de ces barrières il y a plusieurs mois. Seul hic,elles ne correspondent pas à l’esthétique de l’endroit qui est uneréserve naturelle. Elles vont devoir être changées.»
No comment
Le bureau Zimmermann n’a pas souhaité répondre à nos questions. Resteque si la légalité de ces barrières semble être avérée, le cafouillageet le manque de communication au niveau cantonal sont surréalistes. Etque l’accès aux rives reste malgré tout bloqué aux promeneurs…
Beschwerde gegen Silos am Seeufer
Lorenzo Petrò
Der Verein RIVES PUBLIQUES – Öffentliche Ufer – hat gegen einBauprojekt der Chemischen Fabrik Uetikon eine Beschwerde beimRegierungsrat eingereicht. Die Firma plant am Zürichsee sechs Silos fürihre Produktion. Laut RIVES PUBLIQUES entsteht so eine neueGesamtsituation, die zur Festlegung von Uferwegen führen müsse. DerVerein verlangt auch eine Klärung der Besitzverhältnisse amaufgeschütteten Konzessionsland; die Konzessionen sollen zudembefristet erteilt und gebührenpflichtig gestaltet werden. Der Vereinhatte im März bereits gegen einen Gestaltungsplan geklagt, der auf demGelände Wohnungen für 500 Personen vorsah. (lop)
Chemie Uetikon baut aus – zu nah am Ufer?
Die Chemie Uetikon will 10 Meter vom Ufer entfernt bauen, obwohldas Gesetz 18 Meter Uferabstand vorschreibt. Der Verein RIVES PUBLIQUESschlägt Alarm.
Von Lorenzo Petrò
Kaum sind die Gespräche über den gescheiterten Gestaltungsplan UetikonWest verstummt, kehrt die CU Chemie Uetikon AG zum Industriealltagzurück. Sie plant den Ausbau, weshalb seit kurzem ein Baugespann fürsechs neue Silos vom Uetiker Kirchenhügel aus deutlich zu sehen ist –nah am umstrittenen Zürichseeufer. Seit dem 6. Juli liegt das2,7-Mio.-Projekt auf dem Uetiker Bauamt auf. Die CU-Tochter Zeochemmöchte die Produktion von pulverförmigen Zeolithen ausbauen. Dazu soll,zusätzlich zu den Silos, eine Produktions- und Verpackungsanlage ineinem bestehenden Gebäude installiert werden (TA vom 7.Juli).
«Das ist ganz klar eine bauliche Veränderung, und die unterliegt aufKonzessionsland strengen Auflagen», sagt Victor von Wartburg vom VereinRIVES PUBLIQUES. So liege der Mindestabstand zum Ufer bei 18 Metern,sagt er. Und geht noch weiter: Bei derart wichtigen Veränderungen seidie Konzession grundsätzlich zu überprüfen und zu befristen. VonWartburg hat deshalb am 20. Juni zusammen mit vier Uetiker Stimmbürgerneine vorsorgliche Beschwerde an den Regierungsrat und die Baudirektiondes Kantons Zürich gerichtet. Darin fordert von Wartburg auch, dass dieAltlastenfrage angegangen wird. Weiter weist er auf den laufendenStimmrechtsrekurs zur Abstimmung über den Gestaltungsplan Uetikon Westam 26. März hin, der ebenfalls wichtige Abklärungen zu denBesitzverhältnissen auf dem Land am See verlange.
Tatsächlich schreibt die kantonale Baudirektion für Neubauten aufKonzessionsland – also auf aufgeschüttetem ehemaligen Seegebiet – einenMindestabstand von 18 Metern vom Ufer vor, sofern es sich dabei nichtum ein Bootshaus handelt. Auf den Plänen der Chemie Uetikon, die nochbis morgen, 26. Juli, auf der Gemeinde Uetikon zur Einsicht aufliegen,ist deutlich zu sehen, dass die sechs Silos diesen Abstandunterschreiten. Sie sollen nur ungefähr zehn Meter vom Zürichseeuferentfernt zu stehen kommen.
Entscheidung liegt beim Kanton
Beim betreffenden Land handle es sich um Konzessionsland, wogrundsätzlich 18 Meter Uferabstand gälten, bestätigt Marco Calderonivom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel). Allerdings räumter ein, dass im konkreten Einzelfall abzuwägen sei, wie das Gesetz zurAnwendung komme. So sieht es für maximal zweigeschossige Gebäude inbegründeten Fällen eine Reduktion des Uferabstandes auf acht Meter vor,sofern der Grundeigentümer bereit ist, dem Staat unentgeltlich dasBaurecht für einen Uferweg einzuräumen. Das Gesuch der CU liege imMoment beim Kanton, zum laufenden Verfahren könne er aber keine Angabenmachen, sagt Calderoni.
Victor von Wartburg und eine weitere Person hätten denBaurechtsentscheid für den Umbau bei der CU bis gestern angefordert,sagt der Uetiker Bausekretär Oliver Räss. Dies berechtigt die Personen,den Beschluss mit einem allfälligen Rekurs anzufechten. Räss kann zumlaufenden Verfahren keine weiteren Angaben machen.
CU hat eine Alternative parat
Die Bauherrin hat vorgesorgt: Falls der Kanton das Baugesuchfür die Silos ablehnen sollte, werde man für die Siloanlage einenAlternativstandort innerhalb des CU-Werkareals zur Genehmigungunterbreiten, sagt Josef Fuchs von der UBV Services AG, derImmobilien-Tochter der Chemischen Fabrik Uetikon. In kooperativerZusammenarbeit mit dem Kanton würden im Moment die entsprechendenAbklärungen durchgeführt. Fuchs ist aber zuversichtlich, dass dieErfordernisse für eine Reduktion des Gewässerabstandes auf acht Meterzutreffen: «Die Chemische Fabrik hat sich in der Vergangenheit niegegen den Bau eines Seeuferweges ausgesprochen», sagt er. «Ein solchesAngebot werden wir prüfen.»
Zürichsee-Zeitung
25. Juli 2007
Erneute Beschwerde durch RIVES PUBLIQUES
Gegen ein Bauprojekt auf dem am Zürichsee gelegenen Areal derChemischen Fabrik in Uetikon am See hat der Verein RIVES PUBLIQUES –Öffentliche Ufer – eine Beschwerde an Regierungsrat und Baudirektioneingereicht. Die Besitzverhältnisse des Konzessionslandes müsstengeklärt werden, verlangt der Verein gemäss einer Mitteilung vomDienstag. Zudem sei eine «minutiöse Überprüfung» des Areals aufAltlasten nötig. RIVES PUBLIQUES vermutet eine grössere Kontaminationdes Erdreichs.
Die CU Chemie Uetikon AG plant, eine Produktions- und Verpackungsanlagein einem bestehenden Gebäude zu bauen. Zudem will sie eine Siloanlageerrichten. Bereits früher klagte der Verein gegen ein Bauprojekt aufeinem anderen Teil des Areals. Geplant waren Gewerberäume und Wohnungenfür 500 Personen. Am 27. März sagten die Stimmberechtigten Nein zudiesem Vorhaben. (sda)
Zürichsee-Zeitung
25. Juli 2007
Verein hebt Mahnfinger
CU-Bauprojekt stösst auf Widerstand
Ein Ausbau der Zeochem AG bringe eine neue Situation auf demUetiker Chemieareal mit sich, findet RIVES PUBLIQUES – und reichtBeschwerde ein.
«Grund zur kritischen Überraschung» sehen der Verein RIVES PUBLIQUESund dessen Gründer Victor von Wartburg in den neusten Ausbauplänen derCU Chemie Uetikon AG (CU). Noch bis morgen liegt das Baugesuch imUetiker Bauamt auf. Vorgesehen sind der Einbau einer Produktions- undVerpackungsanlage in einem bestehenden Gebäude sowie der Bau einerneuen Silo-Anlage im Aussenbereich. Die Bauten sind für die Zeolith-und Silikagel-Sparte der CU geplant, die Zeochem AG. Sie sollen auf demöstlichen Teil des Areals zu stehen kommen.
Im Zusammenhang mit den Plänen der CU hat RIVES PUBLIQUES am 20.Juli eine vorsorgliche Beschwerde an den Zürcher Regierungsrat und dieBaudirektion eingereicht. Dazu heisst es in einer Medienmitteilung:«RIVES PUBLIQUES verlangt einmal mehr, dass Mutationen der geplantenArt auf Konzessionsland eine Überprüfung der Konzessionsverhältnissesowie die Befristung einer allfälligen Konzession bedingen.»Unverblümter sagt’s Vereinspräsident Victor von Wartburg gegenüber der«ZSZ»: «Wir finden es unmöglich, dass auf dem Areal ohne umfassendeKlärung der Besitzverhältnisse und der Altlastensituation gebaut werdensoll.» Das Projekt führe zu einer neuen Gesamtsituation auf demCU-Gelände; deshalb seien nun Uferwege im Sinne desRaumplanungsgesetzes festzulegen. In der Chemie Uetikon sieht man dasanders: «Mit den Bauten wird die Arealnutzung nicht grundlegendverändert», sagt Max Michel, Finanzchef der MuttergesellschaftChemie+Papier Holding AG. Trotzdem: Auch der Kanton behält die Pläneder CU im Auge. Das zuständige Amt habe die Bauherrschaft mit Fragenbezüglich des Gewässerabstands der geplanten Bauten konfrontiert,bestätigt Michel.
Entscheid vors Bundesgericht
Victor von Wartburg verlangt, dass vor neuen industriellenTätigkeiten die bestehenden Altlasten entsorgt werden müssten. Nach wievor fordern der Vereinspräsident und vier Uetiker, die Mitglieder vonRIVES PUBLIQUES sind, eine vollständige Altlasten-Sanierung undDekontaminierung des Geländes. Der Verein mit Sitz in Mies VD engagiertsich für den freien Zugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufe in derSchweiz. Vor der Uetiker Gemeindeversammlung vom 26. März, die über denprivaten Gestaltungsplan Uetikon West befand, hatte RIVES PUBLIQUESeinen Stimmrechtsrekurs eingereicht. Der Bezirksrat Meilen trat wegenversäumter Rechtsmittelfrist nicht auf ihn ein. Die nächste Instanz,der Regierungsrat, beurteilte den Stimmrechtsrekurs als gegenstandslos,weil die Gemeindeversammlung den Gestaltungsplan abgelehnt habe. VonWartburg will den Entscheid über das Uetiker Seeufer nun vorsBundesgericht bringen: «Unsere Rechtsanwälte sind daran, die Eingabe zuformulieren.» (Anna Moser)
Der Landbote
25. Juli 2007
Beschwerde gegen Chemiefabrik
Gegen ein neues Bauprojekt auf einem am Zürichsee gelegenen Areal derChemischen Fabrik in Uetikon am See hat der Verein RIVES PUBLIQUES –(Öffentliche Ufer) eine Beschwerde an den Regierungsrat und dieBaudirektion eingereicht. Die Besitzverhältnisse des Konzessionslandesmüssten geklärt werden, verlangt der Verein gemäss einer Mitteilung vongestern Dienstag. Eine allfällige Konzession sei zu befristen und mitKonzessionsgebühren zu belegen. Zudem sei eine «minutiöse Überprüfung»des Fabrikareals auf Altlasten nötig. RIVES PUBLIQUES vermutet nämlicheine grössere Kontamination des Erdreichs. (sda)
Aargauer Zeitung / MLZ
25. Juli 2007
Vorsorgliche Beschwerde gegen Chemiefabrik-Plan
Uetikon: Klärung von Altlasten-Frage gefordert
Gegen ein neues Bauprojekt auf einem am Zürichsee gelegenen Arealder Chemischen Fabrik in Uetikon am See hat der Verein RIVES PUBLIQUESÖffentliche Ufer» eine Beschwerde an den Zürcher Regierungsrat und dieBaudirektion eingereicht.
Die Besitzverhältnisse des Konzessionslandes müssten geklärt werden,verlangt der Verein gemäss einer gestern veröffentlichten Mitteilung.Eine allfällige Konzession sei zu befristen und mit Konzessionsgebührenzu belegen. Zudem sei eine «minutiöse Überprüfung» des Fabrikareals aufAltlasten nötig. Der Verein RIVES PUBLIQUES vermutet eine grössereKontamination des Erdreichs.
Neue Gesamtsituation – durchgehender Seeuferweg
Die CU Chemie Uetikon AG plant auf ihrem Areal am See für dieTochtergesellschaft Zeochem AG eine Produktions- und Verpackungsanlagein einem bestehenden Gebäude. Zudem will sie eine Siloanlage errichten.Es wird mit Kosten von 2,7 Millionen Franken gerechnet. Nach Ansichtvon RIVES PUBLIQUES entsteht durch das Projekt eine neueGesamtsituation auf dem CU-Gelände. Dadurch müsse – im Sinne desRaumplanungsgesetzes – ein durchgehender Seeuferweg geplant undrealisiert werden.
Bereits frühere Projekte bachab geschickt
Bereits früher klagte der Verein gegen ein Bauprojekt aufeinem anderen Teil des Areals. Geplant waren dort Gewerberäume undWohnungen für 500 Personen. Am 27. März lehnten dann dieStimmberechtigten einen Gestaltungsplan ab und verhinderten damit dieRealisierung der Überbauung. Bachab geschickt wurde damals auch eineInitiative, die einen Drittel des Geländes der Erholungs- undFreihaltezone zuweisen wollte.
Der Verein RIVES PUBLIQUES existiert bereits seit 2003 und setztsich schweizweit für einen freien Zugang zu den Ufern der Seen undWasserläufe der Schweiz ein. (sda)
Neue Luzerner Zeitung / ZugerZeitung
25. Juli 2007
Beschwerde gegen Bauprojekt
Gegen ein neues Bauprojekt auf einem am Zürichsee gelegenen Arealder chemischen Fabrik in Uetikon am See hat der Verein RIVES PUBLIQUES(öffentliche Ufer) eine Beschwerde beim Zürcher Regierungsrat und beider Baudirektion eingereicht. Die Besitzverhältnisse desKonzessionslandes müssten geklärt werden, verlangt der Verein gemässeiner Mitteilung vom Dienstag. Eine allfällige Konzession sei zubefristen und mit Konzessionsgebühren zu belegen. Zudem sei eine«minutiöse Überprüfung» des Fabrikareals auf Altlasten nötig. RIVESPUBLIQUES vermutet eine Kontamination des Erdreichs.
Die CU Chemie Uetikon AG plant auf ihrem Areal am See für dieTochtergesellschaft Zeochem AG eine Produktions- und Verpackungsanlagein einem bestehenden Gebäude. Zudem will sie eine Siloanlage errichten.Es wird mit Kosten von 2,7 Millionen Franken gerechnet. Nach Ansichtvon RIVES PUBLIQUES entsteht durch das Projekt eine neueGesamtsituation auf dem CU-Gelände. Dadurch müsse – im Sinne desRaumplanungsgesetzes – ein durchgehender Seeuferweg geplant undrealisiert werden. Der Verein RIVES PUBLIQUES existiert seit 2003 undsetzt sich für einen freien Zugang zu den Ufern der Seen der Schweizein. (sda)
Des cailloux qui gênent des habitués
Le propriétaire du Château de Promenthoux a posé des cailloux sur saberge pour préserver sa tranquillité. Au grand dam d’usagers de laplage qui l’empruntaient.
En cette période estivale, des cailloux posés sur la berge duChâteau de Promenthoux ainsi que la construction d’un mur qui protègeses propriétaires des regards indiscrets suscitent l’émoi de quelquesusagers de la plage de Prangins. Des personnes qui utilisaient cepassage pour se balader ou pour la pêche aux écrevisses. La tentativede contacter les propriétaires s’est avérée infructueuse. Souhait de neplus être importuné par des curieux, caillou pour casser les vagues etprotéger la propriété, ont certainement motivé leurs travaux.
Une servitude «à l’arrière» de la propriété
C’est un dossier récurrent, ce n’est pas la première fois quel’on m’interroge sur ce sujet! Plus loquace, Michel Cosendai, chargécantonal de la gestion du domaine public au Service des eaux, a déjàreçu des courriers concernant cette affaire. Il répond que lepropriétaire a agi en toute légalité même si la pose de ces caillouxn’a fait l’objet d’aucun avis d’enquête. Cette avancée est sur ledomaine public mais n’a jamais été un passage autorisé pour le grandpublic dans la mesure où un portail en interdisait l’accès,affirme-t-il. Pour nous, tout est en règle. Et d’expliquer qu’en raisonde la présence du milieu naturel de Promenthoux, avec l’embouchure dela rivière, zone particulièrement sensible, les promeneurs sont conviésà emprunter une servitude située à l’arrière de la propriété.
Les promeneurs de Prangins se voient contraints de modifier leurshabitudes. Un petit tronçon de rive en moins. Du côté des autoritéscantonales, on récuse l’hypothèse que l’accès aux rives est enrégression. Il y a de plus en plus de possibilités, assure Daniel VonSiebenthal, géographe au Service de l’aménagement du territoire (lireencadré). Sont mis en avant les efforts accomplis ces dernières années.Un premier crédit cadre a été voté par le Grand Conseil en 2000, de1,93 million de francs. Le président de l’association RIVES PUBLIQUES,Victor Von Wart-burg, émet toutefois des réserves: seulement 700 000francs ont été utilisés pour réaliser deux tronçons, l’un à Saint-Prexde 680 mètres et l’autre, à Allaman, de 110 mètres. Un président quirappelle aussi qu’en 2000, lors de l’adoption du Plan directeurcantonal des rives vaudoises du Léman, le Grand Conseil a délégué auxcommunes l’aménagement de ces berges. En début d’année, le Conseild’Etat a sollicité du Grand Conseil un nouveau crédit de 1,3 million defrancs pour soutenir certains projets pour la période 2007-2010.
Sur La Côte, des aménagements sont envisagés à Coppet, Gland,Perroy, Saint-Prex… Reste à souhaiter aux promeneurs que les 790mètres du crédit cadre voté en 2000 seront dépassés… (Marie-ChristineFert)
((En cadre))
Des rives diversement accessibles
Selon Daniel Von Siebenthal, géographe au Service del’aménagement du territoire, 43 km de rives vaudoises sont accessiblesau public, soit la moitié du littoral. Certaines zones sont plusabordables que d’autres. C’est le cas de la région allant de Morges àVilleneuve. La région de La Côte l’est moins compte tenu des milieuxnaturels et du nombre important de propriétés privées. Seulement 30%des rives sont praticables…
21. Juli 2007
Zoff am Genfer See!
Schumi nervt seine neuen Nachbarn
Zusammenstoß gleich auf den ersten Metern! Michael SchuhmachersStart am Genfer See ist gründlich misslungen. Kurz nach seinem Einzugins neue Anwesen liess er einen beliebten, bislang öffentlichen Weg zumGenfer See absperren – mit Schlagbaum (noch in Folie verpackt) undVerbotsschild: «Privatbesitz, Durchgang verboten».
Die Dorfbewohner seiner neuen Heimatgemeinde Gland im Kanton Waadtsind mächtig genervt vom Ex-Formel-1-Weltmeister. Eine Spaziergängeringegenüber «20min.ch»: «Es ist nicht mehr möglich am See entlangzugehen.All die Reichen reissen sich die Seeufer unter den Nagel.»
Die Gemeindeverwaltung wusste nichts von Schumis Schlagbaum
Gemeindeverwalter Gérald Cretegny: «Niemand war informiert.»Aber: Es sei schliesslich Schuhmachers Besitz, also habe er auch dasRecht, den Zugang zu verbieten. Victor von Wartburg, Präsident derVereinigung öffentliche Ufer «Rives Publiques», ist da ganz andererMeinung: Der Richtplan der Gemeinde sehe den freien Zugang zu demdurchgehenden Weg am Rand des Sees vor. Der Kanton hat kürzlichgefordert, dass sich die Gemeinde der Sache annimmt. Ob sich Schumi dasUfer bald wieder mit den bade- und angelfreudigen Waadtländern teilenmuss..?
Antworten auf die Altlastenfrage
Der Regierungsrat hat die Anfrage der Uetiker Grünen MariaRohweder zu Altlasten auf dem CU-Gelände beantwortet. Nicht zu ihrervollen Zufriedenheit.
Von Lorenzo Petrò
Am 16. April, gut einen Monat nach der knappen Entscheidung gegenden privaten Gestaltungsplan Uetikon West, hat die Grüne UetikerKantonsrätin Maria Rohweder zusammen mit Peter Schulthess, Stäfa, undder in Meilen aufgewachsenen Katharina Prelicz-Huber, Zürich, eineAnfrage an den Regierungsrat gestellt.
«Wir wollten der Unsicherheit in der Bevölkerung, was Altlasten aufdem Gebiet der Chemischen Fabrik Uetikon angeht, ein Ende setzen», sagtMaria Rohweder. Im Hinblick auf die Abstimmung waren von verschiedenerSeite widersprüchliche Aussagen über die Sanierungsbedürftigkeit desGeländes gemacht worden. Die sieben Fragen, die Rohweder und ihreMitunterzeichner stellten, wurden gestern vom Regierungsrat beantwortet.
Antworten werfen neue Fragen auf
Die Antworten des Regierungsrates sind für Rohweder nur zumTeil befriedigend ausgefallen. Sie lägen aber im Rahmen derErwartungen. Als positiv wertet sie, dass für die Altlasten-Beurteilungdes gesamten Industrieareals ein Zeitrahmen genannt wird. «Bis 2008soll das angepackt werden», sagt sie. Auch die Versicherung, dass diemit Pyritabbrand aufgeschütteten Flächen gemäss Altlasten-Verordnungkartografisch erfasst werden sollen, falls sie überwachungs- odersanierungsbedürftig sind, gefällt Rohweder. Sie will sich aber nocherkundigen, wo diese Pläne dereinst eingesehen werden können.
Andere Fragen seien ausweichend beantwortet worden oder würden neueFragen aufwerfen, sagt Rohweder. So müsse für die Sanierung der alsAltlast klassierten Fläche im Meilemer Rotholz zwar bis Ende Jahr eineDetailuntersuchung ausgearbeitet werden, weil vor 15 Jahren aber eineDrainage gegen die Seestrasse gebaut worden sei, die das Hangwasser vomGebiet weg in den See leitet, sieht der Regierungsrat keine hoheDringlichkeit für eine Sanierung. Rohweder fragt sich, ob dieseDrainage im Norden genügt und was das Regenwasser für die Verschmutzungausmacht. Auf dem Gelände plant die Chemiefabrik eine Wohnüberbauungund will die Altlastensanierung zusammen mit dem Neubau baldrealisieren.
Greenpeace für genaues «Screening»
Rohweders letzte Anfrage hatte die Trinkwasserqualität zumThema. Sie wollte wissen, wie der Kanton das Zürichseewasser alsTrinkwasserreservoir vor Auswaschungen aus Altlasten schützt. DieAntwort des Regierungsrates sei hier erschöpfend ausgefallen, sagt sie.Rohweder wünschte sich aber, dass der Kanton für die Qualitätskontrollenicht nur an der Entnahmestelle – den Seewasserwerken – Messungenvornimmt, sondern auch an der Stelle, wo eine Verschmutzung stattfindenkönne, zum Beispiel in Uetikon.
Ins gleiche Horn stösst Matthias Wüthrich von Greenpeace Schweiz. Erverfolgt den Fall Uetikon West seit längerem mit Interesse. Gerade beimTrinkwasser, bei dem es sich um ein schützenswertes Gut handle, forderter eine genauere Untersuchung. Er misstraut zudem bisherigen Aussagendes Kantons, die belasteten Materialien auf dem Grossteil des Arealsseien nicht sanierungspflichtig. Wüthrich vermutet, dass bei derAufschüttung neben Pyritabbrand auch andere Stoffe auf dem Geländeabgelagert wurden. «Es ist wichtig, auf Grund der Geschichte desGeländes vertieft Erkenntnisse zu gewinnen.» Erst ein sogenanntes«Screening», bei dem nach einem breiten Spektrum von giftigen Stoffengesucht wird, könne Aufschluss über das tatsächlicheGefährdungspotenzial geben.
