Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf CHF 30.00 pro Kalenderjahr. RIVES PUBLIQUES hat den niedrigstmöglichen Betrag gewählt, um den Beitritt auch für Personen und Familien mit niedrigerem Einkommen zu ermöglichen. Gleichwohl setzen wir auf die Grosszügigkeit der bessergestellten Mitglieder, ihren Beitrag mit einer Spende gemäss ihren Möglichkeiten zu erhöhen.

Eine Familie zahlt nur einen Beitrag, aber alle Familienmitglieder profitieren von den Vorteilen des Vereins. Die Familie muss jedoch gegenüber dem Verein einen Vertreter bestimmen, da die Familie nur ein Stimmrecht hat und nur ein Recht zur Wahl an der Generalversammlung. Unter Familie versteht man ein Paar mit oder ohne Kinder, das unter dem selben Dach lebt und einen Haushalt bildet. Zur Familie zählen minderjährige Kinder und Kinder in der Ausbildung und ohne Einkommen bis zum 25. Lebensjahr.

Der Mitgliedsbeitrag kann an einer Generalversammlung mit mindestens ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.

Ordentliche Mitglieder bezahlen den Mitgliedsbeitrag.

Die Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung ausgenommen.

Der Mitgliedsbeitrag wird vorzugsweise durch Banktransfer oder Postüberweisung auf das Postkonto 12-467-6 bezahlt. Er kann aber auch – wenn nötig – auf der Generalversammlung oder am Werbestand in bar bezahlt werden, gegen eine Quittung mit dem Stempel des Vereins. Bareinzahlungen werden sofort individuell oder mit dem Vermerk aller betroffenen Mitglieder, durch den Kassier/Rechnungsführer auf das Postkonto überwiesen.

Mit der Einberufung zur Generalversammlung (im Herbst) werden die Einzahlungsscheine für die Mitgliedsbeiträge für das kommende Jahr verschickt mit Zahlungsfrist 30. Juni. Anfangs Juli werden Mahnungen verschickt gemäss Art. 15.2. der Statuten, mit dem Hinweis, dass die Mitgliedschaft verloren geht falls die um zwei Monate verlängerte Zahlungsfrist bis Ende August nicht eingehalten wird. Um die Verwaltungskosten gering zu halten, ist es im eigenen Interesse der Mitglieder, den Beitrag pünktlich zu bezahlen.

Unter allen Umständen bleibt der Mitgliedsbeitrag das Eigentum des Vereins. Im Falle der Auflösung des Vereins werden die Guthaben an einen Verein weitergeleitet, der ähnliche Ziele verfolgt. Es wird keinerlei Verteilung der Guthaben an Mitglieder oder natürliche Personen erfolgen, es sei denn es handelt sich um Erstellungs- oder Unterhaltsarbeiten von Zugangswegen zum Wasser oder von Wegen entlang des Wassers.

Was die korrekte Buchführung und Transparenz der Konten angeht, siehe Punkt RECHNUNG / BILANZ.

Hier geht’s zur Beitrittserklärung