Chemie glaubt nicht an Altlasten
Moritz Braun, Projektverantwortlicher bei der Chemie Uetikon,ist von der Antwort des Regierungsrates nicht überrascht. «Wir schätzendie Situation gleich ein», sagt er. Den vom Regierungsrat genanntenZeitrahmen für die Untersuchung auf dem Gebiet Rotholz habe man sogarselber gewählt. Auch was die Untersuchung des Ostteils angehe, sei manbereits mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) imGespräch. Zur Suche nach Altlasten würden deshalb sechs Piezorohre aufdem östlichen Teil des Geländes installiert. Braun glaubt allerdingsnicht, dass man auf sogenannte «Hot Spots» treffen werde. «Natürlichkann man nicht überall graben, aber aus der Historie der Fabrik lässtsich das ableiten.» So sei das Gelände von Ost nach West aufgeschüttetworden und in den Anfängen der «Chemischen» seien keine speziellgefährlichen Stoffe als Abfall angefallen. «Zum grossen Teil wird derBoden aus Pyritabbrand und Bauschutt bestehen», schätzt Braun.
«Nichts ist sicher auf diesem Gebiet», meint Victor von Wartburg vomVerein RIVES PUBLIQUES, der im Vorfeld der Abstimmung über denGestaltungsplan Uetikon West von Altlasten auf dem ganzen Gebietgesprochen hatte und kürzlich die Sanierung des gesamten Arelasgefordert hat. «Bevor nicht auf dem ganzen Gebiet die Gefährungabgeklärt ist, darf auf keinen Fall gebaut werden», sagt er. DieChemische Fabrik plant auf dem heute für die Düngerproduktion genutztenGebiet im östlichen Teil des Geländes in den nächsten zehn JahrenGewerbebauten zu erstellen.
Plus de la moitié des rives ne sont toujours pas accessiblesau public
Illustration: Jean-Pierre Sturzenegger
La fausse polémique sur la propriété de Michael Schumacher aubord du lac relance la question de l’accès des berges au public.
Dans le canton de Vaud, seules 44 km de rives sont accessibles sur87 km. La faute aux nombreuses propriétés privées qui bordent le Léman.En sept ans, deux tronçons ont été réalisés: l’un à Saint-Prex (680mètres), l’autre à Allaman (110 mètres). Un chiffre «ridicule» aux yeuxde Victor von Wartburg, président de l’association RIVES PUBLIQUES, quifustige le «manque de volonté des élus»: «Toutes les rives doivent êtreaccessibles, à l’exception notamment des réserves naturelles. La loifédérale n’est clairement pas appliquée.» Le texte précise en effetqu’il faut «faciliter au public l’accès aux rives et le passage le longde celles-ci». Or les cantons n’appliquent pas tous le texte avec zèle.
A Genève, le Parlement a renoncé à contraindre les communes à passerà l’action. «La dernière réalisation, une plage publique à Bellevue, aété faite dans les années 1970», rappelle Bernard Trottet duDépartement du territoire. La commune de Versoix a bien l’intention derendre accessible quelque 1,3 km de rives, mais le projet n’en est qu’àses balbutiements. En Valais, les communes ont l’obligation d’agir,mais aucun délai ne leur est imposé.
Le canton de Vaud a certes des ambitions, mais il doit déchanterfaute de pouvoir forcer les communes. De rares avancées sont toutefoisprevues, notamment à La Tour-de-Peilz. «Cela représentera 2 à 3kilomètres, tout au plus», explique Daniel von Siebenthal, en charge dudossier à l’aménagement du territoire.
Schumi macht sich im Waadtland unbeliebt
Kaum ist Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher in seine neueHeimatgemeinde eingezogen, nerven sich die Dorfbewohner gewaltig überihn. Um den Zugang zum See allein für sich zu haben, liess er einenbisher öffentlichen Weg über sein Grundstück mit Barrieren dichtmachen.
Versteckt im Wald bei Gland versperrt seit kurzem ein noch in Foliegepackter Schlagbaum einen Weg zum Genfersee. Direkt daneben steht dieErklärung auf einem Schild: «Propriété privée, passage interdit» –«Privatbesitz, Durchgang verboten». Der Eigentümer des Grundstücks,Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schuhmacher, hatte wohl genug von denFischern und badefreudigen Waadtländern. «Es ist nicht mehr möglich demSee entlangzugehen», nervt sich Spaziergängerin Marie. «All die Reichenreissen sich die Seeufer unter den Nagel.»
Besonders brisant an diesem Fall: Bei der Gemeinde hat man angeblichnichts von der Sperrung gewusst. «Niemand war informiert», soGemeindeverwalter Gérald Cretegny. Es sei aber schliesslichSchuhmachers Besitz, also habe er auch das Recht, den Zugang zuverbieten. Dies ist erstaunlich, da laut dem Leitplan der Gemeinde eindurchgehender Weg am Rand des Sees den Zugang zu den Ufern erlaubenmüsste. Dies bestätigt Victor von Wartburg, Präsident der Vereinigungfür öffentliche Ufer RIVES PUBLIQUES. Der Kanton habe kürzlich erklärt,dass die Gemeinde deshalb aktiv werden müsse. Schumacher wird alsoseine Barrieren vermutlich wieder entfernen müssen. (fr/cde)
GHI – GenèveHome Information
19 juillet 2007
ACCES AU LAC – Genève cadenasse ses rives
A Genève, la majorité des rives du Léman a, depuis longtemps, étéconfisquée par la grande bourgeoisie. Grilles, murs, portescadenassées, tout est bon pour décourager les importuns. Et si, malgrétout, certains s’obstinent, les molosses qui gambadent sur le gazonauront tôt fait de les dissuader de passer dans le saint des saints.Quant à la population, qu’elle se contente des quelques plagespubliques – deux en fait – où l’on peut faire trempette sans boursedélier.
Genève à la traîne
Au bout du lac, la situation n’est pas près de changer si l’onen croit Bernard Trottet, chef de projet au Service de l’aménagement duterritoire. Ce dernier rappelle qu’un projet de loi visant à rendre lesrives au public avait été présenté lors de la législature 1997-2001,mais n’avait pas passé le cap du Grand Conseil, «malgré une majorité degauche», précise Bernard Trottet! Un état de fait corroboré par ledéputé socialiste Christian Brunier qui se souvient de l’épisode etpour qui, une nouvelle tentative «n’aurait actuellement aucune chancede passer».
C’est qu’à l’époque, les opposants à l’ouverture des rives au publicavaient reçu un soutien inattendu de la part de quelques députés«verts», soucieux du bien-être et de la tranquillité de la faunefréquentant les lieux. Curieux, quand on sait que le WWF, par la voixde Françoise Chappaz, secrétaire de la section genevoise, n’est pasopposé à cette réappropriation. «A Genève, même la vue sur le lac estsouvent interdite, occultée par les frondaisons des propriétés privéesjouxtant les deux rives» s’emporte-t-elle.
Code civil bafoué
Pourtant, la loi fédérale sur l’aménagement du territoirerecommande de tenir libre les bords des lacs et cours d’eau et defaciliter au public l’accès aux rives et le passage le long decelles-ci. Alors?
L’union fait la force
RIVES PUBLIQUES, créée à Mies en février 2003 par Victor vonWartburg – cadre retraité d’une multinationale – et l’ancien conseillernational Victor Ruffy, lutte pour garantir le libre accès aux rives deslacs et cours d’eau. Elle s’est adjoint les services de Me ThierryThonney, avocat spécialiste du droit administratif en matièred’aménagement du territoire. «Rives Publiques» souhaite rassembler ceuxqui désirent soutenir la création d’un cheminement en bordure des lacset cours d’eau suisses. Plus l’association comptera de membres, pluselle aura les moyens de se faire entendre par les autorités publiqueset politiques. Plus d’infos: www.rivespubliques.ch
Actions tous azimuts
RIVES PUBLIQUES a déjà fait parler d’elle en intervenant surle projet du nouveau musée des beaux-arts à Lausanne. Jouxtant le lac,le bâtiment ne laissait aucune place à un cheminement le long de larive, ce qui a été dénoncé. A noter que l’association ne se concentrepas exclusivement sur la région lémanique puisqu’elle vient de déposerun recours auprès du Tribunal fédéral pour un projet situé sur leterritoire de la commune zurichoise d’Uetikon-am-see.
Genève en queue
En matière d’accès aux rives du Léman Genève fait piètrefigure avec 32,5 km de rive dont 10,7 sont accessibles. Vaud fait mieuxavec 44 km dévolus aux piétons sur un total de 87 km. Quant au Valaisune récente réglementation instaure un chemin pédestre sur la rive, lespropriétaires opposants ayant été déboutés.
GHI – Genève Home Information
19 juillet 2007
Lausanne – Cités
19 juillet 2007
Villa barricadée – Les barrières de la discorde
Michael Schuhmacher dans l’illégalité – Nouveau derapage deMichael Schumacher
L’ex-champion de formule 1 fait preuve d’une mégalomanie sans bornepour sa villa de Gland. Pour sa tranquillite, deux imposantes barrièresde douaniers viennent d’etre installées en toute discretion. Problème:personne n’en a été informé et ces installations sont certainementillégales.
Décidément, le chantier de la villa Schumacher n’en finit pas defaire parler de lui. Il y avait déjà eu l’affaire des marbriersfrançais payés 8,80 euros de l’heure en août 2005 puis les charpentiersallemands payés en dessous des minima sur la construction d’un manègedans le village de Givrins (VD) pour Corina Schumacher. Nouvel épisodeavec la pose de deux barrières massives interdisant l’accès aux rivesdevant la villa de l’ancien pilote.
Si Michael Schumacher avait prévenu que son seul but était de resterincognito à Gland et qu’on lui foute une paix royale, l’affaire n’estpas du goût de tout le monde. D’autant que la pose s’est faite encatimini, au nez et à la barbe de la Municipalité qui avoue ne pas êtreau courant de cette affaire. «Vous m’apprenez quelque chose, avoueDidier Christen, le responsable technique de la commune. Personne n’ena été informé.» Même constat du côté du syndic glandois, GéraldCrétegny. «Je suis le premier surpris. Monsieur Christen ira vérifiersi ces barrières sont légales, mais je ne les ai pas vues.»
Irritation cantonale
Une situation surréaliste qui irrite jusqu’au canton. «Poserdes barrières en milieu forestier, comme c’est le cas pour lesalentours de la villa Schumacher, est illégal, tranche Daniel VonSiebenthal, président de la commission cantonale des rives. Le problèmeest toujours le même: lorsque l’on s’appelle Schumacher ou Bertarelli,qui est son proche voisin, la loi est souvent différente. Ces derniersintimident souvent les politiques qui cèdent aisément. Dans tous lescas, nous serons amenés à étudier ce cas de près car chacun est tenu delaisser un passage devant sa demeure pour trois catégories de personnesau moins: les douaniers, les pêcheurs et les navigateurs en détresse.»
«Lorsque l’on s’appelle Schumacher ou Bertarelli, laloi est souvent différente.»
(Daniel Von Siebenthal, président de lacommission cantonale des rives)
Clairement dit, tout un chacun qui se munit d’une canne à pêche etd’un permis en bonne et due forme, peut se balader devant cesmajestueuses villas en toute légalité malgré les panneaux censésintimider le badaud.
Situation catastrophique
Reste que dans la commune de Gland, la situation estveritablement catastrophique en matière d’accessibilité aux rives. Surles quatre kilomètres de littoral de la commune, seuls 80 mètres sontdisponibles à la promenade! Malgré les bonnes volontés d’uneMunicipalité qui dit œuvrer pour ouvrir ses rives au public, la réalitéest bien différente. Comme le confirme Victor Ruffy, ancien conseillernational socialiste et ex-président de la commission des rives ducanton. «Les rives du lac ne sont pas l’apanage des élus ou despropriétaires! C’est à la commune de faire son boulot et d’intervenir.Elle ne semble pas vraiment avoir envie d’œuvrer pour ouvrir ses rivesau public, la réalité est bien différente. Comme le confirme VictorRuffy, ancien conseiller national socialiste et ex-président de lacommission des rives du canton. «Les rives du lac ne sont pas l’apanagedes élus ou des propriétaires! C’est à la commune de faire son boulotet d’intervenir. Elle ne semble pas vraiment avoir envie d’oeuvrer dansce sens, sinon elle aurait depuis longtemps fait bouger les choses.»
De plus, un certain plan directeur cantonal datant de 1998, expliqueclairement la marche à suivre dans le domaine. «Nous sommes écceurés,car le plan directeur prévoit un cheminement riverain à Gland,s’enflamme Victor von Wartburg, président de l’association RIVESPUBLIQUES. Il n’y a pas de raison valable pour qu’il ne soit passuivi!» Si ce n’est l’envie de la Municipalité de Gland de ne pasdéranger ses illustres riverains qui, appâtés par la tranquillité dulac et de ses élus, continuent d’affluer en masse dans la communevaudoise.
Pour profiter seul des rives du lac, l’ex-champion de formule 1pose des barricades en catimini. Les riverains sont outrés.
Les barrières de Schumi exaspèrent les Glandois
Dissimulées dans une forêt de panneaux «Défense d’entrer, propriétéprivée», deux imposantes barrières métalliques viennent d’êtreconstruites aux abords de la résidence de Michael Schumacher. «Tous lesriches se sont accaparés les rives du lac. Ce n’est plus possibled’aller au bord de l’eau!» s’insurge Marie, promeneuse glandoise. Ducôté de la municipalité, le syndic de Gland, Gérald Crétegny lâche:«Personne n’a été informé. Mais c’est sa propriété, c’est donc son bondroit d’interdire l’accès.»
Si sur le plan de la légalité des deux ouvrages, les spécialistes nesont pas catégoriques, l’exaspération des habitants de la région sefait bien sentir. «J’en ai marre de ces propriétaires qui nous priventdu lac. A Gland, il n’y a presque plus d’endroits pour aller sebaigner» se plaint Alexandre, employé d’un restaurant de la région.Etonnant, alors que selon le plan directeur de la commune, un chemincontinu au bord du lac devrait permettre l’accès aux rives. Victor vonWartburg, président de l’association RIVES PUBLIQUES certifie: «Il y adix jours, le canton nous a confirmé que les choses devraient changer àGland.» Schumacher va donc devoir retenir les chevaux et ouvrir lesbarrières. (François Ruchti)
Michael Schumacher n’a rien fait d’illégal en protégeant sapropriété
POLÉMIQUE – Remises en cause dans les gratuits lémaniquesGHI et Lausanne-Cités , les deux barrières marquant l’entrée de sapropriété n’ont rien d’illégal.
Les lecteurs des gratuits lémaniques GHI et Lausanne-Cités étaienten droit de se poser des questions sur les agissements de l’ancienchampion de Formule 1 allemand, qui construit une immense demeure aubord du Léman. «Schumacher dans l’illégalité», titraient-ils dans leurédition d’hier, remettant en cause la pose de deux barrièresmétalliques marquant l’entrée de sa somptueuse propriété. Or lesautorités de la ville de Gland, le canton et même l’association RIVESPUBLIQUES, qui défend le libre accès aux plans d’eau, ne voient aucuneraison de s’opposer à ces équipements.
«Du bidon!»
«C’est du bidon!», s’exclamait hier le syndic de Gland, GéraldCretegny, en découvrant l’article dans lequel il est cité. «Lesbarrières ont été installées sur sa propriété privée et il n’y a pas deservitude de passage», ajoute-il en précisant qu’il en existait déjà deplus petites auparavant.
Pourtant, les deux hebdomadaires jugent illégales ces entraves«posées en catimini». Le fait qu’elles empêchent le passage piétonnierle long du lac serait contraire au plan directeur des rives vaudoisesdu Léman. Une interprétation qui offusque Daniel von Siebenthal,géographe et président de la Commission cantonale des rives, qui avaitfait part de ses premières impressions sans avoir étudié la situation.«Ces barrières ne sont pas illégales, précise-t-il après s’être rendusur place. Le plan directeur des rives prévoit de toute façon que lecheminement piétonnier passe en retrait des demeures à cet endroit. »
Chemins au bord du lac
Dans le secteur de la Promenthouse, où se trouve la propriétéque pourrait quitter Ernesto Bertarelli et celle où Michael Schumacherva bientôt emménager, la forêt est protégée. Par ailleurs, les deuxentraves, situées à plus de vingt mètres de l’eau, n’empêchent pasl’accès aux rives du lac, le droit de marchepied étant conservé.
Même l’association RIVES PUBLIQUES n’a rien à redire aux nouveauxéquipements. «Nous nous battons pour des cheminements piétonniersdirectement le long des rives des lacs et des cours d’eau, pas pour enavoir qui traversent l’intérieur des propriétés privées», note leprésident Victor von Wartburg.
Reste que les barrières soulèvent quand même une critique. Ellevient de Daniel von Siebenthal: «Pour une question esthétique, ilaurait fallu les choisir en bois plutôt qu’en métal…» (Raphael Ebinger)
Neue ZürcherZeitung
5. Juli 2007
Uetiker Chemie-Areal wird Bundesgerichtsfall
Der Verein «Rives Publiques» ficht einen Entscheid desRegierungsrats des Kantons Zürich vor Bundesgericht an. Es geht um eineStimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung vonUetikon am See vom 27. März zum Gestaltungsplan für die Überbauungeines Teils des Chemiefabrik-Areals. Das Projekt wurde wie vom Vereinempfohlen abgelehnt.
Per Stimmrechtsrekurs und Gemeindebeschwerde rügte er trotzdem, dieAbstimmungsbroschüre habe Mängel und falsche Informationen überwesentliche Aspekte enthalten. Der Bezirksrat Meilen wies Rekurs undBeschwerde ab. Der Regierungsrat beschloss als nächste Rekursinstanz am19. Juni, darauf nicht einzutreten. (sda)
Rekurs abgelehnt: CU- West vor Bundesgericht
Der Verein RIVES PUBLIQUES reicht eine Beschwerde beim Bundesgerichtein. Diesmal gegen den Entscheid des Regierungsrates vom 19. Juni.Dieser hat den Stimmrechtsrekurs des Vereins abgelehnt, weil nach derAblehnung des Gestaltungsplans Uetikon West an der Gemeindeversammlungvom 26. März kein Rechtsschutzinteresse mehr bestehe.
Präsident Victor von Wartburg will seine Rüge über Mängel in derAbstimmungsbroschüre und die unkorrekten Informationen über Rechts- undBesitzverhältnisse am Konzessionsland vor das Bundesgericht bringen.Diese Intervention sei nicht nur im besten Interesse für Uetikon,sondern auch für den Kampf gegen die illegale Privatisierung der Ufer,Seen und Wasserläufe der ganzen Schweiz, sagt von Wartburg. (TA)
Zürichsee-Zeitung
5. Juli 2007
«Rives Publiques» will Bundesgerichtsentscheid herbeiführen
Seeuferstreit geht in die letzte Runde
Wem gehört das Uetiker Seeufer? Darüber soll nun dasBundesgericht urteilen.
Daniel Fritzsche
Wie schon der Bezirksrat hat jetzt auch der Regierungsratbeschlossen, auf den Rekurs von Victor von Wartburg in Sachen «UetikonWest» nicht einzutreten – er hält ihn für gegenstandslos. Dies wurdegestern bekannt. Der Regierungsrat begründet sein Nichteintreten damit,dass die Gemeindeversammlung den Gestaltungsplan Uetikon West abgelehnthat; ein aktuelles Interesse der Rekurrenten sei dadurch hinfälliggeworden, heisst es im Protokoll.
Der unterlegene Von Wartburg, Präsident des Vereins RIVES PUBLIQUES,hat umgehend angekündigt, seinen Stimmrechtsrekurs betreffend dieGemeindeversammlung zum privaten Gestaltungsplan Uetikon West vom 26.März nun bis ans Bundesgericht weiterzuziehen. «Wir wollen endlich eineklare Antwort», sagt Victor von Wartburg.
Wichtig für die ganze Schweiz
Konkret will der Frührentner mit Wohnsitz im Waadtland die«wesentlichen Rechts- und Besitzverhältnisse am Konzessionsland sowiewichtige Sachverhalte bezüglich Altlasten» auf dem Gelände der CUChemie Uetikon AG direkt am See klären lassen. Zudem möchte er dieAbstimmungsbroschüre zum Gestaltungsplan rügen.
Der Verein verlangt in seinem Rekurs viel: Unter anderem diesofortige Festlegung des rechtmässigen Eigentümers des Areals direkt amSee (gehört das Land dem Kanton oder der CU?), die Belastung einerjährlichen Konzessionsgebühr sowie eine Verhängung einerTotal-Dekontaminationspflicht der Altlasten im Boden. Dies würde alleszu Lasten der CU gehen; die finanziellen Folgen für das Unternehmenwären wohl desaströs. Der Bezirksrat Meilen und jüngst derRegierungsrat sind jeweils mit unterschiedlichen Begründungen nicht aufden Rekurs eingetreten.
Victor von Wartburg hält den Fall nicht nur für Uetikon wichtig,sondern für den «Kampf gegen die illegale Privatisierung der Ufer derSeen und Wasserläufe der ganzen Schweiz». Ob «Rives Publiques» vorBundesgericht mehr Erfolg haben wird als bei den ersten Instanzen,bleibt abzuwarten. Das Verfahren kann bis zu fünf Jahre dauern.
Der Landbote
5. Juli 2007
Gang vors Bundesgericht
UETIKON AM SEE – Der Verein «Rives Publiques» geht vorBundesgericht. Er ficht einen Entscheid des Regierungsrats des KantonsZürich an. Es geht um eine Stimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang miteinem Bauprojekt in Uetikon am Zürichsee.
Die Gemeindeversammlung hatte am 27. März einen Gestaltungsplanabgelehnt, der es der Chemischen Fabrik Uetikon erlaubt hätte, dasAreal direkt am See neu zu überbauen.
Limmattaler Tagblatt / MLZ
5. Juli 2007
Stimmrechtsrekurs von Uetikon vor Bundesgericht
Der Verein «Rives Publiques» geht vor Bundesgericht. Er fichteinen Entscheid des Regierungsrats des Kantons Zürich an.
Die Gemeindeversammlung hatte am 27. März einen Gestaltungsplanabgelehnt, der es der Chemischen Fabrik Uetikon erlaubt hätte, dasAreal direkt am See neu zu überbauen. Nein sagten die Stimmberechtigenauch zu einer Initiative, welche einen Drittel des Areals derErholungs- und Freihaltezone zuweisen wollte. Per Stimmrechtsrekurs undGemeindebeschwerde rügte der Verein, die Abstimmungsbroschüre habeMängel enthalten.
Der Bezirksrat Meilen wies Rekurs und Beschwerde ab. Die Rekurrentenzogen den Entscheid weiter an den Regierungsrat. Dieser beschloss,darauf nicht einzutreten. Wie der Verein gestern mitteilte, reicht ernun eine Beschwerde gegen den Regierungsratsentscheid beimBundesgericht ein. Mit dem Rekurs will der Verein erreichen, dassoffene und umstrittene Fragen in Bezug auf Altlasten undEigentumsverhältnisse geklärt werden. (sda)
Zürichsee-Zeitung
30. Juni 2007
Alle Altlasten sollen raus
Umweltverbände fordern Totalsanierung des Chemie-Uetikon-Areals.
Daniel Fritzsche
Der Gestaltungsplan Uetikon West ist Geschichte. DieGemeindeversammlung vom 26. März hat der Mega-Überbauung dieUnterstützung versagt. Mit dem Projekt wäre auch die Altlastensituationauf dem Chemie-Gelände direkt am Zürichsee verbessert worden: Über dieHälfte des Areals wäre wegen dem Bau einer Tiefgarage ausgehobenworden; belastetes Material – in erster Linie Pyritabbrand – hättedadurch weggeschafft werden können. Das restliche Gelände wäre miteinem «Betondeckel» versiegelt worden.
Wegen der Ablehnung des Gestaltungsplans bleibt nun vorerst alles beimAlten. Die CU Chemie Uetikon AG hat nicht vor, den Hauptteil ihresAreals von Altasten respektive belastetem Material zu befreien. Daskritisieren Umweltverbände und Einzelpersonen. Unter anderem schaltetsich Greenpeace Schweiz in die Diskussion ein. Sie empfiehlt der CUeine Totalsanierung. Der Verein RIVES PUBLIQUES fordert eine «sofortigeTotal-Dekontamination». Eine solche würde gemäss Schätzungen 50 bis 60Mio. Franken kosten. Diese Investition hält die CU für «unsinnig».Unter anderem weil Pyritabbrand ungefährlich sei, solange er nicht mitWasser in Berührung komme.
Zürichsee-Zeitung
30. Juni 2007
Uetikon Totalsanierung des Areals der Chemie Uetikon gefordert -CU hält dies für «unsinnig»
Wie gefährlich sind CU-Altlasten?
Umweltverbände und namhafte Einzelpersonen fordern die CU ChemieUetikon AG auf, ihr gesamtes Areal von Altlasten zu befreien.
Daniel Fritzsche
«Die Altlastenfrage ist wahnsinnig wichtig», sagt Victor vonWartburg. Der streitbare Präsident des Vereins RIVES PUBLIQUES, dermassgeblich am Scheitern des Projekts Uetikon West beteiligt war,meldet sich wieder zu Wort. Er fordert für das Industriegelände der CUChemie Uetikon AG vom Kanton Zürich eine «sofortige Verhängung einerTotal-Dekontaminationspflicht mit Kostenbeantragung nach demVerursacherprinzip». Das heisst: Die CU soll ihr gesamten Areal vonAltlasten, die sich dort in den letzten rund 170 Jahren angehäufthaben, befreien. Eine solche Totalsanierung würde die CU gemässSchätzungen 50 bis 60 Millionen Franken kosten.
Das Chemie-Unternehmen hat bereits angekündet, dass es dasverhältnismässig kleine Gebiet Rothholz ganz im Westen des Areals imZuge von geplanten Wohnungen 2009 sanieren will («ZSZ» vom 28. April).Im Rotholz wurden früher hochgiftige Chemikalien deponiert, unteranderem Arsen, Cadmium und PCB. Die Sanierung wurde vom Kantonverordnet und ist zwingend.
Erste Resulte im Herbst
Den grossen Rest des Geländes möchte die CU nach Ablehnung ihresGestaltungsplans bis auf weiteres im heutigen Zustand belassen. Dortliegen gemäss kantonalem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft(Awel) lediglich belastete Materialien im Boden – keine zwingendsanierungsbedürftigen Altlasten. RIVES PUBLIQUES spricht mit Berufungauf einen Planungsbericht aus dem Jahr 2006 von einem Volumen von 100000 Kubikmetern belastetem Material auf dem Festland und alsSeeablagerungen. Es handelt sich dabei vor allem um Pyritabbrand, derbei der Schwefelsäureproduktion entstanden ist.
Das Vorhaben der CU steht nun in der Kritik von Umweltverbänden undnamhaften Einzelpersonen. Für Victor von Wartburg ist klar: «Die CU hatdas Konzessionsland, das dem Volk gehört, über die Jahre verschmutzt.Sie muss es ihm jetzt im ursprünglichen Zustand zurückgeben.» Von derUnterscheidung zwischen den Begriffen «Altlasten» und «belasteteMaterialen» hält der Vereinspräsident wenig. «Über denunterschiedlichen Gefährlichkeitsgrad kann man diskutieren. Dasüberlasse ich den Fachleuten», sagt er. Wichtig sei, dass keineAltlasten mit dem Zürichsee oder dem Grundwasser in Berührung kommen.Wie gefährlich die belasteten Materialien auf dem CU-Areal wirklichsind, werde derzeit von verschiedenen Stellen untersucht. Im Herbstkönne man mit ersten Resultaten rechnen.
Ungefährliche Stoffe?
Unter anderem wurde ein Journalist, der im Zusammenhang mitdem Chemie-Unglück von Schweizerhalle im Jahr 1986 bekannt wurde, aufden Fall angesetzt. Momentan sehe er «einzelne Indizien» für einenSkandal, möchte die Leute aber ohne konkrete Beweise «noch nichtaufhetzen». Greenpeace Schweiz stellt ebenfalls Untersuchungen an. DerVerantwortliche, Matthias Wüthrich, findet: «Die CU sollte dringendetwas unternehmen.» Eine Verschmutzung des Zürichsees könne nichthingenommen werden. «Eine komplette Sanierung kostet zwar kurzfristigviel, lohnt sich aber längerfristig», sagt Wüthrich. Er misstraut zudemden Aussagen des Kantons, die belasteten Materialien auf dem Grossteildes Areals seien nicht sanierungspflichtig.
Was sagt die CU zu den Vorwürfen? Moritz Braun, ProjektkoordinatorUetikon West Industrie, erklärt: «Eine Totalsanierung des Areals istunsinnig.» Das belastete Material würde dadurch bloss an einen anderenOrt geschafft. Die Stoffe im Boden seien ungefährlich, solange sienicht mit Wasser in Berührung kämen. Und auch dann sei dieKonzentration verschwindend klein. Die CU führe zudem regelmässig Testsmit fest installierten Messrohren durch. Braun versichert: «Wir passengut auf, dass die Materialien dort bleiben, wo sie sind, und sich nichtverbreiten.»
Rekurs ans Bundesgericht
Der Verein RIVES PUBLIQUES hat wie angekündigt (TA vom 7. 6.) einenRekurs beim Bundesgericht und beim Zürcher Regierungsrat eingereicht.Mit dem 24-seitigen Dokument reagiert der Verein auf das Nichteintretendes Bezirksrats Meilen auf seine Stimmrechtsbeschwerde zurGemeindeversammlung vom 26. März. Ziel des Rekurses ist die endgültigeKlärung der Eigentumsverhältnisse auf dem Uetiker Seegelände.
Zürichsee-Zeitung
15. Juni 2007
«Rives Publiques» lässt nicht locker
Der Verein RIVES PUBLIQUES hat beim Zürcher Regierungsrat erneuteinen 24 Seiten umfassenden Rekurs eingereicht, der sich mit der«historischen Gemeindeversammlung» zu «Uetikon West» vom 26. Märzauseinandersetzt. Vereinspräsident Victor von Wartburg hat diesgegenüber der «Zürichsee-Zeitung» bereits angekündigt (Ausgabe vom 7.Juni).
Er will damit zwei strittige Punkte klären: erstens die «Vermutungvon stark kontaminiertem Boden» auf dem vorgesehenen Baugelände derChemischen Fabrik Uetikon und zweitens «die nicht geklärtenBesitzverhältnisse des betroffenen, rund 66 000 Quadratmeter grossenKonzessionslandes». RIVES PUBLIQUES ist der Ansicht, diesesKonzessionsland sei öffentlicher Besitz. Victor von Wartburg hatmehrfach angekündigt, dieses Anliegen gegebenenfalls bis vor dasBundesgericht in Lausanne zu ziehen. Zum gescheiterten Projekt «UetikonWest» sagt er: «Wir haben erst einen Kampf gewonnen, aber noch längstnicht unser Ziel erreicht.» (dfr)
Recours de «Rives Publiques» au Tribunal fédéral
L’association «Rives Publiques» saisit le tribunal fédéral. Eneffet, le tribunal administratif avait rejeté son recours contre ladécision du Conseil communal de Mies, du 3 mai 2006, qui avait levél’opposition au Plan général d’affectation (PGA), à son règlement et àla décision du Département des institutions et des relationsextérieures (13 septembre 2006).
Il a été relevé par l’association que la réglementationlitigieuse«omet d’affecter au domaine public, ou à l’usage public,l’espace nécessaire à la création d’un cheminement piétonnier le longdes rives.
L’association recourante, composés notamment de 29 Myarolans et dontle président fondateur est le Myarolan Victor von Wartburg, a pour butl’obtention du respect du plan directeur cantonal concernantl’aménagement des rives du lac et leur accessibilité au public. Desprécisions sont apportées à la mise à l’enquête complémentaire et ilest relevé que le «raisonnement du Tribunal administratif aboutit à cerésultat choquant que l’autorité préfère dénier aux recourants le droitde présenter leur grief plutôt que d’examiner la légalité voirel’opportunité de la planification litigieuse.
Dans de cas particulier, ce refus d’entrer en matière à une saveuramère si l’on constate que tous les services de l’Etat consultés dansle cadre de l’instruction du recours ont préavisé son admission aumotif que, manifestement, la planification litigieuse ne respectait pasle plan directeur cantonal des rives du lac».
La balle est maintenant dans les mains du Tribunal fédéral. RS
Bataille pour un chemin pédestre
Déboutée par la commune et par le Tribunal administratif,l’association RIVES PUBLIQUES recourt au Tribunal fédéral pour obtenirun chemin pédestre le long du lac Léman, pourtan prévu par le plandirecteur cantonal.
RIVES PUBLIQUES entend lutter pour prolonger le cheminement jusqu’àVersoix. Mies compte 2,4 km de rives, mais seuls 280 m sont accessiblesau public. Le reste est constitué de propriétés privées et d’uneréserve naturelle.
24 heures
Région La Côte
8 juin 2007
L’association RIVES PUBLIQUES dépose un recours au Tribunalfédéral
Le groupement entend défendre jusqu’au bout un cheminementpiétonnier qui ne fait pas partie du Plan général d’affectation deMies. Après avoir été débouté par le Tribunal administratif, il saisitla Cour de Mon-Repos.
L’association RIVES PUBLIQUES n’a pas déposé les armes dansl’affaire concernant le Plan général d’affectation (PGA) de Mies. Elledéfendra un accès piétonnier au bord du lac devant les juges duTribunal fédéral.
Pour RIVES PUBLIQUES, le PGA ne prévoit pas de cheminement piétonnierau bord du lac, malgré qu’un tel aménagement soit exigé par le Plandirecteur cantonal des rives du Léman. Le Tribunal administratif aestimé que l’association aurait dû réagir à la première mise àl’enquête et non pas seulement à l’enquête complémentaire dont lesmodifications ne portaient pas sur un chemin piétonnier. Ainsi, sonopposition a été jugée irrecevable.
La question de la forme et celle du fond
«La Cour n’a pas jugé le fond de l’affaire, regrette leprésident de RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg. Elle a rejeté notrerecours contre la levée des oppositions en ne tenant compte que de laforme.» Pour cet habitant de Mies, le PGA de sa commune ne répond pas àla législation en vigueur dans le canton en matière d’aménagement duterritoire, car il ne prévoit pas de cheminement piétonnier. Pour lesrecourants, ce règlement est donc contraire au Plan directeur cantonaldes rives du Léman, qui exige un accès public au lac. (R.E.)
Zürichsee-Zeitung
7. Juni 2007
Bezirksrat tritt nicht auf den Stimmrechtsrekurs ein
Der Bezirksrat Meilen hat auch eine zweite Beschwerde von«Rives Publiques» in Sachen «Uetikon West» abschlägig beurteilt. Wiedie Behörde in einer Mitteilung schreibt, habe sie entschieden, «aufdas erhobene Rechtsmittel nicht einzutreten».
Vier Uetiker Stimmberechtigte, vertreten durch Victor von Wartburgvom nationalen Verein RIVES PUBLIQUES, haben gegen dieUetikon-West-Abstimmung an der Gemeindeversammlung vom 26. MärzBeschwerde eingelegt. Der Bezirksrat will den Gestaltungsplan – weil erverworfen worden ist – aus einem «Mangel an Rechtsschutzinteresse derRekurrenten» nicht mehr inhaltlich prüfen. Die in der Beschwerdevorgebrachten angeblichen Mängel im Stimmrecht hätten sich zudem «nichtauf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt.» Abschliessend merkt derBezirksrat an: «Ohnehin könnte auf den Stimmrechtsrekurs zufolgeversäumter Rechtsmittelfrist nicht eingetreten werden.»
Weiterzug geplant
Beschwerdeführer von Wartburg will das Urteil nichtakzeptieren und vor den Regierungsrat bringen. «Das ist keinerechtsgültige Erklärung. Wir haben die Fristen eingehalten: Jetztwerden wir den Entscheid weiterziehen», sagt er und ergänzt: «Wirverlangen, dass unsere im Rekurs vorgebrachten Anträge hieb- undstichfest geklärt werden.» (pik)
«Ich bin ein Steinbock, ich kämpfe und lasse nicht nach»
Victor von Wartburg will mit juristischen Mitteln erreichen, wasdie Initiativen «Seepark» nicht erreicht haben: Seezugang für alle inUetikon. Und auch sonst überall in der Schweiz.
Mit Victor von Wartburg* sprach Lorenzo Petrò
Kämpft für freien Seezugang: Victor von Wartburg,hier am Genfersee.
* Victor von Wartburg, der Präsident und Gründer desVereins RIVES PUBLIQUES, ist 1943 in Zürich geboren. Seit 1975 wohnt ermit seiner Frau und zwei Söhnen im Alter von 27 und 23 Jahren in Mies(VD). Bauen ist von Wartburgs liebstes Hobby, und Alphorn spielenlernen sein jüngstes. Er blickt zurück auf eine 32-jährige Karriere imKader eines multinationalen Chemie- und Konsumgüterkonzerns.
Sie sind als eigentlicher Sieger aus der Uetiker Abstimmung vom26. März gegangen. Die Überbauung CU West des Uetiker Seegeländes undder Gegenvorschlag «Seepark » wurden abgelehnt. Trotzdem haben Sieinnert fünf Tagen einen weiteren Rekurs eingereicht. Warum?
Wir fühlen uns nicht als Sieger. Wir sind jedoch froh, dass unserEinschreiten dazu beigetragen hat, dass die Uetiker Bevölkerung die –bis zur gerichtlichen Klärung – fragwürdige Abstimmungsvorlage zumScheitern brachte. Dass wir trotz Ablehnung nochmals einen neuen Rekurseinreichten, war notwendig, weil der Bezirksrat Meilen nicht aufunseren Stimmrechtsrekurs eingetreten ist. Vor allem aber, um unsere inden Rekursen klar formulierten Anträge zur Klärung zu bringen.
Worum geht es Ihnen in diesen Anträgen?
Unsere Rekurse dienen allein dem Zweck, dass auch die Ufer inUetikon «am See» zugänglich werden. Erst recht auf dem Konzessionslandder Chemischen Fabrik, das nach unseren Recherchen Eigentum derÖffentlichkeit ist.
Diese oder nächste Woche will der Bezirksrat auf Ihre jüngsteBeschwerde eintreten. Was, wenn er sie ablehnt?
Es ist zu erwarten, dass er auch auf unseren zweiten Rekurs nichteintreten wird. Diesmal wahrscheinlich mit der Begründung, dass er fürdie meisten von uns erhobenen Rügen nicht zuständig ist. Wir werdenalso auch diesen Rekurs an den Regierungsrat weiterleiten müssen. Wirgehen davon aus, dass auch der Regierungsrat nicht auf unseren Rekurseintreten wird. Also werden wir diesen ans Verwaltungs- undBundesgericht weiterziehen.
Der Regierungsrat hat 2006 die Konzessionsnehmer im KantonZürich quasi zu Eigentümern erklärt. Somit können Sie die ChemischeFabrik zu nichts zwingen.
Von dieser Praxis der Zürcher Kantonsregierung haben wir Kenntnisdurch einen im «Tages-Anzeiger» vom 2. Februar publizierten Artikel«Verschenkt der Staat das Zürichseeufer?». Der Hauptantrag unseresStimmrechtsrekurses verlangt eine gerichtliche Klärung derEigentumsfrage. Unter anderem mit der Begründung, dass die Seeufer vonKonzessionsland, und in Uferbereichen überhaupt, der Öffentlichkeitgehören. Dies wird vom Raumplanungs-, vom Wasserwirtschaftsgesetz undder Eidgenössischen Konzessionsverordnung gestützt. Das Konzessionslandist grundsätzlich Staatseigentum zu Gunsten der breiten Öffentlichkeit,deshalb sind Seeuferwege zu schaffen, wofür sich unter anderem einGestaltungsplan sehr gut eignet. Da Konzessionsland bei Zweckänderungenwieder zur Seefläche zählt, haben Neubauten ausserhalb desursprünglichen Konzessionszweckes den Gewässerabstand abKonzessionsland-Grenze einzuhalten. Das Konzessionsland ist vonAltlasten zu befreien, wie dies dem Ursprungsrecht für Konzessionslandentspricht.
Warum kämpfen Sie hier in Uetikon mit so viel Aufwand?
Wenn die Zürcher Kantonsregierung Konzessionsland von dieser Grösseverschenken will, muss unser Verein zur Mobilisation aufrufen. Die Seensind das schönste Grundeigentum des Schweizervolkes, und wir dürfennicht zulassen, dass es uns entwendet wird. Zudem bin ich Steinbock imTierkreiszeichen, ich kann Ungerechtigkeiten nur schwer ertragen, undich glaube, dass Regeln und deren Einhaltung für die Gesellschaftwichtig sind. Sonst haben wir Chaos. Dafür kämpfe ich und lasse nichtnach. Wir wollen doch nicht, dass man der Schweiz nachsagen könnte, siesei eine Bananenrepublik.
Hat ein Bundesgerichtsentscheid auch Konsequenzen für IhrenKampf gegen die Privatisierung der Genfersee-Ufer?
Wir und unsere Rechtsanwälte sind überzeugt davon. Die heutigeUngerechtigkeit in der Ausstellung von Uferkonzessionen und dieMissachtung der in den Konzessionen aufgeführten Konditionen führen zueinem groben Betrug des Volkes. In diesem Sinn haben wir am 23. Maieinen Rekurs beim Bundesgericht eingereicht für die verbesserteKontrolle von lokalen Zonenplänen, speziell für den Einschluss deskantonalen Richtplanes für Uferwege. Das Fehlen dieses Einschlusses hatnämlich zur Folge, dass die Gemeinden keine Land-Enteignungen anordnenkönnen. Dies ist zur gesetzeswidrigen Praxis geworden, um dieunangenehmen Enteignungen zu umgehen. Wenn es Kläger gibt, wie inunserem Fall in Mies, entschied das Verwaltungsgericht ebensogesetzeswidrig, dass die Einwohner und RIVES PUBLIQUES keinEinspracherecht hätten. Gleichzeitig verlangten wir deshalb vomBundesgericht das Einspracherecht für Bürger und Vereine, für Rekurse,welche die Nichteinhaltung von Gesetzen betreffen. Wie dies übrigenseben das Bundesgericht drei einfachen Bürgern von Obwalden zugesprochenhat, die von der degressiven Besteuerung von hohen Einkommen undVermögen nicht betroffen waren, jedoch auf die Einhaltung derBundesverfassung pochten.
Die Chemische Fabrik wehrt sich nicht gegen einen Seeuferweg,wie ihn das Bundesgesetz vorschreibt. Die Verantwortlichen wollen mitdem Kanton sogar über dessen Realisierung sprechen. Wird damit IhrKampf in Uetikon nicht hinfällig?
Bevor irgendjemand von Bauprojekten sprechen kann, müssen dasBauland, seine Beschaffenheit, seine Bebaubarkeit – auch was Altlastenbetrifft – und natürlich der Eigentümer bekannt sein. Bevor also unsereRekursanträge nicht rechtsgültig geklärt sind, ist der erste Teilunserer Mission nicht erfüllt, und der zweite Teil, die Erstellung desgesetzeskonformen öffentlichen Seeuferwegs, muss sich bis danngedulden. Dies bedeutet nicht, dass in der Zwischenzeit kein sofortbenutzbarer «provisorischer» Uferweg angelegt werden sollte.
Die Fabrik hat Reichtum und Arbeitsplätze nach Uetikon gebracht.Soll man sie jetzt einfach enteignen?
Niemand kann von Enteignung sprechen, bevor der gesetzlicheEigentümer bekannt ist. Die Fabrik hat nun 170 Jahre lang auf demGelände wirtschaften dürfen. Ohne jemals Gebühren zu zahlen.
Sie haben einen Wunsch frei. Wie sieht es in 30 Jahren inUetikon am See aus?
RIVES PUBLIQUES und die vier von uns vertretenen Uetiker Rekurrentenwünschen sich natürlich auch in Uetikon am See einen gesetzeskonformen,umweltfreundlichen und attraktiven öffentlichen Seeuferweg. Wenn diedurch unsere Recherchen begründeten Vermutungen gerichtlich bestätigtwerden, dann wird die Uetiker Bevölkerung über die öffentliche Nutzungdieser fast 60 000 Quadratmeter grossen Grünfläche (plus zirka 6000 inMeilen) entscheiden dürfen. Sie hätte dann dank ihrer vorausschauendenAbstimmung vom 26. März 2007 eine Verschenkung dieses Konzessionslandesim Wert von 160 Millionen Franken verhindert.
(Kästchen) Mit juristischen Mitteln zum Ziel Auf die erste Stimmrechtsbeschwerde vom 7. März ist derBezirksrat nicht eingetreten, worauf RIVES PUBLIQUES die Beschwerde anden Regierungsrat des Kantons Zürich weitergezogen hat. Am 2. April hatder Verein die Beschwerde an den Regierungsrat wiederholt. Den letztenStimmrechtsrekurs hat RIVES PUBLIQUES am 16. April an den BezirksratMeilen gemacht. Mit den Rekursen ficht der Verein auch den negativenEntscheid der Baudirektion vom 22. Juni 2006 an. Sie hat damals allesKonzessionsland, das vor 1992 ausgestellt wurde, als Eigentum derKonzessionsnehmer bezeichnet. |
Zürichsee-Zeitung
1. Juni 2007
Warnung an den Regierungsrat
Der Verein RIVES PUBLIQUES setzt den Zürcher Regierungsratunter Druck. Er fordert eine beschleunigte Behandlung der hängigenStimmrechtsrekurse und des vorsorglichen Beschwerdehinweises, die derVerein vor und nach der Gemeindeversammlung zu «Uetikon West» vom 26.März eingereicht hatte.
Der Rekurs soll die Eigentumsfrage des Industrieareals am See klären.«Rives Publiques» warnt den Regierungsrat in einem eingeschriebenenBrief: «Wir ersuchen Sie um umgehenden Bericht darüber, wie lange esnoch dauern wird, und erwarten einen baldigen Entscheid, sonst sehenwir uns veranlasst, beim Verwaltungsgericht eineRechtsverzögerungsbeschwerde einzureichen.»
Tages-Anzeiger
1. Juni 2007
RSE Rechtes Ufer
Regierungsrat muss antworten
Der nationale Verein RIVES PUBLIQUES, der mit seinerInformationskampagne massgeblich am Scheitern des von der ChemischenFabrik Uetikon initiierten Überbauungsplans Uetikon West beteiligt war,setzt den Zürcher Regierungsrat unter Druck. In einem Schreiben an denRegierungsrat kritisiert der Verein das regierungsrätliche Verhalten:Er lasse sich viel zu viel Zeit, um den hängigen Stimmrechtsrekurs undden vorsorglichen Beschwerde-Hinweis zu behandeln.
Im Namen von vier in Uetikon wohnhaften Vereinsmitgliedern verlangtVereinspräsident Victor von Wartburg in einem eingeschriebenen Briefdie beschleunigte Behandlung dieser Beschwerden, die er kurz vor undnach der Gemeindeversammlung vom 26. März eingereicht hatte. RIVESPUBLIQUES kritisiert, dass die Beschwerdefrist lediglich fünf Tagebetrage, während sich die Regierung für die Behandlung der Beschwerdeein Mehrfaches dieser Zeit nehme. «Bis jetzt – zwei Monate nachEinreichung des ersten Rekurses – haben wir lediglich eineEingangsanzeige von der Zürcher Regierung erhalten und sonst nichts»,sagt von Wartburg. Im Brief wird die Rekursabteilung ersucht, bekanntzu geben, wie lange es noch dauern werde. Falls nicht innert nützlicherFrist eine Antwort komme, sähen sich die Rekurrenten veranlasst, beimVerwaltungsgericht eine Rechtsverzögerungsbeschwerde einzureichen. DerVerein nimmt dabei Bezug auf die Tatsache, dass bereits neueNutzungsabsichten für das Gelände der Chemischen Fabrik in der Pressepubliziert wurden und hängige Rechtsfragen um die Wirkung derursprünglichen Konzession, des Landbesitzes und der Seeuferwegplanungsowie der Entsorgung von Altlasten nach wie vor nicht geklärt sind.
Gemeinderat Uetikon am See
23. Mai 2007
Medienmitteilung des Gemeinderates Uetikon am See
«Runder Tisch» zu Uetikon West
Gestern trafen sich die Exponenten, die den Abstimmungskampf zumProjekt Uetikon West geführt haben, am runden Tisch. In einem Punktwaren sich alle einig: Gewonnen haben an der Gemeindeversammlungdiejenigen, die an eine Entwicklung in fernerer Zukunft glauben und voneiner besseren Lösung überzeugt sind. Lichtblick in den nächsten Jahrenkönnte allenfalls der Bau des Seeuferwegs sein. Dazu sind Gespräche mitund Geld vom Kanton Zürich nötig.
Vertreter der Offenen Arbeitsgruppe Uetikon West, des ZukunftsforumsUetikon, des Pro Uetikon West-Komitees, der Initianten Seepark Uetikon,der Chemie+Papier Holding und des Gemeinderats haben die vergangenenMonate Revue passieren lassen. Sachliche und emotionale Argumentewurden nochmals ausgetauscht und als Gründe für das Scheitern desprivaten Gestaltungsplans und der beiden Initiativen Seepark ins Feldgeführt. Im Zentrum stand aber nicht der Blick zurück, sondern derAusblick in die Zukunft.
Längerfristige Optik
Die Mehrheit der Stimmbürgerschaft, die ja alle Anträge unddie Initiativen abgelehnt hat, hat gewonnen. Zu Recht wurde die Fragegestellt, was mit diesem Entscheid gewonnen wurde. Antworten darauflieferten einerseits die Grundeigentümerin, die ihre im Vorfeld derAbstimmung geäusserte Strategie einer weiteren industriellen Nutzungdes Areals bekräftigte und anderseits die Gegner des Gestaltungsplans.Ihnen liegt vor allem daran, den kommunalen Planungsprozess geordnetund unter Einbezug der Bevölkerung durchzuführen. Ein solchesPlanungsverfahren dauert mehrere Jahre und ist mit derGeschäftsstrategie der Chemie Uetikon nicht kompatibel. Dielängerfristigen Perspektiven eröffnen allerdings auch Chancen, so zumBeispiel für die Klärung der Eigentumsfrage am Konzessionsland. DerVerein «Rives Publiques» hat, als Vertretung von vier UetikerStimmberechtigten, zwei Rechtsmittelverfahren angestrengt, die einehieb- und stichfeste juristische Antwort auf diese umstrittene Fragegeben sollen.
Kommt der Seeuferweg?
Der Gemeinderat wird mit der Baudirektion des Kantons Zürichebenfalls das Gespräch suchen und den Planungsprozess zu Uetikon Westanalysieren. Immerhin war seitens der Baudirektion immer wieder auf dieKomplexität dieses Vorhabens hingewiesen worden, so dass es sich lohnt,Lehren aus diesem Projekt für die Zukunft zu ziehen. Teil des vomGemeinderat initiierten Dorfentwicklungsprozesses soll die Revision derkommunalen Richt- und Nutzungsplanung sein. Der Gemeinderat willzusammen mit den Vertretern des Kantons im Rahmen des Rückblicks zuUetikon West auch die Möglichkeiten und Grenzen der öffentlichenNutzung am Uetiker Seeufer in der Zukunft diskutieren. Denkbar wärebeispielsweise der Bau des Seeuferwegs, wie er schon vor einigen Jahrenprojektiert worden ist. Diesem Anliegen verschliesst sich die ChemieUetikon nicht. Fazit des runden Tischs: Die Stimmbürgerschaft hatentschieden und die Entscheide werden akzeptiert. Die längerfristigenPerspektiven beinhalten verschiedene Chancen, Chancen die nicht heuteund morgen zu Lösungen, aber vielleicht schon in einigen Jahren zueinem Seeuferweg führen.
Neue Zürcher Zeitung
24. Mai 2007
Zürich und Region
Uetikon hofft auf Seeuferweg
Ernüchterung nach Abstimmung über Industrieland
Nachdem sich die Gemeindeversammlung von Uetikon gegenÜberbauungspläne der am See gelegenen Chemischen Fabrik gestellt hatte,hoffen Gegner und Befürworter nun auf einen Seeuferweg.
Auf Einladung des Gemeinderates Uetikon haben sich am Dienstag dieExponenten im Abstimmungskampf um die Überbauung der Chemischen Fabrikam runden Tisch getroffen. Wie die Gemeinde mitteilte, waren sich dieGegner, die Vertreter der Chemie und Papier Holding sowie derGemeinderat trotz gegensätzlicher Einschätzung des Geschehenen in einemPunkt einig: Gewonnen haben diejenigen, die von einer besseren Lösungüberzeugt sind.
Durchaus selbstkritisch, schreibt die Gemeinde, sei auch die Fragegestellt worden, was mit dem Entscheid, das direkt am See gelegeneFabrikareal nicht mit Wohnungen zu überbauen, gewonnen worden sei. DerGemeinderat sei allerdings der Ansicht, dass eine längerfristigePerspektive auch Chancen biete. So habe der national tätigeVerein «Rives Publiques» als Vertreter von vier UetikerStimmberechtigten zwei Rechtsmittelverfahren angestrengt, die definitivabklären sollen, wem das Konzessionsland am See gehöre.
Im Weiteren werde der Gemeinderat das Gespräch mit der Baudirektion desKantons Zürich suchen und den Planungsprozess im Fall der ChemischenFabrik analysieren. Gemeinsam mit Vertretern des Kantons wolle dieGemeinde zudem auch die Möglichkeiten und Grenzen einer öffentlichenNutzung am Seeufer diskutieren. Denkbar wäre laut Gemeinderatbeispielsweise der Bau eines Seeuferwegs im Bereich der Fabrik. DieEigentümerin der Chemischen Fabrik, die nach der Abstimmungsniederlageauf eine redimensionierte Überbauung verzichtet und auf dem Arealweiterhin industriell tätig sein will, verschliesst sich diesemAnliegen gemäss Gemeinderat nicht.
Tages-Anzeiger
24. Mai 2007
Rechtes Ufer
Seeuferweg im Gespräch
Am runden Tisch zum gescheiterten Projekt Uetikon Westeröffneten sich am Dienstag bescheidene neue Perspektiven.
Von Lorenzo Petrò
Uetikon. – An der Gemeindeversammlung vom 26. März, als dieUetiker Stimmbürger sowohl den privaten Gestaltungsplan Uetikon Westals auch die Initiativen deutlich verworfen hatten,versprachGemeindepräsident Kurt Hänggi einen runden Tisch. Es solltenalle Parteien, die im Abstimmungskampf teilgenommen hatten, dieMöglichkeiten erhalten, sich auszusprechen, den Volksentscheid zuverdauen und neue Perspektiven für die Zukunft zu besprechen. AmDienstag fand das Treffen statt.
In einer Frage war man sich einig: «Gewonnen haben an derGemeindeversammlung diejenigen, die an eine Entwicklung in fernererZukunft glauben und von einer besseren Lösung überzeugt sind», sagtGemeindepräsident Kurt Hänggi. Ein Lichtblick in den nächsten Jahrenkönnte der Bau des Seeuferwegs sein, lässt er durchblicken. Dazu seienaber finanzielle Unterstützung und Gespräche mit dem Kanton nötig.
Eigentumsfrage als Chance
Die Grundeigentümerin Chemie und Papier Holding bekräftigteihre im Vorfeld der Abstimmung geäusserte Strategie einer weiterenindustriellen Nutzung des Areals. Den Gegnern des Gestaltungsplansliegt laut Sprecher Sören Rohweder vor allem daran, den kommunalenPlanungsprozess geordnet und unter Einbezug der Bevölkerungdurchzuführen. «Zu diesem Zweck wollen wir als Offene ArbeitsgruppeWest weiter bestehen, denn es hat sich gezeigt, dass die Vorstellungendarüber, wie eine Richtplananpassung aussehen könnte, bei uns und beimGemeinderat auseinander gehen», sagt Rohweder.
Ein solches Planungsverfahren dauere mehrere Jahre und sei mit derGeschäftsstrategie der Chemie Uetikon nicht kompatibel, gibt derGemeinderat zu bedenken. Die längerfristige Perspektiveeröffneallerdings auch Chancen, zum Beispiel für die Klärung derEigentumsfrage am Konzessionsland. Der Verein RIVES PUBLIQUEShat zwei Rechtsmittelverfahren angestrengt, die eine hieb- undstichfeste juristische Antwort auf diese umstrittene Frage gebensollen. Guido Rudolphi, ein Uetiker Vertreter von RIVES PUBLIQUES, istvon der Aussage des Gemeindepräsidenten überrascht: «Bis jetzt hiess esvon Seiten der Gemeinde immer, es gebe nichts zu klären.»
Kommt der Seeuferweg?
Der Gemeinderat will nun mit der Baudirektion des KantonsZürich das Gespräch suchen und den Planungsprozess zu Uetikon Westanalysieren. Teil des vom Gemeinderat initiiertenDorfentwicklungsprozesses soll die Revision der kommunalen Richt- undNutzungsplanung sein. «Denkbar wäre beispielsweise der Bau desSeeuferwegs, wie er schon vor einigen Jahren projektiert worden ist»,so Kurt Hänggi. Diesem Anliegen verschliesst sich die Chemie Uetikonnicht. «Allerdings würden Teile des Weges über Wasser führen», sagtCPH-Projektleiter Moritz Braun. «Einen grosszügigen Weg, wie er imGestaltungsplan vorgesehen war, wird es nicht geben.»
Zürichsee-Zeitung
24. Mai 2007
Zürichsee
Uetikon: «Runder Tisch» mit allen Exponenten des Abstimmungskampfeszu «Uetikon West»
Seeuferweg als langfristige Option
Am runden Tisch haben Befürworter und Gegner von «Uetikon West» denhitzigen Abstimmungskampf analysiert und in die ferne Zukunft geblickt:Möglich wäre der Bau eines Seeuferwegs.
Daniel Fritzsche
«Die Stimmbürgerschaft hat entschieden, und die Entscheide werdenakzeptiert», schreibt der Gemeinderat Uetikon in einer gesternverschickten Medienmitteilung. Tags zuvor haben sich die wichtigstenExponenten im Abstimmungskampf um das Mega-Projekt «Uetikon West»getroffen, um an einem runden Tisch über Vergangenheit und Zukunft desAreals der CU Chemie Uetikon AG am See zu diskutieren. DerGestaltungsplan Uetikon West sowie die beiden Seepark-Initiativen, dieeine Alternative zu den Plänen der CU dar-stellten, wurden bekanntlichvon der Gemeindeversammlung am 26. März abgelehnt. Am runden Tischwurde nun analysiert, an was das gelegen haben könnte. «In einem Punktwaren sich alle einig: Gewonnen haben an der Gemeindeversammlungdiejenigen, die an eine Entwicklung in ferner Zukunft glauben und voneiner besseren Lösung überzeugt sind», schreibt der Gemeinderat.
«Starke Emotionen»
Die Offene Arbeitsgruppe Uetikon West (Ofag) und ihr Sprecher SörenRohweder haben einen weiteren gemeinsamen Nenner erkannt: «Einigkeitherrschte in der Runde, dass die Kommunikation besser hättefunktionieren sollen und dass es für eine derart wichtige Vorlage klareGrundlagen braucht.» Rohweder spricht dabei vor allem dieEigentumsverhältnisse oder die Frage der Schutzwürdigkeit einzelnerBauten an.
Neben dem Gemeinderat und der Ofag haben am runden Tisch teilgenommen:zwei Vertreter der Muttergesellschaft der CU, der Chemie+Papier Holding(unter ihnen deren Präsident Franz J. Albrecht), je zwei Vertreter desZukunftsforums, des Initiativkomitees Seepark und der Gruppe ProUetikon West. Sachliche und emotionale Argumente seien nochmalsausgetauscht und als Gründe für das Scheitern des privatenGestaltungsplans und der beiden Initiativen ins Feld geführt worden,schreibt der Gemeinderat.
Sören Rohweder von der Ofag meinte dazu: «Die Befürworter desGestaltungsplans wirkten immer noch sehr betroffen. Man merkte, dassstarke Emotionen mit im Spiel waren.» Über zukünftige Projekte sei «inkeinster Weise» gesprochen worden, sagte der Ofag-Sprecher weiter.Zuerst müssten einzelne Wunden verheilen. Die CU bekräftigte ihrenEntscheid, das Areal weiterhin industriell zu nutzen («ZSZ» vom 28.April). Den Gegnern des Gestaltungsplans lag vor allem etwas daran, denweiteren kommunalen Planungsprozess geordnet und unter Einbezug derBevölkerung durchzuführen. Ein solches Planungsverfahren dauere abermehrere Jahre und sei mit der Geschäftsstrategie der Chemie Uetikonnicht kompatibel, schreibt der Gemeinderat.
Kommt der Seeuferweg?
Und weiter: «Die längerfristigen Perspektiven eröffnen auch Chancen, sozum Beispiel für die Klärung der Eigentumsfrage am Konzessionsland.» DerVerein «Rives Publiques» hat zwei Rechtsmittel-Verfahren angestrengt,die eine hieb- und stichfeste juristische Antwort auf diese umstritteneFrage geben sollen. Weiter informierte der Gemeinderat, dasser mit der Baudirektion des Kantons Zürich ebenfalls das Gesprächsuchen und den Planungsprozess zu «Uetikon West» analysieren möchte.Teil des vom Gemeinderat initiierten Dorfentwicklungsprozesses soll dieRevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung sein. DerGemeinderat will zusammen mit Vertretern des Kantons im Rahmen desRückblicks zu «Uetikon West» auch die Möglichkeiten und Grenzen deröffentlichen Nutzung am Uetiker Seeufer in der Zukunft diskutieren.Denkbar ist gemäss Gemeinderat beispielsweise der Bau des Seeuferwegs,wie er schon vor einigen Jahren projektiert worden ist. Diesem Anliegen– das war ein Ergebnis des runden Tischs – verschliesst sich die CUnicht.
Verein RIVES PUBLIQUES kritisiert vorgehen der CU
Die durch die Presse publik gemachten neusten Aktivitäten derChemischen Fabrik Uetikon (CU) stossen beim Verein RIVES PUBLIQUES aufgrosse Skepsis. Er verlangt vom Regierungsrat und der Baudirektion desKantons Zürich eine Stellungnahme, weil Moritz Braun,Projektkoordinator Uetikon West Industrie, eine Neuausrichtung derGeschäftsaktivitäten, insbesondere die Nutzung durch Drittfirmen,plane, obwohl die nötigen Konzessionen vorlägen.
Thomas Isler an die Spitze des «Schilfröhrliclubs»
Nach dem angekündigten Rücktritt des Küsnachters Ulrich E. Gut alsPräsident des Vereins Zürichsee Landschaftsschutz, der sich um dieErhaltung natürlicher Seeufer bemüht, rückt der ehemaligeFDP-Kantonsrat und Fraktionspräsident Thomas Isler aus Rüschlikon alsKandidat fürs Präsidium in den Fokus. Er sei angefragt worden und werdesich zur Verfügung stellen, falls die Mitglieder des«Schilfröhrliclub»-genannten Vereins dies wollten, erklärte Isler aufAnfrage. Die Materie liegt dem Ruderer Isler sehr am Herzen. Er seischon als junger Rüschliker Gemeinderat eingetreten und nun seit 40Jahren Klubmitglied. Am Kurs des Vereins würde sich unter Isler nichtsändern. Sie seien keine Verhinderer und hätten auch keinVerbandsbeschwerderecht, setzten sich aber für eine optimale Gestaltungder Seeufer ein: «Die muss mindestens gut sein und nicht nur genügend.»
Ulrich E. Gut tritt zurück, weil er als Landschaftsschützermit seiner Frau, der Baudirektorin Ursula Gut, in Interessenkonfliktegeraten könnte (siehe Tages Anzeiger vom 12. Mai 2007).
Tages-Anzeiger
12. Mai 2007
Uetikon West polarisiert weiter
Befürworter und Gegner des abgelehnten Projekts Uetikon Westtreffen sich am 22. Mai. Zum «runden Tisch» geladen hat der UetikerGemeinderat.
Von Rolf Käppeli
Gemeindepräsident Kurt Hänggi hatte am Schluss der für Uetikonhistorischen Gemeindeversammlung vom 26. März einen «runden Tisch»versprochen. Er signalisierte damit, dass er es nicht mit derabgelehnten Vorlage bewenden lässt, und erntete kräftigen Applaus. Dochseine vermittelnde Aufgabe wird nicht leicht sein. «Wir werden dieseEinladung annehmen, solange es um die Aufarbeitung des ProzessesUetikon West geht», schränkt Moritz Braun die Gesprächsbereitschaft derChemie und Papier Holding CPH ein. Zu neuen Verhandlungen ist man nichtbereit. Im Gegenteil: Bis zum Herbst sollen erste Pläne vorliegen, wiedas umstrittene Areal am See industriell neu genutzt, an dritte Firmenvermietet und auf Meilemer Boden überbaut werden soll.
Zurückhaltend geben sich auch die Uetiker Vertreter derOrganisation RIVES PUBLIQUES, die sich für den freien Zugang zuSeeufern schweizweit einsetzt. Für sie ist absolut vorrangig, dasszuerst die Besitzfragen und der Umgang mit den Altlasten geklärtwerden. Guido Rudolphi: «Je mehr Fakten ich zu den Altlasten finde,desto mehr Fragen tauchen auf, die ich beantwortet haben möchte.» DassRIVES PUBLIQUES zum runden Tisch nicht eingeladen ist, erstaunt ihnnicht: «Ich kann mir vorstellen, dass der Gemeinderat aus juristischenÜberlegungen zurückhaltend ist.»
Eigentumsverhältnisse klären
Zum runden Tisch eingeladen ist hingegen das Pro-Uetikon-West-Komiteeunter der Leitung von Hans Gantner. Die Vorlage ist in seinen Augen vorallem abgelehnt worden, weil die Stimmbürger sehr verunsichert gewesensind darüber, was richtig und was falsch war an der Vorlage.
Am Gespräch teilnehmen werden Vertreter der Offenen ArbeitsgruppeUetikon West (Ofag) sowie zwei der fünf Personen, welche dieabgelehnten Initiativen «Seepark Uetikon» lanciert haben. Die Ofagsieht drei Gründe, die den Gestaltungsplan der CPH zu Fall brachten:«Das Projekt widersprach dem Siedlungsplan von Uetikon. Es war unklar,wem das Konzessionsland gehörte, und der Gestaltungsplan wiesUngereimtheiten bezüglich Baumassenziffer und Seeuferabstand auf.» DieInitiativen seien unter anderem verworfen worden, weil die erstenbeiden Gründe auch für diese Vorlagen gegolten hätten, ergänzt SprecherSören Rohweder. Die Ofag will nun diese fehlenden Grundlagen erhalten.Neben den Fragen zum Eigentum und zu den Altlasten erwähnt er dieRevision des Richtplanes und die Terminierung der industriellen Nutzungauf dem Areal.
Am runden Tisch mit dabei ist auch das Zukunftsforum Uetikon. LeiterHans Zulliger möchte allerdings weniger zurück als vorwärts schauen. Erist überzeugt, dass im Dialog eine gute Lösung möglich ist.
Baudirektion will Seeufer aufwerten
Zu reden gab kürzlich die Meldung, dass die CPH das Areal andritte Firmen vermieten will. Dies ist, wie Moritz Braun von der CUUetikon bestätigt, bereits jetzt der Fall. Es sind drei Firmen auf demAreal eingemietet: die ausgegliederte eigene Ingenieurabteilung GünerEngineering, die Feralco Schweiz AG und ein lokales Bauunternehmen.Gemeindeschreiber Peter Schlumpf geht davon aus, «dass eine Vermietung,die sowohl den Zonenvorschriften als auch den Konzessionsbedingungenentspricht, nicht bewilligungspflichtig ist». Fragezeichen hinter diesePraxis setzt die Organisation RIVES PUBLIQUES, weil sie kritisiert,dass die Konzessionsbedingungen nicht offen gelegt werden und das Landaus ihrer Sicht der Öffentlichkeit gehört.
Eine neue Sicht auf den Umgang mit dem Uetiker Seeufer äussert nun diekantonale Baudirektorin Ursula Gut. Sie plädiert für einvernehmlicheLösungen, wo privates Land am See aufgewertet wird. So auch für UetikonWest.
Tages-Anzeiger
12. Mai 2007
Uetikon: Gut will Seeuferzugang verbessern
Sanftes Umdenken auf der Baudirektion: Ursula Gut (FDP) willsich für öffentlich zugängliche Ufer einsetzen – auch dort, wo Privatedas Sagen haben. Damit wird in Uetikon vieles möglich.
Von Rolf Käppeli
Baudirektorin Ursula Gut (FDP) schlägt neue, überraschende Tönean: «Auch bei privaten Grundstücken mit einem hohenAufwertungspotenzial, wie dem Areal Uetikon West, werden langfristigeinvernehmliche Lösungen für den verbesserten Seezugang angestrebt.»Das ist zwar vorsichtig formuliert, deutet aber auf ein Umschwenkenhin. Bisher hatte die Baudirektion bloss vorrangig jene Gebieteaufwerten wollen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind. Gut stütztsich auf das Projekt «Vision Zürichsee 2050», das die Baudirektion imMärz 2002 lancierte. Die beiden wichtigsten Ziele darin: dasZürichseeufer ökologisch aufwerten und es gleichzeitig für dieBevölkerung besser erschliessen. Die Ideen seien auch in denLegislaturschwerpunkten des Regierungsrates festgehalten, betont dieBaudirektorin.
Bis anhin hatte sich die Baudirektion stets hinter das Projekt derChemie und Papier Holding (CPH) gestellt, genauso wie der UetikerGemeinderat. Und sie hatte mit dem Kantonsbaumeister selber einleitendes Mitglied der Projektplanung. Ob die Baudirektion diesnochmals tun würde, ist fraglich. Gut sagt dazu: «Wenn künftig auf demAreal Uetikon-West je wieder ein Projekt in Angriff genommen wird,müssen die Zuständigkeiten und Rollen der Involvierten neu geklärtwerden.» Weiter räumt sie ein, dass die Vorlage, wie sie dem Stimmvolkunterbreitet wurde, dem Kanton nicht zu einer abschliessendenVorprüfung eingereicht wurde. Dadurch seien Fragen etwa zu Perimeterund Freiflächen offen geblieben.
Nachdem die Gemeindeversammlung im März den Gestaltungsplan derChemischen Fabrik abgelehnt hatte, fanden einzelne Befürworter, derfreie Zugang am See sei endgültig gestorben. Tatsächlich meldete dieCPH, sie plane ein neues Projekt: Sie wolle das Areal nun für eigeneZwecke neu nutzen und an Drittfirmen vermieten. Ein Naturschutzgebiet«Rotholz» komme nicht mehr in Frage, zitierte die «Zürichsee-Zeitung»den neuen Projektleiter Moritz Braun. Dort, auf Meilemer Boden, würdennun Bauten geplant, weil der Zonenplan dies erlaube. Im Herbst schonsollen Ergebnisse einer Studie vorliegen.
Ist ein geheimer Wettlauf im Gang?
Ganz anders tönt es von den oppositionellen Gruppen, die das grosseWohnprojekt am See zu Fall brachten. Ein zeitlicher Wettlauf sei imGang, befürchten einzelne Mitglieder: Die Fabrik wolle vollendeteTatsachen schaffen, um gerichtlichen Einschränkungen zuvorzukommen. Vorallem zwei Dinge wollen die Gegner geklärt haben, bevor am UetikerSeeufer neu gebaut wird: den juristischen Entscheid zur Eigentumsfrageund die Entsorgung der Altlasten im Boden. «Bevor dieBesitzverhältnisse nicht geklärt sind, hat kein Projekt eine Chance»,findet Sören Rohweder von der Arbeitsgruppe Uetikon-West. Darauf drängtauch die Organisation RIVES PUBLIQUES, deren zwei Beschwerden beimBezirksrat und beim Regierungsrat liegen. Die CPH findet jedoch, dassdie laufenden juristischen Verfahren nach dem Entscheid derGemeindeversammlung keine Bedeutung mehr hätten.
Noch nicht beantwortet ist eine parlamentarische Anfrage im Kantonsratzum Altlastenproblem auf dem Fabrikgelände. Maria Rohweder (Grüne,Uetikon), Peter Schulthess (SP, Stäfa) und Katharina Prelicz (Grüne,Zürich) möchten eine Untersuchung des ganzen Areals und nicht nur desWestteils. Sie erwarten Auskünfte über die geplante Sanierung im«Rotholz» und sorgen sich um das Gefährdungspotenzial für den See alsTrinkwasserreservoir. Dem Vernehmen nach sind unterschiedlicheSondierungsteams unterwegs, um die Lage auf dem Land und im Wassergenauer zu untersuchen.
Eine Analyse der ganzen Situation sei im Gang, sagt Ursula Gut.Grundsätzlich setzt die Baudirektorin auf Verhandlungen undKoordination: «Wir werden mit der Gemeinde und der Fabrik das Gesprächsuchen – über das weitere Vorgehen, die Perspektiven undVerantwortlichkeiten für künftige Planungsprozesse.» Auch derGemeinderat will das Abstimmungsergebnis analysieren: Er trifft sich am22. Mai mit Vertretern der CPH, der Offenen Arbeitsgruppe Uetikon-West,dem Pro-Uetikon-West-Komitee, den Initianten und dem Zukunftsforum. Nurdie wichtige kantonale Stimme ist (noch) nicht dabei.
Tages-Anzeiger
12. Mai 2007
RIVES PUBLIQUES will Stellungnahme
Weil die Chemie Uetikon auf ihrem Gelände eine Umnutzung plant,verlangt der Verein RIVES PUBLIQUES vom Regierungsrat und derBaudirektion eine Stellungnahme. Er hat am 10. Mai einenBeschwerdehinweis an die Behörde gemacht. Mit der Umnutzung sei derursprüngliche Bedarf an Konzessionsland nicht mehr gegeben. Diese neueSituation habe zur Festlegung von Uferwegen im Sinne desRaumplanungsgesetzes zu führen, so Präsident Victor von Wartburg.
Zürichsee-Zeitung
12. Mai 2007
Kritik am Vorhaben der CU
Vorsorglicher Beschwerdehinweis von RIVES PUBLIQUES gegen Pläne derCU.
Der Verein RIVES PUBLIQUES hat wegen der neusten Pläne der CU ChemieUetikon AG («ZSZ» vom 28. April) einen vorsorglichen Beschwerdehinweisan den Regierungsrat und die Baudirektion des Kantons Zürich gerichtet.Der Verein, der gegen die Privatisierung der Schweizer Seeufer kämpft,kritisiert die vorgesehene Neuausrichtung der Geschäftsaktivitäten,insbesondere die Nutzung des CU-Areals am See durch Drittfirmen. Die CUplant, Grundstücke und Gebäude an andere Firmen zu vermieten. RIVESPUBLIQUES weist darauf hin, dass derzeit noch nicht schlüssig geklärtsei, ob die CU wirklich Besitzerin der von ihr genutztenKonzessionslandanlage ist. Ein Stimmrechtsrekurs des Vereins, der dieseFrage beantworten soll, liegt derzeit beim Regierungsrat. Der Rekursverlangt gemäss RIVES PUBLIQUES verschiedene, «äusserst wichtigeAbklärungen», die noch nicht amtlich erfolgt seien.
Neues Rechtsgeschäft
Im vorsorglichen Beschwerdehinweis an den Regierungsrat schreibt RIVESPUBLIQUES, dass eine Vermietung von Konzessionsland nutzungs- wiebaurechtlich bewilligungspflichtig sei. Dies, weil die CU mit derVermietung ein neues landbezogenes Rechtsgeschäft eingehe, das aucheinen neuen Verwaltungsakt auslöse. Und weiter: «Der ursprünglicheBedarf an Konzessionsland ist nicht mehr gegeben.» Zudem entstehe eineneue Situation, die zugleich zur Festlegung von Uferwegen im Sinne desRaumplanungsgesetzes zu führen habe. (dfr)
24 heures – Région La Côte
28 avril 2007
RIVES PUBLIQUES encore déboutée
MIES – La commune a gagné! Le Tribunal administratif a jugéirrecevable le recours de l’association exigeant l’aménagement d’uncheminement au bord du lac.
En attaquant le Plan général d’affectation (PGA) de Mies, l’associationRIVES PUBLIQUES espérait obtenir une jurisprudence exemplaire pour queles communes soient obligées d’appliquer le Plan directeur cantonal desrives du Léman, qui prévoit l’aménagement d’un sentier riverain. Or sonrecours contre la levée des oppositions par le Conseil communal a étéjugé irrecevable par le Tribunal administratif. «C’est une magnifiquevictoire pour la commune, car les juges ont entièrement suivi nosarguments», se réjouit son avocat, Me Daniel Pache.
Réaction tardive
La Cour a en effet estimé que les opposants avaient manqué le coche.Ils auraient dû réagir à la première mise à l’enquête publique du PGA,et non pas à l’enquête complémentaire, dont les modifications neportaient pas sur un sentier piétonnier au bord du lac. Lesoppositions, comme l’estimait la Commune, n’étaient donc pas recevables.
Par ailleurs, la qualité pour agir des recourants a semblé douteuse auxyeux des juges. N’étant pas des voisins directs, ils ne sont pas léséspar une construction ou un projet. Son statut d’association, défendantles intérêts de ses membres, est qualitifé de douteux, considérant queseulement une trentaine de ses membres sont domiciliés à Mies. Enfin,le Tribunal a retenu que seuls sont recevables de la part desassociations d’importance cantonale les griefs concernant la protectionde la nature, des monuments et des sites. Or le cheminement riverain nerelève pas de ces domaines.
«On est très déçu, car tout débat sur le fond est écarté, mais pasvraiment surpris», déplore Victor von Wartburg, président de RIVESPUBLIQUES. Cette dernière examine l’opportunité de faire recours auTribunal fédéral.
- Visiteurs/visiteuses de notre site: L’issue de ce recours,déposé après mûre réflexion le 16 octobre 2006 au Tribunaladministratif, particulièrement pour des raisons stratégiques, ne futpas une surprise pour nous. Le fait que le TA a jugé notre recourscomme «irrecevable », pour des raisons de forme ne veut pas dutout dire qu’il approuve le bafouage des lois par les Autoritéscompétentes et on peut donc difficilement parler, enl’occurrence, de «magnifique victoire» pour la commune. Lastratégie ciblée et l’inaltérable détermination de RIVES PUBLIQUESpourraient bien faire en sorte que l’euphorie de Me Daniel Pache soitde plus ou moins courte durée.Après une première analyse de cejugement, faite par notre Avocat vaudois, un Conseiller du droitfédéral et d’autres spécialistes en la matière, nous ressentonscomme le désir de recourir auprès de notre Cour suprême; Ils’agirait pour nous de dénoncer d’une part «l’abus de confiance»de la Municipalité lors de la première procédure de mise à l’enquêtepublique et d’autre part les importantes lacunesinacceptables de notre législation empêchant des citoyens ouune Association les représentant d’obtenir des Autoritéscommunales et cantonales l’application des lois en vigueur. Ce recoursau TF paraît justifié à nos yeux, ne serait-ce que pour informeret faire bouger les Autorités, avanttout, les politiciens tant au niveau fédéral quecantonal, afin d’éliminer d’urgence ces graves lacunes, synonymesd’incohérences. Nous n’écartons même pas la voie deStrasbourg.
Nouveau Musée des Beaux-Arts
Huit oppositions au plan cantonal
Le plan d’affectation cantonal pour le futur Musée des beaux-arts ducanton a suscité huit oppositions et une observation. Parmi lesopposants figure la section lausannoise des Verts qui critiquel’emplacement retenu, excentré au bord du lac. La Compagnie générale denavigation sur le lac Léman (CGN) a déposé une observation. Elle nes’oppose pas au projet mais rend l’Etat attentif au fait que sonchantier naval, voisin du futur musée, peut occasionner du bruit, aexpliqué hier Pascal Chatelain, chef du Service d’urbanisme de la villede Lausanne. Outre les Verts, le Mouvement pour la défense de Lausanne(MDL) et l’association RIVES PUBLIQUES ont formulé une opposition. ats
24 heures La Côte
19 avril 2007
Huit oppositions contre le Musée des beaux-arts
Cinq Lausannois, le Mouvement de défense de Lausanne, l’associationRIVES PUBLIQUES et la section lausannoise des Verts ont fait oppositionau projet de nouveau Musée cantonal des beaux-arts au bord du lac.L’enquête publique sur ce projet prévu à Bellerive vient de seterminer. Le dossier a été renvoyé au Département des institutions etdes relations extérieures. L’Etat devra examiner les oppositions afinde savoir si le projet doit être modifié et, le cas échéant, dansquelle mesure.
«Neue Zürcher Zeitung»
3. April 2007
«Rives Publiques» insistiert
Regierungsrat soll «Eigentumsanspruch» der Chemischen Fabrik Uetikonklären
cn. Der Verein RIVES PUBLIQUES will beim Zürcher Regierungsrat einenweiteren Stimmrechtsrekurs einreichen, in dem er die Klärung des«Eigentumsanspruchs» der Chemischen Fabrik Uetikon verlangt. Ein ersterRekurs der Vereinigung war vom Bezirksrat Meilen abschlägig beurteiltworden.
Der Verein, der sich landesweit für den öffentlichen Zugang zu See- undFlussufern einsetzt, wollte verhindern, dass über einÜberbauungsprojekt der direkt am Zürichseeufer gelegenen ChemischenFabrik Uetikon abgestimmt wird. Weil das vor über 180 Jahren gegründeteUnternehmen seinerzeit auf sogenanntem Konzessionsland errichtet wordenwar, wird das Eigentum des Unternehmens von «Rives Publiques» in Fragegestellt.
Die Gemeindeversammlung vom 26. März hatte sich gegen das Bauprojektder Chemischen Fabrik gestellt und einen entsprechenden Gestaltungsplanabgelehnt. Wie der Verein am Montag mitteilte, will er sein Anliegen solange auf dem Rekursweg weiterziehen, «bis alle noch immer ungeklärtenFragen zugunsten frei zugänglicher, primär natürlicher Gewässerufergesetzestreu entschieden sind».
«Zürichsee-Zeitung»
3. April 2007
Rekurs an Regierungsrat
Der Verein «Rives Publiques» akzeptiert den Entscheid des BezirksratesMeilen nicht.
RIVES PUBLIQUES, ein nationaler Verein, der sich für den freien Zugangzu den Ufern der Seen und Wasserläufe in der Schweiz einsetzt, hatbekanntlich Rekurs gegen die Gemeindeversammlung zum privatenGestaltungsplan «Uetikon West» eingereicht («ZSZ» vom 26. März). Da dasGeschäft von der Versammlung abgelehnt worden ist, denkt manvielleicht, dass der Verein seinen Rekurs zurückziehen würde. DasGegenteil ist allerdings der Fall: Der Stimmrechtsrekurs wurde ergänztund – nach der Ablehnung durch den Bezirksrat – gestern an denRegierungsrat weitergezogen.
Der Verein begründet dies wie folgt: «Unser Aussteigen würde bedeuten,dass Unrecht weiterhin Unrecht bleibt.» Konkret will RIVES PUBLIQUESabklären lassen, wem das Konzessionsland wirklich gehört – falls nötig,will man bis vor Bundesgericht gehen.
«Altlasten»
Juristisch begründet RIVES PUBLIQUES den Rekurs damit, dass dieInformationen in den Abstimmungsunterlagen «unrichtige, mangelhaftesowie irreführende» Informationen enthalten hätten und so dieGemeindeversammlung nachträglich für ungültig erklärt werden müsse. Obdie Versammlung wiederholt werden müsste, falls der Rekurs gutgeheissenwürde, lässt «Rives Publiques» ausdrücklich offen. Der Rekurs sollferner dazu dienen, eine Sanierungspflicht der Altlasten auf demGelände der gesamten Chemie Uetikon abschliessend zu überprüfen. Ineiner Medienmitteilung schreibt RIVES PUBLIQUES: «Es besteht dringenderVerdacht, dass die Chemie Uetikon mit der Überbauung ‹Uetikon West›(…) auf möglichst unauffällige Weise den kontaminierten Boden zumVerschwinden bringen wollte.» Das wirkliche Ausmass der Altlasten seiverschwiegen worden. (pik)
«Tages-Anzeiger» Rechtes Ufer
3. April 2007
Neuer Rekurs von RIVES PUBLIQUES
RIVES PUBLIQUES setzt sich auch nach dem Nein zu Uetikon Westfür ein frei zugängliches Seeufer ein
Der Verein RIVES PUBLIQUES teilte gestern mit, er wolle die Besitzverhältnisse auf dem Areal der Chemie Uetikon abschliessend klären. «Wir wollen den Regierungsrat dazu bringen, die Gesetzte richtig anzuwenden. Wir möchten, dass das Volk seine Rechte kennt»,sagt Victor von Wartburg, Präsident von RIVES PUBLIQUES. Im Rekurs zu Handen des Zürcher Regierungsrates fordert der Verein unter anderem die sofortige Festlegung des rechtmässigen Eigentümers und der Nutzung durch den Konzessionsnehmer. Die Abstimmung der Gemeindeversammlung vom 26. März sei eventuell für ungültig zu erklären, da die Information durch den Gemeinderat «mangelhaft und irreführend» gewesen sei. Zudem sei die Chemie Uetikon für schwere Bodenkontaminationen zurRechenschaft zu ziehen.
Der Regierungsrat müsse nun aufzeigen, wie das Konzessionsland in denangeblichen Besitz der Chemie Uetikon gekommen sei, sagt von Wartburg.Dazu gehöre es, die Verkaufsverträge offen zu legen. «Weil es gemässBundesgesetz illegal ist, Konzessionsland an Private zu verkaufen,werden wir anschliessend vors kantonale Verwaltungsgericht gehen. Wennwir dort keinen Erfolg haben, werden wir den Fall ans Bundesgerichtweiterziehen.»
Nachdem der Zürcher Regierungsrat die Chemie und Papier Holding CPH zum Eigentümer des 34 000 Quadratmeter grossen Areals erklärt hatte, wollte diese dort 200 Wohnungen und diverse Gewerberäume bauen. Am 26. März lehnte die Gemeindeversammlung den entsprechenden Gestaltungsplan Uetikon West deutlich ab. Die CPH will das Areal weiterhin für industrielle Zwecke nutzen. (mam)
«Tages-Anzeiger»
28. März 2007
KOMMENTAR
Mehr See für Kindeskinder
Von Lorenzo Petrò
Die Uetiker haben den Gestaltungsplan Uetikon West klar verworfen.Damit ist auf ungewisse Zeit mit der weiteren industriellen Nutzung desGeländes am See zu rechnen. Fast scheint es, als wollten die Uetikerkeinen öffentlichen Seezugang.
Oder hat die komplexe Vorlage und die massive Kritik amProjekt der CPH in den letzten Wochen – von den Initianten über denHeimatschutz bis zu Naturschutzverbänden und sogar einerStimmrechtsbeschwerde aus dem Kanton Waadt (von RIVESPUBLIQUES)* – die Uetiker verunsichert, sodass sie in Angstvor einer falschen Entscheidung die riesige Chance für das Dorfverpassten?
Mitnichten, denn noch deutlicher als den privaten Gestaltungsplan habendie Stimmbürger die alternative Seepark-Initiative abgelehnt. Damitentscheiden sie sich gegen einen politisch erzwungenen Park am See,dessen Realisierung ungewiss ist und möglicherweise von langenRechtsstreitereien begleitet würde. Die Botschaft, die dieGemeindeversammlung damit an die vielen gescheiterten Akteure schickt,ist klar: Für eine gute Lösung mit mehr Seeanstoss, als es die CPHvorschlägt, sind die Uetiker bereit, noch einige Jahre, wenn nichtJahrzehnte, zu warten. Gemeindepräsident Kurt Hänggi hat dieseBotschaft gehört und lädt nun alle Parteien zu einem runden Tisch ein.Im Rahmen eines partizipativen Dorfentwicklungsprozesses soll dieZukunft des Dorfes – am Berg und am See – richtplankonform entwickeltwerden.
Die CPH will am runden Tisch nicht teilnehmen. Vielleicht aus Trotz,vielleicht aber, weil auch sie die Botschaft verstanden hat und inabsehbarer Zukunft in ihrem eigenen Interesse einen angepasstenGestaltungsplan vorlegen will. Darüber, wie der aussehen könnte, wurdegenug diskutiert.
*(Einfügung durch Website-Redaktion)
«Tages-Anzeiger»
27. März 2007
Chemie Uetikon muss zurück an den Start
Die Gemeindeversammlung verwarf gestern Abend den GestaltungsplanUetikon West und zwei Gegeninitiativen
Von Martin Mühlegg
Das Votum der 805 anwesenden Uetiker Stimmbürger war klar: Sie lehntenmit 446 Nein zu 347 Ja den Gestaltungsplan Uetikon West ab. Damit istdas Bauvorhaben, das die Chemie Uetikon (CU) in Zusammenarbeit mitGemeinde und Kanton geplant hatte, blockiert. Vorgesehen waren 200Wohnungen und diverse Gewerberäume auf dem Areal der Chemiefabrikdirekt am Seeufer. Gemeindepräsident Kurt Hänggi hatte die Versammlungvor der Abstimmung erfolglos aufgerufen, die Chance zu ergreifen undUetikon ein neues Gesicht zu geben. Die Bauherren von der CU hattenbereits vor der Abstimmung angekündigt, das Areal im Falle einerAblehnung weiterhin für industrielle Zwecke zu nutzen. Trotz Nein zumGestaltungsplan war an der Gemeindeversammlung auch Sympathie für die«Chemische» zu spüren.
Eine Gegeninitiative der Offenen Arbeitsgruppe Uetikon West (Ofag)hatte eine Redimensionierung des Projektes verlangt. Sie sei einKompromiss aus den beiden Varianten «alles zubetonieren oder nichtsmachen», so Ofag-Sprecher Sören Rohweder. Er wies auf diverserechtliche Mängel des Gestaltungsplans hin, unter anderem auf den nichteingehaltenen Seeuferabstand. Rohweder bezeichnete Uetikon West alskünftiges «Uetiker Manhattan» und rechnete vor, dass die Gemeinde derCU mit der Umzonung 90 Millionen Franken schenkt.
Rechtsstreit geht weiter
Nur zwei Drittel des Areals dürften nach dem Willen der Initianten mitWohnungen und Gewerberäumen bebaut werden, der Rest (10 000Quadratmeter) sei als Freihalte- und Erholungszone vorzusehen.Schliesslich lehnten die Uetiker die Initiative ganz klar ab. Einezweite Initiative zog die Ofag nach der Ablehnung der ersten zurück.Sie schlug der Gemeinde vor, die vorgesehene Freihalte- undErholungszone zu kaufen.
Unabhängig von den Entscheiden der Gemeindeversammlung willRIVES PUBLIQUES auf juristischem Weg gegen die Bebauung des Grundstücksvorgehen. Die Organisation, die sich für frei zugängliche SchweizerUfer einsetzt, will einerseits die Eigentumsrechte des aufgeschüttetenAreals am See klären. Andererseits kritisiert RIVES PUBLIQUES, dieBehörden hätten die Stimmbürger mangelhaft und irreführend informiert.
«24 heures» – Région La Côte
28 mars 2007
Oppositions au Beaux Arts
L’association RIVES PUBLIQUES, le Mouvement de défense de Lausanne,et la section lausannoise du parti des Verts font connaître leurdésaccord quant à l’emplacement choisi pour le nouveau musée.
Le projet d’un nouveau Musée cantonal des beaux-arts à Bellerive nefait pas l’unanimité parmi les différentes associations et personnesconcernées. La mise à l’enquête publique vient de se terminer. Elle adéjà suscité plusieurs oppositions, de la part d’associations, deriverains et de la section locale du Parti écologiste des Verts.
«Nous sommes surtout opposés à l’emplacement prévu pour ce musée, pourainsi dire au milieu de nulle part, précise Yves Ferrari, président desVerts lausannois. Il n’y a aucun rapport, aucune cohérence par rapportau reste des institutions culturelles de la place. »
Huit particuliers, tous Lausannois, ont aussi déposé une opposition, encommun avec l’association RIVES PUBLIQUES. En substance, ils déplorentque l’on construise trop près du bord de lac. Leur argumentairerappelle la limite généralement admise d’une vingtaine de mètres. Selonl’architecte cantonal Eric Perrette, dans les derniers développementsdu projet, on parle d’un espace de seulement cinq mètres. Les opposantsrappellent qu’il faut prévoir une distance convenable pour réaliser uncheminement riverain public, dans le respect de l’aspect paysager de larive. Ils mettent en avant le fait qu’il deviendrait difficile derefuser aux riverains la permission de construire au bord de l’eau sil’on accepte une dérogation pour le musée cantonal.
Trop haut?
Le Mouvement pour la Défense de Lausanne ajoute à ces arguments lahauteur «exagérée» (plus de 30 m. ) du bâtiment projeté. Il rappelleégalement le caractère parfois violent des vagues à cet endroit – et lerisque qui en découle pour la façade du musée et pour les œuvres qu’ilabritera.
D’autres oppositions peuvent encore parvenir aux services communaux etcantonaux. Il est possible que la Municipalité donne elle aussi sonavis. Avant le premier coup de pioche, il faudra encore «traiter» lesoppositions en fonction du droit existant, et obtenir le feu vert duParlement vaudois pour un crédit d’investissement. Eric Perretterappelle que l’ouverture du musée était initialement agendée pour lafin de la législature à venir, en 2012.
(Jérôme Ducret)
«Tages-Anzeiger»
26. März 2007
Uetikon entscheidet zum Seeufer
Das grosse Bauprojekt Uetikon am See kommt heute vor dieGemeindeversammlung. Sie ist der Höhepunkt in einem langen Streit -aber nicht sein Ende.
Von Rolf Käppeli
Ein junger Uetiker Architekt sorgte 1982 an der Goldküste fürAufregung. Er beschrieb seine Vision, wie die älteste Chemiefabrik derSchweiz, die CU Uetikon, in eine interessante Wohn- undGewerbelandschaft zu verwandeln wäre – in umweltfreundlicher Art mitWind- und Sonnenenergie, direktem Anschluss ans Dorf, die historischenIndustriebauten schützend. Eine Fabrik für Wohnen, Handwerk, Sport undKultur. Eine Zeichnung davon erschien in der «Zürichsee-Zeitung». Nochlange empörte sich die Teppichetage der Fabrik darüber, dass dasfreisinnige Blatt seine Zeitungsspalten dem Querkopf Hannes Strebelgeöffnet hatte. Eine Frechheit nannte man das publizistischeKabinettstück, und auch Uetikons Dorfobrigkeit sah im Autor künftigeinen Nestbeschmutzer.
Heute Abend, ein Vierteljahrhundert später, sind die Seiten vertauscht.Diesmal kommt die Idee für eine Wohnzone von der Fabrik, von der Chemieund Papier Holding CPH, Hannes Strebel sitzt auf der anderen Seite, beiden Gegnern des Gestaltungsplanes – freilich nicht allein. Eine breiteOpposition stemmt sich mit aller Kraft gegen das Projekt, aktiveDorfbewohner, die sich organisiert haben, Natur-, Heimat- undVogelschutzvereine, die nationale Organisation RIVES PUBLIQUES mit Sitzin Mies VD. Auch die Befürworter machen mobil, mit Flugblättern undLeserbriefen. Dabei möchten, scheint es, alle das Gleiche, nämlich ausdem trostlosen Fabrikgelände am See ein schönes Areal für alle machen.Die Düngerproduktion, auf rund der Hälfte des Fabrikgeländesangesiedelt, soll ausgelagert werden und rund 200 Wohnungen Platzmachen. Doch die Zeichen im Dorf stehen auf Sturm. Was ist schiefgelaufen?
Chemische Abfälle im Boden
«Wir würden das Projekt heute nicht mehr machen!» Der Satz, kürzlichaus dem Munde eines Mitglieds der CPH, deutet das Dilemma an: DieFabrikeigentümer haben nicht damit gerechnet, dass ihr Vorhaben einenderartigen Wirbel auslösen würde. Das Projekt hat schlafende Geistergeweckt. Nicht nur die unkonventionellen Ideen aus den 80er-Jahrenerfahren eine Wiedergeburt, weit heftiger noch melden sich die Sündenund Versäumnisse aus vielen Jahrzehnten.
Die nicht entsorgten chemischen Abfälle im Boden, die ungeklärtenrechtlichen und moralischen Fragen, der mickrige Seeanstoss Uetikons,riesige Lagerhallen am kostbaren Seeufer – das alles sind Lasten ausder Vergangenheit. Und nun sollen die industriellen Gebäude zwei- bissechsstöckigen Häusern Platz machen, einzelne fünf Meter vom Uferentfernt, errichtet auf einer breiten Betondecke, damit das Regenwasserdie Sünden im Boden nicht ins Grund- oder Seewasser spült.Verständlich, dass Bewohner fragen, was sie dafür erhalten.
Ein gewagtes Pokerspiel
Die Verantwortlichen der CPH müssen vor sechs Jahren geahnt haben, dasssie ein gewagtes Pokerspiel eingehen. Sie holten schon sehr frühgewichtige öffentliche Vertreter ins Planungsboot, denKantonsbaumeister, Uetikons Gemeindepräsidenten und ein Mitglied desMeilemer Gemeinderats, der zugleich die Zürcher PlanungsgruppePfannenstiel ZPP vertrat. Damit schien ihnen die Öffentlichkeitgenügend vertreten. Während drei, vier Jahren wurde auf leisen Sohlengeplant. Kritische öffentliche Fragen waren unerwünscht. Erst unterDruck, als der Prozess schon weit fortgeschritten war, informierte maninteressierte Bewohner im Dorf. Leitbild und Baumassenziffer, zweientscheidende Vorgaben, waren zu diesem Zeitpunkt längst festgelegt.
Erneuter Rekurs gegen Abstimmung
Der erste Auftritt der Projektleitung wirkte überzeugend, dieUnterlagen des Planungsbüros Metron seriös. Der Gemeinderatunterstützte das Vorhaben frühzeitig. Er hatte zuvor durch eine Studieabklären lassen, ob der Seeuferweg teils mit einem Holzsteg zurealisieren wäre. Erst aber als die Offene Arbeitsgruppe Uetikon Westmit zwei Initiativen «Seepark» aufzeigte, dass man das Gelände auchanders nutzen kann, ohne in die Eigentumsrechte einzugreifen und immernoch mit einer sehr hohen Wertvermehrung des Bodens für die CPH, kamBewegung ins Dorf. Der Uetiker Gemeinderat, vom komplexen Projekt sehrgefordert, vielleicht überfordert, begann nun die Vorlage kritischer zuhinterfragen. Unter anderem stellte er fest, dass der Umfang dereingezonten Fläche, der Perimeter, nicht stimmte. Schliesslich setzteihn die happige Stimmrechtsbeschwerde von «Rives Publiques» in Trab.
Die Ungereimtheiten mehrten sich.
Doch ein Gestaltungsplan lässt sich nicht mehr entscheidend verändern.Man kann nur Ja oder Nein zu ihm sagen. Das werden Uetikons Stimmbürgerheute tun. Unabhängig davon wird der Präsident von RIVES PUBLIQUES,Victor von Wartburg, seinen Rekurs gegen die Abstimmung nochmalseinreichen. Er findet, zu vieles an der Vorlage sei ungeklärt, und erist überzeugt, das aufgeschüttete Gelände am See gehöre dem Volk.Beauftragt von vier Stimmbürgern will er Uetikon West zum gerichtlichenTestfall für alle vergleichbaren Fälle in der Schweiz machen.
«Zürichsee-Zeitung»
26. März 2007
Gemeindeversammlung zum privaten Gestaltungsplan «Uetikon West» –Projekt, Initiative oder eine «Null-Lösung»?
«Uetikon West», Seepark-Initiativen oder gar nichts: HeuteAbend entscheiden die Uetiker über das Land der Chemischen Fabrik amSee.
Daniel Fritzsche
Eigentlich ist es ganz einfach: Die Chemische Fabrik Uetikon mit ihrembeinahe 200-jährigen Firmensitz am Zürichsee will ihre Düngerproduktionund -lagerung an einen anderen Ort versetzen. Auf dem frei werdenden,40 000 Quadratmeter grossen Areal sollen Wohnungen undGewerberäumlichkeiten an bester Seelage entstehen. Die Chemie + PapierHolding (CPH), die Muttergesellschaft der CU Chemie Uetikon AG, hat inZusammenarbeit mit dem Gemeinderat einen Gestaltungsplan erarbeitet,über den die Stimmberechtigten heute Abend in der Sporthalle Riedwiesbefinden werden.
Eine Abstimmung ist nötig, weil das ursprüngliche Industrieland in eineWohnzone umgezont werden soll – ein Privileg, das derGemeindeversammlung zusteht. Die CPH wirbt für ihren Gestaltungsplanmit folgenden Argumenten: 750 Meter Seeuferweg zwischen Schiffsteg undGemeindegrenze Meilen, 4000 Quadratmeter Naturschutzgebiet (im Rotholz,auf Meilemer Boden), 4700 Quadratmeter grosser öffentlicher Platz mitLandihalle als Gemeinschaftszentrum, 150 bis 200 Wohnungen und 150 bis250 neue Arbeitsplätze. Falls das Volk den Gestaltungsplan der CPHablehnt, werde das Gelände bis auf Weiteres industriell genutzt,verkündeten der CPH-Präsident und andere Entscheidungsträgerwiederholt. Der Gemeinderat Uetikon unterstützt den privatenGestaltungsplan «Uetikon West». Die Abstimmung darüber wird das ersteund wohl umstrittenste Traktandum des heutigen Abends sein.
Die Eigentumsverhältnisse
In den letzten Wochen und Monaten haben sich immer mehrInteressengruppen gebildet, die ihre jeweilig eigenen Vorstellungen von«Uetikon West» präsentierten. Die Offene Arbeitsgruppe (Ofag), dasZukunftsforum, der Heimatschutz, Natur- und Vogelschutzvereine, derZürichsee Landschaftsschutz und «Rives Publiques» meldeten allesamtOpposition gegen den Gestaltungsplan der CPH an. Der Verein RIVESPUBLIQUES mit Sitz im Waadtland will die Eigentumsverhältnisse desursprünglichen Konzessionslandes (aufgeschüttetes Land, das eigentlichim Besitz des Kantons ist) auf juristischem Weg klären. DerVereinspräsident hat im «ZSZ»-Interview (Ausgabe vom 17. März)angekündet, dafür bis vor Bundesgericht zu gehen (siehe Kasten).
Die Ofag hat sich nebenbei als wichtigste Oppositionsgruppeherauskristallisiert: Mit Unterstützung der Präsidentinnen der Grünen,Grünliberalen und CVP Uetikon hat die Ofag zwei Initiativen lanciert –sie bilden Geschäft zwei und drei des heutigen Abstimmungsabends. Dieerste Initiative, die «Planungsinitiative Seepark», verlangt eineandere Umzonung als der Gestaltungsplan der CPH. Nur rund zwei Dritteldes Areals (20 000 Quadratmeter) sollen zur Wohnzone mitGewerbeerleichterung werden. Den Rest (10 000 Quadratmeter) verplantdie Ofag als Freihalte- und Erholungszone direkt am See. Die Ofagvermutet, dass die CPH auch mit dieser Umzonung eine profitableÜberbauung realisieren könnte und würde.
Jahrelanger Rechtsstreit?
Die zweite Initiative der Ofag beinhaltet eine allgemeine Anregung anden Gemeinderat: Die Freihalte- und Erholungszone (aus der erstenSeepark-Initiative) soll von der Gemeinde für den öffentlichen Nutzenerworben werden. Die genauen Nutzungsmöglichkeiten könnten dann erneutder Gemeindeversammlung unterbreitet werden. Der Gemeinderat befürchtetbei einer allfälligen Annahme der beiden Initiativen einen jahrelangenRechtsstreit mit dem vermeintlichen Eigentümer des Areals – der CPH.
Die vierte Vorlage der heutigen Gemeindeversammlung wird wohl wenigerzu reden geben: Sie betrifft einen Erschliessungsplan. Er gibtAufschluss über die öffentlichen Werke und Anlagen(Kanalisationsleitungen beispielsweise), die für die Groberschliessungder Bauzonen notwendig würden. Die Kosten dafür würden sich für dieGemeinde Uetikon auf 500 000 Franken belaufen.
Rekurs geht weiter
Nachdem der Bezirksrat Meilen den Stimmrechtsrekurs von «RivesPubliques» gegen die Gemeindeabstimmung von heute Abend abgewiesen hat,reicht der Verein heute einen weiteren Rekurs beim ZürcherRegierungsrat ein. Die Kritikpunkte sind immer noch die gleichen. Esgeht primär um die Eigentumsfrage: Wem gehört das Areal am See? Weitersoll geklärt werden, wer für die Beseitigung der Altlasten aufzukommenhat. Der Bezirksrat ist auf den Rekurs von «Rives Publiques» nichteingetreten, weil die fünftägige Einreichungsfrist nicht eingehaltenwurde und der Bezirksrat für die meisten der Kritikpunkte nichtzuständige Instanz ist. (dfr)
24 heures Nord Vaudois
26 mars 2007
Les rives du lac seront-elles publiques?
Pour ne pas avoir inscrit de chemin riverain dans un plancommunal, le village se retrouve sur les bancs du Tribunaladministratif (TA). Une association tente d’obtenir une jurisprudenceexemplaire.
L’Association RIVES PUBLIQUES se bat pour le libre accès aux rivesdes lacs et cours d’eau. C’est à Mies, commune où elle a été fondée ily a quatre ans, qu’elle entend obtenir une décision de justice quiobligerait les communes à mieux prendre en compte le plan directeurcantonal des rives vaudoises du Léman. Ce dernier prévoit uncheminement riverain le long du lac. Or, dans son plan générald’affectation, la Municipalité de Mies n’en faisait aucune mention.L’opposition de RIVES PUBLIQUES ayant été levée par le Conseilcommunal, l’association a donc fait recours au Tribunal administratif(TA). Dans cette affaire, certains représentants de la Commission desrives du lac (aménagement du territoire et service des eaux et du sol)souhaitent une application du plan cantonal. La Conservation de lanature et de la faune en revanche n’a pas envie que l’on piétine laréserve naturelle des Crénées. Ce sera donc au Tribunal administratifde trancher. (M.S.)
24 heures La Côte
26 mars 2007
«Un passage contre une concession de grève?»
Président de RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg entend utilisertoutes les stratégies pour ouvrir la voie à un cheminement public surles rives. Son association a ainsi saisi l’opportunité de faire uneopposition contre le renouvellement d’une concession d’eau pour unedigue en maçonnerie, existante depuis le début du XXe siècle, surune parcelle riveraine privée. Selon son avocat, Me Thierry Thonney,une telle concession ne devrait plus être accordée, à moins qu’unpassage public ne soit réservé le long de la rive. Or, si cetteservitude existe, des obstacles (murs et clôtures) empêchent le publicd’y accéder. Pour l’association, rendre inaccessible la servitude depassage en contrepartie de la concession de grève est contraire aurèglement d’application de la loi de 1944 sur l’utilisation des lacs etcours d’eau. A Mies, seize propriétés riveraines sur dix-sept sontgrevées de cette servitude.
24 heures La Côte
26 mars 2007
Intérêts publics et privés font des vagues sur les rives deMies
Pour ne pas avoir inscrit de chemin riverain dans un plancommunal, Mies se retrouve sur les bancs du Tribunal administratif(TA). Une association tente d’obtenir une jurisprudence exemplaire.
L’Association RIVES PUBLIQUES se bat pour le libre accès aux rivesdes lacs et cours d’eau de toute la Suisse. Mais c’est à Mies, communeoù elle a été fondée il y a quatre ans, qu’elle entend obtenir unedécision de justice qui obligerait les communes à mieux prendre encompte le plan directeur cantonal des rives vaudoises du Léman. Cedernier prévoit un cheminement riverain le long des rives du lac. Or,dans son plan général d’affectation, soumis à l’enquête publiquecomplémentaire à la fin de l’année 2005, la Municipalité de Mies n’enfaisait aucune mention. L’opposition de RIVES PUBLIQUES ayant été levéepar le Conseil communal, l’association a donc fait recours au Tribunaladministratif (TA).
Chemin sous réserve
Mardi dernier, le TA s’est ainsi rendu à Mies pour uneinspection locale et pour entendre les différents protagonistes del’affaire, y compris les services de l’Etat qui ont des intérêtsdivergents. En effet, alors que certains représentants de la Commissiondes rives du lac (aménagement du territoire et service des eaux et dusol) souhaitent une application du plan cantonal, la Conservation de lanature et de la faune n’a pas envie que l’on piétine l’une de ses plusimportantes réserves naturelles du Léman.
Le domaine privé et historique des Crénées, avec son parc de 8hectares et son château, abrite en effet dans sa cariçaie un véritablesanctuaire de la faune et de la flore (lire ci-dessous). Sa zoneriveraine a été classée réserve naturelle en 1982, dans le plan dezones de la commune, et dès 2001, réserve d’oiseaux d’eau et demigrateurs d’importance nationale. A ce titre, personne, à part desscientifiques, ne peut y mettre les pieds: toute la berge, jusqu’à laplage de Mies, est un secteur de rive biologiquement sensible.
Un tracé quand même?
Dans ce contexte, tout le monde est d’accord sur le fait quecette réserve est intouchable. Mais les avis diffèrent sur le tracé quepourrait prendre un cheminement riverain entre la frontière genevoise(Versoix) et la plage de Mies. «Nous n’avions aucune raison d’inscrireun cheminement au PGA puisqu’il figure au plan cantonal et dans notreplan directeur localisé», se défend le syndic de Mies PatriceEngelberts. Certes, mais ce dernier fait passer le cheminement entreVersoix et Les Crénées le long de la route Suisse, puis jusqu’à laplage sur le chemin de Châtillons, derrière les résidences du bord dulac.
«Le long de la route cantonale, soumise à gros trafic, ce n’est pasadmissible», a déploré Daniel von Siebenthal, président de laCommission cantonale des rives. Selon lui, les autorités locales n’ontjamais essayé d’étudier une variante plus proche du lac.
Le Grand Conseil ayant laissé aux communes le soin de concrétiser lesobjectifs du plan cantonal des rives, en assurant «dans la mesure dupossible» la réalisation du cheminement riverain, on ne peut imposeraux autorités locales un tracé.
Pour l’avocat des recourants, Me Thierry Thonney, la zone protégée desCrénées sert d’alibi pour ne rien faire, car un seul passage sur larive nécessiterait une expropriation, des servitudes existant partoutailleurs, sauf aux Crénées. Si la cour admet la qualité pour recourirde l’association, elle devra se prononcer sur le fond, à savoir si leplan directeur des rives oblige la commune à prévoir un cheminementdans son PGA.
Un patrimoine historique et naturel
Construit en 1859 par le comte Alexandre-Joseph de Pourtalès,grand-père de l’écrivain Guy de Pourtalès, le château des Crénées, avecson jardin à la française, sa ferme, son potager, ses ruraux style«chalet suisse», avec pigeonnier et pavillon de plaisance, appartientdepuis soixante ans à une société immobilière. Son administrateuractuel, Bruno Hug, qui a développé une véritable passion pour cedomaine, entend protéger ce patrimoine historique et naturel de toutintrus. La tornade qui s’est abattue en juillet 2005 sur Mies, cassantune centaine d’arbres dans le parc, lui a donné l’occasion de lancer,en partage avec le canton, des travaux de revitalisation de la réservenaturelle. «L’échange d’eau entre les deux étangs, envasés, ne sefaisait plus», explique M. Hug. Les 4000 m³ de vase draguésont été épandus sur le parc, dont la terre végétale avait été décapéeauparavant, puis replantée d’arbres. Figurant au plan directeurcantonal comme l’une des «grandes propriétés» du Léman, le domaine estaujourd’hui soumis à l’élaboration d’un plan de quartier qui luiréservera des droits à bâtir plus limités qu’actuellement. «Je ne peuximaginer que le public puisse passer au milieu de la propriété pouréviter la zone naturelle», estime M. Hug.
«Un passage contre une concession de grève»
Président de RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg entendutiliser toutes les stratégies pour ouvrir la voie à un cheminementpublic sur les rives. Son association a ainsi saisi l’opportunité defaire une opposition contre le renouvellement d’une concession d’eaupour une digue en maçonnerie, existante depuis le début du XXe siècle,sur une parcelle riveraine privée. Selon son avocat, Me ThierryThonney, une telle concession ne devrait plus être accordée, à moinsqu’un passage public ne soit réservé le long de la rive. Or, si cetteservitude existe, des obstacles, murs et clôtures, empêchent le publicd’y accéder. Pour l’association, rendre inaccessible la servitude depassage en contrepartie de la concession de grève est contraire aurèglement d’application de la loi de 1944 sur l’utilisation des lacs etcours d’eau. A Mies, seize propriétés riveraines sur dix-sept sontgrevées de cette servitude. (M.S.)
«24 heures»
25 mars 2007
Intérêts publics et privés font des vagues sur les rives de Mies
SENTIER RIVERAIN
Pour ne pas avoir inscrit de chemin riverain dans un plancommunal, Mies se retrouve sur les bancs du Tribunal administratif. Uneassociation tente d’obtenir une jurisprudence exemplaire.
L’Association RIVES PUBLIQUES se bat pour le libre accès aux rives deslacs et cours d’eau de toute la Suisse. Mais c’est à Mies, commune oùelle a été fondée il y a quatre ans, qu’elle entend obtenir unedécision de justice qui obligerait les communes à mieux prendre encompte le plan directeur cantonal des rives vaudoises du Léman. Cedernier prévoit un cheminement riverain le long des rives du lac. Or,dans son plan général d’affectation, soumis à l’enquête publiquecomplémentaire à la fin de l’année 2005, la Municipalité de Mies n’enfaisait aucune mention. L’opposition de RIVES PUBLIQUES ayant été levéepar le Conseil communal, l’association a donc fait recours au Tribunaladministratif (TA).
Chemin sous reserve
Le TA s’est ainsi rendu à Mies pour une inspection locale et pourentendre les différents protagonistes de l’affaire, y compris lesservices de l’Etat, appelés à se déterminer. Ces derniers (aménagementdu territoire, Service des eaux et du sol et le Centre de conservationde la faune et de la nature) avaient pris position en faveur du recoursde l’Association RIVES PUBLIQUES, afin d’obtenir une application duplan cantonal. Sous réserve pour Philippe Gmür, conservateur de lanature, d’un examen particulier du secteur des Crénées. Ce domaineprivé et historique, avec son parc de 8 hectares et son château, abriteen effet dans sa cariçaie un véritable sanctuaire de la faune et de laflore (lire ci-dessous). Sa zone riveraine a été classée réservenaturelle en 1982, dans le plan de zones de la commune, et dès 2001,réserve d’oiseaux d’eau et migrateurs d’importance nationale. A cetitre, personne, à part des scientifiques, ne peut y mettre les pieds:toute la berge, jusqu’à la plage de Mies, est un secteur de rivebiologiquement sensible.
Un tracé quand même?
Dans ce contexte, tout le monde est d’accord sur le fait que cetteréserve est intouchable. Mais les avis diffèrent sur le tracé quepourrait prendre un cheminement riverain entre la frontière genevoise(Versoix) et la plage de Mies. «Nous n’avions aucune raison d’inscrireun cheminement au PGA puisqu’il figure au plan cantonal et dans notreplan directeur localisé», se défend le syndic de Mies PatriceEngelberts. Certes, mais ce dernier fait passer le cheminement entreVersoix et Les Crénées le long de la route Suisse, puis jusqu’à laplage sur le chemin de Châtillons, derrière les résidences du bord dulac.
«Le long de la route cantonale, soumise à gros trafic, ce n’est pasadmissible», a déploré Daniel von Siebenthal, président de laCommission cantonale des rives. Selon lui, les autorités locales n’ontjamais essayé d’étudier une variante plus proche du lac. Le GrandConseil ayant laissé aux communes le soin de concrétiser les objectifsdu plan cantonal des rives, en assurant «dans la mesure du possible» laréalisation du cheminement riverain, on ne peut imposer aux autoritéslocales un tracé.
Pour l’avocat des recourants, Me Thierry Thonney, la zone protégée desCrénées sert d’alibi pour ne rien faire, car un seul passage sur larive nécessiterait une expropriation: des servitudes existent partoutailleurs, sauf aux Crénées. Si la cour admet la qualité pour recourirde l’association, elle devra se prononcer sur le fond, à savoir si leplan directeur des rives oblige la commune à prévoir un cheminementdans son PGA.
«Un passage contre une concession de grève»
Président de RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg entend utilisertoutes les stratégies pour ouvrir la voie à un cheminement public surles rives. Son association a ainsi saisi l’opportunité de faire uneopposition contre le renouvellement d’une concession d’eau pour unedigue en maçonnerie, existante depuis le début du XXe siècle, surune parcelle riveraine privée. Selon son avocat, Me Thierry Thonney,une telle concession ne devrait plus être accordée, à moins qu’unpassage public ne soit réservé le long de la rive. Or, si cetteservitude existe, des obstacles (murs et clôtures) empêchent le publicd’y accéder. Pour l’association, rendre inaccessible la servitude depassage en contrepartie de la concession de grève est contraire aurèglement d’application de la loi de 1944 sur l’utilisation des lacs etcours d’eau. A Mies, seize propriétés riveraines sur dix-sept sontgrevées de cette servitude.
«Tages-Anzeiger»
22. März 2007
Abstimmung kann stattfinden
Die Gemeindeversammlung zum privaten Gestaltungsplan «Uetikon West» vomkommenden Montag, 26. März, kann planmässig durchgeführt werden. DerBezirksrat hat gestern entschieden, nicht auf den Stimmrechtsrekurs desVereins «Rives Publiques» einzutreten.
Der Verein hatte Zweifel an der Neutralität des Gemeinderats in SachenGestaltungsplan «Uetikon West» angemeldet und die Absetzung derAbstimmung verlangt. Der Gemeinderat Uetikon hatte am Dienstagfristgerecht seine Stellungnahme zum Rekurs abgeschickt.
Der Bezirksrat tritt aus zwei Gründen nicht auf dieStimmrechtsbeschwerde ein, wie die Gemeinde Uetikon gestern in einerMedienmitteilung verlauten liess. Die Rekurrenten hätten hauptsächlichinhaltliche Mängel des Gestaltungsplans gerügt. Für die Beurteilungdieser Mängel sei der Bezirksrat nicht zuständig: Solche Mängel könntenerst nach der Gemeindeversammlung über den Gestaltungsplan bei derBaurekurskommission gerügt werden.
Ausserdem, teilt der Gemeinderat weiter mit, sei die fünftägige Fristzur Rüge von Fehlern in den Abstimmungsunterlagen nicht eingehaltenworden. Diese sei fünf Tage nach Publikation der Abstimmungsbroschürenabgelaufen. Die Rekurrenten hätten keine besonderen Gründe geltendgemacht, weshalb sie die angeblichen Mängel erst zu einem späterenZeitpunkt entdeckt hätten. Der Gemeinderat zeigt sich erleichtert überden klaren Entscheid, den der Bezirksrat in kurzer Zeit gefällt hat.
Weniger begeistert wird Victor von Wartburg vom Verein RIVES PUBLIQUESsein. Bereits vor Einreichen seines Rekurses hatte er wenig Verständnisfür die 5-Tage-Frist aufgebracht. Es sei unmöglich, innert fünf Tageneine Stimmrechts-Beschwerde über inhaltliche Mängel zu verfassen. Nurschon der Umweltverträglichkeits-Bericht zähle 250 Seiten, die gelesenwerden müssten. Dazu kämen verschiedene Gutachten,Abstimmungsbroschüren, Grundbuchauszüge. Aus diesen Gründen müsste einelängere Frist gewährt werden, so von Wartburgs frühere Äusserungen. Ihmbleibt die Möglichkeit, die 5-Tage-Frist für einen weiteren Rekurs beimRegierungsrat einzuhalten. (ps)
«Zürichsee-Zeitung»
22. März 2007
Stimmrechtsrekurs abgewiesen
Der Gemeindeversammlung zu «Uetikon West» steht nun nichts mehrim Weg.
Daniel Fritzsche
«Der Bezirksrat hat entschieden, auf den Stimmrechtsrekurs gegen dieGemeindeversammlung vom 26. März nicht einzutreten», teilteBezirksratspräsident Ueli Hofmann gestern Abend mit.
Der Rekurs von vier Uetikern, die vom Verein RIVES PUBLIQUESvertreten wurden, habe die notwendige Frist – fünf Tage abVeröffentlichung der Abstimmungsunterlagen – nicht eingehalten.Ausserdem sei der Bezirksrat gar nicht zuständig für die meistenKritikpunkte, welche die Beschwerdeschrift aufführte, sagte Hofmann.Zuständig für die Klärung der Eigentumsfrage (Wem gehört dasChemie-Land am See?) sei zum Beispiel die Baurekurskommission.
«Rives Publiques» wird die jüngste Entwicklung wenig stören. ImInterview mit der «ZSZ» (Ausgabe vom 17. März) hielt VereinspräsidentVictor von Wartburg fest: «Was auch immer passieren wird, wir wollenvor Gericht.» Falls der Rekurs abgelehnt würde, gelange er weiter anden Regierungsrat, dann ans Verwaltungsgericht und schliesslich ansBundesgericht. Angesichts der komplizierten Faktenlage sei die Fristvon fünf Tagen überhaupt nicht einzuhalten gewesen, erläuterte vonWartburg damals.
Für die Gemeindeversammlung vom nächsten Montag bedeutet das: Siekann planmässig durchgeführt werden. Gemeindepräsident Kurt Hänggizeigte sich gestern erleichtert: «Wir sind froh, dass der Bezirksrat soentschieden hat.» Für die grosse Abstimmung vom kommenden Montagabendin der Sporthalle Riedwies sei alles bereit.
«Tages-Anzeiger»
17. März 2007
«Dieser Fall gehört vors Gericht»
Von Petra Schanz
Der Verein RIVES PUBLIQUES bezweifelt, dass der Eigentumseintragder CPH rechtmässig ist. Er fordert daher eine Klärung des Falls vorGericht und die Absetzung der Abstimmung.
Bis gestern hatte die Gemeinde Uetikon Zeit, Stellung zurStimmrechts-Beschwerde des Vereins RIVES PUBLIQUES zu nehmen. DerVerein hatte diese beim Bezirksrat Meilen gegen die Abstimmung über denUetiker Gestaltungsplan eingereicht. Bis zum gestrigenRedaktionsschluss war beim Bezirksrat noch keine Stellungnahmeeingetroffen, wie Bezirksratsschreiberin Judith Eberhard informierte.«Wir haben eine Fristerstreckung bis am nächsten Dienstag verlangt»,teilt der Uetiker Gemeindeschreiber Peter Schlumpf mit.
Der Verein RIVES PUBLIQUES hatte am 12. März eine Ergänzung zurBeschwerde beim Bezirksrat eingereicht (TA vom 15.3.). Darin bezieht ersich auf ein Zitat aus dem Büchlein «175 Jahre Chemie Uetikon», in demfestgehalten ist, dass der Uetiker Jakob Hepp, der eine Lehre auf demNotariat gemacht hatte, 1918 dank seiner Kenntnisse imLiegenschaftswesen für die kaufmännische Abteilung in der ChemischenFabrik Uetikon eingestellt wurde.
Grundbucheintrag nichtig
«Von der Notariatspraxis her hatte sich Hepp sein Flair und Geschick inder Abklärung der immer komplizierteren Landkonzessionen und beimLanderwerb bewahrt», ist im Auszug aus dem Büchlein zu lesen. Für RIVESPUBLIQUES verstärkt sich damit der Verdacht, dass Hepp eingestelltwurde, um den Konzessionslandbesitz auf Zeit in ein «behauptetesEigentum» der Chemie Uetikon umzuschreiben. Dies sei damals wie heuteein unerlaubter und somit nichtiger Eigentumseintrag. Konzessionslandbleibe trotz Eigentumsvermerk im Grundbuch Konzessionsland, zumindestbis ein publizierter Kaufvertrag vorliege. Ein Eigentumseintrag ohneRechtsgrundlage eines legalisierten Verkaufvertrages des Staates sagenur, wer das Konzessionsland nutzen dürfe. Zudem dürfe es nur dem Zweckentsprechend genutzt werden, der bei der Erteilung der Konzessionausgewiesen war, und nicht für einen späteren, vom Ursprungabweichenden Bedarf, so RIVES PUBLIQUES. Dieser Fall gehöre vorsGericht, findet der Verein und fordert, dass die Abstimmung vom 26.März an der Gemeindeversammlung abgesetzt wird.
Gemeindeschreiber Peter Schlumpf will sich zur Konzessionsproblematiknicht äussern. «Das war von Anfang an ein Geschäft des Regierungsrates.Die Gemeinde hat an den Abklärungen des Regierungsrates nie gezweifeltund verlässt sich darauf», so Schlumpf. Das Komitee Pro Uetikon Westwill ebenfalls keine Stellungnahme abgeben. «Wir warten den Entscheiddes Bezirksrates ab und beurteilen dann die Lage neu», sagt HansGantner.
(…/…)
«Zürichsee-Zeitung»
17. März 2007 – Frontseite
Kritik aus dem Waadtland – «Uetikon West» verhindern
«Rives Publiques» ist sicher: Das Chemie-Areal gehört dem Volk.
«Was auch immer passieren wird, wir wollen vor Gericht», sagt Victorvon Wartburg im «ZSZ»-Interview. Der Präsident des Vereins RIVESPUBLIQUES will alle Rechtsmittel ausschöpfen, um den privatenGestaltungsplan Uetikon West zu verhindern und dieEigentumsverhältnisse des Chemielands am See zu klären. «Das Volk istrechtmässiger Besitzer des Areals», sagt von Wartburg bestimmt.
Flair und Geschick
Doch wie hat es die Chemie +Papier Holding (CPH) geschafft, heutetrotzdem als Eigentümerin des Konzessionslandes zu gelten? Victor vonWartburg hat recherchiert und eine Festschrift mit dem Titel «175 JahreChemie Uetikon» gefunden. Darin ist von einem ausgebildeten Notar,Jakob Hepp, die Rede. Er wurde 1918 von der Chemie Uetikon eingestellt.In der Festschrift wird die Einstellung begründet: «Von derNotariatspraxis her hatte sich Hepp sein Flair und Geschick in derAbklärung der immer komplizierteren Landkonzessionen und beimLanderwerb bewahrt.» Von Wartburg vermutet, dass Hepp zwischen 1918 und1924 den Konzessionslandbesitz auf Zeit «unzulässigerweise» in Eigentumder Chemie Uetikon umschreiben liess. «Das ist wie ein Krimi», sagt vonWartburg. Beweisen lässt sich die Vermutung aber nicht. (dfr)
«Zürichsee-Zeitung»
17. März 2007 – Interview
Mies/Uetikon – Victor von Wartburg, streitbarer Präsident desVereins RIVES PUBLIQUES, im «ZSZ»-Interview
«Ich bin doch kein Verhinderer»
Victor von Wartburg hat sich vorgenommen, «Uetikon West» aufjuristischem Weg zu Fall zu bringen – koste es, was es wolle.
Interview Daniel Fritzsche
Victor von Wartburg hat wenig Zeit: Seit Wochen arbeitet er rund um dieUhr an «der Sache». Hier eine Einsprache, dort eine Stellungnahme;Treffen mit seinem Rechtsberater, Telefonate, E-Mails, Briefe. Und -das wird im Laufe des Gesprächs mit dem umtriebigen Frührentner undPräsidenten des Vereins RIVES PUBLIQUES schnell klar – das war erst derAnfang. Victor von Wartburg ist auf einer Mission: Er will den privatenGestaltungsplan Uetikon West auf dem Rechtsweg verhindern. Sein Vereinhat andere Vorstellungen von dem, was mit dem Gelände, auf dem heutedie Chemische Fabrik Uetikon steht, geschehen soll.
Herr von Wartburg, was stört Sie eigentlich dermassen amGestaltungsplan Uetikon West?
Victor von Wartburg: Das absolute Hauptproblem ist, dass der StaatKonzessionsland verschenken will oder verschenkt hat. Heute behauptetdie CPH (Chemie + Papier Holding), dass sie die Besitzerin des Arealsist. Es ist aber nicht möglich, dass ein Privater je Konzessionslandbesitzen könnte.
Der Gemeinderat Uetikon und der Regierungsrat verweisen aufrechtliche Gutachten, welche die Eigentumsfrage klären: Das Land gehörtder CPH.
Jedermann kann einen Rechtsanwalt finden, der ein Gutachten schreibt,das dem Auftraggeber gefällt. Eine Konzession ist im Prinzip eineinfaches Dokument. Es muss die Eigentumsverhältnisse belegen. In derBasiskonzession für das Chemie-Areal von 1924 ist keinEigentumsnachweis für die CPH zu finden. Obwohl auf dem Titelblattseltsamerweise die CU Chemie Uetikon AG als Besitzerin angegeben ist.
Warum ist das seltsam?
Die Jubiläumsschrift «175 Jahre Chemie Uetikon» dürfte uns bei derKlärung der Eigentumsfrage helfen. Das ist wie ein Krimi. Die Schriftlässt vermuten, dass damals ein gewisser Jakob Hepp, Vizedirektor derCU und gelernter Notar, den Konzessionslandbesitz auf Zeitunzulässigerweise in behauptetes Eigentum der CU umschreiben liess. DieAnmeldung der Basiskonzession in 1924, sechs Jahre nach Einstellung vonJakob Hepp 1918, kann diesen Verdacht nur verstärken.
Andere sagen, der Kanton habe das Land der CPH geschenkt. WelchesInteresse hätte der Staat daran, sein Land an eine private Firma zuverschenken?
Solange die Eigentumsfrage nicht beantwortet ist, kann man nurVermutungen anstellen. Falls der Kanton mitschuldig ist, wäre esmöglich, dass die Altlastensituation eine Rolle spielt oder gespielthat. Wahrscheinlich hat der Kanton Angst bekommen, dass er wegenhorrenden Sanierungskosten zur Kasse gebeten wird. Anscheinend hat dieCPH von mehrstelligen Millionenbeträgen gesprochen, wohl um den Kantonzu erpressen. Vielleicht kostet die Altlasten-Sanierung letztlich vielweniger. Bezahlen muss der Kanton aber sowieso nichts.
Weshalb nicht?
Das ist klar geregelt: Der Verursacher von Altlasten, also die CPH,bezahlt auch deren Sanierung. Das steht unter anderem so imAbstimmungsbüchlein zur Gemeindeversammlung. Alle anderen Behauptungensind Angstmacherei oder Erpressung.
Die CPH ist seit über 150 Jahren in Uetikon. Sie hat Arbeitsplätzegeschaffen und zum wirtschaftlichen Aufschwung beigetragen. Sollte manihr jetzt nicht etwas entgegenkommen?
Auf keinen Fall. Bei dieser Sache dürfen überhaupt keine Emotionenmitspielen. Man schenkt ja einem Mieter, der sich korrekt benimmt, auchnicht plötzlich die ganze Wohnung – und gut reinigen muss er sie auch,bevor er sie zurückgibt. Wenn Sie jemandem ein Stück Land zur Verfügungstellen, dürfen Sie erwarten, dass er es korrekt bewirtschaftet,unterhält und keinen Schaden anrichtet. So stehts auch in der Anmerkungzur Basiskonzession. Gerade hier hat die CPH aber mit ihren Altlastengepfuscht.
Sie lehnen ja nicht nur den Gestaltungsplan Uetikon West ab,sondern auch die Seepark-Initiativen. Wären diese nicht ein guterKompromissvorschlag?
Nein, weil die Initiativen zu einem Teil des Gestaltungsplanseinwilligen. Anstatt vorne am See würde dann einfach weiter hintengebaut. Das ändert am Problem nichts. Das Grundstück gehört dem Volk.Die Leute von diesem Gegenprojekt haben nicht an die allesentscheidende Eigentumsfrage gedacht.
Wagen wir einen Blick in die Zukunft. Sie haben einen Wunsch frei:Wie soll das CU-Areal in 50 Jahren aussehen?
Zuerst müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt sein. Als Zweitesmüssen die Altlasten komplett entfernt werden. Sonst könnte die Gefahreiner ernsthaften Kontaminierung des Zürichsees weiterhin bestehen. DerDüngerbau sollte ausserdem als schützenswertes Gebäude nach Möglichkeitsaniert werden. Und man müsste einen Richtplan für das gesamte Arealerstellen mit der klaren Festlegung von Bereichen für die öffentlicheNutzung. Danach könnte man, falls man etwas für den öffentlichen Nutzenbauen möchte, einen Architektur-Wettbewerb lancieren.
Und wie soll all das erreicht werden? Die CPH sagt, dass sie fürweitere Jahre Dünger produzieren möchte, falls ihr Gestaltungsplanabgelehnt würde.
Nachdem die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und das Volk alsBesitzer des Areals feststeht, müsste der Kanton überdenken, ob er derCPH eine weitere Konzession erteilen möchte. Immerhin hat die CPH dasGelände über die Jahre vollständig kontaminiert. Die Ausarbeitung einesneuen befristeten Konzessionsvertrags wäre eine gewaltige Aufgabe.Falls eine weitere Konzession überhaupt erteilt würde – was ich wegenden Umweltproblemen für unwahrscheinlich halte –, müsste die CPH einejährliche Konzessionsgebühr entrichten. Ausserdem finde ich, dass dieCPH eine Strafgebühr für ihre jahrelange schwere Bodenverseuchungzahlen müsste.
Kehren wir in die Gegenwart zurück: Ihr Stimmrechtsrekurs gegen dieGemeindeversammlung vom 26. März liegt derzeit beim Bezirksrat. Was tunSie, wenn der Rekurs abgelehnt wird?
Dann geht er weiter an den Regierungsrat. Wenn dieser ebenfalls nichtauf den Rekurs eingeht, geht er vors Verwaltungsgericht und dann vorsBundesgericht. Falls die Gemeindeversammlung in rund einer Wocheabgehalten wird, schicken wir sofort einen neuen Rekurs und fechtendamit die Abstimmung an. Dann geht der ganze Zirkus weiter. Es gilt aufalle Fälle festzuhalten: Was auch immer passieren wird, wir wollen vorGericht, um klare Grundlagen für effizientes Handeln zu schaffen -übrigens nicht nur für Uetikon.
Gewisse Leute werden Sie einen Verhinderer schimpfen.
Das sagen nur Leute, die nichts von der Sache verstehen und noch nichtbegriffen haben, in welchem Ausmass das Volk hinters Licht geführtwird. Wir als Verein wollen in erster Linie Unfug verhindern. Wenn inUetikon 300 Mio. Franken «verbetoniert» sind, dann ist es bereits zuspät. Das muss man machen, bevor es passiert. Die wahren Verhinderersind jene, die verhindern, dass das Volk sein Seeufer zurückbekommt.Ich bin doch kein Verhinderer. Als Verein nehmen wir lediglich alleRechtsmittel wahr. Das ist ein legitimes Mittel. Über die Jahre habeich gemerkt, dass man auf dem langwierigen politischen Weg viel wenigererreicht als auf dem schnellen juristischen.
Glauben Sie, dass dieser Weg zum Erfolg führen wird?
In der Schweiz gibt es zu viele Fatalisten, die den Kopf in den Sandstecken und nicht auf ihrem Recht beharren. Wir müssen nur mutig genugsein, dann erreichen wir unsere Ziele. Die Gesetze stehen klar aufunserer Seite.
«Zürichsee-Zeitung»
17. März 2007
«Uetikon West» – so stehts
Die Gemeindeversammlung soll trotz Stimmrechtsrekurs (durchRIVES PUBLIQUES eingereicht) termingerecht stattfinden.
Vom Bezirksrat Meilen ist derzeit wenig zu erfahren. DerStimmrechtsrekurs (Anmerkung: Durch RIVES PUBLIQUESeingereicht) gegen die Gemeindeversammlung vom 26. März («ZSZ»vom 10. März) ist hängig. «Wir werden wieder informieren, sobald einEntscheid gefallen ist», sagte Bezirksratsschreiberin Judith Eberhardgestern. Der Gemeinderat arbeitet derweil unter Beizug einesRechtsanwalts an einer Stellungnahme für den Bezirksrat. Dank einerFristverlängerung hat er dafür noch bis nächsten Dienstag Zeit.Gemeindeschreiber Peter Schlumpf bereitet unterdessen dieGemeindeversammlung vor, die in der Sporthalle Riedwies termingerechtstattfinden soll.
Für Aufregung hat vor kurzem eine Äusserung von Sören Rohweder,Sprecher der Offenen Arbeitsgruppe Uetikon West (Ofag), gesorgt. Aneinem Informationsabend («ZSZ» vom 14. März) warf er der CPH vor, ihrePlanungsfläche heimlich um 4000 m2 auf 34 000 m2 vergrössert zu haben.Es handelt sich dabei um ein Grundstück zwischen der Seestrasse und denBahngleisen. Heute stehen dort Silos des Unternehmens GebrüderSchneider. Im Gestaltungsplan, der öffentlich aufgelegen ist, ist dasGelände noch nicht zur Umzonung von einer Industrie- in eine Wohnzonebestimmt gewesen. Die zusätzliche Aufzonung wurde nötig, damit dieBaumassenziffer von 2,5 nicht verletzt wird. Das bestätigt auchGemeindeschreiber Peter Schlumpf. «Das ist aber ein normaler Vorgang»,fügt er an. Die Gemeinde habe sich rechtlich abgesichert. Schlumpfverspricht zudem: «Auf der zusätzlichen Fläche werden keine Gebäudegebaut.» (dfr)
«Tages-Anzeiger»
12. März 2007
Rekurs nach Behörden-Odyssee
Der Uetiker Guido Rudolphi stellte kritische Fragen zu «See You».Weil sie niemand beantwortet hat, kämpft er nun mit RIVES PUBLIQUESgegen das Bauprojekt.
Von Martin Mühlegg
Wie stark sind das Areal der Chemie Uetikon und die angrenzendenGebiete mit Giften verseucht? Laut dem kantonalen Amt für Abfall,Wasser, Energie und Luft (Awel), den Gemeindebehörden und derBauherrschaft des Projektes «See You», der Chemie und Papier Holding(CPH), sind Sanierungsarbeiten «nicht dringlich». Das vorliegendeBauprojekt sieht einen mit Beton versiegelten Boden als Schutzmassnahmevor.
Der Uetiker Guido Rudolphi (45) glaubt nicht, dass dies ausreicht.Er recherchierte mehrere Monate, informierte sich bei Fachleuten im In-und Ausland und suchte den Kontakt zum Awel, zur Gemeindebehörde und zuChemie Uetikon. Sein Fazit: «Ich habe das Gefühl, da ist etwas faul.»Rudolphi ist nicht der Einzige, der die Angaben von Behörden undBauherrschaft anzweifelt. Bereits im Januar hatte der in Uetikonaufgewachsene Architekt Hannes Strebel ausgesprochen, was viele denken:«Der Boden ist massiv verseucht.» Strebel sagte dem «Tages-Anzeiger»sogar, das aufgeschüttete Land sei mit hochgiftigen Dioxinen undFuranen kontaminiert.
Auch Badeanstalt betroffen?
Tatsache ist: Zwischen 1850 und 1950 wurden am westlichen Seeufer vonUetikon grössere Aufschüttungen vorgenommen. Diese sind möglicherweisemit Pyritabbrand versetzt und geben Schwefelsäure, Arsen und Thalliumab. Pyritabbrand entsteht bei der Gewinnung von Schwefelsäure – einemder Hauptprodukte der Chemie Uetikon. Tatsache ist auch, dass das ganzeFabrikareal und das benachbarte Gelände des Uetiker Strandbades imkantonalen Altlastenkataster aufgeführt sind.
Je länger Rudolphi recherchierte, desto misstrauischer wurde er: «MeineKinder gehen im Sommer fast täglich ins Strandbad – da macht man sichschon Sorgen.» Zudem habe er von Wissenschaftlern erfahren, dass inDeutschland Ablagerungen von Pyritabbrand mit riesigem Aufwand hättensaniert werden müssen. Er habe im vergangenen Oktober auch mit Taucherngesprochen, die vor dem Gelände ungewöhnlich viele Schalen von totenMuscheln gefunden hätten.
Verantwortlich für einen am Freitag beim Bezirksrat eingereichtenStimmrechtsrekurs ist die im Waadtland domizilierte Organisation RIVESPUBLIQUES, die sich für frei zugängliche Ufer in der Schweiz einsetzt(TA vom 10. März). Damit will sie die Abstimmungen über das Projekt vonder Traktandenliste der Uetiker Gemeindeversammlung vom 26. Märzstreichen. Vier Uetiker haben dazu RIVES PUBLIQUES die Vollmachterteilt, indem sie den Rekurs unterzeichneten. Unter ihnen ist der seitsieben Jahren in Uetikon lebende Rudolphi. Seit einigen Wochen ist erMitglied von RIVES PUBLIQUES.
Dass er nun das Projekt «See You» auf diesem Weg bekämpfen will, beruhtauf einer längeren Vorgeschichte: Als im Sommer 2006 derGestaltungsplan bei der Gemeindeverwaltung auflag, wollte er sichinformieren und diesen einsehen. «Während der Sommerferien gab esreduzierte Öffnungszeiten, was mir das Einsehen sehr erschwerte», sagtRudolphi. Zeit fand er dann doch noch, aber: «Es gab nur ein Exemplardes Gestaltungsplanes und der dazugehörigen Akten. Man bot mir eineKopie an zum Preis von einem Franken pro Seite. Ich hätte also mehrereHundert Franken bezahlen sollen. Daran habe ich mich sehr gestossen.»
Rudolphi begann zu recherchieren. Aber: Seine Telefonanrufe, Mails undBriefe ans Awel und an die CPH seien nie ernsthaft beantwortet worden.Auf der anderen Seite habe er wahrgenommen, wie sich die Politiker fürdas Projekt ins Zeug legten. «Ich habe immer den Dialog gesucht – esgeht ja um ein wichtiges Naherholungsgebiet», so Rudolphi.
Viele Ungereimtheiten
Sein Misstrauen gegen das Projekt wuchs, als er merkte, dass imGestaltungsplan kaum von Altlasten und noch viel weniger vom sogenannten Pyritabbrand zu lesen war. Innerhalb der zulässigen Fristreichte er seine Einwendungen zuhanden des Gemeinderates ein. Auf 19Seiten reihte er Fakten, Fragen und Forderungen auf – eingeteilt in dieKapitel Einwendungen, unklare Zukunftsabsichten der CU, Landi Halle,Schwimmsteg und Altlasten. Der ehemalige Journalist (heute ist er CEOeiner Zürcher Firma, die sich mit Internetkriminalität befasst) listetezahlreiche Ungereimtheiten auf. Auf eine Antwort des Gemeinderateswarte er bis heute, sagt Rudolphi. Mehr oder weniger zufällig fand eraber auf der Website der Gemeinde Uetikon ein pdf, in dem die Gemeindezu einzelnen Einwendungen Stellung bezieht. Bleibt die Frage: Weshalbbefürwortet der Uetiker Gemeinderat ein Projekt, das offenbar so vieleUngereimtheiten aufweist? Rudolphi: «Ich zweifle nicht am guten Willendes Gemeinderates. Aber das Projekt ist einfach zu gross für eineMilizbehörde. Sie kann gar nicht alles nur richtig machen.»
Notfalls vor Bundesgericht
Noch vor der Gemeindeversammlung wird der Bezirksrat den Rekursbehandeln. Falls er abgelehnt wird und die Gemeindeversammlung «SeeYou» grünes Licht erteilt, will RIVES PUBLIQUES auf juristischem Weggegen das Projekt vorgehen. Notfalls werde man den Fall bis vorsBundesgericht ziehen, heisst es in der Pressemitteilung vom vergangenenFreitag.
«Tages Anzeiger»
10. März 2007
Massive Kritik an Überbauung
Das «Jahrhunderprojekt» auf dem Areal der chemischen Fabrik inUetikon ist gefährdet: Der Verein RIVES PUBLIQUES reicht gegen dieAbstimmung am Zürichsee Beschwerde ein.
Von Rolf Käppeli
Uetikon. – Rund 200 Wohnungen für etwa 500 Personen sollen direkt amSee in Uetikon gebaut werden. Das will der private Gestaltungsplan derchemischen Fabrik, der am 26. März vor die Gemeindeversammlung kommt.Nun gibt es grundsätzlichen Widerstand gegen das «Jahrhundertprojekt».Der Verein RIVES PUBLIQUES hat eine Stimmrechtsbeschwerde in Uetikoneingereicht. Die Organisation kämpft landesweit für den freien Zugangzu den Ufern der Schweizer Seen und beantragt, die Abstimmung inUetikon auszusetzen, bis die Rechtsfragen geklärt seien. Die happigenVorwürfe, dokumentiert auf 18 Seiten, treffen nicht nur UetikonsGemeinderat, sie kritisieren auch Versäumnisse der Baudirektion.
Nie als Privateigentum eingetragen
Der Beschwerdeführer RIVES PUBLIQUES legt Dokumente vor, die seinerMeinung nach beweisen, dass das umstrittene Land im Grundbuchamt nieals privates Eigentum vorgesehen und eingetragen wurde. Das wäreAufgabe des Kantons. Somit gehe es in Uetikon immer noch umöffentliches Konzessionsland (vgl. dazu TA vom 2. 2. 07). Es seiunerklärlich, heisst es in der Beschwerde, wieso die Behörden dieBesitzfrage nie gerichtlich haben klären lassen. Das Gelände zuüberbauen und weit gehend mit Beton abzudecken, diene nur dazu, die imBoden deponierten Altlasten des Chemiebetriebs kostengünstig zu«verdecken». Das sei eine unzulässige «Deckel-drauf-Strategie». DerKanton verweigere zudem die Einsicht in wichtige Akten, welche zumUmweltverträglichkeitsbericht (UVB) gehörten. Dies verstärke Gerüchteum die Präsenz von hochgiftigen Substanzen wie Furane und Dioxine.
Die Beschwerde bemängelt das Vorgehen, das zur Abstimmung führte,und die Art, wie darüber informiert wird. Einzelne Aussagenwidersprächen einander klar. Ein krasses Beispiel dafür orten dieBeschwerdeführer in der Kurzfassung der Abstimmungsbroschüre desGemeinderates. Darin steht: Auf dem Uetiker Gemeindegebiet seien keinesanierungsbedürftigen Altlasten vorhanden. Ganz anders informiere diekaum gelesene umfassende Abstimmungsbroschüre. Die Baudirektion undauch zwei Gutachten kommen darin zum Schluss, dass diealtlastenbedingten Kosten vollständig oder doch sehr überwiegend vonder Chemie und Papier Holding (CPH) zu tragen seien.
Für die Öffentlichkeit entständen Kosten nicht bei der Sanierung derAltlasten, sondern wenn auf dem belasteten Standort gebaut werde. Keineder beiden Abstimmungsbroschüren spreche von der Präsenz der Altlastenund den Sanierungslösungen, wie sie im Umweltverträglichkeitsbericht(UVB) beschrieben sind. Man verschweige auch, dass die Altlasten aufdem Meilemer Gebiet als sanierungsbedürftig und nicht nur alsbelasteter Standort eingestuft werden. Die Berichte über die Altlastenwürden bis Januar 2008 für das Volk «geheim bleiben», kritisiert dieBeschwerde.
Fehler bei der Planung von «Uetikon- West», so die Kritik weiter, seiendurch personelle Interessenverflechtungen erfolgt. Dass Gemeinderätevon Uetikon und Meilen genauso wie die kantonale BaudirektionMitglieder der privaten Projektplanung und der Wettbewerbsjury von«Uetikon-West» gewesen seien, bezeichnet die Beschwerde als Fall vonunzulässiger Befangenheit. Da die Behörden selber beim Gestaltungsplander CPH mitentschieden, habe der Gemeinderat nicht mehr die nötigeDistanz zur Abstimmung und könne die Stimmbürger nicht mehr unabhängigdarüber informieren.
Bis vor Bundesgericht?
Ein ganzes Kapitel widmet RIVES PUBLIQUES den Fragen desKulturgüterschutzes. Der Verein zitiert ein Gutachten, das diekulturhistorische Bedeutung der Industrieanlage betont. ImUmweltverträglichkeitsbericht stehe, dass schutzwürdige Bausubstanz -soweit technisch und städtebaulich sinnvoll – erhalten und geeignetgenutzt werden soll. Dieses Ziel, vom planenden Büro Metron im Februar2006 formuliert, sei vom Überbauungsplan «vom Tisch gefegt worden».
Neben der Forderung, die Abstimmung auszusetzen, will der Verein mitseiner Beschwerde erreichen, dass Konzessionsland als öffentlichesSeeufer gilt, dass Altlastenprobleme nicht mit Eigentumsfragenvermischt werden und dass schützenswerte Bauten erhalten werden. Wennnötig werde RIVES PUBLIQUES den Fall bis vors Bundesgericht ziehen,sagt ihr Präsident Victor von Wartburg.
«Tages Anzeiger»
10. März 2007
Volksentscheid: Exemplarischer Fall
Dem Fall «Uetikon-West» kommt exemplarische Bedeutung zu, wenndie Stimmbürger am 26. März in der Uetiker Sporthalle ihren Arm füroder gegen die Vorlage erheben. Es geht um den rechtlichenund politischen Umgang mit Land, das im 19. und 20. Jahrhundert am Seeaufgeschüttet wurde. Rund 90 Prozent der Uferstrecke am Zürichseeentstanden auf diese Weise.
Der Verein RIVES PUBLIQUES kämpft seit vier Jahren dafür, dem Seeabgetrotztes Land für die Öffentlichkeit zurückzugewinnen. Am Genferseetut er dies nach eigenen Angaben bereits erfolgreich. Die im Waadtlandkonzessionierten Landanlagen, vergleichbar mit dem umstrittenen UetikerGelände, seien klar im Besitz des Kantons oder der Gemeinden, erklärtder in Zürich aufgewachsene Victor von Wartburg, Präsident von RIVESPUBLIQUES mit Sitz in Mies VD. Von Wartburg fand vier engagierteUetiker Stimmbürger, die die Ziele des Vereins unterstützen und grünesLicht für die Stimmrechtsbeschwerde gaben.
Gegen die Pläne der Chemie und Papier Holding (CPH) kämpfen bereitszwei Gruppen in Uetikon. Die Offene Arbeitsgruppe Uetikon-West (Ofag)setzt sich mit den zwei Initiativen «Seepark» und einer Petition mitrund 400 Unterschriften dagegen ein. Das Zukunftsforum Uetikon am See,ebenfalls eine parteiunabhängige Gruppe mit eigener Homepage,verbreitet in Zeitungsartikeln und Briefen seine Argumente, wieso esden Gestaltungsplan der Fabrik ablehnt. Der Uetiker Gemeinderat, seitJahren an der Planung des 300-Millionen-Projektes beteiligt,unterstützt die umstrittene Vorlage. (kä)
«Tages Anzeiger»
10. März 2007
Kommentar: Zweifelhafter Privatbesitz
Von Erwin Haas
Der Streit um die Zukunft des riesigen Uferareals in Uetikon am Seedauert seit Jahren an. Die Fronten stehen längst: Die Chemische Fabrikwill als private Investorin an bester Lage 200 Wohnungen bauen.Zahlreiche Einwohner wünschen sich stattdessen mehr Grünraum undSeeanstoss für alle. Sie sind der Ansicht, die Öffentlichkeit habeAnrecht darauf, weil das Gelände einst aufgeschüttet und vom Kanton nurzum Gebrauch ausgeliehen worden sei.
Der Gemeinderat unterstützt das Projekt der «Chemischen», die das Dorfseit 189 Jahren prägt, und empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 26.März, dem privaten Gestaltungsplan Uetikon West zuzustimmen. Jetztspürt er unerwarteten Gegenwind, der vom Genfersee her bis an denZürichsee weht: Die Organisation RIVES PUBLIQUES, die sich am Lac Lémanfür öffentliche Gestade einsetzt, hat einen Stimmrechtsrekursveranlasst und will notfalls bis vor Bundesgericht.
Es sei gar nicht sicher, dass das Bauland am See wirklich derChemischen gehöre, heisst es im Rekurs. Schwerwiegende Umweltfragenstünden unbeantwortet im Raum. Und der happigste Vorwurf: Der UetikerGemeinderat, der die Bevölkerung vertreten sollte, habe sich auf dieSeite der privaten Investoren geschlagen und schütze damit privatestatt öffentliche Interessen.
Wie weit liegt der Schutz privaten Grundbesitzes im öffentlichenInteresse, wenn dieser nicht restlos bewiesen ist? Der Wunsch, dieSeeufer für alle zu öffnen, steht der sakrosankten Eigentumsfreiheit imliberalen Staat gegenüber. Bei Dutzenden Immobilien mit Seeanstoss istdieses «Eigentum» für die Öffentlichkeit nicht ersichtlich. HöchsteZeit, dass endlich das Bundesgericht darüber entscheiden kann. Sollteder Gemeinderat die Interessen der CPH tatsächlich unrechtmässiggeschützt haben, sähe er alt aus.
«Tages Anzeiger»
10. März 2007
«Gegner argumentieren polemisch»
Eine Stimmrechtsbeschwerde soll verhindern, dass Uetikon über dasProjekt Uetikon West abstimmt, bevor die Besitzfrage um das Uferlandder Chemischen restlos geklärt ist.
Mit Uetikons Gemeindepräsident Kurt Hänggi sprach ErwinHaas
Vier Uetiker Stimmbürger haben Stimmrechtsbeschwerde eingelegt, um«die illegale Enteignung des Volkes» zu verhindern, die nach ihrerAnsicht droht, wenn die Gemeindeversammlung am 26. März dem privatenGestaltungsplan zur Überbauung des Areals der Chemischen zustimmt.
Der Gemeinderat wird nicht auf die Beschwerde eintreten, weil erdafür nicht zuständig ist. Das ist Sache des Bezirksrats. DieHauptvorwürfe des Rekurses betreffen zudem Konzessionsland undAltlasten, die von kantonalen Instanzen beurteilt werden müssen. Inmeiner im Februar geäusserten Hoffnung auf einen fairenAbstimmungskampf sehe ich mich enttäuscht. Die Gegner desGestaltungsplans äussern sich teilweise polemisch und schiessen mitpersönlichen Anwürfen, statt sachlich zu argumentieren Der Anstand wirdverletzt. Das finde ich schade.
Könnten Sie kurz zusammenfassen, was die grundlegendeDifferenz ist zwischen der Haltung der Chemischen Fabrik (CPH), die derGemeinderat mit seiner Abstimmungsempfehlung unterstützt, und jener derGegner des privaten Gestaltungsplans?
Der Gestaltungsplan ist ein Verhandlungsergebnis mit einem Privaten.Die Initiative, die einen breiten Seeuferweg und einen Park verlangt,ist eine Forderung an einen privaten Grundeigentümer. Das ist, wie wennman Äpfel und Birnen vergleichen würde. Die Differenz ist die, dassnach heutigem Wissensstand die Initiative nicht ohne Zusammenarbeit mitder CPH durchgeführt werden kann. Beim Gestaltungsplan sind derZeitplan und die finanziellen Aufwendungen für die Gemeinde klar. Beider Initiative sind diese Punkte absolut offen.
Ein grosser Teil der Bevölkerung glaubt trotzdem, dass Sie in denVerhandlungen zwischen Gemeinderat und CPH mehr Zugeständnisse hättenherausholen können: mehr Grünfläche und einen breiteren Seeanstoss.
Es gibt zwei Wege, einen privaten Gestaltungsplan zu machen. Man kanndas Ganze ausarbeiten und bringt es an die Gemeindeversammlung. Derzweite Weg, den die CPH beschritten hat, hat von Anfang an alle an denTisch geholt, die mitentscheiden respektive -planen können. Dortbrachte man alle Wünsche ein, woraus ein Entwicklungsleitbild entstand.Dieses haben die Gemeinderäte Meilen und Uetikon, der Kanton durch diedamalige Baudirektorin Dorothée Fierz und der Verwaltungsrat der CPHunterschrieben.
Was stand darin?
Darin standen Forderungen: Minimum 10 Prozent als Freifläche für dieBevölkerung, ein zusammenhängender Platz mit Seeanstoss, eindurchgehender Seeuferweg über das Planungsgebiet hinaus, also bis zumUetiker Hafen und nach Obermeilen. Die 300 Quadratmeter Schilfgürtelvon heute sollten auf mindestens 1500 Quadratmeter erweitert werden,und die Überbauung braucht ein modernes Energiekonzept. Jetzt misst derPlatz nicht 3600, sondern 4700 Quadratmeter, der Schilfgürtel 4000statt nur 1500 Quadratmeter, der Seeuferweg wird realisiert, und dieAbwärme des CPH-Betriebs wird genutzt für die Heizung der neuenÜberbauung. Wir haben wesentlich mehr herausgeholt als die imEntwicklungsleitbild formulierten Forderungen.
Vor einer Woche haben Sie angekündigt, dass Sie im Herbst dieBevölkerung in die Zukunftsplanung von Uetikon mit einbeziehen wollen.Die Kritiker der fertig projektierten Siedlung «Uetikon West» empfindendas als Hohn. Darf die Bevölkerung von Uetikon wirklich das Gefühlhaben, sie habe genug mitreden können?
Das ist ein privater Gestaltungsplan. Wir haben dasEntwicklungsleitbild im Riedstegsaal vorgestellt, doch die Beteiligungwar mager. Die Bevölkerung stellte in dieser Phase keine zusätzlichenForderungen.
Namhafte Uetiker mit Unternehmererfahrung äussern den Verdacht, essei der CPH, die den Aktionären verpflichtet ist, gelungen, eine«unbedarfte Milizbehörde» über den Tisch zu ziehen.
Wie man im Entwicklungsleitbild nachlesen kann, waren 34 Personendirekt involviert – Vertreter der Gemeinden Meilen und Uetikon desKantons und der CPH. Weil die Arbeit die Milizmöglichkeiten teilweiseüberschritt, haben wir unseren Ortsplaner beigezogen. Er hat uns beider technischen Umsetzung beraten und die Rechtmässigkeit desPlanungsprozesses überprüft.
Der Vorwurf steht im Raum, Sie hätten sich als Bewilligungsbehördenicht aktiv an der Projektierung beteiligen dürfen. Sie sagen, es seiganz normal, weil Sie für die Ortsgestaltung als Exekutive zuhanden derStimmbürger verantwortlich sind in den Vorbereitungen. Kritiker sindtrotzdem der Ansicht, Sie hätten sich raushalten müssen.
Wenn wir im Planungsprozess dabei sind, können wir auch unsereForderungen einbringen. Hätten wir uns zurückgehalten, wären wir vorvollendete Tatsachen gestellt worden. Die Baukommission, dieBewilligungsbehörde ist, war selber nicht involviert imPlanungsprozess. Der Uetiker Gemeinderat ist von diesem Projektüberzeugt und hat eine befürwortende Abstimmungs-Empfehlung zumGestaltungsplan abgegeben.
Sie müssen das Amtsgeheimnis der Gemeinderatssitzung nichtverletzen, aber es nimmt mich trotzdem wunder: Mit welchemMehrheitsverhältnis haben Sie die Empfehlung verabschiedet?
Der Gemeinderat hat grossmehrheitlich beschlossen, den Gestaltungsplanzur Annahme zu empfehlen.
Besitzen Sie selber CPH-Aktien?
Nein, ich persönlich habe keine CPH-Aktien. Ich habe auch nie welchebesessen. Mein Vater hatte als Kleinaktionär von der PapierfabrikPerlen her einige Aktien. Seit seinem Tod befinden sie sich imunverteilten Erbe der Familie.
Im September wollen Sie die Bevölkerung in dieDorfentwicklungs-Diskussion mit einbeziehen, so wie es Zollikon mit derZukunftskonferenz und Küsnacht mit der Dorfkernplanung gemacht hat.Diese Ankündigung hat im Dorf den Verdacht ausgelöst, Sie gingen davonaus, dass die Gemeindeversammlung den Gestaltungsplan ablehnt und dieendlose Planungsgeschichte unten am See ohnehin weiterläuft.
Der Dorfentwicklungsprozess wurde vor rund einem Jahr aufgegleist,unabhängig vom Projekt «Uetikon West». Wir haben den Vorwurf gehört,dass der Dorfentwicklungsprozess zuerst durchgeführt werden müsste undnachher erst «Uetikon West». Es ist für uns klar, dass eine Umnutzungdes Industriegebietes im Interesse der Bevölkerung ist. Mit demDorfentwicklungs-Prozess würde man sicher sagen, dass dort Wohnen undGewerbe angesiedelt werden sollen. Dies erfüllt ja bereits dasEntwicklungsleitbild respektive der Gestaltungsplan. ImDorfentwicklungs-Prozess, den wir einleiten wollen, geht diesumfassender. Wir haben auch Erholungszonen, und es geht um die Themen,wie Uetikon noch wachsen soll, wo ein Zentrum und wo ein Sportplatzentstehen soll. «Uetikon West» ist nur am Rande betroffen.
Die Konzessionslandfrage ist für Ihre Kritiker ungeklärt. Siesagen, das sei vom Regierungsrat beurteilt worden, und reden vomprivaten Investor und Landbesitzer CPH. Wenn die Frage so klarbeantwortet ist: Warum gewährt dann die CPH keine Einsicht in dieKonzessionslandverträge?
Wir als Behörde nahmen Einsicht in die Gutachten, obwohl dieEigentumsverhältnisse und die Konzessionsgeschichte kantonaleAngelegenheiten sind. Sogar im Kantonsrat wurde darüber debattiert. Wirhaben auch die juristischen Gutachten vom Regierungsrat, der dasabgeklärt hat, beurteilt. Es ist ganz klar, und es wird auch von allenso beurteilt, dass das Land im Eigentum der Chemischen Fabrik ist. Wirsind als Gemeinderat überzeugt, dass das so ist. Dass dieseKonzessionen nicht allen zugänglich gemacht worden sind, ist einEntscheid der CPH. Sie müssen also die CPH fragen, warum sie keineEinsicht gewährt. Unser Gemeindearchiv haben wir für den«Tages-Anzeiger» geöffnet. Ihr Mitarbeiter Rolf Käppeli konnte alleUnterlagen anschauen, die wir besitzen.
Vorwürfe an den Gemeinderat
Ausgelöst durch den «Tages-Anzeiger», der im Zusammenhang mit derGrossüberbauung «See you» der Chemischen Fabrik Uetikon (CPH) denFinger auf wunde Punkte der Planungsverfahren gelegt hatte, ist dieWaadtländer Organisation RIVES PUBLIQUES («Öffentliche Ufer») auf denprivaten Gestaltungsplan der CPH aufmerksam geworden. Jetzt will dieOrganisation, die sich für öffentlich zugängliche Seeanlagen undUferwege stark macht, ihre Anliegen in die Deutschschweiz tragen undeinen Pilotprozess in Gang bringen. Sie hat vier Uetiker Stimmbürgerdazu bewogen, gegen die Uetiker Vorlage vorzugehen und einenStimmrechtsrekurs einzulegen. Der Bezirksrat Meilen bestätigt denEingang der Beschwerde. Wenn er sie gutheisst, könnte dies bedeuten,dass die Gemeindeversammlung vom 26. März kurzfristig abgesetzt wird.
Die Rekurrenten erheben schwere Vorwürfe gegen die GemeinderäteUetikon und Meilen sowie gegen den Kanton Zürich. Durch die Beteiligungvon Behördenmitgliedern an der Projektplanung fehle ihnen «die nötigeDistanz zum privaten Projekt», sodass der Gemeinderat «keineunabhängige Abstimmungsempfehlung mehr machen konnte». Sogar derVorwurf der bewussten Irreführung wird erhoben: Der Rat habe dieWahrheit verschwiegen, weil er genau wisse, dass das Projekt «nicht denWünschen der Bevölkerung entspricht». Der Rekurs bemängelt zudemungeklärte Landbesitz-, Altlasten- und Umweltverträglichkeitsfragen.
Der Gemeinderat teilte gestern Freitag mit, er sei für denRekurs nicht zuständig und warte den Entscheid der Rekursinstanz ab.Seine Gegner, die Offene Arbeitsgruppe «Uetikon West» (Ofag), bedauernin einer Stellungnahme, «dass die Überbauung nun mit rechtlichenMitteln verhindert werden soll». Der Gemeinderat habe sich diesallerdings selber zuzuschreiben. Die Ofag hatte stets betont, sie wolleden Weg des politischen Widerstands beschreiten. (has)
«Zürichsee-Zeitung»
10. März 2007
Stolperstein für «Uetikon West»
Stimmrechtsrekurs gegen Gemeindeversammlung – «Uetikon West» inBedrängnis. Ein Waadtländer Verein hat Stimmrechtsrekurs gegen dieGemeindeversammlung zu «Uetikon West» eingereicht.
Von Daniel Fritzsche
«Die Lage ist ernst», sagt Kurt Hänggi. Gestern musste derGemeindepräsident von Uetikon zur Kenntnis nehmen: RIVES PUBLIQUES, einVerein für den freien Zugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufe derSchweiz, mit Sitz im Waadtland, hat im Namen von vier Uetikern einenStimmrechtsrekurs gegen die Gemeindeversammlung vom 26. Märzeingereicht. Dort sollten die Stimmberechtigten über den privatenGestaltungsplan Uetikon West befinden. «Rives Publiques» verlangt eineAbsetzung der Gemeindeversammlung. Ob diese nun trotzdem termingerechtstattfinden kann oder verschoben werden muss, ist derzeit in derSchwebe. Kurt Hänggi sagt: «Die materielle Behandlung des Rekursesliegt beim Bezirksgericht Meilen.» Erst nachher könne weiterentschieden werden. Die Offene Arbeitsgruppe Uetikon West (Ofag) -Gegnerin des Gestaltungsplans Uetikon West, aber Befürworterin derInitiativen Seepark – bedauert die neuste Entwicklung. Sie will denGestaltungsplan auf demokratischem und nicht auf rechtlichem Wegverhindern.
Interessenskonflikte?
Der Präsident von RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg, erklärt, warumsich sein Verein gegen das Projekt «Uetikon West» auf juristischem Wegzur Wehr setzt: «So etwas wie hier in Uetikon habe ich in meinem ganzenLeben noch nie gesehen.» Der Kanton, die Gemeinde Uetikon und die CUChemie Uetikon AG würden ein abgekartetes Spiel betreiben. «Es wirdalles unternommen, damit die Reichen und Mächtigen, die am See bauenwollen, nicht verärgert werden», kritisiert von Wartburg. Vor allem dieBesitzverhältnisse für das ehemalige Konzessionsland seien überhauptnicht geklärt. «Das muss jetzt erst einmal ein Richter sehen», sagt er.In seiner Beschwerdeschrift schreibt der Vereinspräsident mit Verweisauf diverse Dokumente: «Die CU ist nicht die Grundeigentümerin desAreals, sondern der Kanton beziehungsweise das Volk.» GemeindepräsidentKurt Hänggi hingegen ist überzeugt: «Das Land gehört der CU.» DerRegierungsrat habe dies deutlich festgehalten. Hänggi kritisiert dieRekursschrift im Weiteren scharf: «Sie ist polemisch und zum Teil ander Grenze des Anstands.» Der Gemeindepräsident bezieht sich vor allemauf den Abschnitt mit dem Titel «Befangenheit der öffentlichenVertreter». Hier verdächtigt «Rives Publiques» die Uetiker Behörden,während der Planungsphase Interessenskonflikte gehabt zu haben und denGestaltungsplan Uetikon West nun «auf Biegen und Brechen» durchsetzenzu wollen.
Bis vors Bundesgericht
Neben der Frage um die Besitzverhältnisse sieht der Beschwerdeführerweitere juristische Mängel in der Vorlage Uetikon West: DieAltlastensituation sei nicht geklärt, der Düngerbau dürfe ausheimatschützerischen Gründen nicht abgerissen werden, der Abstand derGebäude zum Wasser sei zu klein geplant, und das Abstimmungsbüchleinsei bewusst so abgefasst worden, dass es die Stimmbürger in die Irreführe. Falls der Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat abblitzt, hat Victorvon Wartburg schon mal vorsorglich verkündet: «Den Rekurs ziehen wirbis vors Bundesgericht. Das ist völlig klar.»
«Neue Zürcher Zeitung»
10. März 2007
Juristisches Geschütz gegen «Uetikon West»
Verein RIVES PUBLIQUES mischt sich mit Stimmrechtsbeschwerde ein
Am 26. März werden die Uetiker Stimmberechtigten über denumstrittenen Gestaltungsplan für den westlichen Teil des Areals derChemischen Fabrik Uetikon entscheiden. Gleichzeitig werden zweiGegeninitiativen behandelt. Der Gemeinderat, der Bezirksrat Meilen undder Kantonsrat haben jetzt aber Post aus dem waadtländischen Mieserhalten, die das zu verhindern sucht. Der dort ansässige, bisher inder Deutschschweiz nicht aktiv gewordene Verein RIVES PUBLIQ